Bei meinen Eltern ( Pflegegrad 3+5) ist wöchentlich Hilfe im Haushalt und zwei Mal die Woche Einkaufen durch unseren Pflegedienst damit abgedeckt. Praktisch, weil es der Pflegedienst macht und es nimmt den Angehörigen ein gutes Stück Arbeit ab.
Heute bekamen wir von der Barmer ein Formular für die 125 € Entlastungsbetrag. Hier steht nun aber NEU drauf, das Angehörige bis zum zweiten Grad, gar kein Entlastungsgeld beanspruchen dürfen...bzw. der Pflegebedürftige diese für Angehörige bis 2.Grad nicht mehr ersetzt bekommt. Auf der Seite des Bundesministerium steht genau das Gegenteil, also dass auch für Verwandte egal ob 1. oder 2. Grad, diese Entlastung bezahlt wird. Macht hier die Barmer ihre eigenen Gesetze?
Wo ist das den in NRW ? Hier ist es seit längerer Zeit nicht möglich dass Verwandte das machen können. Es können auch keine Privatpersonen das machen ohne diese Schulung
Bei meinen Eltern ( Pflegegrad 3+5) ist wöchentlich Hilfe im Haushalt und zwei Mal die Woche Einkaufen durch unseren Pflegedienst damit abgedeckt. Praktisch, weil es der Pflegedienst macht und es nimmt den Angehörigen ein gutes Stück Arbeit ab.
In niedersachsen tabu immer noch dieser betrag
Heute bekamen wir von der Barmer ein Formular für die 125 € Entlastungsbetrag. Hier steht nun aber NEU drauf, das Angehörige bis zum zweiten Grad, gar kein Entlastungsgeld beanspruchen dürfen...bzw. der Pflegebedürftige diese für Angehörige bis 2.Grad nicht mehr ersetzt bekommt. Auf der Seite des Bundesministerium steht genau das Gegenteil, also dass auch für Verwandte egal ob 1. oder 2. Grad, diese Entlastung bezahlt wird.
Macht hier die Barmer ihre eigenen Gesetze?
Wo ist das den in NRW ? Hier ist es seit längerer Zeit nicht möglich dass Verwandte das machen können. Es können auch keine Privatpersonen das machen ohne diese Schulung
Memo: Ambulante Pflegedienste sind meist automatisch anerkannt