Besuchen Sie unsere Website für mehr Informationen:: einfach-elterngeld.de Video-Übersicht: 0:07 Fehler 1 - "lohnt sich nicht" 5:42 Fehler 2 - falsche Gewinnprognose 10:08 Fehler 3 - kaum Kontakt zur Buchhaltung 13:09 Fehler 4 - Antrag falsch ausfüllen 18:28 Fehler 5 - Elternzeit nicht nutzen Kennen Sie andere Fehler, die man beim Elterngeld macht?
Hallo. Ich habe eine Frage zählt beim Elterngeld beim Zuverdienst aus einer Nebenselbstständigkeit nur das Zuflussprinzip oder eine Einnahmen-Überschussrechnung? Bin der Vater und würde gerne 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug in Anspruch nehmen. Danke.
Hallo, Das Zuflussprinzip (§ 11 EStG) ist fester Bestandteil der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG), weshalb ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen kann. Gern beraten wir Sie --> einfach-elterngeld.de/beratung Freundliche Grüße
Hallo, ich habe mich falsch ausgedrückt. Meine konkrete Frage ist, wie es im Bezugszeitraum aussieht. Ich werde 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie wird die selbstständige Nebentätigkeit in diesen 2 Monaten berücksichtigt. Wird nur der Zeitraum z.B. 5.11.bis 5.12. berücksichtigt oder das ganze Jahr und dann gezwölftelt? Werden in diesem Monat nur Einnahmen berücksichtigt, die genau in diesem Zeitraum zufließen oder werden auch die getätigten Ausgaben abgezogen? Zählt hier der „Gewinnbegriff“? Oder kürzt jeder Zufluss einer Einnahme in diesem Elternzeitmonat mein Elterngeld? Vielen Dank im Voraus
@@oneman-marketing4828 Wir beantworten diese Fragen hier ausführlich: einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-und-zuverdienst Gerne beraten wir Sie: einfach-elterngeld.de/beratung ----- Zudem haben Sie das Lebensmonatsprinzip augenscheinlich noch nicht ganz verstanden, beschäftigen Sie sich mit dem Thema deshalb unbedingt nochmal in Ruhe und ausführlich. ------ Freundliche Grüße
Hallo Big Mary, Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, P2P, etc.) sind elterngeldirrelevant. Einkommen aufgrund von UA-cam werden wohl gewerbliche Einkünfte sein, welche elterngeldrelevant sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen eine tolle Elternzeit!
@@EinfachElterngeld danke für die schnelle Auskunft :-). In einigen Videos und Foren stand nämlich, dass Dividenden, P2P etc. elterngeldrelevant sein & man diese angeben müsse. Werde mich jedoch bei meinem Steuerberater darüber ausführlich beraten lassen.
@@BigMary Wenn die Kapitaleinkünfte zu einem Betriebsvermögen gehören (bspw. zu einem Gewerbebetrieb) dann sind sie auch elterngeldrelevant. Entscheidend ist tatsächlich die steuerliche Einkunftsart. Vermögensverwaltende Einkünfte (bspw. auch Vermietung und Verpachtung) sollen beim Elterngeld laut Gesetzgeber komplett außen vor bleiben. Alles Gute!
Hallo Herr Bergmann, im Rahmen unseres Basic-Pakets geht so etwas theoretisch. Melden Sie sich doch einfach bei uns: kontakt@einfach-elterngeld.de - gern geben Sie hier eine Handynummer an, wir rufen Sie zurück und schauen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation Sinn machen. Freundliche Grüße
Hallo, also wir können das Tonproblem leider nicht reproduzieren. Es klingt alles normal. Haben Sie es mal auf einem anderen Endgerät versucht? Freundliche Grüße
Hallo, vielen. Dank für Ihren Kommentar. Das Elterngeldrecht sieht jeden Antragssteller gesondert an. Sie gelten als Selbständig und Ihre Frau demzufolge als nicht erwerbstätig. Freundliche Grüße
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Video-Übersicht:
0:07 Fehler 1 - "lohnt sich nicht"
5:42 Fehler 2 - falsche Gewinnprognose
10:08 Fehler 3 - kaum Kontakt zur Buchhaltung
13:09 Fehler 4 - Antrag falsch ausfüllen
18:28 Fehler 5 - Elternzeit nicht nutzen
Kennen Sie andere Fehler, die man beim Elterngeld macht?
Einfach toll erklärt. Danke!
Hallo. Ich habe eine Frage zählt beim Elterngeld beim Zuverdienst aus einer Nebenselbstständigkeit nur das Zuflussprinzip oder eine Einnahmen-Überschussrechnung?
Bin der Vater und würde gerne 2 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug in Anspruch nehmen.
Danke.
Hallo,
Das Zuflussprinzip (§ 11 EStG) ist fester Bestandteil der EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG), weshalb ich Ihre Frage nicht ganz nachvollziehen kann.
Gern beraten wir Sie --> einfach-elterngeld.de/beratung
Freundliche Grüße
Hallo, ich habe mich falsch ausgedrückt. Meine konkrete Frage ist, wie es im Bezugszeitraum aussieht.
Ich werde 2 Monate Elternzeit nehmen. Wie wird die selbstständige Nebentätigkeit in diesen 2 Monaten berücksichtigt. Wird nur der Zeitraum z.B. 5.11.bis 5.12. berücksichtigt oder das ganze Jahr und dann gezwölftelt? Werden in diesem Monat nur Einnahmen berücksichtigt, die genau in diesem Zeitraum zufließen oder werden auch die getätigten Ausgaben abgezogen? Zählt hier der „Gewinnbegriff“? Oder kürzt jeder Zufluss einer Einnahme in diesem Elternzeitmonat mein Elterngeld?
Vielen Dank im Voraus
@@oneman-marketing4828
Wir beantworten diese Fragen hier ausführlich: einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-und-zuverdienst
Gerne beraten wir Sie: einfach-elterngeld.de/beratung
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Zudem haben Sie das Lebensmonatsprinzip augenscheinlich noch nicht ganz verstanden, beschäftigen Sie sich mit dem Thema deshalb unbedingt nochmal in Ruhe und ausführlich.
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Freundliche Grüße
Wie sieht es aus, wenn man noch Dividenden erzielt? Aktien, P2P Kredite usw.? Oder, wenn man durch UA-cam Geld verdient? Affiliate Links usw?
Hallo Big Mary,
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, P2P, etc.) sind elterngeldirrelevant.
Einkommen aufgrund von UA-cam werden wohl gewerbliche Einkünfte sein, welche elterngeldrelevant sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen eine tolle Elternzeit!
@@EinfachElterngeld danke für die schnelle Auskunft :-).
In einigen Videos und Foren stand nämlich, dass Dividenden, P2P etc. elterngeldrelevant sein & man diese angeben müsse.
Werde mich jedoch bei meinem Steuerberater darüber ausführlich beraten lassen.
@@BigMary
Wenn die Kapitaleinkünfte zu einem Betriebsvermögen gehören (bspw. zu einem Gewerbebetrieb) dann sind sie auch elterngeldrelevant.
Entscheidend ist tatsächlich die steuerliche Einkunftsart. Vermögensverwaltende Einkünfte (bspw. auch Vermietung und Verpachtung) sollen beim Elterngeld laut Gesetzgeber komplett außen vor bleiben.
Alles Gute!
Kann man telefonischen Kontakt zu euch aufnehmen und den Antrag gemeinsam ausfüllen? (Natürlich Kostenpflichtig ;)
Hallo Herr Bergmann, im Rahmen unseres Basic-Pakets geht so etwas theoretisch. Melden Sie sich doch einfach bei uns: kontakt@einfach-elterngeld.de - gern geben Sie hier eine Handynummer an, wir rufen Sie zurück und schauen, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation Sinn machen. Freundliche Grüße
@@EinfachElterngeld vielen Dank. Ich werde mich melden und hoffe dann auf eine Rückmeldung. :)
höre es einfach nicht - viel zu leise der ton leider
Hallo, also wir können das Tonproblem leider nicht reproduzieren. Es klingt alles normal. Haben Sie es mal auf einem anderen Endgerät versucht?
Freundliche Grüße
Wie ist das wenn ich als Mann selbstständig bin und meine Ehefrau Hausfrau ist.
Hallo, vielen. Dank für Ihren Kommentar.
Das Elterngeldrecht sieht jeden Antragssteller gesondert an. Sie gelten als Selbständig und Ihre Frau demzufolge als nicht erwerbstätig.
Freundliche Grüße