Inwiefern besteht die Möglichkeit für beide eine Girokarte oder Debitkarte zu bestellen ? Ist dies mit einem einmaligen oder dauerhaften Preis versehen ?
Habe ich das richtig verstanden, ohne Gemeinschaftskonto habe ich ja die 4 Gratisabhebungen und mit dem Gemeinschaftskonto dann auch aber halt nur zusammen (dann fallen also 4 weg)?
Bei dem neuen Gemeinschaftskonto gibt es kein Tagesgeld-Pocket. Und was die C24 Bank nicht verrät, ist dass der zweite Teilnehmer beim sog. "geteilten Konto" keinen Zugriff auf das Tagesgeld-Pocket hat (nur auf die "normalen" Pockets). Das wurde mir erst auf Nachfrage vom Support mitgeteilt. Es gibt also keine Möglichkeit das Tagesgeld gemeinsam zu verwalten. Das können alle anderen Banken besser.
Beide Partner müssen also vor Beantragung des Gemeinschaftskontos bereits ein C24 Konto haben ... Also eröffnen nun Person A & Person B das Gemeinschaftskonto C. Hat nun Person B auch Zugriff auf das Konto von A, oder nur auf sein Konto B und dem Gemeinschaftskonto C?
Wenn ich bereits C24 Bank Kunde bin und ein Gemeinschaftskonto erstellen kann, muss der Partner der das Gemeinschaftskonto mit nutzen soll auch C24 Bank Kunden sein oder kann er Bankfremd sein und bleiben?
Er muss auch C24 Kunde sein. Der Vorteil ist aber, dass er dadurch auch eine eigene Mastercard und auf Wunsch Girocard bekommt, die man mit dem Gemeinschaftskonto verknüpfen kann. Ist alles kostenlos :)
wie kann man eigentliche die Regelung des Ablebens am besten bei C24 realisieren? Was ich meine: Person A und Person B sind beide bei C24. Person A will aber das Person B vollen Zugriff auf Person A's Konto hat, falls dieser verstirbt. Wie kann man das am besten realisieren? Am besten über ein geteiltes Konto? oder lieber das hier gezeigte Gemeinschaftskonto? Klartext: Ich möchte, dass meine Mutter bei einem frühzeitigen Ableben meinerseits, vollen Anspruch auf mein Konto hat und sie dann das Geld nach ihren Wünschen verwalten kann.
Man sollte vielleicht hervorheben, dass der Partner oder die Partnerin auch ein C24-Giro-Konto benötigt, bevor man überhaupt das Gemeinschaftskonto eröffnen kann.
Der Hinweis ist echt gut. Bin gerade mit meiner Partnerin bei der DKB und ihr Hauptkonto liegt woanders aber ich denke, dann lassen wirs. Die Echtzeit Überweisung kommt im Oktober eh für alle das ist momentan für mich das stärkste Argument für die C24.
Aber gilt wohl nicht für geschäftliche Gemeinschaft wie z.B. mit einer LLP =Limited Liability Partnership für erwerbsmäßige oder gewerbliche Zwecke ? Sonst nützt mir dieses C 24 Konto nichts, wenn ich es nicht auch beruflich z.B. für Onlinehandel bei e-buy usw verwenden kann um Zahlungsverkehr zu tätigen 😇😨
@@verymuchgerman Danke für den Hinweis mit Timestamp! An der Stelle geht es um Auszahlungen mit der App über viabuy - die zählen tatsächlich zum Limit in den Abhebungen. Du kannst aber die kostenlos enthaltene Girocard und auch die Visakarte beim Einkauf auch für Auszahlungen nutzen. Die sind dann unbegrenzt.
Also mir persönlich reichen die 4 Gratisabhebungen die ich am normalen Bankautomaten mache völlig aus, da ich eh alles per Smartphone zahle (G Pay). Das muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden.
Hast du noch Fragen zum C24 Partnerkonto?
▶ C24 Gemeinschaftskonto: www.geldrat.de/c24-gemeinschaftskonto-y *
▶ Gratis Kreditkarte: www.geldrat.de/kreditkartentipp-y *
Sieht man dann beide Konten und pockets zusammen in der App? Also sein eigenes und das gemeinschaftskonto?
Ja, beide Konten werden in der App verwaltet.
Inwiefern besteht die Möglichkeit für beide eine Girokarte oder Debitkarte zu bestellen ? Ist dies mit einem einmaligen oder dauerhaften Preis versehen ?
Jeder bekommt eine Girocard oder eine Mastercard kostenlos mit dem Einzelkonto und kann die mit dem Gemeinschaftskonto verbinden.
@ Ist diese dann physisch oder digital? Bräuchten zwei physische
Ja, sie sind physisch.
@ Perfekt Dankeschön
Gern! Wenn du weitere Fragen hast, meld dich!
Habe ich das richtig verstanden, ohne Gemeinschaftskonto habe ich ja die 4 Gratisabhebungen und mit dem Gemeinschaftskonto dann auch aber halt nur zusammen (dann fallen also 4 weg)?
Bei dem neuen Gemeinschaftskonto gibt es kein Tagesgeld-Pocket. Und was die C24 Bank nicht verrät, ist dass der zweite Teilnehmer beim sog. "geteilten Konto" keinen Zugriff auf das Tagesgeld-Pocket hat (nur auf die "normalen" Pockets). Das wurde mir erst auf Nachfrage vom Support mitgeteilt. Es gibt also keine Möglichkeit das Tagesgeld gemeinsam zu verwalten. Das können alle anderen Banken besser.
Okay, das ist schade
Worin liegt denn der Unterschied zwischen einem Tagesgeld-Pocket und einer Normalen-Pocket?
@@GrayD.das hätte ich auch gerne gewusst
@@GrayD. Tagesgeld gibt meistens mehr Zinsen
Beide Partner müssen also vor Beantragung des Gemeinschaftskontos bereits ein C24 Konto haben ...
Also eröffnen nun Person A & Person B das Gemeinschaftskonto C.
Hat nun Person B auch Zugriff auf das Konto von A, oder nur auf sein Konto B und dem Gemeinschaftskonto C?
Nur auf Konto B und das Gemeinschaftskonto.
Wenn ich bereits C24 Bank Kunde bin und ein Gemeinschaftskonto erstellen kann, muss der Partner der das Gemeinschaftskonto mit nutzen soll auch C24 Bank Kunden sein oder kann er Bankfremd sein und bleiben?
Er muss auch C24 Kunde sein. Der Vorteil ist aber, dass er dadurch auch eine eigene Mastercard und auf Wunsch Girocard bekommt, die man mit dem Gemeinschaftskonto verknüpfen kann.
Ist alles kostenlos :)
@@rotpitje5202also kann man dieses Konto auch quasi leer lassen?
Ja, es muss nicht genutzt werden.
👍👍❤❤❤
Wie kann man die echte Kreditkarte, die nicht von C24 ist, mit dem C24 Konto verbinden und welche Funktionen bringt das mit sich?
wie kann man eigentliche die Regelung des Ablebens am besten bei C24 realisieren?
Was ich meine: Person A und Person B sind beide bei C24. Person A will aber das Person B vollen Zugriff auf Person A's Konto hat, falls dieser verstirbt. Wie kann man das am besten realisieren? Am besten über ein geteiltes Konto? oder lieber das hier gezeigte Gemeinschaftskonto?
Klartext: Ich möchte, dass meine Mutter bei einem frühzeitigen Ableben meinerseits, vollen Anspruch auf mein Konto hat und sie dann das Geld nach ihren Wünschen verwalten kann.
Man sollte vielleicht hervorheben, dass der Partner oder die Partnerin auch ein C24-Giro-Konto benötigt, bevor man überhaupt das Gemeinschaftskonto eröffnen kann.
Danke für den Hinweis.
Der Hinweis ist echt gut. Bin gerade mit meiner Partnerin bei der DKB und ihr Hauptkonto liegt woanders aber ich denke, dann lassen wirs. Die Echtzeit Überweisung kommt im Oktober eh für alle das ist momentan für mich das stärkste Argument für die C24.
Bedeutet beide brauchen ein einzelnes Giro Konto dort?
@pas_cualito Ja genau
Aber gilt wohl nicht für geschäftliche Gemeinschaft wie z.B. mit einer LLP =Limited Liability Partnership für erwerbsmäßige oder gewerbliche Zwecke ? Sonst nützt mir dieses C 24 Konto nichts, wenn ich es nicht auch beruflich z.B. für Onlinehandel bei e-buy usw verwenden kann um Zahlungsverkehr zu tätigen 😇😨
Nein, das Konto ist nur für private Zwecke nutzbar.
Meine Freundin und ich haben jeweils ein C24 Konto. Müssen wir, wenn wir ein Gemeinschaftskonto eröffnen uns wiederholt verifizieren?
Nein, in dem Fall müsst ihr euch nicht erneut verifizieren.
Geldabheben im Supermarkt nur 5x pro Monat kostenlos, und das in einem Gemeinschaftskonto von 2 Personen? Nein Danke 😂
Bargeldauszahlungen und Kartenzahlungen sind im Supermarkt unbegrenzt oft kostenlos.
Minute 4:00: Das ist missverständlich formuliert.
Für Bankautomaten oder auch Supermärkte?!
Die Einschränkungen stehen links.
Zudem wird Bargeld eh immer weniger...
@@verymuchgerman Danke für den Hinweis mit Timestamp! An der Stelle geht es um Auszahlungen mit der App über viabuy - die zählen tatsächlich zum Limit in den Abhebungen. Du kannst aber die kostenlos enthaltene Girocard und auch die Visakarte beim Einkauf auch für Auszahlungen nutzen. Die sind dann unbegrenzt.
Also mir persönlich reichen die 4 Gratisabhebungen die ich am normalen Bankautomaten mache völlig aus, da ich eh alles per Smartphone zahle (G Pay). Das muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden.