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Vorlesung Völkerrecht I - Sitzung 7 (08.12.2020)
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- Опубліковано 9 гру 2020
- 7. Sitzung der Vorlesung Völkerrecht I vom 08.12.2020
Univ.-Prof. Stephanie Schiedermair
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Dieses Video wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
wie immer sehr gute Vorlesung :)
GG Art. 25 halte ich ebenso für sehr wichtig in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dort kann man lesen: "...sie gehen den Gesetzen [der BRD?] vor." Dies bedeutet doch das Völkerrecht über den Gesetzen [der BRD?] steht und eine Regierung welche dies gesetzlich verankert, sich diesem Völkerrecht unterordnet, verstehe ich dies so richtig?
Was hat das mit der Selbstbestimmung zu tun? Übrigens: "BRD" war mal eine rhetorische Retourkutsche für "DDR" im Sinne eines nicht anzuerkennenden Konstrukts. Würde ich in Prüfungen usw. nicht verwenden.
Fehlt da beim aufzählen der GG-Artikel zum Selbstbestimmungsrecht der Völker
bei Minute 34 also bei I. (Dies Staaten als "geborene" Völkerrechtssubjekte) b) (Staatsvolk) im letzten Punkt
der Art. 146 GG?
Ich finde diesen sehr wichtig und sehe ihn äußerst elementar in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
"Fehlen" würde ich nicht sagen, da 146 ja den Fall einer neuen Verfassung dann mit praktisch neu fundierter Staatsgewalt betrifft.
@@Pupsyonline Geht es nicht darum, dass aufgezeigt wird, wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker schriftlich im GG verankert ist?
Warum, ist dann das Selbstbestimmungsrecht, wenn es darum geht auch eine neue Verfassung zu erstellen (Art 146) oder diese zu überarbeiten (vom Volke aus und nicht von der "herrschenden Regierung" dann nicht mitaufgeführt?
Warum wir es dann nicht gelehrt? Es fehlt damit in der Auflistung - in dem "Lehrvortrag", dies will ich damit fragen.
Ja, natürlich wird das Selbstbestimmungsrecht dort anerkannt. Nur der geregelte Fall ist ja das Ende des GGs. Daher meine ich nicht, dass man die Regelung unbedingt nennen muss, wenn es um die Struktur auf Basis des GGs geht.
Ja, am Thema vorbei... Gesprächsstrang hiermit beendet.
Es hat keinen Nutzen, wenn das von mir eingebrachte Gesprächsthema nicht beachtet wird und in ganz andere Bereiche abdriftet, die nichts mit dem Gesprächinhalt zu tun haben.
@@YordePan Gern geschehen.