Sie sollten das immer wieder wiederholen. Aber letztlich dürfte nur der Anruf beim Anwalt zu gestatten sein, wenn ansonsten eine Verdunkelungsgefahr droht.
@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 Ich bin überhaupt kein Experte auf dem Gebiet. Darum die Nachfrage, damit ich mir ein besseres Bild von der Situation im Kopf malen kann. Also kommt mit den Beamten auch der Ermittlungsrichter? Und die Versiegelung ist in dem Kontext einfach nur der Umstand, dass der Ermittlungsrichter die Dokumente durchschaut?
@@mmilerngruppe Der Richter ist (eigentlich) nie dabei, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und sich dafür der Polizei bedient. Daher kann es vorkommen, dass ein Staatsanwalt vor Ort ist. Das muss dann aber schön was "Größeres" sein...Ja, im Grunde sollen die entsprechenden Beweismittel vor Sicht und zugriff gesichert werden, sodass dann ein Richter reinschaut. Wird unterschiedlich gemacht.
Danke für alles
Man kan sie nur weiter empfehlen
Das lese ich gerne! 😀 Schön wäre auch hier ne Bewertung: g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review
was sollte man machen, wenn die Beamten einem keine Zeit geben wollen, Anrufe zu tätigen?
Sie sollten das immer wieder wiederholen. Aber letztlich dürfte nur der Anruf beim Anwalt zu gestatten sein, wenn ansonsten eine Verdunkelungsgefahr droht.
was kann ich mir unter der Versiegelung der Dokumente in diesem Kontext vorstellen?
Die Beamten selbst sollen die Papiere nicht durchschauen, sondern der Ermittlungsrichter. Der bewertet dann, was richtig/wichtig ist.
@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 Ich bin überhaupt kein Experte auf dem Gebiet. Darum die Nachfrage, damit ich mir ein besseres Bild von der Situation im Kopf malen kann. Also kommt mit den Beamten auch der Ermittlungsrichter? Und die Versiegelung ist in dem Kontext einfach nur der Umstand, dass der Ermittlungsrichter die Dokumente durchschaut?
@@mmilerngruppe Der Richter ist (eigentlich) nie dabei, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und sich dafür der Polizei bedient. Daher kann es vorkommen, dass ein Staatsanwalt vor Ort ist. Das muss dann aber schön was "Größeres" sein...Ja, im Grunde sollen die entsprechenden Beweismittel vor Sicht und zugriff gesichert werden, sodass dann ein Richter reinschaut. Wird unterschiedlich gemacht.