Perso, Führerschein und Fahrzeugschein - was muss ich dabei haben? | ADAC | Recht? Logisch!

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  • Опубліковано 5 вер 2024

КОМЕНТАРІ • 23

  • @Abcdefghi592
    @Abcdefghi592 2 роки тому

    Schöne ADAC Community. Viele Daumen hoch spricht von einer stabilen Zuschauerschaft.

  • @marypink8348
    @marypink8348 Рік тому

    voll gut erklärt, vielen dank

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Sehr gerne - Kanal schon abonniert? 😊

  • @edhoc2
    @edhoc2 2 роки тому

    Bei einem DIN A 4 Blatt, auf dem eine Kopie eines Ausweises, Dokuments, usw. zu sehen ist und diese Kopie nur einen Teil des Blattes überdeckt, weil das Original nicht im A4 Format ist, ist nach meiner Einschätzung ganz offensichtlich, dass es nicht das Original ist, denn Originale bekommt man nicht in dieser Form. Ein Fälschungsvorwurf dürfte vor Gerichten in solchen Fällen keinen Bestand haben.
    Bei A4 Dokumenten wie z.B. Zeugnissen ist das schon nicht mehr so offensichtlich, wobei es gerade bei Zeugnissen üblich ist, beglaubigte und auch unbeglaubigte Kopien zu haben und zu versenden, z.B. bei Bewerbungen (oder heutzutage als Scan hochzuladen). Vielleicht hilft es gegen möglichen Verdacht, wenn man "Kopie" oder ähnliches darauf vermerkt.

  • @tabbylatab
    @tabbylatab 2 роки тому

    Und wie schaut es als Ausländer aus, ZB als Österreicher. Hier gilt nämlich auch der Führerschein als amtlicher Ausweis. Daher in Österreich muss ich keinen Personalausweis machen, ich muss auch keinen Ausweis mitführen (Ausnahme beim Lenken eines KFZ) . Ergo kann es sein das ich bei einer Kontrolle nur meinen Führerschein herzeigen kann, gehe ungern mit meinem Reisepass spazieren - daher bleibt der im Hotel.

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому

      Hallo tabby la tab, auch als Österreicher musst du dich im Ergebnis nur ausweisen können, hier hilft dir dein Reisepass. Unionsbürger müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, um ihr Freizügigkeitsrecht nachzuweisen. Die Polizei muss letztlich in der Lage sein, deine Identität überprüfen bzw. feststellen zu können. Im schlimmsten Fall wirst du festgesetzt, bis dein Reisepass aus dem Hotel geholt und deine Identität festgestellt wurde. Genauso wie bei einem Bürger der Bundesrepublik Deutschland. VG Franz vom ADAC Team

  • @philipp6214
    @philipp6214 Рік тому

    Ersetzt ein Reisepass, bedarfsweise mit Meldebescheinigung, den Personalausweis?

    • @ADAC
      @ADAC  Рік тому

      Hallo Philipp, der Reisepass ist - genauso wie der Personalausweis -gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ein gültiger Ausweis. Weitere Bescheinigungen braucht man nicht. VG Marion/ Social Team

  • @jakobjustmadsen9446
    @jakobjustmadsen9446 2 роки тому

    Könnte man nicht eine amtlich beglaubigte Kopie mitführen? Diese wäre erstens eindeutig und von behördeswegen als Kopie gekennzeichnet, und zweitens hätte sie eine erheblich größere Beweiskraft.

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому +1

      Hallo Jakob, da nur anhand der Originalpapiere zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob der Fahrer im Besitz der entsprechenden Berechtigung ist oder ob es sich um eine Fälschung handelt, genügt die - auch beglaubigte - Kopie eines Führerscheins grundsätzlich nicht.
      Der Zweck, für die Dauer eines Fahrverbotes sämtliche Führerscheine in amtliche Verwahrung zu geben, würde andernfalls durch das Zulassen von Führerschein-Kopien unterlaufen. VG Heidi vom ADAC Team

  • @pharmajoe5468
    @pharmajoe5468 2 роки тому

    Frage an den Juristen:
    Ist eine identische Kopie eines in meinem Besitz befindlichen Originals überhaupt eine Urkundenfälschung? Gehört zu einer Urkundenfälschung nicht auch dazu, einen Inhalt vorzuspiegeln, den es auf dem Original nicht gibt?
    § 267 StGB
    Urkundenfälschung
    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Ist eine gute Farbkopie eine zur Täuschung hergestellte Urkunde oder nur eine optisch und inhaltlich identische Ablichtung?
    Ist eine beglaubigte Kopie meines Abizeugnisses eine Urkundenfälschung?

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому +1

      Hallo PharmaJoe, es ist nicht zwingend erforderlich, den Inhalt der Erklärung zu fälschen oder etwas vorzuspiegeln, das sich aus dem Original nicht ergibt. Eine Urkundenfälschung kann auch dann vorliegen, wenn durch sie der Eindruck erweckt wird, dass der Aussteller des Originals auch die Kopie als seine Erklärung gelten lassen möchte. VG Heidi vom ADAC Team

  • @mysterium3452
    @mysterium3452 2 роки тому

    Darf man eigentlich auch das um drehen? In sinn von das weiß das er oder sie ein Polizist sind/ist

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому

      Hallo Mysterium, vom kontrollierenden Beamten kann im Normalfall der Name und der Ausweis verlangt werden, wenn der Zweck der polizeilichen Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Viele Grüße Marion

  • @walterhagen3206
    @walterhagen3206 2 роки тому

    Wenn ich eine Farbkopie vom Fahrzeugschein anfertige und diese Kopie mit zwei diagonalen Strichen versehe zwischen denen das Wort "Kopie" geschrieben steht, ist dies m. E. keine Urkundenfälschung oder ist dies auch verboten?

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому +1

      Hallo Walter, wenn du eine Farbkopie eindeutig als Kopie gekennzeichnet hast, dann ist das natürlich keine Urkundenfälschung. Wie wir in unserem Video aber ausgeführt haben, bist du verpflichtet, das Original des Fahrzeugscheins mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. VG Evi vom ADAC Team

  • @florianmartin9471
    @florianmartin9471 2 роки тому

    Wie sieht es für im Ausland zugelassene Fahrzeuge aus? Fahre einen Dienstwagen und habe die schwedischen Zulassungspapiere nur als email, nicht im Original. Reicht das bei einer Kontrolle?

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 2 роки тому

      Nein! Viel Spaß bei der Diskussion… 😟

    • @ADAC
      @ADAC  2 роки тому +1

      Hallo Florian, auch im Falle einer Zulassungsbescheinigung kann im Rahmen einer Kontrolle aus unserer Sicht stets das Original verlangt werden, da insoweit nicht auszuschließen ist, dass zwischenzeitlich Änderungen (z.B. technischer Art) eingetreten sind. Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, bestehen keine gesetzlichen Ausnahmen. Auch hier muss das Original mitgeführt werden. VG Heidi vom ADAC Team

  • @MrPummi88
    @MrPummi88 2 роки тому

    Ich wurde auch schon mehrmals angehalten und kam man mit den Herren ins Gespräch. Uns war es beiden ein Rätsel, warum man die Dokumente nicht einfach im Geldbeutel dabei hat. Was ja selbst beim Fahrzeugschein kein Problem ist.

  • @arthur703
    @arthur703 9 місяців тому

    Zuständige Personen aushändigen muss😬 Früher hieß es Polizei-Beamten….