Wann darf er sich bedienen? Nun, auf jeden Fall immer dann wenn der Mieter etwa bei Mietminderung betrügt, er mit einem Lächeln auszieht in dem Glauben er hätte den Vermieter damit gef...t. Dann behält man als Vermieter einfach den zu unrecht geminderten Betrag ein. Soll der bettelarme Mieter doch klagen, etwa mit Anwälten...
Was meinst du denn mit sich daraus bedienen? Das Geld ist doch eh auf dem Konto des Mieters. Er muss es doch gegenrechnen, wenn der Mieter nicht zahlt oder?
Wann darf er sich bedienen? Nun, auf jeden Fall immer dann wenn der Mieter etwa bei Mietminderung betrügt, er mit einem Lächeln auszieht in dem Glauben er hätte den Vermieter damit gef...t. Dann behält man als Vermieter einfach den zu unrecht geminderten Betrag ein. Soll der bettelarme Mieter doch klagen, etwa mit Anwälten...
Ob ein Mietbetrag zu Unrecht einbehalten worden ist oder nicht, wird rechtsverbindlich durch ein Gericht entschieden, nicht durch den Vermieter!
Was meinst du denn mit sich daraus bedienen? Das Geld ist doch eh auf dem Konto des Mieters. Er muss es doch gegenrechnen, wenn der Mieter nicht zahlt oder?