Leider antwortet ihr Kundenservice nicht. Deswegen auf diesem Wege eine Frage: wie buche ich Belege vom Kassensystem Izettle, die ja letztendlich keine Rechnung schreiben, sondern nur eine Belegübersicht geben über die Transaction,. Und wie rechne ich die Gebühren die durch diesen Zahlungdienstleister entstehen auch ab?Vielen Dank!
Guten Tag @ralfwilhelmschmidt-artist, ich konnte Ihre Anfrage in unserem System finden und habe diese direkt an das entsprechende Team weitergeleitet. Umso mehr freut es mich, dass Sie inzwischen eine Antwort von meiner Kollegin erhalten haben. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Viele Grüße Maurice@lexoffice Team
25:10 Wie kommt es dazu, dass eine Splitbuchung für einen Einkauf aus dem Drittland erfasst wird? Normalerweise würde aus dem Drittland doch ein Einkaufsbeleg/-rechnung vorliegen ohne Steuer vorliegen? Und die Einfuhrumsatzsteuer würde dann extra vom Zoll eingefordert & als extra Beleg erfasst werden? In dem Splitbuchungsbeispiel sollte man dann beide Belege, vom Händler (Einkaufsrechnung netto) & vom Zoll (Einfuhrumsatzsteuer) hinterlegen? Scheint das nicht "komplizierter", statt Einfuhrumsatzsteuer und Einkaufsnettorechnung als zwei getrennte Belege (Da auch zwei getrennte Umsätze) zu buchen?
Hallo @limebulls, vielen Dank für den Kommentar. Wenn Sie hier zwei Belege vorliegen haben, dann erfassen Sie diese am besten getrennt mit den jeweiligen Kategorien. Viele Grüße Maurice@lexoffice Team
Guten Tag @fabiowinkler7425, vielen Dank für die Frage. Die GuV dient als Grundlage für Ihre Bilanz. Eine Bilanzierung lässt sich in lexoffice nicht erstellen. Diese können Sie außerhalb von lexoffice (ggf. mit Hilfe Ihrer Steuerberatung) erstellen. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr. Viele Grüße Maurice@lexoffice Team
Hallo @salahmname2457, vielen Dank für die Frage. Wise lässt sich derzeit nicht anbinden, tut mir leid. Sie können Ihr Bankkonto jedoch als Offline-Bankkonto anlegen: support.lexoffice.de/de-form/articles/5424463-offline-bankkonto-anlegen Viele Grüße Maurice@lexoffice Team
Wie kann ich eine Eingangsrechnung erfassen, die mir einen monatlichen Betrag (150€) in Rechnung stellt und eine Mindestlaufzeit (1 Jahr) enthält? Ich habe nur eine Rechnung über 150€, zahle die aber monatlich ein Jahr lang. Wie erfasse ich das?
Guten Tag, vielen Dank für die Frage. Da es sich hierbei um wiederkehrende und gleichbleibende Umsätze handelt, reicht es, wenn Sie die Rechnung einmalig in der Belegerfassung hochladen und erfassen. Danach gleichen Sie einmalig die Zahlung mit Hilfe der Kategorisierung ab. Die Abbuchung im nächsten Monat erkennt lexoffice und nimmt die Kategorisierung für Sie automatisch vor. Hinweis: Wiederkehrende Umsätze gibt es nur bei Girokonten. Viele Grüße Maurice@lexoffice Team
hm, bei minute 7:40 wird behauptet, dass die steuernummer auf jede ausgangsrechnung gehört. Das ist leider völlig falsch, und kann auch gefährlich werden. Warum wird sowas nicht korrigiert?
Hallo Stefan Weber, vielen Dank für Ihren Kommentar. In §14 UStG ist geregelt, wie Rechnungen ausgestellt werden müssen und welche Angaben Sie zwingend enthalten müssen. Laut §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG muss die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf die Rechnung. Hilft Ihnen das weiter? Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht Maurice@lexoffice Team
@@lexoffice Genau ODER ich glaube der Kommentarverfasser oben hat sich daran gestört, dass es sich so anhört im Video als ob die Steurnummer immer drauf kommt, auch wenn die Umsatzsteuernummer auf der Rechnung ist...
Hallo Helge Norbert Ziegler, einmal am Tag wird eine Vollsicherung Ihrer Daten durchgeführt. Hier finden Sie weitere Infos zu Datenschutz und Datensicherheit: www.lexoffice.de/steuerberater/vorteile/datenschutz-datensicherheit/ Viele Grüße und eine gute Woche Birgit@lexoffice-Team
Ganz lieben Dank für Ihre Unterstützung!
Leider antwortet ihr Kundenservice nicht. Deswegen auf diesem Wege eine Frage: wie buche ich Belege vom Kassensystem Izettle, die ja letztendlich keine Rechnung schreiben, sondern nur eine Belegübersicht geben über die Transaction,. Und wie rechne ich die Gebühren die durch diesen Zahlungdienstleister entstehen auch ab?Vielen Dank!
Guten Tag @ralfwilhelmschmidt-artist, ich konnte Ihre Anfrage in unserem System finden und habe diese direkt an das entsprechende Team weitergeleitet. Umso mehr freut es mich, dass Sie inzwischen eine Antwort von meiner Kollegin erhalten haben.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Viele Grüße
Maurice@lexoffice Team
25:10 Wie kommt es dazu, dass eine Splitbuchung für einen Einkauf aus dem Drittland erfasst wird? Normalerweise würde aus dem Drittland doch ein Einkaufsbeleg/-rechnung vorliegen ohne Steuer vorliegen? Und die Einfuhrumsatzsteuer würde dann extra vom Zoll eingefordert & als extra Beleg erfasst werden?
In dem Splitbuchungsbeispiel sollte man dann beide Belege, vom Händler (Einkaufsrechnung netto) & vom Zoll (Einfuhrumsatzsteuer) hinterlegen?
Scheint das nicht "komplizierter", statt Einfuhrumsatzsteuer und Einkaufsnettorechnung als zwei getrennte Belege (Da auch zwei getrennte Umsätze) zu buchen?
Hallo @limebulls, vielen Dank für den Kommentar.
Wenn Sie hier zwei Belege vorliegen haben, dann erfassen Sie diese am besten getrennt mit den jeweiligen Kategorien.
Viele Grüße
Maurice@lexoffice Team
Ist es auch möglich die Gewin und Verlusst Meldung über lexoffice zu übermitteln? Wen ja, wie?
Guten Tag @fabiowinkler7425, vielen Dank für die Frage.
Die GuV dient als Grundlage für Ihre Bilanz. Eine Bilanzierung lässt sich in lexoffice nicht erstellen. Diese können Sie außerhalb von lexoffice (ggf. mit Hilfe Ihrer Steuerberatung) erstellen.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr.
Viele Grüße
Maurice@lexoffice Team
Hallo, kann ich mit der Wise Bank auch hinzufügen ? Dankeschön
Hallo @salahmname2457, vielen Dank für die Frage.
Wise lässt sich derzeit nicht anbinden, tut mir leid.
Sie können Ihr Bankkonto jedoch als Offline-Bankkonto anlegen: support.lexoffice.de/de-form/articles/5424463-offline-bankkonto-anlegen
Viele Grüße
Maurice@lexoffice Team
Wie kann ich eine Eingangsrechnung erfassen, die mir einen monatlichen Betrag (150€) in Rechnung stellt und eine Mindestlaufzeit (1 Jahr) enthält? Ich habe nur eine Rechnung über 150€, zahle die aber monatlich ein Jahr lang. Wie erfasse ich das?
Guten Tag, vielen Dank für die Frage.
Da es sich hierbei um wiederkehrende und gleichbleibende Umsätze handelt, reicht es, wenn Sie die Rechnung einmalig in der Belegerfassung hochladen und erfassen.
Danach gleichen Sie einmalig die Zahlung mit Hilfe der Kategorisierung ab. Die Abbuchung im nächsten Monat erkennt lexoffice und nimmt die Kategorisierung für Sie automatisch vor.
Hinweis: Wiederkehrende Umsätze gibt es nur bei Girokonten.
Viele Grüße
Maurice@lexoffice Team
hm, bei minute 7:40 wird behauptet, dass die steuernummer auf jede ausgangsrechnung gehört. Das ist leider völlig falsch, und kann auch gefährlich werden. Warum wird sowas nicht korrigiert?
Hallo Stefan Weber, vielen Dank für Ihren Kommentar.
In §14 UStG ist geregelt, wie Rechnungen ausgestellt werden müssen und welche Angaben Sie zwingend enthalten müssen.
Laut §14 Abs. 4 Nr. 2 UStG muss die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf die Rechnung.
Hilft Ihnen das weiter?
Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht
Maurice@lexoffice Team
@@lexoffice Genau ODER ich glaube der Kommentarverfasser oben hat sich daran gestört, dass es sich so anhört im Video als ob die Steurnummer immer drauf kommt, auch wenn die Umsatzsteuernummer auf der Rechnung ist...
@alexf.2496 Das kann gut sein, vielen Dank für den Hinweis :)
Wie erfolgt die Datensicherung?
Hallo Helge Norbert Ziegler,
einmal am Tag wird eine Vollsicherung Ihrer Daten durchgeführt.
Hier finden Sie weitere Infos zu Datenschutz und Datensicherheit:
www.lexoffice.de/steuerberater/vorteile/datenschutz-datensicherheit/
Viele Grüße und eine gute Woche
Birgit@lexoffice-Team