Tanja Hartdegen: Landesregierung stellt sich gegen Experten

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 6 вер 2024
  • Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe
    Tanja Hartdegen: Landesregierung stellt sich gegen Experten und ignoriert das Scheitern der Modellversuche in der Praxis
    Der Hessische Landtag hat heute in Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, der die Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe zum Ziel hat. In der Plenardebatte sagte die Fachsprecherin für Justizvollzug der SPD-Landtagsfraktion, Tanja Hartdegen:
    „Man kommt nicht an der Tatsache vorbei, dass Gerichtshilfe und Bewährungshilfe verschiedene Arbeitsweisen und Aufgabengebiete haben, die sich nicht einfach so zusammenlegen lassen. Während die Bewährungshilfe eine betreuende Tätigkeit im Rahmen der Resozialisierung von Verurteilten im Auftrag der Gerichte leistet, unterstützt die Gerichtshilfe die Staatsanwaltschaften unter anderem bei der Ermittlung der Lebensverhältnisse eines Täters.
    Nicht zuletzt die Einschätzungen der Beschäftigten aus Gerichts- und Bewährungshilfe in der Anhörung zum geplanten Gesetz haben gezeigt: Hier werden völlig unterschiedliche Bereiche verbunden, was in der Praxis zu einem überfordernden Spagat führen wird. Die eigenständige Wahrnehmung der Gerichtshilfe wird absehbar darunter leiden, dabei sollte sie doch gerade verbessert werden. Der Bewährungshilfe auf der anderen Seite wird ihr Ansatz eines langfristigen Beziehungsaufbaus mit Verurteilten unnötig erschwert.
    Im Ergebnis dient die Zusammenlegung weder der Gerichts- noch der Bewährungshilfe. Sie bringt keine neuen Impulse, sie stärkt keinen der beiden Bereiche und sie quetscht grundlegend verschiedene Arbeitsbereiche in einen starren Rahmen. Zudem hat die Evaluation der bestehenden Modellversuche keine Steigerung der Effektivität durch die Zusammenlegung aufgezeigt.
    An die Landesregierung gerichtet muss das Fazit daher lauten: Nehmen Sie die Bedenken der Beschäftigten und Praktiker ernst, ziehen sie diesen unausgegorenen Gesetzentwurf zurück. Sollte dieses Gesetz dennoch kommen, dann appellieren wir an die Landesregierung, für mehr Beförderungsstellen in den Sozialen Diensten der Justiz zu sorgen, die Erkennbarkeit der Gerichtshilfe sicherzustellen und vor allen Dingen, den Einsatz der Gerichtshilfe in den Ermittlungsverfahren zu forcieren.“

КОМЕНТАРІ •