Also. Ich möchte mehrere Sachen sagen. 1. Danke dir für diese Videos, man kann sich einfach nicht Rainer ungefiltert geben. 2. 1:30:00 ca. Sorry, da werde ich als JuS etwas Mett, wenn ich das höre und da muss ich Rainer mehr Recht geben als dir. - Aber hey, auch ein blindes Hund findet mal ein Korn. Landfriedensbruch ist wenn du dich an nem Mob teilnimmst. Hab am besten diese G7 Geschichten in Hamburg im Kopf. Wenn du auf auf ein Grundstück dich begibst, das umzäunt (befriedet iSd. §123 StGB) ist, ist es Hausfriedensbruch. Und mit der Notwehrgeschichte. Wenn jemand dich angreift, dann darfst du dich nur verteidigen. Das muss das "mildeste Mittel" sein. Dahingehend hast du Recht, ABER.. a) Um für eine Notwehr musst du gerade angegriffen werden. - Dafür reicht es, wenn ich auf dein Grundstück bin. Deine Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. (Und du musst aus Verteidigungswillen handeln, aber das alles ist hier strittig und das geht mir zu tief in der Juristerei rein.) b) Erforderlich ist etwas, wenn der Staat dir keine Abhilfe verschaffen kann, deine Handlung geeignet und das mildeste Mittel ist. Jetzt ist nun so, dass die PiNEA auch 20 Minuten ca. immer gebraucht hat und nicht 24/7 vor dem ASB steht. Also kann der Staat dir nicht immer Hilfe leisten.. Das *kann* auch bei Rainer oftmals vorkommen, so wie bei jedem. Geeignet ist eine Handlung nur, wenn der Angriff abgewehrt oder abgemildert wird oder es nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die Handlung das machen könnte. Diese Hürde wird in 99% der Fällen immer genommen. Jaaa. Jetzt kommen wir zu dem mildesten Mittel. Es muss das "mildeste" Mittel sein, aber das mildeste Mittel ist das, was ein obj. Dritter mit dem Wissen des Verteidiger gemacht hätte.. Und diese "mildeste" Mittel ist das Mittel, dass den Angriff mit einer nahe zu an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit abgewehrt hätte. Fliehen muss man nicht. Und dieses mildeste Mittel muss NICHT verhältnismäßig sein! In der Regel ist es da legitim, sich aggresiv zu verteidigen. Ja: Das Deutsche Recht ist sehr sehr sehr liberal was Notwehr betrifft. Und so genau nimmt man es nicht, wenn du eine Taschenlampe statt Faust hernimmst. c) Und diese Handlung muss "geboten" sein. Das ist sie in der Regel, es gibt nur Ausnahmefälle, wo dem nicht so ist. Dann muss deine Notwehrhandlung das wirklich mildeste Mittel sein und zuvor muss man auch fliehen etc. Die Rpsr. hat da vier Fallfälle rausgearbeitet. Unter Familienmitglieder, bei schuldlos handelnden (Kindern, Besoffenen) und wenn deine Notwehrhandlung völlig außer Verhältnis ist (du erschießt jemand, weil er Kirschen gestohlen hat ist so ein Fall. Das wird bei Rainer nie der Fall sein, das sind nur die krassesten Missverhältnisse). Ein weiterer Fall ist, wenn man zuvor die Notwehrhandlung provoziert hat um dann eben aus Notwehr handeln zu dürfen. d) Abschließend muss ich sagen. Bei Rainer kommt oftmals Notwehr vor. Die Hürden, an denen in der Regel scheitern wird, ist entweder, dass er die PiNEA rufen könnte oder das Rainer in dieser konkreten Situation es provoziert hat geschlagen zu werden, nur um dann aus Notwehr handeln zu dürfen. Aber selbst wenn es immer Notwehr ist und es juristisch und meinetwegen auch moralisch einwandfrei wäre, hat man wirklich Bock darauf oder wird einem nicht zu Blöd? Mir zumindest wäre es zu Blöd. 3. Nein. Die Exekutive ist natürlich nicht für die Rechtssprechung verantwortlich, aber es ist immer der Staatsanwalt, der dich für Straftaten vor Gericht zieht. Und die Polizei ist auch Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft. Und die Höhe des Schadensersatzes wird immer durch irgendwelche Tabellen abgeglichen. Im Gegensatz zu der Notwehrgeschichte mache ich hier nur eine Vermutung, aber ich halte es auch für relativ plausibel, wenn die Polizei einfach erklärt, sie glauben, dass es zB. Notwehr war und gleich ein Ordnungsgeld oder Gebüren (Und nicht "Schadensersatz"!) abfordern und dann das ganze auch sich beruhen lässt. 4. Ganz viel Liebe sonst
Ich mag ja deine reflektierte und ruhige Art auf wongl zu reagieren, aber ich finde es ungemein amüsant wie dich der Pommespanzer manchmal derart aufregt das selbst du ruhige Type mal ausfällig wirst. Liepe geht raus, weiter so🤘🏻😄
Also. Ich möchte mehrere Sachen sagen.
1. Danke dir für diese Videos, man kann sich einfach nicht Rainer ungefiltert geben.
2. 1:30:00 ca. Sorry, da werde ich als JuS etwas Mett, wenn ich das höre und da muss ich Rainer mehr Recht geben als dir. - Aber hey, auch ein blindes Hund findet mal ein Korn.
Landfriedensbruch ist wenn du dich an nem Mob teilnimmst. Hab am besten diese G7 Geschichten in Hamburg im Kopf.
Wenn du auf auf ein Grundstück dich begibst, das umzäunt (befriedet iSd. §123 StGB) ist, ist es Hausfriedensbruch.
Und mit der Notwehrgeschichte. Wenn jemand dich angreift, dann darfst du dich nur verteidigen. Das muss das "mildeste Mittel" sein. Dahingehend hast du Recht, ABER..
a) Um für eine Notwehr musst du gerade angegriffen werden. - Dafür reicht es, wenn ich auf dein Grundstück bin.
Deine Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. (Und du musst aus Verteidigungswillen handeln, aber das alles ist hier strittig und das geht mir zu tief in der Juristerei rein.)
b) Erforderlich ist etwas, wenn der Staat dir keine Abhilfe verschaffen kann, deine Handlung geeignet und das mildeste Mittel ist.
Jetzt ist nun so, dass die PiNEA auch 20 Minuten ca. immer gebraucht hat und nicht 24/7 vor dem ASB steht. Also kann der Staat dir nicht immer Hilfe leisten.. Das *kann* auch bei Rainer oftmals vorkommen, so wie bei jedem.
Geeignet ist eine Handlung nur, wenn der Angriff abgewehrt oder abgemildert wird oder es nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die Handlung das machen könnte. Diese Hürde wird in 99% der Fällen immer genommen.
Jaaa. Jetzt kommen wir zu dem mildesten Mittel. Es muss das "mildeste" Mittel sein, aber das mildeste Mittel ist das, was ein obj. Dritter mit dem Wissen des Verteidiger gemacht hätte.. Und diese "mildeste" Mittel ist das Mittel, dass den Angriff mit einer nahe zu an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit abgewehrt hätte. Fliehen muss man nicht. Und dieses mildeste Mittel muss NICHT verhältnismäßig sein! In der Regel ist es da legitim, sich aggresiv zu verteidigen. Ja: Das Deutsche Recht ist sehr sehr sehr liberal was Notwehr betrifft. Und so genau nimmt man es nicht, wenn du eine Taschenlampe statt Faust hernimmst.
c) Und diese Handlung muss "geboten" sein. Das ist sie in der Regel, es gibt nur Ausnahmefälle, wo dem nicht so ist. Dann muss deine Notwehrhandlung das wirklich mildeste Mittel sein und zuvor muss man auch fliehen etc.
Die Rpsr. hat da vier Fallfälle rausgearbeitet. Unter Familienmitglieder, bei schuldlos handelnden (Kindern, Besoffenen) und wenn deine Notwehrhandlung völlig außer Verhältnis ist (du erschießt jemand, weil er Kirschen gestohlen hat ist so ein Fall. Das wird bei Rainer nie der Fall sein, das sind nur die krassesten Missverhältnisse). Ein weiterer Fall ist, wenn man zuvor die Notwehrhandlung provoziert hat um dann eben aus Notwehr handeln zu dürfen.
d) Abschließend muss ich sagen. Bei Rainer kommt oftmals Notwehr vor. Die Hürden, an denen in der Regel scheitern wird, ist entweder, dass er die PiNEA rufen könnte oder das Rainer in dieser konkreten Situation es provoziert hat geschlagen zu werden, nur um dann aus Notwehr handeln zu dürfen. Aber selbst wenn es immer Notwehr ist und es juristisch und meinetwegen auch moralisch einwandfrei wäre, hat man wirklich Bock darauf oder wird einem nicht zu Blöd? Mir zumindest wäre es zu Blöd.
3. Nein. Die Exekutive ist natürlich nicht für die Rechtssprechung verantwortlich, aber es ist immer der Staatsanwalt, der dich für Straftaten vor Gericht zieht. Und die Polizei ist auch Ermittlungsbehörde der Staatsanwaltschaft. Und die Höhe des Schadensersatzes wird immer durch irgendwelche Tabellen abgeglichen. Im Gegensatz zu der Notwehrgeschichte mache ich hier nur eine Vermutung, aber ich halte es auch für relativ plausibel, wenn die Polizei einfach erklärt, sie glauben, dass es zB. Notwehr war und gleich ein Ordnungsgeld oder Gebüren (Und nicht "Schadensersatz"!) abfordern und dann das ganze auch sich beruhen lässt.
4. Ganz viel Liebe sonst
Ich mag ja deine reflektierte und ruhige Art auf wongl zu reagieren, aber ich finde es ungemein amüsant wie dich der Pommespanzer manchmal derart aufregt das selbst du ruhige Type mal ausfällig wirst.
Liepe geht raus, weiter so🤘🏻😄
Herr von und zu Bär kann auch mal getriggert werden, herrlich 😅🖤
Diese Gespräche...ich kann es nur immer wieder sagen, für das gesamte Video:
Verhältnismäßigkeit😮💨
L wie large und M wie monstrous....
Uii nice 👍🏻 danke für ein Neues Video
Super, dann kann ich beruhigt in World of Warships weiter grinden^^
Wer spielt denn so nen ungebalacend Mist
@@12Blackangel12 ach es geht. Jeder Baum hat seine Stärken und Schwächen 👍
adde mich in WOWs: *Meddl1510Loide*
Ach wie sehr ich mich über ein neues Video freuen würde…
Da hat der Ankündigungs Ori nicht Zuviel versprochen!
❤
Brilliant!
01:54:20 - Er ist halt als kleines Kind in den Zaubertrank gefallen, was will man machen🤷♀️
ich bereue den 20.8. so nah und doch so entfernt
2:33:47 nun ja - wenn man nach 15min zurückschlägst, ist dies keine Notwehr!…😎
Vergiss es Ori, Reinerle hat keine Ahnung von gar nix 🤣
hast auch ne hater katze?
Leider nein :(