Falls Sie auf das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild anspielen, das findet genau bei öffentlichen Veranstaltungen wie Aufmärschen, Festzüge, Kirmesveranstaltungen seine Einschränkung. Gemäß deutschem Recht muss man damit rechnen das bei solchen öffentlichen Veranstaltungen Fotos und Videoaufzeichnungen gemacht und veröffentlicht werden.
Bitte Höflich bleiben. Es war eine normale Frage, die normal beantwortet wurde, damit sollte das Thema erledigt zu sein. Wir haben doch früher schon im Fernsehn in der Sesamstraße gelernt: "Wer nicht fragt..." Also, schön soft bleiben.
Falls Sie auf das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild anspielen, das findet genau bei öffentlichen Veranstaltungen wie Aufmärschen, Festzüge, Kirmesveranstaltungen seine Einschränkung. Gemäß deutschem Recht muss man damit rechnen das bei solchen öffentlichen Veranstaltungen Fotos und Videoaufzeichnungen gemacht und veröffentlicht werden.
Bitte Höflich bleiben. Es war eine normale Frage, die normal beantwortet wurde, damit sollte das Thema erledigt zu sein. Wir haben doch früher schon im Fernsehn in der Sesamstraße gelernt: "Wer nicht fragt..." Also, schön soft bleiben.
@yourblueday.....Schwätzer