▶ So wirkt sich das Elterngeld auf die Rente aus

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  • Опубліковано 27 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 14

  • @e.b2180
    @e.b2180 4 роки тому +1

    Jetzt mal klartext, Unterschreibt alle bitte auch die Petition Altersarmut darf nicht länger verharmlost werden, auf openPetition Online, damit die Petition auch ein voller Erfolg wird, danke euch allen dafür, 17.12.2019

  • @ptpt1943
    @ptpt1943 5 років тому +1

    Guten Morgen
    Ich habe eine wichtige Frage, ich arbeite mehr als zwei Monate bei einer Arbeitszeitfirma , kann ich Elterngeld beantragen , wenn ja bleibe ich dann zu Hause oder wie ist das.ich weiß es nichts über Elterngeld wie sind zum Beispiel die Voraussetzungen und Bedingungen. Vielen Dank für ihre Unterstützung

    • @elterngeld_de
      @elterngeld_de  5 років тому

      Hallo PT PT,
      wenn du ein Anstellungsverhältnis hast und schwanger bist, dann unterliegst du einem besonderen Kündigungsschutz und es greifen auch verschiedene Arbeitsschutzmaßnahmen, keine Arbeit mit Gefahrstoffen z.B. nicht schwer heben usw.
      Wenn dein Kind auf der Welt ist, hast du Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit, solange du einen gültigen Arbeitsvertrag hast. Schau dich am besten ein bisschen auf unserer Webseite elterngeld.de de um. Da findest du alle wichtigen Grundinformationen rund ums Elterngeld und auch zur Schwangerschaft.

    • @ptpt1943
      @ptpt1943 5 років тому

      @@elterngeld_de Danke für die Rückmeldung, allerdings ich bin ein Mann ,ich hab Elterngeld beantragt, unser Landkreis will lediglich mein Arbeitsvertrag haben , wie viel Geld kriegt man, habe ich keiner Ahnung ,außerdem ich arbeite mehr als zwei Monate, und ich will nicht zuhause einfach sitzen. Ich will lediglich erfahren ,zum Beispiel wenn ich arbeite kriege ich Elterngeld oder nicht . Vielen Dank

  • @sergeykovachev4981
    @sergeykovachev4981 3 роки тому

    Hallo, erstmal danke für das Video. Wenn die Mutter nach 3 Jahre Mutterschaft zu Hause mit den Kindern bleibt, wo und wie eine Rentenversicherung bezahlt werden kann? Danke.

    • @elterngeld_de
      @elterngeld_de  3 роки тому

      Hallo Sergey,
      nach dieser Zeit gibt es nur die Möglichkeit sozialversicherungspflichtig zu arbeiten oder eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Rentenversicherung abzuschließen und die Beiträge dafür zu bezahlen. Mehr Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

  • @iguana4751
    @iguana4751 3 роки тому

    Wir würden gerne die Elternzeit gleichmäßig aufteilen. Bedeutet dass einer von uns verliert Rentenansprüche, wenn man einige Monate überlappen lässt?

    • @elterngeld_de
      @elterngeld_de  3 роки тому

      Hallo iguana,
      für die Zeit in der ihr gleichzeitig das Kind betreut, könnt ihr nicht gleichzeitig Rentenpunkte sammeln. Ihr müsst euch entscheiden. Automatisch werden die Zeiten der Mutter (bzw. den ersten Elternteil) zugeordnet. Wenn es anders sein soll, muss rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt werden bei der Rentenversicherung.

  • @rabiaidriss5113
    @rabiaidriss5113 2 роки тому

    Hallo, mein Frage ist, ich bin in der Elternzeit und ich habe auf 450€ Minijobs angefangen. Lohnt es sich auf Rentenversicherung einzuzahlen? Danke

    • @elterngeld_de
      @elterngeld_de  2 роки тому

      Hallo Rabia,
      während der Elternzeit bekommst du Rentenpunkte über die Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Höhe entspricht dem Durchschnittseinkommen. Hast du einen Hinzuverdienst, erhöht sich dein Rentenanspruch geringfügig.
      Du kannst auch auf die Rentenbeiträge verzichten. Über die Konsequenzen des Verzichts informiert die Minijob-Zentrale online oder telefonisch.

  • @iguana4751
    @iguana4751 3 роки тому

    Durchschnittsverdiener bedeutet man bekommt 1Rentenpunkt pro Jahr?

    • @elterngeld_de
      @elterngeld_de  3 роки тому

      Hallo iguana,
      "Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt
      Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung werden Sie in etwa so gestellt, als hätten Sie Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt." Quelle: Dt. Rentenversicherung