Betriebsausschuss einfach erklärt

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  • Опубліковано 18 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 8

  • @knattib4560
    @knattib4560 2 роки тому

    Gehen auch Überstunden und dienst Verschiebungen? Muss der Ba ein Beschluss fassen dafür ?

    • @ifbseminar
      @ifbseminar  2 роки тому +1

      Hallo Knatti B, grundsätzlich gibt es keine inhaltliche Einschränkung, welche Betriebsratsaufgaben dem Betriebsausschuss zur selbständigen Erledigung übertragen werden können. Der Betriebsrat kann also zum Beispiel dem Betriebsausschuss auch zur selbständigen Erledigung von Überstundenanträgen des Arbeitgebers beauftragen. Welche Einschränkungen es gibt und weitere Informationen rund um den BA haben wir auch hier zusammengefasst:
      www.ifb.de/wissen/organisation-des-betriebsrats/betriebsausschuss

  • @a.h.7058
    @a.h.7058 4 місяці тому

    Muss der Wahlvorstand + stellv. mit auf den Stimmzettel? Oder nur die Mitglieder die zusätzlich gewählt werden sollen? Vielen Dank.

    • @ifbseminar
      @ifbseminar  4 місяці тому

      Hallo @a.h.7058, Du meinst sicher den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter? Da der BRV und sein Stellvertreter schon aufgrund gesetzlicher Regelung im Betriebsausschuss sind, werden sie nicht gewählt und gehören also auch nicht auf den Stimmzettel. Herzliche Grüße

  • @bs7049
    @bs7049 2 роки тому

    Muss jedes Gremium neu abstimmen, oder zählt die Zustimmung eines Gremiums "für immer". Wir haben gerade einen neuen BR gewählt. Nun wird behauptet, dass die Mehrheit 2018 ja schon zugestimmt hat, zur Übertragung. Ich halte das für völligen Blödsinn. Neues Gremium, neue Abstimmung.

    • @ifbseminar
      @ifbseminar  2 роки тому

      Tatsächlich endet die Amtszeit des Betriebsausschusses mit der Amtszeit des Betriebsrats. Ist ein neuer Betriebsrat gewählt, muss (in einem 9-er Gremium oder größer) also auch der Betriebsausschuss neu gewählt werden. Herzliche Grüße

    • @bs7049
      @bs7049 2 роки тому

      Sorry, meine Frage war blöd formuliert. Es ging nicht um die Wahl des BA, sondern um die Übertragung von Aufgaben, zur eigenmächtige Handlung. Hier wurde im neuen Gremium kein Beschluss zu gefasst. Nun gab es eine BA Sitzung, in der personelle Angelegenheiten verabschiedet wurden. Meiner Meinung nach, ist dies nicht zulässig

    • @ifbseminar
      @ifbseminar  2 роки тому +1

      In der Tat, die Übertragung von Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung ist generell an zwei Voraussetzungen geknüpft (und deshalb auch in Ihrem Fall):
      Das Gremium muss einen Mehrheitsbeschluss darüber fassen, dass die Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden sollen. Und der Übertragungsbeschluss muss schriftlich fixiert werden.