Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Bezie- hungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusam- menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deut- schen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teiliden- tisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit bean- sprucht.“ Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes- länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.
Sie haben nicht zugehört: Es war nicht die Hymne des Staatenbundes "Deutsches Reich", und sie wurde auch in den Königreichen Bayern und Württemberg und und Großherzogtum Baden sowie im Reichsland Elsaß-Lothringen auch gar nicht zu offiziellen Anlässen gesungen. Warum auch? Schließlich besaßen zumindest die drei südlichen Fürstentümer innerhalb der Konföderation eigene Staatshymnen. Der auf "Kaiser" umgedichtete Text des Lieds genoß allein auf den Territorium der 1871 erloschenen Konföderation "Norddeutscher Bund" eine gewisse Popularität, weil auf die Melodie bereits die Hymne auf den regierenden König von Preußen gesungen worden war, dessen Fürstenstaat ja den Vorgänger des "Deutschen Reiches" dominiert hatte. Sie machen aus dieser Konföderation einen Nationalstaat; doch das war dieser Bund der Fürstenstaaten lediglich aus Sicht nationaler Deputaten im Reichstage, darunter übrigens auch die Abgeordneten der SPD.
@@geiserich8665 spontan würde ich sagen das Rechtssystem und die Rechtspflege. Die daraus resultierenden Freiheiten belebten das kulturelle und wirtschaftliche Leben enorm. Das deutsche Reich war auf dem Weg zum caput mundi, und das nicht wie die Briten durch Krieg, Unterdrückung und Ausbeutung, sondern auf dem Boden des Friedens und des gegenseitigen Respekts.
Wie aber wurde diese Hymne,zur Hymne Great Britanains?
Wunderschönes Lied, passt Prima als Nationalhymne, des Glorreichen Deutschen Kaiserreichs vom 19.01.1871- 11.11.1918 !
Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Bezie-
hungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik Folgendes festgestellt:
Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusam-
menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung
der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher
Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die
Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deut-
schen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches
Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teiliden-
tisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit bean-
sprucht.“
Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit
dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche
Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter.
Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundes-
länder. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik
Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts.
Korrigiere: Deutsches Reich seit 1871!
Handlungsunfähigkeit löst den Staat nicht auf.
Sie haben nicht zugehört: Es war nicht die Hymne des Staatenbundes "Deutsches Reich", und sie wurde auch in den Königreichen Bayern und Württemberg und und Großherzogtum Baden sowie im Reichsland Elsaß-Lothringen auch gar nicht zu offiziellen Anlässen gesungen. Warum auch? Schließlich besaßen zumindest die drei südlichen Fürstentümer innerhalb der Konföderation eigene Staatshymnen. Der auf "Kaiser" umgedichtete Text des Lieds genoß allein auf den Territorium der 1871 erloschenen Konföderation "Norddeutscher Bund" eine gewisse Popularität, weil auf die Melodie bereits die Hymne auf den regierenden König von Preußen gesungen worden war, dessen Fürstenstaat ja den Vorgänger des "Deutschen Reiches" dominiert hatte. Sie machen aus dieser Konföderation einen Nationalstaat; doch das war dieser Bund der Fürstenstaaten lediglich aus Sicht nationaler Deputaten im Reichstage, darunter übrigens auch die Abgeordneten der SPD.
Was war denn da so glorreich?
@@geiserich8665 spontan würde ich sagen das Rechtssystem und die Rechtspflege.
Die daraus resultierenden Freiheiten belebten das kulturelle und wirtschaftliche Leben enorm. Das deutsche Reich war auf dem Weg zum caput mundi, und das nicht wie die Briten durch Krieg, Unterdrückung und Ausbeutung, sondern auf dem Boden des Friedens und des gegenseitigen Respekts.
Das Lied singt doch der Michel
Long long time ago
Ton ist nicht gut
ist ja auch eine alte Tonaufnahme ^^