DSGVO & Rechtssicherheit im Webdesign: Was es zu beachten gilt.

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  • Опубліковано 17 сер 2024
  • Dieses Video ist keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zu diesem Thema, wende dich bitte direkt an einen Rechtsanwalt oder einen Datenschutz Berater.
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КОМЕНТАРІ • 9

  • @stefan59871
    @stefan59871 3 роки тому +4

    Danke Alexander für das gute Video. Leider ist vielen Webdesignern anfangs oft nicht klar, dass sie wenn der Kunde abgemahnt wird, selbst mit in der Haftung sitzen. Von daher ist es super, dass du hier nochmal den Fokus drauf gelegt hast. Bei allem was für die Konkurrenz online sichtbar ist, sollte man rechtlich sehr genau und sauber agieren.

  • @e.r.3785
    @e.r.3785 Рік тому

    Vielen Dank, Alex! Einfach und informativ, alles was ich wissen wollte)))

  • @maisch.matthias
    @maisch.matthias 8 місяців тому

    Hey, was mich etwas verwirrt ist: Ich muss meinem Kunden eine DSGVO/Rechtskonforme Webseite übergeben. Wenn es dann Gesetzesänderungen und/oder er daran selbst rumbastelt, bin ich nicht dafür verantwortlich. Was ist, wenn ich eine Änderung für den Kunden vornehmen soll? Sprich einen Text ändern oder ein Bild ändern. (Als Beispiel 2 Jahre später) Muss ich mich dann wieder über eine komplette DSGVO Konformität kümmern? Grüße! Cooles Video!

    • @agentur-consulting
      @agentur-consulting  8 місяців тому +1

      Nein, ich würde es im Vertrag / Angebot / AGB so schreiben, dass du dafür nicht verantwortlich bist (keine rechtliche Beratung hier an der Stelle)

    • @maisch.matthias
      @maisch.matthias 8 місяців тому

      @@agentur-consulting Aber bei der grundsätzlichen Erstellung einer Webseite bin ich dafür verantwortlich, dass die Webseite mit Impressum, Datenschutz usw. steht richtig?
      Und keine Sorge, sehe das nicht als Rechtsberatung.

  • @bluetopia42
    @bluetopia42 3 роки тому

    Sehr guter Beitrag. Ergänzung: Google Maps Plugin (klicken zum laden - "AWEOS") und AVV (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) falls man mit Kundendaten des Kunden in berührung kommt. Kopplungsverbot gibt es, man darf aber noch Goodies für Mailadressen (Newsletter) verteilen, wenn man klar und deutlich darauf hinweist was mit den Daten passiert bzw. was der "Preis" für das Goodie ist.