Mandantenvideo: Kündigungsschutzklage VIII - Urteil

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  • Опубліковано 24 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 17

  • @CustomGarageAlsace
    @CustomGarageAlsace 6 місяців тому

    Hilfreich ist auch immer mal wieder für kurze Zeit Elternzeit beantragen.
    Funktioniert 😉

  • @helmchen4
    @helmchen4 Рік тому

    Sehr interessante Mini Serie, vielen Dank dafür. Ich habe auch vor 2 Tagen die Freistellung und gestern die Kündigung bekommen. Ich denke ich habe hier sehr gute Chancen da ich a nicht abgemahnt und b die Gründe an den Haaren herbeigezogen sind. Es geht sogar um üble Nachrede.
    EIne andere Frage die hier nicht behandelt wurde..... Angenommen, ich bekomme Recht und möchte mich entscheiden, an meinen Alten Arbeitsplatz zurückkehren. Nun kann es sein, dass meine Stelle Als Teamleiter neu besetzt wurde. Mich interessiert, muss der Arbeitgeber mich dann auch wieder als Teamleiter weiter beschäftigen? Schließlich habe ich ja einen Vertrag in dem ich als Teamleiter angestellt wurde. Es sind zwar auch andere Tätigkeiten möglich, aber dann doch zum selben Gehalt als Teamleiter oder? (Hier darf er nur mit Änderungskündigung geändert weden oder? ) Wie läuft dann so eine Weiterbeschäftigung??

  • @oliverwrede6431
    @oliverwrede6431 7 років тому +1

    Guten Tag,
    Hab da mal eine Frage. Hab mir meine Haare gefärbt(grün). Alle Kollegen finden es toll, nur einer nicht, mein Chef. Hat es mir auch schon gesagt das er sie nicht gut heist. Hab ich jetzt ne Abmahnung oder gar Kündigung zu befürchten? Ist doch mein Persönlichkeitsrecht. Arbeite auch nicht im Verkauf sondern in der Produktion wo mich eh kein Kunde sieht. Und im Arbeitsvertrag steht auch kein Dresscout.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  7 років тому +2

      Wenn der Arbeitgeber tatsächlich gar kein nachweisbares Interesse an der Farbe der Haare seiner Mitarbeiter haben kann, kann er darauf keine Sanktionen stützen. Er kann also nicht abmahnen oder kündigen. Soweit Sie also wieder eine Vorgesetztenfunktion haben, noch Kunden irgendwie mit Ihnen Kontakt haben, wird es vermutlich kein Problem. Allerdings wäre ich bei solchen Sachen immer sehr vorsichtig. Auch wenn der Arbeitgeber vielleicht wegen der Haare machtlos ist. Er wird möglicherweise einen anderen Weg suchen. Viel Glück!

  • @katjabischur9292
    @katjabischur9292 8 днів тому

    Guten Tag Herr Bredereck!
    Wenn es im Kammertermin zu einem Urteil kommt , bedeutet das, dass die Parteien einen Vergleich geschlossen haben? Oder wie sind im Zusammenhang mit dem Kammertermin diese Termini gemeint?
    Kann im Kammertermin der Vorschlag der Gegenpartei auch noch "unter Vorbehalt" angenommen werden (so wie beim Gütetermin)?
    Danke für die Beantwortung meiner Fragen!
    MfG

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  8 днів тому

      Schauen Sie sich dazu gerne einmal unser explizites Interview-Video zum Kammertermin an: ua-cam.com/video/G-8vv1usWsY/v-deo.html
      Wir hoffen, das beantwortet Ihre Fragen :)

    • @katjabischur9292
      @katjabischur9292 7 днів тому

      @@Fernsehanwalt vielen Dank für den Link Herr Bredereck!
      Nächste Woche habe ich Urlaub und gucke mir ALLE Mandantenvideos noch einmal an...
      MfG

  • @ceydaozdemir8912
    @ceydaozdemir8912 3 роки тому

    Hallo können Sie ein video bitte machen wie das bei landesarbeitsgericht aussieht

  • @elsestein7921
    @elsestein7921 Рік тому +2

    herr bredereck wen das kammergericht die kündigung für unwirksam erklärt, und mir das urteil zugestellt wird, ich sofort beim arbeitgeber vorstellig werde. meine arbeitskraft sofort anbiete.hab ich dan meine pflichten erfüllt wen der arbeitgeber mich abweist und meine arbeitskraft nicht in anspruch nehmen möchte.

  • @claudiamay8210
    @claudiamay8210 4 роки тому +1

    Hallo ich hätte da mal ne frage wie ist das mit einer Kündigungsschutzklage und Arbeitslosengeld in wie fern kann eine Abfindung angerechnet werden beim Arbeitslosengeld eins ? Mfg C. May

  • @ceydaozdemir8912
    @ceydaozdemir8912 3 роки тому

    Und wie es nach eine Versäumungsurteil aussieht

  • @DD-fz3eo
    @DD-fz3eo 5 років тому

    Herr Bredereck wie weit kann man gehen um sein Urteil mehr und mehr zu verbessern???

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 років тому

      Wie meinen Sie das? Man kann auf jeden Fall in Berufung zum Landesarbeitsgericht gehen, wenn einem das Urteil des Arbeitsgerichts nicht gefällt. Danach kann man manchmal noch zum Bundesarbeitsgericht (selten und noch seltener erfolgreich).

  • @christianschmitt50
    @christianschmitt50 Рік тому +2

    Hier wird offenbar auch vergessen das der Arbeitnehmer auch das alles bezahlen muss, um so weiter es geht um so mehr muss er bezahlen und irgendwann lohnt es sich nicht mehr und du hast mehr verloren als gewohnen