Die Frage nach der Planwidrigikeit als Tatbestand der Analogiebildung ist zunächst eine Frage nach der Plangemäßheit. Dies ergibt sich aus dem Grunde, dass die Analogie eine rechtsfortbildende Maßnahme darstellt, die - im Vergleich zur Gesetzgebung - einen geringeren Legitimationsbezug aufweist. Deswegen muss - auch aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen Gesetzesvorbehalt - vorrangig nach dem Gesetzgeberwillen gefragt werden. Ist dieser nicht klar vorhanden, ist auch der Rückgriff auf objektiv-teleologische Argumente (z.B. Gerechtigkeitserwägung) sowie auf dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG (Gebot der Gleichbehandlung gleichartiger Sachverhalt) empfehlenswert.
Schönen guten Tag und erst einmal vielen Dank für die Videos. ich gehe im Wintersemester ins Jurastudium und lese/lerne mich im Voraus ein. Gerade Ihre Videos zur Methodik sind hier sehr hilfreich. Zum Video hätte ich jedoch (als Laie, also bitte ich um Nachsicht) eine Frage: Verböte sich eine Analogie nicht schon aus dem Grunde, weil die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe auch heute noch viel weitreichender sind und vom Sozialgesetz (z.B. möglichen Unterhaltsverpflchtungen bei Arbeitslosigkeit des Partners, geringeren Sozialleistungssätzen etc.) wie auch im Steuerrecht (Steuerklasse, Ehegattensplitting) gänzlich unterschiedliche Folgen mit sich brächte? Dann müsste doch theoretisch bei einmal angewandter gesetzlicher Gleichstellung der Begriffe "Partnerschaft" und "Ehe" dies auch in diesen Bereichen zwangsläufig Konsequenzen haben? Selbstverständlich kann man auf neue Gesellschaftsnormen verweisen. Rechtlich gesehen sind aber Ehepartner noch immer anders gestellt, als reine Partnerschaften. Vielen Dank im Voraus für eine mögliche Erläuterung und noch einmal ausdrücklichen Dank für Ihre Videoreihe. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Rückmeldung und Ihre Frage. Leider fehlt uns die Zeit, in der gebotenen Ausführlichkeit auf alle Rückfragen auf diesem Kanal einzugehen - ganz sicher, werden Sie nach Ihrem Jura-Studium aber eine Antwort haben. Im Prinzip argumentieren Sie hier systematisch dagegen, dass eine Regelungslücke vorliegt, indem Sie sagen, dass der Gesetzgeber ja an anderer Stelle zwischen Ehe und Partnerschaft differenziert. Das spricht dafür, dass er hier nicht bewusst differenziert. Im nächsten Schritt könnte man sich nun ansehen, wie alt die Normen sind - sollte § 656 schon sehr als sein, wäre Ihr Argument entkräftet, weil es früher die Differenzierung zwischen Ehe und Partnerschaft noch nicht gab. Das tolle am Jurastudium ist, dass es nur sehr selten einfache richtige oder falsche Antworten gibt. In aller Regel sind abstrakte Normen nie 100% passend für ein konkretes Problem und es bleibt immer Raum für Auslegung und Argumentation. Viel Erfolg für das Studium!
I guess Im asking randomly but does anybody know a way to get back into an instagram account? I was stupid forgot the password. I would love any assistance you can give me!
Vielen Dank für die freundliche Einladung ! Das UGV-Angebot finde ich genial - für mich selbst wird's vielleicht ein bissl knapp was die Rückzahlungszeit angeht, aber ich empfehle Ihr Institut jedenfalls meinen Kindern.
@flori114 "Es gibt genug Juristen, die netto 1000 Euro nach Hause bringen." hast Du ne Null vergessen ? Wenn man pro Woche einen Autounfall und einen Nachbarschaftsstreit hat, ist schon mehr drin. Wer garkeine Mandantden zu aquirieren imstande ist, macht Pflichtverteidigung - das langt selbst auf dem Dorf zum Überleben. Wenn man sich im Großstadtzentrum ein Büro mietet und zwei Vollzeitkräfte beschäftigt, reicht das freilich nicht auch noch für die Leasingrate des Bonzenkarren. Anwalt sein ist eben ein Geschäft wie jedes andere auch - es gibt auch Fliesenleger, die keine Butter auf Brot bekommen. Das Problem ensteht nur dann, wenn die Ausgaben die Einnahmen sozusagen rechts überholen. Wenn man nicht völlig unfähig ist, kann man als Jurist immer gut leben. An der Einnahmenseite liegts jedenfalls nicht.
Die Frage nach der Planwidrigikeit als Tatbestand der Analogiebildung ist zunächst eine Frage nach der Plangemäßheit. Dies ergibt sich aus dem Grunde, dass die Analogie eine rechtsfortbildende Maßnahme darstellt, die - im Vergleich zur Gesetzgebung - einen geringeren Legitimationsbezug aufweist. Deswegen muss - auch aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen Gesetzesvorbehalt - vorrangig nach dem Gesetzgeberwillen gefragt werden. Ist dieser nicht klar vorhanden, ist auch der Rückgriff auf objektiv-teleologische Argumente (z.B. Gerechtigkeitserwägung) sowie auf dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG (Gebot der Gleichbehandlung gleichartiger Sachverhalt) empfehlenswert.
Schönen guten Tag und erst einmal vielen Dank für die Videos. ich gehe im Wintersemester ins Jurastudium und lese/lerne mich im Voraus ein. Gerade Ihre Videos zur Methodik sind hier sehr hilfreich. Zum Video hätte ich jedoch (als Laie, also bitte ich um Nachsicht) eine Frage: Verböte sich eine Analogie nicht schon aus dem Grunde, weil die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe auch heute noch viel weitreichender sind und vom Sozialgesetz (z.B. möglichen Unterhaltsverpflchtungen bei Arbeitslosigkeit des Partners, geringeren Sozialleistungssätzen etc.) wie auch im Steuerrecht (Steuerklasse, Ehegattensplitting) gänzlich unterschiedliche Folgen mit sich brächte? Dann müsste doch theoretisch bei einmal angewandter gesetzlicher Gleichstellung der Begriffe "Partnerschaft" und "Ehe" dies auch in diesen Bereichen zwangsläufig Konsequenzen haben? Selbstverständlich kann man auf neue Gesellschaftsnormen verweisen. Rechtlich gesehen sind aber Ehepartner noch immer anders gestellt, als reine Partnerschaften. Vielen Dank im Voraus für eine mögliche Erläuterung und noch einmal ausdrücklichen Dank für Ihre Videoreihe. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Rückmeldung und Ihre Frage. Leider fehlt uns die Zeit, in der gebotenen Ausführlichkeit auf alle Rückfragen auf diesem Kanal einzugehen - ganz sicher, werden Sie nach Ihrem Jura-Studium aber eine Antwort haben. Im Prinzip argumentieren Sie hier systematisch dagegen, dass eine Regelungslücke vorliegt, indem Sie sagen, dass der Gesetzgeber ja an anderer Stelle zwischen Ehe und Partnerschaft differenziert. Das spricht dafür, dass er hier nicht bewusst differenziert. Im nächsten Schritt könnte man sich nun ansehen, wie alt die Normen sind - sollte § 656 schon sehr als sein, wäre Ihr Argument entkräftet, weil es früher die Differenzierung zwischen Ehe und Partnerschaft noch nicht gab.
Das tolle am Jurastudium ist, dass es nur sehr selten einfache richtige oder falsche Antworten gibt. In aller Regel sind abstrakte Normen nie 100% passend für ein konkretes Problem und es bleibt immer Raum für Auslegung und Argumentation.
Viel Erfolg für das Studium!
@@buceriuslaw Ich danke Ihnen für Mühe und dass Sie sich die Zeit genommen haben, meine Frage zu beantworten.
I guess Im asking randomly but does anybody know a way to get back into an instagram account?
I was stupid forgot the password. I would love any assistance you can give me!
@@trentonlian3375 xd
4:54 "...müsste gegebenenfurtz"😂😂
Lol
Ich glaube im Nachhinein, dass ich besser Jura studiert hätte.
Diese logischen Argumentationen gefallen mir sehr!
Sie sind herzlich eingeladen, sich für 2019 zu bewerben: www.law-school.de/jurastudium/bewerbung/bewerbungsverfahren/
Vielen Dank für die freundliche Einladung !
Das UGV-Angebot finde ich genial - für mich selbst wird's vielleicht ein bissl knapp was die Rückzahlungszeit angeht, aber ich empfehle Ihr Institut jedenfalls meinen Kindern.
@flori114
"Es gibt genug Juristen, die netto 1000 Euro nach Hause bringen."
hast Du ne Null vergessen ?
Wenn man pro Woche einen Autounfall und einen Nachbarschaftsstreit hat, ist schon mehr drin. Wer garkeine Mandantden zu aquirieren imstande ist, macht Pflichtverteidigung - das langt selbst auf dem Dorf zum Überleben.
Wenn man sich im Großstadtzentrum ein Büro mietet und zwei Vollzeitkräfte beschäftigt, reicht das freilich nicht auch noch für die Leasingrate des Bonzenkarren.
Anwalt sein ist eben ein Geschäft wie jedes andere auch - es gibt auch Fliesenleger, die keine Butter auf Brot bekommen. Das Problem ensteht nur dann, wenn die Ausgaben die Einnahmen sozusagen rechts überholen.
Wenn man nicht völlig unfähig ist, kann man als Jurist immer gut leben. An der Einnahmenseite liegts jedenfalls nicht.
K sollte froh sein, dass er keinen "Partner" hat!