BGH-Urteil: Umsatzerlöse aus verbotenen Waffendeals dürfen eingezogen werden

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  • Опубліковано 5 лют 2025
  • Zwischen 2009 und 2011 hatte der deutsche Waffenhersteller Sig Sauer rund 38.000 Pistolen illegal nach Kolumbien exportiert. Den deutschen Behörden wurde vorgegaukelt, dass die Waffen in die USA verkauft werden sollen. Dort hat Sig Sauer eine Tochtergesellschaft. Diese hatte die Pistolen an die kolumbianische Nationalpolizei weitergeleitet. Waffenexporte nach Kolumbien waren damals aufgrund der miserablen Menschenrechtslage verboten. Vor zwei Jahren waren drei hochrangige Manager des Konzerns zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden, die Urteile sind rechtskräftig. Außerdem wurde gerichtlich angeordnet, dass die Umsatzerlöse des Waffendeals eingezogen werden, in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Diese Einziehung hat der Bundesgerichtshof nun höchstrichterlich gebilligt. Sig Sauer muss das Geld herausgeben. Ende März hatte der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall geurteilt, dass der deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch Umsatzerlöse an die Staatskasse zahlen muss. Heckler & Koch hatte illegal Sturmgewehre nach Mexiko exportiert.
    Aktenzeichen: 3 StR 518/19

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