es irritiert mich, dass eine PETITION nötig war um etwas selbstverständliches zu erreichen, bzw. dass nicht etwas völlig absurdes passiert. Leute, wir leben in einer völlig wahnsinnig gewordenen Welt!
Verstehe nicht wo das Problem ist? Wenn ich im RTW geblitzt werde mit S+W, wird dies vermerkt im Protokoll und bei der RLS. Wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt hat man die Chance sich zu erklären. Sprich man fordert das Protokoll aus der RLS an und schickt dieses an die Bußgeldstelle. Und schwups, welch Zauber, wird alle eingestellt.
Ich bin schon mehrmals auf Einsatzfahrt geblitzt worden. Habe noch nichts bekommen. Der Leiter Rettungsdienst wickelt das ab, nur wenn das ganze unberechtigt war, kommt es beim Mitarbeiter an.
Das ist das deutsche Rechtssystem LEIDER! Die Frage ist was ist mehr wert 70€ oder ein Menschenleben. Wenn diese Polizisten im Rettungswagen liegen würden, hätten diese Polizisten die Hilfe doch auch gewollt. UNVERSTÄNDLICH
Das hat nichts mit dem deutschen Rechtssystem zu tun. Der Sanitäter/Anwalt erklärt das eigentlich recht gut: Bei einer Einsatzfahrt sind Einsatzfahrzeuge von den Vorschriften der StVO (also auch Geschwindigkeitsbegrenzungen) ausgenommen. Gut, es wiehrt der Amtsschimmel, dass es überhaupt zu einer Anklage kommt, aber auch das ist nun einmal Rechtsstaat: Jeder bekommt sein Verfahren - und was wahr ist, ist das, was beweisbar ist. Ich z.B. hatte das Problem auch schonmal. Hab dann einfach meinen Transportbericht (auf dem ja "Sondersignal verwendet" angekreuzt war) zur Polizei geschickt und dann nie wieder was gehört. Ich nehme an, die haben das mit unserer Leitstelle verifiziert, die ja jederzeit den Status des Blaulichts übertragen bekommt, und fertig...
Das ist der ganz normale Weg. Der Bescheid kommt und der Fahrer gibt an das er einen Einsatz hatte. Fertig. Das ist bei Polizeifahrzeugen wenn sie geblitzt werden nicht anders
ElysiumDiary Ach und wer sagt das es auch tatsächlich einen Einsatz gab? Wen die Polizei in Kolone über ne rote Ampel fährt oder mit Blaulicht unterwegs sind heulen alle rum das die ja angeblich nur nach Hause fahren. Aber hier soll man es ungesehen glauben? Es ist der ganz normale Weg das der Fahrer seine Einsatzfahrt nachweist und dann ist gut.
Der erste Fall ist absolut kein Bericht wert. Das ist ganz normal das man dazu angehört wird. Kurz den Einsatzbericht hinschicken und fertig. Das ist die gängige Verfahrensweise. Dass da vor Ort nicht direkt das Bild gelöscht werden kann ist normal und richtig. Der Fall mit dem Strafbefehl scheint wirklich ein kleiner Fauxpas der Staatsanwaltschaft gewesen zu sein.
Normalerweise protokolliert die einsatzleitstelle alle Einsätze mit Blaulicht. Vor Gericht werden die bestätigen, dass der Fahrer im Einsatz war und damit hat sich das erledigt
Allein das Sonderrecht was ohne Sondersignal gültig ist berechtigt ja schon zum schneller fahren. Ob man das sieht oder nicht ist also irrelevant, lässt sich ja auch durch Protokolle der Leitstelle und Fahrtenbücher belegen. Dazu kommt dann noch das Wegerecht was für den Fahrer des NEF(Notarzt) wichtig ist, das berechtig eben dazu, bei eingeschaltetem Sondersignal, Personen im Straßenverkehr quasi zu nötigen abzubremsen oder auch auszuweichen, diese sind dazu auch verpflichtet. Natürlich allerdings ohne dabei arglose Personen in Gefahr zu bringen. Aber allein das macht den Fall des Notarztes schon vollkommen lächerlich.
Leider falsch, Wegerechte sind keine Rechte, sondern die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Das Recht jemanden zu nötigen oder gar zu gefährden hat man dadurch nicht.
Max Mustermann Und gefährden wird mann immer jemanden bei einer Fahrt mit Wegerechten! Es geht hier aber immer um die Verhältnismäßigkeit, wie immer wenn es um das deutsche Recht geht! Da vergleiche man einfach mal die Wahrscheinlichkeit der Schädigung anderer mit der Letalität dass Patienten bei einem R2 Einsatz: Und eine Nötigung ist eine Lichthupe beispielsweise auch nicht, man lege es einfach als Warnung den anderen Verkehrsteilnehmern aus, dass sie noch mal nachdrücklich auf das eigene Entgegenkommen hinweist, was man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verhindern kann. Und seit wann ist also eine Warnung vor einer möglichen vermeintlich Abwendbaren Gefahr via Lichthupe nicht erlaubt...Außerdem mag eine Nötigung durch das Wegerecht nicht gedeckt sein. Aber lassen wir uns mal die Wertigkeit der beiden Rechtsgüter beleuchten: menschliches Leben gegen quasi das Recht nicht genötigt zu werden… Da würde ich sagen Das menschliche Leben zählt eindeutig mehr, aus aus rechtlicher Sicht, geh vors BVG und die werden dir aller Wahrscheinlichkeit das Gleiche berichten!
Die Notrufdaten werden doch gesammelt. Das kann man doch nachverfolgen, wann der Einsatz gemeldet wurde und wann der RTW mit Sondersignalen losgeschickt wurde, ebenso, wann der Einsatz beendet wurde.
Früher wurde mittels Fahrtenschreiber, auch das Blaulicht Protokoliert, zusätzlich kann die Leitstelle die Blaulicht Anweisung bezeugen. Somit müsse bei einer Stellungnahme das ganze eingestellt werden.
bei uns reicht i.d.R. eine kurze schirftliche Stellungnahme gegenüber der Polizei. Und klar, die Fahrt zur Einsatzstelle, da kann die Leitstelle es bestätigen. Bei einer Patientenfahrt ins Krankenhaus da weiß die Leitstelle es nicht unbedingt (klar, andere Situation als das Problem im Beitrag, aber nur als Beispiel)
Ich habe auch schon ein Blitzerfoto von einer Signalfahrt bekommen. Widerspruch eingelegt und nie wieder was von gehört. Man braucht nur den Einsatzauftrag von der Leitstelle, dort ist die Signalfahrt vermerkt, und fertig
ich gewähre jedem rtw oder einem fahrzeug der ffw aus meiner region vorfahrt schon beim entgegenkommen, auch ohne blaulicht und martinshorn - schon aus respekt!
Ich verstehe die ganze Aufregung und Empörung nicht. Dieser Beitrag erweckt den Eindruck, als wurde hier ein riesen Missstand im dt. Rechtssystem aufgedeckt. Dabei ist die Rechtslage doch ganz klar. Der vom Anwalt zitierte Paragraph regelt eindeutig wie zu verfahren ist. Wozu dann die ganze Aufregung?
Wenn Rettungsdienst und Feuerwehr nicht schnell mit sondersignal fahren dürfen zum Einsatzort, finde ich es lächerlich. Da die Polizei sich auch nicht an den Gesetzen hält. Fahren zu schnell und telefonieren während der Fahrt. Und das habe ich schon öfters erlebt. Und ich finde es blöd, dass man wegen sowas eine Strafe bezahlen muss, obwohl es um Menschenleben geht.
Da erkennt man wieder, dass eine Registrierung, wann das Blaulicht eingeschaltet ist, so wie es in Österreich Pflicht ist, gar nicht so schlecht ist...
Das ist zwar ein beispiel von einer Feuerwehr aber bei uns muss jeder Fahrer nach dem Einsatz ein "Protokoll" schreiben wo drin steht wann und wer gefahren ist, dann zeigt man das "Protokoll" und fertig.
Ich warte nur noch auf denn Tag an dem die Feuerwehr selbst wenn sie im Einsatz ist Geblitzt wird. Und was macht die Stadt dann wenn kein Rettungsdienst mehr fährt oder sich an die Verkehrsreglen halten und die Person stirbt deswegen oder das Haus brennt ab ?
Man kann alles unnötig dramatisieren ... Kann mal passieren, dass da ein Bescheid auf die Wache geschickt wird. Hat galt einer nicht aufgepasst, aber ein Brief und ein Anruf reicht und die Sache hat sich.
Aber die meisten Sanis machen es hauptamtlich. Da wird es aber ebenfalls protokolliert. Und es darf geahndet werden, wenn die Geschwindigkeit übermäßig hoch ist.
In dem Fall hätte der Santitätereine Bestätigung bestimmt von der Einsatzzentrale bekommen können. Der den Strafzettel ausstellte hätte sich denken können das man nicht schneller fährt. Aber ich habe schon mehrmals gesehen das die Polizei vor der roten Ampel das Blaulicht anmacht und hinter der Ampel wieder aus. Es gibt also auch schwarze Schafe. Es gibt ein Video aus Amerika da fahren 2 Feuerwehrautos über die Kreuzung und stoßen zusammen. Einsatzfahrt schützt vor Dummheit nicht :-))
Behörden sollten auch nen Führerschein für ihren Beruf machen. Wer absurde Dinge in die Welt setzt, bekommt ein Beamtenpunkt in Flensburg ggf. 3 Monate Bezugsreduzierung oder gar Arbeitsverbot. Dann denkt man sicher zweimal nach, bevor man so manche Dinge ins Rollen bringt ;)
Diese beiden Fälle sind nicht die einzigen bzw. seltnen Fälle, bei dem der Fahrer des Einsatzfahrzeuges zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Als ich in Berlin bei der Polizei mit meinem Streifenpartner von der Leitzentrale einen Auftrag erhielt, wurde, was in diesen speziellen Fällen üblich war, vom Auttraggebenden hinzugefügt; "Blaulicht und Martinshorn frei". Das bedeutete, dass wir, als Einsatzfahrzeug, die lt. Straßenverkehrsordnung geltende Sonderrechte. nutzen konnte, um zum Einsatzort zu kommen. Während der Fahrt zum Einsatzort wurde das Fahrzeug "geblitzt". Natürlich bekam ich die "Quittung". Das Ordnungsamt wollte nicht anerkennen, dass wir lt. Weisung, bei dieser Fahrt, mit Sonderrechten zum Einsatzort, fahren sollten. Nach dem sich Dienstvorgesetzte in diesem Fall einschaltetenn, brauchte ich das Bußgeld nicht bezahlen.
Hans Termin ich dutfte mich als Verantwortlicher auf dem Fahrzeug der Polizei gegenüber auch schon erklären wieso der Kollege mit Sondersignal gefahren ist und dann geblitzt wurde
dachte immer, ein einsatzfahrzeug darf nicht schneller fahren als erlaubt, und dass es dann in der verantwortung des fahrers liegt, wenn er schneller fährt, und sollte doch dadurch was passieren. somit wäre es doch berechtigt. und wenn man weiß, wie unübersichtlich viele 30er-zonen sind, ist das blitzen/lasern vernünftig. und wenn man sich vorstellt, da ist ne 30er zone, jemand schaut links, rechts, links und geht dann rüber und da rauscht einer mit 100 an, auch wenn er im einsatzfahrzeug ist.
100 sind ja auch völlig unangemessen und der Sanitäter ist ja auch nur 54 gefahren! Schneller fahren darf man, jedoch muss man halt für Unfälle die dadurch eventuell entstehen könnten meistens gerade stehen, genauso beim Vorfahrt nehmen usw.
Ich weiß jetzt auch garnicht warum das wichtig seien soll, ob die polizisten das blaulicht gesehen haben, ob es zu sehen war und ob es überhaupt an war. Das zu schnell fahren fällt unter Sonderrecht und um das wahrzunehmen braucht es kein blaulicht und kein Einsatzhorn.
eine derartige Regelung gibts bei uns so nicht. Wenn auf der BAB auf 60 begrenzt ist fahren wir wenn frei ist ja auch deutlich schneller, und bei erlaubten 10 km/h fahren wir auch nicht nur 12,5
25% schneller als 30 wären 37,5. Bei und war es gang und gäbe, dass bei Alarmfahrten zum Feuerwehrgerätehaus die Höchstgeschwindigkeit um 60 Prozent überschritten wurde. Strafrechtliche Folgen ergaben sich daraus nie.
Ich finde, man sollte nicht Zuschauer an Hand von Emotionen cashen sondern auch die übliche Vorgehensweise in so einem Fall erläutern. Es ist nämlich normal, dass erstmal alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt und aufgenommen werden müssen- da kann es schon mal sein, das der Rettungsdienst einen Brief bekommt. Schließlich kann kein Polizist oder Blitzer sofort wissen, ob eine Sondersignalfahrt berechtigt ist. Dann muss der Rettungsdienst über das Einsatzprotokoll nachweisen, dass eine Sondersignalfahrt (Hinfahrt von der Leitstelle) indiziert war und das der "Tatort" an der Einsatzfahrt war. Wenn das alles ordnungsgemäß gemacht wird, ist das Vergehen hinfällig. Der Kommune hier blanke Gier vorzuwerfen, ist unseriös und rein populistisch. Ob Blaulicht an war, lässt sich alles über den sog. Unfalschreiber nachweisen- dieser zeichnet nahe zu ALLE technische Einstellungen in einem Rettungswagen auf (Blinker an, Blaulicht etc....) .
Jo Hännes übersehen vielleicht. Aber zwei Leute überhören martinshorn? Im Leben nicht und gerade so etwas vermerke ich wenn ich für den blitzer zuständig wäre
schanzer 04 na ja nur weil blaulicht und martinshorn an ist heisst es nicht gleich, dass ein einsatz ist. Das ist zwar verboten, das anzumachen wenn es nicht nötig ist, ist aber auch bei uns schon öfter vorgekommen. Z.B. bei übungen oder wenn hinten ein paar Kinder mitfahren die auf dem Weg zu ihrem "einsatz" auch mit Blaulicht und Martinshorn fahren wollen. Das ist offiziell verboten und wenn man so geblitzt wird gehört das natürlich verfolgt. Auch wenn es bei uns unüblich ist mit den Rettungswägen die Busgeldbescheide zu bekommen.
Ist aber irgendwie auch ein Witz, wenn die Leute in Übungen sich strikt an Verkehrsregeln zu halten haben, im Ernstfall allerdings unter ganz anderen Bedingungen fahren...
ich versteh nur nicht ganz an dem ganzen wieso bekommt er direkt den Bußgeldbescheid? Ist er Halter des RTWs dass die anhand des Nummernschilds ihm direkt identifizieren konnten? In der Wache in der ich verantwortlich bin, landet das schreiben erstmal auf meinem Tisch, dort schaue ich nach ob das Fahrzeug zur fraglichen Zeit im Einsatz war oder nicht nicht (dazu gibt es Alarmfaxe und Einsatzberichte) wenn ja schreibe ich eine Stellungnahme wo ich die beiden Besatzungsmitglieder schon namentlich nenne. Normalerweise hat es sich dann damit erledigt, die Behörde bekommt eine Stellungnahme von mir mit einer Kopie des Fahrtenbuchs sowie die Einsatztagebuchnummer wo auch Einsatzfahrten dokumentiert sind und der Fall hat sich damit i.d.R. Erledigt.
@Jasmine, richtig erkannt...in der regel.Dann hast Du es mit Behörden zu tun, die nicht ganz so stur ihre Vorschriften einfach runterleiern.Hab solche Fälle allerdings das letzte mal vor ca 1,5 Jahren gehört. Notarzteinsatz, geblitzt worden.Es wurde alles Nachgewiesen,das ein Notfall vorlag und der NA entsprechend fuhr.Und erst nach Mediendruck gab die entsprechende Behörde nach.Wir haben es meiner Meinung nach oft mit völlig verkalkten Vollidioten in den Behörden zu tun,die keinerlei Realitätssinn mehr haben.
Wenn man auch nicht das Blaulicht sìeht, weil es im umschalt Modus ist. Aber die Sirene hört man, es sei denn man ist taub oder auf deutsch "Sau doof" Es geht um Menschenleben und nicht um schwarzer Peter spielen ! Und bei einer Nachfrage bei der Rettungsleitstelle hätte man heraus gefunden das dieses Fahrzeug im Rettungseinsatz mit Sonderrechten war ! "Stadtpolizei" Frankfurt a. M. Dorfsheriff ohne Hirn !
Ahhhhhhhhh ich sehe hier schon wieder die Kommentare^^ Ich geh Mal davon aus das es ein Mobiler Blitzer war der im Auto Positioniert war. Die müssen ganz sicher nicht die ganze Zeit da Rum stehen und selbst mit der Laser Pistole die Messen... Klar das war früher mal aber mittlerweile nicht mehr. Das mit der Laser Pistole ist auch neben bei ein Richtiger Streifenwagen. Ich schätze die haben gechillt und nicht drauf geachtet wer da alles rein fährt. Bei einen Streifenwagen mit Laser Pistole wäre es so gekommen das wenn jemand mit fast das doppelte der erlaubten Geschwindigkeit gefahren wird die sich gleich hinten dran setzen um sofort ab zu kassieren.
🤔 Naja wen die Verkehr es zulässt ... Kann man schnell fahren ... Wen der Verkehr es nicht zu lässt sollte man es schon anpassen .... Bringt ja nix wen der Patient umkommt weil der Rettungsdienst nen Unfall hatte... Aber jeder muss selbst entscheiden
Die Polizei ist Verpflichtet Sanitäter oder Feuerwehr etc. Passieren zu lassen und Dürfen nicht sie blitzen weil dies Irrelevant ist. Und das bis zum Punkt bis wer anders im Straßenverkehr Verletzt geschweige Verstirbt.
von wegen "sie dürfen sie nicht blitzen", was für ein Schwachsinn! Wie soll der Blitzer denn erkennen, dass das Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug ist, welches noch dazu auf EInsatzfahrt ist?
Selbst wenn das Blaulicht aus ist darf er schneller fahren... das ist scheiss egal...! Achtung! Wegerecht und Sonderrecht nicht verwechseln! Vollkommen scheiss egal ob das Blaulicht an oder aus ist beim zu schnell fahren.... -.-
Nein das darf er nicht und zu schnell fährt der auch nicht weil sonst hauts den auch aus der Kurve etc... und Informiere dich erstmal richtig denn man sieht an deinem Kommentar das du in keinsterweiße eine Ahnung hast .
Es geht um den Blitzer: Also das bist leider DU der keine Ahnung hat... ich habe das zufällig gelernt.... Schau mal ins Gesetz. Das erleichtert die Rechtsfindung. Abhandlungen dazu gibt es genug. Ich Brauche als Polizei auch kein Blaulicht und Martinshorn, wenn ich Sonderrechte in Anspruch nehme... NUR bei WEGErecht... d.h. dass alle freie Bahn machen müssen. Das funktioniert nur bei eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht. Damit es jeder hört. Außer bei Nacht, da kann auch nur das Blaulicht ausreichen. Gerichtsentscheid. Ich brauche aber NICHT bei Sonderrechten, zum Beispiel durchfahren durch Zeichen 250, Blaulicht und/oder Martinshorn. Er darf natürlich keinen gefährden oder Schädigen. Das muss immer der Fall sein.
Schau dir mal §§35 und 38 StVO an... da stehts... vergleich das mal und dann sei einfach still.. die beiden Paragraphen haben nur bedingt etwas mit einander zu tun.... Nachtrag: Wenn dus nicht gleich blickst: Wegerecht steht in §38 StVO und die Sonderechte in §35 StVO...
Tobias Klaiber du bist ja der Held des Tages. ist alles vollkommen richtig was er schreibt. sonderrechten können auch ohne Blaulicht in Anspruch genommen werden. und so ein Rtw hält schon was aus, da kann man auch locker mit 70 durch ne Kurve heizen
Die Polizisten haben sicherlich geschlafen. Die sollten eine Abmahnung erhalten und beim Wiederholungsfall unehrenhaft aus dem Dienst entlassen werden. Ohne bezugsrechte auf Rente o.Ä.
Das sind Beamte. Beamte können nicht einfach so entlassen werden. Und Rente bekommen sie eh nicht, sondern Pension. Und diese kann erst nicht gestrichen werden.
Dieser Moment... Plötzlich vom Sanitäter zum Verkehrsanwalt... Geil :D
TechnikFreak
Unglaublich, und Respekt an die ehrenamtliche Arbeit des Verkehrsrechtsanwalts :D
Ich musste so lachen xD
Joa, schon lustig XD
TechnikFreak isso 🤣
Lachanfall als es plötzlich hieß "den er ist Anwalt ,, 😂
den? denn !!
es irritiert mich, dass eine PETITION nötig war um etwas selbstverständliches zu erreichen, bzw. dass nicht etwas völlig absurdes passiert. Leute, wir leben in einer völlig wahnsinnig gewordenen Welt!
Verstehe nicht wo das Problem ist? Wenn ich im RTW geblitzt werde mit S+W, wird dies vermerkt im Protokoll und bei der RLS. Wenn dann ein Bußgeldbescheid kommt hat man die Chance sich zu erklären. Sprich man fordert das Protokoll aus der RLS an und schickt dieses an die Bußgeldstelle. Und schwups, welch Zauber, wird alle eingestellt.
Ich bin schon mehrmals auf Einsatzfahrt geblitzt worden. Habe noch nichts bekommen. Der Leiter Rettungsdienst wickelt das ab, nur wenn das ganze unberechtigt war, kommt es beim Mitarbeiter an.
Deutscher Kulliqäler und Sesselpubser Zeitvertreib
omg wie dumm die Polizisten im Auto waren
Das ist das deutsche Rechtssystem LEIDER! Die Frage ist was ist mehr wert 70€ oder ein Menschenleben. Wenn diese Polizisten im Rettungswagen liegen würden, hätten diese Polizisten die Hilfe doch auch gewollt. UNVERSTÄNDLICH
Das hat nichts mit dem deutschen Rechtssystem zu tun. Der Sanitäter/Anwalt erklärt das eigentlich recht gut: Bei einer Einsatzfahrt sind Einsatzfahrzeuge von den Vorschriften der StVO (also auch Geschwindigkeitsbegrenzungen) ausgenommen. Gut, es wiehrt der Amtsschimmel, dass es überhaupt zu einer Anklage kommt, aber auch das ist nun einmal Rechtsstaat: Jeder bekommt sein Verfahren - und was wahr ist, ist das, was beweisbar ist.
Ich z.B. hatte das Problem auch schonmal. Hab dann einfach meinen Transportbericht (auf dem ja "Sondersignal verwendet" angekreuzt war) zur Polizei geschickt und dann nie wieder was gehört. Ich nehme an, die haben das mit unserer Leitstelle verifiziert, die ja jederzeit den Status des Blaulichts übertragen bekommt, und fertig...
F. K. Das war einfach nur ein Fehler der Polizisten oder ein Fehler im System... Das hat nichts mit Rechtsystem zutun..
in der Bußgeldstelle sitzen keine Polizisten
Das ist der ganz normale Weg. Der Bescheid kommt und der Fahrer gibt an das er einen Einsatz hatte. Fertig. Das ist bei Polizeifahrzeugen wenn sie geblitzt werden nicht anders
ElysiumDiary Ach und wer sagt das es auch tatsächlich einen Einsatz gab? Wen die Polizei in Kolone über ne rote Ampel fährt oder mit Blaulicht unterwegs sind heulen alle rum das die ja angeblich nur nach Hause fahren. Aber hier soll man es ungesehen glauben? Es ist der ganz normale Weg das der Fahrer seine Einsatzfahrt nachweist und dann ist gut.
Der erste Fall ist absolut kein Bericht wert. Das ist ganz normal das man dazu angehört wird. Kurz den Einsatzbericht hinschicken und fertig. Das ist die gängige Verfahrensweise. Dass da vor Ort nicht direkt das Bild gelöscht werden kann ist normal und richtig.
Der Fall mit dem Strafbefehl scheint wirklich ein kleiner Fauxpas der Staatsanwaltschaft gewesen zu sein.
Normalerweise protokolliert die einsatzleitstelle alle Einsätze mit Blaulicht. Vor Gericht werden die bestätigen, dass der Fahrer im Einsatz war und damit hat sich das erledigt
so was absolute Frechheit so was geht gar nicht
Jonas T Ja bin deiner Meinung
ich finde rettungskräfte dürfen schneller fahren
Dürfen sie ja auch. Das nennt man Sonder- und Wegerechte. Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde im Film auch genannt.
Sinform dürfen die das??
Aber es darf nix basieren
Dürfen sie, aber sie müssen dennoc haufpassen dass sie keine 3. gefährden sonst gibs dennoch Ärger.
Men San Die Bullen waren halt blind und taub
Echt Krank
Waaaaaas ehrenamtlich als Rettungssanitäter aktiv? Was ein Ehrenmann.
Krasser Typ!
Respekt!
#Ehrenmann
70€ nur ?! Ach das waren noch schöne Zeiten ....
Allein das Sonderrecht was ohne Sondersignal gültig ist berechtigt ja schon zum schneller fahren. Ob man das sieht oder nicht ist also irrelevant, lässt sich ja auch durch Protokolle der Leitstelle und Fahrtenbücher belegen. Dazu kommt dann noch das Wegerecht was für den Fahrer des NEF(Notarzt) wichtig ist, das berechtig eben dazu, bei eingeschaltetem Sondersignal, Personen im Straßenverkehr quasi zu nötigen abzubremsen oder auch auszuweichen, diese sind dazu auch verpflichtet. Natürlich allerdings ohne dabei arglose Personen in Gefahr zu bringen. Aber allein das macht den Fall des Notarztes schon vollkommen lächerlich.
Leider falsch, Wegerechte sind keine Rechte, sondern die Pflicht anderer Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Das Recht jemanden zu nötigen oder gar zu gefährden hat man dadurch nicht.
Max Mustermann Leider doch richtig. Das ist mein Recht darauf, dass die andere „freie Bahn“ zu schaffen haben;)
Max Mustermann Und gefährden wird mann immer jemanden bei einer Fahrt mit Wegerechten! Es geht hier aber immer um die Verhältnismäßigkeit, wie immer wenn es um das deutsche Recht geht! Da vergleiche man einfach mal die Wahrscheinlichkeit der Schädigung anderer mit der Letalität dass Patienten bei einem R2 Einsatz: Und eine Nötigung ist eine Lichthupe beispielsweise auch nicht, man lege es einfach als Warnung den anderen Verkehrsteilnehmern aus, dass sie noch mal nachdrücklich auf das eigene Entgegenkommen hinweist, was man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verhindern kann. Und seit wann ist also eine Warnung vor einer möglichen vermeintlich Abwendbaren Gefahr via Lichthupe nicht erlaubt...Außerdem mag eine Nötigung durch das Wegerecht nicht gedeckt sein. Aber lassen wir uns mal die Wertigkeit der beiden Rechtsgüter beleuchten: menschliches Leben gegen quasi das Recht nicht genötigt zu werden… Da würde ich sagen Das menschliche Leben zählt eindeutig mehr, aus aus rechtlicher Sicht, geh vors BVG und die werden dir aller Wahrscheinlichkeit das Gleiche berichten!
Max Mustermann Man kann das jetzt ausdiskutieren, aber Grundsätzlich hast du Recht, die Wortwahl(z.T.“Nötigung“, war falsch gewählt.
2:07 krasser Satzbau :o
Warum wird nicht erwähnt, dass Rettungswagen eine Blackbox haben, mit der u.a. Blaulichtfahrten dokumentiert werden?
Die Notrufdaten werden doch gesammelt. Das kann man doch nachverfolgen, wann der Einsatz gemeldet wurde und wann der RTW mit Sondersignalen losgeschickt wurde, ebenso, wann der Einsatz beendet wurde.
Ich kann es mir nur so vorstellen, dass die Polizisten Schwerhörige und Blinde Polizisten waren.
Früher wurde mittels Fahrtenschreiber, auch das Blaulicht Protokoliert, zusätzlich kann die Leitstelle die Blaulicht Anweisung bezeugen. Somit müsse bei einer Stellungnahme das ganze eingestellt werden.
bei uns reicht i.d.R. eine kurze schirftliche Stellungnahme gegenüber der Polizei. Und klar, die Fahrt zur Einsatzstelle, da kann die Leitstelle es bestätigen. Bei einer Patientenfahrt ins Krankenhaus da weiß die Leitstelle es nicht unbedingt (klar, andere Situation als das Problem im Beitrag, aber nur als Beispiel)
Ist zwar schon ein Ding...aber ich glaube, dass das eher ein Versehen war.
"Jeder der drin liegt, möchte gerne geholfen bekommen" was haha?
Da haben sich Flensburger mal mit dem richtigen angelegt !!!😆😅😃
Wenn das so weiter geht dann bekommen wir sicherlich sogar für schnell bzw langsam laufen Blitzer Fotos heim geschickt unfassbar.
Mein Vater arbeitet ebenso beim Rettungsdienst. Da flattert auch so einiges rein :D Witzige Bildchen kommen da :D
Ich habe auch schon ein Blitzerfoto von einer Signalfahrt bekommen. Widerspruch eingelegt und nie wieder was von gehört. Man braucht nur den Einsatzauftrag von der Leitstelle, dort ist die Signalfahrt vermerkt, und fertig
Ich kann Mir das nur so erklàren, da hat wohl jemand bei der Arbeit geschlafen
ich gewähre jedem rtw oder einem fahrzeug der ffw aus meiner region vorfahrt schon beim entgegenkommen, auch ohne blaulicht und martinshorn - schon aus respekt!
Ich verstehe die ganze Aufregung und Empörung nicht. Dieser Beitrag erweckt den Eindruck, als wurde hier ein riesen Missstand im dt. Rechtssystem aufgedeckt. Dabei ist die Rechtslage doch ganz klar. Der vom Anwalt zitierte Paragraph regelt eindeutig wie zu verfahren ist.
Wozu dann die ganze Aufregung?
Na Hand der Protokolle kann es ja nach gewiesen werden, dass er zu einem Einsatz ist.. also alles wusa
Wenn Rettungsdienst und Feuerwehr nicht schnell mit sondersignal fahren dürfen zum Einsatzort, finde ich es lächerlich. Da die Polizei sich auch nicht an den Gesetzen hält. Fahren zu schnell und telefonieren während der Fahrt. Und das habe ich schon öfters erlebt. Und ich finde es blöd, dass man wegen sowas eine Strafe bezahlen muss, obwohl es um Menschenleben geht.
Ich bin fassungslos
Da erkennt man wieder, dass eine Registrierung, wann das Blaulicht eingeschaltet ist, so wie es in Österreich Pflicht ist, gar nicht so schlecht ist...
Das ist zwar ein beispiel von einer Feuerwehr aber bei uns muss jeder Fahrer nach dem Einsatz ein "Protokoll" schreiben wo drin steht wann und wer gefahren ist, dann zeigt man das "Protokoll" und fertig.
Ich warte nur noch auf denn Tag an dem die Feuerwehr selbst wenn sie im Einsatz ist Geblitzt wird.
Und was macht die Stadt dann wenn kein Rettungsdienst mehr fährt oder sich an die Verkehrsreglen halten und die Person stirbt deswegen oder das Haus brennt ab ?
Fragt sich denn keiner wieso der Fahrer den Brief nach Hause gekriegt hat? Er ist ja nicht der Halter
Doch und ich habs auch nicht Verstanden
Die Leitstelle hat ja die Adressen der Mitarbeiter, und weiß wer wann wohin gefahren ist. Der Strafzettel wird von da zum Fahrer weitergeleitet.
TeaCakeCookies bei uns (deutsche post) auch so
Ganz einfach, Leitstelle anrufen, Einsatzfahrt abfragen, fertig
Deutschland ist echt langsam zum Kotzen
to by was ist nur aus unseren Land geworden
Unfassbar !!!!
Man kann alles unnötig dramatisieren ... Kann mal passieren, dass da ein Bescheid auf die Wache geschickt wird. Hat galt einer nicht aufgepasst, aber ein Brief und ein Anruf reicht und die Sache hat sich.
Aber die meisten Sanis machen es hauptamtlich. Da wird es aber ebenfalls protokolliert. Und es darf geahndet werden, wenn die Geschwindigkeit übermäßig hoch ist.
Der mann ist ein gute schauspieler
In dem Fall hätte der Santitätereine Bestätigung bestimmt von der Einsatzzentrale bekommen können.
Der den Strafzettel ausstellte hätte sich denken können das man nicht schneller fährt.
Aber ich habe schon mehrmals gesehen das die Polizei vor der roten Ampel das Blaulicht anmacht und hinter der Ampel wieder aus.
Es gibt also auch schwarze Schafe.
Es gibt ein Video aus Amerika da fahren 2 Feuerwehrautos über die Kreuzung und stoßen zusammen. Einsatzfahrt schützt vor Dummheit nicht :-))
Bin mal gespannt wie das ausgegangen ist
Behörden sollten auch nen Führerschein für ihren Beruf machen. Wer absurde Dinge in die Welt setzt, bekommt ein Beamtenpunkt in Flensburg ggf. 3 Monate Bezugsreduzierung oder gar Arbeitsverbot. Dann denkt man sicher zweimal nach, bevor man so manche Dinge ins Rollen bringt ;)
Anzeige wegen Amtsmißbrauch und das Problem ist erledigt.
Ist es nicht eigentlich so dass bei sowas die Einsatzprotokolle der Zuständigen Einsatzstelle geprüft wird
Diese beiden Fälle sind nicht die einzigen bzw. seltnen Fälle, bei dem der Fahrer des Einsatzfahrzeuges zur Rechenschaft
gezogen werden sollte. Als ich in Berlin bei der Polizei mit meinem Streifenpartner von der Leitzentrale einen Auftrag erhielt,
wurde, was in diesen speziellen Fällen üblich war, vom Auttraggebenden hinzugefügt; "Blaulicht und Martinshorn frei".
Das bedeutete, dass wir, als Einsatzfahrzeug, die lt. Straßenverkehrsordnung geltende Sonderrechte. nutzen konnte, um zum Einsatzort zu kommen. Während der Fahrt zum Einsatzort wurde das Fahrzeug "geblitzt". Natürlich bekam ich die "Quittung".
Das Ordnungsamt wollte nicht anerkennen, dass wir lt. Weisung, bei dieser Fahrt, mit Sonderrechten zum Einsatzort, fahren sollten.
Nach dem sich Dienstvorgesetzte in diesem Fall einschaltetenn, brauchte ich das Bußgeld nicht bezahlen.
Hans Termin ich dutfte mich als Verantwortlicher auf dem Fahrzeug der Polizei gegenüber auch schon erklären wieso der Kollege mit Sondersignal gefahren ist und dann geblitzt wurde
Bei der Online Petition war ich dabei 👍 Schlimm genug das dies überhaupt nötig war 😡
dachte immer, ein einsatzfahrzeug darf nicht schneller fahren als erlaubt, und dass es dann in der verantwortung des fahrers liegt, wenn er schneller fährt, und sollte doch dadurch was passieren. somit wäre es doch berechtigt. und wenn man weiß, wie unübersichtlich viele 30er-zonen sind, ist das blitzen/lasern vernünftig. und wenn man sich vorstellt, da ist ne 30er zone, jemand schaut links, rechts, links und geht dann rüber und da rauscht einer mit 100 an, auch wenn er im einsatzfahrzeug ist.
100 sind ja auch völlig unangemessen und der Sanitäter ist ja auch nur 54 gefahren! Schneller fahren darf man, jedoch muss man halt für Unfälle die dadurch eventuell entstehen könnten meistens gerade stehen, genauso beim Vorfahrt nehmen usw.
Gib den Hanf frei eijaja 🤣🤣🤣🤣
für die Polizeibeamten muahahaaaa😁😁😁😁
Ich weiß jetzt auch garnicht warum das wichtig seien soll, ob die polizisten das blaulicht gesehen haben, ob es zu sehen war und ob es überhaupt an war. Das zu schnell fahren fällt unter Sonderrecht und um das wahrzunehmen braucht es kein blaulicht und kein Einsatzhorn.
Ist der Rettungswagen auf ihn zugelassen oder warum hat er den Bescheid bekommen? Irgendwie seltsam.
Er saß am Steuer
3:57min
Ich kann es erklären
1. Die Polizeibeamten waren Taub
2. Die Polizeibeamten waren Bild
Somit ist die Frage geklärt
Haben hier 5 Minuten Sendezeit gefehlt? Und haben Krankenwagen heute keinen Fahrtenschreiber mehr eben genau wegen der Beweiskraft der Einsatzfahrten?
Mit den falschen angelegt 😂
Aber dann heulen die Gemeinden und Städte rum wenn sich niemand mehr engagiert... Ne riesen Sauerei !
Er ist Rettungssanitäter und arbeitet ehrenamtlich? Das klingt nicht ganz richtig
CahB 20011 doch, weil viele das nebenher machen & über die Ehrenamtspauschale n paar Pfennig bekommen
was soll daran nicht richtig klingen? ^^
Er darf nur 25% schneller fahren als erlaubt mit Sonderrechte bei 30 Kmh z. B wären es 45kmh
eine derartige Regelung gibts bei uns so nicht. Wenn auf der BAB auf 60 begrenzt ist fahren wir wenn frei ist ja auch deutlich schneller, und bei erlaubten 10 km/h fahren wir auch nicht nur 12,5
25% schneller als 30 wären 37,5. Bei und war es gang und gäbe, dass bei Alarmfahrten zum Feuerwehrgerätehaus die Höchstgeschwindigkeit um 60 Prozent überschritten wurde. Strafrechtliche Folgen ergaben sich daraus nie.
da haben sich die strafbar gemacht, due den strafbefehl erstellt haben!
3:52 Währe das nicht eigentlich ziemlich leicht zu ändern?
zahlen und sofort kündigen und den sachbearbeiter mal fragen was er für drogen nimmt
Ich finde, man sollte nicht Zuschauer an Hand von Emotionen cashen sondern auch die übliche Vorgehensweise in so einem Fall erläutern. Es ist nämlich normal, dass erstmal alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt und aufgenommen werden müssen- da kann es schon mal sein, das der Rettungsdienst einen Brief bekommt. Schließlich kann kein Polizist oder Blitzer sofort wissen, ob eine Sondersignalfahrt berechtigt ist. Dann muss der Rettungsdienst über das Einsatzprotokoll nachweisen, dass eine Sondersignalfahrt (Hinfahrt von der Leitstelle) indiziert war und das der "Tatort" an der Einsatzfahrt war. Wenn das alles ordnungsgemäß gemacht wird, ist das Vergehen hinfällig. Der Kommune hier blanke Gier vorzuwerfen, ist unseriös und rein populistisch.
Ob Blaulicht an war, lässt sich alles über den sog. Unfalschreiber nachweisen- dieser zeichnet nahe zu ALLE technische Einstellungen in einem Rettungswagen auf (Blinker an, Blaulicht etc....) .
Jo Hännes übersehen vielleicht. Aber zwei Leute überhören martinshorn? Im Leben nicht und gerade so etwas vermerke ich wenn ich für den blitzer zuständig wäre
schanzer 04 na ja nur weil blaulicht und martinshorn an ist heisst es nicht gleich, dass ein einsatz ist. Das ist zwar verboten, das anzumachen wenn es nicht nötig ist, ist aber auch bei uns schon öfter vorgekommen. Z.B. bei übungen oder wenn hinten ein paar Kinder mitfahren die auf dem Weg zu ihrem "einsatz" auch mit Blaulicht und Martinshorn fahren wollen. Das ist offiziell verboten und wenn man so geblitzt wird gehört das natürlich verfolgt. Auch wenn es bei uns unüblich ist mit den Rettungswägen die Busgeldbescheide zu bekommen.
Ist aber irgendwie auch ein Witz, wenn die Leute in Übungen sich strikt an Verkehrsregeln zu halten haben, im Ernstfall allerdings unter ganz anderen Bedingungen fahren...
ich versteh nur nicht ganz an dem ganzen wieso bekommt er direkt den Bußgeldbescheid? Ist er Halter des RTWs dass die anhand des Nummernschilds ihm direkt identifizieren konnten?
In der Wache in der ich verantwortlich bin, landet das schreiben erstmal auf meinem Tisch, dort schaue ich nach ob das Fahrzeug zur fraglichen Zeit im Einsatz war oder nicht nicht (dazu gibt es Alarmfaxe und Einsatzberichte) wenn ja schreibe ich eine Stellungnahme wo ich die beiden Besatzungsmitglieder schon namentlich nenne.
Normalerweise hat es sich dann damit erledigt, die Behörde bekommt eine Stellungnahme von mir mit einer Kopie des Fahrtenbuchs sowie die Einsatztagebuchnummer wo auch Einsatzfahrten dokumentiert sind und der Fall hat sich damit i.d.R. Erledigt.
@Jasmine, richtig erkannt...in der regel.Dann hast Du es mit Behörden zu tun, die nicht ganz so stur ihre Vorschriften einfach runterleiern.Hab solche Fälle allerdings das letzte mal vor ca 1,5 Jahren gehört. Notarzteinsatz, geblitzt worden.Es wurde alles Nachgewiesen,das ein Notfall vorlag und der NA entsprechend fuhr.Und erst nach Mediendruck gab die entsprechende Behörde nach.Wir haben es meiner Meinung nach oft mit völlig verkalkten Vollidioten in den Behörden zu tun,die keinerlei Realitätssinn mehr haben.
rettungswagen für die ganze welt
Polizei dein "Freund und Helfer"
Ich finde die Polizisten sollten seine Strafe bezahlen
da kann man sehen welch Geisteskind manche Beamte sind leider zu viele
Wozu die aufregung wenn matinshorn an ist und dazu auch blaulich an ist wozu dazu die aufregung PS:heise mit nachname genauso
Die Polizisten gehören entlassen!
Weil die gar keine Beamten sind oder so...
Das ist doch grevenbroich
... wenn Praktikanten die Arbeit machen.
Wenn man auch nicht das Blaulicht sìeht, weil es im umschalt Modus ist.
Aber die Sirene hört man, es sei denn man ist taub oder auf deutsch "Sau doof"
Es geht um Menschenleben und nicht um schwarzer Peter spielen !
Und bei einer Nachfrage bei der Rettungsleitstelle hätte man heraus gefunden das dieses Fahrzeug im Rettungseinsatz mit Sonderrechten war !
"Stadtpolizei" Frankfurt a. M. Dorfsheriff ohne Hirn !
Immer diese Rettungsdienste, die immer zu schnell fahren! Ist ja schlimm!
#Ironie ^^
Willkommen in Deutschland
Ahhhhhhhhh ich sehe hier schon wieder die Kommentare^^ Ich geh Mal davon aus das es ein Mobiler Blitzer war der im Auto Positioniert war. Die müssen ganz sicher nicht die ganze Zeit da Rum stehen und selbst mit der Laser Pistole die Messen... Klar das war früher mal aber mittlerweile nicht mehr. Das mit der Laser Pistole ist auch neben bei ein Richtiger Streifenwagen. Ich schätze die haben gechillt und nicht drauf geachtet wer da alles rein fährt. Bei einen Streifenwagen mit Laser Pistole wäre es so gekommen das wenn jemand mit fast das doppelte der erlaubten Geschwindigkeit gefahren wird die sich gleich hinten dran setzen um sofort ab zu kassieren.
🤔 Naja wen die Verkehr es zulässt ... Kann man schnell fahren ... Wen der Verkehr es nicht zu lässt sollte man es schon anpassen .... Bringt ja nix wen der Patient umkommt weil der Rettungsdienst nen Unfall hatte... Aber jeder muss selbst entscheiden
Ja ich find das so ....😡😠
Bin selbst bei der Feuerwehr
Hahahaha Verkehrsanwalt, ich bekomm mich nichtmehr😂😂
Zu Geil
Was gibt es da zu lachen, wenn er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist dann wird es auch so sein
Die Polizei ist Verpflichtet Sanitäter oder Feuerwehr etc. Passieren zu lassen und Dürfen nicht sie blitzen weil dies Irrelevant ist. Und das bis zum Punkt bis wer anders im Straßenverkehr Verletzt geschweige Verstirbt.
von wegen "sie dürfen sie nicht blitzen", was für ein Schwachsinn! Wie soll der Blitzer denn erkennen, dass das Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug ist, welches noch dazu auf EInsatzfahrt ist?
Selbst wenn das Blaulicht aus ist darf er schneller fahren... das ist scheiss egal...! Achtung! Wegerecht und Sonderrecht nicht verwechseln! Vollkommen scheiss egal ob das Blaulicht an oder aus ist beim zu schnell fahren.... -.-
Nein das darf er nicht und zu schnell fährt der auch nicht weil sonst hauts den auch aus der Kurve etc... und Informiere dich erstmal richtig denn man sieht an deinem Kommentar das du in keinsterweiße eine Ahnung hast .
Es geht um den Blitzer: Also das bist leider DU der keine Ahnung hat... ich habe das zufällig gelernt.... Schau mal ins Gesetz. Das erleichtert die Rechtsfindung. Abhandlungen dazu gibt es genug. Ich Brauche als Polizei auch kein Blaulicht und Martinshorn, wenn ich Sonderrechte in Anspruch nehme... NUR bei WEGErecht... d.h. dass alle freie Bahn machen müssen. Das funktioniert nur bei eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht. Damit es jeder hört. Außer bei Nacht, da kann auch nur das Blaulicht ausreichen. Gerichtsentscheid. Ich brauche aber NICHT bei Sonderrechten, zum Beispiel durchfahren durch Zeichen 250, Blaulicht und/oder Martinshorn. Er darf natürlich keinen gefährden oder Schädigen. Das muss immer der Fall sein.
Ja Schreiben kann man viel
Schau dir mal §§35 und 38 StVO an... da stehts... vergleich das mal und dann sei einfach still.. die beiden Paragraphen haben nur bedingt etwas mit einander zu tun.... Nachtrag: Wenn dus nicht gleich blickst: Wegerecht steht in §38 StVO und die Sonderechte in §35 StVO...
Tobias Klaiber du bist ja der Held des Tages. ist alles vollkommen richtig was er schreibt. sonderrechten können auch ohne Blaulicht in Anspruch genommen werden. und so ein Rtw hält schon was aus, da kann man auch locker mit 70 durch ne Kurve heizen
Am besten statt der Blaulichter Kerzen montieren und dann maximal so langsam fahren, dass die nicht ausgeblasen werden.....armselig das ganze....
Ich möcht mal "Den" in der Denkfabrik erleben wenn sein Kind stirbt weil der RD sich an die Geschwindigkeit gehalten hat. Bescheu@#$!!!!
Und in Remscheid fährt die Polizei sehr oft grundlos über Rot🤣
Woher wissen Sie, ob das grundlos ist? Im Prinzip dürfen sie das ja.
Aber die dürfen doch trotz der Sonder- und Wegerechte nur 50% schneller fahren als erlaubt
Haha 😂 😂 😂 vorallm dann noch rechtsan 😂
Noch dümmer...?
Armes Deutschland
Boah ist das dreißt, alter schwede...
wtf xD
Da gibt es Videos wo Einsatzkräfte durch aggressive Passanten bedroht, genötigt und behindert werden. Wo ist denn hier bitte der Unterschied?
Die Polizisten haben sicherlich geschlafen. Die sollten eine Abmahnung erhalten und beim Wiederholungsfall unehrenhaft aus dem Dienst entlassen werden. Ohne bezugsrechte auf Rente o.Ä.
Das sind Beamte. Beamte können nicht einfach so entlassen werden. Und Rente bekommen sie eh nicht, sondern Pension. Und diese kann erst nicht gestrichen werden.
Naja, mein Gott, § 34 StGB und gut is...
Andreas würde sagen entweder blind auf beiden Augen oder einfach nur blöd
Was ist das für ein Irrsinn
Das geht garnicht!
Danke Merkel !
Typ Polizei
Russische Polizei😂
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