Die Idee hinter diesen ist nicht schlecht. Problem 1 die wollen nicht jeden aufnehmen. Problem 2 dahinter stecken ziemlich gierige Persönlichkeiten, weshalb auch Problem 1 über haupt besteht. Ich persönlich bin der Meinung, dass es eine zentrale staatliche VG bräuchte bei der JEDER sein Werk anmelden kann und angesprochen werden kann. Wenn er das möchte, nicht wenn er irgendwelche Bedingungen erfüllt, außer das er der Urheber ist. Jedes Werk ist (erstmal) schützenswert egal ob er damit sein Geld verdient oder nicht.
@@nocberry7797 die Verwertungsgesellschaften sind auch die einzigen die von dem von vielen verhassten Artikel 13/17 der neuen EU-Urheberrechtsreform Profitieren alle anderen können nur Verlieren
ich stell demnächst eine reihe taschenlampen um meinen block auf und dort darf dann keiner mehr für die nächsten temporären 15 jahre fotografieren, ist ja meine super-duper-kunst und so!
Wenn Du es "beleuchtete Bundesrepublik" nennst, darf niemand mehr in der Öffentlichkeit fotografieren, ohne an Dich Lizenzgebühren zahlen zu müssen. :)
Hier fehlte eindeutig die Diskussion, ob das a) wirklich Kunst im Sinne des Gesetzes war, b) ob die Kunst einfach "fremde" Gebäude in Beschlag nehmen darf und c) was passiert, wenn ein Hauseigentümer sein Haus in der Zeit fotografiert.
Einspruch! Unter Kunst stellt man sich in der Regel vom Künstler neu gestaltete Bilder oder Skulpturen vor. Bei Blue Port Hamburg wurden allerdings nur die schon bestehenden Silhouette von Gebäude und Hafenkräne mit blauem Licht hervorgehoben. Ist da überhaupt eine ausreichende Schöpfungshöhe gegeben?
Berechtigte Frage. Laut Wiki "[..] Die erforderliche Schöpfungshöhe ist nunmehr bei Werken erreicht, „die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise [rechtfertigen], von einer künstlerischen Leistung zu sprechen.“ de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he_seit_2013 D.h. wenn Irgendjemand in bestimmten Kreisen meint, dass es Kunst ist, dann ist es Kunst? Und wenn ja, wer hat in diesem Fall gesagt, dass es Kunst ist, außer dem Künstler? Und woher sollte der Bürger wissen, ob ein "bestimmter Kreis von Auserwählten" dem Werk das Prädikat "Kunst" erteilt hat? Wacklig wie die Türme beim "Domino Day".
@@christophb.453 Oh super, ich lasse demnächst meinen Hund auf den Gehweg kacken und brauche den Haufen nicht wegmachen, da ihn die Strassenlaterne Nachts als Kunstobjekt beleuchtet.
Wieso haben sie nicht noch Eintritt zu dieser Kunstausstellung verlangt? Einfach jedem Anwohner und Passanten 15€ Eintritt für dieses kulturelle Event abnehmen.
Dann müssen, sie den Hafen absperren komplett. Das heisst vom Fischmarkt ganz zu schweigen, auch von den Insel wo die Musicals statt finden. Ich denke das ist nicht so leicht, alleine das es Leute auch live sehen sollen, sonst bringt so was nicht.
Jeder der nicht zahlen will bekommt die Augen ausgestochen. Wo kommen wir den hin wenn wir nicht alles kapitalisieren würden was nicht niet und nagelfest ist.
Du wirst lachen, laut einem Arbeitskollegen von mir, gibt es ein Dorf in dem für ein paar tage fett gesoffen wird und in der zeit braucht man ein ticket um ins dorf zu kommen. (Als Anwohner gibt es aber auch ein Ticket, dass halt bescheinigt das man Anwohner ist und deshalb, so lange man zuhause bleibt, auch nichts zahlen muss)
Wie jetzt die Kunstaktion wird aus Steuergeldern Bezahlt und dann sollen man nachmal dafür Zahlen. Die Aktion von der VG Bild ist absolut eine Frechheit wenn ich jetzt nur den Hafen Fotografieren will ohne dieses Kunstwerk (Blaues Licht ist meiner Meinung nach keine Kunst) dann hätte ich das auch so gedurft
Hm. Wo steht das überall? Projektwebsite. Man kann doch nicht bei allen veränderten Gebäuden erstmal recherchieren ob das nicht zufällig eine Kunstaktion ist. Vielleicht ist der Altpapierkontainer um die Ecke eine Kunstaktion, weiß man nicht, sieht anders aus als letzte Woche. Aus der Wohnung nebendran kommt rotes Licht. Kunst im öffentlichen Raum sollte Teil der Panoramafreiheit sein. Wem das nicht passt soll seine Kunst da machen wo nicht jeder rumstolpert.
Also darf ich mein eigenes Haus nicht mehr knipsen wenn das irgendjemand einfach anleuchtet ohne mich zu fragen? Ist das überhaupt legal? Immerhin ist mein Haus ja mein Eigentum! Und der Künstler würde es dann einfach komerziell nutzen ohne meine Genemigung!
Das war auch schon meine Überlegung, aber streng genommen könnte man auch sagen, Gebäude ist Panorama. Ergo... Ist es schlussgefolgert kein Fremdmaterial das man nicht für das eigene Kunstwerk nutzen dürfte... Ich sollte mein Logo auf jedes Haus sprayen und als "meins" deklarieren :D Ich finde es schon herb, vor allem weil die leuchte ohne Gebäude gar nichts bewirken würde. Das heißt ohne den Grundstückseigentümer gäbe es kein Kunstwerk, aber Geld dafür einstreichen wollen :)
Ich scheiß da mal auf deutsches Recht: Wer öffentlich Kunst macht stellt somit seine Kunst auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Fotografieren und verbreiten sollte also jeder dürfen meiner Meinung nach. Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich wärend einer temporären Kunstaktion (wie dem Blue Port) selber eine temporäre Kunstaktion starte und quasi drüber lege? Vielleicht Yellow Port... wer hätte dann am grünen Hafen Rechte? (vorrausgesetzt ich habe die entsprechenden Lampen und Stromverbindungen)
das wär dann aber additive Farbmischung (d.h., anders als wenn man Farben im Malkasten mischt, wird hier Licht gemischt), sprich nicht blau und gelb ergeben grün, sondern rot und grün ergeben gelb. de.wikipedia.org/wiki/Additive_Farbmischung de.wikipedia.org/wiki/Subtraktive_Farbmischung
Ich meine... Wenn man sich vorher drüber Gedanken macht, was man mit welcher Farbe aus welchem Winkel anstrahlt, geht das für mich schon unter Umständen als Kunst durch, aber... Einfach die Silhouetten in blau tauchen... Na, ich weiß nicht.
Noch ein paar Fragen: Sie haben ja gesagt der Künstler wollte das die Leute die Bilder teilen. Dann hat er doch die Lizenz frei gegeben laut ihrer Aussage. Zweitens: Es wird ja oft bei Anschlägen die Flagge des betroffenen Landes auf das Brandenburger Tor projiziert. Dann dürfte dieses doch auch nicht mehr fotografiert werden oder, da temporäres Kunstwerk?
Kann jetzt also jeder Dödel sein Haus mit lustigen Licht beleuchten, es am Ende auch noch Kunst nennen und Abmahnungen verteilen wenn jemand es veröffentlicht?
Geschäftsidee⚡💡⚡: Ich beleuchte mein Auto von nun an (temporär) blau und mache es damit zum Kunstobjekt. Wenn ich dann geblitzt werde, müssen sie MIR Geld bezahlen!😁😎
Wer eine Installation öffentlich installiert, muss damit rechnen, dass davon Fotografien angefertigt werden und diese veröffentlicht werden. Wer darauf sein Urheberrecht geltend machen will, soll dies dann nicht öffentlich tun können, sondern auf Privatgrundstücken, meiner Meinung nach. Sonst sehe ich die bürgerlichen Freiheiten beschränkt.
Ich wohne in Hamburg und war auch unterwegs zum Bilder machen. Ich fand die Aktion mit der VG Bild und Kunst schon etwas komisch, weil sofern es dunkel wurde kam man quasi nicht mehr drum herum am Hafen etwas zu fotografieren was blau war. Meine Bilder habe ich daher auch nur auf meinen Privaten Kanälen gezeigt und nicht auf meiner Fotoseite.
Das FBI wird sie weiterhin überwachen falls es doch einmal zu der Situation kommen sollte das sie die Fotos veröffentlichen. Sie stehen quasi schon mit einem Bein im Knast.
@@tl314Thomas Einer der Raddampfer, die Louisiana Star, fährt seit dem ersten Blueport vor einigen Jahren schon abends/nachts mit den eingeschalteten blauen Leuchtröhren.
Ich war am letzten Tag noch unterwegs und die Fotografen hatten sich gegenseitig auf die Füße getreten. Meine Empfehlung ist, in 2 Monaten durch den Hafen zu tippeln. Man wird dann wie in allen Jahren einige blaue Lampen sehen, die weiterhin leuchten. Von wegen temporär.^^ Alles in allem würde die Justiz überfordert sein, wenn jeder der Fotografen Strafzahlungen verweigern würde.
Das bedeutet faktisch, dass man Nachts nicht mehr Kirchen Rathäuser und in Hamburg die Speicherstadt fotografieren darf. Wenn ich tagsüber ein Banner an meine Fenster hänge, darf das Haus nicht mehr fotografiert werden, wenn ich das Banner alle Stunde für 5 Min. entferne. Auch Autos im Straßenverkehr sind ja von Designer entworfen und haben eine Lebenszeit von 10-20 Jahren also auch nur temporär. Selbst Gebäude haben ja heute nur noch eine Lebenserwartung von 40-50 Jahren, auch das wäre dann temporär. Fragt sich nur ob die Schöpfungshöhe durch Einschalten einer blauen Leuchtstofflampe schon gegeben ist, denn das Kunstwerk ensteht ja erst im gesamten betrachtet. Darf die Polizei bei Blue Port überhaupt in den Bereichen noch mit Blaulicht fahren, denn das stellt ja eine Verfälschung des Kunstwerkes dar. Ich bin der Meinung, es handelt sich nicht um ein Kunstwerk sondern um eine Veranstaltung und über die darf jeder berichten. GG: Freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift dazu zählt letztlich auch das Bild.
Wenn du dein Banner nur 55min pro Stunde zeigst, das aber die nächsten Jahre machst, ist das nicht temporär (weil es um die Aktion an sich geht). Wenn Dinge bis zu ihrem Lebensende im öffentlichen Raum bleiben (Autos, Gebäude) sind sie ebenfalls nicht temporär. Ein mit Salz gestreuseltes Kunstwerk ist auch nicht temporär, weil es bis zum Ende der üblichen erwartbaren Lebensdauer (ergo: bis zum nächsten Regen) erhalten bleibt.
@@WernerMBS Ich benutze beim Banner immer wieder neue Farbkombinationen und unterschiedliche Schriften. zudem wird das Banner natürlich mit unterschiedliche Farben beleuchtet ;-)
@@C-D-O Entweder du kommst irgendwann in eine feste Rotation (dann wäre es System und damit auch nicht temporär), oder aber du machst es zufällig (dann ist bei sowas der Kunstbegriff schwierig). Aber potentiell kann man aus der Idee was machen. Ginge aber auch einfacher: Riesen LED-TV oder Beamer dran und alle SChnappschüsse der freien Natur der letzten 5 Jahre als Diaschau senden ;)
@@WernerMBS Blue Port ist alle 2 Jahre zur selben Zeit. Also auch eine Rotation. Ich meine wie geschrieben: Es handelt sich um eine Veranstaltung bei der an verschiedenen Punkten in Hamburg blaue Leuchtstofflampen eingeschaltet werden und hier sehe ich den Mange an der Schöpfungshöhe. Handelt es sich dann doch um ein Kunstwerk, darf in diesem Bereich jeweils kein anderer blaue Beleuchtung einschalten, weil dieses das Kunstwerk verfälscht. Wird für Polizei und Feuerwehr dann etwas schwierig. ;-)
Plan um reich zu werden: 1. Ein künstlerischen Kackhaufen vor einer viel fotografierten Statue (oder ein sonstiges Sujet) setzen. 2. Jeden Fotografen abmahnen. Ein Mehlsack wird wohl vernünftigere Gesetze erlassen können.
KLappt nicht, da die Fotografen nicht den Haufen fotografieren, sondern die Straße ist das Objekt. Dein Haufen wäre nur "Beiwerk" (geringer Bestandteil, die man austauschen könnte ohne das es jemanden auffällt, der nicht das Originalbild im Vergleich hat) und damit unerheblich
Wenn die "Kunst" (ein höchst dehnbarer Begriff) und die Künstler durch öffentliche Gelder finanziert und großzügig honoriert wurden, sollte das doch wohl genügen! Doch es hört einfach da auf, wo das öffentliche Leben in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Kunst sollte unsere Kultur bereichern - nicht einschränken!
Gut, drehen wir den Spieß mal um: Das Haus eines Anwohners, der mit der Aktion nichts zu tun hat, wird plötzlich ungefragt Teil des temporären Kunstwerks. Demnächst müsste der Hausbesitzer ja entweder a) Einspruch gegen die Teilnahme einlegen können oder b) eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen können, das scheint jedenfalls mir nur recht und billig. Andererseits: Werke müssen doch eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können. Wo bitte ist hier die schöpferische Leistung, ein beliebiges Objekt oder mehrere blau anzustrahlen? Hat der Künstler besondere Lampen und Leuchtmittel geschaffen oder womöglich typische Ware "von der Stange" verwendet? Im letzteren Fall würde ich sagen, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist - weil das wirklich jeder kann und man blaues Licht nicht schützen kann.
Ich halte es für extrem fragwürdig, dass sich "Künstler" sich des öffentlichen Raume ermähtigen dürfen,. Stellen sie ein Kunstwerk auf eigenem oder gepachtetem Gelände aus, halte die Recht für in Ordnung. Aber, dass sie rechte am öffentlichen Raum haben ist sehr fragwürdig.
Tut mir echt leid für Künstler, so etwas ist jedoch einfach nicht mehr Zeitgemäß. Heutzutage kann einfach jeder Mensch zu jeder Zeit ein Foto aufnehmen und diese verbreiten sich dank Social Media dann auch besonders schnell. Es bedarf einer Änderung. Wo unterscheidet man nun bei einem Influencer ob das Bild Privat ist, oder ist sein komplettes Leben nun gewerblich? 😵
Ich empfinde es, gerade als Fotograf, als absolute Zumutung und nicht mehr verhältnismässig. Einen kompletten Stadtteil mal eben zur Abmahnfalle machen, wohlwissend daß der normale unbescholtene Bürger sich da überhaupt keinen Kopf drum macht und natürlich social media benutzt. Gut, es gab ein Einlenken, aber wegen eines Shitstorms mal eine Ausnahme machen kann auch keine Lösung sein. Ab einer gewissen Größe muss es einfach vorbei sein. Wie ist es überhaupt wenn der Blueport als Hintergrund dient, der Fokus dabei z.B. auf einem Model liegt? Mußten alle Hamburger Modelfotografen nun ihre Shoots am Elbstrand vertagen? Letztendlich, nun wird's mal wieder politisch, erscheinen die Verwertungsgesellschaften hier wieder als gieriger Raubtierkapitalismus, der die Kleinen schröpft um die großen noch größer zu machen. Gilt ja nicht zuletzt auch für die Gema, Erfolg mit Gemaeinnahmen haben sie erst wenn sie eh erfolgreich ist, vorher heißt es nur brav Mitgliedsbeitrag zahlen, was die meisten kleinen Bands die ich so kenne eh nicht wieder rauskriegen. Mit der VG Wort und Bild wird's wohl nicht anders sein und ein Künstler, der den kompletten Hafen ausstaffiert, nagt sicher nicht mehr am Hungertuch, insofern ist wohl Hauptprofiteur der Verwerter selbst.
@@TempurSchlafzentrum Mein bester Freund Heiko mag auch die AfD. Ich kann sie leider nicht wählen, da ich Österreicher bin. Übrigens hatte ich letztens bei einem Video von mir im Link "AfD" am Anfang stehen. Wirklich wahr. xD
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich als Amerikaner Blue Port Hamburg fotografiere und in den USA bei Instagram ins Netz stelle. Es können doch auch deutsche / europäische User auf die Bilder zugreifen. Gilt dort etwa auch deutsches Recht oder lässt es sich dort auch durchsetzen? Gleiches natürlich auch für Fotografen aus China, Russland, Israel, ...
Hmmm, also haben die von allen angestrahlten Objekten auch die Erlaubnis eingeholt, das diese angestrahlt werden? Werden somit die Besitzer der Objekte finanziell vergütet, wenn der Aktionsinhaber damit Geld verdient?
Das sowas erlaubt ist, ist echt ein unding. Hier sollte das Gesetz dringend geändert werden. Hätten sie hier nicht eingelenkt hätte man Mal mit einer Aktionsgruppe selber eine eigene Kunstaktion drüber legen sollen. Also selber irgendwie die Gebäude so anstrahlen das es einfach nur noch hässlich aussieht und definitiv aber halt kein #blueport mehr ist. 😉😂 Damit hätte der Blueport Künstler ja eventuell selber keine Rechte mehr. Dann müsste er von der Gegenaktionsgruppe erstmal Rechte einkaufen, sollte er Bilder machen wollen.
@@schwingedeshaehers Nun ist der Künstler (wie viele andere auch) aber Mitglied in der VG Bild-Kunst. Und als Mitglied einer solchen Organisation sollte man doch ein Interesse haben das diese im eigenen Sinne handelt. Zwar kann nicht das Ziel sein, das diese Verwertungsgesellschaft die entsprechenden Gesetzte nur nicht mehr nutzt, sondern es muss geändert werden. Aber das Problem, das Künstler nicht entscheiden können was sie durch die Verwertungsgesellschaft vertreten lassen wollen doch ist doch schon lange bekannt. Doch wirklich eingesetzt haben sich die Mitglieder ja scheinbar provokant gesagt (ist ja immer noch so) bisher nicht.
Fun fact am Rande: In Bayern gilt so eine Beleuchtung als genehmigungspflichtige bauliche Veränderung: www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-schlot-darf-nicht-mehr-beleuchtet-werden-1.7194118
was ist wenn ich mein haus fotografiere, was von anderen blau angestrahlt wird, muss ich dann die VG Media wegen lichtstörung verklagen um das Beweisbild veröffentlichen zu dürfen?
Inwieweit muss denn ein Hauseigentümer die Schadensersatzlose Einschränkung der Verwertungsfreiheit für das eigene Eigentum (Fotografieren bei Nacht) während einer solchen nächtlichen Lichtverschmutzung hinnehmen?
#fragWBS Wenn nun mein Haus mit angestrahlt wird, und dieses dann von den Rechteinhabern auf deren Seite gezeigt wird, darf ich die dann verklagen? Weil ich nicht möchte, dass es gezeigt wird? Ähnlich streetview?
Das Gesetz ist meiner Meinung nach Mist. Für mein Dafürhalten zwingt ja niemand den Künstler, in einem Raum wo Panoramafreiheit besteht seine Kunst auszuüben. Wenn er es also dennoch macht, dann hat er halt auf die Rechte an den Fotos die gemacht werden, durch seine Aktion im öffentlichen Raum ausdrücklich verzichtet. Es kann ja nicht sein, dass die Rechte von vielen wegen der kommerziellen Wünsche von einem oder wenigen beschränkt werden. Man stelle sich vor dies würde nicht nur für die Panoramafreiheit gelten. Da macht nachher noch einer die Aktion "Alle lieben die CDU" auf dem Potsdamer Platz und keiner darf mehr etwas gegen die Partei sagen, weil die Meinungsfreiheit für die Dauer der Aktion nicht gilt.
Fleissig Fotos von Hamburg machen ... dann mit Photoshop blau einfärben ... dann im Internet kostenlos zur Verfügung stellen ... und Künstler und Verwertungsgesellschaft mal gepflegt den gedachten Mittelfinger zeigen.
Ich finde es völlig in Ordnung, wenn bei einer kommerziellen Nutzung der Fotos der Künstler am Erlös über die Verwertungsgesellschaft beteiligt wird. Das ist nicht mehr als fair! Allerdings sollte es meiner Meinung nach erlaubt sein, private bzw. nicht-kommerzielle Fotos auf Plattformen im Netz zu posten. Hier wiederum wäre es in Ordnung, wenn zum Beispiel der Künstler genannt würde, ggf. mit Link zu seiner Website. Vielen Dank Herr Solmecke, dass Sie sich dieses aktuellen Themas nochmal angenommen haben!
Was wenn ich für zwei Tage dort in Urlaub bin und nicht weiß dass das ein Projekt ist und nicht immer so aussieht? Das mag vielleicht blöd klingen, aber das ist jetzt nicht auf den ersten Blick als temporäres Kunstprojekt zu erkennen.
Auf der einen Seite wird gegen Autos und Kohleenergie mit Massenprotesten sturm gelaufen, aber gegen so eine völlig aus dem Ruder gelaufene Stromverschwendung wie das Anstrahlen eines kompletten Hafens hat niemand etwas.
Zufällig = nicht gewollt = kein Bestandteil der Kunstaktion = Fotografieren erlaubt. Sofern nicht das Streulicht in der Umgebung mit gewollt war und damit auch die umherstehenden Häuser bewusst teils mit angeleuchtet wurden.
"Kuriositäten des Rechts" - ich finde das ist Unrecht, was als Recht gesprochen wurde - natürlich zu unrecht. Und dann kommt mir ein alter Spruch in den Kopf: Wo Recht zu Unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht. Wenn ich das nächste mal in Paris bin, fotografiere ich den Eifelturm bei Nacht.
Finde es ok, dass man es privat aber nicht kommerziell verwenden darf. In Paris ist es auch verboten, dass man den Turm in der Nacht fotografiert. Deshalb scheinen dort auch Lichter drauf.
Ein guter Grund garnicht erst zu solchen Aktionen zu fahren, wenn sie keine Aufmerksamkeit in der modernen Gesellschaft wollen... Davon mal abgesehen ist das nicht auch eine Form von Belästigung wenn man ungefragt das eigene Grundstück/Haus/Wohnung bestrahlt bekommt? 🤔
Muss ich als Künstler für eine temporäre Kunstinstalation die Stadt um Erlaubsnis fragen? Oder muss ich "nur" als Künstler Mitglied der VG Bild und Kunst sein?
Es sah wirklich toll aus. Ich war den Samstag in HH, weil ich mit einer Freundin König der Löwen angeschaut habe. Wir haben auch viele Bilder gemacht :D
Der Fall sagt eigentlich zweierlei: erstens hat es die Stadt Hamburg verkackt. Wenn sie für die Kunstaktion zahlt oder auch nur den öffentlichen Raum oder öffentliche Gebäude dafür zur Verfügung stellt, hätte sie schlicht eine pauschale Lizenz für beliebige Fotografien in den Vertrag schreiben sollen. Wenn der Künstler das nicht machen will, kann er gehen. Es gibt genügend Interessenten für solche Installationen. Und zweitens ist unser Urheberrecht komplett überholt und viel zu restriktiv. In der Zeit, wo jeder überall fotografiert und fotografieren nichts besonderes mehr ist, sollte der öffentliche Raum auch unbegrenzt fotografierbar sein. Meines erachtens auch nicht nur von der Straße aus, sondern auch mit Hilfsmitteln bishin zu Dronen (Schranken natürlich im Luftfahrtsrecht, Datenschutz, Privatsphäre etc.) aber nicht im Urheberrecht. Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich mal den Lichtbildschutz streichen (der normale Urheberrechtsschutz reicht) und die Schutzfristen kürzen. (z.B. auf die Lebzeit des Autors, oder meinetwegen 10-20 Jahre danach, oder auf 30-50 Jahre nach veröffentlichung). Dass Werke oft für mehrere Generationen geschützt sind, ist reichlich absurd.
Auf welche Ideen Leute heute kommen. Ein mit Steuermitteln finanziertes Gebäude wird von einem mit Steuermitteln geförderten Künstler mit Licht, erzeugt mit Strom der Stadt (Steuermittel) beleuchtet. Du willst Fotos davon machen? Bitte bezahle noch mehr. Lösung: Fotos machen und nach Ablauf der Frist hochladen.
... oder einfach RA Steinhöfel kontaktieren. Der RA für freie Meinungsäußerung und Kampf gegen Zensur. Er kennt der Wert der freien Meinung, zeigt Gesicht und kämpft dafür. Ich empfehle seinen YT-Kanal "Steinhöfel" Echte Fälle, bei denen er Menschen hilft für ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu kämpfen und diese vor Zensur und Unterdrückung u.a. des politischen Islams zu schützen. Diesen RA schenke ich mein vollstes Vertrauen.
Das heist also im umkehrschluss das eine mit graffiti versehene Wand oder auch ein Besprühter zug (Fachbegriff Wholetrain) auch nicht unter die Panoramafreiheit fällt denn es ist ja auch eine "temporäre" kunstaktion. Seh ich das richtig? ( Vorrausgesetzt ich bin eigentümer des Objekts/zuges)
Gibt es eine genaue Definition von „temporäre Kunstaktion“? Was ist mit Weihnachts- oder Halloweendeko? Heißt das, dass ich solange ich irgendeine Form temporärer Deko an meinem Haus habe jeden abmahnen kann, der mein Haus fotografiert?
Es wäre schön, einmal konkret zu erfahren, wie denn generell bei temporären Illuminationen die Schöpfungshöhe zu bewerten ist. Einen Stadtteil blau anzustrahlen, ist zwar technisch aufwändig, von der Idee her aber eher trivial. Es wurde auch häufiger darauf verwiesen, dass in Deutschland die Eifelturm-Illumination dem Kriterium der Schöpfungshöhe vermutlich nicht standhalten würde. Als wirklich eindeutig sehe ich nur Projektionen an, bei denen statt buntem Licht komplexe Bildmotive gezeigt werden.
Ich finde es fragwürdig in einer Zeit in der nahezu jeder immerzu mindestens eine Kamera dabei hat es noch zu verbieten, dass wenn ein Künstler in einem sehr großen öffentlichen Rahmen eine Aktion macht, dann der Bevölkerung zu verbieten da noch Fotos zu machen und diese dann auch in Zeiten von social media zu veröffentlichen. In den 80ern war das noch eher verständlich, weil da kaum die technischen Möglichkeiten bestanden, aber heute ist das ein zu tiefer Einschnitt in die Freiheit eines jeden der dort in der Gegend ist.
Hier sieht man doch, dass es Künstlern nicht immer um die Kunst geht, sondern schlichtweg um Abzocke. Nutzen fremdes Eigentum, um sich persönlich zu bereichern. Wurden denn alle Eigentümer vom Künstler gefragt, ob er deren Eigentum temprär vereinnahmen darf?
In Berlin gibts auch jährlich Licht-Aktionen (City of Lights , Berlin leuchtet) und da wird wirklich überall fotografiert. Da haben wir wohl Glück gehabt dass keiner der Lichtkünstler so pedantisch war. Ganz nebenbei ist man zuerstmal als Fotograf Urheber an dem Bild das man macht. Da sollte wohl der Gewinn in diesem Fall auch aufgeteilt werden. So ganz allein sollte sich der Künstler das nicht einstreichen, zumal auch noch dazu aufgerufen wurde Bilder zu machen und einzusenden. Das Blau ist jedenfalls nicht der einzige kreative Beitrag in den Bildern.
Das mit dem nachts beleuchteten Eiffelturm verstehe ich irgendwie nicht. Wenn der *jede* Nacht beleuchtet wird, dann ist das doch nicht temporär, oder? Ergibt für mich zumindest noch weniger Sinn als der Rest des Urheberrechts.
Das ist Einfach überzogen!!! Ich selber mache auch Fotos und würde es auch nicht gut heißen, wenn jemand mein Werk verwendet ohne dafür zu zahlen. Immerhin steckt da ja auch viel arbeit drin. Allerdings finde ich es schon dreist komplette Viertel zu beleuchten und dann die kommerzielle Nutzung zu untersagen, insofern man dafür nicht auch zahlt. Ein Großteil sollte ja über Steuern finanziert werden, was wiederum bedeutet das es dem Volk gehört, oder täusche ich mich da? Das sollte dann zur Folge haben das er für die Nutzung auch zahlen muss!? Wenn so eine Installation an einem Privatem Gebäude durchgeführt wird, würde ich ja noch mit gehen, allerdings ist doch ein Großteil doch öffentlich, oder? Ich finde das Thema echt Interessant . Bedeutet das nicht auch das Weihnachtsmärkte bzw Häuser in der Weihnachtszeit Kunstwerke sind ??? Aber es ist halt wie überall, insofern jemand Geld riecht...
Dann hoffe ich mal, dass der Künstler auch eine kostenpflichtige Lizenz bei der Stadt Hamburg erworben hat, den Hafen für dieses Projekt zu nutzen. Andernfalls ist dieses Gesetzgebung für mich nicht nachvollziehbar.
Ab jetzt bin ich urheberrechtlich geschützt, ich bin auch ein Kunstwerk, wer ein Foto von mir macht bekommt es mit meiner Verwertungsgesellschaft zu tun. Und dann wird gezahlt!
Kann man dann die verkünstlerung des eigenen Hauses verbieten? Weil vielleicht will ich ja nicht dass mein haus ein Kunstwerk wird welches ich nicht fotografieren darf
wie würde es denn rechtlich aussehen, wenn man den hafen ganz regulär fotografiert und das dann in der nachbearbeitung mit zb photoshop so manipluliert, dass es aussieht als wäre es vom blueport?
Wie ist es wenn ich selber mit einer blauen Lampe die blauen Kreuzfahrtschiffe beleuchte um dann ein Foto zu machen damit man es online stellen kann? Würde man damit die Rechte des Künstlers verletzen oder sein eigenes "Bild" erschaffen?
Gut ! Dann soll Herr Batz doch bitte in 2 Jahren seine blauen Leuchten nehmen und diese in seinem Garten oder Keller aufhängen! Einfach nur peinlich so eine Aktion! I übrigen gehört die Stadt nicht Herr Batz oder der Verwertungsgesellschaft!
Ich kack dann mal bei der Verwertungsgesellschaft vor die Haustür und solange bis das vergammelt, ist es meine temporäre Kunstaktion, an der ich sämtliche Rechte habe.
Was ist wenn jemand gar nichts von der Aktion weiß? Ein Tourist könnte ja zum Beispiel denken, das wäre immer so, und das dann fröhlich knipsen und online stellen. Wenn die die Nutzung ausschließen wollen, müssen sie das doch publik machen?
Heißt das, dass man generell Gebäude, die Nachts besonders beleuchtet werden nicht mehr Fotografieren darf? Das mit dem Eiffelturm wusste ich nicht und finde ich übertrieben und komplett unangemessen. Achso: Zählt Weihnachtsbeleuchtung auch dazu ? :D
Die Stadt Hamburg muß ja erstmal eine Genehmigung erteilen für so eine Veranstaltung. Dann kann die Stadt Hamburg auch in der Genehmigung die Regeln festlegen wer Bilder machen darf und wer nicht. Wenn den "Künstler" das nicht gefällt muß er halt seine Lampen woanders aufbauen.
Der größte Schwachsinn an der Geschichte ist ja, dass der Künstler in diesem Fall ja nicht mal was dagegen hatte! Nein, ihm wurde da von der VG Bild reingegrätscht!
Aber der Eiffelturm ist doch auch Nachts von der Strasse aus sichtbar gewesen, oder?? Oder ist das nur ein Gesetz in Deutschland, dass mit der Strasse?
Es mag ja okay sein, daß ein Foto dieser Installation dem Urheberrecht des Ersteller unterliegt. Jedoch ist der Erstelle auch Schadensersatzpflichtig, wenn ich ein Gebäude fotografiere und dieses nur durch das blaue Lich angestrahlt wird und ich deshalb das Bild nicht verwerten kann/darf???
"Verwertungsgesellschaft" - Bei diesem Wort rollen sich mir immer die Zehennägel auf...
"Mafia" wäre passender.... man sollte die mal anzeigen, wegen bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betruges! Aber bei unseren.... "Gerichten" 😒😒😒
Die Idee hinter diesen ist nicht schlecht. Problem 1 die wollen nicht jeden aufnehmen. Problem 2 dahinter stecken ziemlich gierige Persönlichkeiten, weshalb auch Problem 1 über haupt besteht.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es eine zentrale staatliche VG bräuchte bei der JEDER sein Werk anmelden kann und angesprochen werden kann. Wenn er das möchte, nicht wenn er irgendwelche Bedingungen erfüllt, außer das er der Urheber ist. Jedes Werk ist (erstmal) schützenswert egal ob er damit sein Geld verdient oder nicht.
Wenn ich das Wort "Verwertungsgesellschaft" höre, denke ich eher an sowas wie Abfallentsorgung. :)
@@nocberry7797 die Verwertungsgesellschaften sind auch die einzigen die von dem von vielen verhassten Artikel 13/17 der neuen EU-Urheberrechtsreform Profitieren alle anderen können nur Verlieren
@@crazy71achmed der größte Müll von allem ist Artikel 13/17 da gewinnen nur die VGs(Verwertungsgesellschaften)
ich stell demnächst eine reihe taschenlampen um meinen block auf und dort darf dann keiner mehr für die nächsten temporären 15 jahre fotografieren, ist ja meine super-duper-kunst und so!
Wenn Du es "beleuchtete Bundesrepublik" nennst, darf niemand mehr in der Öffentlichkeit fotografieren, ohne an Dich Lizenzgebühren zahlen zu müssen. :)
Was ist das?
Das ist blaues Licht.
Was macht es?
Es leuchtet blau.
Rambo ... der große Philosoph der 80er. :)
Ist das Kunst, oder kann das wech!!!???
Es leuchtet blau und weil du gefragt hast, schuldest du mir 200 Euro, denn damit hast du es nachweislich betrachtet.
Deutsche Hochschule der Polizei @twitter.com/KaenguruZitate
Rambo 3
Diese urheberrechtlichen Regeln sind einfach nicht mehr zeitgemäß.
Und sollte was daran geändert werden, kommt nur noch größerer Scheiß bei raus...
@@TheZoccerJannis Diese Regel einfach abschaffen. Fertig. Solmecke als Experte hat bestimmt einen guten Vorschlag.
@@TheZoccerJannis Dauert auch mindestens 20 Jahre bis das durch wäre, kennt man doch
Hier fehlte eindeutig die Diskussion, ob das a) wirklich Kunst im Sinne des Gesetzes war, b) ob die Kunst einfach "fremde" Gebäude in Beschlag nehmen darf und c) was passiert, wenn ein Hauseigentümer sein Haus in der Zeit fotografiert.
Einspruch! Unter Kunst stellt man sich in der Regel vom Künstler neu gestaltete Bilder oder Skulpturen vor. Bei Blue Port Hamburg wurden allerdings nur die schon bestehenden Silhouette von Gebäude und Hafenkräne mit blauem Licht hervorgehoben. Ist da überhaupt eine ausreichende Schöpfungshöhe gegeben?
Berechtigte Frage.
Laut Wiki "[..] Die erforderliche Schöpfungshöhe ist nunmehr bei Werken erreicht, „die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise [rechtfertigen], von einer künstlerischen Leistung zu sprechen.“
de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he_seit_2013
D.h. wenn Irgendjemand in bestimmten Kreisen meint, dass es Kunst ist, dann ist es Kunst? Und wenn ja, wer hat in diesem Fall gesagt, dass es Kunst ist, außer dem Künstler? Und woher sollte der Bürger wissen, ob ein "bestimmter Kreis von Auserwählten" dem Werk das Prädikat "Kunst" erteilt hat?
Wacklig wie die Türme beim "Domino Day".
@3:0 an Meidi Wenn du dich zu diesen Kreisen zählst und eine Stimme ausreicht, dann scheinbar ja.
@@christophb.453
Oh super, ich lasse demnächst meinen Hund auf den Gehweg kacken und brauche den Haufen nicht wegmachen, da ihn die Strassenlaterne Nachts als Kunstobjekt beleuchtet.
Des erinnert mich an die berühmte "is des Kunst oder kann des weg?" storie, mit der Reinigungs Fachkraft
@@KIWIT4 steck ne Kerze in den Haufen, Zack, Kunst
Wieso haben sie nicht noch Eintritt zu dieser Kunstausstellung verlangt? Einfach jedem Anwohner und Passanten 15€ Eintritt für dieses kulturelle Event abnehmen.
Dann müssen, sie den Hafen absperren komplett. Das heisst vom Fischmarkt ganz zu schweigen, auch von den Insel wo die Musicals statt finden. Ich denke das ist nicht so leicht, alleine das es Leute auch live sehen sollen, sonst bringt so was nicht.
Jeder der nicht zahlen will bekommt die Augen ausgestochen. Wo kommen wir den hin wenn wir nicht alles kapitalisieren würden was nicht niet und nagelfest ist.
Haben sie schon mit ihren Steuern bezahlt!😉
Du wirst lachen, laut einem Arbeitskollegen von mir, gibt es ein Dorf in dem für ein paar tage fett gesoffen wird und in der zeit braucht man ein ticket um ins dorf zu kommen. (Als Anwohner gibt es aber auch ein Ticket, dass halt bescheinigt das man Anwohner ist und deshalb, so lange man zuhause bleibt, auch nichts zahlen muss)
Wie jetzt die Kunstaktion wird aus Steuergeldern Bezahlt und dann sollen man nachmal dafür Zahlen. Die Aktion von der VG Bild ist absolut eine Frechheit wenn ich jetzt nur den Hafen Fotografieren will ohne dieses Kunstwerk (Blaues Licht ist meiner Meinung nach keine Kunst) dann hätte ich das auch so gedurft
Hm. Wo steht das überall? Projektwebsite. Man kann doch nicht bei allen veränderten Gebäuden erstmal recherchieren ob das nicht zufällig eine Kunstaktion ist. Vielleicht ist der Altpapierkontainer um die Ecke eine Kunstaktion, weiß man nicht, sieht anders aus als letzte Woche. Aus der Wohnung nebendran kommt rotes Licht.
Kunst im öffentlichen Raum sollte Teil der Panoramafreiheit sein. Wem das nicht passt soll seine Kunst da machen wo nicht jeder rumstolpert.
Ich hatte gerade eine temporäre Wutkontraktion bei so einer Ausnahmeregelung der Panoramafreiheit ^^
Also darf ich mein eigenes Haus nicht mehr knipsen wenn das irgendjemand einfach anleuchtet ohne mich zu fragen? Ist das überhaupt legal? Immerhin ist mein Haus ja mein Eigentum! Und der Künstler würde es dann einfach komerziell nutzen ohne meine Genemigung!
Soweit mir bekannt waren keine Wohnhäuser beleutet. Nur Phili paar Brücken, Krähne und die rickmer rickmers.
#ChallengeWBS
@@xXx0Nichts In der Philharmonie gibt es aber auch Eigentumswohnungen
@@DeDeNoM Oh Echt ? das wuste ich nicht.
Das war auch schon meine Überlegung, aber streng genommen könnte man auch sagen, Gebäude ist Panorama. Ergo... Ist es schlussgefolgert kein Fremdmaterial das man nicht für das eigene Kunstwerk nutzen dürfte... Ich sollte mein Logo auf jedes Haus sprayen und als "meins" deklarieren :D
Ich finde es schon herb, vor allem weil die leuchte ohne Gebäude gar nichts bewirken würde. Das heißt ohne den Grundstückseigentümer gäbe es kein Kunstwerk, aber Geld dafür einstreichen wollen :)
Ich scheiß da mal auf deutsches Recht: Wer öffentlich Kunst macht stellt somit seine Kunst auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Fotografieren und verbreiten sollte also jeder dürfen meiner Meinung nach.
Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich wärend einer temporären Kunstaktion (wie dem Blue Port) selber eine temporäre Kunstaktion starte und quasi drüber lege? Vielleicht Yellow Port... wer hätte dann am grünen Hafen Rechte? (vorrausgesetzt ich habe die entsprechenden Lampen und Stromverbindungen)
das wär dann aber additive Farbmischung (d.h., anders als wenn man Farben im Malkasten mischt, wird hier Licht gemischt), sprich nicht blau und gelb ergeben grün, sondern rot und grün ergeben gelb.
de.wikipedia.org/wiki/Additive_Farbmischung
de.wikipedia.org/wiki/Subtraktive_Farbmischung
Ich bin der Rechteinhaber, hab mir schon längst das ganze Farbspektrum gesichert.
@@MrRuffythemonkey Kann nicht, Magenta hat schon die Telekom.
@@MrRuffythemonkey Und Violett Milka.
"Kunst". Etwas mit Lampen anstrahlen. Welch ein talentierter "Künstler".
Ich meine... Wenn man sich vorher drüber Gedanken macht, was man mit welcher Farbe aus welchem Winkel anstrahlt, geht das für mich schon unter Umständen als Kunst durch, aber... Einfach die Silhouetten in blau tauchen... Na, ich weiß nicht.
Noch ein paar Fragen:
Sie haben ja gesagt der Künstler wollte das die Leute die Bilder teilen. Dann hat er doch die Lizenz frei gegeben laut ihrer Aussage.
Zweitens:
Es wird ja oft bei Anschlägen die Flagge des betroffenen Landes auf das Brandenburger Tor projiziert. Dann dürfte dieses doch auch nicht mehr fotografiert werden oder, da temporäres Kunstwerk?
Kann jetzt also jeder Dödel sein Haus mit lustigen Licht beleuchten, es am Ende auch noch Kunst nennen und Abmahnungen verteilen wenn jemand es veröffentlicht?
Meine Frage an die Kanzlei,: müssten nicht alle Eigentümer der Gebäude, welche Teil des Kunstobjektes um ihre Einwilligung gefragt werden?
Geschäftsidee⚡💡⚡:
Ich beleuchte mein Auto von nun an (temporär) blau und mache es damit zum Kunstobjekt.
Wenn ich dann geblitzt werde, müssen sie MIR Geld bezahlen!😁😎
Wer eine Installation öffentlich installiert, muss damit rechnen, dass davon Fotografien angefertigt werden und diese veröffentlicht werden. Wer darauf sein Urheberrecht geltend machen will, soll dies dann nicht öffentlich tun können, sondern auf Privatgrundstücken, meiner Meinung nach. Sonst sehe ich die bürgerlichen Freiheiten beschränkt.
Ich wohne in Hamburg und war auch unterwegs zum Bilder machen. Ich fand die Aktion mit der VG Bild und Kunst schon etwas komisch, weil sofern es dunkel wurde kam man quasi nicht mehr drum herum am Hafen etwas zu fotografieren was blau war. Meine Bilder habe ich daher auch nur auf meinen Privaten Kanälen gezeigt und nicht auf meiner Fotoseite.
ist das nicht jedes jahr das die Fähren in Blau fahren ???
also sehe ick es nicht mehr als kunst an
@@tl314Thomas Das ist alle zwei Jahre
Das FBI wird sie weiterhin überwachen falls es doch einmal zu der Situation kommen sollte das sie die Fotos veröffentlichen. Sie stehen quasi schon mit einem Bein im Knast.
@@MrRuffythemonkey 😂😆
@@tl314Thomas Einer der Raddampfer, die Louisiana Star, fährt seit dem ersten Blueport vor einigen Jahren schon abends/nachts mit den eingeschalteten blauen Leuchtröhren.
Ich war am letzten Tag noch unterwegs und die Fotografen hatten sich gegenseitig auf die Füße getreten. Meine Empfehlung ist, in 2 Monaten durch den Hafen zu tippeln. Man wird dann wie in allen Jahren einige blaue Lampen sehen, die weiterhin leuchten. Von wegen temporär.^^ Alles in allem würde die Justiz überfordert sein, wenn jeder der Fotografen Strafzahlungen verweigern würde.
Das bedeutet faktisch, dass man Nachts nicht mehr Kirchen Rathäuser und in Hamburg die Speicherstadt fotografieren darf. Wenn ich tagsüber ein Banner an meine Fenster hänge, darf das Haus nicht mehr fotografiert werden, wenn ich das Banner alle Stunde für 5 Min. entferne. Auch Autos im Straßenverkehr sind ja von Designer entworfen und haben eine Lebenszeit von 10-20 Jahren also auch nur temporär. Selbst Gebäude haben ja heute nur noch eine Lebenserwartung von 40-50 Jahren, auch das wäre dann temporär.
Fragt sich nur ob die Schöpfungshöhe durch Einschalten einer blauen Leuchtstofflampe schon gegeben ist, denn das Kunstwerk ensteht ja erst im gesamten betrachtet.
Darf die Polizei bei Blue Port überhaupt in den Bereichen noch mit Blaulicht fahren, denn das stellt ja eine Verfälschung des Kunstwerkes dar.
Ich bin der Meinung, es handelt sich nicht um ein Kunstwerk sondern um eine Veranstaltung und über die darf jeder berichten. GG: Freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift dazu zählt letztlich auch das Bild.
Wenn du dein Banner nur 55min pro Stunde zeigst, das aber die nächsten Jahre machst, ist das nicht temporär (weil es um die Aktion an sich geht). Wenn Dinge bis zu ihrem Lebensende im öffentlichen Raum bleiben (Autos, Gebäude) sind sie ebenfalls nicht temporär. Ein mit Salz gestreuseltes Kunstwerk ist auch nicht temporär, weil es bis zum Ende der üblichen erwartbaren Lebensdauer (ergo: bis zum nächsten Regen) erhalten bleibt.
@@WernerMBS Ich benutze beim Banner immer wieder neue Farbkombinationen und unterschiedliche Schriften. zudem wird das Banner natürlich mit unterschiedliche Farben beleuchtet ;-)
@@C-D-O Entweder du kommst irgendwann in eine feste Rotation (dann wäre es System und damit auch nicht temporär), oder aber du machst es zufällig (dann ist bei sowas der Kunstbegriff schwierig). Aber potentiell kann man aus der Idee was machen. Ginge aber auch einfacher: Riesen LED-TV oder Beamer dran und alle SChnappschüsse der freien Natur der letzten 5 Jahre als Diaschau senden ;)
@@WernerMBS Blue Port ist alle 2 Jahre zur selben Zeit. Also auch eine Rotation. Ich meine wie geschrieben: Es handelt sich um eine Veranstaltung bei der an verschiedenen Punkten in Hamburg blaue Leuchtstofflampen eingeschaltet werden und hier sehe ich den Mange an der Schöpfungshöhe. Handelt es sich dann doch um ein Kunstwerk, darf in diesem Bereich jeweils kein anderer blaue Beleuchtung einschalten, weil dieses das Kunstwerk verfälscht. Wird für Polizei und Feuerwehr dann etwas schwierig. ;-)
Was, wenn man im Nachhinein die Farbe des Lichts in Photoshop ändert? Dürfte man es dann hochladen, da es ja nicht mehr der Blue Port ist?
Wenn Kunst öffentlich dargestellt wird, sollte es auch möglich sein die Kunst selber zu veröffentlichen. Kommerziell nutzen ist was anderes.
Woher soll einer wissen der nicht von dort kommt das sowas Kunst ist???? Ein Freudenhaus leuchtet auch nur Rot und ist keine Kunst!!!
Plan um reich zu werden:
1. Ein künstlerischen Kackhaufen vor einer viel fotografierten Statue (oder ein sonstiges Sujet) setzen.
2. Jeden Fotografen abmahnen.
Ein Mehlsack wird wohl vernünftigere Gesetze erlassen können.
KLappt nicht, da die Fotografen nicht den Haufen fotografieren, sondern die Straße ist das Objekt. Dein Haufen wäre nur "Beiwerk" (geringer Bestandteil, die man austauschen könnte ohne das es jemanden auffällt, der nicht das Originalbild im Vergleich hat) und damit unerheblich
Mach es wie Rambo und drücke blaues Knicklicht in den haufen. Und setz den Kackhaufen auf den Kopf der Statue.
Wenn die "Kunst" (ein höchst dehnbarer Begriff) und die Künstler durch öffentliche Gelder finanziert und großzügig honoriert wurden, sollte das doch wohl genügen! Doch es hört einfach da auf, wo das öffentliche Leben in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Kunst sollte unsere Kultur bereichern - nicht einschränken!
Gut, drehen wir den Spieß mal um: Das Haus eines Anwohners, der mit der Aktion nichts zu tun hat, wird plötzlich ungefragt Teil des temporären Kunstwerks. Demnächst müsste der Hausbesitzer ja entweder a) Einspruch gegen die Teilnahme einlegen können oder b) eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen können, das scheint jedenfalls mir nur recht und billig.
Andererseits: Werke müssen doch eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, um überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen zu können. Wo bitte ist hier die schöpferische Leistung, ein beliebiges Objekt oder mehrere blau anzustrahlen? Hat der Künstler besondere Lampen und Leuchtmittel geschaffen oder womöglich typische Ware "von der Stange" verwendet? Im letzteren Fall würde ich sagen, dass die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist - weil das wirklich jeder kann und man blaues Licht nicht schützen kann.
Oder C Anzeigen wegen Hausfriedensbruch bzw Körperverletzung wenn mann das Licht zu lange sehen muss😹😹
D FBI wurde Informiert und sticht jeden die Augen aus der nicht zahlen will.
Ich halte es für extrem fragwürdig, dass sich "Künstler" sich des öffentlichen Raume ermähtigen dürfen,. Stellen sie ein Kunstwerk auf eigenem oder gepachtetem Gelände aus, halte die Recht für in Ordnung. Aber, dass sie rechte am öffentlichen Raum
haben ist sehr fragwürdig.
Der BER ist auch eine temporäre Kunstaktion.
Es symbolisiert die ewigkeit der Dinge. Sein oder nicht sein ist hier die Frage.
wurde mit steuergelden bezahl das ding also hat die öffentlichkeit ein anrecht ansonsten alle gelder zurückfordern und leistungen streichen
Das ist Deutschland 😂 ,
Muss man nichts mehr zu sagen
Und wie soll der unaufgeklärte Passant wissen, ob es Kunst, oder nur ein Bug im Beleuchtungssystem ist?
Solche Foto Verbote sind nichts als Schwachsinn genau so unnötig wie das Verbot den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren.
Tut mir echt leid für Künstler, so etwas ist jedoch einfach nicht mehr Zeitgemäß. Heutzutage kann einfach jeder Mensch zu jeder Zeit ein Foto aufnehmen und diese verbreiten sich dank Social Media dann auch besonders schnell. Es bedarf einer Änderung.
Wo unterscheidet man nun bei einem Influencer ob das Bild Privat ist, oder ist sein komplettes Leben nun gewerblich? 😵
Immer tolle Videos Danke.
Ich empfinde es, gerade als Fotograf, als absolute Zumutung und nicht mehr verhältnismässig. Einen kompletten Stadtteil mal eben zur Abmahnfalle machen, wohlwissend daß der normale unbescholtene Bürger sich da überhaupt keinen Kopf drum macht und natürlich social media benutzt. Gut, es gab ein Einlenken, aber wegen eines Shitstorms mal eine Ausnahme machen kann auch keine Lösung sein. Ab einer gewissen Größe muss es einfach vorbei sein. Wie ist es überhaupt wenn der Blueport als Hintergrund dient, der Fokus dabei z.B. auf einem Model liegt? Mußten alle Hamburger Modelfotografen nun ihre Shoots am Elbstrand vertagen?
Letztendlich, nun wird's mal wieder politisch, erscheinen die Verwertungsgesellschaften hier wieder als gieriger Raubtierkapitalismus, der die Kleinen schröpft um die großen noch größer zu machen. Gilt ja nicht zuletzt auch für die Gema, Erfolg mit Gemaeinnahmen haben sie erst wenn sie eh erfolgreich ist, vorher heißt es nur brav Mitgliedsbeitrag zahlen, was die meisten kleinen Bands die ich so kenne eh nicht wieder rauskriegen. Mit der VG Wort und Bild wird's wohl nicht anders sein und ein Künstler, der den kompletten Hafen ausstaffiert, nagt sicher nicht mehr am Hungertuch, insofern ist wohl Hauptprofiteur der Verwerter selbst.
Blau ist meine Lieblingsfarbe. :)
AfD blau bei mir.
@@TempurSchlafzentrum Mein bester Freund Heiko mag auch die AfD. Ich kann sie leider nicht wählen, da ich Österreicher bin. Übrigens hatte ich letztens bei einem Video von mir im Link "AfD" am Anfang stehen. Wirklich wahr. xD
Hä Blaue ist keine Farbe, das ist ein Zustand!
@@apteryx1239 Darf man Blau nichtmehr als Lieblingsfarbe haben ?
Einfach den Stecker ziehen und das wars....
Ich hoffe doch sehr, es kommen andere Zeiten.
Nicht, solange die CDU an der Macht ist. Die werden weiterhin den A***hkriecher für die Lobbyisten machen.
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich als Amerikaner Blue Port Hamburg fotografiere und in den USA bei Instagram ins Netz stelle. Es können doch auch deutsche / europäische User auf die Bilder zugreifen. Gilt dort etwa auch deutsches Recht oder lässt es sich dort auch durchsetzen? Gleiches natürlich auch für Fotografen aus China, Russland, Israel, ...
Lichtverschmutzung / Lichtsmog ?
Hmmm, also haben die von allen angestrahlten Objekten auch die Erlaubnis eingeholt, das diese angestrahlt werden?
Werden somit die Besitzer der Objekte finanziell vergütet, wenn der Aktionsinhaber damit Geld verdient?
Das sowas erlaubt ist, ist echt ein unding. Hier sollte das Gesetz dringend geändert werden.
Hätten sie hier nicht eingelenkt hätte man Mal mit einer Aktionsgruppe selber eine eigene Kunstaktion drüber legen sollen. Also selber irgendwie die Gebäude so anstrahlen das es einfach nur noch hässlich aussieht und definitiv aber halt kein #blueport mehr ist. 😉😂
Damit hätte der Blueport Künstler ja eventuell selber keine Rechte mehr. Dann müsste er von der Gegenaktionsgruppe erstmal Rechte einkaufen, sollte er Bilder machen wollen.
Der Künstler wollte das auch nicht, das war die VG Bild kunst
@@schwingedeshaehers Nun ist der Künstler (wie viele andere auch) aber Mitglied in der VG Bild-Kunst. Und als Mitglied einer solchen Organisation sollte man doch ein Interesse haben das diese im eigenen Sinne handelt. Zwar kann nicht das Ziel sein, das diese Verwertungsgesellschaft die entsprechenden Gesetzte nur nicht mehr nutzt, sondern es muss geändert werden. Aber das Problem, das Künstler nicht entscheiden können was sie durch die Verwertungsgesellschaft vertreten lassen wollen doch ist doch schon lange bekannt. Doch wirklich eingesetzt haben sich die Mitglieder ja scheinbar provokant gesagt (ist ja immer noch so) bisher nicht.
Ist der Eiffelturm temporär Tags unbeleuchtet?
Die Frage ist eher, ob der Quatsch EU-Recht ist oder deutsches Recht. Bei letzteren kann das französische Recht auch wieder anders lauten.
Fun fact am Rande: In Bayern gilt so eine Beleuchtung als genehmigungspflichtige bauliche Veränderung:
www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-schlot-darf-nicht-mehr-beleuchtet-werden-1.7194118
was ist wenn ich mein haus fotografiere, was von anderen blau angestrahlt wird, muss ich dann die VG Media wegen lichtstörung verklagen um das Beweisbild veröffentlichen zu dürfen?
Inwieweit muss denn ein Hauseigentümer die Schadensersatzlose Einschränkung der Verwertungsfreiheit für das eigene Eigentum (Fotografieren bei Nacht) während einer solchen nächtlichen Lichtverschmutzung hinnehmen?
Also wenn Ich alle 2 Monate die Beleuchtung meines Hauses ändere UND DAS KUNST NENNE darf keiner mehr mein Haus fotografieren?
ja.
#fragWBS
Wenn nun mein Haus mit angestrahlt wird, und dieses dann von den Rechteinhabern auf deren Seite gezeigt wird, darf ich die dann verklagen? Weil ich nicht möchte, dass es gezeigt wird? Ähnlich streetview?
Das Gesetz ist meiner Meinung nach Mist. Für mein Dafürhalten zwingt ja niemand den Künstler, in einem Raum wo Panoramafreiheit besteht seine Kunst auszuüben. Wenn er es also dennoch macht, dann hat er halt auf die Rechte an den Fotos die gemacht werden, durch seine Aktion im öffentlichen Raum ausdrücklich verzichtet. Es kann ja nicht sein, dass die Rechte von vielen wegen der kommerziellen Wünsche von einem oder wenigen beschränkt werden.
Man stelle sich vor dies würde nicht nur für die Panoramafreiheit gelten. Da macht nachher noch einer die Aktion "Alle lieben die CDU" auf dem Potsdamer Platz und keiner darf mehr etwas gegen die Partei sagen, weil die Meinungsfreiheit für die Dauer der Aktion nicht gilt.
Bring die CDU nicht auf Dumme Ideen. Die machen sonst noch einen Gesetzentwurf daraus 🤣
Fleissig Fotos von Hamburg machen ... dann mit Photoshop blau einfärben ... dann im Internet kostenlos zur Verfügung stellen ... und Künstler und Verwertungsgesellschaft mal gepflegt den gedachten Mittelfinger zeigen.
Ich finde es völlig in Ordnung, wenn bei einer kommerziellen Nutzung der Fotos der Künstler am Erlös über die Verwertungsgesellschaft beteiligt wird. Das ist nicht mehr als fair! Allerdings sollte es meiner Meinung nach erlaubt sein, private bzw. nicht-kommerzielle Fotos auf Plattformen im Netz zu posten. Hier wiederum wäre es in Ordnung, wenn zum Beispiel der Künstler genannt würde, ggf. mit Link zu seiner Website. Vielen Dank Herr Solmecke, dass Sie sich dieses aktuellen Themas nochmal angenommen haben!
Was wenn ich für zwei Tage dort in Urlaub bin und nicht weiß dass das ein Projekt ist und nicht immer so aussieht?
Das mag vielleicht blöd klingen, aber das ist jetzt nicht auf den ersten Blick als temporäres Kunstprojekt zu erkennen.
einfach mal bilder von der heimischen disco machen, blueport nennen und warten....
blueclub eher ..
Ist ein blaues Auge auch temporäre Kunst?
Auf der einen Seite wird gegen Autos und Kohleenergie mit Massenprotesten sturm gelaufen, aber gegen so eine völlig aus dem Ruder gelaufene Stromverschwendung wie das Anstrahlen eines kompletten Hafens hat niemand etwas.
Und eine Bekanntmachung auf einer Homepage, die man erst mal finden muss
reicht dafür aus
Wie sieht es mit einem Feuerwerk im Hamburger Hafen aus? Greift da auch das Urheberrecht?
Wenns professionell gemacht wurde, dann ja.
Und wenn man Bilder von privaten Gebäuden die zufällig beleuchtet wurden gemacht hatte?
Zufällig = nicht gewollt = kein Bestandteil der Kunstaktion = Fotografieren erlaubt.
Sofern nicht das Streulicht in der Umgebung mit gewollt war und damit auch die umherstehenden Häuser bewusst teils mit angeleuchtet wurden.
Das Erinnert mich doch stark an einen gewissen Artikel 13/17 der neuen EU-Urheberrechtsreform
"Kuriositäten des Rechts" - ich finde das ist Unrecht, was als Recht gesprochen wurde - natürlich zu unrecht. Und dann kommt mir ein alter Spruch in den Kopf: Wo Recht zu Unrecht wird, da wird Widerstand zur Pflicht. Wenn ich das nächste mal in Paris bin, fotografiere ich den Eifelturm bei Nacht.
FBI wurde informiert anzeige ist raus. Es wird nicht mit Terroristen verhandelt.
Ich fände schön wenn immer die Paragraphen eingeblendet werden würden
§ 59 Urheberrechtsgesetz
Finde es ok, dass man es privat aber nicht kommerziell verwenden darf. In Paris ist es auch verboten, dass man den Turm in der Nacht fotografiert. Deshalb scheinen dort auch Lichter drauf.
Art is Free..... Thema erledigt
Für die Verschandelung des öffentlichen Raumes auch noch die exklusiven Verwertungsrechte einfordern, genau mein Humor.
Dann ignoriere ich die Kunst halt. Kostet halt Reichweite des Künstlers, aber was solls.
Ein guter Grund garnicht erst zu solchen Aktionen zu fahren, wenn sie keine Aufmerksamkeit in der modernen Gesellschaft wollen...
Davon mal abgesehen ist das nicht auch eine Form von Belästigung wenn man ungefragt das eigene Grundstück/Haus/Wohnung bestrahlt bekommt? 🤔
Muss ich als Künstler für eine temporäre Kunstinstalation die Stadt um Erlaubsnis fragen? Oder muss ich "nur" als Künstler Mitglied der VG Bild und Kunst sein?
Beides
#fragwbs Aha. Panoramafreiheit. Und wie sieht's mit Dashcam-Videos aus???
Es sah wirklich toll aus. Ich war den Samstag in HH, weil ich mit einer Freundin König der Löwen angeschaut habe.
Wir haben auch viele Bilder gemacht :D
Anzeige ist raus. **gemeldet und blockiert**
verdammt zu spät 😂
FBI wurde Informiert, mit Terroristen wird nicht verhandelt.
Der Fall sagt eigentlich zweierlei: erstens hat es die Stadt Hamburg verkackt. Wenn sie für die Kunstaktion zahlt oder auch nur den öffentlichen Raum oder öffentliche Gebäude dafür zur Verfügung stellt, hätte sie schlicht eine pauschale Lizenz für beliebige Fotografien in den Vertrag schreiben sollen. Wenn der Künstler das nicht machen will, kann er gehen. Es gibt genügend Interessenten für solche Installationen.
Und zweitens ist unser Urheberrecht komplett überholt und viel zu restriktiv. In der Zeit, wo jeder überall fotografiert und fotografieren nichts besonderes mehr ist, sollte der öffentliche Raum auch unbegrenzt fotografierbar sein. Meines erachtens auch nicht nur von der Straße aus, sondern auch mit Hilfsmitteln bishin zu Dronen (Schranken natürlich im Luftfahrtsrecht, Datenschutz, Privatsphäre etc.) aber nicht im Urheberrecht.
Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich mal den Lichtbildschutz streichen (der normale Urheberrechtsschutz reicht) und die Schutzfristen kürzen. (z.B. auf die Lebzeit des Autors, oder meinetwegen 10-20 Jahre danach, oder auf 30-50 Jahre nach veröffentlichung). Dass Werke oft für mehrere Generationen geschützt sind, ist reichlich absurd.
Auf welche Ideen Leute heute kommen. Ein mit Steuermitteln finanziertes Gebäude wird von einem mit Steuermitteln geförderten Künstler mit Licht, erzeugt mit Strom der Stadt (Steuermittel) beleuchtet. Du willst Fotos davon machen? Bitte bezahle noch mehr.
Lösung: Fotos machen und nach Ablauf der Frist hochladen.
Wie, der Eiffelturm ist tagsüber nicht beleuchtet?
... oder einfach RA Steinhöfel kontaktieren. Der RA für freie Meinungsäußerung und Kampf gegen Zensur. Er kennt der Wert der freien Meinung, zeigt Gesicht und kämpft dafür. Ich empfehle seinen YT-Kanal "Steinhöfel" Echte Fälle, bei denen er Menschen hilft für ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu kämpfen und diese vor Zensur und Unterdrückung u.a. des politischen Islams zu schützen. Diesen RA schenke ich mein vollstes Vertrauen.
Kommt ein Chinese/Amerikan macht ein Bild.
Er läd es Hoch und denkt sich Pech gehabt.
Das heist also im umkehrschluss das eine mit graffiti versehene Wand oder auch ein Besprühter zug (Fachbegriff Wholetrain) auch nicht unter die Panoramafreiheit fällt denn es ist ja auch eine "temporäre" kunstaktion. Seh ich das richtig? ( Vorrausgesetzt ich bin eigentümer des Objekts/zuges)
Kunst duldet
keinerlei Lizenzen.
Kunst ist frei.
~ Kirill Fucking Gritsay.
Gibt es eine genaue Definition von „temporäre Kunstaktion“? Was ist mit Weihnachts- oder Halloweendeko? Heißt das, dass ich solange ich irgendeine Form temporärer Deko an meinem Haus habe jeden abmahnen kann, der mein Haus fotografiert?
Es wäre schön, einmal konkret zu erfahren, wie denn generell bei temporären Illuminationen die Schöpfungshöhe zu bewerten ist. Einen Stadtteil blau anzustrahlen, ist zwar technisch aufwändig, von der Idee her aber eher trivial. Es wurde auch häufiger darauf verwiesen, dass in Deutschland die Eifelturm-Illumination dem Kriterium der Schöpfungshöhe vermutlich nicht standhalten würde. Als wirklich eindeutig sehe ich nur Projektionen an, bei denen statt buntem Licht komplexe Bildmotive gezeigt werden.
... bedeutet es nicht auch, dass man ein Feuerwerk nicht mehr ablichten darf, wenn es als 'Kunst' statt als Handwerk deklariert wurde?
Ich finde es fragwürdig in einer Zeit in der nahezu jeder immerzu mindestens eine Kamera dabei hat es noch zu verbieten, dass wenn ein Künstler in einem sehr großen öffentlichen Rahmen eine Aktion macht, dann der Bevölkerung zu verbieten da noch Fotos zu machen und diese dann auch in Zeiten von social media zu veröffentlichen.
In den 80ern war das noch eher verständlich, weil da kaum die technischen Möglichkeiten bestanden, aber heute ist das ein zu tiefer Einschnitt in die Freiheit eines jeden der dort in der Gegend ist.
Wird sich nicht ändern, solange die CDU an der Macht ist und für die Lobbyisten das Heinzelmännchen macht.
Hier sieht man doch, dass es Künstlern nicht immer um die Kunst geht, sondern schlichtweg um Abzocke. Nutzen fremdes Eigentum, um sich persönlich zu bereichern. Wurden denn alle Eigentümer vom Künstler gefragt, ob er deren Eigentum temprär vereinnahmen darf?
In Berlin gibts auch jährlich Licht-Aktionen (City of Lights , Berlin leuchtet) und da wird wirklich überall fotografiert. Da haben wir wohl Glück gehabt dass keiner der Lichtkünstler so pedantisch war.
Ganz nebenbei ist man zuerstmal als Fotograf Urheber an dem Bild das man macht. Da sollte wohl der Gewinn in diesem Fall auch aufgeteilt werden. So ganz allein sollte sich der Künstler das nicht einstreichen, zumal auch noch dazu aufgerufen wurde Bilder zu machen und einzusenden. Das Blau ist jedenfalls nicht der einzige kreative Beitrag in den Bildern.
Das mit dem nachts beleuchteten Eiffelturm verstehe ich irgendwie nicht. Wenn der *jede* Nacht beleuchtet wird, dann ist das doch nicht temporär, oder? Ergibt für mich zumindest noch weniger Sinn als der Rest des Urheberrechts.
kann man auch es eine Sachbeschädigung ist wenn das haus blau ist
Nein, da keine physische Beschädigung vorhanden ist. Daher heißt es ja SACH-Beschädigung.
Das ist Einfach überzogen!!!
Ich selber mache auch Fotos und würde es auch nicht gut heißen, wenn jemand mein Werk verwendet ohne dafür zu zahlen.
Immerhin steckt da ja auch viel arbeit drin.
Allerdings finde ich es schon dreist komplette Viertel zu beleuchten und dann die kommerzielle Nutzung zu untersagen, insofern man dafür nicht auch zahlt.
Ein Großteil sollte ja über Steuern finanziert werden, was wiederum bedeutet das es dem Volk gehört, oder täusche ich mich da? Das sollte dann zur Folge haben das er für die Nutzung auch zahlen muss!? Wenn so eine Installation an einem Privatem Gebäude durchgeführt wird, würde ich ja noch mit gehen, allerdings ist doch ein Großteil doch öffentlich, oder?
Ich finde das Thema echt Interessant . Bedeutet das nicht auch das Weihnachtsmärkte bzw Häuser in der Weihnachtszeit Kunstwerke sind ???
Aber es ist halt wie überall, insofern jemand Geld riecht...
Dann hoffe ich mal, dass der Künstler auch eine kostenpflichtige Lizenz bei der Stadt Hamburg erworben hat, den Hafen für dieses Projekt zu nutzen. Andernfalls ist dieses Gesetzgebung für mich nicht nachvollziehbar.
Ab jetzt bin ich urheberrechtlich geschützt, ich bin auch ein Kunstwerk, wer ein Foto von mir macht bekommt es mit meiner Verwertungsgesellschaft zu tun. Und dann wird gezahlt!
Die gleiche Aktion "Blue Port" gab es letztes Jar auch schon, da aber ohne Foto-Wettbewerb und mit absolutem Fotografieverbot.
Kann man dann die verkünstlerung des eigenen Hauses verbieten? Weil vielleicht will ich ja nicht dass mein haus ein Kunstwerk wird welches ich nicht fotografieren darf
wie würde es denn rechtlich aussehen, wenn man den hafen ganz regulär fotografiert und das dann in der nachbearbeitung mit zb photoshop so manipluliert, dass es aussieht als wäre es vom blueport?
Wie ist es wenn ich selber mit einer blauen Lampe die blauen Kreuzfahrtschiffe beleuchte um dann ein Foto zu machen damit man es online stellen kann? Würde man damit die Rechte des Künstlers verletzen oder sein eigenes "Bild" erschaffen?
Gut ! Dann soll Herr Batz doch bitte in 2 Jahren seine blauen Leuchten nehmen und diese in seinem Garten oder Keller aufhängen! Einfach nur peinlich so eine Aktion! I übrigen gehört die Stadt nicht Herr Batz oder der Verwertungsgesellschaft!
Ich kack dann mal bei der Verwertungsgesellschaft vor die Haustür und solange bis das vergammelt, ist es meine temporäre Kunstaktion, an der ich sämtliche Rechte habe.
Was ist wenn jemand gar nichts von der Aktion weiß? Ein Tourist könnte ja zum Beispiel denken, das wäre immer so, und das dann fröhlich knipsen und online stellen. Wenn die die Nutzung ausschließen wollen, müssen sie das doch publik machen?
Heißt das, dass man generell Gebäude, die Nachts besonders beleuchtet werden nicht mehr Fotografieren darf?
Das mit dem Eiffelturm wusste ich nicht und finde ich übertrieben und komplett unangemessen.
Achso: Zählt Weihnachtsbeleuchtung auch dazu ? :D
Die Stadt Hamburg muß ja erstmal eine Genehmigung erteilen für so eine Veranstaltung.
Dann kann die Stadt Hamburg auch in der Genehmigung die Regeln festlegen wer Bilder machen darf und wer nicht.
Wenn den "Künstler" das nicht gefällt muß er halt seine Lampen woanders aufbauen.
Der größte Schwachsinn an der Geschichte ist ja, dass der Künstler in diesem Fall ja nicht mal was dagegen hatte! Nein, ihm wurde da von der VG Bild reingegrätscht!
"Kunst"
Ein Hafen wird blau angestrahlt...
"Nein, das ist meine Kunst, das dürft ihr nicht posten!!"
Aber der Eiffelturm ist doch auch Nachts von der Strasse aus sichtbar gewesen, oder??
Oder ist das nur ein Gesetz in Deutschland, dass mit der Strasse?
Demnächst bei Solmecke: Hamburger Sammelklage wegen Makuladegeneration durch blaues Licht
Es mag ja okay sein, daß ein Foto dieser Installation dem Urheberrecht des Ersteller unterliegt. Jedoch ist der Erstelle auch Schadensersatzpflichtig, wenn ich ein Gebäude fotografiere und dieses nur durch das blaue Lich angestrahlt wird und ich deshalb das Bild nicht verwerten kann/darf???