Zur Info: In Berlin-Brandenburg kostet die Genehmigung 300,- und sie wird lediglich für den Abstand zu Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Bundesfernstraßen und zum BER erteilt, alle weiteren Punkte werden leider nicht genehmigt, hab's gerade probiert.
Ja, mich hatte der Sachbearbeiter sogar noch angerufen und gesagt "sie haben ja fast alles angekreuzt", ich so "ja, sicher" (für mich auch ein Testballon gewesen). Er meinte dann, dass sie lediglich die von Ihnen oben genannten Punkte genehmigen würden, bzgl. anderer Kriterien müsse man sich dann noch bei den zuständigen Stellen melden zwecks Abstimmung bzw. damit diese bescheid wüssten. Ist nach meinem Verständnis immer noch ein Vorteil. Es gibt kein pauschales Verbot mehr, man ist offiziell erfasst, muss sich dann lediglich noch das OK zum Beispiel des Towers einholen. Damit geht bei Bedarf immerhin ETWAS, was sonst nur Gewerblichen ermöglicht wird. Für mich waren aber eh die pauschalen Beschränkungen bzgl. Bundesverkehrswegen die weitaus lästigsten. Dass man selbst mit einer C1- (Mavic 3) oder gar sub-249g-Drohne (Mini 3 Pro) nicht über Gewässer oder Bundesstraßen fliegen darf, selbst wenn dort keinerlei Verkehr ist zum Zeitpunkt des Fluges, kann ich einfach nicht einsehen. Man ist doch eh bereits transparent, die Drohnen haben die UAS-Kennung drauf, man hat entsprechende LBA-Freigaben, man ist versichert, man hat das Wissen nachgewiesen, worauf man alles achten muss, und dennoch werden bestimmte Areale pauschal verboten und eigenverantwortliches Handeln abgelehnt. Dass ich jetzt durchaus Gewässer und Bundesstraßen (mit Einschränkungen, aber immerhin) überfliegen darf, entspannt doch deutlich. Ob das Preis-Leistungsverhältnis stimmt, nein, sicherlich nicht. 300 Euro für "Liebhaberei", Hobbyausübung, und dann nur für 2 Jahre, ist schon heftig. Gleiches gilt aber bereits für die A1/A3- sowie A2-Lizenzen. Nach 5 Jahren erneuern. Aber dort geht es ja auch um Wissen. Nicht um ein Prinzip. Gefühlt hätte man die Genehmigung auch unbegrenzt erteilen können. So scheint es ein wenig wie eine Angstmethodik, nur nicht zu viel freigeben, wer weiß was morgen ist. Übrigens noch zwei interessante Begebenheiten: - Anfrage bei Windparkbetreiber, ob sie etwas dagegen hätten, wenn ich mit einer 410g-FPV-Drohne in Bodennähe nahe der Sockel ihrer Windanlagen fliegen dürfte -> nie eine Antwort erhalten. - Anfrage beim Land Berlin bzgl. von ihnen verpachteter landwirtschaftlicher Flächen südlich, aber außerhalb der Stadt bzgl. Überflügen(!) im Rahmen des Trainings / Hobbyausübung. Wurde abgelehnt, bei Absturz könne ja was kaputtgehen. Ja, wenn ein Flugzeug in das Feld stürzt, könnte das auch passieren. Überflüge geschehen. Gehört zum Alltag. Aber beim Begriff "Drohnen" bekommen Sachbearbeiter bei Behörden offenbar sofort Todesangst, die "ja aber"-Haltung ergreift sie und sie lehnen ab. Deshalb ist es manchmal besser, dass man selbst die Rechtslage (z.B. "grüne Wiese") kennt und wissend handelt, aber besser gar nicht nachfragt. Denn wer fragt, bekommt eine (bisweilen unqualifizierte) Antwort.
Und wie sieht es mit dem Überflug über den Wohngrundstücken aus? Wird man in Berlin auch davon befreit? Denn für die Foto- und Videoaufnahmen ist das eigentlich der spannendste Punkt... Vielen Dank im Voraus für die kurze Info!
Am besten einfach wenn sowas ansteht bei der örtlichen Polizei fragen, Nachbarn ansprechen und sich eventuell beim LBA melden, dann kriegt man in aller Regel auch umsonst das "Go" für den Flug. Klar, man muss das dann jedes Mal aufs Neue machen, aber wenn man nicht jede Woche in solchen Verbotszonen fliegt, macht das mehr Sinn
Vielen Dank für das Video, ihr hattet dieses Antragsformular schon mal in einem Video angesprochen. Ich hab das dann rausgesucht und bei meiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde (BW) beantragt. Ging superschnell, eine Rückfrage wurde am gleichen Tag total freundlich beantwortet. Mit dieser Genehmigung fliegt man einfach "entspannter"
Danke für das Video. Am ende bleibt mir dennoch eine Frage offen. Ich muss trotz der Allgemeingenehmigung für alle möglichen Flüge einzeln immer wieder nachfragen. Wozu beantrage ich dann diese Allgemeinbefugnis? Naturschutz: Nur wenn du vorher fragst, Krankenhäuser: Nur wenn ich frage, Flughäfen: Nur wenn ich frage... Ich meine, es ist natürlich irgendwo verständlich, dass ich nicht plötzlich übern Verkehrsflugplatz fliegen kann, aber wo genau hilft mir diese Genehmigung nun?
Vielen Dank - Spitzenklasse! Jetzt ist es also auch mit dem A1/A3-Schein möglich und man braucht nicht mehr unbedingt den A2-Schein. Biete Luftbildaufnahmen in BW nebenberuflich mit C1-Drohne an und freue mich sehr über diese tollen Neuigkeiten. Danke noch mal!
Genau, in den meisten Fällen ist A2 notwendig, da du dich ja von ein paar Verboten befreien willst und dafür auch mehr "Fachwissen" nachgewiesen werden muss...
In Hamburg keine Genehmigung ohne A2. Es gab eine Ausnahmeregelung für Modell Piloten mit vorhandener Genehmigung aus 2017 und A1/3, aber die galt nur bis 12/2022. Ab 2023 ist A2 als Grundlage zur Genehmigung Pflicht.
Vielen Dank für die Infos! Gerade mal den Antrag für B-BBG ausgefüllt, Unterlagen dazu und abgeschickt. Glaube da noch nicht richtig dran, da privat, aber mal schauen. Schön wäre es schon, gerade wegen dem Unsinn bzgl. Bundesverkehrswege, Windanlagen etc. sogar für Fluggeräte unter 250g. A2-Lizenz vorhanden.
Will gerne Erfolg melden. Als privater Drohnenpilot mit Mini 3 Pro, Mavic 3, Avata und iFlight Nazgul Evoque F6D habe ich heute das mehrseitige Schriftstück der Gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin und Brandenburg erhalten und habe nun tatsächlich mehr Möglichkeiten für die nächste 2 Jahre. Kostenpunkt 300 Euro für 2 Bundesländer. Danke für die wertvolle Anregung durch dieses Video.
Vielen Dank für das informative Video! Interessant wäre für mich als Privatperson ohne gewerbliches Interesse, was ich bei "B4. Beschreibung des Betriebs" eintragen könnte. Primär geht's mir um schöne Fotos von Wasserstraßen, Bundesstraßen, aber auch mal um das ein oder andere schöne Foto im Grünen (Naturschutzgebiet). Habt Ihr da Ideen? Dankeschön...
Würde mich auch sehr interessieren. Da der § 21h Abs. 3 Nr. 6 ua. aussagt ..wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt .. 😥
@@Dr.med-rasen Die Einschränkungen gelten nicht nur für kommerzielle Fotografie. Es gilt erst einmal für alle die die Vorraussetzungen nicht erfüllen -leider-. Bedingungen/Anforderungen sind Gem. §21h (3) Nr. 6 LuftVO geregelt (3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig (a) wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt usw. Zuständig für eventuelle Zustimmungen: das zuständige Landratsamt (FFH-, Vogelschutzgebiete-, und Landschaftsschutzgebiete) und das zuständige Regierungspräsidium (Naturschutzgebiete) Ist wie bei rot über die Ampel fahren. Der Krankenwagen z.B. hat mit Blaulicht/Martinshorn eine Genehmigung.
Naja du könntest z.B. argumentieren, dass du die Aufnahmen ggf. im Nachgang als Stockfotos/Videos vermarkten willst. So wäre eine gewerbliche Anwendung geplant, aber du müsstest streng genommen für den Flug selbst noch kein Gewerbe angemeldet haben. Ist aber natürlich echt Grauzone und einfach nur eine Idee.
Wenn ich mit der Mavic 3 (c1 zertifiziert) in Wohngebieten fliegen will, muss ich das Ordnungsamt und Polizeidienststelle zwingend informieren, oder ist das nur empfehlenswert? Da ich ja in A1 fliegen kann, ist es ja grundsätzlich erlaubt in Wohngebieten zu fliegen!
Nein du musst nicht informieren (es schadet aber auch nicht)! Wenn du eine gesonderte Erlaubnis hast (siehe Video), gibt es aber eine Informationspflicht.
Vielen Dank für Ihre Mühe, gut erklärt. Schade das U-ROB so weit von Lörrach entfernt ist., sonst hätte ich mich schon lange für den A2 Schein angemeldet.
Vielen Dank für das sehr interessante und informative Video. Ich plane den Kauf einer FPV-Drohne. Mit so einer Genehmigung hätte ich doch auch als nicht gewerblicher Drohnenpilot viel mehr Möglichkeiten in schwierigen Gebieten zu fliegen, oder? Ich komme aus dem Stuttgarter Raum, und da ist es nicht leicht ein Plätzchen zum fliegen zu finden. Die Kosten für die Genehmigung wären mir da egal😊 A1/A3 habe ich. Den A2 würde zudem auch noch machen. Vielen Dank
Super Video, zwei Fragen dazu. 1. Kann man quasi alle verfügbaren Optionen ankreuzen oder sollte man nur die Optionen wählen die für den Einsatzort relevant sind? 2. Ist dies auf eine Location beschränkt oder geht das auch für z.b. einen ganzen Landkreis? Beisp. Inspektionsflug Adresse XY Oder Inspektionsflüge um Landkreis xy? Vielen Dank 😊
Frage 1 würde mich auch interessieren. Zu Frage 2: du kannst auch das ganze Bundesland angeben oder einen eben den bestimmten Landkreis, das bleibt dir überlassen.
Die Allgemeinerlaubnisse gelten dann für das gesamte Bundesland für 2 Jahre! Am besten alles ankreuzen, was man brauchen könnte und versuchen in ein paar Sätzen bei der Begründung etwas dazu zu schreiben....im Normalfall gibt es da keine Rückfragen.
Danke 👍 Mich würde interessieren, wie ich es am besten als Hobby-Flieger anstelle, wenn ich dem Hinweis vom RP Stuttgart folgen möchte. "Sie können sich also entweder an die Punkte a) -d) halten oder Sie gehen auf das zuständige Landratsamt (FFH-, Vogelschutzgebiete-, und Landschaftsschutzgebiete) oder das zuständige Regierungspräsidium (Naturschutzgebiete) zu, um deren Zustimmung zu erfragen."
Technisch ist dann eigentlich nur die Erlaubnis der Behörde möglich, teilweise sind die Kollegen dann aber nicht serh kooperativ (aber fragen kann man ja)...
ich habe bei der LBM RP angefragt wenn der Antrag abgelehnt wird ob welche Kosten da auflaufen und ob zwingend einen A2 Schein Voraussetzung ist. Anbei die Antwort: Sehr geehrter Herr , es ist korrekt, dass Sie für die Antragsstellung den EU-Kenntnisnachweis A2 benötigen. Folglich würde ich Ihnen empfehlen, erst den Antrag zu stellen, wenn Sie im Besitz dieses Nachweises sind.
Wie immer superklasse erklärt. Ich habe da noch eine Frage zu: wenn ich mir in Niedersachsen die Allgemeinerlaubnis für 200 EUR besorge und diese dann in NRW anerkennen lasse, werden dann auch die in der von vielen Bundesländern gültigen Allgemeinerlaubnis erlaubten Dinge (z.B. Überquerung von Bundesstraßen, was in NRW ein NoGo ist) zusätzlich anerkannt? Was kostet die Anerkennung in NRW?
Bei NRW würden die "Freiheiten" von NDS leider nicht anerkannt werden, bei Hessen etc. klappt das aber meist ohne Probleme! NRW wird wohl eine neue Erlaubnis fordern, das kostet leider 150 EUR pro "Verbot"
Das Hauptproblem sind doch die "unbeteiligten Personen". Sind die automatisch inkludiert? Das überfliegen einer Straße ist doch schon deshalb nicht möglich weil in den Autos unbeteiligte Personen sitzen.
@@UROBGmbH damit ist das ganze Ding wenn es hart auf hart kommt völlig sinnlos. Das EU Recht ist eine einzige Katastrophe und gleicht einem Berufsverbot.
Moin! Ich habe kürzlich diesen Antrag als Allgemeingenehmigung gestellt. Hatte dafür extra die aktuellste Version, die ich finden konnte, verwendet. Ich erhielt daraufhin eine freundliche, schnelle Reaktion. Es würde sich leider nicht um das aktuelle Formular handeln. Mein Antrag ist Rev.8 der gewünschte Antrag hat Rev.5. Da müsste meine Version doch aktueller sein? Verwenden die Bundesländer unterschiedliche Revisionen? Würde den Gedanken der Vereinheitlichung eigentlich sabotieren, oder?
Das ist komisch, aber teilweise wollen manche Länder nicht auf die neueste Revision gehen. Da am besten immer den Antrag von der Website der Landes-Luffahrtbehörde runterladen, dann wird nicht gemeckert :)
@@UROBGmbH Danke für die Antwort! Wollte erst bei der Behörde nachfragen, will mir aber nicht die Stimmung beim Gegenüber verderben. Wie es scheint, ist bei der Rev. 5 keine ausführliche Begründung nötig. Nach Ersteindruck weniger Aufwand. Also neuer Versuch mit Rev. 5.
Frage: Ich sehe mein Mavic3 Classic nicht so gut wenn er in der Luft ist, darum hätte ich auch gerne ‚Solche Orangenen Streifen für meine Drone‘, hoffe somit besser zu erkennen. Wo kann ich es kaufen ? FMG, Georg in Japan
Was meint Dji eigentlich damit DJI GEO-Zonen: Flugbeschränkung in der Umgebung vorhanden Höhenlagezone: 500M, Flüge oberhalb der Höhengrenze. Freischaltung erforderlich. Man würde ja eh nur nur max 120m steigen. Zum anderen gibt es hier auch die ED-R 144 FL100/FL75. Der Rettungshubschrauber und Flugplatz ist klar in Regensburg. Das hält mich irgendwie ab mir eine Drohne anzuschaffen.
Danke für das super informative video.Hier noch eine andere Frage:Ich möchte gerne aufnahmen mehrer copter machen die hintereinander her fliegen mit folgenden modellen:mavic 1,mavic2enterprise und mavic mini pro.Die tracking funktionen funtionieren hier offensichtlich nicht.Auch die hinderniss sensoren reagieren nicht.Bei einem testflug mit der mini pro flog ich von oben auf die mavic2enterprise die einen topsensor hat,sehr dicht heran einzige reaktion war bei 10cm abstand war der untere copter began sich zu schütteln.(Wohl wegen der luftwirbel).Gibt es noch eine andere möglichkeit coppter zu verfolgen außer der manuellen?Danke für eure tollen videos
*_Sehr interessant, vielen Dank für den super Upload! Folgende Situation, mit Fernpilotenzeugnis A2 und einer Genehmigung für die Dauer von 2 Jahren. Bestandsdrohnen ohne CE Klassifizierung sind ab 2023 nicht mehr in A2 zugelassen. Jetzt habe ich aber die Genehmigung, kann man dann die Bestandsdrohnen über 2023 hinaus weiterfliegen in A2? Wenn nicht, dann habe ich ab heute nur 9,5 Monate etwas davon. Mit der z.B. CE Klassen Kennzeichnung für die DJI Mavic 3 ist das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt, also Unterkategorie A1, A2, A3. Also auch in der Nähe von Menschen._*
Super Frage - es ist korrekt, dass die Bestandsdrohnen in Richtung Air2S etc. ab 2024 in A3 fallen würden. Falls es keine andere Lösung gibt, würde das dann als (komplexere) Betriebsgenehmigung erlaubt werden. Sobald das etwas klarer wird, machen wir dazu ein Video. Aktuell haben wir aber genau deswegen einige Kunden, für die wir eine Betriebsgenehmigung beantragen.
@@UROBGmbH *_Video dazu_* 👍💪 *_Genehmigung für den Betrieb von unbemahnten Luftfahrtzeugsystemen für NRW mit 1:1 Regel usw. läuft bei uns noch bis Ende 2023. Von daher, ein sehr interessantes Thema, auch für uns. Im Business, zu solchen Zeiten sollten Investitionen immer gut abgewägt werden_* 🤜🤛🤝 *_Beste Grüße_*
Wieder einmal ein Super informatives Video. Danke Danke Danke :-) Ich habe zwei/ 3 Fragen wenn es erlaubt ist. A- In Hessen sind zwei Luftfahrtbehörden angegeben ‚Darmstadt‘ ‚Kassel‘. Wo muss denn den Antrag Stellen - Oder muss ich 2 Anträge stellen?!? B - Ich habe den A2 Führerschein und nutze eine P4P und Mavic 3. Bin ich richtig, wenn ich den Antrag für Betreiber mit A2 kompetenten Fernpiloten stelle oder sollte ich besser den, von Dir vorgestellten nutzen -- Gibt es da Vor / Nachteile ? - Ganz lieben Dank im Voraus, Ron
Hi, Hessen reicht dann ein Antrag, die Erlaubnis sollte dann für ganz Hessen gelten. Frage B verstehe ich nicht ganz, bei vielen Anträgen für die Allgemeinerlaubnis brauchst du den A2 ja eh für alle Piloten. Ansonsten gibt es noch die Anträge auf Betriebsgenehmigung, aber das ist ein ganz anderes Level.
Wie verwende ich meine Genehmigungsnummer der Allgemeinerlaubnis für geographische UAS-Gebiete? Muss ich diese Genehmigungsnummer irgendwo eintragen? Oder sollte ich die Genehmigung vom Regierungspräsidium im Bedarfsfall nur vorlegen können?
Vielen Dank, sehr informativ. Nur welche Möglichkeiten habe ich als Hobby-Flieger ? Fallen Kosten nur bei der erfolgreichen Genehmigung oder auch bei der Ablehnung an ? Patrick
Ablehnung können wir nicht sagen, im Zweifelsfall einfach im Vorfeld eine E-Mail an die Behörde mit dem Wunsch senden, dann kann diese eine Einschätzung abgeben.
Bin im Land NRW und habe den Antrag gestellt, weil ich als Privatperson z.B. die Landwirtschaft mittels Multispectralanalyse ein Stück weit auf dem Weg zu Precision Farming unterstützen möchte. Obwohl ich den A2-Führerschein habe, eine „Privatversicherung“ vorgelegt habe, gab es die Begründung, dass hier der „unternehmerische“ Aspekt nicht im Vordergrund steht und mir nahelegte, den Antrag zurück zu ziehen. Schade.
Ja, nur Bayern ist echt "blöd" was die Erlaubnisse angeht und will diese im Normalfall nicht erlauben. Baden-Württemberg ist da entspannt - also einfach umziehen :)
Sehr informativ, danke! Wie sieht es damit aus die Genehmigung auf weitere Bundesländer zu erweitern? Wird das beim Antrag mit angegeben, oder im Nachgang beantragt?
Wie ist das denn mit dem Aufsteigen? Du hast erwähnt, dass man nur bei einer Einzelgenehmigung den Aufstiegsort angeben müsste. Heißt das im Umkehrschluss, dass ich mit so einer Genehmigung überall aufsteigen kann? In Frankfurt z.B. ist das Fliegen an sich oft gar nicht das Problem, aber einen Ort für den Aufstieg zu bekommen ist recht schwierig.
Es ist eine Allgemeine Erlaubnis / Befreiung von Verboten für 2 Jahren für das jeweilige Bundeland! Die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer für Start- und Landefläche braucht man aber immer noch...
@@UROBGmbH Danke für die schnelle Antwort! Das dachte ich mir schon, aber wie ist es mit öffentlichen Plätzen etc.. In Grünanlagen, Parks etc... das sind ja keine privaten Eigentümer. Die Zuständigkeit haben jeweils die betreffenden Ämter. Wenn ich jetzt solch eine allgemeine Befreiung hätte, die ja von der Landesbehörde ausgestellt wird, wäre es natürlich sinnvoll, dass ich bei einer Befreiung im Naturschutzgebiet auch eine Aufstiegserlaubnis habe. Sonst wäre die ganze Angelegenheit total sinnfrei. Ich bin bei der Frage deshalb so pedantisch, weil die ganze Drohnenangelegenheiten noch relativ schwierig zu durchschauen sind und Ämter gerne die Verantwortungen verschieben.
Habe meine Allgemeinerlaubnis für das Land Schleswig-Holstein erhalten. Wie kann ich damit nun meine DJI-Drohnen in den entsprechenden Geozonen freischalten?
Top Video wieder. Hab da eine Frage da ich eine mini3 pro habe und eine allgemeine Verfügung haben möchte, muss ich zwingend a2 Schein haben? Ich besitze A1/A3 Schein und wohne in Baden-Württemberg.
Bei ungefähr der Hälfte der Bundesländer brauchst du für die Erlaubnis den A2 Schein. Schreib sonst einfach an deine Behörde eine Mail, dann kann die dir das sagen :)
@@UROBGmbH dann habe ich ein Ziel den A2 noch zu machen. Glaub das schaffe ich jetzt nicht mehr vorm Urlaub mit dem Schein und Genehmigung. Trotzdem Dankeschön.
Super Video Wir nutzen eine Mavic 3 E und eine P4 RTK für normale Vermessungsflüge. Wir besitzen auch eine solche Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde in NRW. Wir sind uns jedoch nicht sicher, wie das mit den unbeteiligten Personen auf nicht Bundesfernstraßen zu deuten ist (Langsamflug 5m Abstand). Ist dieses in NRW durch diese Genehmigung erledigt?
Leider werde ich in NRW nur von Geozonen befreit, unbeteiligte Personen sind eine andere Form der Erlaubnis (Betriebsgenehmigung über das LBA). Da haben wir auch insbesondere für Vermessungsflüge im Stadtgebiet viel Erfahrung bei den Genehmigungsverfahren, lass dich gerne von unseren Experten beraten: u-rob.com/shop/service/genehmigungen/beratung-erlaubnis-spezielle-kategorie-sora-conops/
Mit einer C1 zertifizierten Drohne sollte es mit den unbeteiligte Personen kein Problem sein. LG. P.S. Wir warten alle sehnsüchtig, dass hoffentlich die M3T die C1 Zertifizierung kriegt. DJI müsste eigentlich nur etwas leichtere Akkus dafür herstellen, was dann auch etwas weniger Flugzeit bedeutet. Ich wäre auch mit einer Flugzeit bis 37 statt 45 Minuten einverstanden.
Bin auf das Video zur Flugvorbereitung gespannt, aber Alex sollte doch in der No-Fly-Zone des Regierungsviertels liegen. Da wird man vom Bund eine spezielle Erlaubnis benötigen.
Was mache ich, wenn ich nicht nur mit meiner eigenen Drohne fliege? Heißt wenn ich eine Drohne benutze die auf jemanden anderen Registriert ist (e-ID)? Oder gilt das dann für den Pilot, egal mit welcher Drohne? In BaWü kann ich auch keine Angaben zur Drohne(n) machen.
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, aber grundsätzlich dürfen die genehmigung alle dort aufgelisteten Piloten unabhängig von der Drohne nutzen. Wenn die Drohne beim Antrag (bei einigen Behörden) angegeben werden muss, argumentiert man einfach, dass man verschiedenste Drohnen nutzt, ausleiht etc..
Moin, ich begleite viel die Landwirtschaft mit einer Drohne und möchte mich jetzt da gernmal genauer Informieren, es erscheint mit immer so undurchsichtig. Mir gehts primär um Hochspannungsleitungen. Wo ist definiert dass Hochspannungsleitungen zur E-Anlagen gehören. Im gesetztes Text steht auch nur dass man nach oben und zu den Seiten der BEGRENZUNG der Anlage 100 m halten soll. von drunter steht da nix und Hochspannungsanlagen haben auch keine Begrenzung (meistens) Versteht mich nicht falsch will da nur alles richtig machen. Falls das alles tatsächlich seine Richtigkeit haben sollte gibts da auch keine Sonderregel wenn ich z.b. nur 3-5 meter hochfliege? Wer stellt mir denn eine Genehmigung aus, dass ich unter den Dingern durchfliegen darf? Viele Grüße
Naja rechtlich muss ich 100m Distanz einhalten, daher kann man auch nicht darunter fliegen. Praktisch ist meist das einfachste, den Betreiber der Trasse zu fragen - da kann man dann auch allgemeine Erlaubnisse für eine ganze Region in der man unterwegs ist bekommen.
Hallo liebes U-Rob Team, Erstmal danke für das informative Video. Ich habe eine Frage zu einem mich betreffenden speziellen Fallbeispiel. Ich bin Schiffsführer von Beruf und möchte mein Schiff während der Fahrt auf dem Rhein filmen/fotografieren. Ich besitze den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. Im Moment fliege ich eine DJI Mini 2 würde aber bald gerne auf eine AIR 2 S aufrüsten. Da ich die Drohnen aber hauptsächlich für obengenannten Zweck benutzen möchte, würde ich gerne eure Einschätzung hören ob das mit meiner Qualifikation erfolgreich zu genehmigen wäre und ob ich mir den Kauf dann im schlechtesten Fall eventuell schenken kann. Vielen Dank schonmal im Voraus und danke nochmal für das Video. Viele Grüße Lukas
Hi Lukas, vermutlich ist es für dich am schnellsten/einfachsten wenn du dafür auf kurzem Dienstweg eine Lösung mit dem jeweiligen Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt findest. Die Kollegen sind meist sehr umgänglich und können das Thema neben der Landesluftfahrtbehörde genehmigen!
Ist es sinnvoll, diesen Genehmigung für mich zu machen, wenn ich als Hobby -Pilot und Filmemacher (nichts Gewerblich) fliege und auch DJI Mini 3 Pro- und FPV -Cine Whoops oder andere FPV -Drohnen, aber sie sind auch meisten unter 25og kategorie, aber ich möchte in der Stadt Hamburg in Parks im Stadtzentrum usw. fliegen?
@@UROBGmbH Aber dann muss ich jemanden fragen, ob ich es jedes Mal fliegen kann, wenn ich fliegen möchte? Ich hatte gehofft, dass dieser Genehmigung mich von all dem befreien wird, und ich kann einfach so gut fliegen, wo ich möchte (natürlich mit gesunder Menschenverstand und nicht an streng verboten) ohne mir Gedanken über die Genehmigungen etc. zu machen. Überall in Hamburg ist es kontrollierter Luftraum, heißt das, dass ich auch wenn ich unter 250g fliege, jedes Mal nach Bedarf anfragen muss?
Nun für NRW gibt es nur 3 Punkte, die erlaubt werden können. Davon ist der Punkt Wasserstraßen und Bahnanlagben, der längerfristig bis 2 Jahre genehmigt werden kann. Für Bundesfernstraßen muss eine Einzelgenehmigung beantragt werden und Häuser dürfen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Das lohnt sich dann nicht wirklich.
Überflug ist grundsätzlich im Bereich 100 - 120m über Wohngrundstücken möglich, ohne Einholung einer Erlaubnis des Eigentümers. Dito Naturschutzgebiete.
ich bin Privatperson, will Bilder/Videos von meiner DJI Mini 2 nur privat nutzen. Keine Intention auf youtube und co damit anzufangen. Dieses Formular würde für mich Sinn machen wenn ich den Punkt "über Naturschutzgebieten usw" beantragen würde, da ich damit mind. 60% meiner Umgebung hier für meine Drohne zugänglich machen könnte. Aber was bringt mir dieses Formular + die durchaus hohen Kosten, wenn ich danach dann doch noch die Zustimmung von der örtlichen Behörde benötige? Dann kann ich doch gleich die Behörde anschreiben und dort ggf. kostenlos eine leider Absage bekommen...
Du hast recht, für Naturschutzgebiete wird es keinen Mehrwert bringen, aber bei Bundeswasserstraßen, Bahngleisen etc. ist es dann mit der Genehmigung rechtlich deutlich entspannter....
Was für ein Gewerbe muss ich denn für die Rehkitzrettung anmelden? Bzw brauch ich überhaupt ein Gewerbe wenn ich mir damit ein paar Euro nebenher verdienen will?
Also in meinem Landkreis laufen Flüge zur Kitzrettung mit Thermokamera Drohne als freiwillige Ehrenamtliche Tätigkeit. Sorry, aber damit Geld verdienen zu wollen hat IMHO schon ein Geschmäckle.
Also ist es weiterhin schwierig mit einem A1 Führerschein eine Genehmigung einzuholen wenn man 5Meter neben einer Bundesfernstraße 10Meter hoch fliegen muss um für ein Hausverwalter das Dach zu fotografieren?! Oh man... -,-
Zur Info: In Berlin-Brandenburg kostet die Genehmigung 300,- und sie wird lediglich für den Abstand zu Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen, Bundesfernstraßen und zum BER erteilt, alle weiteren Punkte werden leider nicht genehmigt, hab's gerade probiert.
Vielen Dank für die Info - das ist ja schade. Wir haben es für alle hier angepinnt damit es viele sehen :)
Ja, mich hatte der Sachbearbeiter sogar noch angerufen und gesagt "sie haben ja fast alles angekreuzt", ich so "ja, sicher" (für mich auch ein Testballon gewesen). Er meinte dann, dass sie lediglich die von Ihnen oben genannten Punkte genehmigen würden, bzgl. anderer Kriterien müsse man sich dann noch bei den zuständigen Stellen melden zwecks Abstimmung bzw. damit diese bescheid wüssten. Ist nach meinem Verständnis immer noch ein Vorteil. Es gibt kein pauschales Verbot mehr, man ist offiziell erfasst, muss sich dann lediglich noch das OK zum Beispiel des Towers einholen. Damit geht bei Bedarf immerhin ETWAS, was sonst nur Gewerblichen ermöglicht wird.
Für mich waren aber eh die pauschalen Beschränkungen bzgl. Bundesverkehrswegen die weitaus lästigsten. Dass man selbst mit einer C1- (Mavic 3) oder gar sub-249g-Drohne (Mini 3 Pro) nicht über Gewässer oder Bundesstraßen fliegen darf, selbst wenn dort keinerlei Verkehr ist zum Zeitpunkt des Fluges, kann ich einfach nicht einsehen. Man ist doch eh bereits transparent, die Drohnen haben die UAS-Kennung drauf, man hat entsprechende LBA-Freigaben, man ist versichert, man hat das Wissen nachgewiesen, worauf man alles achten muss, und dennoch werden bestimmte Areale pauschal verboten und eigenverantwortliches Handeln abgelehnt.
Dass ich jetzt durchaus Gewässer und Bundesstraßen (mit Einschränkungen, aber immerhin) überfliegen darf, entspannt doch deutlich.
Ob das Preis-Leistungsverhältnis stimmt, nein, sicherlich nicht. 300 Euro für "Liebhaberei", Hobbyausübung, und dann nur für 2 Jahre, ist schon heftig. Gleiches gilt aber bereits für die A1/A3- sowie A2-Lizenzen. Nach 5 Jahren erneuern. Aber dort geht es ja auch um Wissen. Nicht um ein Prinzip. Gefühlt hätte man die Genehmigung auch unbegrenzt erteilen können. So scheint es ein wenig wie eine Angstmethodik, nur nicht zu viel freigeben, wer weiß was morgen ist.
Übrigens noch zwei interessante Begebenheiten:
- Anfrage bei Windparkbetreiber, ob sie etwas dagegen hätten, wenn ich mit einer 410g-FPV-Drohne in Bodennähe nahe der Sockel ihrer Windanlagen fliegen dürfte -> nie eine Antwort erhalten.
- Anfrage beim Land Berlin bzgl. von ihnen verpachteter landwirtschaftlicher Flächen südlich, aber außerhalb der Stadt bzgl. Überflügen(!) im Rahmen des Trainings / Hobbyausübung. Wurde abgelehnt, bei Absturz könne ja was kaputtgehen. Ja, wenn ein Flugzeug in das Feld stürzt, könnte das auch passieren. Überflüge geschehen. Gehört zum Alltag. Aber beim Begriff "Drohnen" bekommen Sachbearbeiter bei Behörden offenbar sofort Todesangst, die "ja aber"-Haltung ergreift sie und sie lehnen ab. Deshalb ist es manchmal besser, dass man selbst die Rechtslage (z.B. "grüne Wiese") kennt und wissend handelt, aber besser gar nicht nachfragt. Denn wer fragt, bekommt eine (bisweilen unqualifizierte) Antwort.
Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Wenn ich mal auf z.B. 300 Meter hoch will, wird das nicht genehmigt aber mal über den BER fliegen machen die?
Und 300 Euro ist ne Frechheit!
Und wie sieht es mit dem Überflug über den Wohngrundstücken aus? Wird man in Berlin auch davon befreit? Denn für die Foto- und Videoaufnahmen ist das eigentlich der spannendste Punkt... Vielen Dank im Voraus für die kurze Info!
Am besten einfach wenn sowas ansteht bei der örtlichen Polizei fragen, Nachbarn ansprechen und sich eventuell beim LBA melden, dann kriegt man in aller Regel auch umsonst das "Go" für den Flug.
Klar, man muss das dann jedes Mal aufs Neue machen, aber wenn man nicht jede Woche in solchen Verbotszonen fliegt, macht das mehr Sinn
Vielen Dank für das Video, ihr hattet dieses Antragsformular schon mal in einem Video angesprochen. Ich hab das dann rausgesucht und bei meiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde (BW) beantragt. Ging superschnell, eine Rückfrage wurde am gleichen Tag total freundlich beantwortet. Mit dieser Genehmigung fliegt man einfach "entspannter"
Das ist schön, dass es bei dir so gut geklappt hat - wir wollten das Video hiermit aktualisieren und das Thema nochmal ausführlicher erklären :)
Wenn ich fragen darf, welche Genehmigungen hast du denn beantragt bzw. was wurde genehmigt? Danke!
hab mir letztes Jahr gewerblich eine Besorgen müssen ... in Niedersachsen mega entspannt! und super HIlfreich!
Definitiv, Niedersachsen ist sehr kooperativ!
Welche Genehmigungen hast du denn beantragt bzw. was wurde genehmigt? Danke!
Super Informativ und sehr gut erklärt. Danke für den vielen Input.
Danke fürs Feedback!
Danke für das Video. Am ende bleibt mir dennoch eine Frage offen. Ich muss trotz der Allgemeingenehmigung für alle möglichen Flüge einzeln immer wieder nachfragen. Wozu beantrage ich dann diese Allgemeinbefugnis? Naturschutz: Nur wenn du vorher fragst, Krankenhäuser: Nur wenn ich frage, Flughäfen: Nur wenn ich frage...
Ich meine, es ist natürlich irgendwo verständlich, dass ich nicht plötzlich übern Verkehrsflugplatz fliegen kann, aber wo genau hilft mir diese Genehmigung nun?
Vielen Dank - Spitzenklasse! Jetzt ist es also auch mit dem A1/A3-Schein möglich und man braucht nicht mehr unbedingt den A2-Schein. Biete Luftbildaufnahmen in BW nebenberuflich mit C1-Drohne an und freue mich sehr über diese tollen Neuigkeiten. Danke noch mal!
nein es wird immer ein A2 vorrausgesetzt .. mir ist jedenfalls kein anderer Fall bekannt.
Genau, in den meisten Fällen ist A2 notwendig, da du dich ja von ein paar Verboten befreien willst und dafür auch mehr "Fachwissen" nachgewiesen werden muss...
OK, danke - mal sehen, weil im BW-Formular steht: Verpflichtend - A1/3 + Ggf: A2...
In Hamburg keine Genehmigung ohne A2. Es gab eine Ausnahmeregelung für Modell Piloten mit vorhandener Genehmigung aus 2017 und A1/3, aber die galt nur bis 12/2022.
Ab 2023 ist A2 als Grundlage zur Genehmigung Pflicht.
Vielen Dank für die Infos! Gerade mal den Antrag für B-BBG ausgefüllt, Unterlagen dazu und abgeschickt. Glaube da noch nicht richtig dran, da privat, aber mal schauen. Schön wäre es schon, gerade wegen dem Unsinn bzgl. Bundesverkehrswege, Windanlagen etc. sogar für Fluggeräte unter 250g. A2-Lizenz vorhanden.
A2 Lizenz scheint nicht unbedingt notwendig...
Korrekt, es kommt aufs Land drauf an - manche fordern A2 nicht.
Will gerne Erfolg melden. Als privater Drohnenpilot mit Mini 3 Pro, Mavic 3, Avata und iFlight Nazgul Evoque F6D habe ich heute das mehrseitige Schriftstück der Gemeinsamen oberen Luftfahrtbehörde Berlin und Brandenburg erhalten und habe nun tatsächlich mehr Möglichkeiten für die nächste 2 Jahre. Kostenpunkt 300 Euro für 2 Bundesländer.
Danke für die wertvolle Anregung durch dieses Video.
@@SpeedsterIG Das ist doch toll, freut uns!
Gut aufbereitet, Danke 🙂
Der Staat ist echt clever. Mit jeder Sache Geld machen. Aber danke für die Infos eurerseits ;-)
Irgendwie müssen die Behörden ja finanziert werden ;)
Ja erst alles verbieten und dabei schon im Hinterkopf haben, wieder alles für Kohle zu erlauben!
Dankeschön für dieses Video.
Sehr gerne!
Top, und vielen Dank dafür.
Danke für das Lob!
Wieder ein sehr interessantes und informatives Video, danke!
PS: Ich hoffe es hat bei DaLeo geschmeckt ^^
Sehr gerne - hast du uns bei DaLeo gesehen oder so? :)
@@UROBGmbH ja genau.
Hätte gerne gegrüßt aber es sah nach einem GeschäftsEssen aus, da wollte ich nicht stören.
Vielen Dank für das informative Video! Interessant wäre für mich als Privatperson ohne gewerbliches Interesse, was ich bei "B4. Beschreibung des Betriebs" eintragen könnte. Primär geht's mir um schöne Fotos von Wasserstraßen, Bundesstraßen, aber auch mal um das ein oder andere schöne Foto im Grünen (Naturschutzgebiet). Habt Ihr da Ideen? Dankeschön...
Würde mich auch sehr interessieren.
Da der § 21h Abs. 3 Nr. 6 ua. aussagt ..wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt .. 😥
Nichtkommerzielle Fotografie kannst ja machen
@@Dr.med-rasen Die Einschränkungen gelten nicht nur für kommerzielle Fotografie. Es gilt erst einmal für alle die die Vorraussetzungen nicht erfüllen -leider-.
Bedingungen/Anforderungen sind Gem. §21h (3) Nr. 6 LuftVO geregelt
(3) Der Betrieb in den nachfolgenden geografischen Gebieten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig
(a) wenn der Betrieb nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung erfolgt
usw.
Zuständig für eventuelle Zustimmungen:
das zuständige Landratsamt (FFH-, Vogelschutzgebiete-, und Landschaftsschutzgebiete) und
das zuständige Regierungspräsidium (Naturschutzgebiete)
Ist wie bei rot über die Ampel fahren. Der Krankenwagen z.B. hat mit Blaulicht/Martinshorn eine Genehmigung.
Naja du könntest z.B. argumentieren, dass du die Aufnahmen ggf. im Nachgang als Stockfotos/Videos vermarkten willst. So wäre eine gewerbliche Anwendung geplant, aber du müsstest streng genommen für den Flug selbst noch kein Gewerbe angemeldet haben. Ist aber natürlich echt Grauzone und einfach nur eine Idee.
Wenn ich mit der Mavic 3 (c1 zertifiziert) in Wohngebieten fliegen will, muss ich das Ordnungsamt und Polizeidienststelle zwingend informieren, oder ist das nur empfehlenswert? Da ich ja in A1 fliegen kann, ist es ja grundsätzlich erlaubt in Wohngebieten zu fliegen!
Glaub darfst einfach fliegen
Nein du musst nicht informieren (es schadet aber auch nicht)! Wenn du eine gesonderte Erlaubnis hast (siehe Video), gibt es aber eine Informationspflicht.
Danke dir!
Vielen Dank für Ihre Mühe, gut erklärt.
Schade das U-ROB so weit von Lörrach entfernt ist.,
sonst hätte ich mich schon lange für den A2 Schein angemeldet.
Sehr gerne! Wobei so weit ist unser Standort Friedrichshafen ja auch wieder nicht von dir entfernt - einfach mit einem Besuch am Bodensee verbinden :)
Für den A2 Schein musst Du nirgends direkt vor Ort anreisen. Den machst bequem am Bildschirm. So wie den A1 / A3 auch.
Vielen Dank für das sehr interessante und informative Video. Ich plane den Kauf einer FPV-Drohne. Mit so einer Genehmigung hätte ich doch auch als nicht gewerblicher Drohnenpilot viel mehr Möglichkeiten in schwierigen Gebieten zu fliegen, oder? Ich komme aus dem Stuttgarter Raum, und da ist es nicht leicht ein Plätzchen zum fliegen zu finden. Die Kosten für die Genehmigung wären mir da egal😊 A1/A3 habe ich. Den A2 würde zudem auch noch machen. Vielen Dank
Super Video, zwei Fragen dazu.
1. Kann man quasi alle verfügbaren Optionen ankreuzen oder sollte man nur die Optionen wählen die für den Einsatzort relevant sind?
2. Ist dies auf eine Location beschränkt oder geht das auch für z.b. einen ganzen Landkreis?
Beisp.
Inspektionsflug Adresse XY
Oder
Inspektionsflüge um Landkreis xy?
Vielen Dank 😊
Frage 1 würde mich auch interessieren. Zu Frage 2: du kannst auch das ganze Bundesland angeben oder einen eben den bestimmten Landkreis, das bleibt dir überlassen.
Die Allgemeinerlaubnisse gelten dann für das gesamte Bundesland für 2 Jahre! Am besten alles ankreuzen, was man brauchen könnte und versuchen in ein paar Sätzen bei der Begründung etwas dazu zu schreiben....im Normalfall gibt es da keine Rückfragen.
die Dronen Vorder Arme sind gut zu sehen, wo kann man das Farbband kaufen ? Für Mavic3 Classic ! 🙏 Danke
Danke 👍
Mich würde interessieren, wie ich es am besten als Hobby-Flieger anstelle, wenn ich dem Hinweis vom RP Stuttgart folgen möchte.
"Sie können sich also entweder an die Punkte a) -d) halten oder Sie gehen auf das zuständige Landratsamt (FFH-, Vogelschutzgebiete-, und Landschaftsschutzgebiete) oder das zuständige Regierungspräsidium (Naturschutzgebiete) zu, um deren Zustimmung zu erfragen."
Technisch ist dann eigentlich nur die Erlaubnis der Behörde möglich, teilweise sind die Kollegen dann aber nicht serh kooperativ (aber fragen kann man ja)...
ich habe bei der LBM RP angefragt wenn der Antrag abgelehnt wird ob welche Kosten da auflaufen und ob zwingend einen A2 Schein Voraussetzung ist.
Anbei die Antwort:
Sehr geehrter Herr ,
es ist korrekt, dass Sie für die Antragsstellung den EU-Kenntnisnachweis A2 benötigen.
Folglich würde ich Ihnen empfehlen, erst den Antrag zu stellen, wenn Sie im Besitz dieses Nachweises sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ok gut zu wissen, danke für die Info!
Wie immer superklasse erklärt. Ich habe da noch eine Frage zu: wenn ich mir in Niedersachsen die Allgemeinerlaubnis für 200 EUR besorge und diese dann in NRW anerkennen lasse, werden dann auch die in der von vielen Bundesländern gültigen Allgemeinerlaubnis erlaubten Dinge (z.B. Überquerung von Bundesstraßen, was in NRW ein NoGo ist) zusätzlich anerkannt? Was kostet die Anerkennung in NRW?
Bei NRW würden die "Freiheiten" von NDS leider nicht anerkannt werden, bei Hessen etc. klappt das aber meist ohne Probleme! NRW wird wohl eine neue Erlaubnis fordern, das kostet leider 150 EUR pro "Verbot"
Das Hauptproblem sind doch die "unbeteiligten Personen".
Sind die automatisch inkludiert? Das überfliegen einer Straße ist doch schon deshalb nicht möglich weil in den Autos unbeteiligte Personen sitzen.
Korrekt, das hätten wir näher ausführen können - unbeteiligte Personen wären eine gesonderte Betriebsgenehmigung - dann wird es leider aufwändig....
@@UROBGmbH damit ist das ganze Ding wenn es hart auf hart kommt völlig sinnlos. Das EU Recht ist eine einzige Katastrophe und gleicht einem Berufsverbot.
Moin! Ich habe kürzlich diesen Antrag als Allgemeingenehmigung gestellt. Hatte dafür extra die aktuellste Version, die ich finden konnte, verwendet. Ich erhielt daraufhin eine freundliche, schnelle Reaktion. Es würde sich leider nicht um das aktuelle Formular handeln. Mein Antrag ist Rev.8 der gewünschte Antrag hat Rev.5.
Da müsste meine Version doch aktueller sein?
Verwenden die Bundesländer unterschiedliche Revisionen?
Würde den Gedanken der Vereinheitlichung eigentlich sabotieren, oder?
Das ist komisch, aber teilweise wollen manche Länder nicht auf die neueste Revision gehen. Da am besten immer den Antrag von der Website der Landes-Luffahrtbehörde runterladen, dann wird nicht gemeckert :)
@@UROBGmbH Danke für die Antwort!
Wollte erst bei der Behörde nachfragen, will mir aber nicht die Stimmung beim Gegenüber verderben. Wie es scheint, ist bei der Rev. 5 keine ausführliche Begründung nötig. Nach Ersteindruck weniger Aufwand. Also neuer Versuch mit Rev. 5.
Frage: Ich sehe mein Mavic3 Classic nicht so gut
wenn er in der Luft ist,
darum hätte ich auch gerne ‚Solche Orangenen
Streifen für meine Drone‘,
hoffe somit besser zu erkennen. Wo kann ich es kaufen ? FMG, Georg in Japan
Ich hatte erst Kontakt mit dem LBA , leider ist für Bayern weiterhin nichts geplant, leider
Ja das ist echt schade...
@@UROBGmbH falls Ihr eine Änderung mitbekommt ,könnte Ihr ja gerne ein kurzes Info Video machen. eurer Kanal ist Top
Was meint Dji eigentlich damit DJI GEO-Zonen:
Flugbeschränkung in der Umgebung vorhanden
Höhenlagezone: 500M, Flüge oberhalb der Höhengrenze. Freischaltung erforderlich. Man würde ja eh nur nur max 120m steigen.
Zum anderen gibt es hier auch die ED-R 144 FL100/FL75. Der Rettungshubschrauber und Flugplatz ist klar in Regensburg. Das hält mich irgendwie ab mir eine Drohne anzuschaffen.
Naja wenn die ED-R in FL 75 ist, ist das ja für dich ncht relevant, da du nicht so hoch fliegst...
@@UROBGmbH Herzlichen Dank für die Auskunft.
Danke für das super informative video.Hier noch eine andere Frage:Ich möchte gerne aufnahmen mehrer copter machen die hintereinander her fliegen mit folgenden modellen:mavic 1,mavic2enterprise und mavic mini pro.Die tracking funktionen funtionieren hier offensichtlich nicht.Auch die hinderniss sensoren reagieren nicht.Bei einem testflug mit der mini pro flog ich von oben auf die mavic2enterprise die einen topsensor hat,sehr dicht heran einzige reaktion war bei 10cm abstand war der untere copter began sich zu schütteln.(Wohl wegen der luftwirbel).Gibt es noch eine andere möglichkeit coppter zu verfolgen außer der manuellen?Danke für eure tollen videos
Ja, die DJI Copter "mögen" sich im Active Track leider nicht....da bleibt nur das manuelle verfolgen...
*_Sehr interessant, vielen Dank für den super Upload! Folgende Situation, mit Fernpilotenzeugnis A2 und einer Genehmigung für die Dauer von 2 Jahren. Bestandsdrohnen ohne CE Klassifizierung sind ab 2023 nicht mehr in A2 zugelassen. Jetzt habe ich aber die Genehmigung, kann man dann die Bestandsdrohnen über 2023 hinaus weiterfliegen in A2? Wenn nicht, dann habe ich ab heute nur 9,5 Monate etwas davon. Mit der z.B. CE Klassen Kennzeichnung für die DJI Mavic 3 ist das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt, also Unterkategorie A1, A2, A3. Also auch in der Nähe von Menschen._*
Super Frage - es ist korrekt, dass die Bestandsdrohnen in Richtung Air2S etc. ab 2024 in A3 fallen würden. Falls es keine andere Lösung gibt, würde das dann als (komplexere) Betriebsgenehmigung erlaubt werden. Sobald das etwas klarer wird, machen wir dazu ein Video. Aktuell haben wir aber genau deswegen einige Kunden, für die wir eine Betriebsgenehmigung beantragen.
@@UROBGmbH *_Video dazu_* 👍💪 *_Genehmigung für den Betrieb von unbemahnten Luftfahrtzeugsystemen für NRW mit 1:1 Regel usw. läuft bei uns noch bis Ende 2023. Von daher, ein sehr interessantes Thema, auch für uns. Im Business, zu solchen Zeiten sollten Investitionen immer gut abgewägt werden_* 🤜🤛🤝 *_Beste Grüße_*
Wieder einmal ein Super informatives Video. Danke Danke Danke :-) Ich habe zwei/ 3 Fragen wenn es erlaubt ist.
A- In Hessen sind zwei Luftfahrtbehörden angegeben ‚Darmstadt‘ ‚Kassel‘. Wo muss denn den Antrag Stellen - Oder muss ich 2 Anträge stellen?!?
B - Ich habe den A2 Führerschein und nutze eine P4P und Mavic 3. Bin ich richtig, wenn ich den Antrag für Betreiber mit A2 kompetenten Fernpiloten stelle oder sollte ich besser den, von Dir vorgestellten nutzen -- Gibt es da Vor / Nachteile ? - Ganz lieben Dank im Voraus, Ron
Hi, Hessen reicht dann ein Antrag, die Erlaubnis sollte dann für ganz Hessen gelten. Frage B verstehe ich nicht ganz, bei vielen Anträgen für die Allgemeinerlaubnis brauchst du den A2 ja eh für alle Piloten. Ansonsten gibt es noch die Anträge auf Betriebsgenehmigung, aber das ist ein ganz anderes Level.
Wie verwende ich meine Genehmigungsnummer der Allgemeinerlaubnis für geographische UAS-Gebiete? Muss ich diese Genehmigungsnummer irgendwo eintragen? Oder sollte ich die Genehmigung vom Regierungspräsidium im Bedarfsfall nur vorlegen können?
Genau, es ist letzteres - du musst die Genehmigung mitführen und bei Bedarf zeigen!
Überfliegen von Agrarland:
Muß ich den Pächter, oder den Eigentümer um Erlaubnis fragen ?
Bzw. wer kann wen überstimmen ?
Danke. Patrick
Der Überflug ist nicht erlaubnispflichtig, daher brauchst du dann nur die Erlaubnis für die Start- und Landefläche!
@@UROBGmbH Danke. Wenn ich unterstelle, dass der Feldweg der Kommune gehört. Benötige ich keine spezielle Genehmigung, gell ?
Tolles Video schau dir mal Baden Würthemberg an das ist schon ne Frechheit
Aber gerade in BW ist es doch mit am entspanntesten geregelt - auch Betriebsgenehmigunge gehen schnell und unkompoliziert?
Vielen Dank, sehr informativ.
Nur welche Möglichkeiten habe ich als Hobby-Flieger ?
Fallen Kosten nur bei der erfolgreichen Genehmigung oder auch bei der Ablehnung an ?
Patrick
Ablehnung können wir nicht sagen, im Zweifelsfall einfach im Vorfeld eine E-Mail an die Behörde mit dem Wunsch senden, dann kann diese eine Einschätzung abgeben.
Bin im Land NRW und habe den Antrag gestellt, weil ich als Privatperson z.B. die Landwirtschaft mittels Multispectralanalyse ein Stück weit auf dem Weg zu Precision Farming unterstützen möchte. Obwohl ich den A2-Führerschein habe, eine „Privatversicherung“ vorgelegt habe, gab es die Begründung, dass hier der „unternehmerische“ Aspekt nicht im Vordergrund steht und mir nahelegte, den Antrag zurück zu ziehen. Schade.
Das ist ja schade, vielleicht könnte ja auch ein Bekannter o.ä. den Antrag mit seinem Unternehmen stellen und du bist nur als "Pilot" auf der Liste?!
Moin, danke für das Video. Gibt es Erfahrungswerte ob auf die Gebühren bei gemeinnützigen Vereinen (bpsw. Wildtierrettung) verzichtet wird? :-)
Hi Mark, nein, normalerweise nicht - die Behörden zocken alle ab :)
danke! gerade in Bayern, wo gefühlt alle par meter und jede interessante stelle naturgeschützt ist sehr interessant
Ja, nur Bayern ist echt "blöd" was die Erlaubnisse angeht und will diese im Normalfall nicht erlauben. Baden-Württemberg ist da entspannt - also einfach umziehen :)
Gibt's denn da schon was ähnliches? Bayern ist ja, wie erwähnt, hier nicht mit dabei.
Sehr informativ, danke! Wie sieht es damit aus die Genehmigung auf weitere Bundesländer zu erweitern? Wird das beim Antrag mit angegeben, oder im Nachgang beantragt?
Du wartest den ersten Antrag ab und sendest den als PDF an die nächste Behörde mit der Bitte um Anerkennung :)
Wie ist das denn mit dem Aufsteigen? Du hast erwähnt, dass man nur bei einer Einzelgenehmigung den Aufstiegsort angeben müsste. Heißt das im Umkehrschluss, dass ich mit so einer Genehmigung überall aufsteigen kann? In Frankfurt z.B. ist das Fliegen an sich oft gar nicht das Problem, aber einen Ort für den Aufstieg zu bekommen ist recht schwierig.
Es ist eine Allgemeine Erlaubnis / Befreiung von Verboten für 2 Jahren für das jeweilige Bundeland! Die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer für Start- und Landefläche braucht man aber immer noch...
@@UROBGmbH Danke für die schnelle Antwort! Das dachte ich mir schon, aber wie ist es mit öffentlichen Plätzen etc.. In Grünanlagen, Parks etc... das sind ja keine privaten Eigentümer. Die Zuständigkeit haben jeweils die betreffenden Ämter. Wenn ich jetzt solch eine allgemeine Befreiung hätte, die ja von der Landesbehörde ausgestellt wird, wäre es natürlich sinnvoll, dass ich bei einer Befreiung im Naturschutzgebiet auch eine Aufstiegserlaubnis habe. Sonst wäre die ganze Angelegenheit total sinnfrei. Ich bin bei der Frage deshalb so pedantisch, weil die ganze Drohnenangelegenheiten noch relativ schwierig zu durchschauen sind und Ämter gerne die Verantwortungen verschieben.
Habe meine Allgemeinerlaubnis für das Land Schleswig-Holstein erhalten.
Wie kann ich damit nun meine DJI-Drohnen in den entsprechenden Geozonen freischalten?
Hier haben wir ein Video zur Freischaltung: ua-cam.com/video/pptoxaxUKgg/v-deo.html
Top Video wieder. Hab da eine Frage da ich eine mini3 pro habe und eine allgemeine Verfügung haben möchte, muss ich zwingend a2 Schein haben? Ich besitze A1/A3 Schein und wohne in Baden-Württemberg.
Bei ungefähr der Hälfte der Bundesländer brauchst du für die Erlaubnis den A2 Schein. Schreib sonst einfach an deine Behörde eine Mail, dann kann die dir das sagen :)
@@UROBGmbH dann habe ich ein Ziel den A2 noch zu machen. Glaub das schaffe ich jetzt nicht mehr vorm Urlaub mit dem Schein und Genehmigung. Trotzdem Dankeschön.
Super Video
Wir nutzen eine Mavic 3 E und eine P4 RTK für normale Vermessungsflüge. Wir besitzen auch eine solche Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde in NRW. Wir sind uns jedoch nicht sicher, wie das mit den unbeteiligten Personen auf nicht Bundesfernstraßen zu deuten ist (Langsamflug 5m Abstand). Ist dieses in NRW durch diese Genehmigung erledigt?
Leider werde ich in NRW nur von Geozonen befreit, unbeteiligte Personen sind eine andere Form der Erlaubnis (Betriebsgenehmigung über das LBA). Da haben wir auch insbesondere für Vermessungsflüge im Stadtgebiet viel Erfahrung bei den Genehmigungsverfahren, lass dich gerne von unseren Experten beraten: u-rob.com/shop/service/genehmigungen/beratung-erlaubnis-spezielle-kategorie-sora-conops/
Mit einer C1 zertifizierten Drohne sollte es mit den unbeteiligte Personen kein Problem sein. LG. P.S. Wir warten alle sehnsüchtig, dass hoffentlich die M3T die C1 Zertifizierung kriegt. DJI müsste eigentlich nur etwas leichtere Akkus dafür herstellen, was dann auch etwas weniger Flugzeit bedeutet. Ich wäre auch mit einer Flugzeit bis 37 statt 45 Minuten einverstanden.
Verpflichtend sind detaillierte Karten und Luftbilder... kann man die einfach weglassen?
Das braucht man nur für Einzelgenehmigungen, nicht für die Allgemeine!
Nice, wie ist den das in Berlin. Wenn da darf man ja zb nicht am Alexanderplatz fliegen. Wäre das dann zulässig?
Berlin haben wir in einem unserer nächsten Videos zur Flugvorbereitung, dann wirds spannend :)
Bin auf das Video zur Flugvorbereitung gespannt, aber Alex sollte doch in der No-Fly-Zone des Regierungsviertels liegen. Da wird man vom Bund eine spezielle Erlaubnis benötigen.
Was mache ich, wenn ich nicht nur mit meiner eigenen Drohne fliege? Heißt wenn ich eine Drohne benutze die auf jemanden anderen Registriert ist (e-ID)?
Oder gilt das dann für den Pilot, egal mit welcher Drohne?
In BaWü kann ich auch keine Angaben zur Drohne(n) machen.
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich, aber grundsätzlich dürfen die genehmigung alle dort aufgelisteten Piloten unabhängig von der Drohne nutzen. Wenn die Drohne beim Antrag (bei einigen Behörden) angegeben werden muss, argumentiert man einfach, dass man verschiedenste Drohnen nutzt, ausleiht etc..
Moin, ich begleite viel die Landwirtschaft mit einer Drohne und möchte mich jetzt da gernmal genauer Informieren, es erscheint mit immer so undurchsichtig. Mir gehts primär um Hochspannungsleitungen. Wo ist definiert dass Hochspannungsleitungen zur E-Anlagen gehören. Im gesetztes Text steht auch nur dass man nach oben und zu den Seiten der BEGRENZUNG der Anlage 100 m halten soll. von drunter steht da nix und Hochspannungsanlagen haben auch keine Begrenzung (meistens) Versteht mich nicht falsch will da nur alles richtig machen.
Falls das alles tatsächlich seine Richtigkeit haben sollte gibts da auch keine Sonderregel wenn ich z.b. nur 3-5 meter hochfliege?
Wer stellt mir denn eine Genehmigung aus, dass ich unter den Dingern durchfliegen darf?
Viele Grüße
Naja rechtlich muss ich 100m Distanz einhalten, daher kann man auch nicht darunter fliegen. Praktisch ist meist das einfachste, den Betreiber der Trasse zu fragen - da kann man dann auch allgemeine Erlaubnisse für eine ganze Region in der man unterwegs ist bekommen.
@@UROBGmbH wo ist denn definiert dass Trassen zu den Anlagen gehören?
Wie kann ich herausfinden wem die gehören? Gibt's da ein Netz etc?
Wo findet man das für Baden Württemberg?
Folge seiner angegebenen Adresse - da kann man dann auch BW auswählen...
In dem Antrag im Link für Berlin-Brandenburg kannst du oben BW auswählen :)
@@UROBGmbH das ist doch die normale Allgemeinverfügung die es schon ewig gibt oder nicht?
gibt es diesen Antrag auch für Bayern
Aktuell macht Bayern leider diese Form der Genehmigungsn nicht, sorry!
Hallo liebes U-Rob Team,
Erstmal danke für das informative Video. Ich habe eine Frage zu einem mich betreffenden speziellen Fallbeispiel. Ich bin Schiffsführer von Beruf und möchte mein Schiff während der Fahrt auf dem Rhein filmen/fotografieren. Ich besitze den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. Im Moment fliege ich eine DJI Mini 2 würde aber bald gerne auf eine AIR 2 S aufrüsten. Da ich die Drohnen aber hauptsächlich für obengenannten Zweck benutzen möchte, würde ich gerne eure Einschätzung hören ob das mit meiner Qualifikation erfolgreich zu genehmigen wäre und ob ich mir den Kauf dann im schlechtesten Fall eventuell schenken kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus und danke nochmal für das Video.
Viele Grüße
Lukas
Hi Lukas, vermutlich ist es für dich am schnellsten/einfachsten wenn du dafür auf kurzem Dienstweg eine Lösung mit dem jeweiligen Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt findest. Die Kollegen sind meist sehr umgänglich und können das Thema neben der Landesluftfahrtbehörde genehmigen!
@@UROBGmbH
Hey danke euch. Das werde ich mal probieren.
schade :/ in Bayern geht das nicht...
Ja, echt blöd....
Ehrlich gesagt, wenn man sich freikaufen kann, wofür dann überhaupt A1/A3 A2?
Ich hole mir zu dem meine Genehmigungen direkt.
Es braucht zusätzlich mindestens A1/A3 Schein je nach Drohnen Klasse...
@@phone-x .. und A2✌️
Nur weil du eine Autobahnvignette hast, darfst du ja auch nicht auf deinen Führerschein verzichten 😂
@@Dr.med-rasen so ist es
🙄 Oh man, war ja klar, dass man bei uns in Bayern wieder ne Extrawurst hat.
Das war ja wirklich klar....😞 Wäre ja fast zu schön gewesen. Weiß man etwas ob bzw. wann Bayern nachrückt?
Is echt so
Stimmt - einfach mal eine Sammelklage einreichen :)
Ist es sinnvoll, diesen Genehmigung für mich zu machen, wenn ich als Hobby -Pilot und Filmemacher (nichts Gewerblich) fliege und auch DJI Mini 3 Pro- und FPV -Cine Whoops oder andere FPV -Drohnen, aber sie sind auch meisten unter 25og kategorie, aber ich möchte in der Stadt Hamburg in Parks im Stadtzentrum usw. fliegen?
Das macht dann wohl wenig Sinn, da solltest du eher bei der Stadt fragen ob der Flug im Park ok ist....
@@UROBGmbH Aber dann muss ich jemanden fragen, ob ich es jedes Mal fliegen kann, wenn ich fliegen möchte? Ich hatte gehofft, dass dieser Genehmigung mich von all dem befreien wird, und ich kann einfach so gut fliegen, wo ich möchte (natürlich mit gesunder Menschenverstand und nicht an streng verboten) ohne mir Gedanken über die Genehmigungen etc. zu machen. Überall in Hamburg ist es kontrollierter Luftraum, heißt das, dass ich auch wenn ich unter 250g fliege, jedes Mal nach Bedarf anfragen muss?
Nun für NRW gibt es nur 3 Punkte, die erlaubt werden können. Davon ist der Punkt Wasserstraßen und Bahnanlagben, der längerfristig bis 2 Jahre genehmigt werden kann. Für Bundesfernstraßen muss eine Einzelgenehmigung beantragt werden und Häuser dürfen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Das lohnt sich dann nicht wirklich.
Ja diese starke Beschränkung ist echt ärgerlich, vielleicht wird das ja in Zukunft besser...
darf ich eigentlich abgesehen von dieser genehmigung, mit meiner mini 3 pro über zb einfamilien häuser fliegen ohne einverständnis der bewohner ?
Normalerweise nicht, der Überflug von Wohngrundstücken ist meist nur mit Erlaubnis der Eigentümer möglich.
Überflug ist grundsätzlich im Bereich 100 - 120m über Wohngrundstücken möglich, ohne Einholung einer Erlaubnis des Eigentümers. Dito Naturschutzgebiete.
ich bin Privatperson, will Bilder/Videos von meiner DJI Mini 2 nur privat nutzen. Keine Intention auf youtube und co damit anzufangen. Dieses Formular würde für mich Sinn machen wenn ich den Punkt "über Naturschutzgebieten usw" beantragen würde, da ich damit mind. 60% meiner Umgebung hier für meine Drohne zugänglich machen könnte. Aber was bringt mir dieses Formular + die durchaus hohen Kosten, wenn ich danach dann doch noch die Zustimmung von der örtlichen Behörde benötige? Dann kann ich doch gleich die Behörde anschreiben und dort ggf. kostenlos eine leider Absage bekommen...
Du hast recht, für Naturschutzgebiete wird es keinen Mehrwert bringen, aber bei Bundeswasserstraßen, Bahngleisen etc. ist es dann mit der Genehmigung rechtlich deutlich entspannter....
Was für ein Gewerbe muss ich denn für die Rehkitzrettung anmelden? Bzw brauch ich überhaupt ein Gewerbe wenn ich mir damit ein paar Euro nebenher verdienen will?
Steuerberater und nicht UA-cam fragen, sollte aber unter die Kleinunternehmer Regelung fallen
Also in meinem Landkreis laufen Flüge zur Kitzrettung mit Thermokamera Drohne als freiwillige Ehrenamtliche Tätigkeit.
Sorry, aber damit Geld verdienen zu wollen hat IMHO schon ein Geschmäckle.
Dieses Formular gibts schon länger....
Für einige Bundesländer schon, aber das besagte für Berlin-Brandenburg erst seit kurzem.
Also ist es weiterhin schwierig mit einem A1 Führerschein eine Genehmigung einzuholen wenn man 5Meter neben einer Bundesfernstraße 10Meter hoch fliegen muss um für ein Hausverwalter das Dach zu fotografieren?! Oh man... -,-
Ja, leider ist das schwierig, eine andere Lösung gibt es dafür aktuell nicht...
Kann mir bitte jemand erklären wie man die Genehmigungen für solche Aufnahmen bekommt?
ua-cam.com/video/MCYRPh1YhoY/v-deo.html
Da auch in über 120m Höhe geflogen wurde, ist es eine Betriebsgenehmigung: u-rob.com/drohne/service/genehmigungen/
Kostet jedes Kreuz 200?Sonst kreuz ich eh alles an..lol
Bis auf NRW ist es eh bei den anderen Bundesländern pauschal 200 EUR - daher alles ankreuzen was geht :)
Was für eine Strafe bekommt man wenn man in einem Naturschutzgebiet fliegt und erwischt wird?
Meistens eine Ordnungswidrigkeit im Bereich von ein paar hundert Eur...
Wieder geht es nur ums Geld, das nennt man Diskriminierung