Professionelle Brandschutzhelferschulung der AD-Crew, Safetytoolbox

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  • Опубліковано 12 вер 2024
  • Praxisbeispiel aus unserer Schulung zum Brandschutzhelfer und Räumungs-/ Evakuierungs­helfer.
    Gesetzliche Grundlage laut § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer Ausbildung bzw. Befähigung und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) vom November 2012. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend, je Arbeitsschicht.
    Die Ausbildung ist in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen d.h. nach Vorgaben der DGUV und ASR A2.2.
    Nutzen: Feuer ist teuer, schützen Sie Ihre Werte, brandbedingte Betriebsausfälle sind langwierig, sehr kostenintensiv und oft existenzbedrohend. Diese Zeit muss man sich nehmen, es lohnt sich!
    Theoretische Ausbildung
    Rechtsgrundlage und gesetzliche Hintergründe
    - Verantwortung und Rechtssicherheit
    - Betriebliche Notfallmanagement und Organisation
    - Aufgaben des Brandschutzhelfer und Räumungs-/ Evakuierungshelfer
    - Fallbeispiele
    Praktische Ausbildung
    - Einweisung in die betriebliche Feuerlöschtechnik
    - Handhabung und Bedienung der Feuerlöscher
    - Gefährdungen und Eigenschutz beim Einsatz
    - Schulung erfolgt an einem modernen Brandsimulator
    - Praktische Übungen hinsichtlich unterschiedlicher Brandszenarien

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