Erbschleicher, Psychische Abhängigkeit, Familienkonflikte, Isolierung von aussen und innen
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- Опубліковано 2 гру 2024
- Als Experte auf dem Gebiet des Erbschleicherunrechts hat Prof. Dr. Thieler erforscht, welche sozialen Umstände zu Erbschleicherei wie
- Isolierung von außen
- Isolierung von innen
- Familienkonflikte
- Psychische und psychologische Abhängigkeit
nämlich:
Die Erbschleicherei hat in Deutschland erheblich zugenommen. Die Systematik der Erbschleicher ist immer das Gleiche: Sie schleichen sich an die Person, die sie finanziell entsorgen wollen, an. Sie isolieren die Person und dann, wenn sie Telefonanrufe und Post abbestellt haben, ist es ein leichter Weg, an das Vermögen zu kommen. Oftmals ist die Vorsorgevollmacht der Jackpot für die Erbschleicher. Über die Vorsorgevollmacht können sie zu Lebzeiten schon an das Vermögen desjenigen kommen, dessen Erbe sie haben wollen. Ein ganz großes Problem ist das Schlechtmachen der Angehörigen. Dies erleben wir nicht nur von außen, also von dritter Seite, durch Pflegepersonen, durch Berufsträger, sondern auch ganz stark durch die eigenen Angehörigen. Oftmals passiert es, dass ein Angehöriger an die Erbschaft will. Es kann ein eigenes Kind genauso sein, wie der Bruder, die Schwester, alte Freunde. Diese machen dann meist den Angehörigen, der erben würde, schlecht, um an das Vermögen zu kommen. Rechtlich gibt es viele Möglichkeiten, gegen Erbschleicher vorzugehen. Wichtig ist, im Vorfeld die Tatbestände aufzunehmen und festzuhalten. Man sollte viele Dokumente fotokopieren, viele Videos machen von Zeugenaussaggen, die bestätigen können, wie der Gesundheitszustand des Erblassers war. Entscheidend ist oft der gesundheitliche Zustand, der von den Erbschleichern verheimlicht wird. Leider machen auch viele Notare den Fehler, dass sie Beurkundungen von Testamenten vornehmen, obwohl manchmal offensichtlich ist, dass der Erblasser gar nicht mehr Testierfähig ist. Im Nachhinein kann die Testierunfähigkeit durch verschiedene Tatbestände festgestellt werden. Wichtig ist in diesem Fall immer einen Experten zu beauftragen, der sich auch wirklich auskennt. Testamente, die unter Erbschleicherei zustande kamen, können also auch deswegen aufgehoben werden, weil die potenziellen Erben nachweisen können, dass das Testament unter Druck, unter Nötigung, unter Vortäuschen falscher Tatsachen, unter Ausnutzung der Hilflosigkeit oder unter Drogeneinfluss errichtet wurde.