Obacht: Es hilft allerdings nicht, mit einem Edding "Ich fahre blau" auf die Windschutzscheibe zu schmieren, wenn man gerade betrunken hinter dem Steuer sitzt.
In der Schule sind bei Klassenarbeiten Spickzettel und abschauen bei anderen Klassenkollegen "Betrug". Da würde ich auch kein Schild auf den Tisch stellen: "Ich betrüge gerade mit Spickzettel"
macht doch nichts. Es geht ja hauptsächlich darum die Anzeige abzuwehren. Statistisch gesehen wirst du so selten kontrolliert, dass es sich trotzdem lohnt dann die 60€ zu zahlen.
@@iblaliftw Ein paar Bekannte von mir aus München machen dies so und haben es mir vorgerechnet wie lukrativ dies eigentlich für sie ist. Um es kurz zu machen: Wenn die einmal im Monat erwischt würden und 60€ zahlen, ist es trotzdem günstiger.
Darauf kommt es nicht an. Es geht darum, ob jemand sich in strafrechtlicher Hinsicht etwas "erschleicht". Und das ist eben fraglich, wenn man ganz offen zugibt, dass man für die Leistung nicht zahlen will. Dass man aus dem Zug geschmissen werden kann und dass das erhöhte Beförderungsentgelt iHv meist 60€ erhoben werden kann, steht gar nicht zur Debatte, sondern nun, ob man dann eine Straftat verwirklicht.
Hey Open mlnd hab mir das Video nur angesehen weil ich das letzte mal in einem Club in Kiel gedrufft hab und dann ohne Jacke ohne Geld etc irgendwie nach hamburg kommen musste😅 Ein Hoch auf Drogen 😜😂
Aus dem Knast ausbrechen ist ausdrücklich legal, da (drang nach) Freiheit ein Menschenrecht ist. Du darfst natürlich keine Straftaten während des Ausbruchs begehen (Sachbeschädigung, Geiselnahme ect). Und wenn du gefasst wirst ist auch die Reststrafe (aber ohne Aufschlag) abzusitzen.
Es gibt genügend gerichtsurteile, bei denen Angeklagte frei gesprochen wurden, mit "ich fahre Schwarz" Schild. (Man muss mittlerweile aber noch passende Flyer verteilen)
wenn ich aber erst einsteigen muss um sie zu lesen ist das ja gleichbedeutend wie wenn ich einen Vertrag abschließe & erst nachdem ich unterzeichnet habe volle Einsicht in die Vertragsbedingungen bekomme
Du kennst sicherlich den Schriftzug, dass man den Zug nicht ohne gültigen Fahrschein betreten soll. Der steht oft (außen) an der Tür des Zuges oder am Ticketschalter. Das wird wohl in diesem Fall als AGB bewertet. Nur dumm für Touristen, die aus naheliegenden Gründen kein Deutsch verstehen.
Als ich letztens mit meinem Kumpel (afrikanische herkunft) in den Bus einstieg habe ich ihn gefragt ob er eine Fahrkarte habe. Er meint daraufhin :" Ich fahr sowieso schwarz, egal ob Ticket oder nicht"
@@6666Imperator Nein. Auch wenn es keine allgemeine Definition gibt, meint Rassismus immer die Einteilung vom Menschen in Gruppen nach spezifischen äußerlichen Merkmalen, oft in Kombination mit Eigenschaften und Meinungen. Wenn sich jemand selbst nach äußerlichem Merkmalen einteilt, ist es trotzdem Rassistisch
@@thelastprussian6491 1) ist das aber nicht, was heutzutage viele öffentlich darunter verstehen 2) hätte ich wahrscheinlich "Witz" oder "Ironie" davor schreiben sollen, sorry
@@6666Imperator Hmm. Dinge sind so wie sie sind, nicht das für was Wir sie halten. Außerdem habe ich die Ironie schon verstanden aber ich dachte ich nutze diese Situation schamlos aus.
Und das mit dem nicht antworten funktioniert? Sie schreiben mich seit einem dreiviertel Jahr an, aber bis jetzt habe ich mich noch nicht gemeldet und noch nichts gezahlt.
Nein. Irgendwann bekommst du Post vom Gerichtsvollzieher und dann kommen noch mehr Kosten auf dich zu. Wer nicht antwortet verliert. Gab ja nun auch schon nen Fall, wo jemand deswegen ins Gefängnis musste.
Rechtmäßig kommst du nicht um den Rundfunkbeitrag herum. Du kannst es aber riskieren, ihn einfach nicht zu bezahlen. Das kann gut gehen oder auch sehr böse enden.
Du könntest den Beitrag in vielen kleinen Beiträgen unregelmäßig zahlen. Das ist für die nur mehr Bürokratie, aber manche sind schon damit durch gekommen. Möglicherweise hilft auch ein Anschreiben in dem du erläuterst, warum du den Beitrag nicht zahlen kannst. Mit Freundlichkeit kommt man meistens weiter
Ich würde so ein Schild nur als einen Hinweis sehen, normal gibt es dann noch ein Schield, dass hier nur Pasanten laufen dürfen (blau hinterlegt, kreisförmig)., das ist dann auf jedenfall bindend durch die Straßenverkehrsordnung.
MrDreadpitt wenn dort stehen würde "Fahrradfahrer absteigen" würde ich es tun, wenn da aber steht "Fahrradfahrer BITTE absteigen" dann nicht, einer bitte muss ich ja nicht nachkommen ;)
#Challengewbs #fragwbs es heißt ja das kinder und ugelndlich unter 18 geschäftsunfähig bzw gering geschäftsfähig sind, und die verkehsbetriebe haben ja ein die beförderungsbedingungen und ich schließe ja mit dem kauf der fahrkarte einen vertrag ab, wie sieht das aber aus wenn mein kind sich eine fahrkarte holt und in die stadt fährt, ich aber damit garnicht einverstanden war, kann ich dann vom verkehrsbetrieb das geld fürs ticket wiederverlangen? und wie sieht es aus wenn mein kind beim schwarzfahren erwischt wird weil es bahn gefahren ist ohne meine zustimmung kann dann das erhöhtebeförderungsentgeld von meinem kind gefordert werden?
Sollte dein Kind ohne deine Einverständnis schwarz fahren, können die Betriebe maximal das Entgelt für die gefahrene Strecke im Rahmen ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Das erhöhte beförderungsentgelt jedoch nicht.
Dein Kind ist mit vollendung des 7. Lebensjahres teilweise geschäftsfähig und darf hierdurch Käufe tätigen die dem Umfang des "Taschengeld" Paragraphs entsprechen (ca. 50 Euro), sollte dein Kind eine Ausbildung haben oder ein regelmäßiges Einkommen und hat es die Erlaubnis von allen Erziehungsberechtigten frei über Einkommen aus diesen zu verfügen kann dies aber auch mehr sein, also kannst du solange das jetzt keine 1 Klasse Langstrecken Fahrkarte ist wahrscheinlich in diesem Falle keine Erstattung der Fahrkarte verlangen da der Kauf dieser deinem Kind ja keinen Nachteil bereitet hat.
Wir praktizieren das schon eine ganze Weile so. Alles was dir passieren kann ist das du rausgeworfen wirst oder einen erhöhen Fahrpreis zahlen musst (aber auch das nur wenn du über der pfändungsgrenze von 1100€ liegst) Die Bahn darf nur ein "Hausverbot" aussprechen wenn du dich strafbar machst, was du ja aber nicht machst wenn du dieses Schild trägst und dazu passende Flyer verteilst.
Es handelt sich um eine konkludente Willenserklärung: Bereits beim Betreten der (Roll-)Treppe die zum Gleis führt - in München jedenfalls und anderenorts - wird ein Vertrag geschlossen.
Kommt drauf an. In München muss man die Tickets ja auch schon am Gleis entwerten, in Köln zum Beispiel geht das erst in der (Stadt-)Bahn selbst (bei der S-Bahn ist das natürlich anders). Und in Paris oder London kommt man garnicht erst zu den Gleisen, ohne ein Ticket vorzuweisen. Ich denke, dass das dann doch einen Unterschied macht (anders als die Hausordnung die auf jeden Fall bereits beim Betreten der Anlage gilt).
Habe vor kurzem eine Beamtenausbildung angefangen. Dieser Fall war einer der ersten Beispielfälle im Privatrecht zur Annahme von Verträgen. Schönes Video
WAS NE GEILE INFO. WENN ICH DAS NUR FRÜHER GEWUSST HÄTTE. Ich hab dich erst seit wenigen Wochen bei UA-cam entdeckt, aber freu mich jetzt schon, dass ich dich abonniert habe. Dein Kanal hat echt Kult - Potenzial :)
Wir hatten genau diesen Fall gestern in unserem Rechtsseminar und sind dabei zum Schluss gekommen, dass die Handlung mit der Bahn fahren zu wollen, dem Schild überlegen ist, es also nicht erlaubt ist so zu handeln.
Umsonst ist etwas, wenn man daraus keinen Nutzen zieht. Kostenlos ist korrekt. Kostenlos zu spielen.... Man kann es spielen ohne Kosten zu haben. Richtig. Die meisten Deutschen benutzen 'umsonst' falsch.
로빈 Wenn genügend Leute etwas "Falsches" regelmäßig benutzen, dann wird es automatisch gewissermaßen richtig. So entwickelt sich Sprache nunmal. Fast wie bei der Evolution, wo sich Fehler sinnvoll durchsetzen können ;)
Ich war mal in einer Notsituation, und hatte mein Geld und Handy verloren. Ich war 30 km vom Heimatort entfernt. Das Wetter war so schlecht, das die 30km zu Fuß nicht zumutbar waren, und ich sichtlich bereits total durchnässt war.Ich bat nun in dieser Notsituation höflich eine Schaffnerin, an einem ländlichen Bahnsteig ohne Schalter , mich unentgeldlich zu befördern. Diese Dame nahm mich aber nur mit, wenn ich ein erhöhtes Entgeld "Schwarzfahrerticket" akzeptiere. Später bekam ich dann Post von dem privaten Bahnunternehmen mit dem Vorwurf des Erschleichens von Leistungen und einem Überweisungsschein für das erhöhte Entgeld. Kann ich dem Bahnunternehmen nicht unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, statt mir vorwerfen zu lassen, das ich Leistungen erschleiche?
Der § 323c StGB ist da meiner Ansicht nicht anwendbar. Ich zitiere: "Wer bei *Unglücksfällen* oder *gemeiner Gefahr oder Not* nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" Also, dass es sich nicht um eine gemeine Gefahr oder Not handelt, sind wir uns hoffentlich einig. Man müsste jetzt wissen, wie in dem Fall "Unglücksfall" definiert ist. Aber auch das würde ich verneinen, da du lediglich durchnässt bist, weil du offenbar geschwitzt hast und 30 km von deinem Heimatort entfernt bist. Du hättest ja auch zum Bankautomat gehen können und Geld abheben können, weil du offenbar nur dein Handy und Geld verloren hast. Oder du hättest einfach einen Passanten ansprechen können, ob du mal kurz telefonieren kannst, dass dich einer abholt. Gibt doch viele Möglichkeiten. Das mit dem Erschleichen von Leistungen würde ich aber auch ablehnen. Du hast ja offen zugegeben, dass du für das Ticket nicht zahlen willst/kannst. Somit erschleichst du dir die Leistung nicht. Es kommt ja och dazu, dass die Schaffnerin sagte, dass du dann das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen musst. Somit weiß sie ja, dass du kein Ticket hast - Folglich kannst du es nicht verschleiern/erschleichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt muss du allerdings gem. § 9 I BefBedV bezahlen. Liebe Grüße
Aber hier müsste juristisch doch auch gelten, dass du die Leistung nicht erschlichen hast? Du hast es schließlich direkt einem Angestellten gemeldet und nicht versucht es zu verschleiern.
Friesens Diecastcollection Du hast durch das Melden beim Bahnpersonal keine Leistung erschlichen, dieser Vorwurf dürfte wohl hinfällig sein, das erhöhte Beförderungsendgeld musst du allerdings trotzdem bezahlen. Mit unterlassener Hilfeleistung hat das nichts zu tun, man hat dir ja auch leztendlich geholfen, in dem du ohne ein gültiges Ticket mitfahren durftest, außerdem wäre dieser Paragraph hier wohl nicht zutreffend. Bei einem schweren Unwetter, wo die Gesundheit als Fußgänger im Freien gefährdet wäre, zum Beispiel durch umherfliegende Gegenstände oder sich lösende Dachziegel, könnte man sich eventuell auf den rechtfertigenden Notstand berufen, demnach handelt eine Person nicht rechtswidrig, wenn das beeinträchtigte Interesse das geschützte wesentlich überwiegt und die Tat ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden. Das ist aber vom Einzelfall abhängig, hätte man sich zum Beispiel durch aufsuchen eines Restaurants schützen können, ist schon wieder nichts mit "erlaubtem" Schwarzfahren.
Der 323 ist darauf nicht anwendbar und es würde sich für 60 Euro auch nicht lohnen einen Anwalt zu beauftragen. Generell macht das glaube bei derart geringen Beträgen keinen Sinn. Verlierst du, trägst du die Anwaltskosten und diese werden signifikant höher liegen. Du kannst aber deine Situation schildern und auf Nettigkeit hoffen, vielmehr Spielraum bleibt da leider nicht.
babo boba Nö. Schwarzfahren und Leistungserschleichung ist nicht das gleiche. Eine Leistung erSCHLEICHEN, heißt, heimlich eine Leistung in Anspruch zu nehmen, für die du nichts bezahlst. Nur heimliches Schwarzfahren ist erschleichen.
Hallo ich habe eine Frage wenn ich 5meter vor der Schule an einer Haltestelle von einem Zug mein Mofa abstelle darf dan ein Lehrer mir Verbieten damit "zur Schule" zu kommen? weil ich nehme es ja nicht zu den ofiziellen Schul Abstellplatz mit.
Mir scheint die Fragestellung etwas falsch zu sein. Zur Schule fahren darfst du ja wie du willst, sofern du einen Führerschein besitzt. Was dir der Lehrer wohl verbietet ist die Nutzung des Schulparkplatzes. Wenn du dein Mofa aber außerhalb des Schulgeländes abstellst, wo du es auch gesetzlich abstellen darfst, dann sollte das ja kein Problem sein.
Ist es nicht so, dass auf dem Schulweg die gesetzliche Unfallversicherung greift? Diese ist absolut unabhängig vom Transportmittel, welches man nutzt. Es ist mir auch neu, dass die Schule dafür haftet.
@ Chefmaks: Falsch. Zur Schule darf er kommen wie er will. Wenn er einen Mofa-Führerschein hat, darf er damit auch zur Schule kommen. Die Schule hat nicht die gesetzlichen Befugnisse dazu, sowas verbieten zu können. Das Kind ist auf dem Schulweg im Übrigen tatsächlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Ich finde es wirklich toll dass ihr den Menschen versucht in diesem Jungel zumindest grundlegende Tatsachen dieses Rechtssystems den Menschen etwas näher zu bringen!:D
Hallo, Manchmal werden auch Videofragen beantwortet, aber wie stelle ich eine Videofrage an WBS? Wie weiß zwar wie man das hochladen eines Videos bei UA-cam geht, aber was muss ich sonst noch beachten? Muss ich auch den Hash-Tag "#FragWBS" verwenden?
Sofern du eine gültige Karte hast, ja. Denn dann hast du einen vertraglichen Anspruch auf die Befördefung (aber nicht zwingend auf Beförderung zu einer bestimmten Zeit - wenn voll, dann voll; es sei denn, du hast einen Platz reserviert). Außerdem herrscht für öffentliche Verkehrsmittel ein Kontraktionszwang, das heißt, sie müssen dir eine Karte verkaufen, wenn du das möchtest (normalerweise darf ja jeder selbst entscheiden, mit wem er Verträge schließt).
trifft das dann auch auf geschäfte zu wenn man was mitgehen lässt oder es gibt ein album von einer band mit dem namen " stehle dieses album" was ja sogar ene aufforderung ist.
ich habe Mal eine Doku gesehen über Menschen die Geld ablehnen. Eine Person ist mit einem Schild Bahn gefahren auf dem war geschrieben, dass er weder Geld noch Ausweis besitzt (oder so ähnlich). Wie sieht die Rechtslage dazu aus?
hab mir mal ein tages BW ticket gekauft, da mir für die strecke die ich fahren musste an der rezeption empfohlen wurde dies zu tun. Bin also gegen 8:30 losgefahren und wurde um 8:50 kontrolliert und dieser hat mir unterstellt ein schwarzfahrer zu sein, da klein gedruckt hinten auf dem ticket steht, dass dieser nur von 9-23 Uhr gültig ist. Als ich ihm gesagt habe das man mir an der DB rezeption gesagt hat ich solle diese karte kaufen hat er gelacht und mir mit der polizei gedroht wenn ich nicht schnell meine daten herausgebe (ich denke er wollte noch vor 9 uhr weitere personen mit dieser karte erwischen, habe mir aber etwas zeit gelassen). Ich hab mich ziemlich verarscht gefühlt und wollte fragen ob man da irgendetwas hätte machen können um der strafe zu umgehen, da ich eine ordentliche personenbeschreibung und sogar den nachnamen der rezeptionsdame hätte abgeben können.
Habe eine Frage zu einen Fall ... ich bin mit einen Jahresticket und einen Kumpel auf dem Weg nachhause gewesen an einen Freitag. Sind mit diesem Ticket öfters und sehr häufig an einen Freitag gefahren und wurden auch jedes Mal Kontrolliert aber als wir dann einmal kontrolliert wurden meinte der das es nicht so ist das man zu zweit fahren darf und hat seine Kollegen als unqualifiziert beschimpft und hat mir ein Bußgeld ausgestellt. Geht des? Und wieso sollten wir uns informieren wenn die Kollegen auch nie was gesagt haben?
PWJ Productions Dummheit schützt vor Strafe nicht heißt es immer. In dem Fall hättest du dich informieren müssen, was du mit dem Ticket darfst und was nicht. Wenn die vorherigen Kontrolleure immer ein Auge zu gedrückt haben oder es selbst nicht besser wussten seid ihr dennoch schwarz gefahren, zumindest einer von euch. Die Strafe ist definitiv berechtigt und von euch selbst verursacht. Leider seid ihr nicht im Recht.
Theoretisch schon, nur wird dich der Busfahrer meistens erst gar nicht einsteigen lassen, es sei denn er findet die Aktion cool, was uns durchaus auch schon passiert ist.
#fragwbs Darf eine Stadt eine Verlängerung eines Anwohnerparkausweises abschlagen, mit den Begründungen, dass es einerseits im Sinne der Gleichbehandlung nicht möglich ist, ihn zu verlängern und andererseits Dauerparken an diesem Standord eh nicht tragbar ist, da der Nachbar eine Einfahrt hat und es eine "Schleppkurve" zum Parkplatz nebenan gäbe? Die Fläche wird seit 20 Jahren täglich zum Parken genutzt, ab vor ca. drei Jahren wurde die Fläche mit fünf weiteren, direkt angrenzenden Flächen zum kostenpflichtigen Parkplatz nebenan gezählt, sodass keiner mehr kostenlos vor dem Haus, in dem sich zusätzlich noch ein Restaurant befindet, parken konnte. Wir haben dann mit Mühe einen Anwohnerausweis bekommen und es gab noch nie Probleme mit der Einfahrt des Nachbarns, da dahin genug Platz ist und bisher hat es jeder geschafft, in den kostenpflichtigen Parkplatz nebenan ohne Probleme reinzufahren.. Und nun soll eine Verlängerung nicht mehr möglich sein?! Was können wir tun?
viele scheinen die strafrechtliche Frage von der Zivilrechtlichen nicht zu unterscheiden. hier geht es nur um die strafrechtliche Frage der Leistungserschleichung...
Hallo, eine frage. Ich wurde letztens beim schwarzfahren erwischt. Der schaffner holte dir polizei dazu und ich mußte bei der nächster haltestelle aussteigen und mit zur wache. Meine frage : ich habe mein Zielort gar nicht erreicht und muss nun trotzdem 60 euro bezahlen. Dieser erhöhte Fahrpreis ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, weil ich mein Zielort doch gar nicht erreicht habe. Um meinen Zielort zu erreichen hätte ich noch einen ticket kaufen müssen , weil der schaffner ja kein Ticket gegeben hat. LG
#fragwbs Wenn ich behaupte ich hätte kein ticket (zB. mit schild), nur um das ganze zu testen, habe dann aber doch eins,..ist das dann vortäuschen einer straftat. Oder gilt das nicht weil das dann nur vortäuschen einer ordnungswidrigkeit ist. Bzw ist diese behauptung ggf strafrechlich relevant ,zum zweck der entschleunigung des kontrollprozesses (als reine schikane),Ggf um potenzellen erschleichern die kontrollentziehung, durch zB erreichen des bahnhofs, zu ermöglichen. Und wie siehts aus wenn ich kontrollen erkenne und die fahrgäste vorwarne. ... Gibt es beihilfe zur erschleichung von leistung oder geht das gar in gemeinschaftlichen betrug?
Hammer geil. Der Straftatbestannd war bisher meine größte Sorge beim Schwarzfahren. Rein rechnerisch ist der erhöhte Beförderungsentgeld immer noch günstiger als sich eine Jahreskarte zu holen.
Ich habe gehört das dieses Trick jetzt auch abgeschafften worden ist. Kannst du mir sagen ob es immer noch gültig ist oder ob es wirklich eine Änderung vorgegeben ist. Und kannst du mir auch sagen ob dieser Trick auch im Nahverkehr geht wenn du Fahrt ca. 1 Std. Gehen soll ?
ABER: Wenn man nun dieses Schild dabei hat und demzufolge dadurch keine Straftat begeht. Reicht dann die Beförderungsbedingung des Verkehrsbetriebs aus um das Jedermannsrecht anzuwenden oder könnte ich dann, falls die mich kontrollieren wollen einfach aussteigen und weg gehen?
Lol der Kerl der das gemacht hat wohnt im Nachbarort. Hier kann man mehr über den Vogel lesen, sein Name ist Jörg Bergstedt: de.m.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Bergstedt
Jahrelang wurde nichts in die Qualität und Infrastruktur der Bahn investiert. Immer mehr Strecken werden abgebaut. Die Ticketpreise steigen jährlich mit der Begründung, damit das Schwarzgeld aufzufangen, aber die Leistung verschlechtert sich. Als jemand der täglich Bahn fährt, kann ich jeden verstehen, der für diese "Dienstleistung" nicht einsieht, weiter etwas zu zahlen.
@@HdRTolkien wir sind hier aber nicht bei wünsch dir was. Wer nicht einsieht für eine Dienstleistung den angegebenen Preis zu zahlen, kann die Dienstleistung halt nicht nutzen oder fändest du es auch okay zum Friseur zu gehen und dann nach dem Haarschnitt zu sagen "auch ist mir doch zu teuer ich geh dann mal". Wir können gerne darüvee diskutieren das der Börsengang der Anfang vom Ende für die Bahn war und was in Zukunft sich ändern sollte, ändert aber nichts daran das der Iststand nunmal so ist.
Früher habe ich mal eine Fahrkarte mit Klarlack eingesprüht und auf diesen Klarlack nach dem Trocknen Prittstift aufgetragen. Diese Karte ließ sich dann stempeln und nach der Fahrt konnte man den Stempel einfach abkratzen. Es ließ sich aber nicht verwischen und somit bin ich damit durch 4 Kontrollen gekommen. Über ein Jahr konnte ich die gleiche Einzelkarte verwenden. Nun fahre ich keine Tram oder Bus mehr. Dürfte inzwischen übrigens verjährt sein.
Obermüll _ unglaublich viele die ich selbst kenne :D das hat sich grade auf YT und fb als urban Legend durchgeschlagen und die meisten glauben es auch :3
Ein paar kleine Anmerkungen: 1. Gibt es mittlerweile gerichtsurteile die besagen das es nicht ausreicht nur ein Schild zu tragen, egal wie groß es ist, sondern man muss zusätzlich passende Flyer im Zug verteilen. 2. Zählt das nur wenn ich das Schild tatsächlich nur im Zug dran habe, denn wenn ich es dauerhaft dran habe, könnte argumentiert werden das man es nur aus Spaß trägt oder um "cool" zu sein, und nicht zu diesem Zweck. Somit würde ein T-Shirt nicht funktionieren, es sei denn man kann beweisen das man es tatsächlich nur im Zug an hat. 3. Die 60€ des erhöhten fahrpreises (was wie richtig gesagt wurde nicht die strafe ist) fällt zwar nicht weg, wer aber unter der pfändungsgrenze von 1100€ Monatsgehalt liegt, kann nicht belangt werden, wenn er sie nicht freiwillig zahlt.
Danke für die Erläuterungen - und gleich ein paar Korrekturen: Der Fall in Gießen (der "52jährige" war übrigens ich ... war, weil inzwischen sind zwei Jahre rum) endete auch nach der OLG-Revision nicht mit einer Verurteilung. In der Zwischenzeit hatte es in der Stadt nämlich stabile Urteile für eine erweiterte Variante des Aktionsschwarzfahrens gegeben. Gießen ist damit die erste Stadt, für die geklärt ist, wie mensch straffrei "schwarz fährt" (siehe unsere Infoseite www.schwarzstrafen.tk). Der Fall in Köln war so nicht. Es war kein Schild an einem Karnevalshut, sondern an einer normalen Mütze. Deshalb war das Urteil ja auch absurd. Die nächste Stadt, in der die Sache geklärt werden könnte, ist aber München. Da gab es vor einigen Monaten (ich war als Verteidiger dabei - das geht auch, ohne Anwalt zu sein ... www.laienverteidigung.tk) einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist wieder in Revision gegangen und am 12.4.2019 wird am OLG verhandelt. Argument der Staatsanwaltschaft: Die Beförderung beginnt, bevor der Zug losfährt. Und noch eins: Das mit dem T-Shirt ist ausgeurteilt - und führt nicht zur Straffreiheit. Das ist auch durchaus schlüssig, weil mensch das T-Shirt voraussichtlich auch außerhalb des Zuges trägt (also beim Nicht-Schwarzfahren). Den Freisprüchen in Gießen und München nach ist die sichere Methode ein gut sichtbares Schild und das Verteilen von Flyern - wir treten damit für den Nulltarif für alle ein!
Dann verstößt man beim verteilen von Flyern wohl bei denn meisten Betrieben gegen die Hausordnung und wahrscheinlich werden diese auch ihr Hausrecht durchsetzen wollen.
Ich kann mich noch erinnern, wie ich in den 90ern und den ersten "Nuller Jahren (2000-2003)" öfters auf Pfingsten in Leipzig war auf dem WGT (Wave-Gotik-Treffen) und wir damals mit der "Obsorge-Karte" - diese gab es als Zusatz zum Festival-Ticket (Gesamtpreis 120.-€) und hatte eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen (Länge des Festivals) mit der man soviel Straßenbahn und Bus fahren konnte in dieser Zeit wie man lustig war ... und man hatte damit auch noch freien Eintritt in sämtlichen Clubs der "Schwarzen Szene" in und rund um Leipzig in Verbindung mit dem Festival - und was soll ich sagen - da wir ja sowieso alle nur in Schwarz gekleidet durch die Gegend liefen (und auch fuhren) - bemerkte einmal ein Fahrkartenkontrolleur - der gerade in die Bahn einstieg - "Noa Ihr Schwarzfoahrer ... jajaja - isch weeeß - Ihr hebt jo olle eier Ticket doo mit dem Ihr rumfoahre kennt doo - (also in seinem Sächsischen Dialekt - sorry, aber die sächische Schreibweise ist mir nicht geläufig) - da hat die ganze Bahn - genauer gesagt Ihre Fahrgäste gefeiert ..... "Schwarzfahrer" Joo - Gröööhl - *Grins*
Was ich mich da Frage, ob das auch in jedem ICE gilt und ob das auch in jedem Bundesland gilt, denn wenn ich es nicht falsch verstanden habe, dann gilt so etwas in Hamburg nicht.
Einfach „ich nich verstehe, ich Flüchtling“ sagen. Kenne mehrere Bus und Bahnfahrer verschiedener Städte. Während die Bürger 60 Euro zahlen dürfen, wird man so nur rausgeworfen 😁
Guten Tag Herr Solmecke. Da könnte man ja auf die Idee kommen sich ein Schild umzuhängen " Ich gehe klauen" um keine Anzeige wegen Ladendiebstal zu bekommen.
die letzte Minute verlangt aber nach weitergehender Erklärung. inwiefern sind den die in den "AGB" festgehaltenen Bußgelder durchsetzbar? Zumindest in Österreich gilt: ohne Erschleichung keine Strafbare Handlung, ohne strafbare Handlung keine Identitätsfeststellung durch die Exekutive. Damit scheidet auch eine Zivilrechtliche Klage aus.
Wie im Video ganz am Schluss erklärt, muess der Schwarzfahrer sowieso die Busse zahlen. Es ging lediglich darum, dass man ihm kein Vergehen anhängen kann. Schwarzfahren = Übertretung Erschleichung einer Leistung = Vergehen In der Schweiz kommt "Erschleichung einer Leistung" erst dann zum Zug, wenn der Schwarzfahrer sich bewusst vor einer Kontrolle entziehen möchte.
Achtung kein Rassismus: wenn ich eine umgangssprachlich ,, Schwarze Person,, währe würde ich mir nur als Scherz so ein Schild umhängen und Bahn fahren 😂und natürlich trotzdem ein Ticket haben 🙈
Obacht: Es hilft allerdings nicht, mit einem Edding "Ich fahre blau" auf die Windschutzscheibe zu schmieren, wenn man gerade betrunken hinter dem Steuer sitzt.
hahahaha
Welche leistung würdest du den da erschleichen?😎
XD
In der Schule sind bei Klassenarbeiten Spickzettel und abschauen bei anderen Klassenkollegen "Betrug". Da würde ich auch kein Schild auf den Tisch stellen: "Ich betrüge gerade mit Spickzettel"
Ich frage mich, wie viele das Video VOR 3:15 weggeklickt haben, 60 Euro Strafe zahlen müssen und sich heftig wundern.. :)
Marcel Schmidt haha, find es gerade verdammt merkwürdig, hab gebau bei 3:15 gestoppt und schau mir die Kommentare durch, echt seltsam! Haha 😂
Aber irgendwie hat sich das als urban Legend im deutschen Raum durchgeschlagen \^^/
ich :/
macht doch nichts. Es geht ja hauptsächlich darum die Anzeige abzuwehren. Statistisch gesehen wirst du so selten kontrolliert, dass es sich trotzdem lohnt dann die 60€ zu zahlen.
@@iblaliftw
Ein paar Bekannte von mir aus München machen dies so und haben es mir vorgerechnet wie lukrativ dies eigentlich für sie ist.
Um es kurz zu machen: Wenn die einmal im Monat erwischt würden und 60€ zahlen, ist es trotzdem günstiger.
an unseren SBahnen steht: Kein Zustieg ohne gültige Fahrkarte.
Und?
Darauf kommt es nicht an. Es geht darum, ob jemand sich in strafrechtlicher Hinsicht etwas "erschleicht". Und das ist eben fraglich, wenn man ganz offen zugibt, dass man für die Leistung nicht zahlen will. Dass man aus dem Zug geschmissen werden kann und dass das erhöhte Beförderungsentgelt iHv meist 60€ erhoben werden kann, steht gar nicht zur Debatte, sondern nun, ob man dann eine Straftat verwirklicht.
Dann steig ich halt ohne gültige Fahrkarte ein: steht ja nirgendwo das man nicht ohne Fahrkarte fahren darf.
dann hast du rechtlich nichts zu befürchten, musst aber die 60€ zahlen
Doch in der AGB und Unwissenheit schützt vor straffe nicht. Auch handelst du in Betrügerischer Absicht.
gleich mal ne „Ich fahre schwarz“ kleidungsmarke gründen🤣
hahaha. sehr nice 😂
OPEN MIND 😂
er auch hier =D
haha du hier :D
Ach er auch hier.. lol
Hey Open mlnd hab mir das Video nur angesehen weil ich das letzte mal in einem Club in Kiel gedrufft hab und dann ohne Jacke ohne Geld etc irgendwie nach hamburg kommen musste😅
Ein Hoch auf Drogen 😜😂
Und wenn ich ein Schild mit
"ACHTUNG ICH SPICKE" mit in die Klasse nehme? Oder im Knast ein Schild mit "Ich komm 'raus"?
Aus dem Knast ausbrechen ist ausdrücklich legal, da (drang nach) Freiheit ein Menschenrecht ist. Du darfst natürlich keine Straftaten während des Ausbruchs begehen (Sachbeschädigung, Geiselnahme ect). Und wenn du gefasst wirst ist auch die Reststrafe (aber ohne Aufschlag) abzusitzen.
General_Alexus die strafe verlängert sich zwar nicht, allerdings sinkt deine chance für eine frühere entlassung erheblich
Ich fahre ohne Ticket finde ich ja besser, als Formulierung. Ich fahre schwarz wäre für mich ein Schuldeingeständnis.
Kann es ja auch nicht. Beides kommt aufs gleiche hinaus.
Es geht nur darum, dass es keine Erschleichung ist.
Es gibt genügend gerichtsurteile, bei denen Angeklagte frei gesprochen wurden, mit "ich fahre Schwarz" Schild.
(Man muss mittlerweile aber noch passende Flyer verteilen)
@densch123 ja gibt's gerichtsurteile mittlerweile dazu, es muss für alle deutlich erkennbar sein das man schwarz fährt.
In wie weit stimmt man den AGB der Bahn zu, wenn man nur Einsteigt? Man weiß beim Einsteigen ja nicht, was in den AGB drin steht
Die müssen wohl nicht so gut sichtbar sein, wie das Schild.
Christoph Michelbach Sind sie ja aber meist nicht.
wenn ich aber erst einsteigen muss um sie zu lesen ist das ja gleichbedeutend wie wenn ich einen Vertrag abschließe & erst nachdem ich unterzeichnet habe volle Einsicht in die Vertragsbedingungen bekomme
Du kennst sicherlich den Schriftzug, dass man den Zug nicht ohne gültigen Fahrschein betreten soll. Der steht oft (außen) an der Tür des Zuges oder am Ticketschalter. Das wird wohl in diesem Fall als AGB bewertet.
Nur dumm für Touristen, die aus naheliegenden Gründen kein Deutsch verstehen.
Im Bahnhof ist meistens noch ein Aushang mit den Fahrgastrechten/-Pflichten / AGBs.
Als ich letztens mit meinem Kumpel (afrikanische herkunft) in den Bus einstieg habe ich ihn gefragt ob er eine Fahrkarte habe. Er meint daraufhin :" Ich fahr sowieso schwarz, egal ob Ticket oder nicht"
Das ist Rassistisch
@@thelastprussian6491 nicht wenn der Schwarze es selbst sagt. Rassismus ist wie jeder weiß nur, wenn weiße was über Schwarze sagen oder umgekehrt
@@6666Imperator Nein. Auch wenn es keine allgemeine Definition gibt, meint Rassismus immer die Einteilung vom Menschen in Gruppen nach spezifischen äußerlichen Merkmalen, oft in Kombination mit Eigenschaften und Meinungen.
Wenn sich jemand selbst nach äußerlichem Merkmalen einteilt, ist es trotzdem Rassistisch
@@thelastprussian6491 1) ist das aber nicht, was heutzutage viele öffentlich darunter verstehen 2) hätte ich wahrscheinlich "Witz" oder "Ironie" davor schreiben sollen, sorry
@@6666Imperator Hmm. Dinge sind so wie sie sind, nicht das für was Wir sie halten.
Außerdem habe ich die Ironie schon verstanden aber ich dachte ich nutze diese Situation schamlos aus.
Kann man mit so einem Schild auch gegen GEZ vorgehen wen man auf die Tür hängt.
oder welche Möglichkeiten kann man machen um die GEZ Löss zu werde?
Und das mit dem nicht antworten funktioniert? Sie schreiben mich seit einem dreiviertel Jahr an, aber bis jetzt habe ich mich noch nicht gemeldet und noch nichts gezahlt.
Nein. Irgendwann bekommst du Post vom Gerichtsvollzieher und dann kommen noch mehr Kosten auf dich zu. Wer nicht antwortet verliert. Gab ja nun auch schon nen Fall, wo jemand deswegen ins Gefängnis musste.
Robert Mitteis das wird immer mehr..die kriegen dich schon ..weglaufen bringt nichts leider
Rechtmäßig kommst du nicht um den Rundfunkbeitrag herum. Du kannst es aber riskieren, ihn einfach nicht zu bezahlen. Das kann gut gehen oder auch sehr böse enden.
Du könntest den Beitrag in vielen kleinen Beiträgen unregelmäßig zahlen. Das ist für die nur mehr Bürokratie, aber manche sind schon damit durch gekommen.
Möglicherweise hilft auch ein Anschreiben in dem du erläuterst, warum du den Beitrag nicht zahlen kannst. Mit Freundlichkeit kommt man meistens weiter
#FragWBS #ChallengeWBS Sind Schilder mit der Aufschrift "Fahrradfahrer bitte Absteigen" rechtlich bindend?
Ich würde so ein Schild nur als einen Hinweis sehen, normal gibt es dann noch ein Schield, dass hier nur Pasanten laufen dürfen (blau hinterlegt, kreisförmig)., das ist dann auf jedenfall bindend durch die Straßenverkehrsordnung.
MrDreadpitt wenn dort stehen würde "Fahrradfahrer absteigen" würde ich es tun, wenn da aber steht "Fahrradfahrer BITTE absteigen" dann nicht, einer bitte muss ich ja nicht nachkommen ;)
die Würde des Fahrradfahrers ist unantastbar!
Das man sich sowas fragen muss zeigt schon das mit den Deutschen was falsch ist ;D
#Challengewbs #fragwbs es heißt ja das kinder und ugelndlich unter 18 geschäftsunfähig bzw gering geschäftsfähig sind, und die verkehsbetriebe haben ja ein die beförderungsbedingungen und ich schließe ja mit dem kauf der fahrkarte einen vertrag ab, wie sieht das aber aus wenn mein kind sich eine fahrkarte holt und in die stadt fährt, ich aber damit garnicht einverstanden war, kann ich dann vom verkehrsbetrieb das geld fürs ticket wiederverlangen? und wie sieht es aus wenn mein kind beim schwarzfahren erwischt wird weil es bahn gefahren ist ohne meine zustimmung kann dann das erhöhtebeförderungsentgeld von meinem kind gefordert werden?
Darüber hat WBS bereits ein Video gemacht
Sollte dein Kind ohne deine Einverständnis schwarz fahren, können die Betriebe maximal das Entgelt für die gefahrene Strecke im Rahmen ungerechtfertigten Bereicherung verlangen. Das erhöhte beförderungsentgelt jedoch nicht.
Dein Kind ist mit vollendung des 7. Lebensjahres teilweise geschäftsfähig und darf hierdurch Käufe tätigen die dem Umfang des "Taschengeld" Paragraphs entsprechen (ca. 50 Euro), sollte dein Kind eine Ausbildung haben oder ein regelmäßiges Einkommen und hat es die Erlaubnis von allen Erziehungsberechtigten frei über Einkommen aus diesen zu verfügen kann dies aber auch mehr sein, also kannst du solange das jetzt keine 1 Klasse Langstrecken Fahrkarte ist wahrscheinlich in diesem Falle keine Erstattung der Fahrkarte verlangen da der Kauf dieser deinem Kind ja keinen Nachteil bereitet hat.
Anime Stalker Woher hast du den Betrag 50€?
Ein Jugendlicher auf Sylt z. B. wird damit wohl kaum auskommen.
Pan Ther
Dann kannst Du von diesem Geld das bezahlen.
dazu sollte man sagen dass man das Bahn fahren wahrscheinlich vergessen kann nachdem man einmal mit sonem scheiß kontrolliert wurde...
Atomicsbash warum denn ? wurdest freigesprochen und gut ist.
Atomicsbash wieso? Merkt doch eh keiner bis zum nächsten kontro, dort geht dann dasselbe Spiel wieder los.
Wir praktizieren das schon eine ganze Weile so.
Alles was dir passieren kann ist das du rausgeworfen wirst oder einen erhöhen Fahrpreis zahlen musst (aber auch das nur wenn du über der pfändungsgrenze von 1100€ liegst)
Die Bahn darf nur ein "Hausverbot" aussprechen wenn du dich strafbar machst, was du ja aber nicht machst wenn du dieses Schild trägst und dazu passende Flyer verteilst.
Wann stimmt man diesen AGBs denn zu?
lusu B. Beim Betreten des Fahrzeuges. Die 60€ Strafe sind auch meistens drin ausgehängt
Soweit ich weiß schon beim Einsteigen in den Bus/Zug.
lusu B. fragwbs
Es handelt sich um eine konkludente Willenserklärung: Bereits beim Betreten der (Roll-)Treppe die zum Gleis führt - in München jedenfalls und anderenorts - wird ein Vertrag geschlossen.
Kommt drauf an. In München muss man die Tickets ja auch schon am Gleis entwerten, in Köln zum Beispiel geht das erst in der (Stadt-)Bahn selbst (bei der S-Bahn ist das natürlich anders). Und in Paris oder London kommt man garnicht erst zu den Gleisen, ohne ein Ticket vorzuweisen. Ich denke, dass das dann doch einen Unterschied macht (anders als die Hausordnung die auf jeden Fall bereits beim Betreten der Anlage gilt).
Habe vor kurzem eine Beamtenausbildung angefangen. Dieser Fall war einer der ersten Beispielfälle im Privatrecht zur Annahme von Verträgen. Schönes Video
WAS NE GEILE INFO. WENN ICH DAS NUR FRÜHER GEWUSST HÄTTE. Ich hab dich erst seit wenigen Wochen bei UA-cam entdeckt, aber freu mich jetzt schon, dass ich dich abonniert habe. Dein Kanal hat echt Kult - Potenzial :)
Wir hatten genau diesen Fall gestern in unserem Rechtsseminar und sind dabei zum Schluss gekommen, dass die Handlung mit der Bahn fahren zu wollen, dem Schild überlegen ist, es also nicht erlaubt ist so zu handeln.
Aufm Görli chillen mit Schild: Ich ticke Gras!
Marlene Mortler marlenneee
Vhhjjikmljggcxee tig hrsg, l m von und
Das heißt nicht umsonst, sondern kostenlos ;)
Und "kostenlos" heißt nicht automatisch "kostenfrei", siehe free2play bzw. pay2win ;)
Umsonst ist etwas, wenn man daraus keinen Nutzen zieht.
Kostenlos ist korrekt.
Kostenlos zu spielen.... Man kann es spielen ohne Kosten zu haben. Richtig.
Die meisten Deutschen benutzen 'umsonst' falsch.
로빈 Das ist quatsch. "Umsonst" bedeutet auch "unentgeltlich", also kostenlos. Schau in den Duden!
로빈
Wenn genügend Leute etwas "Falsches" regelmäßig benutzen, dann wird es automatisch gewissermaßen richtig. So entwickelt sich Sprache nunmal.
Fast wie bei der Evolution, wo sich Fehler sinnvoll durchsetzen können ;)
I z. B. selbstständig - selbständig
Neue Rechtschreibung basiert oft auf etablierten Fehlern^^
Ich war mal in einer Notsituation, und hatte mein Geld und Handy verloren. Ich war 30 km vom Heimatort entfernt. Das Wetter war so schlecht, das die 30km zu Fuß nicht zumutbar waren, und ich sichtlich bereits total durchnässt war.Ich bat nun in dieser Notsituation höflich eine Schaffnerin, an einem ländlichen Bahnsteig ohne Schalter , mich unentgeldlich zu befördern. Diese Dame nahm mich aber nur mit, wenn ich ein erhöhtes Entgeld "Schwarzfahrerticket" akzeptiere. Später bekam ich dann Post von dem privaten Bahnunternehmen mit dem Vorwurf des Erschleichens von Leistungen und einem Überweisungsschein für das erhöhte Entgeld. Kann ich dem Bahnunternehmen nicht unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, statt mir vorwerfen zu lassen, das ich Leistungen erschleiche?
Der § 323c StGB ist da meiner Ansicht nicht anwendbar.
Ich zitiere:
"Wer bei *Unglücksfällen* oder *gemeiner Gefahr oder Not* nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft"
Also, dass es sich nicht um eine gemeine Gefahr oder Not handelt, sind wir uns hoffentlich einig. Man müsste jetzt wissen, wie in dem Fall "Unglücksfall" definiert ist. Aber auch das würde ich verneinen, da du lediglich durchnässt bist, weil du offenbar geschwitzt hast und 30 km von deinem Heimatort entfernt bist. Du hättest ja auch zum Bankautomat gehen können und Geld abheben können, weil du offenbar nur dein Handy und Geld verloren hast. Oder du hättest einfach einen Passanten ansprechen können, ob du mal kurz telefonieren kannst, dass dich einer abholt. Gibt doch viele Möglichkeiten.
Das mit dem Erschleichen von Leistungen würde ich aber auch ablehnen. Du hast ja offen zugegeben, dass du für das Ticket nicht zahlen willst/kannst. Somit erschleichst du dir die Leistung nicht. Es kommt ja och dazu, dass die Schaffnerin sagte, dass du dann das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen musst. Somit weiß sie ja, dass du kein Ticket hast - Folglich kannst du es nicht verschleiern/erschleichen.
Das erhöhte Beförderungsentgelt muss du allerdings gem. § 9 I BefBedV bezahlen.
Liebe Grüße
Aber hier müsste juristisch doch auch gelten, dass du die Leistung nicht erschlichen hast? Du hast es schließlich direkt einem Angestellten gemeldet und nicht versucht es zu verschleiern.
Friesens Diecastcollection Du hast durch das Melden beim Bahnpersonal keine Leistung erschlichen, dieser Vorwurf dürfte wohl hinfällig sein, das erhöhte Beförderungsendgeld musst du allerdings trotzdem bezahlen. Mit unterlassener Hilfeleistung hat das nichts zu tun, man hat dir ja auch leztendlich geholfen, in dem du ohne ein gültiges Ticket mitfahren durftest, außerdem wäre dieser Paragraph hier wohl nicht zutreffend. Bei einem schweren Unwetter, wo die Gesundheit als Fußgänger im Freien gefährdet wäre, zum Beispiel durch umherfliegende Gegenstände oder sich lösende Dachziegel, könnte man sich eventuell auf den rechtfertigenden Notstand berufen, demnach handelt eine Person nicht rechtswidrig, wenn das beeinträchtigte Interesse das geschützte wesentlich überwiegt und die Tat ein angemessenes Mittel ist, um die Gefahr abzuwenden. Das ist aber vom Einzelfall abhängig, hätte man sich zum Beispiel durch aufsuchen eines Restaurants schützen können, ist schon wieder nichts mit "erlaubtem" Schwarzfahren.
Der 323 ist darauf nicht anwendbar und es würde sich für 60 Euro auch nicht lohnen einen Anwalt zu beauftragen.
Generell macht das glaube bei derart geringen Beträgen keinen Sinn. Verlierst du, trägst du die Anwaltskosten und diese werden signifikant höher liegen.
Du kannst aber deine Situation schildern und auf Nettigkeit hoffen, vielmehr Spielraum bleibt da leider nicht.
Wer hätte gedacht, dass solche eigentlich trockenen juristischen Themen doch so interessant sein könnten, sehr schön erklärt :)
#fragwbs Kann ich in einem Schwimmbad z.B einen Liter Wasser in eine Flasche abfüllen und mitnehmen wenn ich die gestohlene Menge durch Urin ersetze?
Sebastian Kann man deine Existenz mit einem Hamster ersetzen? Also ja, es ist möglich… 🙆
Kann ich auch schreiben: „Ich erschleiche mir Leistungen“?
babo boba dann würdest du ja den Verstoß zugeben... die Message auf dem Shirt Soll dich ja vom Vorwurf befreien
@@moritzhetland3356 ich fahre schwarz und ich erschleichen mir Dienstleistungen, ist nach Definition doch ein in das selbe
@@baboboba8580 Dann schreibst du halt "Ich habe kein gültiges Ticket" auf das Schild
babo boba Nö. Schwarzfahren und Leistungserschleichung ist nicht das gleiche. Eine Leistung erSCHLEICHEN, heißt, heimlich eine Leistung in Anspruch zu nehmen, für die du nichts bezahlst. Nur heimliches Schwarzfahren ist erschleichen.
Wow, ein Paradoxon :D
Hallo ich habe eine Frage wenn ich 5meter vor der Schule an einer Haltestelle von einem Zug mein Mofa abstelle darf dan ein Lehrer mir Verbieten damit "zur Schule" zu kommen? weil ich nehme es ja nicht zu den ofiziellen Schul Abstellplatz mit.
Mir scheint die Fragestellung etwas falsch zu sein. Zur Schule fahren darfst du ja wie du willst, sofern du einen Führerschein besitzt. Was dir der Lehrer wohl verbietet ist die Nutzung des Schulparkplatzes. Wenn du dein Mofa aber außerhalb des Schulgeländes abstellst, wo du es auch gesetzlich abstellen darfst, dann sollte das ja kein Problem sein.
Ist es nicht so, dass auf dem Schulweg die gesetzliche Unfallversicherung greift? Diese ist absolut unabhängig vom Transportmittel, welches man nutzt. Es ist mir auch neu, dass die Schule dafür haftet.
@ Chefmaks: Falsch. Zur Schule darf er kommen wie er will. Wenn er einen Mofa-Führerschein hat, darf er damit auch zur Schule kommen. Die Schule hat nicht die gesetzlichen Befugnisse dazu, sowas verbieten zu können.
Das Kind ist auf dem Schulweg im Übrigen tatsächlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Saul Goodman in Real Life
Ich finde es wirklich toll dass ihr den Menschen versucht in diesem Jungel zumindest grundlegende Tatsachen dieses Rechtssystems den Menschen etwas näher zu bringen!:D
Hallo, Manchmal werden auch Videofragen beantwortet, aber wie stelle ich eine Videofrage an WBS? Wie weiß zwar wie man das hochladen eines Videos bei UA-cam geht, aber was muss ich sonst noch beachten? Muss ich auch den Hash-Tag "#FragWBS" verwenden?
@Kanzlei WBS Gälte das auch bei Ladendiebstahl? Wenn man ein Schild mit sich führt, das besagt man würde stehlen?
muss der Busfahrer mich dann mitnehmen?
BahnComfort nein, der hat Hausrecht und kann verlangen, dass du entweder bezahlst oder aussteigst.
Hier heißt es immer, dass man mitgenommen werden muss wenn man eine Jahreskarte oder so hat.
Sofern du eine gültige Karte hast, ja. Denn dann hast du einen vertraglichen Anspruch auf die Befördefung (aber nicht zwingend auf Beförderung zu einer bestimmten Zeit - wenn voll, dann voll; es sei denn, du hast einen Platz reserviert).
Außerdem herrscht für öffentliche Verkehrsmittel ein Kontraktionszwang, das heißt, sie müssen dir eine Karte verkaufen, wenn du das möchtest (normalerweise darf ja jeder selbst entscheiden, mit wem er Verträge schließt).
Hausrecht ist schon richtig. Du hast auch Hausrecht in deinem Auto...
@Saphira du meinst Busrecht
Der Übergang zwischen Thumbnail und Video ist ja gut gelungen ^^
Macht BITTE Merch mit diesem Aufdruck!!!
trifft das dann auch auf geschäfte zu wenn man was mitgehen lässt
oder es gibt ein album von einer band mit dem namen " stehle dieses album" was ja sogar ene aufforderung ist.
ich habe Mal eine Doku gesehen über Menschen die Geld ablehnen. Eine Person ist mit einem Schild Bahn gefahren auf dem war geschrieben, dass er weder Geld noch Ausweis besitzt (oder so ähnlich). Wie sieht die Rechtslage dazu aus?
Funktioniert das auch in Hessen?
sewagii Du kannst solche unqualifizierten Kommentare sparen.
Lucas Affenpute Und du solche unqualifizierten Kommentare.
Darf ich das auch im Düsseldorf/Meerbusch ?
Gilt das nur in Köln oder auch in verschiedene Städte
Gilt das auch in Österreich ?
Unglaublich extrem angenehme Mensch sind Sie!
Ihre so deutliche Erklärungen entspannen mich sehr !!!
Sie machen hervorragende Arbeit. Like
hab mir mal ein tages BW ticket gekauft, da mir für die strecke die ich fahren musste an der rezeption empfohlen wurde dies zu tun. Bin also gegen 8:30 losgefahren und wurde um 8:50 kontrolliert und dieser hat mir unterstellt ein schwarzfahrer zu sein, da klein gedruckt hinten auf dem ticket steht, dass dieser nur von 9-23 Uhr gültig ist. Als ich ihm gesagt habe das man mir an der DB rezeption gesagt hat ich solle diese karte kaufen hat er gelacht und mir mit der polizei gedroht wenn ich nicht schnell meine daten herausgebe (ich denke er wollte noch vor 9 uhr weitere personen mit dieser karte erwischen, habe mir aber etwas zeit gelassen). Ich hab mich ziemlich verarscht gefühlt und wollte fragen ob man da irgendetwas hätte machen können um der strafe zu umgehen, da ich eine ordentliche personenbeschreibung und sogar den nachnamen der rezeptionsdame hätte abgeben können.
darf man dann auch, wenn man ans auto schreibt "ich fahre ohne führerschein", ohne führerschein fahren?
Das wird der neue Trend! T-Shirts mit "Ich fahre schwarz"-Aufdrucken werden bald so im Hype sein
Habe eine Frage zu einen Fall ... ich bin mit einen Jahresticket und einen Kumpel auf dem Weg nachhause gewesen an einen Freitag. Sind mit diesem Ticket öfters und sehr häufig an einen Freitag gefahren und wurden auch jedes Mal Kontrolliert aber als wir dann einmal kontrolliert wurden meinte der das es nicht so ist das man zu zweit fahren darf und hat seine Kollegen als unqualifiziert beschimpft und hat mir ein Bußgeld ausgestellt. Geht des? Und wieso sollten wir uns informieren wenn die Kollegen auch nie was gesagt haben?
PWJ Productions Dummheit schützt vor Strafe nicht heißt es immer. In dem Fall hättest du dich informieren müssen, was du mit dem Ticket darfst und was nicht.
Wenn die vorherigen Kontrolleure immer ein Auge zu gedrückt haben oder es selbst nicht besser wussten seid ihr dennoch schwarz gefahren, zumindest einer von euch.
Die Strafe ist definitiv berechtigt und von euch selbst verursacht. Leider seid ihr nicht im Recht.
Den Satz auf die Stirn tätowieren: lebenslang kostenlos Bahnfahren ggwp
gilt das auch in Österreich?
geht das auch beim bus fahren???
.
Theoretisch schon, nur wird dich der Busfahrer meistens erst gar nicht einsteigen lassen, es sei denn er findet die Aktion cool, was uns durchaus auch schon passiert ist.
Geschwindigkeit auf 1.25.. thank me later
sv3nn danke man, dass war echt zeitsparender
Ich liebe Sie 😂
Gabs da nicht den Grundsatz protestatio facto contraria?
#fragwbs Darf eine Stadt eine Verlängerung eines Anwohnerparkausweises abschlagen, mit den Begründungen, dass es einerseits im Sinne der Gleichbehandlung nicht möglich ist, ihn zu verlängern und andererseits Dauerparken an diesem Standord eh nicht tragbar ist, da der Nachbar eine Einfahrt hat und es eine "Schleppkurve" zum Parkplatz nebenan gäbe? Die Fläche wird seit 20 Jahren täglich zum Parken genutzt, ab vor ca. drei Jahren wurde die Fläche mit fünf weiteren, direkt angrenzenden Flächen zum kostenpflichtigen Parkplatz nebenan gezählt, sodass keiner mehr kostenlos vor dem Haus, in dem sich zusätzlich noch ein Restaurant befindet, parken konnte. Wir haben dann mit Mühe einen Anwohnerausweis bekommen und es gab noch nie Probleme mit der Einfahrt des Nachbarns, da dahin genug Platz ist und bisher hat es jeder geschafft, in den kostenpflichtigen Parkplatz nebenan ohne Probleme reinzufahren.. Und nun soll eine Verlängerung nicht mehr möglich sein?! Was können wir tun?
viele scheinen die strafrechtliche Frage von der Zivilrechtlichen nicht zu unterscheiden. hier geht es nur um die strafrechtliche Frage der Leistungserschleichung...
Sebastian Reinhardt, und ebensoviele beziehen diese "Erlaubnis" auf alle Straftatbestände.
Sebastian Reinhardt die jedoch leider kaum Relevanz haben, da kein Bahnunternehmen eine Strafverfolgung wegen Schwarzfahrens einleitet.
seit wann hat die kvb kontrolöre
Hallo, eine frage.
Ich wurde letztens beim schwarzfahren erwischt. Der schaffner holte dir polizei dazu und ich mußte bei der nächster haltestelle aussteigen und mit zur wache.
Meine frage : ich habe mein Zielort gar nicht erreicht und muss nun trotzdem 60 euro bezahlen. Dieser erhöhte Fahrpreis ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt, weil ich mein Zielort doch gar nicht erreicht habe. Um meinen Zielort zu erreichen hätte ich noch einen ticket kaufen müssen , weil der schaffner ja kein Ticket gegeben hat.
LG
Kannst du mal ein video über coole Gesetz Lücke machen ??
Hallo, darf man mich dann nicht trotzdem aus dem Bus oder so werfen?
ist das nicht ein Paradoxon? Wenn man sagt, dass man sich Leistungen erschleicht, obwohl man es nicht tut, in dem man dieses sagt?
Wieviel Haare er damals hatte!😇
#fragwbs Wenn ich behaupte ich hätte kein ticket (zB. mit schild), nur um das ganze zu testen, habe dann aber doch eins,..ist das dann vortäuschen einer straftat. Oder gilt das nicht weil das dann nur vortäuschen einer ordnungswidrigkeit ist. Bzw ist diese behauptung ggf strafrechlich relevant ,zum zweck der entschleunigung des kontrollprozesses (als reine schikane),Ggf um potenzellen erschleichern die kontrollentziehung, durch zB erreichen des bahnhofs, zu ermöglichen. Und wie siehts aus wenn ich kontrollen erkenne und die fahrgäste vorwarne. ... Gibt es beihilfe zur erschleichung von leistung oder geht das gar in gemeinschaftlichen betrug?
gilt das auch in österreich?
In Hamburg kostet ne normale Tageskarte 6,20€, bei euch?
Ist es auch so in der schweiz?
Hammer geil. Der Straftatbestannd war bisher meine größte Sorge beim Schwarzfahren. Rein rechnerisch ist der erhöhte Beförderungsentgeld immer noch günstiger als sich eine Jahreskarte zu holen.
darf ich legal kiffen, wenn ich mich auf gg artikel 4 beziehe?
2,20 wo gibts das den ?:D
Ich habe gehört das dieses Trick jetzt auch abgeschafften worden ist.
Kannst du mir sagen ob es immer noch gültig ist oder ob es wirklich eine Änderung vorgegeben ist.
Und kannst du mir auch sagen ob dieser Trick auch im Nahverkehr geht wenn du Fahrt ca. 1 Std. Gehen soll ?
ABER: Wenn man nun dieses Schild dabei hat und demzufolge dadurch keine Straftat begeht. Reicht dann die Beförderungsbedingung des Verkehrsbetriebs aus um das Jedermannsrecht anzuwenden oder könnte ich dann, falls die mich kontrollieren wollen einfach aussteigen und weg gehen?
Ist das heute noch aktuel?
Sehr gut gemacht, absolut korrekt und demnach empfehlenswert!
ich finde deine Arbeit so klasse. danke
Lol der Kerl der das gemacht hat wohnt im Nachbarort. Hier kann man mehr über den Vogel lesen, sein Name ist Jörg Bergstedt:
de.m.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Bergstedt
Leute: "Ich möchte qualitative Öffis"
Auch Leute: "Ich fahre schwarz"
naja es gibt allerdings auch Orte, wo der öffentliche Nahverkehr umsonst ist für die Bewohner, aber ich verstehe was du meinst
Jahrelang wurde nichts in die Qualität und Infrastruktur der Bahn investiert. Immer mehr Strecken werden abgebaut. Die Ticketpreise steigen jährlich mit der Begründung, damit das Schwarzgeld aufzufangen, aber die Leistung verschlechtert sich. Als jemand der täglich Bahn fährt, kann ich jeden verstehen, der für diese "Dienstleistung" nicht einsieht, weiter etwas zu zahlen.
@@HdRTolkien wir sind hier aber nicht bei wünsch dir was. Wer nicht einsieht für eine Dienstleistung den angegebenen Preis zu zahlen, kann die Dienstleistung halt nicht nutzen oder fändest du es auch okay zum Friseur zu gehen und dann nach dem Haarschnitt zu sagen "auch ist mir doch zu teuer ich geh dann mal". Wir können gerne darüvee diskutieren das der Börsengang der Anfang vom Ende für die Bahn war und was in Zukunft sich ändern sollte, ändert aber nichts daran das der Iststand nunmal so ist.
Der Anwalt von dem Typ mit dem Schild hat dann wahrscheinlich doch mehr gekostet, als er sich beim Bahnfahren gespart hat :D
Könnte man das auch bei einem Moped machen?
Video starts at 3:36
Why do you watch this video althought you're an english native speaker? This video is german!
Schlechte Arbeit Fake although schreibt man übrigens ohne t am Ende.
Zombiepig433 und du hast lediglich auf englisch geschrieben und das heißt nicht, dass deine Muttersprache englisch ist.
aber wenn auf dem schild steht ich fahre schwarz und dies erlaubt ist dann stimmt doch nicht was auf dem schild steht?
Darf ich mit einem fixi mit bremsen fahren ?
Früher habe ich mal eine Fahrkarte mit Klarlack eingesprüht und auf diesen Klarlack nach dem Trocknen Prittstift aufgetragen. Diese Karte ließ sich dann stempeln und nach der Fahrt konnte man den Stempel einfach abkratzen. Es ließ sich aber nicht verwischen und somit bin ich damit durch 4 Kontrollen gekommen. Über ein Jahr konnte ich die gleiche Einzelkarte verwenden. Nun fahre ich keine Tram oder Bus mehr. Dürfte inzwischen übrigens verjährt sein.
Sehr schönes Video!
Wer fragt sich sowas?
Obermüll _ unglaublich viele die ich selbst kenne :D das hat sich grade auf YT und fb als urban Legend durchgeschlagen und die meisten glauben es auch :3
Ein paar kleine Anmerkungen:
1. Gibt es mittlerweile gerichtsurteile die besagen das es nicht ausreicht nur ein Schild zu tragen, egal wie groß es ist, sondern man muss zusätzlich passende Flyer im Zug verteilen.
2. Zählt das nur wenn ich das Schild tatsächlich nur im Zug dran habe, denn wenn ich es dauerhaft dran habe, könnte argumentiert werden das man es nur aus Spaß trägt oder um "cool" zu sein, und nicht zu diesem Zweck. Somit würde ein T-Shirt nicht funktionieren, es sei denn man kann beweisen das man es tatsächlich nur im Zug an hat.
3. Die 60€ des erhöhten fahrpreises (was wie richtig gesagt wurde nicht die strafe ist) fällt zwar nicht weg, wer aber unter der pfändungsgrenze von 1100€ Monatsgehalt liegt, kann nicht belangt werden, wenn er sie nicht freiwillig zahlt.
Danke für die Erläuterungen - und gleich ein paar Korrekturen:
Der Fall in Gießen (der "52jährige" war übrigens ich ... war, weil inzwischen sind zwei Jahre rum) endete auch nach der OLG-Revision nicht mit einer Verurteilung. In der Zwischenzeit hatte es in der Stadt nämlich stabile Urteile für eine erweiterte Variante des Aktionsschwarzfahrens gegeben. Gießen ist damit die erste Stadt, für die geklärt ist, wie mensch straffrei "schwarz fährt" (siehe unsere Infoseite www.schwarzstrafen.tk).
Der Fall in Köln war so nicht. Es war kein Schild an einem Karnevalshut, sondern an einer normalen Mütze. Deshalb war das Urteil ja auch absurd.
Die nächste Stadt, in der die Sache geklärt werden könnte, ist aber München. Da gab es vor einigen Monaten (ich war als Verteidiger dabei - das geht auch, ohne Anwalt zu sein ... www.laienverteidigung.tk) einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist wieder in Revision gegangen und am 12.4.2019 wird am OLG verhandelt. Argument der Staatsanwaltschaft: Die Beförderung beginnt, bevor der Zug losfährt.
Und noch eins: Das mit dem T-Shirt ist ausgeurteilt - und führt nicht zur Straffreiheit. Das ist auch durchaus schlüssig, weil mensch das T-Shirt voraussichtlich auch außerhalb des Zuges trägt (also beim Nicht-Schwarzfahren).
Den Freisprüchen in Gießen und München nach ist die sichere Methode ein gut sichtbares Schild und das Verteilen von Flyern - wir treten damit für den Nulltarif für alle ein!
Dann verstößt man beim verteilen von Flyern wohl bei denn meisten Betrieben gegen die Hausordnung und wahrscheinlich werden diese auch ihr Hausrecht durchsetzen wollen.
Ich kann mich noch erinnern, wie ich in den 90ern und den ersten "Nuller Jahren (2000-2003)" öfters auf Pfingsten in Leipzig war auf dem WGT (Wave-Gotik-Treffen) und wir damals mit der "Obsorge-Karte" - diese gab es als Zusatz zum Festival-Ticket (Gesamtpreis 120.-€) und hatte eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen (Länge des Festivals) mit der man soviel Straßenbahn und Bus fahren konnte in dieser Zeit wie man lustig war ... und man hatte damit auch noch freien Eintritt in sämtlichen Clubs der "Schwarzen Szene" in und rund um Leipzig in Verbindung mit dem Festival - und was soll ich sagen - da wir ja sowieso alle nur in Schwarz gekleidet durch die Gegend liefen (und auch fuhren) - bemerkte einmal ein Fahrkartenkontrolleur - der gerade in die Bahn einstieg - "Noa Ihr Schwarzfoahrer ... jajaja - isch weeeß - Ihr hebt jo olle eier Ticket doo mit dem Ihr rumfoahre kennt doo - (also in seinem Sächsischen Dialekt - sorry, aber die sächische Schreibweise ist mir nicht geläufig) - da hat die ganze Bahn - genauer gesagt Ihre Fahrgäste gefeiert ..... "Schwarzfahrer" Joo - Gröööhl - *Grins*
Was ich mich da Frage, ob das auch in jedem ICE gilt und ob das auch in jedem Bundesland gilt, denn wenn ich es nicht falsch verstanden habe, dann gilt so etwas in Hamburg nicht.
Klappt das 2019 immer noch? Und muss man wenn man kontrolliert wird dann trz 60 Euro zahlen oder wie?
Ein Lith Relikt? Hier?
ich muss mir ein T-Shirt mit "PaulFelix fährt jeden Freitag schwarz" 😆
Der gute Solmecke erinnert mich bei Videos diesen Typs irgendwie an den Winkeladvokaten Saul aus Breaking Bad... xD
darf man nachdem man beim schwarz fahren erwischt wurde weglaufen?
Darf ich bescheuert spielen, wenn ich mir ein ich bin bescheuert Schild umhänge?
In Berlin steht bei der BVG : "Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis". Hat aber trotzdem geklappt bei mir =O
Wenn du jemanden bestiehlst: "Ich habe geklaut" 😂
Ist nicht ein illegaler Download eines Filmes auch nur eine Erschleichung eines Rechts?
MrNayru wenn man das recht hätte den film runterzuladen wäre es ja kein illegales runterladen mehr.
Einfach „ich nich verstehe, ich Flüchtling“ sagen. Kenne mehrere Bus und Bahnfahrer verschiedener Städte. Während die Bürger 60 Euro zahlen dürfen, wird man so nur rausgeworfen 😁
genial! super interessantes video :)
Bin ich denn verpflichtet auch den Fahrer des Busses gesondert zu informieren?
Ist das noch aktuell?
Tättowiere mir gross "ich ficke umsonst" auf die brust und gehe in den puff😁
Guten Tag Herr Solmecke. Da könnte man ja auf die Idee kommen sich ein Schild umzuhängen " Ich gehe klauen" um keine Anzeige wegen Ladendiebstal zu bekommen.
die letzte Minute verlangt aber nach weitergehender Erklärung. inwiefern sind den die in den "AGB" festgehaltenen Bußgelder durchsetzbar? Zumindest in Österreich gilt: ohne Erschleichung keine Strafbare Handlung, ohne strafbare Handlung keine Identitätsfeststellung durch die Exekutive. Damit scheidet auch eine Zivilrechtliche Klage aus.
Wie im Video ganz am Schluss erklärt, muess der Schwarzfahrer sowieso die Busse zahlen. Es ging lediglich darum, dass man ihm kein Vergehen anhängen kann.
Schwarzfahren = Übertretung
Erschleichung einer Leistung = Vergehen
In der Schweiz kommt "Erschleichung einer Leistung" erst dann zum Zug, wenn der Schwarzfahrer sich bewusst vor einer Kontrolle entziehen möchte.
Achtung kein Rassismus: wenn ich eine umgangssprachlich ,, Schwarze Person,, währe würde ich mir nur als Scherz so ein Schild umhängen und Bahn fahren 😂und natürlich trotzdem ein Ticket haben 🙈