Super, vielen Dank. Kam mir gerade recht. Gestern erst mit Kollegen drüber geredet.
Wann verstößt der Lehrer gegen die Lizenz. Wenn er die ppt vorführt oder erst, wenn er sie auf der Homepage veröffentlicht?
Hallo! Ich kann die Checkliste zum Viedeo nicht finden! Könnt ihr einen direkt link einfügen
Hier der Direktlink zur Checkliste: open-educational-resources.de/wp-content/uploads/Checkliste-Bilder-unter-freien-Lizenzen.pdf
Vielen Dank für den Direktlink! Bei uns gibt es eine Diskussions: Bei CC=0 bräuchte man gar keine Angaben machen, also kein Autor, kein Titel kein etc. Stimmt das ?
Bei CC0 ist es tatsächlich nicht notwendig, Autor*in, Titel oder andere Angaben zur Urheberschaft zu machen. Nachzulesen ist das in der Kurzform hier: creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de und ausführlicher (volständiger Lizenztext) hier: creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode
@@Ruthlinde Die Lizenz muss in jedem Fall angegeben werden.
Aber das ist doch nur bei Namensnennung so oder? Bei CC0 muss man weder einen Link geben noch auf die Quelle zuweisen. Oder habe ich etwas verwechselt?
Bei CC0 Lizenzen musst Du keinerlei Hinweise zum Bild hinzufügen und hast nichts zu befürchten sofern das Bild auch wirklich rechtmäßig unter dieser Lizenz veröffentlicht wurde. Will sagen: Je nach Quelle ist nicht 100% auszuschließen, dass nicht jemand, der keine Rechte an dem Bild hat das Ganze irgendwo unter dieser Lizenz online stellt. Manche Blogger empfehlen aus diesem Grund bzw. aus Respekt gegenüber dem Kreativen dennoch Name u Quelle des Bildes anzugeben. Wie ich gelesen habe nützt dies rechtlich jedoch nichts, da der Originalurheber (sofern jmd. unbefugt sein Bild unter CC0 veröffentlicht) auch denjenigen, der im guten Glauben, dass das Bild frei ist handelt, rechtlich dran kriegen kann. Dieser könnte sich das zwar von demjenigen, der das Bild fälschlich unter CC0 gestellt hat wiederholen, dürfte aber oft keinen Erfolg damit haben, da z.B. auf pixabay die Nutzer nur unter Nicknames agieren. Eine sicherere Verwendung, die zumeist keine Namensnennung erfordert ist gezielt nach Werken zu suchen deren Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben ist bzw. solche CC0 Bilder zu nutzen, die auf Webseiten von Museen oder den privaten Seiten eines (!) Fotografen veröffentlicht wurden, der zugleich der Urheber ist und dessen Seite ein Impressum hat.
Du hast Inselverbot
Ergänzend als Eselsbrücke: open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/
Obendrein kommt hinzu das die meisten nicht Kommerziell genutzt werden dürfen.
das ist schlichtes juristengeschwurbel.
damit kann kein gewöhnlicher Mensch etwas anfangen.
es gibt da weit hilfreicheres von Anwälten
I BIN DA FISCH
Das ist unerhört wieso bekommt nur ein Mann alle rechte und keine Frau #Feminismus #girlpower #powerpuffgirls
:) eins der besten Videos die ich im bereich Tutorial oder so etwas wie euers jeh gesehen hab habe aber mal eine frage die großen UA-camr wie Lefloid nutzen immer richtig viele bilder und wie ist das denn wen ich so etwas machen will ?