9. Sitzung: Fatḥ Al-Qarīb Al-Muǧīb [Šāfiʿītische Rechtslehre (Fiqh)] Die Reinheit (Teil 8)

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  • Опубліковано 28 сер 2024
  • Das Buch Fatḥ Al-Qarīb Al-Muǧīb Fī Šarḥi ʾAlfāẓ At-Taqrīb, verfasst von dem Großgelehrten, Šams Ad-Dīn ʾAbū ʿAbdillāh Muḥammad Ibn Qāsim Ibn Muḥammad Al-Ġazzī, verstorben im Jahre 918 n. H., ist einer der bekanntesten Kommentare der Zusammenfassung des großen Rechtsgelehrten, Al-ʾImām Al-Qāḍī Aḥmad Ibn Al-Ḥasan Al-Aṣfahānī, bekannt als ʾAbū Šuǧā, verstorben im Jahre 500 n. H., die unter dem Namen Muḫtaṣar ʾAbī Šuǧāʿ verbreitet ist. Weitere ihrer Namen sind: Ġāyat Al-Ikhtiṣār und Ġāyat Al-Taqrīb. Sowohl die Zusammenfassung als auch die genannte Erläuterung wurden mehrfach von unterschiedlichen Gelehrten aus unterschiedlichen Zeiten erläutert, was nicht zuletzt darauf hinweist, dass beide Werke eine große Anerkennung genießen. Im Lehrplan des Studiums der šāfiʿītischen Rechtslehre sind sie fest verankert.
    In der neunten Sitzung haben wir angefangen, über die Pflichtbestandteile der Gebetswaschung zu sprechen. In diesem Zuge haben wir den ersten Pflichtbestandteil, nämlich die Absicht, behandelt.

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