Lieber Herr von Malsen, herzlichen Dank für die informativen Videos. Ihre Beiträge verschaffen mir gerade viel Klarheit bei bevorstehenden Fragen zur Erbschaft.
Super Video, ich glaube Sie tragen bei vielen Zuhörern dazu bei, überhaupt erstmal ein Problembewußtsein dafür zu schaffen, daß vieles nicht so einfach ist wie es sich scheinbar darstellt. Übrigens ein Kompliment an Ihren Humor, das macht es viel leichter, als verbissen einer komplizierten Materie zu lauschen. Man merkt, daß das sogar Spaß machen kann😂
Hallo Herr von Malsen, vielen Dank für ihre Videos. Bin erst vor kurzem auf ihren Kanal gestoßen, weil ich jetzt Erbin bin und ich ganz viele Fragen habe Bitte machen Sie weiter 👍
Schön, dass Sie wieder aktiv waren Herr von Malsen. Mich interessiert noch, wer Ihre Nachfolge antritt in den Fällen, in denen Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt sind. Stichwort TV als Einzelperson vs. juristische Person. Danke für eine Antwort. LG aus der Lüneburger Heide.
Eine wichtige Frage! Auch ein Testamentsvollstrecker lebt nicht ewig oder kann dement werden. Die Nachfolge bei TV sollte deshalb geklärt sein. Das kann der Erblasser im Testament festlegen. Dazu genügt der Satz: "Die Bestimmung eines Nachfolgetestamentsvollstreckers ist zulässig". Wenn ich versterben sollte und es läuft noch eine Dauertestamentsvollstreckung habe ich schon heute einen Rechtsanwalt festgelegt, der 30 Jahre jünger ist als ich und der alle meine laufenden Testamentsvollstreckungen fortsetzen wird. Sollte mich ein Erblasser eingesetzt haben, der noch lebt (und hat er mich diese Einsetzung auch informiert), wird er bei meinem Tod benachrichtigt. Dann muss er eine andere Person als TV bestimmen. Von der Bestimmung einer juristischen Person rate ich ab. Es ist zwar zulässig ein Bank oder einen Verein oder eine Gemeinde zur TV zu bestimmen. Aber Sie wissen dann nicht, wer zum Erbfall dort der Vorstand / Geschäftsführer / Bürgermeister o.ä. ist und ob diese Person die TV überhaupt machen kann bzw. machen will.
Hallo, durch mein Interesse an der Frage: Wie wird vererbt, bin ich auf Ihre Videos aufmerksam geworden. Vielen Dank für Ihre interessante und durchaus witzigen Vorträgen!!! Lg aus dem Rheinland
Vielen Dank für Ihre kompetenten und immer interessanten Ausführungen. Nun habe ich eine (allgemeine) Frage: Werden Vermächtnisse auf den Pflichtteil angerechnet? Also zweierlei: Kann ich einem pflichtteilberechtigten Erben einen Teil seines Erbes als Vermächtnis hinterlassen? Und zweitens: Wird für die Berechnung des Pflichtteils der Nachlasswert nach oder vor Abzug der Vermächtnisse berechnet?
Sehr, sehr gute Frage, das wird nie klar gesagt und ist, gerade wenn nicht allzuviel Nachlass insgesamt vorhanden ist, doch sehr erheblich in der Auswirkung.
Ja, Vermächtnisse werden auf den Pflichtteil angerechnet. Aber Vorsicht: Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht verpflichtet ein Vermächtnis anzunehmen, wenn ihm der zugewendete Gegenstand nicht gefällt. Der Pflichtteilsberechtigte kann in diesem Fall das Vermächtnis ausschlagen und seinen Pflichtteil als Geldzahlung fordern. Der Wert des Pflichtteilsanspruches berechnet sich stets nach dem vollständingen Nachlasswert - also bevor irgendwelche anderen Vermächtnisses den Nachlass verringern.
Herzlichen Dank. Ein sehr wichtiges Thema, wo viele sich nicht bewusst sind. Meine Frage wäre, wir haben keine Kinder. Haben aber nach unsrem Tod Personen ein Schreiben lassen. Was kostet es ca. wenn man es wieder ändern möchte ? Einen schönen, erholsamen Urlaub noch. Gruß Tanja 😊
Wenn es ein notarielles Testament ist, sprechen Sie mit dem Notariat, bei dem Sie es beurkundet haben. Leider verlangen die meisten Notare eine Gebühr, wenn sie es wieder herausgeben sollen.
Guten Tag Herr von Malsen, könnten sie bitte mal ein Video über die Übergehung meiner Tochter und ich möchte gerne nur meine beiden Enkel alles vererben. Im voraus schon mein herzlichen Dank H. Bierhalter
Hallo, ich liebe ihre Videos. Haben mir vor zwei Jahren im Rahmen eines Erbfalles sehr geholfen. Können Sie mal Videos zu skurrilen Erbfällen machen? Die unterhaltsamsten Geschichten schreibt nur das Leben
Danke schön Super Aussage Interpretation, und vor allem sogar nicht RechtsanWältisch,sondern auch als Otto Normalverbraucher verständlich,Danke Schön nochmals,mit grüssen aus Innsbruck78 Jährchen am Buckel.
Hallo, war wieder super Video. Hier eine allgemeine Frage: wenn mein Vater stirbt, garantiert vor seiner jetzigen 2. Ehefrau, nicht Mutter von mir und meiner Schwester, möchte ich dieser Frau etwas vorschlagen: denn weder diese Frau, noch meine Schwester oder ich haben Ahnung von Erbschaftsrecht und es wird auf jeden Fall trotz wenig Vermögen kompliziert werden, wegen diversen Umständen und so möchte ich der Frau vorschlagen, SOFORT einen Fachmann hinzuzuziehen, der sich gleich MIT UNS DREI zusammensetzt und gleich die richtige Vorgehensweise(!) erklärt (möglichst günstig, wir drei sind alle sehr arm), ich weiß aber nicht, wer so eine uns beratende Person passenderweise sein könnte, und die Berufsbezeichnung für so einen möglichst passenden Berater: Nachlassverwalter? Nachlasspfleger (was ist das)? Testamentsvollstrecker? (was ist der genau?) Mediator? (Wie findet man die? Mediator ist ein sehr allgemeines Wort, gibt es da eine konkretere Bezeichnung?) Oder darf(?) der Notar, der meinen Vater bei der Testamentsaufsetzung beraten hat uns auch beraten? (Ist glaube ich ein Sonderfall, dass in Baden-Württemberg Notare auch bei der Testamentsaufsetzung beraten dürfen, hat mir glaube ich mein Vater erzählt, war vor 10 Jahren, wo ich bei dem Notar auch irgendeinen Verzicht, dessen Reichweite ich nicht verstand, unterschrieb), oder muss es ein Anwalt für Erbschaftsrecht sein? Sorry, wusste nicht wie ich mich kürzer ausdrücken soll
Es ist gut, dass Sie sich heute bereits Gedanken machen. Wer Ihnen im konkreten Fall helfen kann, ist nicht so einfach zu beantworten. Nachlassverwalter und Nachlasspfleger werden vom Gericht bestellt. Was diese machen und wann Sie eingesetzt werden, dazu gibt es hier Videos: ua-cam.com/video/KTQeGxeD0Kk/v-deo.htmlsi=5G1fQ38tez3FUWmq und ua-cam.com/video/_n-FhieqGs0/v-deo.htmlsi=VVLGAp5oERzvVdTL Einen Erbenmediator kann man dann beauftragen, wenn die Erben zerstritten sind und eine Lösung ohne ein Gerichtsverfahren anstreben. Näheres dazu hier: ua-cam.com/video/Lz0ZwbpNzL4/v-deo.htmlsi=2MRRkhYHA-3rDzJm Sie brauchen in dem von Ihnen geschilderten Fall jemanden, der Ihnen bei der Abwicklung hilft. So etwas mache ich zum Beispiel auch. Sollte ich zum Zeitpunkt X bereits verstorben sein, wenden Sie sich an einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Guten Tag Herr von Malsen, meine Schwägerin hat vor kurzen, in einer Verfügung, meine Frau und meinen Sohn als Begünstigte ihres Vermögens bedacht. Meine Frage hierzu - Ist eine Verfügung rechtlich gesehen, gleichzusetzen wie ein Testament? Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Michael Buscher
Wie funktioniert es eigentlich für den Schlusserben ( Enkel) mit der Ermittlung der Höhe der Pflichtteile, bei Haus und Grundstück?muss man als Schlusserbe einen Gutachter bezahlen, oder wird das vom Nachlassgericht anbeordert? Also wie genau werden die Pflichtteiledann ermittelt? Vielen Dank und frohe Weihnachten 🎄 😊
Wenn der Fall der Schlusserbschaft eingetreten ist, sind i.d.R. alle Pflichtteilsansprüche verjährt. Ausnahme der Vorerbe verstirbt innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers.
Hallo Herr Malsen, danke für die interessanten Informationen. Eine Frage bitte.. Wenn ich als Vermächtnis jemandem ein Haus, welches noch Schulden behaftet ist, vermache gehen dann automatisch auch die Schulden auf den Vermöchtnisnehmer, oder bleiben diese beim eingesetzten Erben? Vielen Dank mit Grüßen von der Ostsee
Es ist gut, wenn der Erblasser im Testament beim Vermächtnis erwähnt, dass die Schulden vom Vermächtnisnehmer zu übernehmen sind. Das gebietet sich schon aus dem Gesichtspunkt der Klarheit. Wenn er das jedoch nicht getan hat und der Erbe die Tilgung des Immobiliendarlehens ablehnt, wird die Bank als Gläubigerin die Immobilie zwangsversteigern lassen. Wenn dem Vermächtnisnehmer dies bewusst wird, wird er vielleicht lieber die Annuität des Darlehens übernehmen, als es auf eine Zwangsversteigerung ankommen zu lassen.
Ich muss ein neues Testament schreiben lassen, da ich meinem Sohn schon ein Pflichtteil geben musste. Ich möchte nicht das er nochmals etwas bekommt. Er ist verzogen und hat keine Adresse hinter lassen. Auch die Enkel haben sich nicht verabschieden dürfen. Aus und vorbei. Nun will ich das alte Testament ändern und wo möglich keinen Pflichtteil an meinen Sohn weder noch den Enkeln zukommen lassen. Wie gehe ich vor?
Wenn Sie schreiben, dass Sie Ihrem Sohn "schon einen Pflichtteil geben" mussten, vermute ich, dass es sich um den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters ihres Sohnes handelt. Ihr Sohn hat auf jeden Fall einen weiteren Pflichtteilsanspruch, wenn Sie eines Tages versterben. Diesen Pflichtteil können Sie nicht ausschließen. Sie können aber einiges tun, um den Pflichtteil so gering wie möglich werden zu lassen. Dazu habe ich ein Video veröffentlicht. Sie finden es hier: ua-cam.com/video/tICz5HPMmLc/v-deo.htmlsi=iBBTssiBUYVTok0m
hallo danke für die tollen Videos, ich habe eine frage zum Verständnis Wen der Erblasser zwei Kinder hat, die auch im Testament zu je 50% berücksichtigt werden sollen. wie ist die Erbfolge wen eins der Kinder verstirbt aber das Testament nicht geändert wurde bis zum tot des Erblassers ?
Das kann vermieden werden, wenn jeder sein Testament einmal jährlich auf Aktualität prüft und es dann ändert, wenn z.B. ein vorgesehener Erbe bereits vorverstorben ist. Ist dies unterblieben, ist es hilfreich, wenn im Testament "Ersatzerben" benannt werden, die dann an die Stelle des verstorbenen Erben treten sollen. Wurden auch keine Ersatzerben berufen, muss das Testament ausgelegt werden. Es wird dann jedenfalls kompliziert, da es für solche Fälle keinen Automatismus gibt. Es gibt aber eine Auslegungsregel in § 2069 BGB. Danach würden in einem solchen Fall die Enkel an die Stelle des vorverstorbenen Kindes zu Erben berufen.
Hallo Herr von Malzen, was macht man, wenn Vermächtnisnehmer trotz mehrfacher Aufforderung, per email auch telefonisch, sich gar nicht melden, um die Immobilie übertragen zu lassen. Darf ich ein Frist setzen, wenn ja, welcher Frist wäre angemessen. Gibt es Verjährungsfristen? Ich bin verzweifelt, ich möchte im Sinne meiner Frau das Vermächtnis übertragen. Vielen Dank! Michael
Für Ihre Verzweiflung gibt es keinen Grund. Der Vermächtnisanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, den der Vermächtnisnehmer (=der Begünstigte) beim Erben einfordern muss. Der Vermächtnisnehmer muss nur darüber informiert werden, dass dieses Vermächtnis besteht. Wenn das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde, wird der Vermächtnisnehmer von Amts wegen auf sein Recht hingewiesen. Wenn er dann nichts tut, d.h. sich nicht beim Erben meldet, um den vermachten Gegenstand herauszuverlangen, beginnt die Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Silvestertag des Jahres, in dem der Vermächtnisnehmer Kenntnis von seinem Anspruch erhalten hat. Wenn die Kenntnis im Jahr 2023 erlangt wurde, ist der Anspruch mit Ablauf des 31.12.2026 verjährt, d.h. Sie können dann die Immobilie behalten.
Guten Abend Hr von Malsen, ich finde keinen passenderen Ort für diese Anfrage als hier.. Auch wenn sie nicht direkt auf Ihr Thema eingeht hoffe ich, daß das dennoch OK ist: Frage zum Nachlassgericht, das offenbar etwas wirr daherkommt… : Es geht um eventuelle Pflichtbeiordnung eines Notares/Fachanwaltes für Erbrecht, also zugewiesen durch das Gericht. Ein Pflichtteilsberechtigter versucht ein B.Testament u. notar. Verfügung des Erblassers selbst anzufechten und nichtig zu erklären, mit entsprechenden Beweisen der Versöhnung, usw…. Demnach wäre er auch gleichberechtigt mit dem Erben, was die Höhe des Anspruchs anbetrifft. . Das NLG lehnt ab und verweist eindringlich darauf, daß der Pflichtteilsberechtigte ein Erbscheinverfahren beantragen müsse um einen Erbschein zu erhalten. Jeder Erbrechtsanwalt / Notar sagt aber, daß das generell gar nicht geht, weil das nur dem Erben vorbehalten ist. Das NLG besteht aber darauf. Also wurde erstmal Antrag auf Erbscheinsverfahren/Erbeschein gestellt. Abgelehnt: „nehmen Sie einen Notar…“…. Da aber kein RA/Notar Kapazitäten hat, also keiner gefunden wird, stellt sich die Frage, ob das NLG einen RA/Notar auf Antrag beiordnen muss, so wie oft auch im Strafrecht den Pflichtverteidiger wenn man keinen hat. Auch ggf dazu Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Kosten bei Mittellosigkeit. Wie und wo stellt man den Antrag, wenn das Gericht nicht weiterhelfen kann / will und Anwälte/Notare nur helfen, wenn man ein Mandat hat, was sie aber gar nicht erst annehmen…. Das ist ein Teufelskreislauf mit endloser aussichtsloser Suche - und die ist ausgeschöpft… Wie bekommt der Pflichtteilsberechtigte den Notar/RA und seine Ansprüche…. Wie geht man vor? VIELEN DANK und IN DEM SINNE AUCH SCHÖNE WEIHNACHTSFEIERTAGE
Das Nachlassgericht ist kein Prozessgericht. Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihren Pflichtteil einklagen wollen oder das Testament anfechten wollen, müssen Sie vor dem Zivilgericht klagen. Aufgrund der Streitwerte, die meistens über 5.000 EUR liegen, wird häufig das Landgericht zuständig sein. Für eine Klage vor dem LG müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Ein Notar bringt hier nichts.
Wenn man das Testament häufiger überarbeitet, ist es dann sinnvoll sein Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen? Muß man das alte Testament stets abholen und ein neues hinterlegen, oder kann man das neue Testament, mit neuem Datum, dem Nachlassgericht einfach zuschicken ?
Einfach zuschicken funktioniert nicht. Das Testament muss beim Amtsgericht persönlich abgegeben werden. Wenn Sie es ändern wollen, müssen Sie es aus der Verwahrung zurückverlangen und ein Neues hinterlegen. Wenn Sie es nicht zurückverlangen und im nächsten Testament alle vorherigen Testamente widerrufen, dann geht das natürlich auch. Ich habe schon Nachlassfälle erlebt, bei denen sage und schreiber 7(!) Testamente in amtlicher Verwahrung waren. Alle notariell beurkundet. Der Notar war sicherlich sehr happy.
Ich habe mal gelesen, dass man bei Testamentwiderruf die wiederrufenen Testamente konkret benennen oder sogar beifügen muss. Ich habe leider nicht mehr in Erinnerung, ob das private Testamente betraf oder vom Notar beurkundet.
@@nachlassbayern Vorsicht bei Erbverträgen, da ist es auf jeden Fall anders. Änderung geht nur solange beide noch leben und müssen von beiden zusammen neu aufgesetzt werden. Über Widerrufs habe ich da gelesen, geht nur solange beide noch leben und Widerruf muss öffentlich zugestellt werden möglichst oder zwingend über Gerichtsvollzieher. **** Und private handschriftliche Testamente müssen handschriftlich widerrufen werden, selbe Formvorschriften wie bei Testamentsrichtung. Und dann gab's noch was man darf nicht reinschreiben, dass man sich nicht erinnert ob oder was man schon mal regiert hat und jetzt widerrufen Wolle. Man könne nichts widerrufen an was man sich nicht erinnert. Also den Satz ich kann mich nicht erinnern weglassen. Ob das ein Gesetz oder Urteil war weiß nicht leider nicht mehr. Und man braucht nicht für alles widerrufen, es besteht auch die Möglichkeit durch neue Verfügungen nur einzelne Verfügungen zu widerrufen, birgt natürlich die Gefahr von Missverstandnissen mehr als wenn man imGanzen Widerruft. Und Vorsicht notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen = Widerruf. Das private Testament gilt jedoch weiterhin, auch wenn man es aus amtlicher Verwahrung nimmt.
Sie haben oben von Testamenten geschrieben - nicht von Erbverträgen. Natürlich ist es bei Erbverträge anders. Das ist ja logisch. Ein Erbvertrag ist ein VERTRAG, ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung des eigenen letzten Willens.
Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten! Es gibt im deutschen Erbrecht dazu viele Gestaltungsmöglichkeiten. Einen Automatismus gibt es für Ihre Situation nicht.
Dann geht ein privatschriftliches Testament nicht. Wenn die Person ihren Willen noch mündlich erklären kann, muss ein Notar hinzugezogen werden, der den letzten Willen dann protokolliert. Eventuell kommt auch ein Nottestament in Frage. Näheres dazu finden Sie hier: ua-cam.com/video/DPDUejv4IWg/v-deo.htmlsi=HUxb15EcoHC7MSil
In meinen Augen ist es gar nicht so sinnvoll, allzu viele Videos dauernd zu produzieren, denn bei Ihrem Kanal will man ja gezielt bestimmte Frage beantwortet haben und wenn man dann nach gewissen Themen sucht und dann nicht 10 sondern 50 Videos mit zu vielen thematischen Überschneidungen bekäme, würde man eher aufgeben. Lieber Qualität und dezidierte Inhalte, als Masse. Apropos Punkt 1, wo Sie sagten, Sie wären auf Leute mit einem Vermögen bis zu 5 Millionen gestoßen, die kein Testament gemacht haben. Ich habe gestern eher zufällig in Wikipedia den Lebenslauf von Frank Winfield Woolworth gelesen, damals einer der reichsten Menschen (Vermögen von vielen Milliarden), und dort stand "He died without signing his newest will, so his mentally handicapped wife received the entire estate under the provision of his older 1889 will." Da habe ich an Sie gedacht.
Wer ein halbes altes Haus geschenkt bekommt, muss der Beschenkte das Haus nach dem GEG sanieren? Der alte Eigner der anderen Hälfte braucht es nicht und will es auch nicht. Praktisch auch nicht durchführbar. Entfällt dann diese Sanierungspflicht?
Ich bin begeistert, absolut perfekt, leicht und verständlich erklärt ,vielen Dank
Freu mich!
Lieber Herr von Malsen, herzlichen Dank für die informativen Videos. Ihre Beiträge verschaffen mir gerade viel Klarheit bei bevorstehenden Fragen zur Erbschaft.
Das freut mich, denn dafür ist dieser Kanal gedacht.
Wie immer sehr informativ , bitte weiter so Herr von Malsen !
Freut mich.
Sehr schön, mal wieder etwas von Ihnen zu sehen, danke sehr :) Schönen Urlaub
Gerne 😊
Super Video, ich glaube Sie tragen bei vielen Zuhörern dazu bei, überhaupt erstmal ein Problembewußtsein dafür zu schaffen, daß vieles nicht so einfach ist wie es sich scheinbar darstellt. Übrigens ein Kompliment an Ihren Humor, das macht es viel leichter, als verbissen einer komplizierten Materie zu lauschen. Man merkt, daß das sogar Spaß machen kann😂
Danke fürs Feedback! Freut mich.
Hallo Herr von Malsen, vielen Dank für ihre Videos. Bin erst vor kurzem auf ihren Kanal gestoßen, weil ich jetzt Erbin bin und ich ganz viele Fragen habe
Bitte machen Sie weiter 👍
Danke schön
Sehr gerne.
Danke!
Schön, dass Sie wieder aktiv waren Herr von Malsen. Mich interessiert noch, wer Ihre Nachfolge antritt in den Fällen, in denen Sie als Testamentsvollstrecker eingesetzt sind. Stichwort TV als Einzelperson vs. juristische Person. Danke für eine Antwort. LG aus der Lüneburger Heide.
Eine wichtige Frage! Auch ein Testamentsvollstrecker lebt nicht ewig oder kann dement werden. Die Nachfolge bei TV sollte deshalb geklärt sein. Das kann der Erblasser im Testament festlegen. Dazu genügt der Satz: "Die Bestimmung eines Nachfolgetestamentsvollstreckers ist zulässig". Wenn ich versterben sollte und es läuft noch eine Dauertestamentsvollstreckung habe ich schon heute einen Rechtsanwalt festgelegt, der 30 Jahre jünger ist als ich und der alle meine laufenden Testamentsvollstreckungen fortsetzen wird.
Sollte mich ein Erblasser eingesetzt haben, der noch lebt (und hat er mich diese Einsetzung auch informiert), wird er bei meinem Tod benachrichtigt. Dann muss er eine andere Person als TV bestimmen.
Von der Bestimmung einer juristischen Person rate ich ab. Es ist zwar zulässig ein Bank oder einen Verein oder eine Gemeinde zur TV zu bestimmen. Aber Sie wissen dann nicht, wer zum Erbfall dort der Vorstand / Geschäftsführer / Bürgermeister o.ä. ist und ob diese Person die TV überhaupt machen kann bzw. machen will.
Hallo, durch mein Interesse an der Frage: Wie wird vererbt, bin ich auf Ihre Videos aufmerksam geworden. Vielen Dank für Ihre interessante und durchaus witzigen Vorträgen!!! Lg aus dem Rheinland
Großartig! Vielen Dank für dieses aufschlussreiche und hilfreiche Video.
Danke fürs Feedback!
👍🏻👍🏻😊
Interessant 👍🏻
Vielen Dank für Ihre kompetenten und immer interessanten Ausführungen. Nun habe ich eine (allgemeine) Frage: Werden Vermächtnisse auf den Pflichtteil angerechnet? Also zweierlei: Kann ich einem pflichtteilberechtigten Erben einen Teil seines Erbes als Vermächtnis hinterlassen? Und zweitens: Wird für die Berechnung des Pflichtteils der Nachlasswert nach oder vor Abzug der Vermächtnisse berechnet?
Sehr, sehr gute Frage, das wird nie klar gesagt und ist, gerade wenn nicht allzuviel Nachlass insgesamt vorhanden ist, doch sehr erheblich in der Auswirkung.
Ja, Vermächtnisse werden auf den Pflichtteil angerechnet. Aber Vorsicht: Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht verpflichtet ein Vermächtnis anzunehmen, wenn ihm der zugewendete Gegenstand nicht gefällt. Der Pflichtteilsberechtigte kann in diesem Fall das Vermächtnis ausschlagen und seinen Pflichtteil als Geldzahlung fordern.
Der Wert des Pflichtteilsanspruches berechnet sich stets nach dem vollständingen Nachlasswert - also bevor irgendwelche anderen Vermächtnisses den Nachlass verringern.
Herzlichen Dank.
Ein sehr wichtiges Thema, wo viele sich nicht bewusst sind.
Meine Frage wäre, wir haben keine Kinder. Haben aber nach unsrem Tod Personen ein Schreiben lassen. Was kostet es ca. wenn man es wieder ändern möchte ?
Einen schönen, erholsamen Urlaub noch.
Gruß Tanja 😊
Wenn es ein notarielles Testament ist, sprechen Sie mit dem Notariat, bei dem Sie es beurkundet haben. Leider verlangen die meisten Notare eine Gebühr, wenn sie es wieder herausgeben sollen.
Guten Tag Herr von Malsen, könnten sie bitte mal ein Video über die Übergehung meiner Tochter und ich möchte gerne nur meine beiden Enkel alles vererben. Im voraus schon mein herzlichen Dank H. Bierhalter
Enkel direkt als Erben einsetzen?
Hallo, ich liebe ihre Videos. Haben mir vor zwei Jahren im Rahmen eines Erbfalles sehr geholfen. Können Sie mal Videos zu skurrilen Erbfällen machen? Die unterhaltsamsten Geschichten schreibt nur das Leben
Freut mich, wenn Ihnen die Videos gefallen.
Danke schön Super Aussage Interpretation, und vor allem sogar nicht RechtsanWältisch,sondern auch als Otto Normalverbraucher verständlich,Danke Schön nochmals,mit grüssen aus Innsbruck78 Jährchen am Buckel.
Hallo, war wieder super Video.
Hier eine allgemeine Frage: wenn mein Vater stirbt, garantiert vor seiner jetzigen 2. Ehefrau, nicht Mutter von mir und meiner Schwester, möchte ich dieser Frau etwas vorschlagen:
denn weder diese Frau, noch meine Schwester oder ich haben Ahnung von Erbschaftsrecht und es wird auf jeden Fall trotz wenig Vermögen kompliziert werden, wegen diversen Umständen und so möchte ich der Frau vorschlagen, SOFORT einen Fachmann hinzuzuziehen, der sich gleich MIT UNS DREI zusammensetzt und gleich die richtige Vorgehensweise(!) erklärt (möglichst günstig, wir drei sind alle sehr arm), ich weiß aber nicht, wer so eine uns beratende Person passenderweise sein könnte, und die Berufsbezeichnung für so einen möglichst passenden Berater:
Nachlassverwalter?
Nachlasspfleger (was ist das)?
Testamentsvollstrecker? (was ist der genau?)
Mediator? (Wie findet man die? Mediator ist ein sehr allgemeines Wort, gibt es da eine konkretere Bezeichnung?)
Oder darf(?) der Notar, der meinen Vater bei der Testamentsaufsetzung beraten hat uns auch beraten?
(Ist glaube ich ein Sonderfall, dass in Baden-Württemberg Notare auch bei der Testamentsaufsetzung beraten dürfen, hat mir glaube ich mein Vater erzählt, war vor 10 Jahren, wo ich bei dem Notar auch irgendeinen Verzicht, dessen Reichweite ich nicht verstand, unterschrieb),
oder muss es ein Anwalt für Erbschaftsrecht sein?
Sorry, wusste nicht wie ich mich kürzer ausdrücken soll
🫢🫡🤕
Es ist gut, dass Sie sich heute bereits Gedanken machen. Wer Ihnen im konkreten Fall helfen kann, ist nicht so einfach zu beantworten. Nachlassverwalter und Nachlasspfleger werden vom Gericht bestellt. Was diese machen und wann Sie eingesetzt werden, dazu gibt es hier Videos: ua-cam.com/video/KTQeGxeD0Kk/v-deo.htmlsi=5G1fQ38tez3FUWmq
und
ua-cam.com/video/_n-FhieqGs0/v-deo.htmlsi=VVLGAp5oERzvVdTL
Einen Erbenmediator kann man dann beauftragen, wenn die Erben zerstritten sind und eine Lösung ohne ein Gerichtsverfahren anstreben. Näheres dazu hier:
ua-cam.com/video/Lz0ZwbpNzL4/v-deo.htmlsi=2MRRkhYHA-3rDzJm
Sie brauchen in dem von Ihnen geschilderten Fall jemanden, der Ihnen bei der Abwicklung hilft. So etwas mache ich zum Beispiel auch. Sollte ich zum Zeitpunkt X bereits verstorben sein, wenden Sie sich an einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Guten Tag Herr von Malsen, meine Schwägerin hat vor kurzen, in einer Verfügung, meine Frau und meinen Sohn als Begünstigte ihres Vermögens bedacht. Meine Frage hierzu - Ist eine Verfügung rechtlich gesehen, gleichzusetzen wie ein Testament? Über ein Antwort würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Michael Buscher
Ohne den genauen Text zu kennen, kann man Ihre Frage nicht beantworten.
Wie funktioniert es eigentlich für den Schlusserben ( Enkel) mit der Ermittlung der Höhe der Pflichtteile, bei Haus und Grundstück?muss man als Schlusserbe einen Gutachter bezahlen, oder wird das vom Nachlassgericht anbeordert? Also wie genau werden die Pflichtteiledann ermittelt?
Vielen Dank und frohe Weihnachten 🎄 😊
Wenn der Fall der Schlusserbschaft eingetreten ist, sind i.d.R. alle Pflichtteilsansprüche verjährt. Ausnahme der Vorerbe verstirbt innerhalb von drei Jahren nach dem Tod des Erblassers.
Hallo Herr Malsen, danke für die interessanten Informationen. Eine Frage bitte..
Wenn ich als Vermächtnis jemandem ein Haus, welches noch Schulden behaftet ist, vermache gehen dann automatisch auch die Schulden auf den Vermöchtnisnehmer, oder bleiben diese beim eingesetzten Erben? Vielen Dank mit Grüßen von der Ostsee
Es ist gut, wenn der Erblasser im Testament beim Vermächtnis erwähnt, dass die Schulden vom Vermächtnisnehmer zu übernehmen sind. Das gebietet sich schon aus dem Gesichtspunkt der Klarheit.
Wenn er das jedoch nicht getan hat und der Erbe die Tilgung des Immobiliendarlehens ablehnt, wird die Bank als Gläubigerin die Immobilie zwangsversteigern lassen. Wenn dem Vermächtnisnehmer dies bewusst wird, wird er vielleicht lieber die Annuität des Darlehens übernehmen, als es auf eine Zwangsversteigerung ankommen zu lassen.
Ich muss ein neues Testament schreiben lassen, da ich meinem Sohn schon ein Pflichtteil geben musste. Ich möchte nicht das er nochmals etwas bekommt. Er ist verzogen und hat keine Adresse hinter lassen. Auch die Enkel haben sich nicht verabschieden dürfen. Aus und vorbei. Nun will ich das alte Testament ändern und wo möglich keinen Pflichtteil an meinen Sohn weder noch den Enkeln zukommen lassen. Wie gehe ich vor?
Wenn Sie schreiben, dass Sie Ihrem Sohn "schon einen Pflichtteil geben" mussten, vermute ich, dass es sich um den Pflichtteil aus dem Erbe des Vaters ihres Sohnes handelt.
Ihr Sohn hat auf jeden Fall einen weiteren Pflichtteilsanspruch, wenn Sie eines Tages versterben. Diesen Pflichtteil können Sie nicht ausschließen. Sie können aber einiges tun, um den Pflichtteil so gering wie möglich werden zu lassen. Dazu habe ich ein Video veröffentlicht. Sie finden es hier: ua-cam.com/video/tICz5HPMmLc/v-deo.htmlsi=iBBTssiBUYVTok0m
hallo danke für die tollen Videos, ich habe eine frage zum Verständnis
Wen der Erblasser zwei Kinder hat, die auch im Testament zu je 50% berücksichtigt werden sollen.
wie ist die Erbfolge wen eins der Kinder verstirbt aber das Testament nicht geändert wurde bis zum tot des Erblassers ?
Das kann vermieden werden, wenn jeder sein Testament einmal jährlich auf Aktualität prüft und es dann ändert, wenn z.B. ein vorgesehener Erbe bereits vorverstorben ist.
Ist dies unterblieben, ist es hilfreich, wenn im Testament "Ersatzerben" benannt werden, die dann an die Stelle des verstorbenen Erben treten sollen.
Wurden auch keine Ersatzerben berufen, muss das Testament ausgelegt werden. Es wird dann jedenfalls kompliziert, da es für solche Fälle keinen Automatismus gibt. Es gibt aber eine Auslegungsregel in § 2069 BGB. Danach würden in einem solchen Fall die Enkel an die Stelle des vorverstorbenen Kindes zu Erben berufen.
Das Testament ist Top. Halt vom Notor gestalten lassen und dann must hatlt Amtsgerichts Dirktor sein und alles läuft.
Hallo Herr von Malzen,
was macht man, wenn Vermächtnisnehmer trotz mehrfacher Aufforderung, per email auch telefonisch, sich gar nicht melden, um die Immobilie übertragen zu lassen. Darf ich ein Frist setzen, wenn ja, welcher Frist wäre angemessen. Gibt es Verjährungsfristen? Ich bin verzweifelt, ich möchte im Sinne meiner Frau das Vermächtnis übertragen.
Vielen Dank!
Michael
Für Ihre Verzweiflung gibt es keinen Grund. Der Vermächtnisanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, den der Vermächtnisnehmer (=der Begünstigte) beim Erben einfordern muss. Der Vermächtnisnehmer muss nur darüber informiert werden, dass dieses Vermächtnis besteht.
Wenn das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wurde, wird der Vermächtnisnehmer von Amts wegen auf sein Recht hingewiesen. Wenn er dann nichts tut, d.h. sich nicht beim Erben meldet, um den vermachten Gegenstand herauszuverlangen, beginnt die Verjährungsfrist.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Silvestertag des Jahres, in dem der Vermächtnisnehmer Kenntnis von seinem Anspruch erhalten hat. Wenn die Kenntnis im Jahr 2023 erlangt wurde, ist der Anspruch mit Ablauf des 31.12.2026 verjährt, d.h. Sie können dann die Immobilie behalten.
Vielen, vielen Dank! Sie haben mir weitergeholfen.
Hallo Herr Malsen, kann man Sie auch persönlich anschreiben und wo wäre das möglich? LG uas Ulm.
Ja, das können Sie. Schreiben Sie mir unter info@nachlassbayern.de
Guten Abend Hr von Malsen, ich finde keinen passenderen Ort für diese Anfrage als hier.. Auch wenn sie nicht direkt auf Ihr Thema eingeht hoffe ich, daß das dennoch OK ist:
Frage zum Nachlassgericht, das offenbar etwas wirr daherkommt… :
Es geht um eventuelle Pflichtbeiordnung eines Notares/Fachanwaltes für Erbrecht, also zugewiesen durch das Gericht.
Ein Pflichtteilsberechtigter versucht ein B.Testament u. notar. Verfügung des Erblassers selbst anzufechten und nichtig zu erklären, mit entsprechenden Beweisen der Versöhnung, usw…. Demnach wäre er auch gleichberechtigt mit dem Erben, was die Höhe des Anspruchs anbetrifft. .
Das NLG lehnt ab und verweist eindringlich darauf, daß der Pflichtteilsberechtigte ein Erbscheinverfahren beantragen müsse um einen Erbschein zu erhalten. Jeder Erbrechtsanwalt / Notar sagt aber, daß das generell gar nicht geht, weil das nur dem Erben vorbehalten ist. Das NLG besteht aber darauf. Also wurde erstmal Antrag auf Erbscheinsverfahren/Erbeschein gestellt. Abgelehnt: „nehmen Sie einen Notar…“….
Da aber kein RA/Notar Kapazitäten hat, also keiner gefunden wird, stellt sich die Frage, ob das NLG einen RA/Notar auf Antrag beiordnen muss, so wie oft auch im Strafrecht den Pflichtverteidiger wenn man keinen hat. Auch ggf dazu Prozesskostenhilfe zur Übernahme der Kosten bei Mittellosigkeit.
Wie und wo stellt man den Antrag, wenn das Gericht nicht weiterhelfen kann / will und Anwälte/Notare nur helfen, wenn man ein Mandat hat, was sie aber gar nicht erst annehmen…. Das ist ein Teufelskreislauf mit endloser aussichtsloser Suche - und die ist ausgeschöpft… Wie bekommt der Pflichtteilsberechtigte den Notar/RA und seine Ansprüche….
Wie geht man vor?
VIELEN DANK und IN DEM SINNE AUCH SCHÖNE WEIHNACHTSFEIERTAGE
Das Nachlassgericht ist kein Prozessgericht. Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter Ihren Pflichtteil einklagen wollen oder das Testament anfechten wollen, müssen Sie vor dem Zivilgericht klagen. Aufgrund der Streitwerte, die meistens über 5.000 EUR liegen, wird häufig das Landgericht zuständig sein. Für eine Klage vor dem LG müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Ein Notar bringt hier nichts.
Wenn man das Testament häufiger überarbeitet, ist es dann sinnvoll sein Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen? Muß man das alte Testament stets abholen und ein neues hinterlegen, oder kann man das neue Testament, mit neuem Datum, dem Nachlassgericht einfach zuschicken ?
Einfach zuschicken funktioniert nicht. Das Testament muss beim Amtsgericht persönlich abgegeben werden. Wenn Sie es ändern wollen, müssen Sie es aus der Verwahrung zurückverlangen und ein Neues hinterlegen.
Wenn Sie es nicht zurückverlangen und im nächsten Testament alle vorherigen Testamente widerrufen, dann geht das natürlich auch. Ich habe schon Nachlassfälle erlebt, bei denen sage und schreiber 7(!) Testamente in amtlicher Verwahrung waren. Alle notariell beurkundet. Der Notar war sicherlich sehr happy.
Ich habe mal gelesen, dass man bei Testamentwiderruf die wiederrufenen Testamente konkret benennen oder sogar beifügen muss.
Ich habe leider nicht mehr in Erinnerung, ob das private Testamente betraf oder vom Notar beurkundet.
Nein, das stimmt nicht. Es reicht der "Hiermit widerrufe ich sämtliche bisherige Testamente und Verfügungen von Todes wegen."
@@nachlassbayern Vorsicht bei Erbverträgen, da ist es auf jeden Fall anders.
Änderung geht nur solange beide noch leben und müssen von beiden zusammen neu aufgesetzt werden. Über Widerrufs habe ich da gelesen, geht nur solange beide noch leben und Widerruf muss öffentlich zugestellt werden möglichst oder zwingend über Gerichtsvollzieher.
****
Und private handschriftliche Testamente müssen handschriftlich widerrufen werden, selbe Formvorschriften wie bei Testamentsrichtung.
Und dann gab's noch was man darf nicht reinschreiben, dass man sich nicht erinnert ob oder was man schon mal regiert hat und jetzt widerrufen Wolle. Man könne nichts widerrufen an was man sich nicht erinnert. Also den Satz ich kann mich nicht erinnern weglassen. Ob das ein Gesetz oder Urteil war weiß nicht leider nicht mehr.
Und man braucht nicht für alles widerrufen, es besteht auch die Möglichkeit durch neue Verfügungen nur einzelne Verfügungen zu widerrufen, birgt natürlich die Gefahr von Missverstandnissen mehr als wenn man imGanzen Widerruft.
Und Vorsicht notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung nehmen = Widerruf. Das private Testament gilt jedoch weiterhin, auch wenn man es aus amtlicher Verwahrung nimmt.
Sie haben oben von Testamenten geschrieben - nicht von Erbverträgen. Natürlich ist es bei Erbverträge anders. Das ist ja logisch. Ein Erbvertrag ist ein VERTRAG, ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung des eigenen letzten Willens.
@@nachlassbayern Sie und ich wissen das. So mancher wird's nicht wissen, daher hab ich's reingeschrieben.
Wir sind ein PAAR ohne Kinder(österreicher)
Wir besitzen eine Wohnung.
Wenn ein von uns stirbt, bekommt der andere alles?
Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten! Es gibt im deutschen Erbrecht dazu viele Gestaltungsmöglichkeiten. Einen Automatismus gibt es für Ihre Situation nicht.
Ein Testamen muss handgeschrieben sein mit Unterschrift. Was ist, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist selbst zu schreiben?
Dann geht ein privatschriftliches Testament nicht. Wenn die Person ihren Willen noch mündlich erklären kann, muss ein Notar hinzugezogen werden, der den letzten Willen dann protokolliert. Eventuell kommt auch ein Nottestament in Frage. Näheres dazu finden Sie hier: ua-cam.com/video/DPDUejv4IWg/v-deo.htmlsi=HUxb15EcoHC7MSil
In meinen Augen ist es gar nicht so sinnvoll, allzu viele Videos dauernd zu produzieren, denn bei Ihrem Kanal will man ja gezielt bestimmte Frage beantwortet haben und wenn man dann nach gewissen Themen sucht und dann nicht 10 sondern 50 Videos mit zu vielen thematischen Überschneidungen bekäme, würde man eher aufgeben. Lieber Qualität und dezidierte Inhalte, als Masse.
Apropos Punkt 1, wo Sie sagten, Sie wären auf Leute mit einem Vermögen bis zu 5 Millionen gestoßen, die kein Testament gemacht haben. Ich habe gestern eher zufällig in Wikipedia den Lebenslauf von Frank Winfield Woolworth gelesen, damals einer der reichsten Menschen (Vermögen von vielen Milliarden), und dort stand "He died without signing his newest will, so his mentally handicapped wife received the entire estate under the provision of his older 1889 will." Da habe ich an Sie gedacht.
Wer ein halbes altes Haus geschenkt bekommt, muss der Beschenkte das Haus nach dem GEG sanieren? Der alte Eigner der anderen Hälfte braucht es nicht und will es auch nicht. Praktisch auch nicht durchführbar. Entfällt dann diese Sanierungspflicht?
Bitte diese Frage mit der zuständigen Behörde klären. Ich bin nicht der allgemeins Bundes-Auskunfts-Yogi.
Langweilige Einleitung
Danke!
Vielen Dank für Ihre Spende. Freut mich sehr.