Elterngeld | 5 Fehler, die Sie vermeiden sollten (Selbstständige)

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  • Опубліковано 14 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 17

  • @EinfachElterngeld
    @EinfachElterngeld  5 років тому

    Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen:: einfach-elterngeld.de
    Video-Übersicht:
    0:07 Fehler 1 - "lohnt sich nicht"
    5:42 Fehler 2 - falsche Gewinnprognose
    10:08 Fehler 3 - kaum Kontakt zur Buchhaltung
    13:09 Fehler 4 - Antrag falsch ausfüllen
    18:28 Fehler 5 - Elternzeit nicht nutzen
    Kennen Sie andere Fehler, die man beim Elterngeld macht?

  • @seanwarwick8246
    @seanwarwick8246 3 роки тому +1

    Einfach toll erklärt. Danke!

  • @oneman-marketing4828
    @oneman-marketing4828 2 роки тому

    Hallo. Ich habe eine Frage zählt beim Elterngeld beim Zuverdienst aus einer Nebenselbstständigkeit nur das Zuflussprinzip oder eine Einnahmen-Überschussrechnung?
    Bin der Vater und würde gerne 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug in Anspruch nehmen.
    Danke.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  2 роки тому

      Hallo,
      Das Zuflussprinzip (§ 11 EStG) ist fester Bestandteil der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG), weshalb ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen kann.
      Gern beraten wir Sie --> einfach-elterngeld.de/beratung
      Freundliche Grüße

    • @oneman-marketing4828
      @oneman-marketing4828 2 роки тому

      Hallo, ich habe mich falsch ausgedrückt. Meine konkrete Frage ist, wie es im Bezugszeitraum aussieht.
      Ich werde 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie wird die selbstständige Nebentätigkeit in diesen 2 Monaten berücksichtigt. Wird nur der Zeitraum z.B. 5.11.bis 5.12. berücksichtigt oder das ganze Jahr und dann gezwölftelt? Werden in diesem Monat nur Einnahmen berücksichtigt, die genau in diesem Zeitraum zufließen oder werden auch die getätigten Ausgaben abgezogen? Zählt hier der „Gewinnbegriff“? Oder kürzt jeder Zufluss einer Einnahme in diesem Elternzeitmonat mein Elterngeld?
      Vielen Dank im Voraus

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  2 роки тому

      @@oneman-marketing4828
      Wir beantworten diese Fragen hier ausführlich: einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-und-zuverdienst
      Gerne beraten wir Sie: einfach-elterngeld.de/beratung
      -----
      Zudem haben Sie das Lebensmonatsprinzip augenscheinlich noch nicht ganz verstanden, beschäftigen Sie sich mit dem Thema deshalb unbedingt nochmal in Ruhe und ausführlich.
      ------
      Freundliche Grüße

  • @BigMary
    @BigMary 3 роки тому

    Wie sieht es aus, wenn man noch Dividenden erzielt? Aktien, P2P Kredite usw.? Oder, wenn man durch UA-cam Geld verdient? Affiliate Links usw?

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  3 роки тому +1

      Hallo Big Mary,
      Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, P2P, etc.) sind elterngeldirrelevant.
      Einkommen aufgrund von UA-cam werden wohl gewerbliche Einkünfte sein, welche elterngeldrelevant sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen eine tolle Elternzeit!

    • @BigMary
      @BigMary 3 роки тому

      @@EinfachElterngeld danke für die schnelle Auskunft :-).
      In einigen Videos und Foren stand nämlich, dass Dividenden, P2P etc. elterngeldrelevant sein & man diese angeben müsse.
      Werde mich jedoch bei meinem Steuerberater darüber ausführlich beraten lassen.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  3 роки тому

      @@BigMary
      Wenn die Kapitaleinkünfte zu einem Betriebsvermögen gehören (bspw. zu einem Gewerbebetrieb) dann sind sie auch elterngeldrelevant.
      Entscheidend ist tatsächlich die steuerliche Einkunftsart. Vermögensverwaltende Einkünfte (bspw. auch Vermietung und Verpachtung) sollen beim Elterngeld laut Gesetzgeber komplett außen vor bleiben.
      Alles Gute!

  • @davidbergmann434
    @davidbergmann434 4 роки тому

    Kann man telefonischen Kontakt zu euch aufnehmen und den Antrag gemeinsam ausfüllen? (Natürlich Kostenpflichtig ;)

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  4 роки тому

      Hallo Herr Bergmann, im Rahmen unseres Basic-Pakets geht so etwas theoretisch. Melden Sie sich doch einfach bei uns: kontakt@einfach-elterngeld.de - gern geben Sie hier eine Handynummer an, wir rufen Sie zurück und schauen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation Sinn machen. Freundliche Grüße

    • @davidbergmann434
      @davidbergmann434 4 роки тому

      @@EinfachElterngeld vielen Dank. Ich werde mich melden und hoffe dann auf eine Rückmeldung. :)

  • @oovalen
    @oovalen 5 років тому

    höre es einfach nicht - viel zu leise der ton leider

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  5 років тому

      Hallo, also wir können das Tonproblem leider nicht reproduzieren. Es klingt alles normal. Haben Sie es mal auf einem anderen Endgerät versucht?
      Freundliche Grüße

  • @internationalmedia2615
    @internationalmedia2615 5 років тому

    Wie ist das wenn ich als Mann selbstständig bin und meine Ehefrau Hausfrau ist.

    • @EinfachElterngeld
      @EinfachElterngeld  5 років тому

      Hallo, vielen. Dank für Ihren Kommentar.
      Das Elterngeldrecht sieht jeden Antragssteller gesondert an. Sie gelten als Selbständig und Ihre Frau demzufolge als nicht erwerbstätig.
      Freundliche Grüße