Compact-Verbot - viel heiße Luft
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- Опубліковано 13 жов 2024
- Compact-Verbot wirft juristische Fragen auf; manche Einwände sind wichtig und andere #QuatschJura.
1. Meinungsfreiheit gilt, Schranken strittig
Die Meinungsfreiheit gilt auch für #Compact und Elsässer darf sich auf das Grundrecht berufen. Es hat Grenzen in Art. 5 Abs. 2 GG und die Verbotsmöglichkeit alleine aus Art. 9 Abs. 2 GG ist noch keine wirksame Schranke. Es braucht allgemeine Gesetze und manche Juristen zählen dazu nur Strafgesetze, die hier möglw. nicht verletzt wurden. Verstöße gegen die FDGO, insbes. die Menschenwürde dürfen jedoch im Rahmen der praktischen Konkordanz durchgreifen, wenn solche Verletzungen dargelegt wurden und Verhältnismäßigkeit gegeben ist.
2. Nur das BVerfG entscheidet
Zwar ist das BVerfG zuständig für den Entzug von Grundrechten nach Art. 18 GG, aber die Wirkung von Grundrechten prüfen auch Behörden und andere Gerichte, als nächstes das BVerwG.
3. Gerichtliche Vorabentscheidung
Hätte nicht lieber erst ein Gericht über das Verbot entscheiden sollen? Das Verfahren ist im VereinsG geregelt und eine gerichtliche Vorabentscheidung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
4. Verstoß gegen Zensurverbot
Auch wenn Art. 5 Abs. 2 GG Grenzen des Freiheitsrechtes vorsieht, gilt als äußerste Grenze das Zensurverbot. Manche bringen vor, dass das Verbot des Verlages eine Vorzensur darstelle. Das GG verbietet ein Zensurverfahren, bei dem Inhalte vor Veröffentlichung genehmigt werden müssen. Ein vollständiges Verbot wirkt zwar stärker als die Zensur, ist aber kein Zensurverfahren. Auch andere zulässige Verbotsverfahren wirken auf alle Äußerungen.
5. Verbot von Presseunternehmen ist Ländersache
Presse ist Ländersache, Vereins- und wirtschaftsrecht Bundeskompetenz. Compact ist zwar Herausgeber einer Zeitschrift, aber auch Münz-Händler, Veranstalter und nach eigenem Bekunden Stürzer eines Regimes. Die Tätigkeit geht über Presse hinaus und soweit das Verbot nicht alleine auf Presseinhalte gestützt wrid, dürfte die Bundeskompetenz gegeben sein.
6. Compact ist kein Verein.
Laien stören sich an der Terminologie Verein und wittern ein Überstülpen oder Missbrauch des VereinsG. Eine solche Analogie ist gar nicht nötig. § 17 VereinsG erstreckt das Gesetz ausdrücklich auf GmbH. Der Einwand ist Unsinn.
7. Pressemitteilung ist zu dünn
Der ganze Verbotsbeschluss ist (wenn ich Sahra Tacke gestern richtig verstanden habe) fast 100 Seiten lang. Natürlich finden sich die tragenden Abwägungen nicht vollständig in der Pressemitteilung.
Fazit: Die Abwägung zu Art. 5 GG ist eine hohe Hürde, die vom Innenministerium sorgfältig abgewogen worden sein muss. Wir wissen heute noch nicht, wie ein Gericht entscheiden wird. Unterschiedliche Rechtsauffassungen sind nicht ungewöhnlich.
Wenn man mit der Bahn fährt, hat man sehr viel Zeit am Bahnsteig😂😂😂
Vor allem wenn es die DB ist. Denn die sind nie pünktlich 😂👍
@@asrninja Ohne compact sind wir am Bahnhof jetzt bestimmt sicher vor den importierten Messerfachkräften.
Die Preisfrage ist doch immer: Kommt der Zug verspätet oder überhaupt nicht? 🤣🤣🤣
@@Sentig72 und: was ist mit dem Bordrestaurant? A) die Restaurantcrew ist nicht da und steigt erst später zu. Deren Zug ist ausgefallen B) Bordrestaurant defekt C) der Bordrestaurantwagen wurde im Depot vergessen, bzw es wurde statt eines 16 Wagen ICEs ein IC mit 4 unklimatisierten Wagen als Ersatz gestellt.
Oder D) das Bordrestaurant ist da und funktioniert und man kann sogar mit Karte zahlen.
Die DB brachte regelmäßig die Fahrpläne der Schweizer Bahn ordentlich durcheinander. Deshalb haben die Schweizer die Direktverbindungen von Deutschland in die Schweiz gekappt. Umsteigen heißt jetzt die Devise für Reisende aus Deutschland. Andersherum, von der CH nach DE, gibt es keine Probleme. Einfach nur ein Armutszeugnis für Deutschland.
Tja, wäre Compact für ein Kalifat, wäre es in Ordnung.
Dümmlicher Kommentar. So Tickt ihr Rechten.
Warum wurde noch nie in Deutschland ein Kalifat juristisch angegriffen?
mit dem Herz hat Aktivist Jun ja offenbar zugegeben, dass er auf das GG "scheißt"
@@ChrisTian-co4ocWeil es noch keins gab? Etwas anderes gab es vor 90 Jahren allerdings sehr wohl.
@@volkerl.314Nöö. DAS machen die BRAUNEN Ganoven.
Ein Gericht hat im Eilverfahren das Verbot zurückgezogen. Richtig so!
Vielen Dank, für diese sachliche und unaufgeregte Betrachtung.
Unaufgeregt? Er wurde ja nicht ruiniert, und sie auch nicht! 😊
@@180grad3 Wann würde er runiert werden? verstehe nicht ganz.
Sie haben bei Compact auch alle Daten der Abonnenten und können nun diese Adressen, Bankkonten usw auswerten , Absoeichern und sehen wer genau aus welcher Schicht diese Meinungen liest und hört !😮😢
@@The777schopper1 ich habe keinen Zweifel über diese "Schicht".
Na und ? Widerstand ist schon seit 2020 Pflicht!!!!!!!Wo seid,ihr alle ? Kühlschrank noch zu voll?????
@@angelika-bertaschwendinger9427 Ich lebe in der Wirklichkeit - 2020 genau so wie heute. Ich brauche keinen Widerstand (außer gegen das braune Gesocks). Also lass es. Nicht jeder ist so wirklichkeitsfremd wie die AfD-Deppen, die hinter Vaterlandsverrätern, Mördern etc. ohne jede Kritik herlaufen. 🤮
Ja um so besser. Diese Daten sind wertvoll im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Wir müssen nicht erst warten bis die Rechtsextremen die Macht ergreifen und dann nur mit viel Gewalt wieder entfernt werden können, man muss die gleiche Dummheit nicht zweimal machen.
@@angelika-bertaschwendinger9427 Die Leute fühlen sich nach wie vor wohl....
„Insbesondere in der konservativen Presse“
Was eine Lachnummer
Die konservative Presse? Manchmal schon
@@Smeik100 naja, sie bewahrt die Regierung vor dem volk...
@@Smeik100die ist nicht existent in Deutschland
@@PeterPeter-qc7ky
Doch
Und NZZ hat sich auch darüber ausgelassen
@@Smeik100 Setz mal deine Hormonblocker ab, du bist schon wieder zickig.
Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert ja, dass das Verbot "indirekt" über das Vereinsrecht durchgeführt wurde. Das scheint ihn jedoch nur bei rechts außen zu stören, aber nicht bei links unten...
@@BlackCroLongDoch! „linksunten.indymedia" wurde 2020 verboten.
@@BlackCroLong - nie von linksunten.indymedia gehört?
@@BlackCroLong Linksunten wurde verboten.. Mit exakt dem gleichen Move. Von Thomas de Maiziere.. Sollte man wissen.
Kubicki irgendwie Luftpumpe!
@@BlackCroLong Linksunten (Indymedia) ist 2017 auf dieselbe Weise verboten worden. Damals wurde schließlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es in dem Fall, es hängt ja immer auch stark von Begründung und Faktenlage ab, berechtigt war. Die ausführliche Begründung im Fall vom Compact kommt erst noch und wird dann möglicherweise wieder das BVerwG und/oder das BVerfG beschäftigen. Wir werden sehen.
Die Anwendung des Vereinsrechts auf eine GmbH ist jedenfalls nicht grundsätzlich falsch, da es hier nicht um den Verein im umgangssprachlichen Sinne geht, sondern um die Definition in Artikel 9 GG und die Anwendung des Vereinsrechts nach dessen Paragraph 17.
Bei dem Verbot der KPD 1956 ging es genauso zu. Und dann folgte ein Arbeitsverbot für Mitglieder der KPD. Bin ü70 und ein weißer alter Mann.
Und? Weißer, alter Mann? 🤔
@@A.W.2024 Die Kriegs- und Nachkriegsgeneration stirbt aus. Und es interessieren sich nur wenige dafür, dass die Aktionen sich immer wiederholen, nur mit anderen Vorzeichen. Das ist das Erschreckende für mich.
Damals war "Kommunist" der Begriff der politischen Unterdrückung wie heute Nazi.
@@paularzt8537Ein nachweislich verfassungsfeindliches, rechtspopulistisches, rechtsextremes und kackbraunes Hetzblatt wurde endlich verboten. Gut so! Es soll sich nämlich nicht mehr wiederholen, was in der NS-Zeit geschah. Also heul leise und nimm bitte deinen Müll wieder mit, danke.
@@paularzt8537Sehr sehr viele der Nachkriegsgeneration hatten sehr sehr wenig Probleme mit dem KPD Verbot und dem Kommunistenerlass.
Nur jetzt plötzlich - hm?
Danke für die sachliche und ausgewogene Einschätzung
@@UA-camHauptmeisterja, Brauner! Heul' leise!
@@UA-camHauptmeister Neutralität bedeutet nicht automatisch korrekt oder besser. Das Grundgesetz ist in vielerlei Hinsicht auch nicht neutral.
@@UA-camHauptmeister Okay cool, wenn die Grünen sagen dass 1+1=2 ist und die AfD 1+1=3, dann liegt die Wahrheit auch nicht irgendwo dazwischen.
@@UA-camHauptmeisterWenn DU das sagst.
@@UA-camHauptmeister Verdacht rechts zu sein ? Was ist das den für eine Aussage, "Rechts" ist eine politische Richtung die bestimmte Dinger für richtig und andere Dinge eben für falsch hält.
Der absolute Mangel an Pudeln in diesem Video ist ein Fall für Den Haag. Ansonsten wie immer wunderbar.
... hat doch einen in der Hand gehabt ... 😉
😭😭 Nelllyyyy!! 🥰🐕🚝
Ja du sagst es
Der Pseudosuperanwalt blickt weder die Systematik des GG noch im Speziellen Paragraphe 32 VereinsG...😅
Und den Begriff Rechtsbeugung kennt er überhaupt nicht.
Spielt die Tatsache, dass es zu den Vorwürfen die zu diesem Verbot führten bisher keine Verurteilung gab, eine Rolle? Das bedeutet doch das bisher nichts illegales von Compact veröffentlicht wurde.
@@oette70 nein!
Es wurde ja nicht einmal eine richtige Anklage erhoben, oder irre ich mich?? Seit wann kann ohne Urteil - und ohne Ankündigung - einfach Eigentum UND VERMÖGEN konfisziert werden? WO LEBEN WIR EIGENTLICH??
Die einen sehen das so und die anderen sehen das anders. Mit diesem Beitrag konnte ich wirklich nichts anfangen.
Juristengeschwätz. Zwei Juristen vertreten drei Meinungen.😉
@@nobbystyles2375 du verstehst mal so garnix!
_was nicht sein soll, das nicht sein kann ...... also dann so oder so Geschwätz ...._
@@rolfgall9495 Mit dem Satz wird im 1. jur. Semester meistens ironisch die Vorlesung eröffnet. Ironie verstehst Du mal gar nicht!🥱
Jura ist wirklich DAS Laberfach schlechthin.
Vielen Dank für das Video. Das Ambiente hat mir auch sehr gut gefallen.
"Das Puplikum hört es betroffen,
der Vorgang zu und alle Fragen blieben offen" 😊
Interessantes Thema. Auch interessant: welche Rechtsnormen müssen geändert werden, dass die notwendigen Pushbacks an der Grenze rechtssicher durchgeführt werden können?
Spontan, kurz und knackig ! Gerade deshalb aber nicht weniger informativ 😊👍Danke !
angenehm ausgewogen und umfassend. Vielen Dank
Was mich noch interessieren würde, was sind eigentlich die Sachargumente, die den Vorwürfen gegenüber des Magazins vorgebracht werden? In welchen Fällen hat man sich womit strafbar gemacht?
Mit keinen... denn in den letzten 14 Jahren gab es keine Verurteilungen und selbst bei der RAZZIA keine Übergabe von Strafanzeigen...
Widerstand gegen staatliche Maßnahmen in der P(l)andemie, Corona Diktatur, Rechtsextremismus!
Ausschlaggebend war m.E. das Interview mit Maria Sacharowa, das muss bei einigen Leuten zu Tobsuchtsanfällen geführt haben !!! 😋😂🤪
Die ausführliche Begründung des BMI steht noch aus, so weit ich weiß.
@@Kansoganix nein... die knapp 80 Seiten wurden bereits übergeben und sind auch zu finden ,))
wie bei den Nazis werden Verbote ohne gerichtlichen Beschluss, wider dem GG ausgeführt
für den rechtskampf wurden schon 12.000 euro gespendet.
Können Politiker das nicht aus eigener Tasche bezahlen?
Sowas muß verboten werden.
Weißt du, wo man spenden kann? Danke dir!
Wohin spenden,habe immer über PayPal gesendet,weiß aber nicht ob es noch ankommt.LG
Kommt sicher noch was von Putin!
@@sandyvde2188 da gibt es auf youtube einen kanal von björn banane. der hat am 17. juli ein interview mit über 160.000 aufrufen eingestellt. darunter gibt es den link zur spendenplattform. geht über den anwalt von compact.
ps. die form von h. jun ist ok.
Das ist das bislang unaufgeregteste Statement, das ich zu den Thema gehört habe, egal aus welcher Ecke. Und mit den meisten brauchbaren Informationen. An Sachlichkeit nicht zu überbieten. Danke.
@@volkerl.314 Es gilt auch für diesen Herrn die Ungeduldsvermutung.
@@volkerl.314 Ein Scherbengericht möge über seine Causa entscheiden.
@@volkerl.314Deine Unterstellungen sind völlig daneben und eine Unverschämtheit gegenüber Herrn Jun.
@@katjavio6106 Tja, die Wahrheit tun halt weh. Das kenne ich schon.
@@utegorgens1407 dann sollten sie mal mathias gersdorff auf UA-cam suchen... Dort ist es wesentlich sachlicher, differenzierter, fundierter und mit mehr Hintergrund. Was hier gesagt wurde ist mehr wischiwaschi ... Eines Rechtsanwalts unwürdig wie er so larifari auf nem bahnhof über den größten medienskandal der BRD Geschichte von sich gibt
Keine Ahnung von all diesen Gesetzen. Deshalb für die Erklärung wieder mal 👍👍👍👍👍
Danke dass Sie jetzt auch auf die Kritischen Punkte eingehen die durchaus Potential haben das Verbot zu kippen.
Das macht Anwalt Jun immer.
Das muss doch offensichtlich kippen. Oder soll ein Innenminister wirklich die Kompetenz haben z.B. die Süddeutsche Zeitung per Vereinsverbot zu schließen? (Wir haben ja ausdrücklich die Medienaufsicht bei den Ländern, weil der Verfassungsgesetzgeber keine so mächtige Zentralregierung haben wollte, die Presse und Massenmedien gleichschalten kann. Ich halte Frau Faeser für völlig naiv aber dass sie niemand im Ministerium gestoppt hat, bei diesem massiven Verfassungsverstoß verstehe ich nicht. Vermutlich zu viele Ja-Sager.)
@@cowleysbein9002 Naja im letzten Video war ein eklatanter Mangel daran.
🤦🏻 Es wird nicht kippen. Compact war ein verfassungsfeindliches, rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches und völkisch-nationales Hetzblatt und hätte schon lange verboten werden müssen.
Wiso willst du das Verbot einer Rechtsradikalen Zeitschrift die gegen andere Menschen anders denkender Menschen usw jetzt bist du etwas auch ein kleiner Rassist und verstehst nicht was daran faltsch sein soll?
Ich finde gerade die unterschiedlichen Rechtsbewertungen interessant, deshalb habe ich auch verschiedene Kanäle abonniert, wo man die unterschiedlichen Rechtsmeinungen wahrnehmen kann. Die Rechtswissenschaft ist da ein Lichtblick.
Es geht momentan ja gerade NICHT um die Rechtswissenschaft, sondern um die Einschätzung aufgrund bisherigen Erfahrungen wie die Gerichte entscheiden werden.
Aber auch hier sind die Einschätzungen unterschiedlich.
@@Corporatemartinluhm nein. Bisher wurde kein Verbot einer verfassungsfeindlichen Hetzschrift wieder einkassiert!
Die Gerichte werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den zahlreichen Begründungen des BMI folgen.
Die "Rechtswissenschaft" sollte endlich mal aktiv an den Gesetzeslücken arbeiten, die ethisch-demokratische Regeln für ALLE im Land absichern. Rechte Bullshit-Hetze entzieht den Opfern dieser Hetze Rechte und grundlegende Sicherheiten im Land.
Es gibt keine RechtsWISSENSCHAFT
Wenn das Schule macht, dann kann das Bundes Innenministerium in Zukunft über das Vereinsrecht alle Zeitschriften und Magazine im Alleingang ohne die Beteiligung anderer Instanzen verbieten. Das ist voll praktisch und spart eine Menge Bürokratie. Ermittlung, Anklage und Urteilssprechung - alles aus einer Hand!
Es geht bei Compact um ein verfassungsfeindliches, rechtspopulistisches Hetzblatt, is dir das nicht bewusst?
Es geht um eine Vereinigung (Compact GmbH), die die deutsche Verfassung als Gegner hat.
Welche andere Vereinigungen agieren ebenfalls offenkundig gegen die deutsche Verfassung?
Es geht darum, dass es verfassungsgemäß Gewaltenteilung und Pressefreiheit in unserem Land gibt und das BMI nicht als alleinige Instanz Zeitungen verbieten dürfte.
@@modellbau-innovationen doch, darf es.
Heul' leise Brauner!
@@Remington.SteeleZitieren Sie bitte die Stelle, wo das Compact Magazin die Verfassung als Gegner hat? Würde mich gerne darüber informieren
@karin2105
Wenn mehrere hochkarätige Rechtsanwälte (nicht BMI) Bedenken haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß keine gute Arbeit geleistet wurde.
Man stelle sich vor Frau Faeser hätte das mit der "taz" oder mit dem "Vorwärts " ( SPD Zeitung) gemacht ,der emtionale Aufschrei wäre zig mal so gross wie beim "Compact" Magazin.
TAZ und Vorwärts planen keinen gewaltsamen Umsturz
Warum sollte sie?
Weder die TAZ noch Vorwärts sind verfassungsfeindlich und verbreiten rechtsextremen Müll wie Compact!
@lumen8666 toll, wenn Rechtsextreme plötzlich den Rechtsstaat für sich entdecken wenn ein rechtsextremes Drecksmedium verboten wird.
@@stabilesteil Ja genau , warum hat sie denn "Compact" verboten ?
Ein Artikel 9 des GG'es kann "nicht" den Artikel 5 der Presse- und Meinungsfreiheit des GG'es aufheben.
Ach was, Jurist im ersten Semester der UA-cam-Universität 😂?
@@stabilesteil Sie müssens wissen.
Warum nicht? Ihre Begründung würde mich sehr interessieren.
@@Anagrom.Ataf2221 Auch Rechtsprofessor Christoph Gusy (Universität Bielefeld) äußert gegenüber LTO Bedenken, dass mangels Gesetzgebungskompetenz das Vereinsrecht ein solches Presseverbot nicht tragen könne. Er betont, dass § 3 VereinsG eine Schrankenregelung zur Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), nicht aber zur Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sei. "Selbständige Eingriffe in Art. 5 GG dürfen nicht auf das VereinsG gestützt werden", so Gusy. Ein Verbot könne allenfalls gegen einen Verein ergehen, dessen "notwendiger Zweck" der eines Presseorgans sei.
@@e.h.2265 Begründung, Brauner?
Bei welchen Fällen wurden diese Schritte schon gewählt?
Zu faul zu googeln?
Wissen ist eine Holschuld!
Indymedia z. B.
Es ist nicht das erste Verbot von Medien. Neben linksunten.indymedia sind auch schon PKK Zeitungen (Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH, MIR Multimedia GmbH 2019) verboten wurden. Es ist also schon lange gelebte juristische Praxis.
@@katjavio6106 er hat von mehrfachen Beispielen gesprochen. Indymedia ist das mir einzig bekannte Medium. Auch sonst weiss sonst keiner was. Daher war ich interessiert daran zu erfahren, was noch.
@@Chaosgoettin7Dann recherchiere doch selbst!
Hier läuft ja die komplette Trollelite auf. Ein Zeichen dass Herr Jun richtig liegt!
@@hanshustenbaer396 Es ist schon ein gutes Zeichen, dass sich eine gewisse Personengruppe derart getriggert fühlt, dass sie hier so massiv aufläuft. Gutes Zeichen dafür, dass Herr Jun richtig liegt.
@@johannespaulfrank3441putzig, wie du blaubrauner Troll dich hier öffentlich lächerlich machst. 😂😂😂
Zisi's Querdenker-Pöbel-Profile unterhalten sich mal wieder selbst. 🤭
@@Remington.Steele Kein Wunder. Selbstgespräche führt der seit Jahren.
Sooo sieht er aus, der Unterschied von Schreihalsbeiträgen der compact fanbase ohne den notwendigen fachlichen Hintergrund und diesem hier- sehr gut erklärt !
Liebe Grüße nach Nürnberg! 😊
Danke für deine Videos!
Danke für die neuerliche Information zu dem Thema.
Wie immer sehr sachlich und Fakten basiert.
Vielen Dank für die verständliche Erklärung 🤗
Dem GG hat man den Geltungsbereich genommen!!
@@tommz6021 ja, Aluhütchen!
Der Text von Artikel 23 wurde ausgetauscht ohne dies kenntlich zu machen. Stimmt oder nicht?! @@rolfgall9495Also, wo ist er denn, der Geltungsbereich, Du Schlaumeier.
Danke 🙏
Hallo Herr Jun vielen Dank für ihr Statement sehr hilfreich und informativ
Ein Leuchtturm der Sachlichkeit :)
tendenziöse Sachlichkeit
@@_azizam Er macht deutlich, welche Meinung er vertritt und welche Gegenargumente es gibt. Das ist nicht tendenziös.
@lumen8666 Dein Framing ist schon falsch. Das Verbot ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Es kamen Gesetze zur Anwendung, die Frau Faeser in ihrer exekutiven Funktion ausführte. Der Rechtsweg steht offen. Ansonsten gelten alle Für- und Gegenargumente, die Herr Jun hier anführt. Ich verweise insbesondere auf seine abschließenden Worte. Hier wird eine Rechtsgüterabwägung vor Gericht stattfinden.
Ich habe mir gerade das Video nochmal angeschaut. Von Gefahr im Verzug ist nicht die Rede. Außerdem denke ich, dass dir nicht genau bekannt ist, was „Gefahr im Verzug“ bedeutet. Hier solltest du dich nochmal genau informieren.
@lumen8666Deine Grundannahme, es handele sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren und Frau Faeser handele aus privaten Gründen, ist bereits nicht haltbar.
Das Verbot ist ein rechtsstaatliches Verfahren, in welchem Frau Faeser in Ihrer exekutiven Funktion als Ministerin Gesetz ausführte.
Herr Jun führt hier Für- und Gegenargumente an, ob das Vorgehen so in Ordnung war. Ich verweise insbesondere auf seine abschließenden Worte. Vor Gericht wird eine Rechtsgüterabwägung stattfinden, deren Ausgang Herr Jun hier ausdrücklich nicht vorhersagt.
Ich habe mir das Video zudem nochmal angeschaut. Es ist keine Rede von Gefahr im Verzug. Außerdem denke ich, dass du womöglich gar nicht weißt, was „Gefahr im Verzug“ bedeutet. Das solltest du nochmal nachlesen.
@lumen8666Meine Antwort läuft leider die ganze Zeit in den Filter. Ich versuche es weiterhin.
Das Verbot wird keinen Bestand und auch die vielen Compact Videos sind alle noch im Netz zu finden. Sehr gut !
Ich denk eher, das das Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht schon in den letzten Jahren sehr fragwürdige Urteile gebildet haben und man somit die politische Unabhängigkeit dazu mal in Frage stellen sollte.
Sehr guter Beitrag, vielen Dank! 🙏
Vielen Dank für Ihre sachliche Einschätzung.
Tolle Video , danke dir 🙏🏻👍🏼💙
Am Ende entscheidet ein Gericht außerhalb von Deutschland.
Mich wundert, dass Sie bei der Anwendbarkeit des Vereinsgesetztes auf eine GmbH nicht nach der Anzahl der Gesellschafter fragen. Auf eine Einpersonen-GmbH passt die Definition des Vereins doch schon begrifflich nicht.
Salopp gesagt.. Wenn Elsässer 2021 nicht auf "Spendensysteme" umgestellt hätte, hättest du halt Recht. Er stolpert am Ende vermutlich wie Ballweg über das Thema Spendenrecht..
Die Anzahl der Gesellschafter geht auch komplett an der Sache vorbei. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. § 17 VereinsG
@@whatsgoingon71Para 2 VereinsG enthält das Merkmal "Mehrzahl von Personen" .Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine Einnann-GmbH überhaupt Verein sein kann. Falls nein, ist Para 17 nicht mehr von Interesse.
@@Werther748 §2 gilt für Vereine. § 17 gilt für Wirtschaftsvereinigungen. Bitte Rechtsnormen fachgerecht anwenden.
@@whatsgoingon71Eine aus einer Person bestehende Vereinigung kann per Definition nicht geben, zumal der Gegenstand des Anstosses das Magazin und nicht der erfundene Verein ist.
Wen trifft es als nächstes? Junge Freiheit, Tichys Einblick, Cicero, NZZ Deutschland ( in der Reihenfolge)?
Die ersten beiden wären auf jeden Fall gute Kandidaten. Die beiden anderen sind totaler Quatsch und ist schon eine Frechheit, diese auf eine Stufe mit JF und Tichy zu stellen.
@lumen8666 Rechtsextreme Hetze und Propaganda ist keine Meinung. Noch dazu werden viele von diesen Machwerken auch noch aus Moskau finanziert. Bei diesen Medien geht es um Desinformation, Lügen, Aufhetzen der Bevölkerung gegen Staat und Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie muss sich das nicht gefallen lassen. Gibt genug seriöse Medien die berechtigte Kritik am Regierungshandeln äußern, aber rechtsextreme Hetz-Blogger muss man nicht erdulden. Sie wollen alles was unsere Gesellschaft, unseren Staat ausmacht, zerstören. Wer das nicht merkt, ist offensichtlich blind auf dem rechten Auge. Schon lustig, wenn gerade Rechtextreme plötzlich ihr Faible für Meinungsfreiheit entdecken, wenn ein rechtsextremes Drecksblatt verboten wird.
@@stabilesteil "Rechtsextreme Hetze und Propaganda"
gibt es nicht, es gibt "nur" strafbewährte inhalte. hass ist nicht verboten
@@stabilesteil Also für die Pressefreiheit ist das schon besorgniserregend wie man damit liebäugelt weitere Presseunternehmen zu verbieten.
Danke für ihre detaillierten Ausführungen...
Es heißt ja die Mühlen der Gerichte mahlen langsam und ich finde hier sollen sie sich viel Zeit lassen....jeder Monat ist ein Gewinn.
Damit Frau Faeser noch bisschen mehr schaden anrichten kann??
@@bikebros2022
Weichen Schaden hat sie angerichtet?
@@Smeik100 Genügend Schaden hat sie einseitig angerichtet die Unterstützerin der Antifa sie hätte prima Karriere gemacht in der DDR.
Hier schreibt ein lupenreiner Demokrat👍🤮
Die wichtigste Frage ist doch, ob das Vereinsrecht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen kann, nicht ob auf eine GmbH Vereinsrecht angewendet werden kann, richtig?
@3:45 Schranken sind auch passende Hebel, um das bisschen an angeblicher Schutzfunktion des Machwerkes namens Grundgesetz auszuhebeln. Versteht sich von selbst das die eigentliche Freiheit nur durch sich selbst begrenzt ist. 😅
@4:11 Ordnungen gibt es viele, aber es ist wohl klar, dass die der Freiheit hier nicht gemeint.
So ist es - alles andere wäre Quatschjura 😊
eine Reihe von Juristen sieht genau diese Konstruktion kritisch und in der LTO wird das Ganze ebenso kritisch betrachtet, aber Herr Jun büglet die Kritker als Laien, die Unsinn reden ab. Ich frage mich aus welchem Grunde wohl?
@mauricemattern3692 Nö, als Laien hat er sie nicht abgebügelt.
Das kommt von Dir - warum wohl?
Abwarten, Tee trinken, und vor allem das abschließende richterliche Urteil dazu auch akzeptieren und respektieren.
Das muss man schon erwarten dürfen.
@@cowleysbein9002 6. Compact ist kein Verein.
Laien stören sich an der Terminologie Verein und wittern ein Überstülpen oder Missbrauch des VereinsG. Eine solche Analogie ist gar nicht nötig. § 17 VereinsG erstreckt das Gesetz ausdrücklich auf GmbH. Der Einwand ist Unsinn.
Direkt unterm Video, aber ok, Lesen ist nicht mehr so popuär
@@mauricemattern3692 Verstehe Dich nicht.
Wenn's so einfach ist, wie Du meinst, kann das Urteil ja nur in deinem Interesse sein.
Wenn nicht, musst Du es auch akzeptieren und respektieren.
Soviel Bekenntnis zum Rechtsstaat und richterlichen Urteilen muss vorhanden sein.
Sonst mach'ts kein Sinn.
Die eigentliche Frage ist nicht die über irgendwelche juristische Spitzfindigkeiten und politische Winkelzüge, sondern:
*_Wer wird der Nächste sein?_*
@@johannespaulfrank3441 Bestimmt! Den _taz_ Redakteuren steht bestimmt auch schon der kalte
Schweiß auf der Stirn. Aus Angst vor Fancy Naeser....
NIUS, Tichy, Reitschuster, Tim Kellner. Nancys Schuss gegen Rechts wird gewaltig nach hinten los gehen.
@@johannespaulfrank3441 Aber wozu braucht das relevante System 20 verschiedene Zeitungen,
wo die doch kaum noch unterscheidbar sind?
Da genügt dann die _EZ_ , die Einheitszeitung.
(Oder vielleicht _Neues Genderwonderland_ , denn _Neues Deutschland_ wäre 2024 total indiskutabel)......
@@helenakrause3558 Ich weiß nicht!
Wie weit werden sie gehen?
Sie sind schon verdammt weit gegangen....
@@helenakrause3558Nö, wird er nicht.
Das beste an der Geschichte ist, wie die ganzen braun-blauen Häufchen seit Tagen im Internet deswegen völlig durchdrehen! 🤣👍
Ja 😂.
Tja wenn es sie selber trifft, dürfen sie meinetwegen ihre eigene Suppe den sie sonst gerne andere auslöffeln lassen, mal selber kosten.
..heute die, morgen du...😎
@@reisswolf5202 Nö.
@@walther2492 Ihr Sozis und Kommunisten habt sowieso ein Problem mit dem Denken. Es geht auch um deine Freiheit. Morgen sind es vielleicht Sport- oder Karnevalvereine oder ein Literaturverein, der verboten wird, weil er dem System nicht gefällt? Bald vielleicht auch wieder Bücherverbrennungen, weil diese nicht systemkonform sind? Ihr Beifallklatscher checkt überhaupt nichts, was für eine rote Linie hier überschritten wurde.
Ich wette, du hast noch nie dieses Magazin in den Händen gehalten, geschweige denn gelesen. Aber erst einmal hörig auf den Zug springen und mitmachen. Das hatte 33 auch sehr gut funktioniert, ihr seid diese Leute, die auch wieder mitmachen. Erkundige dich einmal, wer die Linken waren, wenn es dich nicht geistig überfordern sollte.
Alles richtig gemacht, Nancy. 👍
Genau, Danke, Nancy! 👍
Das wird sich noch zeigen!
wenn man den Faschismus mag hat sie wahrlich alles richtig gemacht, für jeden Demokraten wiederum handelt sie verbrecherisch
Eine bessere Werbung für COMPACT ist kaum vorstellbar!- Gute Nacht noch!
Die Frage ist doch, welches höherwertige Gut beeinträchtigt wird. Ganz klar die Pressefreiheit. - das ist abzuwägen. Übrigens gründeten Axel Springer und sein Vater, der Verleger Hinrich Springer, den Axel Springer Verlag (ASV) in Hamburg als eine GmbH. Dem Gleichheitsgrundsatz nach könnte folglich auch die Bildzeitung oder der Spiegel verboten werden und zwar auch dann, wenn die Begründung auf Unwahrheiten gestützt würden.
Eigentlich nicht.. Denn das Verbotsverfahren wurde ja 4 Jahre geprüft. Siehe den Werdegang mit den Einschätzungen 2018 und dem nun daraus fußenden Verbot. Elsässer hatte also alle Zeit der Welt sich zu entradikalisieren. Hat er halt nicht gemacht.
Dazu besteht anscheinend kein Grund.
@@michaelb4047 Dann müsste das Verfahren ja unter Seehofer initiiert worden sein, denn er war IM 2018 - 2021 und dann erst kam Frau Faeser. Komisch allerdings, wenn es so lange schon Anhaltspunkte gab, keine strafrechtliche Würdigung stattgefunden hatte und komisch auch, dass man sich deshalb eines Konstruktes befleissigen musste. Im Grunde also Auslegungssache aber m.E. schwach so eine Krücke zu konstruieren. Wahrscheinlich um nicht in Konflikt mit Art. 5 GG zu geraten.
@@michaelb4047 Bezüglich "Radikalisieren" müsste definiert werden, welche Dinge Elsässer vorgeworfen werden können, also konkret und nicht nur den Vorwurf eines Oberbegriffes mit dem ein Beweis schuldig bleibt.
@@michaelb4047 Entradikalisieren ? Wovon, hast Du auch Ahnung davon was Du sagst, nun das Magazin kenne ich nicht aber das tägliche Video was ich jetzt schon vermisse, da ist nichts von radikal sondern nur Aufklärung, also die art Berichtserstattung die Linke auf keinen Fall hören wollen, weil dann ihr Weltbild von den Guten und den Bösen zusammenbricht. Manche kommen eben nie aus dem Kindergartenalter raus.
"Zwei Meinungen" - Sie irren, Herr Jun, auch Ich habe von keinem seriösen Juristen gehört oder gelesen, dass dieses Verbot rechtens ist ...
Wie gesagt, die Meinung von 99,9 % aller seriöser Juristen und dann die MEinung von "Anwalt Jun" . 😅 Herr Jun verwechselt wohl Rechtstaatlichkeit in Deutschland mit Rechtstaatlichkeit wie sie in China oder Nordkorea definiert wird.
@@timihatter7841Merkwürdig, Menschen die den Rechtsstaat abschaffen wollen berufen sich auf den Rechtsstaat 😂. Das Magazin agierte sowas von gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Da kommen die vor keinem deutschen Gericht mit irgendwelchen juristischen Winkelzügen durch. Und das ist auch gut so.
Rechtsbeugung ist ganz schwer zu beweisen, vor allem wen man auf Karrierejuristen angewiesen ist, oder Leute die parteiisch sind.
Man kann vermutlich durchaus darüber streiten, was du für einen "seriösen Juristen" hälst.
@@Nachteule3 Ich halte z.B. Steinhöfel, Rupert Scholz und HG Maaßen für sehr seriös!!!
Nach meinem Rechtsverständnis sollte zuerst die Schuld erwiesen sein, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Alles andere kennt man eher aus totalitären Systemen. Da kann man noch so viel drum herum reden.
Exakt
wer einmal ein solches drecksblatt durchgeblättert hat, weiß eindeutig, dass die schuld erwiesen ist!
Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass man ein Verbot ausspricht, ohne genügend Beweise zu haben, die es rechtfertigen?
"Nach meinem Rechtsverständnis sollte zuerst die Schuld erwiesen sein, "
Ach ja, nachdem Elsässer nicht jeden ethnisch Deutschen gleich zum Straftäter macht.
@@karin2105 Doch, das glauben diese Menschen.. Und das macht es echt um so erschreckender
Fancy Naser hat erklärt „Ich habe das Compact-Magazin“ verboten. Das könnte ihr noch zum Verhängnis werden, weil das ein Presseerzeugnis und kein Verein ist.
@@SuchContent falsch Brauner!
@@rolfgall9495 Du erwartest doch nicht, dass ein geistiger Blindgänger mit dem Verstand einer Filzlaus das versteht?
@@rolfgall9495 Immer noch falsch? ;-)
@@MS-bn3lm ja, Vaterlandsverräter!
Danke Herr Jun. Auf Sie kann ich mich verlassen!
Der Gesunde Menschenverstand reicht aus. Mal überlegen wer mit welcher Absicht vor 90 Jahren die Opposition verboten hat, die Pressefreiheit eingeschränkt hat, zur Denunziation aufgerufen hat, es gab Berufsverbote, die Justiz wurde missbraucht.
???
@@dieterkubath3196 du schreibst wie du denkst, gell.
Wirr!
@@Anagrom.Ataf2221vor 90 Jahren
@@rolfgall9495kennen Sie sich mit dem Denken aus? Ist Ihnen schon aufgefallen das Sie nichtmals genug Macht haben um Ihr Denken für eine Minute zu stoppen.
Es muss natürlich 90 Jahre heißen, sind Sie immer noch verwirrt. Wussten Sie, dass Akademiker besonders anfällig sind für den Mainstream. Zum Denken empfehle ich Jetzt und Eine Neue Erde von Eckhard Tolle.
Ich denke die Sozialisten sind gemeint
Hm für mich klingt das danach dass sich das Verfassungsgericht eher nicht für die Verfassung interessiert.
@@rolfschierkowski8869 wie das für dich "klingt" ist völlig irrelevant!
Danke für die Ausführungen. Sehr interessant.
Bedeutet, weil sie es können, können sie jede Stelle f. den Moment schließen ob es passt oder nicht? Schöne Erklärung juristisch. Unabhängig von Compact das lass ich mal außen vor, aber wie werde ich als GmbH Inhaber vor Willkür geschützt? Wo liegen meine Rechte wenn Willkür im Spiel ist?
Was für "Rechte"? Sieh zu, dass du der Regierung den angemessenen Respekt bekundest und machst, was sie von dir will. Wenn die Regierung sich gegen deine GmbH entscheiden sollte, so hat das gute Gründe, und die hast du nicht in Frage zu stellen.
@@miloszforman6270, _so wie bei einem anderen grooooßen Thema gesagt wurde dass es nicht hinterfragt werden darf, odeer Alternativlos ist ...._
@@miloszforman6270 Ein verfassungsfeindliche GmbH mit schreiben NeoNazis auf Grundlage der Verfassung ist ein Paradoxon.
oh nein wie peinlich. Compact Verbot doch aufgehoben.
Was ist aus unserem schönen Land geworden….🥲
Warum? Es ist noch immer ein schönes Land, und endlich wurde dieses verfassungsfeindliche Drecksblatt verboten! Läuft also.
Wir erobern gerade unsere Demokratie zurück.
Ist das nicht schön für dich?
Dann tust mir leid!
...
Nee, war Spaß! Du tust mir auf keinen Fall leid!
Schwurbel woanders...
Links-rot-grünes Buntland halt !!!
@@rolfgall9495ahhh...die meinen so ganz ohne Meinungs und Pressefreiheit und alle sagen nur noch dass, was der Regierung passt 😂😂 das ist eine sehr interessante Demokratie
Ich schätze Ihre Sachlichkeit.🙏🏻
Die Pressefreiheit wird nach der Salami-Taktik scheibchenweise unterminiert.
Was unterscheidet eine Information von Propaganda? Das vollständige Fehlen von emotionalen Komponenten.
Danke für die Infos, Herr Jun. Ihr Kanal ist sehr wertvoll.
@@thomasgoetze , wenn die Definition stimmt, hören wir in den Leitmedien sehr viel Propaganda.
@@Ztilue Ja, absolut. Darum sind ja die öffentlich-rechtlichen Medien auch so wichtig. Je mehr ein Medium von Werbeeinnahmen abhängig ist, desto höher der Anteil emotionaler Botschaften.
Ich glaube, hier besteht eine eklatante Verwechslung von "Nachricht" und "Information".
@@thomasgoetze Was haben emotionale Botschaften mit Werbeeinnahmen zu tun? 🤦♀️
Vielmehr ist es so, dass Politiker in den Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sitzen, was garantiert NICHT zu neutraler Berichterstattung führt!!!!
@@marios.2848 Eine Nachricht ist eine Zusammenfassung von Ereignissen und enthält (!) eine oder mehrere Informationen. Nachrichten können außerdem Meinungen, Einschätzungen und Empfehlungen enthalten. Im schlechtesten Fall sogar Falschinformationen oder platte Lügen. Ich glaube, bei Ihnen besteht eine eklatante Vermischung von ansonsten eindeutigen Begriffen. Nachrichten können sehr informationslastig sein (Beispiel: Tagesschau) oder auch emotional und verfälschend, wenn sie stark verkürzte oder einseitig ausgelegte Informationen enthalten, und ansonsten mit emotionalisierenden Elemente aufbereitet werden (Beispiel: RT, Первый канал Pervyj kanal oder Xinhua 新華通訊社 / 新华通讯社).
Ach ich habe eigentlich mit Anwälten abgeschlossen.Aber es gibt sie noch.
Herr Jun sagt ja selber, dass das nicht heißt, dass das Compact-Verbot rechtmäßig ist.
Compact war ein rechtsextremes verfassungsfeindliches Hetzblatt. Es wurde zum Sturz der Regierung aufgerufen. Das Verbot ist völlig korrekt.
Na doch am Ende schon..
Guter Vortrag😊
Ds war ein super schlauer Kommentar. Vor allem der Schluss.😃😃😃
Auch hier nochmal danke für ihre juristischen Einordnungen.
Ich komm hier mit dem Putzen nicht hinterher 😂, was ein Geheule der AfDeppen. Wie erwartet oft auch weit unter der Gürtellinie. Aber ich muss zugeben, mir ist inzwischen auch der Geduldsfaden gerissen bei einigen.
...die von "Anwalt Jun" total Schwachsinn sind.
Wie in der Vergangenheit auch...
Schön sachlich erklärt!
Eigentlich braucht man sich nur mal die Teilnehmerliste der »1. Konferenz der freien Medien« der AfD im Bundestag am 11. Mai 2019 anzuschauen - da hat man dann die ganze Suppe auf einmal versammelt.
ein Suppe versammeln - man lernt nie aus
Was wollen sie damit sagen? Dass alle medien, die ihnen nicht passen suppe sind?
Sie schreiben: "...die ganze Suppe auf einmal versammelt." Menschliche Wesen werden immer wieder entmenschlicht - und z. B. vom Bundespräsidenten als Ratten bezeichnet. Aber als Suppe - das ist neu, aber klingt genauso menschenverachtend. Oder verknüpfen Sie mit Ihrem Ausdruck eine andere Absicht? Ansonsten darf ich Sie mit Fug und Recht als faschistoid einstufen, oder besser noch: als gesichert faschistoid.
Mal ne Frage:
- Legislative bedeutet doch Rechtsgebende. Das Bedeutet, dass die nur Gesetze machen dürfen?
- Judikative bedeutet das Recht bewerten und anwenden.
- Exekutive bedeutet das Recht vollziehen.
Wie kann jetzt jemand aus der Legislative sowas beschließen? Das ist kein Gesetz was sie beschließt sondern ein Verbot einer Vereinigung. Damit richtet sie Endeffekt und überspringt die Judikative und weist die Exekutive an. Also ich bin kein Profi nur wundert mich das stark. Das ist doch dann keine Demokratie hier wenn das so funktioniert? Irgendwie fehlt mir die Gewaltenteilung.
Nach meinem Empfinden kann doch sowas nur aus der Judikative kommen?
Sie unterliegen einem Irrtum: Frau Faeser ist als Regierungsmitglied Teil der Exekutiven. Insofern muss sie nicht die Exekutive "anweisen", sondern sie ist die Exekutive.
Nancy ist die Exekutive. Die Legislative ist das Parlament. Aber hier spielt Nancy auch ein wenig Judikative, indem sie das Gesetz so auslegt wie es gerade passt. Für eine ordentliche Anklage und Verurteilung hat es ganz offensichtlich nicht gereicht, also greift man in die Trickkiste.
Das Parlament ist die Legislative, nicht die Regierung oder die Ministerien!
Bei länderübergreifend tätigen Organisationen ist für die Verhängung von Verboten das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Bei Organisationen, deren Tätigkeit sich nur auf das Gebiet eines Landes beschränkt, ist es das jeweilige Landesinnenministerium
@@andreasmuller4729 Sie spielt sich als "oberste Richterin" auf? Das heisst also, Compact wird nicht gegen das Verbot klagen? Ich hoffe Sie erkennen den Widerspruch, den Sie gerade niedergeschrieben haben.
Grundsätzlich: Wenn das so wäre, wie Sie schreiben, dann würde sich jede Behörde, die ein Verbot ausspricht, als "oberste Richterin" aufspielen. Bestes Beispiel wären da Demonstrationsverbote. Nur stimmt das halt nicht, weil in diesen Fällen die Rechtsstaatlichkeit dem Bürger den Rechtsweg öffnet - und dann entscheiden die Gerichte.
@andreasmuller4729 Nöö. Hat sie nicht.
Sehr gutes Deutsch, sehr klare Sprache, alle Ansichten sehr gut dargelegt!
Applaus!
@@johannespaulfrank3441 Was hat jetzt der Kriegsverbrecher mit Herrn Jun zu tun?
@@johannespaulfrank3441 Ich verstehe den Satz als Lob an Herrn Jun. Ihre Gedanken dazu finde ich abwegig - nicht mehr und nicht weniger. Außerdem steht im Kommentar auch noch "Alle Ansichten gut dargelegt" das geht über ein gepflegtes Deutsch wohl hinaus. Um meine Synapsen brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, so dumm wie Sie meinen, bin ich nicht.
@@johannespaulfrank3441 Ich weiß, worum es hier geht, das ist die Hauptsache. Wenn Sie meinen, alle Deutschen sind verführbar und warten auf den Erlöser, ist das Ihre Sache. Zwischen Ihren Zeilen zu lesen bringt nichts, auch wenn Sie sich hier noch so aufblasen. Differenzieren scheint nicht so Ihre Sache zu sein, denn die Deutschen gibt es nicht. Falls Sie meinen sollten, dass ich Herrn Jun blindlings folge, haben Sie sich geschnitten. Ich bin auf allen möglichen und unmöglichen Kanälen unterwegs und bilde mir selbst eine Meinung. Ich teile nicht immer Herrn Juns Meinung.
@@johannespaulfrank3441 Jetzt stellen Sie sich dümmer als Sie sind. Mein Satz beginnt mit dem Wort Differenzieren, das heißt nicht alle oder alles über einen Kamm scheren.
@@johannespaulfrank3441 Zisi ❤
ist es rechtens, das von seinem mitarbeitern vermögen, also gold und silber, beschlagnahmt wurde, aber der mitarbeiter nicht mal ein protokoll darüber bekommt? das ist jetzt weg.
RECHTS ist bäh und das ist jetzt so. punkt. ein gewinn für die demokratie. Bei David Irving hat auch niemand hier gemeckert.
@@Astron_Baits heul' leise Brauner!
Ne. Ist Diebstahl.
Ohne die Freiheit ist Recht nicht denkbar. Alles Recht beruht auf Freiheit, nicht auf Herrschaft.
Herrschaft kann Ordnung schaffen, nicht aber eine Rechtsordnung.
Schachtschneider, Karl Albrecht (*1940)
Guter Mann. Und nicht aus Nordkorea.
Dankeschön
Ich kenne "Compact" nicht weiter, aber ich bitte um Verständnis, dass ich Menschen, die mit der Deutschen Bahn fahren, nicht ernst nehmen kann. 😝
Wer keine Klienten hat, der hat auch keinen Zeitdruck.
Man darf auch eine verfassungswidrige Meinung haben.
Nö
Nein, nicht ungestraft.
@@katjavio6106 Strafbar ist, was das gesunde Volksempfinden fuer strafbar haelt?
Solange du die Meinung für dich behältst, ja.
Aber was ist mit Fakten? Frage für einen Historiker.
AFD WÄHLEN HILFT !!!
... den Rechtsstaat abzuschaffen 😂 Nie wieder Faschismus.
Sieben Monate bei UA-cam und dann solche Kommentare. Идти домой тролль! 😂
@@mare2971
Regierungs-Troll blökt Regierungs-Propaganda, lol.
@@miloszforman6270 тролль!?
@@miloszforman6270 Querdenker-AFD-Troll blökt Querdenker-AFD-Propaganda, lol.
Danke für die Info!👍
@OliverKaterle Danke für ihre Reflexion.
Danke Herr Jun.
Die Meinungs- und Pressefreiheit können nur bei Vorliegen großer Gefahren durch ein Presseorgan eingeschränkt werden. Wenn es sich um zulässige Meinungen handelt, ist das Verbot eine Agitation gegen politisch Andersdenkende. Es ist also zu prüfen, ob eine etwaige Gefahrenlage vorliegt. Ein Anhaltspunkt wäre das Studium vergangener Gerichtsurteile.
Und was ist mit der angeblichen Tatsache, dass die Polizei sogar die privaten Möbel und andere private Wertgegenstände entwendet hat? Wieso ist dieses Verhalten gerechtfertigt?
Seit den "Rollator-Umstürzlern" sind auch Möbel "extrem" gefährlich, extrem rechts.....
Was passiert mit den Abonnenten, wird das durchleuchtet, Datenschutz ?
Alles ist politisch. Natürlich wird jeder Gedankengang von der NSA akribisch untersucht. Siehe Edward Snowden.
Wenn man befürchtet, dass das passiert, kann man eine allgemeine Leistungsklage vor einem Verwaltungsgericht anstreben.
Man müsste nur in der VwGO schauen, welches zuständig ist
@@Smeik100Und dabei auf den Gerichtskosten sitzenbleiben. Gutes Geld für Anwälte.
@@mariaberger4628
Ehhh. Ich weiß gerade nicht aus dem Kopf, welches Gericht zuständig ist, aber jeder ist vorm 'normalem' Verwaltungsgericht postulationsfähig.
Ein Anwaltzwang besteht im Verwaltungsrecht nur beim Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof oder beim Bundesverwaltungsgericht
@@mariaberger4628
Okay, zuständig müsste das Verwaltungsgericht in Berlin sein. Also kein Anwaltszwang
Da staunt der Bahnhof Bauklötze und versteht nur eben solchen... Im Ernst: Danke, Herr Dr. Yoon, ich wünsche Ihnen gute Fahrt, wenngleich Sie daran offenbar von der DB gehindert werden.
Das Fass, das den Tropfen zum Überlaufen gebracht hat, war wohl der 07. Oktober 2023. Seitdem konnte man die von "Compact" ausgehende Volksverhetzung nicht mehr verharmlosen sondern musste sie als "clear and present danger" werten.
Laut Compact war das Hamas Massacker ja ein Inside Job, wir alle werden vom Finanzjudentum gesteuert und der Genozid an den Deutschen erfolgte nach dem zweiten Wk.. Wenn er noch Flacherdler mit im Thema gehabt hätte, dann wäre das Pottpori halt vollständig.
Er heißt Jun, nicht Yoon.
@@katjavio6106 deine kleinen stechnadeln tun immer gut. Klingt pervers, ich weiß.
@@katjavio6106 Yoon ist die englische Transkription von 윤 . Hat den Nachteil, dass manche 윤 "Joon" aussprechen. Die deutsche Transkription hat den Nachteil, dass manche denken, dass 윤 "Dschun" ausgesprochen wird.
Jedenfalls eine Literatur, die für dumme Jugendliche nicht so leicht verkraftbar ist...
Was ist mit dem Gold aus dem Tresor des It Manns?
Wird für einen Tempelneubau benötigt.
kenne das compact magazin nicht. was war denn so schlimm, dass ein verbot umgesetzt wurde?
das compact magazin.
Gesichert rechtsextremistisch
@@bonzo9632wo hat denn ein Magazin Zuschauer?
Videos gucken (dieses und das letzte), ZUHÖREN und dann vor allem verstehen!
@@DerTyp-dc4jb😂 Das hab ich mich auch gerade gefragt, war wahrscheinlich der Compost TV-Kanal gemeint.
Antwort wurde gelöscht.
@@ClaudiaC.Hennryl-of1wj was wurde denn angeblich gelöscht? Euer wirres Geschwurbel ist doch leider noch zu lesen...
@@BluesBrother1973 Die zunehmende mentale Degeneration spricht gegen Volksabstimmungen
Herrlich, wie die Blaubraunen hier in den Kommentaren wieder rumflennen. 😂😂😂😂😂😂
Ja rot und grün ergibt bekanntlich braun, das passt wohl eher. Das Nancy Faser die Verfassung und das Grundrecht ausser Kraft setzt und mit Füssen tritt, erinnert an die dunkelsten Seiten unserer Geschichte.
@@johannespaulfrank3441 gäääääähn, immer das selbe dumme Geblubber von euch blaubraunen Blubberfröschen. Für mehr scheint es bei euch kognitiv nicht auszureichen.
@@carstenbrodmeyer3716😂🤦🏻 Das hat Nancy Faeser überhaupt nicht getan, du Spaten, sondern sie hat endlich dieses widerliche, verfassungsfeindliche, rechtsextreme Hetzblatt verboten. Alles richtig gemacht. Danke, Nancy! 👍
@@katjavio6106 Ich würde Dich zu meinem Blockwart nominieren. Traust Du Dir dieses hohe Amt zu?
@@johannespaulfrank3441dein wirres Geschreibsel wird immer lächerlicher. 😂😂😂
Gut, dann muss jetzt nur noch geklärt werden, wie unabhängig das Bundesverfassungsgericht tatsächlich ist...
Alles was Bund im Namen trägt, ist vor allem Xrael verantwortlich. DAS.IST. STAATSRAISON.
Wer wählt die Richter?
China Propaganda
Ihre Äußerungen werden in Renminbi Yua bezahlt? Inhaltsleerer Spam dürfte aber nicht viel bringen oder?
@@mare2971
Haha, ein Regierungs-Troll
@@miloszforman6270 что? Ihre Kommentare sind auch nicht besser. Tragen Sie was bei oder Досвидаия!
Wenn es nach Nancy Faesers Logik geht könnte sie ja auch mal die Deutsche Bahn AG, zum Verein erklären. Sich aufs Vereinsrecht berufen und sie verbieten, weil die Züge sich ständig verspäten oder ausfallen und somit die Deutsche Bahn ihrem Versprechen, die Menschen pünktlich, zuverlässig und sicher von A nach B zu bringen überhaupt nicht nachkommt.
@@icemen2302 heul' leise Brauner!
Wenn das Vereinsgesetz wirklich greift, kann jede Personengemeinschaft enteignet und verboten werden, wenn diese Gemeinschaft unbequem wird?
Als Verein gilt laut § 2 des Vereinsgesetzes „ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
Nein, wenn sie gegen die Demokratie arbeitet. Finde ich ok.
Nur, wenn die ausführliche Begründung sowie die Faktenlage gesetzlich passen. Also warten wir mal ab, ob das noch vom dem BVerwG und oder BVerfG beurteilt wird. In der Vergangenheit beim Verbot des Portals „Linksunten“ und anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftung wurde es später vom BVerwG positiv bestätigt.
@@Remington.Steele , also jeder Betrieb kann auch als Verein definiert werden?
@@Ztilue Würde ich jetzt nicht behaupten.
Bei Compact Medien GmbH ist es aber so, dass Chefredakteur Elsässer mit samt seinen rechtsextrmistischen Autoren sich zusammenschlossen, um ein gemeinsames Ziel, das Regime stürzen zu wollen, vereinigt haben. Und das Magazin diente hier lediglich als Sprachrohr ihre verfassungsfeindliche Gesinnung.
So meine Interpretation.
Super Kommentar
Den Sachverhalt ganz nüchtern juristisch analysiert. Danke dafür. Den Rest wird das Bundesverfassungsgericht wohl klären müssen.
6. Compact ist kein Verein. ist nüchtern betrachtet mit Unsinn etc?
@@mauricemattern3692 Natürlich ist die Compact GmbH eine Vereinigung und fällt damit unter das Vereinsrecht. War mir auch neu aber ich glaube es Herrn Jun, dass das so ist.
@@Lausitzer "Unsinn" ist ein unemotionaler und nüchterner Ausdruck?
@@mauricemattern3692 Gerade gegoogelt: Die GmbH ist wie ein Verein eine juristische Person. Sie kann als Sonderform des Vereins gesehen werden, die vom Gesetzgeber speziell für Wirtschaftsbetriebe gedacht ist.
@@Lausitzer LTO: "Fraglich ist, ob das VereinsG hier überhaupt anwendbar ist."
Zitat Jun: Laien stören sich an der Terminologie Verein und wittern ein Überstülpen oder Missbrauch des VereinsG.
Tja einige Staatsrechtler, die da ein "Missbrauch des VereinsG wittern." sind dann Laien?
Was ist eigentlich mit den Bereinigungsgesetzen ?😉☝️☝️☝️☝️☝️
hej, finde Deinen Kanal sehr gut ! Mach doch mal nen Video Call mit Kollegen Steinhövel ... das wäre doch mal ne richtig gute Nummer!
Wieso dudsen Sie Herrn Jun? Das finde ich herablassend, Daumen Runter.
@@arn40001Hej, ich lebe in Schweden, hier ist das so. Ist Herr Jun nicht auch ein Mensch? Nur für Dich entschuldige ich mich bei Herrn Jun. Ich war nicht beleidigend. Wenn Du aus Langeweile Zeit für diesen Kommentar gefunden hast, gönn Dir. Duzen bedeutet, dass man jemanden mit „Du“ anspricht. Das „Du“ muss nicht immer eine besondere Bedeutung haben.In Schweden duzen sich alle seit Ende der 60er. Das kalte und distanzierte Sie wurde durch das Du ersetzt als demokratischer Ausdruck. LG aus Schweden
Und ich hatte immer die Hoffnung, dass die Firma von Elsässer dem Poggenburg endlich einen Sprachkurs in Deutsch finanziert. 😂
Man hätte gleich noch die führenden Köpfe des Magazins einbuchten sollen.
...sprach der Demokrat...
@@reisswolf5202 Richtig, ich bin ein Demokratiefreund.
Und deshalb würde es mir gefallen, wenn diese rechtsradikalen Demokratie- und Menschenfeinde für lange Zeit von der Bildfläche verschwinden.
Seh ich auch so, das ganze rechtsextreme Pack einlochen, treiben schon viel zu lange ihr Unwesen.
@OliverKaterle ja, um dich zu bewachen.
"Das Verfahren ist im VereinsG geregelt und eine gerichtliche Vorabentscheidung ist im Gesetz nicht vorgesehen." genau das habe ich vermutet. Aber warum das Gesetz das zulässt, dass die Regierung einfach so von Heute auf Morgen einen Verein verbieten darf, ist mir immer noch ein Rätsel. Hat der Gesetzgeber hier geschlafen?