Scheidung ohne Trennungsjahr | Kommt es zum Härtefall? | So funktioniert die schnelle Scheidung

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  • Опубліковано 16 вер 2024
  • In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, was es mit einer Scheidung ohne Trennungsjahr auf sich hat, sprich, wann eine Härtefallscheidung möglich ist und wann nicht.
    Nähere Infos zum Thema "Scheidung ohne Trennungsjahr": www.flegl-rech...
    Scheidungshilfe (kostenlos und unverbindlich anfragen): scheidungshilf...
    "Wenn Sie wissen möchten, wie Sie sich ohne Einhaltung des eigentlich vorgeschriebenen Trennungsjahres scheiden lassen können, dann sollten Sie sich dieses Video nicht entgehen lassen.
    Ich werde Ihnen aufzeigen, wann eine sogenannte Härtefallscheidung möglich ist und wann nicht!
    Hallo, mein Name ist Jochen Flegl. Ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
    Wichtig für Sie zu wissen ist zunächst, dass Sie sich nur dann scheiden lassen können, wenn Sie einen Anwalt damit beauftragen, einen Scheidungsantrag für Sie zu stellen. Dieser muss beim zuständigen Amtsgericht, dem Familiengericht, eingereicht werden.
    Wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Scheidungsantrag ist die Zerrüttung der Ehe. Diese wird regelmäßig nach einer Trennungszeit von einem Jahr, dem sogenannten Trennungsjahr, angenommen. Dies gilt aber für Sie dann nicht, wenn Ihnen die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist.
    Das Familiengericht muss bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr das Vorliegen einer unzumutbaren Härte annehmen, um eine Ehe scheiden zu können. Sie werden also darlegen müssen, warum es Ihnen nicht zugemutet werden kann, das Trennungsjahr abzuwarten und weiterhin mit Ihrem Ehepartner durch die Ehe verbunden zu bleiben.
    Dabei kann gegebenenfalls einer der folgenden Gründe ausreichen:
    - eine schwere Alkoholabhängigkeit des Ehepartners,
    - die Schwangerschaft der Ehefrau von einem anderen Mann,
    - körperliche oder auch psychische Misshandlungen des Ehepartners oder der Kinder,
    - sexuelle Erniedrigungen,
    - Morddrohungen beziehungsweise Mordversuche oder
    - eine erschlichene Eheschließung, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
    Es gibt aber auch umstrittene Fälle...
    Ein umstrittener Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn eine Unterhaltspflichtverletzung gegenüber dem anderen Ehegatten oder gemeinsamen Kindern gegeben ist. Strittig ist auch, ob die Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen Härtegrund darstellt.
    Weitaus spannender sind die unzureichenden Fälle. Davon gibt es viele. So reichen,
    - sich wiederholende Aushäusigkeit oder Schlampigkeit,
    - ständige Eifersucht,
    - bloßer ehelicher Treuebruch,
    - eine einmalige körperliche Misshandlung im Affekt und sogar
    - eine Vergewaltigung, wenn das Opfer im Anschluss den Kontakt zum Ehepartner aufrechterhält, nicht aus.
    Sie erkennen anhand der Beispiele, dass sich die Frage, ob Ihre Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden kann, nicht pauschal beantworten lässt. Es ist also unerlässlich, Ihren speziellen Einzelfall zu prüfen.
    Das war unser Video zum Thema "Scheidung ohne Trennungsjahr". Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Härtefallscheidung in Betracht ziehen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und helfen Ihnen gern.
    Bis dann!"
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    Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
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