Hallo Hermann, es geht immer nach dem Gewinn vor dem Abzug der Steuern. Aus dieser Summer wird der Beitrag errechnet. Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema kannst du dir jeder Zeit unter der kostenfreien Servicehotline 0800 - 285 85 85 holen. Liebe Grüße von deinem Social Media Team der TK
Wie funktioniert das mit der Steuer? Euer Beitrag berrechnet sich ja an dem letzten Steuerbescheid, was ja heisst das ich die Steuer für das Jahr schon abgegeben habe. Wenn dann aber rauskommt das ich mehr verdient habe und Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss, kann ich dass dann auch nachträglich beim Finanzamt absetzten oder dann erst für das nächste Jahr?
Das ist eine gute Frage für die netten Kollegen und Kolleginnen vom Finanzamt. Geht es nach dem Zuflussprinzip funktioniert es wie folgt: Das Zuflussprinzip, auch Zufluss-/Abflussprinzip genannt, ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Hast du also eine Nachzahlung in diesem Jahr für das vergangene (bereits steuerlich eingereichte) Jahr, zählt es als Aufwendung für dieses Jahr.
Habe ich als selbstständiger Freiberufler Anspruch auf Krankengeld, wenn das Unternehmen während meiner krankheitsbedingten Abwesenheit weiterhin Geld für mich erwirtschaftet?
Hallo Moe Espunkt, ruf uns doch bitte einmal morgen früh ab 8.00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 285 85 85 an. Dann können wir mal schauen, ob du mit Krankengeldanspruch versichert bist. Des weiteren, ob sich deine Einnahmen durch die Erkrankung verringern oder nicht. Dein Social-Media-Team der TK
Guten Abend ,was geschieht wenn man die Abgabe Frist des Einkommens Nachweis verpasst hat und der Beitrag festgesetzt wurde ,jedoch det tatsächliche Einkommen sehr niedrig ist. Lg
Wenn ich als Psychotherapeut jeden Monat Geld an das berufsständige Versorgungswerk zahle für meine Rente, kann ich diese Beiträge an das Versorgungswerk von den Einkünften, die zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen werden, abziehen, oder bleiben diese unberücksichtigt?
Hallo Snowstorm1337, die Grundlagen für die Beitragsberechnung von Selbstständigen ist der vollständige Einkommensteuerbescheid. Maßgebend ist der nach dem Einkommensteuerrecht ermittelte Gewinn. Vom Gewinn bereits abgezogen sind: Betriebsausgaben (z. B. Personalkosten, Miete Betriebsräume etc.), Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung (AfA), Sonderabschreibungen. Für weitere Informationen stehen unseren Kollegen und Kolleginnen aus dem Fachbereich telefonisch zur Verfügung (040 - 460 66 10 10).
Hallo GreyFrog, bitte ruf uns doch gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr) an, die Kollegen beraten dich dann dazu. Viele Grüße vom Social-Media-Team der TK
Oder ihr beantwortet einfach kurz seine Frage^^" 202 Euro müssten es sein, ziemlich heftig für Selbstständige ehrlich gesagt. Egal wie viel du verdienst es wird nie weniger, wenn du dann aber Millionen einnimmst zahlst du nur ca. den vierfachen Mindestbetrag
Versteh bis heute nicht, warum sich das quf Einkommen richtet. Viel zu hoch und dann auch noch das Finanzamt. Selbständig als Vetriebler.Lohnt sich eigentlich überhaupt nicht. Da kann man auch normal ne 40h machen.
Das tut uns leid. Vielleicht möchtest du dich bei unseren Kollegen und Kolleginnen des Kundenservice melden, um die Gründe zu schildern? Gern telefonisch unter 0800 - 285 85 85 oder über unsere Homepage: www.tk.de/service/form/2017944/kontakt/lobUndKritik.form#sKd Herzliche Grüße vom Social-Media-Team
Ich bin zufrieden mit der TK !
Das freut uns zu hören. 👍
Was ist die Berechnungsgrundlage? Der Gewinn oder der Umsatz?
Hallo Hermann, es geht immer nach dem Gewinn vor dem Abzug der Steuern. Aus dieser Summer wird der Beitrag errechnet. Eine ausführliche Beratung zu diesem Thema kannst du dir jeder Zeit unter der kostenfreien Servicehotline 0800 - 285 85 85 holen. Liebe Grüße von deinem Social Media Team der TK
Wie funktioniert das mit der Steuer? Euer Beitrag berrechnet sich ja an dem letzten Steuerbescheid, was ja heisst das ich die Steuer für das Jahr schon abgegeben habe. Wenn dann aber rauskommt das ich mehr verdient habe und Krankenkassenbeiträge nachzahlen muss, kann ich dass dann auch nachträglich beim Finanzamt absetzten oder dann erst für das nächste Jahr?
Das ist eine gute Frage für die netten Kollegen und Kolleginnen vom Finanzamt.
Geht es nach dem Zuflussprinzip funktioniert es wie folgt:
Das Zuflussprinzip, auch Zufluss-/Abflussprinzip genannt, ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
Hast du also eine Nachzahlung in diesem Jahr für das vergangene (bereits steuerlich eingereichte) Jahr, zählt es als Aufwendung für dieses Jahr.
Habe ich als selbstständiger Freiberufler Anspruch auf Krankengeld, wenn das Unternehmen während meiner krankheitsbedingten Abwesenheit weiterhin Geld für mich erwirtschaftet?
Hallo Moe Espunkt, ruf uns doch bitte einmal morgen früh ab 8.00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 285 85 85 an. Dann können wir mal schauen, ob du mit Krankengeldanspruch versichert bist. Des weiteren, ob sich deine Einnahmen durch die Erkrankung verringern oder nicht. Dein Social-Media-Team der TK
Ich mag euch
Guten Abend ,was geschieht wenn man die Abgabe Frist des Einkommens Nachweis verpasst hat und der Beitrag festgesetzt wurde ,jedoch det tatsächliche Einkommen sehr niedrig ist.
Lg
Bitte lass' uns schnellstmöglich einen aktuellen Einkommensnachweis zukommen, die Beitragsanpassung wird dann geprüft.
Wenn ich als Psychotherapeut jeden Monat Geld an das berufsständige Versorgungswerk zahle für meine Rente, kann ich diese Beiträge an das Versorgungswerk von den Einkünften, die zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen werden, abziehen, oder bleiben diese unberücksichtigt?
Hallo Snowstorm1337, die Grundlagen für die Beitragsberechnung von Selbstständigen ist der vollständige Einkommensteuerbescheid. Maßgebend ist der nach dem Einkommensteuerrecht ermittelte Gewinn. Vom Gewinn bereits abgezogen sind: Betriebsausgaben (z. B. Personalkosten, Miete Betriebsräume etc.), Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung (AfA), Sonderabschreibungen. Für weitere Informationen stehen unseren Kollegen und Kolleginnen aus dem Fachbereich telefonisch zur Verfügung (040 - 460 66 10 10).
Wie hoch ist der mindest Beitrag ?
Hallo GreyFrog, bitte ruf uns doch gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr) an, die Kollegen beraten dich dann dazu. Viele Grüße vom Social-Media-Team der TK
Ca. 200€
Oder ihr beantwortet einfach kurz seine Frage^^" 202 Euro müssten es sein, ziemlich heftig für Selbstständige ehrlich gesagt. Egal wie viel du verdienst es wird nie weniger, wenn du dann aber Millionen einnimmst zahlst du nur ca. den vierfachen Mindestbetrag
@@jannikfranke3216 geht klar wo anders 300
@@howtoplantde8375 das ist Quatsch, der Mindestbeitrag ist Kassenübergreifend gleich bei der GKV.
Qail
Versteh bis heute nicht, warum sich das quf Einkommen richtet. Viel zu hoch und dann auch noch das Finanzamt. Selbständig als Vetriebler.Lohnt sich eigentlich überhaupt nicht. Da kann man auch normal ne 40h machen.
Ich bin mit der Krankenkasse nicht zufrieden. 😢😢
Das tut uns leid. Vielleicht möchtest du dich bei unseren Kollegen und Kolleginnen des Kundenservice melden, um die Gründe zu schildern? Gern telefonisch unter 0800 - 285 85 85 oder über unsere Homepage: www.tk.de/service/form/2017944/kontakt/lobUndKritik.form#sKd Herzliche Grüße vom Social-Media-Team