Familienrecht Folge 4: Beendigung der Ehe

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  • Опубліковано 18 гру 2024

КОМЕНТАРІ •

  • @mihabiogck5377
    @mihabiogck5377 7 місяців тому +3

    Wow! Die Vorlesung "Güterrecht" war tatsächlich nochmal ein Gamechanger für mich! Alles sehr gut und nachvollziehbar auf den Punkt gebracht. Vielen lieben Dank😊

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  7 місяців тому

      Das freut mich, vielen Dank!

  • @Ella-dk3yw
    @Ella-dk3yw 3 місяці тому +1

    So wunderbar verständlich, vielen Dank :)

  • @cantom2794
    @cantom2794 2 роки тому +11

    Die Vorlesungen sind ideal zu Wiederholen für das Examen. Mich hat ab Minute 28 :10 etwas irritiert. Sie meinten wohl Zugewinngemeinschaft und nicht die Gütergemeinschaft.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +13

      Ahhh, natürlich, da haben Sie Recht, da hab ich mich versprochen und zwar gleich mehrmals hintereinander. Immerhin der Normenverweis auf §§ 1363 ff. BGB war richtig. Herzlichen Dank für den Hinweis!

  • @ntrannt11
    @ntrannt11 5 місяців тому +1

    Zunächst einmal vielen Dank, Ihre Videos helfen mir bei der Examensvorbereitung sehr!
    Ich hätte eine Frage bzgl. §§ 1304, 1314 I Nr. 2 BGB - wieso wird in § 1314 nochmal Bezug zur Geschäftsunfähigkeit genommen; stellt § 1304 nicht auch eine, ich nenne sie mal "Kann-Vorschrift" wie § 1303 S. 2 dar, dass die Ehe garnicht möglich und somit nichtig ist, ohne dass es einer Aufhebung bedarf?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  5 місяців тому +1

      Exzellente Frage! Das ist systematisch kaum erklärbar. Entweder man würgt den an sich klaren Wortlaut von § 1304 BGB so hin, dass man in Zusammenschau mit § 1314 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine von einem Geschäftsunfähigen geschlossene Ehe doch für zunächst wirksam hält. Oder man lässt § 1304 BGB in Ruhe und betrachtet die Aufhebung solcher Ehen als rein deklaratorisch. Mir ist Letzteres sympathischer...

  • @alinabonk4033
    @alinabonk4033 2 роки тому +2

    Wo sind eigentlich die Notizen zu sehen? Irgendwie weiß ich nicht, wo ich danach suchen soll :D
    Ansonsten super Videos zur Examenswiederholung! :)Vielen Dank!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +2

      Hier sind sie: www.jura-podcast.de/familienrecht/

    • @alinabonk4033
      @alinabonk4033 2 роки тому +1

      @@jurapodcast Vielen Dank :)

  • @judithsartor344
    @judithsartor344 3 роки тому +3

    Lieber Herr Fries,
    eine Frage zum Unterschied zwischen Erbrecht des Ehegatten bei Gütertrennung bzw. bei Zugewinngemeinschaft, bei Ihnen unter "Kritik an der Pauschalierung" auf S.3: Wenn ich richtig lese und rechne, bekommt der Ehegatte bei Gütertrennung neben 2 Kindern 1/3, bei Zugewinngemeinschaft/2Kindern dagegen 1/4+1/4 - also der in Zugewinngemeinschaft doch mehr, oder? Also nur bei nur einem Kind hat der Ehegatte im Fall der Zugewinngemeinschaft "nicht mehr" als im Fall der Gütertrennung. Oder was übersehe oder missverstehe ich? Herzlichen Dank!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +1

      Völlig richtig, ich habe das in den Unterlagen korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis!

    • @judithsartor344
      @judithsartor344 3 роки тому +2

      @@jurapodcast Prima, danke, dann muss ich nicht (oder zumindest insoweit nicht) an mir zweifeln.
      Angesichts der Unzahl der begeisterten Kommentare unter Ihren Videos heißt, Sie weiter loben, Eulen nach Athen tragen - trotzdem: Danke vielmals für Ihre tolle Arbeit.

  • @nilayemir4717
    @nilayemir4717 9 місяців тому +1

    👏👏👏

  • @Art_of_Colors_
    @Art_of_Colors_ 3 роки тому

    Guten Abend Herr Fries ,
    Bevor es die Möglichkeit der Scheidung geht muss doch a erstmal das Trennungsjahr vollzogen werden das heißt beide noch Ehepartner brauchen einen offiziellen räumliche Trennung und damit auch keinerlei Gemeinsamkeiten wie auch getrennte Kontoführung und so ,bei Eheleuten dürfen sie doch auch nicht mehr im gemeinsamen Schlafzimmer miteinander teilen sondern getrennte Räume ?Im Trennungsjahr so müssen doch beide Eheleute eine Klärung des vorhandenen Einkommen innerhalb der Ehe sowie die Gütertrennung geklärt haben- könnte das Gericht grade wenn Kinder davon betroffen sind eine Medidation rechtlich vorgeben und gesetzlich in das Familienrecht einbauen als unterstützung zum Cochemer Modell?
    Die Freiwilligkeit ist doch gegeben ob die Ehepartner beide das über Fachanwälte für Famg beauftragt oder die Scheidung in einvernehmlich und gütlich klären -falls ein Ehevertrag nicht schon vorhanden ist.
    Bin nie verheiratet gewesen und finde Ehe sowie in früheren Zeiten gibt es nicht mehr da ging es beide drum zusammen bleiben gemeinsam füreinander dasein .Heute ist nur der fianziellen Steuervorteile Vorteile und anderweitigen Vorteile.
    Möchte das gar nicht pauschalisieren aber wenn man sich das heute anschaut dann merkt man auch das die moderne schneller Struckturwandel der heutigen Gesellschaft auch Scheidungen und was dazu gehört beiträgt.
    Und Ehescheidung online -was hat mit der Tradition Ehe zutun ? Es ist zwar günstig und schnell ,wenig bürokratisch aber heiratet man nicht mit dem Wissen für immer-ohne Mord und Totschlag, ich habe als Kind auch Sachen erlebt und mitbekommen daran möchte ich nicht mehr erinnert werden oder dran denken.
    Letztlich finde ich Scheidung bequem sich aus der Verantwortung dem Ehepartner zu stehlen, selbst wenn das mit Unterhalt und co geregelt wird ,meine die emotionale Verantwortung und Bindung zu einander und gegenüber und der Familie.
    Okay als Jurist sieht man das vielleicht eher objektiv wenn Menschen nicht selbst betroffen sind aber würden sie heiraten bei dem Wissen das es einfach nur ein Aufbau von gesetzlichen Vorgaben ist ?
    Gütertrennung und kommt dazu ,es verliert einfach den Glauben an richtiger Liebe und die traditionellen Werte die mit einer Hochzeit ein hergeht .
    Vielleicht verstehen sie das was ich damit meine .
    Richtige Liebe geht doch über alles und auch ins Herz das hat nichts mit Oberflächlichkeit zutun oder um fianziell besser dazu stehen man gönnt und sorgt sich gegenseitig das Glück und was dazu gehört.
    Wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit.
    Mit freundlichen Grüßen