@@steinfrei Stimmt, die Zahlen sind nicht mehr ganz so aktuell. Die dargestellte Systematik der Rentenberechnung ist aber weiterhin korrekt - und darauf kommt es meines Erachtens an.
Mit Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente umgewandelt. Diese kann nicht niedriger ausfallen als die zuvor gezahlte Erwerbsminderungsrente, häufig fällt sie aber auch nicht groß höher aus.
Wenn man zur zeit mit 43 Jahren in voller erwerbsminderungsrente erhält,meine frage:wird die tatsächliche altersrente mit 66 jahren weniger oder mehr als jetz sein,ich würde mich sehr freuen auf eine antwort🙂
Dass die Rente geringer ausfällt, wenn man nahtlos von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt, ist gesetzlich ausgeschlossen. Dass die Altersrente höher ausfällt, ist aber auch eher selten; meist wird der gleiche Betrag auch im Alter weitergezahlt.
Korrekt. Ich bin selbst 41 Jahre jung und EM Rentner. Unbefristet. Diese Frage hatte ich auch. Ein Anruf bei der DRV und die sagten auch, dass die Altersrente niemals geringer wie die EM Rente sein kann.
Das hängt von der Höhe der Beiträge ab, die man für die Schulzeiten nachzahlt. Sofern man mehr einzahlt, als man bisher im Durchschnitt pro Monat an Beitrag gezahlt hat, wirkt sich die Einzahlung positiv auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente aus, eine unterdurchschnittliche Einzahlung hat hingegen einen vermindernden Effekt auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente.
Wie wird denn das Durchschnittsgehalt für die Anrechenzeit genau berechnet? Wird dieser Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum (zB die letzten 5 Jahre) oder über alle Jahre in denen etwas eingezahlt wurde, ermittelt? Ich arbeite Vollzeit seit 3,5 Jahren und mein Gehalt liegt mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze. Die erste Rentenauskunft, die ich letztes Jahr erhalten habe sieht bezüglich Erwerbsminderung allerdings sehr mau aus, da wohl Kleinsteinzahlungen aus Studijobs (in unregelmäßigen Abständen seit 2012) den Schnitt herunterziehen…. Werde ich hierbei „bestraft“, dass ich auch bei den Minijobs eingezahlt habe, oder wird im Fall der Fälle meine aktuellen 2 Entgeltpunkte je Jahr hochgerechnet?
Für die Durchschnittsberechnung ist erst einmal der Gesamtzeitraum vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der Erwerbsminderung maßgeblich. Es gibt jedoch bestimmte Zeiten, die bei der Berechnung des Durchschnitts herausgerechnet werden wie zum Beispiel Schul- und Studienzeiten oder auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Ich vermute, dass du die Schul- und Studienzeiten bisher noch nicht von der Rentenversicherung hast anerkennen lassen und die Rentenversicherung die Monate mit "Kleinsteinzahlungen" daher aktuell auch noch nicht herausrechnet bzw. herausrechnen kann. Willst du wissen, wie hoch deine Erwerbsminderungsrente tatsächlich ausfallen würde, empfehle ich, eine Kontenklärung vornehmen zu lassen. Zur Kontenklärung habe ich auch ein eigenes Video veröffentlicht: Kontenklärung erklärt! Wie den Antrag V0100 ausfüllen? (ua-cam.com/video/TmN0DlKjEXI/v-deo.html).
Danke Ich habe folgende Frage zur Durchschnittsverdienstermittlung für die Zurechnungszeit. Nehmen wir an, dass Tanja aus dem Beispiel noch 5 Jahre freiberuflich, Sozialversicherungsbeifreit tätig war. wie wird der Divisor berechnet ( Alter -17 - Hochschulausbildung - 5 Jahre Freiberuflichkeit) ?
Anders als die Anrechnungszeit würde ein Zeitraum, in dem Tanja freiberuflich tätig war und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht abgezogen. Der Divisor würde also unverändert bei 23 Jahren bleiben. Zeiten der Selbstständigkeit können sich also, sofern man in dieser Zeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, negativ auf die Durchschnittsberechnung und damit auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken. Ist man länger als zwei Jahre selbstständig tätig, verliert man überdies ohne Beitragszahlung den Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, da man die Voraussetzung "mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren" nicht mehr erfüllt. Ich würde daher jedem, der sich selbstständig machen möchte empfehlen, sich vorab kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Mehr zu den Voraussetzungen, unter denen eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann, habe ich in diesem Video erläutert: ua-cam.com/video/bOIRRuRJuGA/v-deo.html
Danke für die Antwort ( schlechte Nachricht). Ich bin selbst erst mit 42Jahren in die Rentenversicherungspflicht gekommen. Mit 47 habe ich eine Reha gemacht und die 3-6 Stunden bescheinigt bekommen. Die Jahre habe ich jeweils Höchstentgeltpunkte erhalten. Jetzt macht es einen Riesen Unterschied aus, ob man den Wert durch 24 oder durch 6 teilt. 😰
Kann man Erwerbsminderungsrente beziehen und ab 50 freiwillig in die normale Rentenversicherung einzahlen, so dass später die reguläre Rente höher ist?
Ihre Frage bezieht sich bestimmt auf die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge: Eine solche Zahlung ist bei Erwerbsminderungsrentnern nur sehr eingeschränkt möglich (nur geringe Beträge) und auch nicht unbedingt zu empfehlen. Die zusätzlichen Beiträge werden nämlich erst bei Wechsel in die Altersrente berücksichtigt und wirken sich dann auch nicht unbedingt voll rentensteigernd aus. Ich persönlich würde als Erwerbsminderungsrentner mein Geld daher eher anders für das Alter anlegen. Sollten Sie dennoch in die Rentenkasse einzahlen wollen, sollten Sie sich vorab unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Mein man ist 51 Jahre alt. Hat bis jetzt 19,25 Entgelt Punkte. Und möchte bald erwerbsminderung Rente beantragen. Wird ihn noch anrechnungs Zeiten angerechnet???? Also kommen da noch Punkte drauf
Ja, wie im Video erklärt, werden neben den selbst erarbeiteten Entgeltpunkten dank Zurechnungszeit auch noch zusätzliche Entgeltpunkte berechnet. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ungefähr ausfallen würde, können Sie der jährlichen Renteninformation entnehmen.
Ja mit 51 Jahren nicht mal 20 Entgeldpunkte 😢das ist nicht viel habe mit 57 Jahren auch meine EM Rente bekommen aber knapp 35 Punkte bekommen nach 41 Jahren aber die werden bei ihnen auch hochgerechnet bis 66 Jahre und 10 Monate 😊😊als wie man dahin solange gearbeitet hat viele Grüße aus dem Frankenland 😊
Meine befristete Erwerbsminderungsrente endet im April 2021. Mit meinem GdB von 50 % könnte ich vorgezogen (geboren 1959) in Rente. Kann ich den Abschlag von 10,8 % reduzieren wenn ich z.B 3 Monate keinerlei Rente erhalte um dann z.B. im August eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte beantrage (18 Monate * 0,3 %punkte je Monat)?
Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gibt es einige Besonderheiten zu beachten: So kann die Altersrente nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen. Es könnte also sein, dass Sie auf die Rentenzahlung verzichten, sich die Rente dadurch jedoch nicht erhöht; Sie also Geld verschenken. Ich würde Ihnen daher unbedingt empfehlen, sich vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Absolut anschaulich geschildert. Meine Frage lautet. Bekommt ein Erwerbsunfähiger Renter der in die Altersrente übergeht nachteile durch das Frühzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben. Als Bsp wenn ein Erwerbsunfähiger Renter ca 1500 Euro EU Rente bekommt, ist 65 Jahre alt Bekommt er weniger Rente in der Altersremte bzw Regelaltersrente
Laut Gesetz ist ein Absinken der Rente beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente nicht möglich. Dass die Rente sich beim Wechsel nochmals erhöht ist nicht ausgeschlossen, tatsächlich jedoch eher selten der Fall.
hi wie ist das wenn ich vor 8 jahren em rente bekommen hab, damals brutto 1800 euro gehabtrente liegt bei 550 euro ,frage folgendes szenario: ich gehe vollzeitarbeiten für 4500 euro brutto und stelle nach 1 jahr fest ist nix für mich ich will wieder rente: wird jetz so getan bist ich 65 bin dass ich mit dem neuen gehalt geartbeitet hätte oder fall ich zurück wieder auf die 550 euro?
Dann wird die Rentenversicherung zunächst einmal prüfen, ob Sie überhaupt noch voll erwerbsgemindert sind. Denn scheinbar sind Sie ja in der Lage, voll erwerbstätig zu sein. Sollte die Rentenversicherung zum Ergebnis kommen, ja, Sie sind noch voll erwerbsgemindert, ist als nächstes der Leistungsfall zu ermitteln: Also die Frage zu beantworten, seit wann sind Sie voll erwerbsgemindert? Möglicherweise kommt die Rentenversicherung dann zum Ergebnis, dass Sie auch während des Jahres, in dem Sie gearbeitet haben, voll erwerbsgemindert waren, und der Leistungsfall immer noch der gleiche ist wie vor acht Jahren. Dann ändert sich nichts an der Berechnung. Ist das Ergebnis, dass ein neuer Leistungsfall eingetreten ist, muss auch neu gerechnet werden. Für die Zurechnungszeit zählt jedoch nicht der letzte Verdienst, sondern, wie im Video erläutert, der Durchschnittsverdienst. Ein Jahr mit einem überdurchschnittlichen Verdienst mag den Durchschnitt positiv beeinflusse, für jedoch sicher nicht dazu, dass mit 4.500 Euro gerechnet wird.
@@rentenfuchs ,danke für die infos, ja aber ich verdien ja jetz über die beitragsfreien jahren punkte ,es wird so getan als hätte ich mit dem deutschen durchschnittlohn weiterggearbeitet oder wieso bekomm ich jedes jahr 1 rentenpunkt. . weil die letzten jahre ohne gearbeitet zu haben immer 1 vollen renten punkt gesammelt habe und es wird nicht mit mein ersten brutto job geerechnet. sonst würde ich nicht jedes jahr 1 rentepunkt sammeln. also aktuell habe glaub seit 2016 rentenbeginn , 17 rentenpunkte . und nächstes jahr sinds dann 18 nehm ich an usw. Das was sie schildern kann man so denken,ist verständlich mann wird quasi gezwungen zu arbeiten wei es nicht reicht und zum teil die löhne extrem gestiegen sind. aber denke auch wenn die erwerbminderungs aufgehoben ist man trotzdem arbeiten geht muss ja zu meinem vorteil entschieden werden. mann zahlt ja beiträge. ist bestimmt ein fall fürs sozialgericht. auch denke ich die krankenkasse wird sich quer stellen, wegen krankengeld. ich denke solange die rente gestoppt ist und das ist sie nach 6 monaten, darf man ja nicht schlechter gestellt sein als "normale Menschen", das würde ja einer entrechtung gleichkommen. aber auch sie verstehe wenn ich 1 jahr nur arbeite und erneut "nicht arbeite" und dadurch meine rente stark steigt würde aber grundsäzlich was ist schon fair. ich hätte auch vor 8 jahren auch mit einem gut bezahlten job in rente gehen können dann wäre mein rente jetz viel höher. zumindestens von meinem qualifikation her hätte ich damals ein viel höheren lohn gehabt wurde halt gekündigt und hab dann ein minderwertigeren job angenommen. und dann rente beantragt. man wird doppeltbestraft. wenn ich erwerbsgemindert arbeite also mich quasi doppel so viel anstrenge weil ich bei der arbeit leide, wird meine rente gestrichen, weil ich quasi genug zum leben nun hab. dann will ich rente wieder haben aber rutsch wieder zuruck zu den alten zui stand??? also beim krankengeld weiss , dass alle 3 jahre immer wieder ein neuer Fall beginnt. weiss nicht wie das bei der rente ist.
@@massengerprophetofgod Die Vielzahl an individuellen Fragen über UA-cam zu beantworten, ist schwierig. Wenn Sie mit dem Gedenken spielen, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, würde ich Ihnen eine ausführliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen. Dort wird man all Ihre Fragen im Detail beantworten können.
Wenn ich 2021 in EM Rente möchte, weil es nicht besser wird. Wie wird es der Zurechnungszeit angerechnet?Ab Attest 2021 oder 2008 wo die chronische Krankheit begann?
Hallo Frau Medau, die Länge der Zurechnungszeit ist vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig. Wenn Sie die Rente im Jahr 2021 beantragen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rente auch 2021 beginnt und die Zurechnungszeit dann dementsprechend bis 65 und 10 Monate läuft. Sollten Sie den Antrag bereits im Januar oder Februar 2021 stellen, wäre theoretisch auch ein Rentenbeginn im Jahr 2020 und damit eine Zurechnungszeit bis 65 und 9 Monate denkbar. Denn wenn eine Erwerbsminderungsrente innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird, ist auch eine rückwirkende Zahlung möglich. Die Rentenzahlung beginnt dann nicht erst in dem Monat, in dem die Rente beantragt wurde.
@@sophiemedau1627 Arbeitest du denn aktuell noch in Vollzeit? Denn wenn dies das Fall ist (und du in letzter Zeit nicht für längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt warst), wäre dies zumindest ein Indiz dafür, dass aktuell noch keine Erwerbsminderung vorliegt. Denn voll erwerbsgemindert ist man ja nur dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zumindest drei Stunden am Tag zu arbeiten. Melde dich gerne bei mir, wenn sich im Laufe der Zeit noch Fragen auftun sollten.
Also ich wurde bis zum Auslöser zurück berentet. Es zählt wohl der Zeitpunkt des gesundheitlichen Schadens. Deswegen kam ich nicht in den Genuß der neuen Berechnung der EM Renten ab 2019. Schlaganfall 2015, EM Rentner seit 02/2020 rückwirkend zu 2015...
Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente berechnet die Rentenversicherung die Höhe der Altersrente zunächst nach den ganz normalen Vorschriften zur Rentenberechnung. Den so ermittelten Betrag vergleicht sie dann mit der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente. Ausgezahlt wird dann der jeweils höhere Betrag. Das heißt: Die Altersrente kann nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente sein. Häufig ist es jedoch auch so, dass die Altersrente nicht höher ausfällt als die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderungsrentner, die wissen wollen, wie hoch voraussichtlich ihre Altersrente ausfallen wird, können bei der Deutschen Rentenversicherung eine unverbindliche Auskunft über die Höhe der Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ich bin jetzt 51 und seit 4 jahren voller em rentner(durch erkramkung). Würde sich bei einem minijob 30std.im monat das einzahlen von rentenversicherung 16,xx euro im monat in irgend einer form positiv auf meine spätere rente oder rentenpunkte auswirken? Mfg.
Vor Einführung der Grundrente hätte ich diese Frage wohl mit nein beantwortet, da sich die Beiträge aufgrund der gleichzeitigen Zurechnungszeit/Anrechnungszeit nicht rentensteigernd auswirken. Seit Einführung der Grundrente sieht die Lage hier jedoch etwas anders aus: Sofern man in der Lage ist, durch die Minijob-Einzahlungen die Voraussetzungen für die Grundrente zu erfüllen, könnte die Einzahlung womöglich doch sinnvoll sein. Hier muss man sich den konkreten Einzelfall genau anschauen; eine pauschale Antwort kann ich Ihnen daher leider nicht geben.. Bei derartigen Fragen würde ich eigentlich an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung verweisen. Nach meiner Kenntnis berät die Rentenversicherung aktuell aber nicht groß zur Grundrente, aber vielleicht haben Sie Glück.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen: In diesem Video gebe ich einen Überblick über die unterschiedlichen Optionen: ua-cam.com/video/6UGNvb6gfvk/v-deo.html Und hier noch meine Playlist zum Thema: "Zusätzlich in die Rentenkassen einzahlen?!": ua-cam.com/play/PLu13lzeZn1sgOhXdY6psCtQN4W4w736wI.html
Tolles Video super erklärt - vielen Dank. :-) Darf ich mir bei Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente auch etwas dazu verdienen? Wie wird die EM-Rente dann mit meinem zusätzlichem Teilzeitgehalt (3x 3Arbeitsstunden pro Woche) verrechnet?
Vielen Dank für deinen Kommentar! Bei der Vollerwerbsminderungsrente gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €, bis zu der keine Anrechnung erfolgt. Hat man einen 450-Euro-Job, kommt es also nicht zur Rentenkürzung. Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn man aus sozialmedizinischer Sicht keine drei Stunden am Tag mehr in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann. Überschreitet man mit seiner Nebentätigkeit diese Grenze, besteht also nicht nur die Gefahr, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird - sofern der Jahresverdienst oberhalb von 6.300 € liegt -, sondern die Rentenversicherung kann auch feststellen, dass man ja gar nicht mehr voll erwerbsgemindert ist und dann die Vollerwerbsminderungsrente entziehen. Solange man lediglich geringfügig beschäftigt ist, ist dies eher eine theoretische Gefahr. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist es aber durchaus üblich, dass die Rentenversicherung auch mal anfragt, wie viele Stunden am Tag man denn eigentlich arbeitet und dann prüft, ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung vorliegt.
Die Begrifflichkeit "Anrechnung" passt im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente und Altersrente nicht so wirklich. Ihre Frage zielt vermutlich eher in die Richtung, welche Auswirkungen der Bezug der Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente hat. Diese Frage habe ich unter einem anderen Video bereits beantwortet, führe sie hier aber gerne nochmal aus: "Das ist eine gar nicht so einfach zu beantwortende Frage: Während der Zeit, in der man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wird im Versicherungsverlauf eine sogenannte Anrechnungszeit gutgeschrieben. Diese garantiert, dass man bei der späteren Altersrente für die Zeit des Rentenbezugs mindestens die Rentenpunkte gutgeschrieben bekommt, die man zuvor/nach Ende der Rente im Durchschnitt erarbeitet hat. Weiterhin gibt es eine Regelung, dass beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente - egal ob Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung - in die Altersrente bei der Altersrente mindestens die Rentenpunkte berücksichtigt werden, die auch der Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen. Heißt vereinfacht gesagt, dass die Altersrente in diesem Fall mindestens doppelt so hoch ausfällt wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung."
Haben Sie sich bei der Rentenversicherung schon einmal nach dem Sachstand erkundigt? Tatsächlich dauert die Bearbeitung von Erwerbsminderungsrenten aktuell zwischen 6 und 12 Monate...
Solang , also ich hab halbe bis dreivierteljahr warten müssen aber man hat guten nachzahlung bekommen von da wo man beantragt hat bis jetzt. Aber nicht jeder bekommt erwerbsminderungsrente . Wenn du zusage bekommen hast ist gut wenn ne absage bekommen hast kriegs nix ist so
Habe auch letztes Jahr im Januar meine EM Rente beantragt 😢und sie auch erst im August letzten Jahres bekommen dauert 8 Monate kann aber auch länger dauern habe ja da auch noch mein Arbeitslosengeld 1 bekommen dann geht's ja noch das man nicht ohne Geld dar steht 😊
Bei Kurzarbeit ist es wie beim Bezug von Arbeitslosengeld I: Es werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Grundlage der Beitragszahlung ist dabei 80 % des zuvor verdienten Brutto-Entgelts.
Es heißt also, wenn ich 40 Jahre Arbeit anerkannt bekomme, habe ich weniger EU Rente als derjenige, der nicht so viele Jahre eingezahlt hat. Denn der hochgerechnete Durchschnittsverdienst liegt ja höher als der tatsächliche Verdienst in 40 Jahren. Die wenigsten Arbeitnehmer haben im Osten einen Durchschnittsverdienst von ca. 42.000 Euro. Somit wird der langjährig tätige Arbeitnehmer wieder benachteiligt. Tolles System.😒!!! Gruß G.U.
Da habe ich mich womöglich nicht optimal ausgedrückt: Es wird nicht mit dem allgemeinen Durchschnittsverdienst der gesetzlichen Rentenversicherung hochgerechnet, sondern mit dem individuellen Durchschnittsverdienst. Wenn jemand mit 40 erwerbsgemindert wird, und vorher immer um die 30.000 Euro verdient hat, heißt das, dass für die Erwerbsminderungsrente auch weiter mit 30.000 Euro hochgerechnet wird. Da mit dem Alter der Verdienst eher steigt, ist es also durchaus wahrscheinlich, dass man bei einem späteren Leistungsfall auch mit einer etwas höheren Rente rechnen kann. Da man überdies nichts dafür kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, halte ich persönlich diese Regelung durchaus für fair; aber das ist natürlich Ansichtssache.
Wie ist das ,kann man sich von 2 Kinder vor 1985 geboren, 1 kind auf sein Rentenkonto gut schreiben lassen, also eins für die Frau und eins für den Man? mir fehlen noch 2 Jahre zu 45 Jahren.
Theoretisch ist es durchaus denkbar, dass die Kinderberücksichtigungszeit für ein Kind beim Vater und für das andere bei der Mutter anerkannt wird. Dies klappt dann, wenn das eine Kind überwiegend von dem Einen und das andere von der Anderen erzogen wurde. Alternativ kann nach der Geburt eines Kindes auch eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit abgegeben werden. Was jetzt nachträglich jedoch nicht mehr möglich ist. Ob dir die Kinderberücksichtigungszeit aber überhaupt etwas bringen würde, hängt davon ab, ob in der Zeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes dein Versicherungsverlauf überhaupt eine Lücke aufweist. Im Ergebnis wird es über diesen Weg wohl eher schwierig werden...
Das kann man natürlich machen, wenn man das Gefühl hat, dass bei der Berechnung irgendwas nicht stimmt. Neben Anwälten gibt es auch gerichtlich zugelassene Rentenberater, die im Rentenrecht häufig noch versierter sind und die man ebenfalls mit einer derartigen Prüfung beauftragen könnte.
Ich finde das unglaublich dass nicht gesagt wird ob das Brutto oder Netto ist was man im Jahr verdienen muss, 40.000 Brutto oder Netto? Überall auch online steht nichts dabei
Du hast recht: Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt meist deutlich niedriger als die im Beispiel berechnete Rente. Denn Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, waren häufig auch vor dem Eintritt der Erwerbsminderung schon gesundheitlich angeschlagen, haben (daher) eher unterdurchschnittlich verdient und waren zudem nicht selten auch längere Zeit arbeitslos. Die Person aus dem Beispiel hat hingegen mehrere Jahre studiert und war bis zu ihrem Unfall - bis auf die Unterbrechung durch die Kindererziehung - dauerhaft beschäftigt. Unter diesen Voraussetzungen ist die berechnete Rentenhöhe durchaus realistisch. Letztendlich soll das Video aber ja auch nur aufzeigen, in welchen Schritten eine Erwerbsminderungsrente berechnet wird. Die jeweiligen Zahlen lassen sich austauschen, sodass sich dann entweder eine niedrigere oder eine höhere Rente ergibt.
Ich versteh nicht warum ich mit meiner Erwerbsminderungsrente 1800 Euro an Steuer nachzahlen muss und jetzt alle viertel Jahr 300 Vorauszahlung leisten muss...ich bekomme 1560 Euro Brutto Rente
Also noch mehr mogeln zu Ungunsten des Antragstellers geht es ja wohl nicht . Welcher normale gepolte soll da durch blicken , aber das ist ja gar nicht gewollt !
Mogeln zu Ungunsten? Bitte bedenken Sie einen wichtigen Punkt: Tanja hat selbst bis zum Unfall 25,3 Punkte gesammelt. Verrechnet mit dem Abschlag von 10,8% hat sie selbst also 22,5676 Punkte gesammelt. Ihr stünde damit eigentlich nur eine monatliche Rente von 771,59€ zu. Durch die Zurechnungszeit bekommt sie aber 1.442,53€, das ist fast das doppelte von dem, was sie wirklich selbst im Rentenkonto hat! Tanja hat außerdem im Rentenkonto 3 Punkte, die sie für die Kindererziehung bekommt ohne selbst Geld (Beiträge) dafür gezahlt zu haben. Wenn man nur die selbst eingezahlten Beiträge berücksichtigen würde, also ohne die 3 Kindererziehungspunkte, hätte sie sogar eigentlich (nach Abschlag) nur 680,09€.
Die durchschnittliche Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente lag 2019 bei rund 800 Euro. Ihre Schätzung ist also gar nicht so verkehrt...
Top!! Danke dir! Sehr gut und verständlich erklärt :)
Vielen Dank für den Kommentar! Freut mich, dass dir mein Video gefallen hat 😊
Vielen Dank für die Info.❤
Vielen Dank für den Kommentar ☺️
Danke für die deutliche Erklärung 🙂
Vielen Dank für den netten Kommentar!
@@rentenfuchs Das Video und die Erklärung ist veraltet!
@@steinfrei Stimmt, die Zahlen sind nicht mehr ganz so aktuell. Die dargestellte Systematik der Rentenberechnung ist aber weiterhin korrekt - und darauf kommt es meines Erachtens an.
Wie immer erstklassige Infos.
Vielen Dank für dieses Video.
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
super Erklärung! vielen Dank 👍👍👍
Vielen Dank für den netten Kommentar 😊
Danke, danke, danke. Genau das habe ich gesucht :-)
Ganz herzlichen Dank für den Kommentar! Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte!
Es war sehr gut! Danke!
Freut mich, dass das Video Ihnen gefallen hat 😊
Ein schön guten Tag ich bekomme werwerbsunfähigkeits Rente meine frage hab gehört das diese wegfällt wenn die Altersrente bekommt?
Mit Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente umgewandelt. Diese kann nicht niedriger ausfallen als die zuvor gezahlte Erwerbsminderungsrente, häufig fällt sie aber auch nicht groß höher aus.
Super erklärt!
Freut mich sehr, dass dir das Video gefallen hat!
Wenn man zur zeit mit 43 Jahren in voller erwerbsminderungsrente erhält,meine frage:wird die tatsächliche altersrente mit 66 jahren weniger oder mehr als jetz sein,ich würde mich sehr freuen auf eine antwort🙂
Dass die Rente geringer ausfällt, wenn man nahtlos von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechselt, ist gesetzlich ausgeschlossen. Dass die Altersrente höher ausfällt, ist aber auch eher selten; meist wird der gleiche Betrag auch im Alter weitergezahlt.
Korrekt. Ich bin selbst 41 Jahre jung und EM Rentner. Unbefristet. Diese Frage hatte ich auch. Ein Anruf bei der DRV und die sagten auch, dass die Altersrente niemals geringer wie die EM Rente sein kann.
Wird die Erwerbsminderungsrente niedriger, wenn man für Ausbildungszeiten freiwillig Beiträge nachzahlt?
Das hängt von der Höhe der Beiträge ab, die man für die Schulzeiten nachzahlt. Sofern man mehr einzahlt, als man bisher im Durchschnitt pro Monat an Beitrag gezahlt hat, wirkt sich die Einzahlung positiv auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente aus, eine unterdurchschnittliche Einzahlung hat hingegen einen vermindernden Effekt auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente.
Was ist diese "Fachschule", für die man Rentenpunkte bekommt?
Wie wird denn das Durchschnittsgehalt für die Anrechenzeit genau berechnet? Wird dieser Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum (zB die letzten 5 Jahre) oder über alle Jahre in denen etwas eingezahlt wurde, ermittelt?
Ich arbeite Vollzeit seit 3,5 Jahren und mein Gehalt liegt mittlerweile über der Beitragsbemessungsgrenze. Die erste Rentenauskunft, die ich letztes Jahr erhalten habe sieht bezüglich Erwerbsminderung allerdings sehr mau aus, da wohl Kleinsteinzahlungen aus Studijobs (in unregelmäßigen Abständen seit 2012) den Schnitt herunterziehen….
Werde ich hierbei „bestraft“, dass ich auch bei den Minijobs eingezahlt habe, oder wird im Fall der Fälle meine aktuellen 2 Entgeltpunkte je Jahr hochgerechnet?
Für die Durchschnittsberechnung ist erst einmal der Gesamtzeitraum vom 17. Lebensjahr bis zum Eintritt der Erwerbsminderung maßgeblich. Es gibt jedoch bestimmte Zeiten, die bei der Berechnung des Durchschnitts herausgerechnet werden wie zum Beispiel Schul- und Studienzeiten oder auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Ich vermute, dass du die Schul- und Studienzeiten bisher noch nicht von der Rentenversicherung hast anerkennen lassen und die Rentenversicherung die Monate mit "Kleinsteinzahlungen" daher aktuell auch noch nicht herausrechnet bzw. herausrechnen kann. Willst du wissen, wie hoch deine Erwerbsminderungsrente tatsächlich ausfallen würde, empfehle ich, eine Kontenklärung vornehmen zu lassen. Zur Kontenklärung habe ich auch ein eigenes Video veröffentlicht: Kontenklärung erklärt! Wie den Antrag V0100 ausfüllen? (ua-cam.com/video/TmN0DlKjEXI/v-deo.html).
Danke
Ich habe folgende Frage zur Durchschnittsverdienstermittlung für die Zurechnungszeit. Nehmen wir an, dass Tanja aus dem Beispiel noch 5 Jahre freiberuflich, Sozialversicherungsbeifreit tätig war. wie wird der Divisor berechnet ( Alter -17 - Hochschulausbildung - 5 Jahre Freiberuflichkeit) ?
Anders als die Anrechnungszeit würde ein Zeitraum, in dem Tanja freiberuflich tätig war und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht abgezogen. Der Divisor würde also unverändert bei 23 Jahren bleiben. Zeiten der Selbstständigkeit können sich also, sofern man in dieser Zeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, negativ auf die Durchschnittsberechnung und damit auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken. Ist man länger als zwei Jahre selbstständig tätig, verliert man überdies ohne Beitragszahlung den Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente, da man die Voraussetzung "mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren" nicht mehr erfüllt. Ich würde daher jedem, der sich selbstständig machen möchte empfehlen, sich vorab kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Mehr zu den Voraussetzungen, unter denen eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann, habe ich in diesem Video erläutert: ua-cam.com/video/bOIRRuRJuGA/v-deo.html
Danke für die Antwort ( schlechte Nachricht). Ich bin selbst erst mit 42Jahren in die Rentenversicherungspflicht gekommen. Mit 47 habe ich eine Reha gemacht und die 3-6 Stunden bescheinigt bekommen.
Die Jahre habe ich jeweils Höchstentgeltpunkte erhalten.
Jetzt macht es einen Riesen Unterschied aus, ob man den Wert durch 24 oder durch 6 teilt. 😰
Kann man Erwerbsminderungsrente beziehen und ab 50 freiwillig in die normale Rentenversicherung einzahlen, so dass später die reguläre Rente höher ist?
Ihre Frage bezieht sich bestimmt auf die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge: Eine solche Zahlung ist bei Erwerbsminderungsrentnern nur sehr eingeschränkt möglich (nur geringe Beträge) und auch nicht unbedingt zu empfehlen. Die zusätzlichen Beiträge werden nämlich erst bei Wechsel in die Altersrente berücksichtigt und wirken sich dann auch nicht unbedingt voll rentensteigernd aus. Ich persönlich würde als Erwerbsminderungsrentner mein Geld daher eher anders für das Alter anlegen. Sollten Sie dennoch in die Rentenkasse einzahlen wollen, sollten Sie sich vorab unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
@@rentenfuchs Genau den Punkt getroffen, vielen Dank!
Mein man ist 51 Jahre alt. Hat bis jetzt 19,25 Entgelt Punkte. Und möchte bald erwerbsminderung Rente beantragen. Wird ihn noch anrechnungs Zeiten angerechnet???? Also kommen da noch Punkte drauf
Ja, wie im Video erklärt, werden neben den selbst erarbeiteten Entgeltpunkten dank Zurechnungszeit auch noch zusätzliche Entgeltpunkte berechnet. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ungefähr ausfallen würde, können Sie der jährlichen Renteninformation entnehmen.
@@rentenfuchs Dankeschön 👍
Ja mit 51 Jahren nicht mal 20 Entgeldpunkte 😢das ist nicht viel habe mit 57 Jahren auch meine EM Rente bekommen aber knapp 35 Punkte bekommen nach 41 Jahren aber die werden bei ihnen auch hochgerechnet bis 66 Jahre und 10 Monate 😊😊als wie man dahin solange gearbeitet hat viele Grüße aus dem Frankenland 😊
Meine befristete Erwerbsminderungsrente endet im April 2021. Mit meinem GdB von 50 % könnte ich vorgezogen (geboren 1959) in Rente. Kann ich den Abschlag von 10,8 % reduzieren wenn ich z.B 3 Monate keinerlei Rente erhalte um dann z.B. im August eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte beantrage (18 Monate * 0,3 %punkte je Monat)?
Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gibt es einige Besonderheiten zu beachten: So kann die Altersrente nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen. Es könnte also sein, dass Sie auf die Rentenzahlung verzichten, sich die Rente dadurch jedoch nicht erhöht; Sie also Geld verschenken. Ich würde Ihnen daher unbedingt empfehlen, sich vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
@@rentenfuchs Danke für die schnelle Antwort
Absolut anschaulich geschildert.
Meine Frage lautet.
Bekommt ein Erwerbsunfähiger Renter der in die Altersrente übergeht nachteile durch das Frühzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben.
Als Bsp wenn ein Erwerbsunfähiger Renter ca 1500 Euro EU Rente bekommt, ist 65 Jahre alt
Bekommt er weniger Rente in der Altersremte bzw Regelaltersrente
Ich habe gerade gelesen das unten die Frage beantwortet wurde.
Trotzdem vielen Dank für das sehr gute Video
Laut Gesetz ist ein Absinken der Rente beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente nicht möglich. Dass die Rente sich beim Wechsel nochmals erhöht ist nicht ausgeschlossen, tatsächlich jedoch eher selten der Fall.
Ich lasse das sowieso nochmals im Juli von einem RA nachrechnen
hi wie ist das wenn ich vor 8 jahren em rente bekommen hab, damals brutto 1800 euro gehabtrente liegt bei 550 euro ,frage folgendes szenario: ich gehe vollzeitarbeiten für 4500 euro brutto und stelle nach 1 jahr fest ist nix für mich ich will wieder rente: wird jetz so getan bist ich 65 bin dass ich mit dem neuen gehalt geartbeitet hätte oder fall ich zurück wieder auf die 550 euro?
Dann wird die Rentenversicherung zunächst einmal prüfen, ob Sie überhaupt noch voll erwerbsgemindert sind. Denn scheinbar sind Sie ja in der Lage, voll erwerbstätig zu sein. Sollte die Rentenversicherung zum Ergebnis kommen, ja, Sie sind noch voll erwerbsgemindert, ist als nächstes der Leistungsfall zu ermitteln: Also die Frage zu beantworten, seit wann sind Sie voll erwerbsgemindert? Möglicherweise kommt die Rentenversicherung dann zum Ergebnis, dass Sie auch während des Jahres, in dem Sie gearbeitet haben, voll erwerbsgemindert waren, und der Leistungsfall immer noch der gleiche ist wie vor acht Jahren. Dann ändert sich nichts an der Berechnung. Ist das Ergebnis, dass ein neuer Leistungsfall eingetreten ist, muss auch neu gerechnet werden. Für die Zurechnungszeit zählt jedoch nicht der letzte Verdienst, sondern, wie im Video erläutert, der Durchschnittsverdienst. Ein Jahr mit einem überdurchschnittlichen Verdienst mag den Durchschnitt positiv beeinflusse, für jedoch sicher nicht dazu, dass mit 4.500 Euro gerechnet wird.
@@rentenfuchs ,danke für die infos, ja aber ich verdien ja jetz über die beitragsfreien jahren punkte ,es wird so getan als hätte ich mit dem deutschen durchschnittlohn weiterggearbeitet oder wieso bekomm ich jedes jahr 1 rentenpunkt. . weil die letzten jahre ohne gearbeitet zu haben immer 1 vollen renten punkt gesammelt habe und es wird nicht mit mein ersten brutto job geerechnet. sonst würde ich nicht jedes jahr 1 rentepunkt sammeln. also aktuell habe glaub seit 2016 rentenbeginn , 17 rentenpunkte . und nächstes jahr sinds dann 18 nehm ich an usw. Das was sie schildern kann man so denken,ist verständlich mann wird quasi gezwungen zu arbeiten wei es nicht reicht und zum teil die löhne extrem gestiegen sind. aber denke auch wenn die erwerbminderungs aufgehoben ist man trotzdem arbeiten geht muss ja zu meinem vorteil entschieden werden. mann zahlt ja beiträge. ist bestimmt ein fall fürs sozialgericht. auch denke ich die krankenkasse wird sich quer stellen, wegen krankengeld. ich denke solange die rente gestoppt ist und das ist sie nach 6 monaten, darf man ja nicht schlechter gestellt sein als "normale Menschen", das würde ja einer entrechtung gleichkommen. aber auch sie verstehe wenn ich 1 jahr nur arbeite und erneut "nicht arbeite" und dadurch meine rente stark steigt würde aber grundsäzlich was ist schon fair. ich hätte auch vor 8 jahren auch mit einem gut bezahlten job in rente gehen können dann wäre mein rente jetz viel höher. zumindestens von meinem qualifikation her hätte ich damals ein viel höheren lohn gehabt wurde halt gekündigt und hab dann ein minderwertigeren job angenommen. und dann rente beantragt. man wird doppeltbestraft. wenn ich erwerbsgemindert arbeite also mich quasi doppel so viel anstrenge weil ich bei der arbeit leide, wird meine rente gestrichen, weil ich quasi genug zum leben nun hab. dann will ich rente wieder haben aber rutsch wieder zuruck zu den alten zui stand??? also beim krankengeld weiss , dass alle 3 jahre immer wieder ein neuer Fall beginnt. weiss nicht wie das bei der rente ist.
@@massengerprophetofgod Die Vielzahl an individuellen Fragen über UA-cam zu beantworten, ist schwierig. Wenn Sie mit dem Gedenken spielen, wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, würde ich Ihnen eine ausführliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfehlen. Dort wird man all Ihre Fragen im Detail beantworten können.
Wenn ich 2021 in EM Rente möchte, weil es nicht besser wird. Wie wird es der Zurechnungszeit angerechnet?Ab Attest 2021 oder 2008 wo die chronische Krankheit begann?
Hallo Frau Medau, die Länge der Zurechnungszeit ist vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig. Wenn Sie die Rente im Jahr 2021 beantragen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rente auch 2021 beginnt und die Zurechnungszeit dann dementsprechend bis 65 und 10 Monate läuft. Sollten Sie den Antrag bereits im Januar oder Februar 2021 stellen, wäre theoretisch auch ein Rentenbeginn im Jahr 2020 und damit eine Zurechnungszeit bis 65 und 9 Monate denkbar. Denn wenn eine Erwerbsminderungsrente innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird, ist auch eine rückwirkende Zahlung möglich. Die Rentenzahlung beginnt dann nicht erst in dem Monat, in dem die Rente beantragt wurde.
@@rentenfuchs Danke, vielleicht warte ich dann noch ein wenig mit dem Antrag. Im Attest steht dann seit 2008 chron. Beschwerden. Das wird spannend.
@@sophiemedau1627 Arbeitest du denn aktuell noch in Vollzeit? Denn wenn dies das Fall ist (und du in letzter Zeit nicht für längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt warst), wäre dies zumindest ein Indiz dafür, dass aktuell noch keine Erwerbsminderung vorliegt. Denn voll erwerbsgemindert ist man ja nur dann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zumindest drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Melde dich gerne bei mir, wenn sich im Laufe der Zeit noch Fragen auftun sollten.
@@rentenfuchs ja, danke. Nein arbeite nicht Vollzeit.
Also ich wurde bis zum Auslöser zurück berentet. Es zählt wohl der Zeitpunkt des gesundheitlichen Schadens. Deswegen kam ich nicht in den Genuß der neuen Berechnung der EM Renten ab 2019. Schlaganfall 2015, EM Rentner seit 02/2020 rückwirkend zu 2015...
UND WIE IST DAS BEI ALG2 ODER BERUFSAUSBILDUNG (2-ter Bildungsweg)
Wie verhält es sich, wenn ein Erwerbsminderungsrentner vom Alter her in die Altersrente kommt?
Beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente berechnet die Rentenversicherung die Höhe der Altersrente zunächst nach den ganz normalen Vorschriften zur Rentenberechnung. Den so ermittelten Betrag vergleicht sie dann mit der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente. Ausgezahlt wird dann der jeweils höhere Betrag. Das heißt: Die Altersrente kann nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente sein. Häufig ist es jedoch auch so, dass die Altersrente nicht höher ausfällt als die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderungsrentner, die wissen wollen, wie hoch voraussichtlich ihre Altersrente ausfallen wird, können bei der Deutschen Rentenversicherung eine unverbindliche Auskunft über die Höhe der Erwerbsminderungsrente beantragen.
@@rentenfuchs vielen Dank 🙋
Ich bin jetzt 51 und seit 4 jahren voller em rentner(durch erkramkung).
Würde sich bei einem minijob 30std.im monat das einzahlen von rentenversicherung 16,xx euro im monat in irgend einer form positiv auf meine spätere rente oder rentenpunkte auswirken?
Mfg.
Vor Einführung der Grundrente hätte ich diese Frage wohl mit nein beantwortet, da sich die Beiträge aufgrund der gleichzeitigen Zurechnungszeit/Anrechnungszeit nicht rentensteigernd auswirken. Seit Einführung der Grundrente sieht die Lage hier jedoch etwas anders aus: Sofern man in der Lage ist, durch die Minijob-Einzahlungen die Voraussetzungen für die Grundrente zu erfüllen, könnte die Einzahlung womöglich doch sinnvoll sein. Hier muss man sich den konkreten Einzelfall genau anschauen; eine pauschale Antwort kann ich Ihnen daher leider nicht geben.. Bei derartigen Fragen würde ich eigentlich an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung verweisen. Nach meiner Kenntnis berät die Rentenversicherung aktuell aber nicht groß zur Grundrente, aber vielleicht haben Sie Glück.
@@rentenfuchs lieben dank für die antwort....werde mein glück da mal versuchen....und sonst abwarten und auf das beste hoffen.
Kann ich auch Renten beitrage auch ein zahlen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen: In diesem Video gebe ich einen Überblick über die unterschiedlichen Optionen: ua-cam.com/video/6UGNvb6gfvk/v-deo.html
Und hier noch meine Playlist zum Thema: "Zusätzlich in die Rentenkassen einzahlen?!": ua-cam.com/play/PLu13lzeZn1sgOhXdY6psCtQN4W4w736wI.html
Tolles Video super erklärt - vielen Dank. :-)
Darf ich mir bei Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente auch etwas dazu verdienen? Wie wird die EM-Rente dann mit meinem zusätzlichem Teilzeitgehalt (3x 3Arbeitsstunden pro Woche) verrechnet?
Vielen Dank für deinen Kommentar!
Bei der Vollerwerbsminderungsrente gilt die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 €, bis zu der keine Anrechnung erfolgt. Hat man einen 450-Euro-Job, kommt es also nicht zur Rentenkürzung.
Anspruch auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn man aus sozialmedizinischer Sicht keine drei Stunden am Tag mehr in irgendeiner Tätigkeit arbeiten kann. Überschreitet man mit seiner Nebentätigkeit diese Grenze, besteht also nicht nur die Gefahr, dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird - sofern der Jahresverdienst oberhalb von 6.300 € liegt -, sondern die Rentenversicherung kann auch feststellen, dass man ja gar nicht mehr voll erwerbsgemindert ist und dann die Vollerwerbsminderungsrente entziehen. Solange man lediglich geringfügig beschäftigt ist, ist dies eher eine theoretische Gefahr. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist es aber durchaus üblich, dass die Rentenversicherung auch mal anfragt, wie viele Stunden am Tag man denn eigentlich arbeitet und dann prüft, ob überhaupt noch eine Erwerbsminderung vorliegt.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente angerechnet
Die Begrifflichkeit "Anrechnung" passt im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente und Altersrente nicht so wirklich. Ihre Frage zielt vermutlich eher in die Richtung, welche Auswirkungen der Bezug der Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente hat. Diese Frage habe ich unter einem anderen Video bereits beantwortet, führe sie hier aber gerne nochmal aus:
"Das ist eine gar nicht so einfach zu beantwortende Frage: Während der Zeit, in der man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wird im Versicherungsverlauf eine sogenannte Anrechnungszeit gutgeschrieben. Diese garantiert, dass man bei der späteren Altersrente für die Zeit des Rentenbezugs mindestens die Rentenpunkte gutgeschrieben bekommt, die man zuvor/nach Ende der Rente im Durchschnitt erarbeitet hat. Weiterhin gibt es eine Regelung, dass beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente - egal ob Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung - in die Altersrente bei der Altersrente mindestens die Rentenpunkte berücksichtigt werden, die auch der Erwerbsminderungsrente zugrunde lagen. Heißt vereinfacht gesagt, dass die Altersrente in diesem Fall mindestens doppelt so hoch ausfällt wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung."
@@rentenfuchs danke für die ausführliche Antwort
Ich hab antrag gestellt und Begutachtung wurde ich und seid März warte ich auf mein erwerbsminderungs nicht wie lange sollte man drauf noch warten
Haben Sie sich bei der Rentenversicherung schon einmal nach dem Sachstand erkundigt? Tatsächlich dauert die Bearbeitung von Erwerbsminderungsrenten aktuell zwischen 6 und 12 Monate...
Solang , also ich hab halbe bis dreivierteljahr warten müssen aber man hat guten nachzahlung bekommen von da wo man beantragt hat bis jetzt. Aber nicht jeder bekommt erwerbsminderungsrente . Wenn du zusage bekommen hast ist gut wenn ne absage bekommen hast kriegs nix ist so
Habe auch letztes Jahr im Januar meine EM Rente beantragt 😢und sie auch erst im August letzten Jahres bekommen dauert 8 Monate kann aber auch länger dauern habe ja da auch noch mein Arbeitslosengeld 1 bekommen dann geht's ja noch das man nicht ohne Geld dar steht 😊
Wie sieht es bei kurzarbeit bei der Rente aus
Bei Kurzarbeit ist es wie beim Bezug von Arbeitslosengeld I: Es werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Grundlage der Beitragszahlung ist dabei 80 % des zuvor verdienten Brutto-Entgelts.
Es heißt also, wenn ich 40 Jahre Arbeit anerkannt bekomme, habe ich weniger EU Rente als derjenige, der nicht so viele Jahre eingezahlt hat. Denn der hochgerechnete Durchschnittsverdienst liegt ja höher als der tatsächliche Verdienst in 40 Jahren. Die wenigsten Arbeitnehmer haben im Osten einen Durchschnittsverdienst von ca. 42.000 Euro. Somit wird der langjährig tätige Arbeitnehmer wieder benachteiligt. Tolles System.😒!!! Gruß G.U.
Da habe ich mich womöglich nicht optimal ausgedrückt: Es wird nicht mit dem allgemeinen Durchschnittsverdienst der gesetzlichen Rentenversicherung hochgerechnet, sondern mit dem individuellen Durchschnittsverdienst. Wenn jemand mit 40 erwerbsgemindert wird, und vorher immer um die 30.000 Euro verdient hat, heißt das, dass für die Erwerbsminderungsrente auch weiter mit 30.000 Euro hochgerechnet wird. Da mit dem Alter der Verdienst eher steigt, ist es also durchaus wahrscheinlich, dass man bei einem späteren Leistungsfall auch mit einer etwas höheren Rente rechnen kann. Da man überdies nichts dafür kann, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, halte ich persönlich diese Regelung durchaus für fair; aber das ist natürlich Ansichtssache.
Wie ist das ,kann man sich von 2 Kinder vor 1985 geboren, 1 kind auf sein Rentenkonto gut
schreiben lassen, also eins für die Frau und eins für den Man? mir fehlen noch 2 Jahre zu 45
Jahren.
Theoretisch ist es durchaus denkbar, dass die Kinderberücksichtigungszeit für ein Kind beim Vater und für das andere bei der Mutter anerkannt wird. Dies klappt dann, wenn das eine Kind überwiegend von dem Einen und das andere von der Anderen erzogen wurde.
Alternativ kann nach der Geburt eines Kindes auch eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit abgegeben werden. Was jetzt nachträglich jedoch nicht mehr möglich ist.
Ob dir die Kinderberücksichtigungszeit aber überhaupt etwas bringen würde, hängt davon ab, ob in der Zeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes dein Versicherungsverlauf überhaupt eine Lücke aufweist.
Im Ergebnis wird es über diesen Weg wohl eher schwierig werden...
Ich werde das eh nochmals vom Anwalt prüfen lassen
Das kann man natürlich machen, wenn man das Gefühl hat, dass bei der Berechnung irgendwas nicht stimmt. Neben Anwälten gibt es auch gerichtlich zugelassene Rentenberater, die im Rentenrecht häufig noch versierter sind und die man ebenfalls mit einer derartigen Prüfung beauftragen könnte.
Ich finde das unglaublich dass nicht gesagt wird ob das Brutto oder Netto ist was man im Jahr verdienen muss, 40.000 Brutto oder Netto? Überall auch online steht nichts dabei
Bei der gesetzlichen Rente geht es immer um das sozialversicherungspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt.
Leute was sind das für Summen ,wer verdient so viel .? Ich arbeite ununterbrochen 45 Jahre und bekomme mal ne Rdnte jenseits von Gut und Böse
Du hast recht: Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegt meist deutlich niedriger als die im Beispiel berechnete Rente. Denn Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, waren häufig auch vor dem Eintritt der Erwerbsminderung schon gesundheitlich angeschlagen, haben (daher) eher unterdurchschnittlich verdient und waren zudem nicht selten auch längere Zeit arbeitslos.
Die Person aus dem Beispiel hat hingegen mehrere Jahre studiert und war bis zu ihrem Unfall - bis auf die Unterbrechung durch die Kindererziehung - dauerhaft beschäftigt. Unter diesen Voraussetzungen ist die berechnete Rentenhöhe durchaus realistisch.
Letztendlich soll das Video aber ja auch nur aufzeigen, in welchen Schritten eine Erwerbsminderungsrente berechnet wird. Die jeweiligen Zahlen lassen sich austauschen, sodass sich dann entweder eine niedrigere oder eine höhere Rente ergibt.
Wie hoch ist die durchschnittliche EM Rente 2023 gehe mal von 900 Euro netto aus 😢
Ich versteh nicht warum ich mit meiner Erwerbsminderungsrente 1800 Euro an Steuer nachzahlen muss und jetzt alle viertel Jahr 300 Vorauszahlung leisten muss...ich bekomme 1560 Euro Brutto Rente
Also noch mehr mogeln zu Ungunsten des Antragstellers geht es ja wohl nicht . Welcher normale gepolte soll da durch blicken , aber das ist ja gar nicht gewollt !
Mogeln zu Ungunsten? Bitte bedenken Sie einen wichtigen Punkt:
Tanja hat selbst bis zum Unfall 25,3 Punkte gesammelt. Verrechnet mit dem Abschlag von 10,8% hat sie selbst also 22,5676 Punkte gesammelt. Ihr stünde damit eigentlich nur eine monatliche Rente von 771,59€ zu.
Durch die Zurechnungszeit bekommt sie aber 1.442,53€, das ist fast das doppelte von dem, was sie wirklich selbst im Rentenkonto hat!
Tanja hat außerdem im Rentenkonto 3 Punkte, die sie für die Kindererziehung bekommt ohne selbst Geld (Beiträge) dafür gezahlt zu haben. Wenn man nur die selbst eingezahlten Beiträge berücksichtigen würde, also ohne die 3 Kindererziehungspunkte, hätte sie sogar eigentlich (nach Abschlag) nur 680,09€.
@@sonnenblume9063 eine Frage, woher kommt die Zurechnungszeit?
die meisten kpmmem auf 700 € und darunter!
Die durchschnittliche Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente lag 2019 bei rund 800 Euro. Ihre Schätzung ist also gar nicht so verkehrt...