Ich find das mit der verjährung von kleinen Straftaten gut, wenn ich mir zum Beispiel mal als Kind oder Jugendlicher ein Spiel illegal runtergeladen hab sollte ich nicht in 30 jahren noch dafür verklagt werden können. Bei Sexualstraftaten find ich das allerdings nicht so gut, weil das ernsthafte bleibende psychische schäden hinterlassen kann.
ich weiß nicht ob man einen täter der mit 22 betrunken solch eine sexualstraftat begangen hat noch 43 jahre später und evtl inzwischen frau und kinder hat noch verknacken sollte.
ShinArts damit würde ein Signal gesendet werden, das Vergewaltigung okay wäre. Jeder der vergewaltigt, verg. Hat, muss immer Angst haben selbst mit 70 jahren noch verknackt zu werden. Vergw. Ist in keinster weise und sollte nie in irgeneiner Hinsicht legitimiert werden. Das wäre für unseren gesellschaftlichen standard einfach nicht tragbar. Stell dir vor du wurdest als kind missbraucht... Traust dir aber erst 10 jahre später was zu sagen und trägst es mit dir rum.... Du würdest niemals das Recht bekommen das dein peiniger gestraft wird... Wäre das fair? Icj glaube nicht. Vergewaltigung ist schlimmer als mord. Wer scheiße baut muss dazu stehen und die verantwortung übernehmen.
@@maikwitt_youtube "damit würde ein Signal gesendet werden, das Vergewaltigung okay wäre" So ein Schwachsinn. Hast du deinen Gedanken auch mal kritisch hinterfragt bevor du ihn niedergeschrieben hast? Wäre es für DICH ein Signal das du jetzt raus gehen kannst und rum vergewaltigen? Ich vermute eher nicht. Vergewaltigung ist nicht schlimmer als Mord. Du kannst danach immer noch ein ganzes Menschenleben lang gestalten, oftmals mit psychischen Problemen klar, oftmals auch nicht. In jedemfall mehr als nach dem Mord, logisch. So viele halbgare Gedanken....
Ich bin der Meinung, dass bei solchen Sachen, wie Tötungsdelikte oder sexueller Missbrauch, es keine Verjährungsfrist mehr geben darf. Genauso, wie es derzeit bei Mord der Fall ist.
Finde ich nicht. Alles sollte verjähren. 20 jahre nach einem mord kann ein mensch sich um 180 grad gewandelt haben, und ein vollkommen "neuer" mensch sein. In meinen Augen ist an dem punkt jegliche strafe überflüssig.
Kann ja sein, dass sich ein Mensch um 180° drehen kann, ich finde aber, wenn jemand ein Menschenleben beendet hat, sollte er auch dafür bestraft werden.
Sehe interessante Sache. Und auch immer sehr interessant, ob ein alter NS Verbrecher noch ins Gefängnis gesteckt werden sollte ( also Vollstreckung der Freiheitsstrafe)
Hellseher gefragt, oder wie? So eine depperte Bitte, wenn doch jedem klar sein muss, dass das nur mit ärztlichen Attesten geht, die sicherlich nicht öffentlich werden. Die Antwort der Frage bringt wohl nur dem was, der sich selber so ner Sache entziehen will und nach "how to" per Internet sucht. Ansonsten frag die darüber entscheidende Justiz ... nur die Antwort ist bekannt.
Nerdgasmus Videos I Wissenschaft und so Zeug Doch, es wurde sogar gerichtlich entschieden, dass es illegal ist und einige der Leute die da drin steckten wurden auch bestraft bzw zumindestens angeklagt meines Wissens nach.
@Nerdgasmus Videos I Wissenschaft und so Zeugdoch, ist illegal. und jeder kann natürlich nicht jeden anklagen, sondern verklagen. das sind ganz verschiedene dinge. insofern gut, dass du dich für diese videos interessierst. da lernst du noch was.
Da müsste man ja auch jemand anfassen, der in der Hierarchie weit oben steht... und das sind ja ehrbare Bürger mit schwarzen Koffern... schade eigentlich,d ass unsere Politik mal nicht durchzieht.... es wäre eigentlich cool, wenn Angie dafür gesorgt hätte, dass die "hohen" drankommen.... Kohl ---> Knast (Beugehaft) wg Geldwäsche/schwarze Koffer annehmen, Schröder ---> wegen genehmigen einer Öl/Gas-Pipeline und dann zufällig dort Aufsichtsrat werden, Vorstand von VW ---> Knast (Beugehaft), wg. Gefährder die unsere Bevölkerung gezielt mit Abgasen vergiften wollen (das wäre eine coole Aktion gewesen, kompletter Vorstand von VW als gefährder in Haft, eine Woche später hätte jeder seinen persönlichen Autoupgrader bekommen, danach Vorstand wieder frei... und bei der nächsten Wahl hätte sich Angie mit 70% Mehrheit als Königin der Ukermark ausrufen lassen können....). SO aber hat mand as Gefühl, die kleinen hängt man, die großen lässt man verjähren....
Theoretisch können alle Straftaten solchen Schaden zufügen. Und selbst wenn sie es nicht getan haben. ist es leicht etwas derartiges zu behaupten. Es wäre ein Gesetz das in der Theorie logisch klingt, faktisch aber dann auch gar kein Sinn mehr macht,
Das wird ein Definitionskrieg ;-) Du kannst einem Menschen ziemlich leicht mit "Nichtigkeiten" geistigen Schaden zufügen, ganz ohne illegale Handlungen, alles eine Frage der Resilienz und vielen anderen Vorraussetzungen. Du kannst etwas nur zum allgemeinen Recht erheben wenn du es auch schriftlich fassen kannst, das ist in der Realität leider oft gar nicht so leicht.
So wie man ein Recht auf Vergessen hat ist es wichtig ein Recht auf Besserung zu haben. Hat man zB früher Filesharing betrieben, es ist unentdeckt geblieben und man hat sein falsches Handeln eingesehen und mit soetwas aufgehört ist es wichtig, dass man nicht im nachhinein noch dafür belangt werden kann, dass man mal Unrechtes getan hat, es aber nicht mehr tun würde.
Stimmst du dem auch so zu: So wie man ein Recht auf Vergessen hat ist es wichtig ein Recht auf Besserung zu haben. Hat man zB früher Kindesmissbrauch betrieben, es ist unentdeckt geblieben und man hat sein falsches Handeln eingesehen und mit soetwas aufgehört ist es wichtig, dass man nicht im nachhinein noch dafür belangt werden kann, dass man mal Unrechtes getan hat, es aber nicht mehr tun würde.
@@zukasasteam4631 wie soll ich mir das vorstellen? Ich kann ja immer nach der Straftat sagen dass ich das nie mehr machen würde, man wird ja seltenst während man die Straftat gerade begeht direkt von der Polizei gesehen sondern meistens erst danach. Wenn ich letzte Woche jemanden umgebracht habe sage ich jetzt einfach "oooh ja das war blöd, mache ich nie mehr" und dann ist gut? Das gleiche Spiel kann ich dann ja beliebig oft wiederholen, wie soll es dann aussehen? In einer idealen welt, wo man die Beweggründe einer Person mit Sicherheit feststellen könnte wäre das ja eine nette Idee, aber ich sehe nicht wie das hier umsetzbar wäre.
Ja, verjährung ist wichtig! Das kann man an Extrembeispielen am besten sehen: Angenommen ich mache als 18 jähriger eine Reihe von Schwarzfahrten im ÖPNV oder im Fernverkehr der deutschen Bahn. Dann stellt das eine Straftat dar (erschleichen von Leistungen). Direkt danach mache ich einen Austausch nach Timbuktu (oder irgendein anderes Land, in dem keine Auslieferung nach Deutschland möglich ist). Nach Jahren komme ich wieder nach Deutschland (z.B. eine Geschäftsreise; die Straftaten sind längst in Vergessenheit geraten) und werde direkt am Flughafen in U-Haft gesteckt. Anschließend kommt der Prozess. In der Zwischenzeit habe ich mich doch übelst verändert, evtl. Habe ich einen ganz anderen Charakter. Ich habe einen ehrenswerten Job (evtl. Arbeite ich sogar in der Sicherheitsbranche). Nun sitze ich also im Gerichtssaal und der Richter muss mir erst (evtl. sogar über einen Dolmetscher) erklären, was ich falsch gemacht habe. Mit viel Glück dämmert es mir, warum ich da sitze, wo ich grade sitze. Mal ganz im Ernst: Jetzt noch eine Freiheitsstrafe auszusprechen würde mehr schaden, als dass es irgendwelche Verfehlungen der Vergangenheit wieder gut machen würde. Der Verkehrsbetrieb hat den Vorfall längst vergessen. Ich kann meinen Job nicht machen und kann nach der geplanten Geschäftsreise nicht mehr zurück, um die Arbeit in Timbuktu wieder aufzunehmen. Das schlimmste: Ich verliere evtl. meinen Job und meine Familie kann schauen, wie sie ihr Geld verdient (Sozialsysteme gibt es in dem Staat evtl. nicht). Mit viel Fantasie kann man sich dann auch noch diplomatische Spannungen zwischen Timbuktu und Deutschland vorstellen. Was ist, wenn ich der Cheff eines wichtigen Unternehnens bin? Solche Prozesse können evtl. in Nordkorea geführt werden, aber doch bitte nicht in Deutschland. Fazit: Verjährung ist wichtig und Sinnvoll!
Bei solchen Dingen stimm ich dir zu. Nur bei Sachen wie Vergewaltigung oder Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge sieht das ganze etwas anderes aus. Stell dir vor der Täter kommt nach 20 Jahren oder so zum Opfer und sagst: " Hey, ich war derjenige, der dich damals vor 20 Jahren brutal vergewaltigt hat und du kannst nichts mehr dagegen tun", oder "Hey ich habe damals deinen 5 jährigen Sohn überfahren und bin von der Unfallstelle abgehauen und jetzt kannst du nichts mehr dagegen tun. Die Opfer müssen sich dann noch mehr gedemütigt fühlen und der ganze Schmerz von damals kommt wieder hoch. Ob bei solchen psychischen Sachen eine Verjährung sinnvoll ist, ist fraglich.
Nur weil du ein Beispiel findest wo das sinnvoll ist heißt das nicht automatisch dass es immer sinnvoll ist. Angenommen man pendelt immer mit der Verjährungsfrist zwischen Deutschland und Timbuktu hin und her. Jedesmal wenn man wieder in DE ist ist die Tat verjährt, also macht man es wieder und fährt zurück nach Timbuktu, wartet da wieder etc. Ich will jetzt nicht sagen ob verjährung sinnvoll ist oder nicht, aber der Schluss von einem Beispiel auf die Gesamtheit funktioniert auch nicht so einfach.
@@florianmuller5123 Schon. Aber wenn du dann eine Verjährung brauchst, bist du ja geflohen. Und das ist dann wieder eine kriminelle Absicht. Es ist auch kein Verbrechen, wenn du im Strassenverkehr ein parkendes Auto beschädigst. Es wird erst ein Verbrechen, wenn du Fahrerflucht begehst. Verstehst du, was ich meine?
@@mrnamikaze3231 Warum sollte man sowas tun? Man weiß doch nichts über die Menschen. Da kanns ganz schnell passieren daß man sich mal mit "dem Falschen" angelegt hat. Nacher hat das Opfer einen Onkel oder so, der die Lieblingskneipe von irgendwelchen Hells Angels oder Mafioso oder anderen zwielichtigen Gestalten betreibt. Und plötzlich treten Leute in Kontakt zu einem, mit denen man ganz sicher keinen Ärger haben will.
@@chaospilot2142 Ok ich respektiere deine Meinung zu deinem Kommentar Sorry wollte ihn nur mal zeigen das er wirklich gute Arbeit auf UA-cam neben seinen Job leistet
Ich bin dafür, dass alle Straftaten (auch Mord und Missbrauch) nach spätestens 50 Jahren (2 Generationen) verjähren sollten. Irgendwann hat die Verurteilung nur noch symbolischen Wert. Irgendwann ist mal gut.
Ich finde einen anderen Aspekt noch viel interessanter: Ein Freispruch bleibt immer ein Freispruch, auch wenn spaeter neue Beweise auftauchen, die die Schuld eindeutig beweisen. Dieser Grundsatz soll überarbeitet werden. Ist das so richtig?
Es gab mal so einen film aus amerika in dem der ehemann untergetaucht ist und seine frau für Mord lebenslang bekommen hat. Nachdem sie draußen war trifft sie ihm auf einmal zufällig auf der straße Dort hieß es : vom amerikanischen recht her dürfte sie ihn einfach so töten weil sie für genau dieses verbrechen ja schon mal rechtskräftig verurteilt wurde. Ist das wirklich so ?
@@marcom.996 Nein. Da das ein anderer Tatzeitpunkt ist, ist das eine andere Tat. Ich kann ja auch nochmal verurteilt werden, wenn ich ein zweites Mal von dir etwas stehle und schon für die erste Tat verurteilt wurde.
@@svenoliverschafer7917 die Frage ist halt wirklich kommt es auf die tat an sich an, sprich den mord an genau dieser person und der schauplatz/zeitpunkt ist irrelevant. Oder ist es wirklich davon abhängig das es einen neuen tatort gibt. Die amys haben manchmal echt komische gesetze. Prinzipiell hat sie ja bereits 15 Jahre abgesessen für den mord an dieser person und die person gilt quasi sowieso als tod
Schädigung einer Person sollte nie verjähren. Zumindest sollte selbst nach langer Zeit der Geschädigte die Möglichkeit haben, Schadenersatz für Behandlungen usw. zu erhalten. Sachschäden und Diebstahl kann von mir aus verjähren, materielle Dinge sind zwar ärgerlich, aber sollte auf nem ganz anderen Blatt stehen als Schädigung einer Person.
Warum Strafe? Ist doch Mittelalter! Es geht meiner Meinung um das Bewusstsein, was für Konsequenzen ein Delikt auf die Opfer gehabt hat. Sich mit diesen Konsequenzen auseinanderzusetzen und sich um die Opfer zu kümmern schafft Bewusstsein und ist im eigentlichen Sinne Verantwortung.
warum strafe, das ist eine gute frage. denke doch einmal daran wie sich das "system" strafe in unser leben etabliert hat. du warst ein kind und hast deine grenzen ausgelotet, das tun alle kinder und bist naturgemäß oft genug über das ziel hinausgeschossen. wie bringe ich als elternteil nun meinen kindern bei, daß es bestimmte regeln und restrikitonen gibt? unter gewissen umständen reicht es wohl das ganze zu sagen , auch mehrmals, aber versuch mal mit einem 6 jähringen über sinn und verantwortung zu diskutieren. also gibt es situationen in denen man ein kind bestraft damit es lernt, daß es dinge gibt die nicht akzeptabel sind. über die art der strafe brauche ich nicht zu reden das entspringt jeweils der situation oder dem "vergehen" aber auf diese art merkt sich ein kind, daß es dinge gibt die es nicht tun darf und die entsprechend auch gesellschaftlich nicht akzeptiert werden. und wenn man das so gelernt hat dann ist die angst vor einer bestrafung etwas durchaus gutes. es verhindert auch im späteren leben so manchen mist den man ansonsten vielleicht gebaut hätte. natürlich klappt das nicht immer sonst bräuchte man keine verjährung aber letztendlich ist es doch so, daß eine bestrafung auch eine konsequenz meines fehlers ist und von daher hat das mit sicherheit einen erziehungseffekt.
Danke vielmals für deine interessante Antwort. Sind Erwachsene nicht fähig, über Sinn und Verantwortung nachzudenken? Willst Du damit sagen, dass man " Erzieherisch Erwachsene gleichbehandeln soll wie Sechsjährige? Das glaube ich nicht. Ich versuche es mal aus der Therapeutischen Perspektive. Die scheint mir für die Situation angebrachter als Erzieherische Massnahmen für Kinder! LG
@@paxaurelis5664 gerne, ich freue mich über jede interessante diskussion. natürlich sind erwachsene fähig über sinn und verantwortung nachzudenken aber das bewusstsein,daß auf fehlverhalten strafe folgt wird einem als kind sozusagen eingeimpft. und so werden entsprechend gesetze erlassen gegen die zu verstossen einem strafe einbringt. das ist eingängig und akzeptiert und deswegen bis zu einem gewissen grad erfolgreich. erwachsene wie 6 jährige behandeln? nein sicherlich nicht in der masse aber wenn ich ehrlich sein soll habe ich mich bei manchem kommentar schon oft genug gefragt wie alt der verfasser wohl sein mag. in vielerlei hinsicht sind erwachsene nicht sehr erwachsen vor allem dann nicht, wenn sie eben keine strafe zu befürchten haben. und was wäre geeigneter seinen spieltrieb auszuleben als das anonyme internet? keine konsequenzen, keinerlei anstand mehr. natürlich übertreibe ich hier aber ich bin sicher du weisst was ich meine. ein sehr gutes beispiel hierfür ist der kanal von bigbear22941. hier gibt es videos zu sehen von der sendung mit der maus. er hat die kommentarfunktion deaktiviert. mehr muss man dazu nicht sagen auch wenn es traurig ist. erzieherische massnahmen für kinder meinte ich in dem fall auch nicht als 1:1 adaption für erwachsene, wenn man einem kind fernsehverbot ausspricht skaliert das für eine entsprechende straftat natürlich mit. aber das prinzip bleibt sich gleich und immerhin erhält das unseren rechtsstaat. auch wenn betroffene das mit sicherheit anders sehen würden. aber möglicherweise, und da stimme ich deinem punkt unumwunden zu, ist das prinzip strafe wahrscheinlich auch die einfachere lösung. es ist einfacher jemanden wegzusperren oder auf anderen art zu bestrafen als sich mit dem eigentlichen problem auseinanderzusetzen oder die ursachen zu bekämpfen. es gibt auch fälle in denen niemand daran schuld ist und der straftäter ist einfach nur ein idiot. aber das ist eine andere geschichte und verlangte nach einem anderen ansatz.
alles was "mit Todesfolge" endet und Vergewaltigung jedlicher Art sollte wie Mord behandelt werden und nie verjähren. Die Opfer und Angehörigen sind schließlich auch zeitlebens durch das Geschehene bestraft.
Auch ein Krimineller hat das recht auf Seelenruhe. Sollte einer nicht bestraft werden sollte es schon Strafe genug sein die ganzen Jahre sich sorgen zu machen erwischt zu werden.
Bei Lapalien wie Diebstahl vielleicht, aber bei einer Vergewaltigung wird nicht selten dass komplette Leben des Opfers negativ beeinflusst (Traumata, psychische Erkrankungen, nicht mehr intim werden können mit Personen). Da ist ein Leben lang Angst haben geschnappt zu werden ein Witz dagegen
@@Hans._A._Pils und genau das vergessen (bzw. wissen) leider viel zu wenige. Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist Subjektiv, also jeder empfindet sie anders. Recht ist "festgeschrieben" und wird immer nahezu gleich durchgesetzt. Aber jede Gesellschaft hat die Macht ihr eigenes Recht zu bauen/verändern und so dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden anzupassen. (was im übrigen auch ständig getan wird)
Cooles und informatives Video. Grob weiß man ja was verjähren heißt, aber die Infos waren nochmal sehr interessant. Ach ja, sehr schöne Kulisse im Hintergrund! Weiter so! Eine Frage hätte ich jedoch noch. Zählt Verjährung auch für Totschlag, oder ist das gleichwertig mit Mord? Würde mich über eine Antwort freuen. Weiter so!
Eigentlich sollte es genau so wie bei einem Mord sein da Totschlag ja sehr na bei Morf drann liegt so denke und weiss ich es auch. Komplett richtiger Kommentar
Ich bin mir unsicher, ob Straftaten nicht verjähren sollten. Ich muss immer an die eigene Befriedigung des Rachegedankens denken. Wenn mich heute jemand beklaut, würde ich vermutlich wollen, dass der auch in 50 Jahren noch Angst haben muss, eingesperrt zu werden. Umgekehrt aber, wenn ich was falsch gemacht habe, will ich mich auch nicht (berechtigterweise eigentlich) ein Leben lang fürchten müssen, entdeckt zu werden. Es ist halt sehr schwierig.
Das richtige Strafmaß bei einer Vergewaltigung kann für den Täter auch nur lebenslange Haft mit danach stattfinden der Sicherungsverwahrung lauten. Denn das Opfer leidet wie du schreibst lebenslang und dann kann man den Täter nicht nur für wenige paar Jahre wegsperren.
Alexander Haupt, es geht um Verjährung, nicht um das Strafmaß! Für manche Wiederholungs- und Serientäter wäre dein Vorschlag tatsächlich das richtige Strafmaß...
@@snoopy0155 ja stimmt du hast recht ihr geht es um Verjährung aber auch für Vergewaltigung sollte es keine Verjährung geben. Genau wird z.b. beim Mord sollte eine Vergewaltigung niemals verjähren. Solche Täter müssen wissen sie können auch nach Jahren nach Jahrzehnten noch vor Gericht gestellt werden. Die Spuren kann man nämlich am Verbrechens Opfer sichern lagern und dann stehen die auch noch sehr sehr lange zur Verfügung.
Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon (theoretisch) auch wussten. Bei der regelmäßigen Verjährung ist deshalb immer der 31. Dezember der Stichtag.
Aber was passiert dann mit dem erbeuteten (physischen oder digitalen) Diebesgut, wenn ein Diebstahl verjährt? Muss man das dann trotzdem zurückgeben? Auch wenn man sonst keine Strafe mehr bekommt. Und beginnt die Verjährungsfrist mit dem Abschluss des Diebstahls oder erst wenn man aufhört den erbeuteten Gegenstand oder illegale Software zu verwenden.
Ich finde es persönlich Blödsinn, dass auch Fälle verjähren, obwohl ein Ermittlungsverfahren längst läuft. War da nich letztes Jahr ein Fall mit der Deutschen Bank und Korruptionsvorwürfen? Die haben ihrerseits das Verfahren so verzögert, dass es verjährt war. Sowas sollte meiner Meinung nach nicht möglich sein dürfen.
meiner meinung nach sollten kleinere straftaten definitiv verjähren, auch ruhig noch etwas schneller, ich finde aber auch, dass schwere straftaten wie mord, vergewaltigung, etc nur in ausnahmefällen verjähren sollten.
Ich finde es gut, dass es Verjährung gibt. Natürlich sollten schwere Straftaten wie z.B. Mord oder sexueller Missbrauch nie verjährt werden. Bei anderen Straftaten finde ich es allerdings gut, das es sowas wie Verjährung gibt. Es ist meiner Meinung unfair, wenn jemand wegen einer geringen Straftat nach 14 Jahren belangt wird.
hab mal früher meinem Bruder die Nukkelflasche geklaut und er musste wieder an Mamas Brust... zum Glück ist der Diebstahl verjährt😲... Ich liebe diesen Kanal man wird super aufgeklärt über wichtiges und man fühlt sich viel freier wenn man hört was für Rechte man alles hat 😍... Danke für dieses neue Lebensgefühl
Ich finde dass noch weitere schwere Straftaten nicht verjähren sollten, gerade in den Fällen mit Todesfolge oder auch bei Missbrauch von Schutzbefohlenen. Sowas geht gar nicht und da kann der Täter wegen mir auch 50 Jahre im Ausland verbringen bevor er gefunden wird und seine Strafe antritt...
Ich finde es auch wichtig, das die Täter die Geschichte erzählen können. Das passiert eher, wenn sie straffrei sind. Dadurch kann man von dem Vorfall für die Zukunft lernen. Ich finde die Verjährung gut, wie sie im Moment sind. Danke für das Video
Ich habe eine wichtige Frage, angenommen ich verstoße gegen Bewährungsauflagen und muss für 3 Jahre in Knast, kann das verjähren? Zum Beispiel nach so 20 Jahren das wenn ich bis dahin nicht gefunden werde das die Haftstrafe verjährt?
Ja und wie ist das mit Bewährung und Widerruf und Strafzusammenzug btmg? Bei bis zu drei Jahr Haft mit Urteil und Vollstreckung Verjährung? Viel dank...
Ich weiß, dass sie das als Anwalt anders sehen, aber ich finde das ganze Justizsystem hier lächerlich. Oftmals wird einer der einen 3 bis 5 Stelligen Betrag an Steuern hinterzieht deutlich schwerer bestraft als jemand der gleich zig Millionen hinterzieht. Und meistens werden Steuersünder deutlich Schärfer bestraft als Vergewaltiger. Warum ist das so? Könnten sie das mal versuchen logisch zu erklären?
1. Ist mein Kühlschrank defekt, wenn das Eisfach nicht mehr richtig kühlt (also definitiv nicht unter -5°C)? 2. Und wenn dieser Teil der bereits zuvor in der Mietwohnung eingebauten Küche ist, muss dann der Vermieter auf seine Kosten einen Neuen einbauen lassen? Bonusfrage: Muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen, damit er sich den Defekt vor Ort ansehen kann? Wäre toll, wenn ihr mich da mal aufklären könntet :)
1.Kuke mal in dein mietvertrag wehr für die kosten aufkommen muß. 2. Der vermieter muß sich den schaden ankuken wenn er die kosten über nemen muß ansonsten nicht wenn sie auf die kosten selbst tragen.
Mietvertrag Prüfen. Messungen Der Kühlschrank Temperatur mit Verschiedenen oder einem Geeigneten Temperatur Messgerät vornehmen und Dokumentieren. Vermieter damit Konfrontieren und um Abhilfe zu Bitten. Mfg Michael aus Hamburg.
Die Verjährung würde ich abschaffen bei jeder Tat mit Personenschaden (körperlich und seelisch). Widerum bei irgendwelchen Sachschäden denk ich mir, wenn es nach 10 oder 20 Jahren nicht aufgefallen ist. Ist aber schwer zu pauschalisieren.
Beleidigungen verursachen einen seelischen Schaden. Ohrfeigen verursachen körperliche Schäden. Was spricht denn dagegen, dass man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verurteilt werden kann, weil man jemanden einmal beleidigt hat? Was spricht denn dagegen, dass man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verurteilt werden kann, weil man jemandem einmal eine Ohrfeide gegeben hat?
@@anti-reichsburger9277 Also prinzipiell guter Einwand. Hier muss man dann die Verhältnismäßigkeit prüfen. Wenn durch die Ohrfeige ein Trauma ausgelöst wurde, dann wäre es durchaus relevant, wenn nicht wäre es durchaus unverhältnismäßig.
Ich bin der Meinung, dass man bei kleineren Delikten die Verjährung beibehält, sie jedoch bei schweren Straftaten oder bei Straftaten großem Ausmaßes (Abgasskandal) abschafft. Zudem sollte die Verjährung bei allen Taten die langfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen hat (Vergewaltigung oder Entführung) auch abgeschafft werden.
Auch Raub hat langfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen. Auch KV. Auch Diebstahl. Auch Betrug. Was sind denn für dich kurzfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen?
@@dieterhermannn Die genannten Taten waren nur Beispiele und stellen keine vollständige Liste dar. Natürlich gehört Einbruch auch dazu. Im allgemeinen betrachte ich Straftaten, die keine langfristige Auswirkungen haben (Wie das Hacken eines Computers sowie der Diebstahl von Daten in Folge eines Hackerangriffs(das hier ist ebenfalls keine vollständige Liste)), je nach Ausmaß eher als kleinere Delikte an.
Wenn ein Bußgeldbescheid im Amt verloren geht (unterm Schrank oder unter der Heizung) und Monate später wieder gefunden wird. Verjährt da auch der Bußgeldbescheid oder nicht ?
Kommt drauf an wie viele Monate später der Bescheid wieder auftaucht und wofür er ausgestellt worden ist, aber ja, auch dein Bußgeldbescheid verjährt irgendwann, meist sogar recht schnell nach wenigen Monaten :)
ich bin hier sehr zwiegespalten, klar tut aufklärung not und sollte vollbracht werden. ist es aber wirklich notwendig einen über 70 jährigen noch hinter schloss und riegel zu bringen?
Das ist ja eine zivilrechtliche frage. Das eigentum kann nur übergehen wenn der alte eigentümer und der neue das wollen oder ein gutgläubiger die sache ersitzt (z.b. du nimmst ein sofa vom Sperrmüll. Du kannst davon ausgehen dass der alte eigentümer es nicht will, dann gehört es nach gewisser zeit dir). Gutgläubig kann man aber nicht sein wenn du weist dass die sache gestohlen ist
@@Hans._A._Pils fast. Zumindest im ZivilRecht ises so, dass Verjährung nicht von amtswegen eintritt. Heißt du musst dich darauf berufen. Angeklagt werden könntest du also noch, sogar verurteilt, aber sobald du zum Richter sagst "Verjährt" wird der die Akte schließen und die Sache ist durch und du nicht strafrechtlich Verurteilt.
@@AkantorJojo Was willst du sagen? Du redest dir da einen inkohärenten Stuss zusammen, der noch nicht einmal unter Berücksichtigung etwaiger falscher Bezeichnungen Sinn ergibt.
#fragWBS Was darf der Arbeitgeber durch die Hausordnung alles regeln? Darf er zum Beispiel verschreiben, in welcher Sprache die Arbeitnehmer sprechen sollen? Darf der Arbeitgeber verbieten, dass ausländische Mitarbeiter unter sich und ggf. mit Kunden eine andere Sprache sprechen als Deutsch?
In 20 bis 30 Jahren weiß ich vielleicht gar nicht mal mehr von meinen Vergehen. Bis dahin bin ich ein ganz anderer Mensch und Stafe dafür nach all der Zeit meiner Meinung nach nicht fair.
ANTI- Reichsbürger Natürlich vergisst man sowas nicht. Aber trotzdem ist es nach so langer Zeit nicht mehr wirklich praktisch jemanden wegzusperren. Kostet nur sinnlos Steuergelder. Aus der Stafe lernt der nach der Zeit nix mehr und selbst wenn.. Im Knast wird die Person trotzdem ihr Ende finden, bevor die Haft ended.
@@ColdMystery Wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt wird besteht immer die Möglichkeit, dass der Verurteilte in Gefangenschaft stirbt. Das Alter des Verurteilten ist dabei egal. Wie kommst du denn überhaupt darauf, dass 55- bis 65-jährige in Deutschland in aller Regel schon gestorben sein müssten? Bei der Strafe geht es nicht nur darum auf den Täter einzuwirken. Es geht auch darum, dass Bevölkerung zu zeigen, dass es Gerechtigkeit gibt. Dass du dich am Alter bei einer Verurteilung störst, ist kein Argument gegen die Verjährung. Es ist ein Argument gegen die Verurteilung alter Menschen. Wie alt sollte man denn deiner Meinung nach eigentlich sein, dass man die absolute Narrenfreiheit bekommt und tun kann was man will, ohne dafür belangt zu werden?
ANTI- Reichsbürger Ich habe nie erwähnt, dass Menschen in der Regel im Alter von 55-65 versterben würden. Außerdem war nie die Rede von einer Narrenfreiheit für alte. Aber es macht für mich keinen Sinn, jemanden der im Alter von 30 Jahren jemandem vor 40 Jahren umgebracht hat noch einzusperren.
@@ColdMystery " Ich habe nie erwähnt, dass Menschen in der Regel im Alter von 55-65 versterben würden." In deinem Ausgangskommentar hast du geschrieben, dass du es nicht für fair hältst, dass man für sehr schwere Verbrechen auch nach 20 bis 30 Jahren noch bestraft werden kann. In deinem nächsten Kommentar hast du dann ausgeführt, dass du eine Verurteilung nach so langer Zeit als sinnlos ansehen würdest, weil die Leute ja sterben würden bevor die Haft endet. Wenn jemand im Alter von 20 Jahren eine Straftat begeht, die nicht verjährt, und er dafür nach 20 bis 30 Jahren verurteilt wird, dann ist er bei der Verurteilung 40 bis 50 Jahre alt. Zu dem ersten Zeitpunkt, zu dem die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist die Person dann logischerweise 55 bis 65 Jahre. "Außerdem war nie die Rede von einer Narrenfreiheit für alte." Du störst dich ja daran, dass Leute im Knast sterben könnten und bist der Meinung, dass nur sinnlos Steuergelder ausgegeben würden. Konsequenterweise müsstest du dich generell daran stören, dass Alte zu Freiheitsstrafen verurteilt werden können. Bei denen besteht ja dann immer das Risiko, dass sie während der Haft sterben. Das lässt sich nur vermeiden, wenn alte Leute eine Narrenfreiheit bekommen und deshalb nicht mehr verurteilt werden können. "Aber es macht für mich keinen Sinn, jemanden der im Alter von 30 Jahren jemandem vor 40 Jahren umgebracht hat noch einzusperren." Wenn es Totschlag war, kann das gar nicht passieren.
Bekannte haben 2 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. 6 Monate nach dem Auszug meldet sich die Mietgesellschaft und sagt es wurde nie die Stromrechnung bezahlt und fordert für 2 Jahre nachträglich das Geld. Strom wurde dort über die Mietgesellschaft bezahlt. Der Mieter bekam nie eine Rechnung oder Mahnung. Er nahm an Strom ist in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Bei der Mietgesellschaft war es niemanden aufgefallen, dass Strom nicht gezahlt wurde, bis jetzt einen halben Jahr nach auszug. Die Rechnung wurde bereits beglichen, aber dennoch: wie ist die rechtliche Einordnung? xD Was im Mietvertrag dazu steht ist mir leider nicht bekannt.
@@Kratos2881 Nein. Es ist zwar sicherlich nicht die Regel aber möglich Strom in die Nebenkosten zu packen. Bei mir zum Beispiel. Der Zähler ist dann nicht auf den Mieter sondern den Vermieter angemeldet.
Ich finde man sollte das mit der Verjährung anders machen. Zunächst sollte eine Straftat in einem angemessenen Rahmen zur Anzeige gebracht werden. So soll niemand ein Druckmittel haben. Wenn zb. im Supermarkt klauen war und die bringen das nicht zur Anzeige und nach einem Jahr klaut man nochmal dort, dann sollten die nicht den Diebstahl vor einem Jahr noch anzeigen können. Wenn das Opfer nachweislich nicht in der Lage war (Koma, Angst, Trauma etc.) die Anzeige Zeitnah zur Anzeige zu bringen, sollte die Frist erst dann beginnen, wenn man dazu in der Lage war. Auch der Staat sollte unter Druck gesetzt werden. Die können sich nicht 9 Jahre die Eier schaukeln und dann 1 Jahr vor Verjährung dann anfangen zu ermitteln. Die sollten nur eine begrenzte Zeit ermitteln dürfen. Es gibt aber da ein paar Probleme. Raubkopien wäre ein solcher Fall. Als betroffener kann man relativ schnell die Plattform anzeigen. In Foren kann man auch einzelne Uploader erkennen und Anzeigen, auch wenn die Identität (noch) nicht bekannt ist. Man hat aber den Beweis dass der User xxx69Solmecke69xxx 100 Dateien hochgeladen hat. Wenn man nun nach 2 Jahren an die Server kommt, kann man die Uploader ermitteln. Dabei wird man aber auch diejenigen ermitteln können, die etwas heruntergeladen haben und ggf. sogar Daten per PN verteilt haben. Diese sollte man nicht mehr verfolgen können, zumindest nicht für Taten die länger zurück liegen. Wenn ich vor 2 Jahren mir da ein paar Dateien heruntergeladen habe und dann auch per PN verteilt habe, sollte ich dafür nicht belangt werden. Ich kann ja zur Besinnung gekommen sein. Zufallsfunde sollte man nicht so einfach verfolgen können. Der Schaden muss Zeitnah angezeigt werden und wenn man von einem Schaden erst nach Jahren erfährt, dann hat man Pech. Das 2. Problem wäre wenn neue Beweise auftauchen. Wenn neue Beweise auftauchen, sollte der Staat weiter ermitteln können und er setzt die Frist für die Ermittlung zurück, zumindest zum Teil. Die Polizei sollte nach der Anzeige so schnell wie möglich, so weit ermitteln wie es geht und auch dementsprechend Beweise sichern. Wenn die Frist abgelaufen ist, dürfen die nicht mehr ermitteln. Wenn bei denen im System aber nach Jahren eine Lampe aufleuchtet, dürfen die diese neuen Beweise verarbeiten und damit dann ermitteln. Selbiges gilt für neue Technische Methoden. Wenn die vorher gut genug Ermittelt haben, haben die ja durchaus gute Beweise. Die Polizei und Staatsanwaltschaft darf sich einfach nicht so viel Zeit lassen, sondern müssen zügig arbeiten. Wenn die keine Ressourcen haben, müssen die welche schaffen. Verjähren sollte so schnell nichts. Es kommt aber immer drauf an was für ein Schaden entstanden ist, gegen wen und wie sehr es etwas verändert hat. Wenn mir jemand eine Scheibe eingeschlagen hat und nach 3 Jahren findet man den Täter und finanziell hat es nicht so weh getan, dann sollte man den laufen lassen. Wenn man aber durch den Schaden einen Kredit aufgenommen hat und sich die Lebenssituation so weit geändert hat, dass ohne den Schaden die Situation hätte anders laufen können, dann sollte man so etwas länger verfolgen können. Ich bin da kein Kriminalexperte, aber es gibt bestimmt welche, die mit meinem Konzept ein gutes System aufbauen könnte.
Das Monty hat in seinen neusten Video mal nach deiner Meinung zum Thema Preisabsprachen vom CPU Hersteller AMD und den Händlern gefragt. Er findet es komisch, dass wirklich alle Händler auf den Cent genau den gleichen Preis für die CPUs verlangen. #Kooperation wäre ein Träumchen und gäbe ein Däumchen.
muss nicht zwangsläufig abgesprochen sein. absprache wäre es, wenn sie mit intel aushandeln, dass beide ihre cpus teurer machen. ich denk mal eher, das wird ein knebelvertag von amd sein. de.wikipedia.org/wiki/Mindestpreis
Ist es eigentlich möglich wenn man nach einer Straftat sich ins Ausland abgesetzt hat wo es kein auslieferungsabkommen gibt, in Deutschland zu erfragen (per E-Mail Post der etc.) Wie lange es noch dauert bis die Strafe verjährt ist?
Vielleicht wäre es "sinnvoll" nicht verjähren zu lassen, sondern die aktive Verfolgung nach x Jahren einzustellen, sofern keine neuen bedeutsamen Hinweise auftauchen. Dadurch würde die Justiz und Polizei auch entlastet. Und das abnehmende Sühnebedürfnis könnte man ja grundsätzlich auch im Strafmaß verankern. Also das bspw. nach 20 Jahren nur noch ein Bruchteil der Strafe vollstreckt wird, oder gar eine Alternativstrafe.
Die "aktive" Verfolgung wird sowieso eingestellt, wenn keine verwertbaren Erkenntnisse mehr auftauchen. Dass eine Tat bereits 20 Jahre zurückliegt ist überdies in der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Ich finde der Staat sollte besser aufklären, was die Hintergründe für solche Entscheidungen sind. WARUM verjähren Straftaten, WARUM bekommen Sexualstraftäter häufig Freiheitsstrafen von
#Fragwbs In unserem Ort wurden 3 Ortsschild geklaut inklusive der Halterung und dazu wurden 2 Ortsschilder umgedreht. Könnte man dann bei einem Tempoverstoß damit argumentieren, dass es Außerorts sei?
ortseingangschilder sind wie stopschilder einmalig und können anhand der form erkannt werden, wenn die nur umgedreht wurden, siehts schlecht aus, bei den geklauten, tja was nicht da ist, kann mir nix sagen
Freebird fly to Sky Und woher soll ich dann wissen wo genau die Ortsgrenze ist, eine Gemeinde könnte diese schließlich verschieben. Es ist eben kein Schild vorhanden nichtmal ein Rahmen. Wenn man nicht Ortskundig wäre würde ich damit argumentieren.
@@Moinie "Wenn man nicht Ortskundig wäre würde ich damit argumentieren" JA! Die Ausgangsfrage war aber: "In unserem Ort" NEIN! Ferner solltest du sowohl dir, als auch anderen mehr Gehirn zutrauen. Denkst du, die machen direkt an einem NICHT vorhandenen Ortsschild eine (mobile) Radarkontrolle? Wahrscheinlicher ist eine Kontrolle vor gewissen Schwerpunkten innerhalb des Ortes. Und woran erkennst du nun, dass du innerhalb eines Ortes bist? Ich würde sagen: An den vielen Bäumen um die Straße herum (ja, es gibt auch Parks innerhalb von Ortschaften, wie der Central Park in NY)
Wenn jemand 20-30 Jahre lang nicht der Vergewaltigung überführt wird, muss man ehrlich fragen: Wie kommt es jetzt? Ist es wirklich sicher, dass er/sie es war, oder klagt man jetzt u.U. einen unschuldigen an. Es ist nicht nur schwere eine Tat zu beweisen nach 20 Jahren, es ist auch schwer die Unschuld zu beweisen und wie prominente Fälle (Stichwort Kachelmann) zeigen, verlangen viele Menschen das oder halten einen trotzdem für einen Verbrecher.
Nein dürfen die nicht, das gabs bereits mal in einem Video. Weder Lehrer noch die Schule an sich das das tragen von Handys am Körper verbieten. ua-cam.com/video/-QoHsDZxpi0/v-deo.html
#fragwbs Hallo Herr Solmecke Ich frage mich ob In-Game Käufe eigentlich illegal sind? Zum einen wird ja eine Parallelwährung geschaffen und zum anderen ein Monopol, da die jeweilige Währung nur in einem jeweiligen Spiel eingesetzt werden darf. Des Weiteren gibt es sogenanntes Dynamic priceing, was eine Währung für einen Spieler der viel ausgibt anders Bepreist als für einen Spieler der wenig ausgibt. Liebe Grüße
Wenn ich bei einem Hersteller 1 kg Hundefutter kaufe, zahle ich auch einen anderen Preis als bei 10.000 kg. Wieso sollte das bei "digitalen Gütern" nicht erlaubt sein?
Weil es bei dem Digitalen Beispiel so ist, dass zwei Spieler die selbe Menge an Währung kaufen aber der, der bereits mehr ausgegeben hat auch mehr bezahlen muss. Im Prinzip wird hier ja eine eventuelle Sucht ausgenutzt.
Hallo Herr solmecke, gilt das auch wenn man nach einer Verjährung offen drüber spricht ? Und ich hätte noch eine Frage die mich persönlich betrifft in einem Erbschafts verfahren. Falls sie Mal die Zeit finden, würde ich mich gerne Mal persönlich mit ihnen unterhalten.
1. § 81 Abs. 1 StGB: (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. 2. § 78 StGB Verjährungsfrist (1) 1Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2§ 76a Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist 1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, 2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, 3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, 4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, 5. drei Jahre bei den übrigen Taten. 3. als kleines juristisches Schmankerl von mir Juristen: § 206 BGB Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist. Das BGB ist so fundamental, dass man es auch außerhalb des Privatrechtes, sprich also auch im öffentlich Recht, wie dem Strafrecht, analog angewendet werden KANN! WARNUNG: Jeder heutige StaA bricht hierüber aber in totalitären Entsetzen aus! LG
@@diwobi1 Ist ein, von der CH aus gesehen, Hinterhotzenwäldler zum lesen in der Lage? Und merke DIR, vielleicht wird RW in die Alemannenschaft der CH heimgeholt - vielleicht????? S wär nöt schlächt, odrrrr!!!
Die interessante Frage ist doch: Wie sieht es mit der Verjährung von Straftaten aus, an denen sich der Täter auch über die Verjährungsfrist hinaus bereichert? Wenn jemand beispielsweise ein teures Bild aus einem Museum entwendet, verkauft und von dem Geld länger leben kann, als die Strafverfolgung zulässig ist? Oder wenn er das Bild sogar noch hat, wird es ihm auch nach der Verjährung noch abgenommen? Wie einige meiner Vorredner schon schrieben, sollten Straftaten, die jemanden psychisch oder physisch ernsthaft schädigen (Missbrauch, schwere Körperverletzung ...) meiner Meinung nach gar nicht verjähren. Dass, wie von dir im Video beschrieben, jemand ernsthaft eine(n) andere(n) zu Tode vergewaltigen darf und dann ~30 Jahre später nicht mehr dafür belangt werden kann, finde ich unhaltbar.
Finde ich richtig da man nach 30 Jahren ein ganz anderer Mensch ist und man wahrscheinlich die Hälfte seines Lebens verloren hat keinen Job hat und keine Freunde bzw Freundinnen Also denke ich schon das das Reicht nach 30 Jahren ist das Gefängnis doch eher eine gratis Unterkunft
Kannst du auch an deinem Gerät machen. Ich hatte am Handy kein Problem mit der Lautstärke. Und am PC mit anständigen Boxen sollte das erst Recht in Ordnung sein.
@@MiK3gamer natürlich könnte ich die Lautstärke an den Boxen höher drehen. Aber dann fliegen mir bei parallel dazu gespielten Games die Ohren weg und ich höre vom Video auch nix. Und bevor du jetzt sagst, ich könnte dann ja die Spiele leiser drehen : dann kommt man aus den justieren des Sounds überhaupt nicht mehr raus, also könnte WBS doch bitte darauf achten, den ungefähren Level der anderen Videos einzuhalten, dann muss keiner ständig irgendeinen Sound anpassen.
@@danny_jones sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Hab Grad nochmal verglichen, merke (wie gesagt, am Handy) keinen wesentlichen Unterschied zu anderen UA-cam Videos, was die Lautstärke angeht.
Sachen wieDiebstahl im kleineren Rahmen oder so sollten verjähren aber vergewältigungen und andere strafen bei den das Opfer schäden physischer und psychischer Natur erhält sollten verfolgt werden
Das mit der Verjährung kann auch einen Vorteil haben, dass man danach als Verbrecher (mitunter die einzige Person, die die gesamte Wahrheit kennt) ungehindert die Wahrheit zugeben kann ohne angst auf Strafe.
Ich würde das als Täter nicht tun, da es genügend Primaten gibt, die dir trotz Verjährung am liebsten die Eier ausreissen würden und dich ächten werden.
@@ganymedg.8832 Kommt drauf an, manchmal schon, andere mal gibt es wahrscheinlich auch einfach die Situation, bei der man froh ist, endlich Klarheit zu haben. Oder die Geschichte is so bescheuert, dass sie verfilmt werden soll, da ist es auch hilfreich, als Regisseur nicht so viel raten zu müssen, da man die "Wahre Geschichte" kennt.
Ich finde wenn niemand körperliche zu scharden gekommen ist darf es verjähren. Aber speziell bei Vergewaltigungen darf das nicht möglich sein. Ich möchte echt nicht wissen wie viele Opfer nach der Tat soizied begehen.
Nur bei wirklich schlimmes dingen, wo man anderen menschen grossen schaden zugefügt hat, wie zum beispiel bei vergewaltigung, brandstiftung mit todesstrafe und sowas, sollte es KEINE verjährung geben..
Finde schon ok wie das gehandhabt wird. Bei bestimmten Entscheidung die Maßgabe der Verhältnismäßigkeit anzusetzen ist ja auch von wirtschaftlicher und ethischer Relevanz. Wenn jemand vor 30 Jahren z.b. ein Diebstahl (inkl. Filesharing) oder Körperverletzung begangen hat und seit dem keine weitere Straftat im Zusammenhang oder Hintergrund dazu durchgeführt hat, würde doch die Verteidigung so oder so argumentieren, ob der beklagte nicht schon aus seinem Fehlverhalten gelernt hat oder ob zu der damaligen Zeit nicht psychologische oder soziale Hintergründe ausschlaggebend waren. Da wird die Staatsanwaltschaft es ohnehin schwierig haben eine schlüssige Argumentationskette zu torpedieren. Bei Mord oder Sexualdelikten sieht die Sache ja sowieso anders aus. Meistens liegen diesem Verhalten ohnehin sehr weitreichende Faktoren vorraus, die selten nach längerer Zeit einfach so abgeschüttelt werden können. Bei Serienmördern zeigt sich ja auch manchmal das zwischen zwei Taten manchmal mehrer Jahre oder gar Jahrzehnte vergangen sind. Da ist im Einzelfall natürlich auch immer die Frage, wann genau begann die Motivation zur Tat, handelt es sich um eine geplante oder spontane Tat und natürlich auch die Frage nach dem Motiv. Da kann eine Ermittlung durchaus ohnehin ein langer Prozess sein. In meiner Stadt gab es auch mal ein Fall von organisierter Kinderprostitution in der Politiker sowie Beamte der Polizei und Justiz verwickelt waren. Das hat auch über 20 Jahre gedauert, bis das aufgedeckt wurde und es zu Prozessen kam. Noch dazu kam dann auch noch Vergehen der Vertuschung, Verleumdung, Betrug, Amtsmissbrauch, Gewalt- und Drogendelikte, Meineid sowie Zeugenbeeinflussung und mehr. Dabei musste ja ganz genau im Detail geklärt werden, wer für welche Taten verantwortlich war und in wie weit dies zur Anklage gebracht wird, im Hintergrund zu dem eigentlichen Fall.
Soweit ich weiss kann man 3 Monate ne Anzeige raushaun (auch Montags) nach begangener Straftat(beim Anwalt) und diese dann innerhalb eines Jahres nach Anzeigenerstattung bei Gericht einreichen. Weiss aber nicht 100% ob das stimmt......nice wäre es schon ,wenn der Andere schon gar nicht mehr dran denkt und dann machts "Ruuummms" ;-)
Muss man wenn man z.B nach 20 Jahren erwischt wird noch die komplette restliche Strafe absolvieren? Angenommen man hat mit 22 etwas gemacht, wird mit 42 geschnappt... muss er dann die volle restliche Strafe von z.B 15 Jahren absolvieren?
Was ist wenn ich eine Straftat begehe und auf diese Strafe während fünf Jahre Verjährung allerdings wird während den fünf Jahren z.b. im vierten Jahr das Gesetz geändert und es stehen 10 Jahre Verjährung drauf gilt das alte und das neue dann?
Vermutlich das neue, aber darum wird man sich lange streiten können. Früher hatte Mord ja auch eine Verjährungsfrist. Viele Morde (isb von NS-Verbrechern), wären nach damaligen Fristen (auch die vor der NS-Zeit) verjährt, werden aber nach dem heutigen Grundsatz Mord verjährt nicht trozdem abgeurteilt.
Ok, das die Verfolgung irgendwann aus Ressourcen-Gründen beendet wird... kann ich noch nachvollziehen. Aber das die Bestrafung komplett ausfällt, wenn im nachhinein doch noch was raus kommt, ist einfach nur falsch (Wie in dem "Priester beispiel"). oder zumindest sollte es danach eine frage der Reue sein.
Ja das mit der reue halte ich für sehr wichtig. Denn wozu eine strafe wenn nicht zu dem einzigen zweck reue zu erzeugen? Auch wenn ich denke, das da andere dinge wie therapie, jenachdem vllt sogar mit opfer/hinterbliebenen sinnvoller wären.
Ich habe als kleines Kind mal meinem Bruder einen Flummi in einem Geschäft in die Tasche gesteckt. So musste ich nicht klauen und im Falle, dass man es bemerkt hätte, wäre ich fein raus gewesen. Nach verlassen hab ich ihn mir natürlich wieder angeeignet. Mein Bruder hält mir das bis heute vor =) wie man sieht verjährt nicht alles !
Nicht nur... Bei gewissen Tätergruppen wie beispielsweise Menschen, die ein Kind missbraucht oder jemanden vergewaltigt haben, ist es gleichzeitig auch Schutz der Gesellschaft.
@@halfmoonshine_fulleclipse Dir ist schon klar, dass bei "Missbrauch" oder "Vergewaltigung" der "Täter" Genannte in Wahrheit das Opfer ist, das schlimm leiden muss?
Ich bin grundsätzlich für die Verjährung(für was, wie lange etc. ist ein Thema für sich). Ein Grund der nocht nicht gennant wurde: Nach meinem Verständnis geht es bei der Verjährung um das Führen des Prozesses bzw. die Verurteilung. Das heißt zu diesem Zeitpunkt wäre ein Angeklagter noch NICHT Verurteilt. Und deshalb müssen wir den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nach unserem Justizsystem als Unschuldig betrachten. Solange der Strafprozess noch läuft (also nicht verjährt ist) ist es denke ich eine große Psychische Belastung für den bis dahin noch Unschuldigen. Und ich denke es ist unzumutbar einen noch Unschuldigen bis an sein Lebensende mit dem Gedanken des Freiheitsentzugs (Gefängnis) schmoren zu lassen. Wenn kein Ende/Verurteilung in Sicht ist muss irgendwann Schluss sein. Grundsächlich. Spezialfälle (Mord z.B.) kann man ja von dieser Verjährung ausnehmen.
Wäre cool wenn du es schaffen würdest den Ton lauter zu bekommen. Ich habe meine Lautstärke am Laptop auf voll und es ist trotzdem nur ein Flüstern das ankommt :D
@@Grinnser Danke für diesen Konstruktiven Kommentar :) durch dein Kommentieren und wiederum meiner Antwort darauf habe ich eine erhöhte Chance weiter oben zu stehen und so eher gelesen zu werden.
@@Grinnser Leider weis ich gerade nicht was du meinst. Aber ich finde es toll das du hier weiter mit mir interagierst. :D Die Chancen das Solmecke meinen Kommentar sieht steigen immer mehr :) Echt nett von dir. Schön das es noch so hilfsbereite Mescnhen gibt.
Die Verjährung sollte in dem Moment anhalten, sobald Anklage erhoben wurde. Dann würden manche Prozesse nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Prinzipiell ist Verjährung sinnvoll, allerdings nicht bei Mord und auch nicht bei Kindsmisbrauch da hier die Opfer oft Jahre brauchen um sich genug zu stabilisieren um überhaupt Anzeige zu erstatten.
Neben Mord sollte auch das Nichtzurückgeben geliehener Comic-Hefte von einer Verjährung ausgeschlossen werden. ;-)
@@kenny.8934 Werkzeug verleiht man net
@@Paddy_games04
Werkzeug und Frauen verleiht Mann nicht!!!
Aber über letzteres kann man verhandeln!!! 😉
oder pokemon karten
@@lars19222 Du hast: "!!!!!!!!!" vergessen
@@ChrisShowYou warum verleiht man pokemonkarten?
Ich find das mit der verjährung von kleinen Straftaten gut, wenn ich mir zum Beispiel mal als Kind oder Jugendlicher ein Spiel illegal runtergeladen hab sollte ich nicht in 30 jahren noch dafür verklagt werden können. Bei Sexualstraftaten find ich das allerdings nicht so gut, weil das ernsthafte bleibende psychische schäden hinterlassen kann.
ich weiß nicht ob man einen täter der mit 22 betrunken solch eine sexualstraftat begangen hat noch 43 jahre später und evtl inzwischen frau und kinder hat noch verknacken sollte.
ShinArts damit würde ein Signal gesendet werden, das Vergewaltigung okay wäre. Jeder der vergewaltigt, verg. Hat, muss immer Angst haben selbst mit 70 jahren noch verknackt zu werden.
Vergw. Ist in keinster weise und sollte nie in irgeneiner Hinsicht legitimiert werden. Das wäre für unseren gesellschaftlichen standard einfach nicht tragbar.
Stell dir vor du wurdest als kind missbraucht... Traust dir aber erst 10 jahre später was zu sagen und trägst es mit dir rum.... Du würdest niemals das Recht bekommen das dein peiniger gestraft wird... Wäre das fair? Icj glaube nicht.
Vergewaltigung ist schlimmer als mord. Wer scheiße baut muss dazu stehen und die verantwortung übernehmen.
@@maikwitt_youtube ja okay da muss ich dir recht geben.
Darf der Kevin spielen kommen???
@@maikwitt_youtube "damit würde ein Signal gesendet werden, das Vergewaltigung okay wäre" So ein Schwachsinn. Hast du deinen Gedanken auch mal kritisch hinterfragt bevor du ihn niedergeschrieben hast?
Wäre es für DICH ein Signal das du jetzt raus gehen kannst und rum vergewaltigen? Ich vermute eher nicht.
Vergewaltigung ist nicht schlimmer als Mord. Du kannst danach immer noch ein ganzes Menschenleben lang gestalten, oftmals mit psychischen Problemen klar, oftmals auch nicht. In jedemfall mehr als nach dem Mord, logisch.
So viele halbgare Gedanken....
Ich bin der Meinung, dass bei solchen Sachen, wie Tötungsdelikte oder sexueller Missbrauch, es keine Verjährungsfrist mehr geben darf. Genauso, wie es derzeit bei Mord der Fall ist.
Genau wie Körperverletzung, Mobbing, Drogenhandel.
@@NoCommunism äääähm Drogenhandel? Wieso denn das? Drogen sollten generell legal sein.
Finde ich nicht. Alles sollte verjähren. 20 jahre nach einem mord kann ein mensch sich um 180 grad gewandelt haben, und ein vollkommen "neuer" mensch sein. In meinen Augen ist an dem punkt jegliche strafe überflüssig.
Kann ja sein, dass sich ein Mensch um 180° drehen kann, ich finde aber, wenn jemand ein Menschenleben beendet hat, sollte er auch dafür bestraft werden.
Sara Cissilias dein Ego möchte, dass es bestraft wird.
Kannst du bitte ein Video zu Franz Beckenbauer und seiner "Vernehmungsunfähigkeit" und dem ganzen darum machen?
Wozu?
Wen juckt der Kaiser denn noch.
Bald eh tot.
Sehe interessante Sache. Und auch immer sehr interessant, ob ein alter NS Verbrecher noch ins Gefängnis gesteckt werden sollte ( also Vollstreckung der Freiheitsstrafe)
Hellseher gefragt, oder wie?
So eine depperte Bitte, wenn doch jedem klar sein muss, dass das nur mit ärztlichen Attesten geht, die sicherlich nicht öffentlich werden.
Die Antwort der Frage bringt wohl nur dem was, der sich selber so ner Sache entziehen will und nach "how to" per Internet sucht.
Ansonsten frag die darüber entscheidende Justiz ... nur die Antwort ist bekannt.
Tempo der Ermittlungen ist schnell außer es geht um Cum-Ex-Geschäfte...
jep. da muss vorher verjährung eintreten.
Nerdgasmus Videos I Wissenschaft und so Zeug Doch, es wurde sogar gerichtlich entschieden, dass es illegal ist und einige der Leute die da drin steckten wurden auch bestraft bzw zumindestens angeklagt meines Wissens nach.
@Nerdgasmus Videos I Wissenschaft und so Zeugdoch, ist illegal. und jeder kann natürlich nicht jeden anklagen, sondern verklagen. das sind ganz verschiedene dinge. insofern gut, dass du dich für diese videos interessierst. da lernst du noch was.
Waren ja nur in Deutschland mindestens 32.000.000.000 Euro...
Aber wehe dem Falschparker.
Da müsste man ja auch jemand anfassen, der in der Hierarchie weit oben steht... und das sind ja ehrbare Bürger mit schwarzen Koffern... schade eigentlich,d ass unsere Politik mal nicht durchzieht.... es wäre eigentlich cool, wenn Angie dafür gesorgt hätte, dass die "hohen" drankommen.... Kohl ---> Knast (Beugehaft) wg Geldwäsche/schwarze Koffer annehmen, Schröder ---> wegen genehmigen einer Öl/Gas-Pipeline und dann zufällig dort Aufsichtsrat werden, Vorstand von VW ---> Knast (Beugehaft), wg. Gefährder die unsere Bevölkerung gezielt mit Abgasen vergiften wollen (das wäre eine coole Aktion gewesen, kompletter Vorstand von VW als gefährder in Haft, eine Woche später hätte jeder seinen persönlichen Autoupgrader bekommen, danach Vorstand wieder frei... und bei der nächsten Wahl hätte sich Angie mit 70% Mehrheit als Königin der Ukermark ausrufen lassen können....). SO aber hat mand as Gefühl, die kleinen hängt man, die großen lässt man verjähren....
Super erklärt!👍
Bei Frau La Gard ist es die Vollstreckungverjährung nur wenige Sekunden gewesen und ist jetzt die EZB-Chefin.
Jesus AusNazararett Jesus vergiebt.
🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
was meinst du?
Es kommt mir irgendwie so vor als würdest du die Regeln von Monopoly vorlesen oder so ^^
MONOPOLY StGB version xD
@@diarykeeper XD
Hallo könntest du bei solchen kontroversen Themen vielleicht eine umfrage machen? Wäre interessant :D
Alle Straftaten, die einer Person körperlichen oder geistigen Schaden zufügen können, sollten nicht verjähren.
Streich das "können", dann wären wir uns einig.
Theoretisch können alle Straftaten solchen Schaden zufügen. Und selbst wenn sie es nicht getan haben. ist es leicht etwas derartiges zu behaupten. Es wäre ein Gesetz das in der Theorie logisch klingt, faktisch aber dann auch gar kein Sinn mehr macht,
Also alle?
Jede straftat kann körperlichen oder geistigen schaden hervorrufen. Straftaten sind ja nur straftaten weil du anderen damit schadest.
Das wird ein Definitionskrieg ;-)
Du kannst einem Menschen ziemlich leicht mit "Nichtigkeiten" geistigen Schaden zufügen, ganz ohne illegale Handlungen, alles eine Frage der Resilienz und vielen anderen Vorraussetzungen.
Du kannst etwas nur zum allgemeinen Recht erheben wenn du es auch schriftlich fassen kannst, das ist in der Realität leider oft gar nicht so leicht.
Ja zum Beispiel UA-cam Kommentare 🤣🤣🤣🤣
So wie man ein Recht auf Vergessen hat ist es wichtig ein Recht auf Besserung zu haben. Hat man zB früher Filesharing betrieben, es ist unentdeckt geblieben und man hat sein falsches Handeln eingesehen und mit soetwas aufgehört ist es wichtig, dass man nicht im nachhinein noch dafür belangt werden kann, dass man mal Unrechtes getan hat, es aber nicht mehr tun würde.
Stimmst du dem auch so zu: So wie man ein Recht auf Vergessen hat ist es wichtig ein Recht auf Besserung zu haben. Hat man zB früher Kindesmissbrauch betrieben, es ist unentdeckt geblieben und man hat sein falsches Handeln eingesehen und mit soetwas aufgehört ist es wichtig, dass man nicht im nachhinein noch dafür belangt werden kann, dass man mal Unrechtes getan hat, es aber nicht mehr tun würde.
@@robinpriv Joa.
Nachzuweisen dass man etwas nicht mehr tun würde ist aber idR ziemlich schwierig
@@firetf Wenn man soetwas noch tut liegt dann ja auch wieder eine neuere Straftat vor, die man verfolgen kann.
@@zukasasteam4631 wie soll ich mir das vorstellen?
Ich kann ja immer nach der Straftat sagen dass ich das nie mehr machen würde, man wird ja seltenst während man die Straftat gerade begeht direkt von der Polizei gesehen sondern meistens erst danach. Wenn ich letzte Woche jemanden umgebracht habe sage ich jetzt einfach "oooh ja das war blöd, mache ich nie mehr" und dann ist gut?
Das gleiche Spiel kann ich dann ja beliebig oft wiederholen, wie soll es dann aussehen?
In einer idealen welt, wo man die Beweggründe einer Person mit Sicherheit feststellen könnte wäre das ja eine nette Idee, aber ich sehe nicht wie das hier umsetzbar wäre.
Ja, verjährung ist wichtig! Das kann man an Extrembeispielen am besten sehen: Angenommen ich mache als 18 jähriger eine Reihe von Schwarzfahrten im ÖPNV oder im Fernverkehr der deutschen Bahn. Dann stellt das eine Straftat dar (erschleichen von Leistungen).
Direkt danach mache ich einen Austausch nach Timbuktu (oder irgendein anderes Land, in dem keine Auslieferung nach Deutschland möglich ist).
Nach Jahren komme ich wieder nach Deutschland (z.B. eine Geschäftsreise; die Straftaten sind längst in Vergessenheit geraten) und werde direkt am Flughafen in U-Haft gesteckt. Anschließend kommt der Prozess.
In der Zwischenzeit habe ich mich doch übelst verändert, evtl. Habe ich einen ganz anderen Charakter. Ich habe einen ehrenswerten Job (evtl. Arbeite ich sogar in der Sicherheitsbranche).
Nun sitze ich also im Gerichtssaal und der Richter muss mir erst (evtl. sogar über einen Dolmetscher) erklären, was ich falsch gemacht habe. Mit viel Glück dämmert es mir, warum ich da sitze, wo ich grade sitze.
Mal ganz im Ernst: Jetzt noch eine Freiheitsstrafe auszusprechen würde mehr schaden, als dass es irgendwelche Verfehlungen der Vergangenheit wieder gut machen würde. Der Verkehrsbetrieb hat den Vorfall längst vergessen. Ich kann meinen Job nicht machen und kann nach der geplanten Geschäftsreise nicht mehr zurück, um die Arbeit in Timbuktu wieder aufzunehmen. Das schlimmste: Ich verliere evtl. meinen Job und meine Familie kann schauen, wie sie ihr Geld verdient (Sozialsysteme gibt es in dem Staat evtl. nicht). Mit viel Fantasie kann man sich dann auch noch diplomatische Spannungen zwischen Timbuktu und Deutschland vorstellen. Was ist, wenn ich der Cheff eines wichtigen Unternehnens bin?
Solche Prozesse können evtl. in Nordkorea geführt werden, aber doch bitte nicht in Deutschland.
Fazit: Verjährung ist wichtig und Sinnvoll!
Bei solchen Dingen stimm ich dir zu. Nur bei Sachen wie Vergewaltigung oder Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge sieht das ganze etwas anderes aus. Stell dir vor der Täter kommt nach 20 Jahren oder so zum Opfer und sagst: " Hey, ich war derjenige, der dich damals vor 20 Jahren brutal vergewaltigt hat und du kannst nichts mehr dagegen tun", oder "Hey ich habe damals deinen 5 jährigen Sohn überfahren und bin von der Unfallstelle abgehauen und jetzt kannst du nichts mehr dagegen tun. Die Opfer müssen sich dann noch mehr gedemütigt fühlen und der ganze Schmerz von damals kommt wieder hoch. Ob bei solchen psychischen Sachen eine Verjährung sinnvoll ist, ist fraglich.
Nur weil du ein Beispiel findest wo das sinnvoll ist heißt das nicht automatisch dass es immer sinnvoll ist.
Angenommen man pendelt immer mit der Verjährungsfrist zwischen Deutschland und Timbuktu hin und her. Jedesmal wenn man wieder in DE ist ist die Tat verjährt, also macht man es wieder und fährt zurück nach Timbuktu, wartet da wieder etc.
Ich will jetzt nicht sagen ob verjährung sinnvoll ist oder nicht, aber der Schluss von einem Beispiel auf die Gesamtheit funktioniert auch nicht so einfach.
@@mrnamikaze3231 Fahrlässige Körperverletzung sollte auch verjähren.Man hat es ja nicht absichtlich gemacht.
@@florianmuller5123 Schon. Aber wenn du dann eine Verjährung brauchst, bist du ja geflohen. Und das ist dann wieder eine kriminelle Absicht.
Es ist auch kein Verbrechen, wenn du im Strassenverkehr ein parkendes Auto beschädigst. Es wird erst ein Verbrechen, wenn du Fahrerflucht begehst.
Verstehst du, was ich meine?
@@mrnamikaze3231 Warum sollte man sowas tun?
Man weiß doch nichts über die Menschen. Da kanns ganz schnell passieren daß man sich mal mit "dem Falschen" angelegt hat.
Nacher hat das Opfer einen Onkel oder so, der die Lieblingskneipe von irgendwelchen Hells Angels oder Mafioso oder anderen zwielichtigen Gestalten betreibt. Und plötzlich treten Leute in Kontakt zu einem, mit denen man ganz sicher keinen Ärger haben will.
Bist mit einer der geilsten UA-camr die ich so kenne
Schleimer
@@chaospilot2142 Wenn es doch seine Meinung ist, dann lass ihn doch. Kann doch jeder seine Meinung zu ihm und seinen Videos sagen!?
@@chaospilot2142 Ok ich respektiere deine Meinung zu deinem Kommentar Sorry wollte ihn nur mal zeigen das er wirklich gute Arbeit auf UA-cam neben seinen Job leistet
@@Peep_Alpha das stimmt sogar danke ;-)
@@chaospilot2142 Lass ihn!
Ich bin dafür, dass alle Straftaten (auch Mord und Missbrauch) nach spätestens 50 Jahren (2 Generationen) verjähren sollten. Irgendwann hat die Verurteilung nur noch symbolischen Wert. Irgendwann ist mal gut.
Ich finde einen anderen Aspekt noch viel interessanter: Ein Freispruch bleibt immer ein Freispruch, auch wenn spaeter neue Beweise auftauchen, die die Schuld eindeutig beweisen. Dieser Grundsatz soll überarbeitet werden. Ist das so richtig?
in amerika schon hier nich
Das Verfahren kann neu aufgenommen werden
Es gab mal so einen film aus amerika in dem der ehemann untergetaucht ist und seine frau für Mord lebenslang bekommen hat.
Nachdem sie draußen war trifft sie ihm auf einmal zufällig auf der straße
Dort hieß es : vom amerikanischen recht her dürfte sie ihn einfach so töten weil sie für genau dieses verbrechen ja schon mal rechtskräftig verurteilt wurde. Ist das wirklich so ?
@@marcom.996 Nein. Da das ein anderer Tatzeitpunkt ist, ist das eine andere Tat. Ich kann ja auch nochmal verurteilt werden, wenn ich ein zweites Mal von dir etwas stehle und schon für die erste Tat verurteilt wurde.
@@svenoliverschafer7917 die Frage ist halt wirklich kommt es auf die tat an sich an, sprich den mord an genau dieser person und der schauplatz/zeitpunkt ist irrelevant. Oder ist es wirklich davon abhängig das es einen neuen tatort gibt.
Die amys haben manchmal echt komische gesetze.
Prinzipiell hat sie ja bereits 15 Jahre abgesessen für den mord an dieser person und die person gilt quasi sowieso als tod
Sehr gut erklärt! Vielen Dank👍🏼
Schädigung einer Person sollte nie verjähren. Zumindest sollte selbst nach langer Zeit der Geschädigte die Möglichkeit haben, Schadenersatz für Behandlungen usw. zu erhalten. Sachschäden und Diebstahl kann von mir aus verjähren, materielle Dinge sind zwar ärgerlich, aber sollte auf nem ganz anderen Blatt stehen als Schädigung einer Person.
Schadenersatz für Behandlung sind doch dann auch nur materielle Schäden, bzw materieller Ersatz dafür.
Super erklärt. Vielen vielen Dank.🙏🏻
Warum Strafe? Ist doch Mittelalter! Es geht meiner Meinung um das Bewusstsein, was für Konsequenzen ein Delikt auf die Opfer gehabt hat. Sich mit diesen Konsequenzen auseinanderzusetzen und sich um die Opfer zu kümmern schafft Bewusstsein und ist im eigentlichen Sinne Verantwortung.
warum strafe, das ist eine gute frage. denke doch einmal daran wie sich das "system" strafe in unser leben etabliert hat. du warst ein kind und hast deine grenzen ausgelotet, das tun alle kinder und bist naturgemäß oft genug über das ziel hinausgeschossen. wie bringe ich als elternteil nun meinen kindern bei, daß es bestimmte regeln und restrikitonen gibt?
unter gewissen umständen reicht es wohl das ganze zu sagen , auch mehrmals, aber versuch mal mit einem 6 jähringen über sinn und verantwortung zu diskutieren.
also gibt es situationen in denen man ein kind bestraft damit es lernt, daß es dinge gibt die nicht akzeptabel sind. über die art der strafe brauche ich nicht zu reden das entspringt jeweils der situation oder dem "vergehen" aber auf diese art merkt sich ein kind, daß es dinge gibt die es nicht tun darf und die entsprechend auch gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.
und wenn man das so gelernt hat dann ist die angst vor einer bestrafung etwas durchaus gutes. es verhindert auch im späteren leben so manchen mist den man ansonsten vielleicht gebaut hätte.
natürlich klappt das nicht immer sonst bräuchte man keine verjährung aber letztendlich ist es doch so, daß eine bestrafung auch eine konsequenz meines fehlers ist und von daher hat das mit sicherheit einen erziehungseffekt.
Danke vielmals für deine interessante Antwort.
Sind Erwachsene nicht fähig, über Sinn und Verantwortung nachzudenken? Willst Du damit sagen, dass man " Erzieherisch Erwachsene gleichbehandeln soll wie Sechsjährige? Das glaube ich nicht.
Ich versuche es mal aus der Therapeutischen Perspektive. Die scheint mir für die Situation angebrachter als Erzieherische Massnahmen für Kinder! LG
@@paxaurelis5664 gerne, ich freue mich über jede interessante diskussion.
natürlich sind erwachsene fähig über sinn und verantwortung nachzudenken aber das bewusstsein,daß auf fehlverhalten strafe folgt wird einem als kind sozusagen eingeimpft. und so werden entsprechend gesetze erlassen gegen die zu verstossen einem strafe einbringt. das ist eingängig und akzeptiert und deswegen bis zu einem gewissen grad erfolgreich.
erwachsene wie 6 jährige behandeln? nein sicherlich nicht in der masse aber wenn ich ehrlich sein soll habe ich mich bei manchem kommentar schon oft genug gefragt wie alt der verfasser wohl sein mag. in vielerlei hinsicht sind erwachsene nicht sehr erwachsen vor allem dann nicht, wenn sie eben keine strafe zu befürchten haben. und was wäre geeigneter seinen spieltrieb auszuleben als das anonyme internet? keine konsequenzen, keinerlei anstand mehr. natürlich übertreibe ich hier aber ich bin sicher du weisst was ich meine.
ein sehr gutes beispiel hierfür ist der kanal von bigbear22941. hier gibt es videos zu sehen von der sendung mit der maus. er hat die kommentarfunktion deaktiviert. mehr muss man dazu nicht sagen auch wenn es traurig ist.
erzieherische massnahmen für kinder meinte ich in dem fall auch nicht als 1:1 adaption für erwachsene, wenn man einem kind fernsehverbot ausspricht skaliert das für eine entsprechende straftat natürlich mit. aber das prinzip bleibt sich gleich und immerhin erhält das unseren rechtsstaat. auch wenn betroffene das mit sicherheit anders sehen würden.
aber möglicherweise, und da stimme ich deinem punkt unumwunden zu, ist das prinzip strafe wahrscheinlich auch die einfachere lösung. es ist einfacher jemanden wegzusperren oder auf anderen art zu bestrafen als sich mit dem eigentlichen problem auseinanderzusetzen oder die ursachen zu bekämpfen. es gibt auch fälle in denen niemand daran schuld ist und der straftäter ist einfach nur ein idiot. aber das ist eine andere geschichte und verlangte nach einem anderen ansatz.
Missbrauch von Kindern sollte nie verjähren.
Fällt die Zweckentfremdung von Kindergeld auch darunter?
alles was "mit Todesfolge" endet und Vergewaltigung jedlicher Art sollte wie Mord behandelt werden und nie verjähren. Die Opfer und Angehörigen sind schließlich auch zeitlebens durch das Geschehene bestraft.
Dem Opfer wird bei einem Tötungsdelikt nicht geschadet. Schon gar nicht Zeitlebens
"mit Todesfolge" ist kein Mord, da keine Absicht zur Tötung besteht.
Auch ein Krimineller hat das recht auf Seelenruhe. Sollte einer nicht bestraft werden sollte es schon Strafe genug sein die ganzen Jahre sich sorgen zu machen erwischt zu werden.
Bei Lapalien wie Diebstahl vielleicht, aber bei einer Vergewaltigung wird nicht selten dass komplette Leben des Opfers negativ beeinflusst (Traumata, psychische Erkrankungen, nicht mehr intim werden können mit Personen). Da ist ein Leben lang Angst haben geschnappt zu werden ein Witz dagegen
@@ChaosApfelMusic 10/10
@@ChaosApfelMusic unser strafrecht ist nicht auf unrechtsausgleich ausgelegt
@@ChaosApfelMusic Seit wann ist Diebstahl eine Lapalie?
@@Hans._A._Pils und genau das vergessen (bzw. wissen) leider viel zu wenige.
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit ist Subjektiv, also jeder empfindet sie anders.
Recht ist "festgeschrieben" und wird immer nahezu gleich durchgesetzt.
Aber jede Gesellschaft hat die Macht ihr eigenes Recht zu bauen/verändern und so dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden anzupassen. (was im übrigen auch ständig getan wird)
Cooles und informatives Video. Grob weiß man ja was verjähren heißt, aber die Infos waren nochmal sehr interessant.
Ach ja, sehr schöne Kulisse im Hintergrund!
Weiter so!
Eine Frage hätte ich jedoch noch. Zählt Verjährung auch für Totschlag, oder ist das gleichwertig mit Mord?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Weiter so!
Eigentlich sollte es genau so wie bei einem Mord sein da Totschlag ja sehr na bei Morf drann liegt so denke und weiss ich es auch. Komplett richtiger Kommentar
Ich bin mir unsicher, ob Straftaten nicht verjähren sollten. Ich muss immer an die eigene Befriedigung des Rachegedankens denken. Wenn mich heute jemand beklaut, würde ich vermutlich wollen, dass der auch in 50 Jahren noch Angst haben muss, eingesperrt zu werden. Umgekehrt aber, wenn ich was falsch gemacht habe, will ich mich auch nicht (berechtigterweise eigentlich) ein Leben lang fürchten müssen, entdeckt zu werden. Es ist halt sehr schwierig.
Vergewaltigung darf nicht verjähren, die Opfer leiden für den Rest des Lebens!
Das richtige Strafmaß bei einer Vergewaltigung kann für den Täter auch nur lebenslange Haft mit danach stattfinden der Sicherungsverwahrung lauten. Denn das Opfer leidet wie du schreibst lebenslang und dann kann man den Täter nicht nur für wenige paar Jahre wegsperren.
Die sollen sich Mal nicht so haben
Alexander Haupt, es geht um Verjährung, nicht um das Strafmaß! Für manche Wiederholungs- und Serientäter wäre dein Vorschlag tatsächlich das richtige Strafmaß...
@@toplapd3102 lächerliche Antwort von dir.😡😡😡😡😡😡😡😡😡😡😡
@@snoopy0155 ja stimmt du hast recht ihr geht es um Verjährung aber auch für Vergewaltigung sollte es keine Verjährung geben. Genau wird z.b. beim Mord sollte eine Vergewaltigung niemals verjähren. Solche Täter müssen wissen sie können auch nach Jahren nach Jahrzehnten noch vor Gericht gestellt werden. Die Spuren kann man nämlich am Verbrechens Opfer sichern lagern und dann stehen die auch noch sehr sehr lange zur Verfügung.
Es wird Zeit, das das Gesetz wieder zu ändern und die Verjährung für Mord wieder einzuführen.
Warum das denn ? Spinnst du 🙄
Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon (theoretisch) auch wussten. Bei der regelmäßigen Verjährung ist deshalb immer der 31. Dezember der Stichtag.
@@kenny.8934 naja sind beide im recht definiert.
Leider dem Thema hier nicht zuträglich.
@Kenny z.B. Unterschlagung oder Erschleichen von Leistungen
dontrequest Das hat damit gar nichts zu tun.
Aber was passiert dann mit dem erbeuteten (physischen oder digitalen) Diebesgut, wenn ein Diebstahl verjährt? Muss man das dann trotzdem zurückgeben? Auch wenn man sonst keine Strafe mehr bekommt. Und beginnt die Verjährungsfrist mit dem Abschluss des Diebstahls oder erst wenn man aufhört den erbeuteten Gegenstand oder illegale Software zu verwenden.
Ich finde es persönlich Blödsinn, dass auch Fälle verjähren, obwohl ein Ermittlungsverfahren längst läuft. War da nich letztes Jahr ein Fall mit der Deutschen Bank und Korruptionsvorwürfen?
Die haben ihrerseits das Verfahren so verzögert, dass es verjährt war.
Sowas sollte meiner Meinung nach nicht möglich sein dürfen.
meiner meinung nach sollten kleinere straftaten definitiv verjähren, auch ruhig noch etwas schneller, ich finde aber auch, dass schwere straftaten wie mord, vergewaltigung, etc nur in ausnahmefällen verjähren sollten.
Mord verjährt ja auch nicht.
Ich finde es gut, dass es Verjährung gibt. Natürlich sollten schwere Straftaten wie z.B. Mord oder sexueller Missbrauch nie verjährt werden. Bei anderen Straftaten finde ich es allerdings gut, das es sowas wie Verjährung gibt. Es ist meiner Meinung unfair, wenn jemand wegen einer geringen Straftat nach 14 Jahren belangt wird.
hab mal früher meinem Bruder die Nukkelflasche geklaut und er musste wieder an Mamas Brust... zum Glück ist der Diebstahl verjährt😲...
Ich liebe diesen Kanal man wird super aufgeklärt über wichtiges und man fühlt sich viel freier wenn man hört was für Rechte man alles hat 😍... Danke für dieses neue Lebensgefühl
Der Staat interessiert sich für das Filesharing von Privatpersonen? Ich glaube, der Staat hat ganz andere Sorgen ...
Ich finde dass noch weitere schwere Straftaten nicht verjähren sollten, gerade in den Fällen mit Todesfolge oder auch bei Missbrauch von Schutzbefohlenen. Sowas geht gar nicht und da kann der Täter wegen mir auch 50 Jahre im Ausland verbringen bevor er gefunden wird und seine Strafe antritt...
Ich finde, es ist schade, wenn man ein sehr gutes Vid dann doch nicht kapiert hat.
jein ich meine in 30 Jahre kann sich ein Mensch komplett ändern ich denke fiele die das lesen sind 15-16 das ist das doppelte eurer Lebenszeit
Ganz richtig.
Abber dann könnten die das ja immer wieder machen? Und dann immer warten bis die Justiz die Sache einstellt. Und wieder von vorne
Ich finde es auch wichtig, das die Täter die Geschichte erzählen können. Das passiert eher, wenn sie straffrei sind. Dadurch kann man von dem Vorfall für die Zukunft lernen.
Ich finde die Verjährung gut, wie sie im Moment sind. Danke für das Video
Ich habe eine wichtige Frage, angenommen ich verstoße gegen Bewährungsauflagen und muss für 3 Jahre in Knast, kann das verjähren? Zum Beispiel nach so 20 Jahren das wenn ich bis dahin nicht gefunden werde das die Haftstrafe verjährt?
Hauptsache in Frankreich Verjährt Mord nach 10Jahren😂😂
In Deutschland verjährt Mord nur nicht wegen NS Verbrechen
Ja und wie ist das mit Bewährung und Widerruf und Strafzusammenzug btmg? Bei bis zu drei Jahr Haft mit Urteil und Vollstreckung Verjährung? Viel dank...
Ich weiß, dass sie das als Anwalt anders sehen, aber ich finde das ganze Justizsystem hier lächerlich.
Oftmals wird einer der einen 3 bis 5 Stelligen Betrag an Steuern hinterzieht deutlich schwerer bestraft als jemand der gleich zig Millionen hinterzieht.
Und meistens werden Steuersünder deutlich Schärfer bestraft als Vergewaltiger.
Warum ist das so? Könnten sie das mal versuchen logisch zu erklären?
Weshalb sollte das so sein?
@@derboss37 das wird doch schon an den Strafrahmen gemäß der entsprechenden Gesetze deutlich dass es so ist.
Jasmine Winkler Weil Wirtschaft dem System wichtiger als Menschen sind.
@@user-ho8pt4cp3t Das merke ich in meinem Beruf fast täglich leider.
Jasmine Winkler Quark!
Vielen lieben Dank super Video. Wie sieht es bei Ordnungswidrigkeiten aus ?
1. Ist mein Kühlschrank defekt, wenn das Eisfach nicht mehr richtig kühlt (also definitiv nicht unter -5°C)?
2. Und wenn dieser Teil der bereits zuvor in der Mietwohnung eingebauten Küche ist, muss dann der Vermieter auf seine Kosten einen Neuen einbauen lassen?
Bonusfrage: Muss ich den Vermieter in die Wohnung lassen, damit er sich den Defekt vor Ort ansehen kann?
Wäre toll, wenn ihr mich da mal aufklären könntet :)
1.Kuke mal in dein mietvertrag wehr für die kosten aufkommen muß. 2. Der vermieter muß sich den schaden ankuken wenn er die kosten über nemen muß ansonsten nicht wenn sie auf die kosten selbst tragen.
Mietvertrag Prüfen.
Messungen Der Kühlschrank Temperatur mit Verschiedenen oder einem Geeigneten Temperatur Messgerät vornehmen und Dokumentieren.
Vermieter damit Konfrontieren und um Abhilfe zu Bitten.
Mfg
Michael aus Hamburg.
Die Verjährung würde ich abschaffen bei jeder Tat mit Personenschaden (körperlich und seelisch). Widerum bei irgendwelchen Sachschäden denk ich mir, wenn es nach 10 oder 20 Jahren nicht aufgefallen ist. Ist aber schwer zu pauschalisieren.
Beleidigungen verursachen einen seelischen Schaden. Ohrfeigen verursachen körperliche Schäden.
Was spricht denn dagegen, dass man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verurteilt werden kann, weil man jemanden einmal beleidigt hat?
Was spricht denn dagegen, dass man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verurteilt werden kann, weil man jemandem einmal eine Ohrfeide gegeben hat?
@@anti-reichsburger9277 Also prinzipiell guter Einwand. Hier muss man dann die Verhältnismäßigkeit prüfen. Wenn durch die Ohrfeige ein Trauma ausgelöst wurde, dann wäre es durchaus relevant, wenn nicht wäre es durchaus unverhältnismäßig.
Wie sieht es den aus bei bankraub mit geiselnahme? Frage für einen freund
@Hauptsache ein Audo der wo fährt. ?
@Hauptsache ein Audo der wo fährt. wtf ist falsch mit dir
@Hauptsache ein Audo der wo fährt. Echt?
Hauptsache ein Audo der wo fährt.
Meddl, Loide. Alda. 🕺🏻
Gibt es das auch in anderen Ländern?
Ja gibts in jedem Land. Sogar in der USA.
Beckenbauer liebt diesen Trick 🕵️♀️🥳🕺
Es ist wichtig zu wissen, dass Unterhaltsforderungen in der Regel nach drei Jahren verjähren.
Aber die Verjährung des angeführten Beispiels mit Filesharing wurde nicht genannt
@9:20
Ich bin der Meinung, dass man bei kleineren Delikten die Verjährung beibehält, sie jedoch bei schweren Straftaten oder bei Straftaten großem Ausmaßes (Abgasskandal) abschafft. Zudem sollte die Verjährung bei allen Taten die langfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen hat (Vergewaltigung oder Entführung) auch abgeschafft werden.
Auch Raub hat langfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen. Auch KV. Auch Diebstahl. Auch Betrug. Was sind denn für dich kurzfristige Auswirkungen auf eine oder mehrere Personen?
@@dieterhermannn Die genannten Taten waren nur Beispiele und stellen keine vollständige Liste dar. Natürlich gehört Einbruch auch dazu. Im allgemeinen betrachte ich Straftaten, die keine langfristige Auswirkungen haben (Wie das Hacken eines Computers sowie der Diebstahl von Daten in Folge eines Hackerangriffs(das hier ist ebenfalls keine vollständige Liste)), je nach Ausmaß eher als kleinere Delikte an.
Wenn ein Bußgeldbescheid im Amt verloren geht (unterm Schrank oder unter der Heizung) und Monate später wieder gefunden wird. Verjährt da auch der Bußgeldbescheid oder nicht ?
Kommt drauf an wie viele Monate später der Bescheid wieder auftaucht und wofür er ausgestellt worden ist, aber ja, auch dein Bußgeldbescheid verjährt irgendwann, meist sogar recht schnell nach wenigen Monaten :)
Danke
Hobby Konstrukteur Um genau zu sein nach 3 Monaten.
@@pinguinfresse Verjähren die Bussgeldbescheide auch wenn ich sie nicht bezahle?
@@schlauschlumpf2501 Nur, wenn das Amt dich nicht erinnert. Mit jeder Erinnerung beginnt die Frist neu zu laufen.
ich bin hier sehr zwiegespalten, klar tut aufklärung not und sollte vollbracht werden. ist es aber wirklich notwendig einen über 70 jährigen noch hinter schloss und riegel zu bringen?
Wie schaut es aber aus nach einer Verjährung mit zum bsp Diebesgut ?
Ist man dann „offizieller“ Besitzer oder wie schaut das aus ?
Das ist ja eine zivilrechtliche frage. Das eigentum kann nur übergehen wenn der alte eigentümer und der neue das wollen oder ein gutgläubiger die sache ersitzt (z.b. du nimmst ein sofa vom Sperrmüll. Du kannst davon ausgehen dass der alte eigentümer es nicht will, dann gehört es nach gewisser zeit dir).
Gutgläubig kann man aber nicht sein wenn du weist dass die sache gestohlen ist
Björn Stuttgart somit wäre die Straftat dann nach XX Jahren durch jedoch müsste man die Wäre trotzdem zurückgeben 🤔
@@edluky der eigentümer kann zivilrechtlich die sache herausverlangen aber der dieb kann dafür nicht mehr strafrechtlich verurteilt werden
@@Hans._A._Pils fast. Zumindest im ZivilRecht ises so, dass Verjährung nicht von amtswegen eintritt. Heißt du musst dich darauf berufen. Angeklagt werden könntest du also noch, sogar verurteilt, aber sobald du zum Richter sagst "Verjährt" wird der die Akte schließen und die Sache ist durch und du nicht strafrechtlich Verurteilt.
@@AkantorJojo Was willst du sagen? Du redest dir da einen inkohärenten Stuss zusammen, der noch nicht einmal unter Berücksichtigung etwaiger falscher Bezeichnungen Sinn ergibt.
#fragWBS Was darf der Arbeitgeber durch die Hausordnung alles regeln?
Darf er zum Beispiel verschreiben, in welcher Sprache die Arbeitnehmer sprechen sollen? Darf der Arbeitgeber verbieten, dass ausländische Mitarbeiter unter sich und ggf. mit Kunden eine andere Sprache sprechen als Deutsch?
In 20 bis 30 Jahren weiß ich vielleicht gar nicht mal mehr von meinen Vergehen. Bis dahin bin ich ein ganz anderer Mensch und Stafe dafür nach all der Zeit meiner Meinung nach nicht fair.
Du wirst dir ja wohl noch merken können, dass du jemanden umgebracht hast.
Bei Kleinigkeiten gebe ich dir natürlich Recht.
ANTI- Reichsbürger Natürlich vergisst man sowas nicht. Aber trotzdem ist es nach so langer Zeit nicht mehr wirklich praktisch jemanden wegzusperren. Kostet nur sinnlos Steuergelder.
Aus der Stafe lernt der nach der Zeit nix mehr und selbst wenn.. Im Knast wird die Person trotzdem ihr Ende finden, bevor die Haft ended.
@@ColdMystery Wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt wird besteht immer die Möglichkeit, dass der Verurteilte in Gefangenschaft stirbt. Das Alter des Verurteilten ist dabei egal.
Wie kommst du denn überhaupt darauf, dass 55- bis 65-jährige in Deutschland in aller Regel schon gestorben sein müssten?
Bei der Strafe geht es nicht nur darum auf den Täter einzuwirken. Es geht auch darum, dass Bevölkerung zu zeigen, dass es Gerechtigkeit gibt.
Dass du dich am Alter bei einer Verurteilung störst, ist kein Argument gegen die Verjährung. Es ist ein Argument gegen die Verurteilung alter Menschen. Wie alt sollte man denn deiner Meinung nach eigentlich sein, dass man die absolute Narrenfreiheit bekommt und tun kann was man will, ohne dafür belangt zu werden?
ANTI- Reichsbürger Ich habe nie erwähnt, dass Menschen in der Regel im Alter von 55-65 versterben würden. Außerdem war nie die Rede von einer Narrenfreiheit für alte. Aber es macht für mich keinen Sinn, jemanden der im Alter von 30 Jahren jemandem vor 40 Jahren umgebracht hat noch einzusperren.
@@ColdMystery
" Ich habe nie erwähnt, dass Menschen in der Regel im Alter von 55-65 versterben würden."
In deinem Ausgangskommentar hast du geschrieben, dass du es nicht für fair hältst, dass man für sehr schwere Verbrechen auch nach 20 bis 30 Jahren noch bestraft werden kann. In deinem nächsten Kommentar hast du dann ausgeführt, dass du eine Verurteilung nach so langer Zeit als sinnlos ansehen würdest, weil die Leute ja sterben würden bevor die Haft endet. Wenn jemand im Alter von 20 Jahren eine Straftat begeht, die nicht verjährt, und er dafür nach 20 bis 30 Jahren verurteilt wird, dann ist er bei der Verurteilung 40 bis 50 Jahre alt. Zu dem ersten Zeitpunkt, zu dem die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist die Person dann logischerweise 55 bis 65 Jahre.
"Außerdem war nie die Rede von einer Narrenfreiheit für alte."
Du störst dich ja daran, dass Leute im Knast sterben könnten und bist der Meinung, dass nur sinnlos Steuergelder ausgegeben würden. Konsequenterweise müsstest du dich generell daran stören, dass Alte zu Freiheitsstrafen verurteilt werden können. Bei denen besteht ja dann immer das Risiko, dass sie während der Haft sterben. Das lässt sich nur vermeiden, wenn alte Leute eine Narrenfreiheit bekommen und deshalb nicht mehr verurteilt werden können.
"Aber es macht für mich keinen Sinn, jemanden der im Alter von 30 Jahren jemandem vor 40 Jahren umgebracht hat noch einzusperren."
Wenn es Totschlag war, kann das gar nicht passieren.
Bekannte haben 2 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt. 6 Monate nach dem Auszug meldet sich die Mietgesellschaft und sagt es wurde nie die Stromrechnung bezahlt und fordert für 2 Jahre nachträglich das Geld.
Strom wurde dort über die Mietgesellschaft bezahlt. Der Mieter bekam nie eine Rechnung oder Mahnung. Er nahm an Strom ist in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Bei der Mietgesellschaft war es niemanden aufgefallen, dass Strom nicht gezahlt wurde, bis jetzt einen halben Jahr nach auszug.
Die Rechnung wurde bereits beglichen, aber dennoch: wie ist die rechtliche Einordnung? xD
Was im Mietvertrag dazu steht ist mir leider nicht bekannt.
Komische Sache.Strom ist nie in den Nebenkosten enthalten sondern muss immer direkt an die Energiebetriebe gezahlt werden normal.
@@Kratos2881 Nein. Es ist zwar sicherlich nicht die Regel aber möglich Strom in die Nebenkosten zu packen. Bei mir zum Beispiel. Der Zähler ist dann nicht auf den Mieter sondern den Vermieter angemeldet.
Also Jungs und Mädels habt ihr gehört. Wir sehen uns in 30 Jahren wieder.
Ich finde man sollte das mit der Verjährung anders machen. Zunächst sollte eine Straftat in einem angemessenen Rahmen zur Anzeige gebracht werden. So soll niemand ein Druckmittel haben. Wenn zb. im Supermarkt klauen war und die bringen das nicht zur Anzeige und nach einem Jahr klaut man nochmal dort, dann sollten die nicht den Diebstahl vor einem Jahr noch anzeigen können. Wenn das Opfer nachweislich nicht in der Lage war (Koma, Angst, Trauma etc.) die Anzeige Zeitnah zur Anzeige zu bringen, sollte die Frist erst dann beginnen, wenn man dazu in der Lage war.
Auch der Staat sollte unter Druck gesetzt werden. Die können sich nicht 9 Jahre die Eier schaukeln und dann 1 Jahr vor Verjährung dann anfangen zu ermitteln. Die sollten nur eine begrenzte Zeit ermitteln dürfen.
Es gibt aber da ein paar Probleme. Raubkopien wäre ein solcher Fall. Als betroffener kann man relativ schnell die Plattform anzeigen. In Foren kann man auch einzelne Uploader erkennen und Anzeigen, auch wenn die Identität (noch) nicht bekannt ist. Man hat aber den Beweis dass der User xxx69Solmecke69xxx 100 Dateien hochgeladen hat. Wenn man nun nach 2 Jahren an die Server kommt, kann man die Uploader ermitteln. Dabei wird man aber auch diejenigen ermitteln können, die etwas heruntergeladen haben und ggf. sogar Daten per PN verteilt haben. Diese sollte man nicht mehr verfolgen können, zumindest nicht für Taten die länger zurück liegen. Wenn ich vor 2 Jahren mir da ein paar Dateien heruntergeladen habe und dann auch per PN verteilt habe, sollte ich dafür nicht belangt werden. Ich kann ja zur Besinnung gekommen sein. Zufallsfunde sollte man nicht so einfach verfolgen können. Der Schaden muss Zeitnah angezeigt werden und wenn man von einem Schaden erst nach Jahren erfährt, dann hat man Pech.
Das 2. Problem wäre wenn neue Beweise auftauchen. Wenn neue Beweise auftauchen, sollte der Staat weiter ermitteln können und er setzt die Frist für die Ermittlung zurück, zumindest zum Teil. Die Polizei sollte nach der Anzeige so schnell wie möglich, so weit ermitteln wie es geht und auch dementsprechend Beweise sichern. Wenn die Frist abgelaufen ist, dürfen die nicht mehr ermitteln. Wenn bei denen im System aber nach Jahren eine Lampe aufleuchtet, dürfen die diese neuen Beweise verarbeiten und damit dann ermitteln. Selbiges gilt für neue Technische Methoden. Wenn die vorher gut genug Ermittelt haben, haben die ja durchaus gute Beweise.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft darf sich einfach nicht so viel Zeit lassen, sondern müssen zügig arbeiten. Wenn die keine Ressourcen haben, müssen die welche schaffen.
Verjähren sollte so schnell nichts. Es kommt aber immer drauf an was für ein Schaden entstanden ist, gegen wen und wie sehr es etwas verändert hat. Wenn mir jemand eine Scheibe eingeschlagen hat und nach 3 Jahren findet man den Täter und finanziell hat es nicht so weh getan, dann sollte man den laufen lassen. Wenn man aber durch den Schaden einen Kredit aufgenommen hat und sich die Lebenssituation so weit geändert hat, dass ohne den Schaden die Situation hätte anders laufen können, dann sollte man so etwas länger verfolgen können.
Ich bin da kein Kriminalexperte, aber es gibt bestimmt welche, die mit meinem Konzept ein gutes System aufbauen könnte.
Das Angreifen eines Dorfes ist auch von der Verjährung ausgeschlossen.
Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung der Verjährungsfrist beim Unterhalt.
Das Video ist viel zu lang gezogen, bitte nächstes mal besser zusammenfassen und weniger um den heißen Brei zudrehen
Das Monty hat in seinen neusten Video mal nach deiner Meinung zum Thema Preisabsprachen vom CPU Hersteller AMD und den Händlern gefragt. Er findet es komisch, dass wirklich alle Händler auf den Cent genau den gleichen Preis für die CPUs verlangen. #Kooperation wäre ein Träumchen und gäbe ein Däumchen.
muss nicht zwangsläufig abgesprochen sein. absprache wäre es, wenn sie mit intel aushandeln, dass beide ihre cpus teurer machen.
ich denk mal eher, das wird ein knebelvertag von amd sein.
de.wikipedia.org/wiki/Mindestpreis
Alle Verbrechen gegen das Leben dürften keine Verjährung haben.
Bin gestern auf eine Schnecke getreten.
Ist es eigentlich möglich wenn man nach einer Straftat sich ins Ausland abgesetzt hat wo es kein auslieferungsabkommen gibt, in Deutschland zu erfragen (per E-Mail Post der etc.) Wie lange es noch dauert bis die Strafe verjährt ist?
Vielleicht wäre es "sinnvoll" nicht verjähren zu lassen, sondern die aktive Verfolgung nach x Jahren einzustellen, sofern keine neuen bedeutsamen Hinweise auftauchen. Dadurch würde die Justiz und Polizei auch entlastet. Und das abnehmende Sühnebedürfnis könnte man ja grundsätzlich auch im Strafmaß verankern. Also das bspw. nach 20 Jahren nur noch ein Bruchteil der Strafe vollstreckt wird, oder gar eine Alternativstrafe.
ich denke das würde den bürokratischen aufwand noch erhöhen
Die "aktive" Verfolgung wird sowieso eingestellt, wenn keine verwertbaren Erkenntnisse mehr auftauchen. Dass eine Tat bereits 20 Jahre zurückliegt ist überdies in der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Ich finde der Staat sollte besser aufklären, was die Hintergründe für solche Entscheidungen sind. WARUM verjähren Straftaten, WARUM bekommen Sexualstraftäter häufig Freiheitsstrafen von
#Fragwbs In unserem Ort wurden 3 Ortsschild geklaut inklusive der Halterung und dazu wurden 2 Ortsschilder umgedreht. Könnte man dann bei einem Tempoverstoß damit argumentieren, dass es Außerorts sei?
Alzheimer?
ortseingangschilder sind wie stopschilder einmalig und können anhand der form erkannt werden, wenn die nur umgedreht wurden, siehts schlecht aus, bei den geklauten, tja was nicht da ist, kann mir nix sagen
Freebird fly to Sky Und woher soll ich dann wissen wo genau die Ortsgrenze ist, eine Gemeinde könnte diese schließlich verschieben. Es ist eben kein Schild vorhanden nichtmal ein Rahmen. Wenn man nicht Ortskundig wäre würde ich damit argumentieren.
@@Moinie "Wenn man nicht Ortskundig wäre würde ich damit argumentieren" JA! Die Ausgangsfrage war aber: "In unserem Ort" NEIN!
Ferner solltest du sowohl dir, als auch anderen mehr Gehirn zutrauen. Denkst du, die machen direkt an einem NICHT vorhandenen Ortsschild eine (mobile) Radarkontrolle?
Wahrscheinlicher ist eine Kontrolle vor gewissen Schwerpunkten innerhalb des Ortes. Und woran erkennst du nun, dass du innerhalb eines Ortes bist? Ich würde sagen:
An den vielen Bäumen um die Straße herum (ja, es gibt auch Parks innerhalb von Ortschaften, wie der Central Park in NY)
Wie schaut es da mit Mobbing aus? Wenn die Taten einen immer noch sehr vielen Jahre danach quälen und man deswegen viele Probleme hat?
Das Leben ist grausam, finde dich damit ab.
Ganymed G. Richtig witzig, das jemanden mit Post traumatischer Belastungssörung zu sagen
Das Bild hängt schief…
gillt es auch für die schweiz?
Wie ist es jetzt einzuordnen, wenn Christian Sandalen mit Socken getragen hat?
Das verjährt nicht ;)
Das muss so.
Ich prüfe gerade, ob die Abo-glocke noch verfolgbar ist. Hier wäre eine Verjährungsfrist undenkbar ;)
Das wäre ein Fall für die Modepolizei.
Wenn jemand 20-30 Jahre lang nicht der Vergewaltigung überführt wird, muss man ehrlich fragen: Wie kommt es jetzt? Ist es wirklich sicher, dass er/sie es war, oder klagt man jetzt u.U. einen unschuldigen an. Es ist nicht nur schwere eine Tat zu beweisen nach 20 Jahren, es ist auch schwer die Unschuld zu beweisen und wie prominente Fälle (Stichwort Kachelmann) zeigen, verlangen viele Menschen das oder halten einen trotzdem für einen Verbrecher.
Ja, die Dummheit der bildzeitungsgesteuerten Öffentlichkeit ist fast das schlimmste, wenn Unschuldige so vorverurteilt werden.
#challengeWBS
Darf die Schule das tragen von Handys in der Hosentasche verbieten?
Du hast das # vergessen aber gute frage
Nein dürfen die nicht, das gabs bereits mal in einem Video. Weder Lehrer noch die Schule an sich das das tragen von Handys am Körper verbieten.
ua-cam.com/video/-QoHsDZxpi0/v-deo.html
STRAFTATEN sollten generell NIE VERJÄHREN.
#fragwbs
Hallo Herr Solmecke
Ich frage mich ob In-Game Käufe eigentlich illegal sind? Zum einen wird ja eine Parallelwährung geschaffen und zum anderen ein Monopol, da die jeweilige Währung nur in einem jeweiligen Spiel eingesetzt werden darf. Des Weiteren gibt es sogenanntes Dynamic priceing, was eine Währung für einen Spieler der viel ausgibt anders Bepreist als für einen Spieler der wenig ausgibt.
Liebe Grüße
Wenn ich bei einem Hersteller 1 kg Hundefutter kaufe, zahle ich auch einen anderen Preis als bei 10.000 kg. Wieso sollte das bei "digitalen Gütern" nicht erlaubt sein?
Weil es bei dem Digitalen Beispiel so ist, dass zwei Spieler die selbe Menge an Währung kaufen aber der, der bereits mehr ausgegeben hat auch mehr bezahlen muss. Im Prinzip wird hier ja eine eventuelle Sucht ausgenutzt.
Hallo Herr solmecke, gilt das auch wenn man nach einer Verjährung offen drüber spricht ?
Und ich hätte noch eine Frage die mich persönlich betrifft in einem Erbschafts verfahren.
Falls sie Mal die Zeit finden, würde ich mich gerne Mal persönlich mit ihnen unterhalten.
Wie sieht es eigentlich mit Hoch- und Landesverrat aus?
Verjährt der auch?
Und wenn ja, nach wie vielen Jahren?
1. § 81 Abs. 1 StGB:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
2. § 78 StGB
Verjährungsfrist
(1) 1Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2§ 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
3. als kleines juristisches Schmankerl von mir Juristen:
§ 206 BGB
Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist
durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.
Das BGB ist so fundamental, dass man es auch außerhalb des Privatrechtes, sprich also auch im öffentlich Recht, wie dem Strafrecht,
analog angewendet werden KANN!
WARNUNG: Jeder heutige StaA bricht hierüber aber in totalitären Entsetzen aus!
LG
Landesverrat verjährt bestimmt schon nach 24 Stunden.
@@diwobi1 Ist ein, von der CH aus gesehen, Hinterhotzenwäldler zum lesen in der Lage?
Und merke DIR, vielleicht wird RW in die Alemannenschaft der CH heimgeholt - vielleicht????? S wär nöt schlächt, odrrrr!!!
Hoffentlich kriegen wir die Merkel noch vor der Verjährung dran
Die interessante Frage ist doch: Wie sieht es mit der Verjährung von Straftaten aus, an denen sich der Täter auch über die Verjährungsfrist hinaus bereichert? Wenn jemand beispielsweise ein teures Bild aus einem Museum entwendet, verkauft und von dem Geld länger leben kann, als die Strafverfolgung zulässig ist? Oder wenn er das Bild sogar noch hat, wird es ihm auch nach der Verjährung noch abgenommen?
Wie einige meiner Vorredner schon schrieben, sollten Straftaten, die jemanden psychisch oder physisch ernsthaft schädigen (Missbrauch, schwere Körperverletzung ...) meiner Meinung nach gar nicht verjähren. Dass, wie von dir im Video beschrieben, jemand ernsthaft eine(n) andere(n) zu Tode vergewaltigen darf und dann ~30 Jahre später nicht mehr dafür belangt werden kann, finde ich unhaltbar.
Finde ich richtig da man nach 30 Jahren ein ganz anderer Mensch ist und man wahrscheinlich die Hälfte seines Lebens verloren hat keinen Job hat und keine Freunde bzw Freundinnen
Also denke ich schon das das Reicht nach 30 Jahren ist das Gefängnis doch eher eine gratis Unterkunft
Bitte mal die Lautstärke nach oben korrigieren. Danke :-)
Kannst du auch an deinem Gerät machen. Ich hatte am Handy kein Problem mit der Lautstärke. Und am PC mit anständigen Boxen sollte das erst Recht in Ordnung sein.
@@MiK3gamer natürlich könnte ich die Lautstärke an den Boxen höher drehen. Aber dann fliegen mir bei parallel dazu gespielten Games die Ohren weg und ich höre vom Video auch nix. Und bevor du jetzt sagst, ich könnte dann ja die Spiele leiser drehen : dann kommt man aus den justieren des Sounds überhaupt nicht mehr raus, also könnte WBS doch bitte darauf achten, den ungefähren Level der anderen Videos einzuhalten, dann muss keiner ständig irgendeinen Sound anpassen.
@@danny_jones sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Hab Grad nochmal verglichen, merke (wie gesagt, am Handy) keinen wesentlichen Unterschied zu anderen UA-cam Videos, was die Lautstärke angeht.
Sachen wieDiebstahl im kleineren Rahmen oder so sollten verjähren aber vergewältigungen und andere strafen bei den das Opfer schäden physischer und psychischer Natur erhält sollten verfolgt werden
Da hast du zu 100% Recht.
Habe nach dem Video irgendwie Lust, vor der Polizei abzuhauen.
Zieh durch
Das mit der Verjährung kann auch einen Vorteil haben, dass man danach als Verbrecher (mitunter die einzige Person, die die gesamte Wahrheit kennt) ungehindert die Wahrheit zugeben kann ohne angst auf Strafe.
Ich würde das als Täter nicht tun, da es genügend Primaten gibt, die dir trotz Verjährung am liebsten die Eier ausreissen würden und dich ächten werden.
@@ganymedg.8832 Kommt drauf an, manchmal schon, andere mal gibt es wahrscheinlich auch einfach die Situation, bei der man froh ist, endlich Klarheit zu haben. Oder die Geschichte is so bescheuert, dass sie verfilmt werden soll, da ist es auch hilfreich, als Regisseur nicht so viel raten zu müssen, da man die "Wahre Geschichte" kennt.
Geschwindigkeit immer x2 weil du zu langsam redest :D
Ich finde wenn niemand körperliche zu scharden gekommen ist darf es verjähren. Aber speziell bei Vergewaltigungen darf das nicht möglich sein. Ich möchte echt nicht wissen wie viele Opfer nach der Tat soizied begehen.
deswegen beginnt die Verjährung bei Sexualdelikten auch extra spät.
Gibt eine solche Verjährung auch im Zivilrecht? Kann ich trotz strafrechtlicher Verjährung evtl zivilrechtliche Ansprüche erheben?
Nur bei wirklich schlimmes dingen, wo man anderen menschen grossen schaden zugefügt hat, wie zum beispiel bei vergewaltigung, brandstiftung mit todesstrafe und sowas, sollte es KEINE verjährung geben..
Finde schon ok wie das gehandhabt wird. Bei bestimmten Entscheidung die Maßgabe der Verhältnismäßigkeit anzusetzen ist ja auch von wirtschaftlicher und ethischer Relevanz. Wenn jemand vor 30 Jahren z.b. ein Diebstahl (inkl. Filesharing) oder Körperverletzung begangen hat und seit dem keine weitere Straftat im Zusammenhang oder Hintergrund dazu durchgeführt hat, würde doch die Verteidigung so oder so argumentieren, ob der beklagte nicht schon aus seinem Fehlverhalten gelernt hat oder ob zu der damaligen Zeit nicht psychologische oder soziale Hintergründe ausschlaggebend waren. Da wird die Staatsanwaltschaft es ohnehin schwierig haben eine schlüssige Argumentationskette zu torpedieren.
Bei Mord oder Sexualdelikten sieht die Sache ja sowieso anders aus. Meistens liegen diesem Verhalten ohnehin sehr weitreichende Faktoren vorraus, die selten nach längerer Zeit einfach so abgeschüttelt werden können. Bei Serienmördern zeigt sich ja auch manchmal das zwischen zwei Taten manchmal mehrer Jahre oder gar Jahrzehnte vergangen sind. Da ist im Einzelfall natürlich auch immer die Frage, wann genau begann die Motivation zur Tat, handelt es sich um eine geplante oder spontane Tat und natürlich auch die Frage nach dem Motiv. Da kann eine Ermittlung durchaus ohnehin ein langer Prozess sein. In meiner Stadt gab es auch mal ein Fall von organisierter Kinderprostitution in der Politiker sowie Beamte der Polizei und Justiz verwickelt waren. Das hat auch über 20 Jahre gedauert, bis das aufgedeckt wurde und es zu Prozessen kam. Noch dazu kam dann auch noch Vergehen der Vertuschung, Verleumdung, Betrug, Amtsmissbrauch, Gewalt- und Drogendelikte, Meineid sowie Zeugenbeeinflussung und mehr. Dabei musste ja ganz genau im Detail geklärt werden, wer für welche Taten verantwortlich war und in wie weit dies zur Anklage gebracht wird, im Hintergrund zu dem eigentlichen Fall.
Was sind Sexualdelikte???
Soweit ich weiss kann man 3 Monate ne Anzeige raushaun (auch Montags) nach begangener Straftat(beim Anwalt) und diese dann innerhalb eines Jahres nach Anzeigenerstattung bei Gericht einreichen. Weiss aber nicht 100% ob das stimmt......nice wäre es schon ,wenn der Andere schon gar nicht mehr dran denkt und dann machts "Ruuummms" ;-)
Muss man wenn man z.B nach 20 Jahren erwischt wird noch die komplette restliche Strafe absolvieren? Angenommen man hat mit 22 etwas gemacht, wird mit 42 geschnappt... muss er dann die volle restliche Strafe von z.B 15 Jahren absolvieren?
Was ist wenn ich eine Straftat begehe und auf diese Strafe während fünf Jahre Verjährung allerdings wird während den fünf Jahren z.b. im vierten Jahr das Gesetz geändert und es stehen 10 Jahre Verjährung drauf gilt das alte und das neue dann?
Vermutlich das neue, aber darum wird man sich lange streiten können. Früher hatte Mord ja auch eine Verjährungsfrist. Viele Morde (isb von NS-Verbrechern), wären nach damaligen Fristen (auch die vor der NS-Zeit) verjährt, werden aber nach dem heutigen Grundsatz Mord verjährt nicht trozdem abgeurteilt.
Bewährung nur maximal zwei Jahre mehr geht nicht. Sonst Knast.
@@janhermann1213 Wir reden hier von Verjähring, nicht Bewährung.
Es würde das neue gelten - für sämtliche Verjährungfristen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht abgelaufen waren.
Mach eine Selbstanzeige, dann gelten die alten Maßregeln weiter, fangen allerdings erneut an zu laufen.
Ok, das die Verfolgung irgendwann aus Ressourcen-Gründen beendet wird... kann ich noch nachvollziehen.
Aber das die Bestrafung komplett ausfällt, wenn im nachhinein doch noch was raus kommt, ist einfach nur falsch (Wie in dem "Priester beispiel").
oder zumindest sollte es danach eine frage der Reue sein.
Ja das mit der reue halte ich für sehr wichtig. Denn wozu eine strafe wenn nicht zu dem einzigen zweck reue zu erzeugen? Auch wenn ich denke, das da andere dinge wie therapie, jenachdem vllt sogar mit opfer/hinterbliebenen sinnvoller wären.
Ein Kind wird misshandelt von seinen Eltern und wenn es dann zur Polizei gehen kann ohne schwere Folgen zu hause zu bekommen ist es dann verjährt?!
Ich habe als kleines Kind mal meinem Bruder einen Flummi in einem Geschäft in die Tasche gesteckt. So musste ich nicht klauen und im Falle, dass man es bemerkt hätte, wäre ich fein raus gewesen. Nach verlassen hab ich ihn mir natürlich wieder angeeignet. Mein Bruder hält mir das bis heute vor =) wie man sieht verjährt nicht alles !
Strafe dient lediglich zur Abschreckung.... sollte man als Anwalt eigentlich wissen
Nicht nur... Bei gewissen Tätergruppen wie beispielsweise Menschen, die ein Kind missbraucht oder jemanden vergewaltigt haben, ist es gleichzeitig auch Schutz der Gesellschaft.
@@halfmoonshine_fulleclipse Dir ist schon klar, dass bei "Missbrauch" oder "Vergewaltigung" der "Täter" Genannte in Wahrheit das Opfer ist, das schlimm leiden muss?
Ich bin grundsätzlich für die Verjährung(für was, wie lange etc. ist ein Thema für sich).
Ein Grund der nocht nicht gennant wurde:
Nach meinem Verständnis geht es bei der Verjährung um das Führen des Prozesses bzw. die Verurteilung. Das heißt zu diesem Zeitpunkt wäre ein Angeklagter noch NICHT Verurteilt. Und deshalb müssen wir den Angeklagten zu diesem Zeitpunkt nach unserem Justizsystem als Unschuldig betrachten. Solange der Strafprozess noch läuft (also nicht verjährt ist) ist es denke ich eine große Psychische Belastung für den bis dahin noch Unschuldigen. Und ich denke es ist unzumutbar einen noch Unschuldigen bis an sein Lebensende mit dem Gedanken des Freiheitsentzugs (Gefängnis) schmoren zu lassen. Wenn kein Ende/Verurteilung in Sicht ist muss irgendwann Schluss sein.
Grundsächlich.
Spezialfälle (Mord z.B.) kann man ja von dieser Verjährung ausnehmen.
Wäre cool wenn du es schaffen würdest den Ton lauter zu bekommen. Ich habe meine Lautstärke am Laptop auf voll und es ist trotzdem nur ein Flüstern das ankommt :D
Kauf dir was Vernünftiges!
@@Grinnser Danke für diesen Konstruktiven Kommentar :) durch dein Kommentieren und wiederum meiner Antwort darauf habe ich eine erhöhte Chance weiter oben zu stehen und so eher gelesen zu werden.
@@Tombola. Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
@@Grinnser Leider weis ich gerade nicht was du meinst. Aber ich finde es toll das du hier weiter mit mir interagierst. :D
Die Chancen das Solmecke meinen Kommentar sieht steigen immer mehr :)
Echt nett von dir.
Schön das es noch so hilfsbereite Mescnhen gibt.
@@Tombola. Gerne doch ;)
Ich finde es sehr gut das Sachen verjähren
Bei Kindesmissbrauch und Vergewaltigung aller art, sollte eigentlich eine Chirurgische Behandlung als Strafe erfolgen.
Nein, solche 3. Reich Methoden helfen keinem.
Die Verjährung sollte in dem Moment anhalten, sobald Anklage erhoben wurde. Dann würden manche Prozesse nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
Prinzipiell ist Verjährung sinnvoll, allerdings nicht bei Mord und auch nicht bei Kindsmisbrauch da hier die Opfer oft Jahre brauchen um sich genug zu stabilisieren um überhaupt Anzeige zu erstatten.
Wie sieht es mit Verjährung im Jugendstrafrecht aus?