Hoi. Die gezeigt DropShot Montage ist aus meiner persönlichen Sicht im Zürisee nicht erlaubt. Ich interpretiere dies aus der Vorschrift: § 12 Fanggeräte und Hilfsmittel Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel erlaubt: a) ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene); Aber ich lasse mich gerne belehren, sollte ich falsch liegen. Ansonsten super Video.
Hi, danke für die Bemerkung. Du hast diesen Text aus dem allgemeinen Teil für alle Gewässer entnommen. Unter besonderen Bestimmungen Zürichsee im aktuellen Reglement findest du: Fanggeräte und Hilfsmittel § 12. Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel erlaubt: ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene); höchstens drei Einzel- oder Mehrfachhaken pro Köder; Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken, Einfachhaken mit Widerhaken dürfen nur durch Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden; die Hegene mit höchstens fünf Ködern mit Einfachhaken Dropshotkonstruktionen gelten auch als Hegene. Je nachdem wie man es interpretiert.
@@iCatchFish Interessanter Ansatz mit dem Hinweis auf die Hegene Aus dieser Perspektive habe ich es noch nie betrachtet 👍 Wurdest Du mit dieser Dropshotmontage schon mal kontrolliert?
@@bg_fishing_and_adventures Kontrolliert nicht, aber sind 2 Einzelhaken und das Gewicht ist an einem Einzelhaken direkt befestigt (Jig). Wie gesagt, Graubereich.
De 1. gross egli hesch det uf em bode gfischet?
Was für Froge. Nei isch liecht unterhalb vom Mittelwasser gsi. Hend halt graubt
Fische au gern a dem platz. Hoffe ich gsehn eu mal.
Bin ned so oft am Zürisee unterwegs, aber gsehsch mich sicher mal no :)
vo wo isch eich din bissindex?
Wie meinsch du mit, vo wo? Du findsch ihn im internet :) beissindex.de/#/spot
wo genau isch denn das ( also dä ort i dem du fischisch)?
Das isch im Tiefenbrunnen bi der Kibag
Hoi. Die gezeigt DropShot Montage ist aus meiner persönlichen Sicht im Zürisee nicht erlaubt. Ich interpretiere dies aus der Vorschrift:
§ 12 Fanggeräte und Hilfsmittel
Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel
erlaubt:
a) ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene);
Aber ich lasse mich gerne belehren, sollte ich falsch liegen. Ansonsten super Video.
Hi, danke für die Bemerkung. Du hast diesen Text aus dem allgemeinen Teil für alle Gewässer entnommen. Unter besonderen Bestimmungen Zürichsee im aktuellen Reglement findest du:
Fanggeräte und Hilfsmittel § 12. Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel erlaubt: ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene); höchstens drei Einzel- oder Mehrfachhaken pro Köder; Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken, Einfachhaken mit Widerhaken dürfen nur durch Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden; die Hegene mit höchstens fünf Ködern mit Einfachhaken
Dropshotkonstruktionen gelten auch als Hegene. Je nachdem wie man es interpretiert.
@@iCatchFish Interessanter Ansatz mit dem Hinweis auf die Hegene Aus dieser Perspektive habe ich es noch nie betrachtet 👍 Wurdest Du mit dieser Dropshotmontage schon mal kontrolliert?
@@bg_fishing_and_adventures Kontrolliert nicht, aber sind 2 Einzelhaken und das Gewicht ist an einem Einzelhaken direkt befestigt (Jig). Wie gesagt, Graubereich.
@@iCatchFish Danke. Ich wünsche Dir weiterhin Petri 🐟
wo genau fischeder
Dynmt usgsproche isch Dynamite