Stimmt nicht, der Elternteil der sich verweigert mit dem anderen Elternteil zu tun zu haben hat den größten Erfolg, wird vom Jugendamt unterstützt, bis der andere Elternteil weggeblasen ist. Dann allerdings ist der Elternteil dran, der so das alleinige Sorgerecht bekommen hat kommt dann dran AUCH das Sorgerecht zu verlieren.
Kann ich NUR bestätigen, erst den ELTERNTEIL loben und Umgangs Privilegien geben, der den anderen Eltern beim JUGENDAMT verpetzt! Kooperationsverweigerung und Kommunikationsverweigerung löst 1666 BGB aus, Fremdbetreuung des Kindes in Pflegefamilie oder Wohngruppe!
Am Ende wird dann dieser kooperative Petze -elternteil am Ende nach und nach raus gedrängt und auch beschuldigt mit falsch Beschuldigungen...😢😮, das Erwachen kommt zum Schluss vom boykottieren den und sabotieren den ELTERNTEIL
Super Video ich bin gerade am Verzweifeln mit der Mutter meines Kindes und es geht jetzt zum Jugendamt :( Es könnte alles so einfach sein aber nein immer auf dem Rücken des Kindes.
Das tut mir Leid. Ja es könnte so einfach sein, würde es nicht so viele parteiliche Anreize zum Streiten geben. Je nach Streitgrund könnte z.b. das finanzielle Optimummodell abhilfe schaffen oder zwecks "Augen öffnen" die gratis hier im Kanal veröffentlichte Kindergeschichte "Das Küken, das alles kann". Viel Glück
Ich kann das gut nachvollziehen, bei uns geht es jetzt auch zum Jugendamt, auch bei gleichgeschlechtlichen kann es ein Kampf sein, leider. Die Kinder sind die Leidtragenden, obwohl es einfacher sein könnte :-)
Meine Erfahrungen mit dem Jugendamt Braunschweig: Mein Sohn hat jetzt seit 1,5 Jahren keine Krankenversicherung, da seine Mutter nicht fähig oder willens ist, ein Formular auszufüllen. Da seine Mutter immer geblockt hat oder mit mir nicht reden wollte, habe ich vor einem Jahr das Jugendamt eingeschaltet. Um es kurz zu machen: Mein Sohn hat immer noch keine Krankenversicherung, nach etwa 50 Telefonaten mit diversen Mitarbeitern des Jugendamtes Braunschweig. Mitarbeiter sind ständig im Urlaub, gehen grundsätzlich nicht ans Telefon oder fühlen sich nicht zuständig. 2x wurde dann die Mutter meines Sohnes vorgeladen und ist nicht erschienen. Die lapidare Antwort: Da können wir dann leider nichts machen, aber wir werden ihr noch mal einen Brief schreiben! Da ich selber privat versichert bin, wollte ich dann völlig desilosioniert auf eigene Kosten eine eigene Versicherung für meinen Sohn abschleißen. Die Aussage das Jugendamts hierzu: Das können Sie leider nicht, da Sie dazu die Einwilligung der Mutter brauchen. Wenn etwas passiert, müssen Sie allerdings zahlen, wenn die Mutter kein Geld hat (hat sie nicht). Wie kann das sein? Die lapidare Antwort des Jugendamts: So eine Situation hat der Gesetzgeben nicht vorgesehen. Ich habe keine Ahnung, ob alle Jugendämter so drauf sind wie in Braunschweig. Die Amter sind gesetzlich verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdung einzuschreiten, worauf ich sie auch hingewiesen habe. Interessiert aber nicht. Das scheint mir hier eher die Realität zu sein. Was ich noch anmerken möchte: Ein Jahr lang nach Coronaausbruch war nur der Pförtner zu erreichen, ALLE anderen Mitarbeiter waren auf KEINEM Weg zu kontaktieren und es gab niemals einen Rückruf oder Antwort auf Mails. Was haben die in der Zeit gemacht??
Wieso bist du denn nicht mir deiner Frau zusammen ist doch klar das es zu Problemen kommt wenn man Frau und Kinder sitzen lässt, also wenn du sie verlassen haben solltest bist du selber Schuld und auch kein guter Vater
Als sorgeberechtigtes Elternteil hast du keine Option eine Kindeswohlgefährdungsmeldung zu machen, da du in der Verantwortung bist das Kindeswohl sicher zu stellen, auch gegenüber dem anderen Elternteil. Die Aussage des Jugendamtes war zwar unbefriedigend, aber korrekt. Mehr als einladen und beraten kann das Amt in dem Moment nicht. Sie haben da keine juristische Handhabe. Man kann aber den Weg über das Gericht gehen und die Einwilligung der Mutter durch das Gericht ersetzen lassen. So kannst du, wenn deinem Antrag stattgegeben wird, selbst eine Versicherung abschließen
Wenn ich selbst nach Entfremdung begleiteten Umgang beantrage, die Anbahnung aufgrund der Entfremdung sehr feinfühlig begleitet werden sollte, das Jugendamt Stigmatisierung betreibt und meine Person Verleumdet, darf ich dann nicht, zum Schutz meines Kindes, mir und unserer Anbahnung selbst einen Träger suchen und diesen in der Antragstellung erwähnen?
Tun kannst Du es. Ob das Gericht es annimmt wird sich zeigen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Grund, weshalb ein Umgang durch einen leiblichen Elternteil begleitet stattfinden soll, der ein Kind nicht entfremdet hat und auch sonst nicht nachweislich kindeswohlgefährdend in Erscheingung getreten ist.
@liebestattunterhalt Zitat "der ein Kind nicht entfremdet hat und auch sonst nicht nachweislich kindeswohlgefährdend in Erscheingung getreten ist." ist Wess bindende Ansage? Denn wenn es sich für mich weiterhin so anfühlt, weil ich mein Kind nicht sehe, aber ungebunden bleiben muß, da es festgestellt werden würde daß die Partei der zubehaupteten Entfremdung nicht schuldhaftig sei, da z. B. die reine Behauptung eines Zugangs zum Kind, der gar nicht nachgewiesen werden braucht, ausreicht um kein Beispiel des obig erwähnten Zitates darzustellen, ist wessen Verbidlichkeit? Denn ich müßte doch trotzdem irgendwie mein Kind sehen können dürfen. Nur sehe ich es ja einfach nicht. An wen soll ich mich denn da nur wenden? Wer legt Solcherlei denn fest, bzw. schafft das ab? Das Verwaltungsgericht, wegen der Verbindlichkeit die dem innewohnt? Ich hab so Schiß das "Die", ihr und mir, das Kind wegnemen nur weil ich mein Recht einklagen muß. Mich nervt das momentan tierisch. Ich stelle mir halt Alle Möglichen Fragen. Dabei fällt mir halt allesmögliche auf, und darum ein, und ich hab tausende Fragen. Aber ich brauche eigentlich nur mein Kind. Meine Familie. Den ganzen anderen Schwotz brauche ich eigentlich nicht. DARUM ein DICKES Danke das Ihr es mir trotzdem hier erzählt. Jugendhilfeausschuß, Wohlverhaltenspflicht. Hatte ich vorher noch nie drauf geachtet. Wie hätte ich das ohne euch gefunden? K.A. PS: Dieses Video war mir jetzt eine Stunde wert es im insgesamten nachzuvollziehen sowie diesen x mal geänderten Kommentar zu verfassen. Danke also auch für's lesen.
Abonnieren mit Glocke und kein Video mehr verpassen! Hier geht es zur Playlist: Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Gutachten, Beistand, Unterhalt und vielen mehr.: ua-cam.com/play/PL30RbUmqIufjeu-9JH8KCn0vcc9jSGfkv.html Welche Themen wünscht Ihr Euch? Habt Ihr weitere Tipps? Schreibt es in die Kommentare!
Ich habe eine Familienhilfe als Haushaltshilfe bekommen und sie will mir mein ganzes Leben umdrehen neuerdings Kontovollmacht haben und eine Freigabe dass sie mit meinen Ärzten reden kann wie weit geht der Staat eigentlich noch
Stimmt, die Gesetzeslage ist eine Katastrophe! Es ist bereits ein Unding, dass die Gesetzeslage so ist, dass ein Elternteil überhaupt für ein Naturrecht kämpfen muss. So verliert das Kind immer.
Ich überlege (als 15 jährige) das Jugendamt selbst zu informieren da ich mich als 'Kind' zuhause mehr als unwohl fühle. Dieser Gedanke verfolgt mich jetzt fast seit einem Jahr und ich weiß nicht wie lange ich das noch durchhalte. Meint ihr es wäre eine gute Entscheidung das Jugendamt zu informieren?
Welche Umstände, was musst Du durchhalten, was willst Du sagen, hast Du mit Deinen Eltern darüber gesprochen etc. Es gibt viele offene Fragen, so dass ein Rat hier schwer fällt.
Liebe Katharina. Natürlich kannst du selbstverständlich das Jugendamt Informieren. Bitte wende dich an eine erwachsene Vertauensperson wenn du es Zuhause nicht aushälst. Du bist nicht allein!
Ab 16 gibt es eine Verselbständigung Gruppe vom JUGENDAMT, Versuche es schriftlich zu beantragen, ist eine eigene Wohnung mit Betreuung. Wenn du regelmäßig zur Schule gehst, selbständig und Hausaufgaben machst, dürfte das kein Problem werden. Der Betreuer muss dir wöchentlich bei bringen mit Taschengeld und Haushaltsführung selbständig klar zu kommen. Einkaufs und koch Begleitung!
Ihr fordert die Akteneinsicht und verlangt Kopien ! An den Autor; versuche mal die Beistandschaft mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu vereinbaren (art. 3 GG) ! Veil Glück!
Hier passend das Erklärvideo zur Akteneinsicht beim Jugendamt ;) ua-cam.com/video/RckPBr__e6s/v-deo.html Erfolgreich Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragen - Recht bekommen | KGPG
Du bist ein großer Lügner und du hättest die Leute immer gegen mich auf und du hast mir sehr viele Probleme auch an den Hals gemacht und meine Kinder du bist ein Lügner und das mit dem Jugendamt das mit den Kindern dass die Weg kommt von der Mutter ist ist nicht in Ordnung und das darf einfach nicht sein das darf nicht Thema sein jedes Kind verdient eine glückliche Kindheit mit der Mutter und es gibt nicht zu viel Liebe von den Eltern an die eigenen Kinder Mama vor allem vor allem die Mutter du wolltest mich unterstützen mir helfen aber hast du nicht gemacht deshalb finde ich es falsch und das so wie es jetzt ist seit acht Monaten das muss gehindert werden und gestoppt werden entweder hefty mir und unterstützt mich und bringt meine Söhne zu mir und lässt mich glücklich und zufrieden leben oder lässt mich in Ruhe ich möchte endlich nichts mehr damit zu tun haben und einen Abschluss damit haben und dass das fertig ist und kein Thema mehr wird wie jede Mutter dass man so um den Verstand und Bewusstsein gebracht wird dass man uns die Träume so ein Mist und wegnimmt dass man unsere glückliche glückliches Leben weg und das ist nicht in Ordnung ich will mein Leben meine Kinder haben mehr nicht und das muss gestoppt werden
Auf meinen Antrag beim Jugendamt auf Aktenansicht wurde garnicht reagiert. Die Anfrage mit den "Anstalts-"Leiter zu sprechen, wurde auch ignoriert. Dies werde ich gleich bei der Verhandlung erwähnen.
Mich würde interessieren wie das mit dem Besucherrecht aussieht wenn ein Kind vom Jugendamt aus der Familie gerissen wurde ,was bei einer Alleinerziehende Freundin vor ca. einer Woche geschehen ist ! Die Mutter weiß nicht wo ihr Sohn 9 Jahre alt ,hingebracht wurde .Angeblich war das Kindeswohl gefährdet was zu keinen Zeitpunkt stimmte und auf ein Gefälligkeitsgutachten einer Psychologin zustande kam die sich auf veraltete Daten berufen hatte die schon 6 Jahre alt waren . Juri hatte ,wie viele Kinder in Deutschland keine richtige Lust auf die Schule weil er auf einer Brennpunktschule in Berlin gehen mußte wo 90% Ausländerklassen sind. Es wurde dann einfach beschlossen den Jungen komplett der Mutter zu entziehen und seit dem wissen wir nicht wo Juri hin verschleppt wurde. Wir wissen auch nicht ob er im Bundesgebiet abgeschoben wurde oder in einer Einrichtung in Berlin verblieben ist. Wie können wir vorgehen ,das wir oder die Großeltern Ihren Enkel besuchen dürfen? Wir befürchten ,daß es den Jungen sehr schlecht gehen muß wenn er keinen Besuch von der Mutter bekommt ! Der Junge ist mal gerade 9 Jahre alt ! Bitte schreiben Sie mich an ,wir sind verzweifelt ! Wie bekommen wir Besucherrecht und wie können wir dafür sorgen ,daß unser Junge hier in Berlin eine Einrichtung besucht und nicht in das Bundesgebiet verschickt wird . Danke im voraus für eventuelle Tipps . I.Schmidt
Nicht nur Besuchsrecht, sondern auch Umgangsrecht haben beide Eltern und die Großeltern ohnehin. Zudem ist der Vater und dann die Großeltern vorrangig gegenüber einer Inobhutnahme, selbst wenn echte Gründe für eine Inobhutnahme vorgelegen haben sollten. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Einige erfahrt Ihr in anderen Erklärvideos, hier eines zur Rückführung von Kindern aus Inobhutnahmen: ua-cam.com/video/2axGr4q8w8I/v-deo.html Aber auch andere Erklärvideos in diesem UA-cam Kanal, wie das zur Akteneinsicht solltet Ihr Euch unbedingt anschauen und umsetzen! Damit sollten Euch ein paar weitere Schritte gelingen, hoffentlich sogar eine baldige Rückführung. Alles Gute und viel Erfolg
Wenn es dem Kind auf einer Schule nicht gut geht, dann hilft ein Schulwechsel mehr, als Schwänzen. Auch in der Grundschule. Eine Herausnahme aus dem Elterhaus ist sicherlich der Möglichkeiten letzter Schluß, dennoch verstehe ich nicht, wieso man das Problem bei einem 9 jährigen Grundschulkind nicht normal in den Griff bekommt. 🤔
gelogen. jugendamt ist nicht dienstleister, sondern befehlshaber. "beratung" ist befehlsverkündigung. grundrechte insb. art. 6 intetessiet das jugendamt nicht. Das Kind ist eie "sache" die zu verwalten ist, und kein mensch. "Aufgabe" Des jugendamtes ist die "geschäftsführung" über die "sache"
Artikel 6 des Grundgesetzes soll ja laut dem Jugendamt und den mit ihm zusammen arbeitenden vereinen („Kinderschutzbund“, SOS-kinderklaudorf) sowieso geändert werden: Mithilfe so genannter „kinderrechte“ (jugendamtsrechte) in der Verfassung sollen die elternrechte ausgehebelt werden. Der Wunsch nach einer Gesetzesverächterinnen deutet immer darauf hin, dass jemand mit dem Inhalt des bestehenden Gesetzes nicht einverstanden ist. Wenn also jugendamt&co artikel 6 des Grundgesetzes ändern wollen dann sagt das sehr viel aus.
Kooperationsanfragen und Buchbestellungen aktuell unter liebestattunterhalt.de/ Statt um Spenden zu winseln bieten wir Fachliteratur zum Bruchteil von Anwaltspreisen: Neues Buch zum Kanal mit dem Titel "Liebe statt Unterhalt - Tschüss Düsseldorfer Tabelle - Sorgerecht - Umgangsrecht" seit Juli 2023 bestellbar bei Amazon unter folgendem Link: amzn.eu/d/iG8aAy0 Besuchen Sie uns jetzt unter www.liebestattunterhalt.de
alleine dass das thematisiert wird dass das Kind von den Eltern getrennt wird ist doch vollkommen sinnlos und alleine die Tatsache dass es Jugendamt gibt ist sinnlos die Kinder gehören einfach zu Mutter und Vater und ja das Kind sollte wenn es 18 ist alleine die Tatsache mit Jugendamt oder ohne Jugendamt ist doch dass sich jemand in die rechte einmischt also es sollte menschlich sein und vollkommen normal sein dass die Kinder bei Mutter und Vater zusammen aufwachsen dass man Mutter und Vater zusammenhält und ja dass man eine glückliche Ehe hat und eine glückliche Kindheit für das Kind Mama und Papa und auch beim bei dem Sprecher merkt man dass er überhaupt dass er genauso denkt irgendwie dass er denkt ja komisch
Du hast grundsätzlich recht aber so einfach ist es doch nicht immer. Natürlich sollten Kinder mit den Eltern aufwachsen jedoch kann dies nicht immer gehen wenn zum Beispiel die Eltern alkoholkrank oder drogenabhängig sind oder wenn Gewalt angewendet wird. In diesen Fällen sollte es völlig normal sein , dass das Kind für eine gewisse Zeit nicht mit den Eltern unter einem Dach ist aber gleichzeitig den Eltern geholfen wird.
Elternverantwortung ist wichtig. Nur was soll ein Elternteil mit Elternverantwortung tun, wenn der andere Elternteil das Kind wegen z.B. Fehlanreizen des Systems entfremdet?
Blödsinn, wenn die Mutter den Vater entsorgt und nur noch nach Geld schreit, weil sie unwillens ist selbst für sich Verqntwortung zu übernehmen, muss man sich mit den sexistischen und inkompetenten Damen dort auseinandersetzen bevor es zum Gericht geht. Wer neu in diesem "Business" ist, wird vorallem als Vater in den meisten Fällen schnell Feststellen das Gesetze im Familienrecht nicht viel Wert sind.
Der Kindeswille wird mit zunehmendem Alter des Kindes vom Gericht ernst genommen. Ob das gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt, da Kindeswille nicht automatisch Kindeswohl ist und dadurch ein großer Anreiz zur Manipulation des Kindes besteht bis hin Erziehungsfähigkeit der Eltern eintreten kann, da viele Eltern dem Kind oft allein wegen der Bedeutung des Kindeswillen bei Gericht alles "Recht" machen wollen. Ab ca. 12 Jahren wird vermutlich nach dem Kindeswillen geurteilt- Mit 16 sehr sicher. Allerdings kann der Kindeswille bis zur Anhörung durch den Richter oder ein Gutachter bereits ein völlig anderer sein, da dieser nicht verlässlich ist. In der Praxis wurden Kinder bereits bevor sie sprechen können angehört oder es wurde zumindest versucht (2Jahre war das mir bekannteste jüngste Kind). Hier ein Erklärvideo des Kanals zum Kindeswillen: ua-cam.com/video/ZcmxbWubyyE/v-deo.html
Das lässt mich dann doch noch ein kleines bisschen hoffen. Haben ein Grundschulkind. Es vermisst seinen Papa, die neue Frau misshandelt es (Einsperren, Erniedrigungen, Verhöhnen wenn es Schmerzen hat). Kind lebt bei mir, Vater verweigert jegliches Gespräch mit Amt und Mutter seit über zwei Jahren. Klassisches "könne man nichts machen, ich solle mich mit dem Vater vertragen" und "ach da gibt es doch schlimmeres"
Die vermittelten rechtlichen Basics sind soweit richtig. Das Bild, das vom Jugendamt vermittelt wird, ist echt daneben. Im Jugendamt arbeiten Menschen. Menschen, die in vielen Regionen Deutschlands mit Fällen absolut überlastet sind. Menschen, die mit extremen Situationen konfrontiert werden und eine unglaubliche Verantwortung haben. Wenn Sie negative Erfahrungen gemacht haben, ist das die eine Sache. Das tut mir leid. Aber die komplette Institution inklusiver aller Mitarbeiter in ein solches Licht zu rücken, hilft niemanden. Was glauben Sie denn, welches Interesse Sozialarbeitern*innen - und andere Professionen die dort arbeiten - haben? Es geht auch ihnen um´s Kindeswohl. Und um nichts anderes. Wenn ich hier lese, dass dort Gewinnmaximierung betrieben wird kann ich nur den Kopf schütteln. Sie wären gut beraten, neben einer kritischen Grundhaltung auch etwas Vertrauen zu vermitteln. Eine Inobhutnahme ist das absolut letzte Mittel das zur Verfügung steht. Da muss schon direkte Gefahr im Vollzug sein, eine absolute Verwahrlosung vorliegen, etc. Es gibt mit Sicherheit Einzelfälle, in denen das Amt falsch handelt. Ich möchte hier niemanden, der schlechte Erfahrungen gemacht hat, persönlich angreifen. Aber mit solchen Videos schüren Sie Klischees und Ängste. Und die führen nicht unbedingt dazu, dass am Ende beide Parteien offen und dialogisch in ein Gespräch, Hilfeplanverfahren oder ähnliches starten. Aufklärung über Recht und Pflichten, gerne. Ängste und Klischees bedienen, nein danke!
Vielen Dank David Rieder. Absolut richtig, es arbeiten dort Menschen, die dem Kind aus ihrer jeweiligen Sicht sicherlich keinen Schaden zufügen wollen und finanzielle Interessen haben sie regelmäßig auch nicht. Ein Heim, Pflegeeltern, Verfahrensbeistände, Gutachter etc. profitieren jedoch finanziell vom Streit der Eltern, was nicht immer bedeutet, dass sie es deshalb ausnutzen. Zudem sind die eigenen Kinder ein hoch sensibles Thema. Die Problematik, welche das Video insbesondere mit den übrigen Kanalvideos anspielt, ist die systemische Kindeswohlgefährdung, dadurch dass es überhaupt möglich ist, dass Eltern, die beide offenbar nicht kindeswohlgefährdend sind, sich bekriegen, weil es schlicht Anreize und Haltungen gibt, die Jugendamtsmitarbeiter und die angschlossene Beistandschaft letztlich mit umsetzen. Die Lösung wäre sehr einfach. Die Einzelfallprüfung abschaffen und den Eltern selbst die Verantwortung übertragen. Alle Eltern die sich nicht einigen müssen wissen, dass es im Streitfall nur die Betreuung 50/50 und keinen Barunterhalt gibt. Auch diese Lösung ist sicher nicht immer perfekt, doch würde sie wesentlich kindeswohldienlicher sein, als die aktuelle Streitindustrie. Bei gemeinsamer Sorge und Betreuung 50/50 ist entgegen der üblichen Annahme weniger Kommunikation zwischen den Eltern erforderlich, weil sie selbst, wenn sie sich trotz fehlender Honorierung von Streit noch immer nicht einigen, wenigestens jeder selbständig beim Arzt und in der Schule anfragen können und auch dies sonstigen Bedürfnisse durch mehr Zeit mit dem Kind selbst und besser erfahren können, als im Residenzmodell mit alleiniger Sorge ohne Kommunikation. Nachvollziehbar?
Menschen die keine Menschenrechte Achten! Ich hab genug Erfahrungen mit den sexistischen Damen und ihre Lügen gesammelt. Argumente und Faktem werden ignoriert, Väter schwerst diskriminiert und aus Berstungen ausgegrenzt. Selbst Gesetze werden dort völlig ignoriert. Es herschen Zustände dort die stark an die Vergangenheit des Jugendamtes aus der NS Zeit aufzeigen!
@@tataborise1923 auch Mütter trifft es mittlerweile genauso hart ...Da gibt es langsam keinen unterschied... Die Jugendämter suchen ja regelrecht nach irgendwelchen Gründen um die Kinder aus den Familien zu holen,notfalls wird halt was erfunden .
Wg Überlastung ...Auch wer überlastet ist kann vernünftig arbeiten ... ärzre,lokführer,üiloten ,lkw-fahrer sind auch überlastet ...verursachen aber lange nicht solche Schäden wie das Jugendamt ...Wie wäre es wenn such das Jugendamt wirklich nur um die Fälle kümmert wo es wirklich notwendig ist und sich nicht mehr bemühen würde ,irgendwelche ki deswohlgefährungen zu erdichten um intakte Familie auseinander zu reusen??? Dann wären auch die Heine leerer und es wäre platz für die kinder,wo es wirklich notwendig ist ...und um wirtschaftlich zu sein...naja meine Güte ,dann muss auch mal ein heim geschlossen und Leute entlassen werden ...geht doch bei Schulen such wenn zu wenig Kinder da sind ...Das Schulen wg kindermangel geschlossen werden kam ja recht oft vor ...Aber bei Kinderheime gibt es offenbar keinen mangel...Da scheint es sogar Überschuss zu geben so das immer weiter Kinderheime gebaut werden müssen...irgendwie komisch oder ?
Und was ion betrifft von wg allerletztes mittel usw ...In den meisten Fällen ist dich die in sogar das angestrebte Ziel des Jugendamt es ...oder sind heutige Schulen heute so gefährlich das ein Kind aus der schule heraus gewaltsam in Obhut genommen werden muss mit der Begründung das Kind ginge nicht zur Schule ...Man beachte ...Das Kind wurde aus einer staatlichen schule gewaltsam heraus geholt ... Von wg bei ion muss was vorgefallen sein...So ein wuatsch...Das Jugendamt braucht keine Gründe mehr ,wenn die ein ki d wollen,können die es sich holen... notfalls wird ein Grund erfunden... Da ist auch die Justiz sehr hilfreich . Zumal es bekannt ist das 95%der ion vollkommen grundlos sind und von diesen 95 % kommen nur 5 % wieder zurück in ihre herkunftsfamiluen... Ich empfehle Ihnen das Buch "schwarzbuch Jugendamt "von leonard...
Hallo! Ich habe eine sehr dringende ,verzweifelte Frage! Darf der Mitarbeiter des Jugendamtes, als Vormund der Kinder, die bei Pflegeeltern untergebracht sind, anordnen, das die üblichen empfohlenen Impfungen, bei den Kindern durchgeführt werden, entgegen des Willens der leiblichen Eltern? Ich zitiere: "Als Inhaber der gesamten elterlichen Sorge, nehmen ich die Wünsche und Anregungen der leiblichen Eltern gerne an, muss mich hier aber ganz klar zum Wohle des Kindes positionieren. Deshalb sollen die empfohlenen Impfungen durchgeführt werden. Eine Diskussion über das für und wieder von Schutzimpfungen werde ich mit den leiblichen Eltern nicht führen." !!??? Ist es irgendwie möglich, diese Anordnung von ihm zu verhindern??
Hallo Miss Alli, es wäre theoretisch möglich eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht zu erwirken. Allerdings ist es sehr fraglich ob das Gericht dem folgt.
Im Video wird nicht behauptet, dass das Jugendamt Provisionen erhält. Erfahrungsgemäß liegt es jedoch in der Natur des Menschen den Weg zu gehen, der am wenigsten Arbeit verursacht, wenn das Gehalt sowieso gleich ist. Das ist oft spürbar. Schlimm ist jedoch, dass in Jugendämtern viele Mitarbeiter das Residenzmodell für einen Elternteil nach eigenen Wertvorstellungen und Wahrnehmungen vertreten oder mangels Einwirkung auf einen bindungsintoleranten Elternteil eine Kindeswohlgefährdung verursachen, da der Streit oft ja nur durch die Honorierung über z.B. des Kontinuitätsgrundsatzes erfolgt, welcher wissenschaftlich nicht haltbar sondern oftmals kontraproduktiv ist. Generell dürfte das Jugendamt und die angeschlossene Unterhaltsstelle abgesehen von nachgewiesener Kindeswohlgefährdung nie einen Elternteil mit weniger als 50% benachteiligen in Elterngesprächen oder Stellungnahmen rein rechtlich betrachtet, wenn z.B. das Willkürlichkeitsverbot etc. beachtet werden würde, da Kindeswohl nicht prognostizierbar ist und das Kind das natürliche Recht beider Eltern gleichermaßen besitzt.
@@flekzzmcjagger Was wäre besser? Zufall? Es ist ein Fakt, dass Kindeswohl nicht prognostizierbar ist und auch, dass jeder Jugendamtsmitarbeiter unterschiedlich ist und den Einzelfall unterschiedlich einschätzen wird. Zudem gibt es eine Tendenz zum Residenzmodell, welches statistisch von fast allen Jugendamtsmitabeitern getragen wird, obwohl selbst der Europarat aufgrund über 50 internationalen Studien festgestellt hat, dass das Residenzmodell fast immer schädlich für ein Kind ist und Deutschland ermahnt das Wechselmodell endlich umzusetzen den Kindern zu liebe.
Und es ist auch falsch, dass das Gericht nicht eingeschaltet werden muss. Nach einer Inobhutnahme durch das JA ohne Gericht, muss es selbstverständlich unverzüglich nachgeholt werden. Für 42 und 8a SGB 8 gibt es ein Prüfschema und Vorrang haben immer die Eltern. Das JA hat die Aufgabe eines Wächteramtes. Klar, gibt es seltsame Fälle, aber in Relation zu der Masse an Aufgaben aus dem SGB 8 hat das JA sehr wenig mit Willkür zu tun. Du unterstellst damit, dass sie den Rechtsstaat umgehen
@@liebestattunterhalt deine negativen Erfahrungen mit dem Jugendamt kann man sehr wohl im Video spüren. Demnach gebe ich Flekzz recht. Hättest du Ahnung, dann wüsstest du, dass eine Inobhutnahme nicht einfach ist. Ich finde dich sogar sehr fahrlässig. Ein Beispiel von vielen: Drogenabhängige Eltern, Drogenbesteck liegt frei in der Wohnung rum, Kühlschrank leer. Soll das Jugendamt zum Kaffeeklatsch vorbeifahren? Oder beispielsweise hat das Kind Kratz- und Bissspuren, Narben im Gesicht und überall blaue Flecke. Mit Verlaub, du bist ein Depp! Abgesehen davon wird bei einer KWG und Inobhutnahme SOFORT die Gerichtsmedizin aufgesucht, um alles rechtskräftig zu dokumentieren, damit bei einer Gerichtsverhandlung eindeutige Misshandlungen vorgetragen werden können.
Ja, Wahnsinn. Tolles Video! Bitte weitermachen!
Klasse Video 👍🏻 vielen dank
Die Musik stört soooo... :(
vielen herzlichen Dank. Euer Video macht Mut. brauche es auch. toll
Vielen Dank
Endlich mal ein Licht am Ende des Tunnels, wenn auch nur noch ein kleines
Kurz gesagt, Nein...gib dem Jugendamt keine Chance...beste Lösung, Auswandern 🖕🏻u Germony
Bezüglich?
Danke. Wirklich
Liebe statt Unterhalt! Dieser Kanalname zaubert mir ein Lächeln auf's Gesicht. ☺
Sehr Hilfreich
Herzlichen Dank.
Stimmt nicht, der Elternteil der sich verweigert mit dem anderen Elternteil zu tun zu haben hat den größten Erfolg, wird vom Jugendamt unterstützt, bis der andere Elternteil weggeblasen ist. Dann allerdings ist der Elternteil dran, der so das alleinige Sorgerecht bekommen hat kommt dann dran AUCH das Sorgerecht zu verlieren.
Warum ? Und es ist doch sicher nicht in allen Ämtern so oder
Kann ich NUR bestätigen, erst den ELTERNTEIL loben und Umgangs Privilegien geben, der den anderen Eltern beim JUGENDAMT verpetzt! Kooperationsverweigerung und Kommunikationsverweigerung löst 1666 BGB aus, Fremdbetreuung des Kindes in Pflegefamilie oder Wohngruppe!
Am Ende wird dann dieser kooperative Petze -elternteil am Ende nach und nach raus gedrängt und auch beschuldigt mit falsch Beschuldigungen...😢😮, das Erwachen kommt zum Schluss vom boykottieren den und sabotieren den ELTERNTEIL
Super Video ich bin gerade am Verzweifeln mit der Mutter meines Kindes und es geht jetzt zum Jugendamt :( Es könnte alles so einfach sein aber nein immer auf dem Rücken des Kindes.
Das tut mir Leid. Ja es könnte so einfach sein, würde es nicht so viele parteiliche Anreize zum Streiten geben. Je nach Streitgrund könnte z.b. das finanzielle Optimummodell abhilfe schaffen oder zwecks "Augen öffnen" die gratis hier im Kanal veröffentlichte Kindergeschichte "Das Küken, das alles kann". Viel Glück
Ich kann das gut nachvollziehen, bei uns geht es jetzt auch zum Jugendamt, auch bei gleichgeschlechtlichen kann es ein Kampf sein, leider. Die Kinder sind die Leidtragenden, obwohl es einfacher sein könnte :-)
Bereust du inzwischen die Entscheidung vor 2 Jahre zum Jugendamt gegengen zu sein?
Meine Erfahrungen mit dem Jugendamt Braunschweig: Mein Sohn hat jetzt seit 1,5 Jahren keine Krankenversicherung, da seine Mutter nicht fähig oder willens ist, ein Formular auszufüllen. Da seine Mutter immer geblockt hat oder mit mir nicht reden wollte, habe ich vor einem Jahr das Jugendamt eingeschaltet. Um es kurz zu machen: Mein Sohn hat immer noch keine Krankenversicherung, nach etwa 50 Telefonaten mit diversen Mitarbeitern des Jugendamtes Braunschweig.
Mitarbeiter sind ständig im Urlaub, gehen grundsätzlich nicht ans Telefon oder fühlen sich nicht zuständig. 2x wurde dann die Mutter meines Sohnes vorgeladen und ist nicht erschienen. Die lapidare Antwort: Da können wir dann leider nichts machen, aber wir werden ihr noch mal einen Brief schreiben!
Da ich selber privat versichert bin, wollte ich dann völlig desilosioniert auf eigene Kosten eine eigene Versicherung für meinen Sohn abschleißen. Die Aussage das Jugendamts hierzu: Das können Sie leider nicht, da Sie dazu die Einwilligung der Mutter brauchen. Wenn etwas passiert, müssen Sie allerdings zahlen, wenn die Mutter kein Geld hat (hat sie nicht).
Wie kann das sein? Die lapidare Antwort des Jugendamts: So eine Situation hat der Gesetzgeben nicht vorgesehen.
Ich habe keine Ahnung, ob alle Jugendämter so drauf sind wie in Braunschweig. Die Amter sind gesetzlich verpflichtet, bei Kindeswohlgefährdung einzuschreiten, worauf ich sie auch hingewiesen habe. Interessiert aber nicht.
Das scheint mir hier eher die Realität zu sein.
Was ich noch anmerken möchte: Ein Jahr lang nach Coronaausbruch war nur der Pförtner zu erreichen, ALLE anderen Mitarbeiter waren auf KEINEM Weg zu kontaktieren und es gab niemals einen Rückruf oder Antwort auf Mails. Was haben die in der Zeit gemacht??
Kinder weggenommen. Für den Zweck gibt es keine Coronaregeln.
Wieso bist du denn nicht mir deiner Frau zusammen ist doch klar das es zu Problemen kommt wenn man Frau und Kinder sitzen lässt, also wenn du sie verlassen haben solltest bist du selber Schuld und auch kein guter Vater
@@bodymindbuilding, ich frag mal so direkt: Bist du hängengeblieben? Was sonderst du da ab?
Als sorgeberechtigtes Elternteil hast du keine Option eine Kindeswohlgefährdungsmeldung zu machen, da du in der Verantwortung bist das Kindeswohl sicher zu stellen, auch gegenüber dem anderen Elternteil.
Die Aussage des Jugendamtes war zwar unbefriedigend, aber korrekt. Mehr als einladen und beraten kann das Amt in dem Moment nicht. Sie haben da keine juristische Handhabe. Man kann aber den Weg über das Gericht gehen und die Einwilligung der Mutter durch das Gericht ersetzen lassen. So kannst du, wenn deinem Antrag stattgegeben wird, selbst eine Versicherung abschließen
@@bodymindbuilding was bist denn du für ein Troll-Spinner?
Das muss gestoppt werden.
habe das Video gebraucht danke
Das freut uns sehr! Danke!
Wenn ich selbst nach Entfremdung begleiteten Umgang beantrage, die Anbahnung aufgrund der Entfremdung sehr feinfühlig begleitet werden sollte, das Jugendamt Stigmatisierung betreibt und meine Person Verleumdet, darf ich dann nicht, zum Schutz meines Kindes, mir und unserer Anbahnung selbst einen Träger suchen und diesen in der Antragstellung erwähnen?
Tun kannst Du es. Ob das Gericht es annimmt wird sich zeigen. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Grund, weshalb ein Umgang durch einen leiblichen Elternteil begleitet stattfinden soll, der ein Kind nicht entfremdet hat und auch sonst nicht nachweislich kindeswohlgefährdend in Erscheingung getreten ist.
@liebestattunterhalt Zitat "der ein Kind nicht entfremdet hat und auch sonst nicht nachweislich kindeswohlgefährdend in Erscheingung getreten ist." ist Wess bindende Ansage? Denn wenn es sich für mich weiterhin so anfühlt, weil ich mein Kind nicht sehe, aber ungebunden bleiben muß, da es festgestellt werden würde daß die Partei der zubehaupteten Entfremdung nicht schuldhaftig sei, da z. B. die reine Behauptung eines Zugangs zum Kind, der gar nicht nachgewiesen werden braucht, ausreicht um kein Beispiel des obig erwähnten Zitates darzustellen, ist wessen Verbidlichkeit? Denn ich müßte doch trotzdem irgendwie mein Kind sehen können dürfen. Nur sehe ich es ja einfach nicht. An wen soll ich mich denn da nur wenden? Wer legt Solcherlei denn fest, bzw. schafft das ab? Das Verwaltungsgericht, wegen der Verbindlichkeit die dem innewohnt? Ich hab so Schiß das "Die", ihr und mir, das Kind wegnemen nur weil ich mein Recht einklagen muß. Mich nervt das momentan tierisch. Ich stelle mir halt Alle Möglichen Fragen. Dabei fällt mir halt allesmögliche auf, und darum ein, und ich hab tausende Fragen. Aber ich brauche eigentlich nur mein Kind. Meine Familie. Den ganzen anderen Schwotz brauche ich eigentlich nicht. DARUM ein DICKES Danke das Ihr es mir trotzdem hier erzählt. Jugendhilfeausschuß, Wohlverhaltenspflicht. Hatte ich vorher noch nie drauf geachtet. Wie hätte ich das ohne euch gefunden? K.A.
PS: Dieses Video war mir jetzt eine Stunde wert es im insgesamten nachzuvollziehen sowie diesen x mal geänderten Kommentar zu verfassen. Danke also auch für's lesen.
Bitte bitte um Hilfe!! Ich habe um mitarveuterwechsel gebeten, mehrfach!! Schriftlich!! Dies wurde mir verweigert. Darf das Jugendamt das?
Super Video !
Abonnieren mit Glocke und kein Video mehr verpassen! Hier geht es zur Playlist: Akteneinsicht, Verfassungsbeschwerde, Gutachten, Beistand, Unterhalt und vielen mehr.: ua-cam.com/play/PL30RbUmqIufjeu-9JH8KCn0vcc9jSGfkv.html
Welche Themen wünscht Ihr Euch? Habt Ihr weitere Tipps? Schreibt es in die Kommentare!
Sehr gut 👍🏻
Vielen Dank
Ich höre dich ganz gut
Genial Danke.
Tja wer Rechte fordert, sollte erstmal seine Pflichten erfüllen. Leider bei vielen Eltern fehlanzeige....
Stefan Leuchter danke 🙏🏻
Bester Kommentar hier!
Dieses Video sollte als provokante Falschdarstellung verboten werden. Ich habe noch nie einen Quatsch gehört.
Warum
Hallo, welches Programm habt ihr für die Animation des Videos verwendet? Tolle Arbeit
In Deutschland heisst es nur Schnauze halten.
Gerade deswegen sollte man den Mund aufmachen!
In Deutschland ist schlechtes Politik.
Bravo
great video
Ich habe eine Familienhilfe als Haushaltshilfe bekommen und sie will mir mein ganzes Leben umdrehen neuerdings Kontovollmacht haben und eine Freigabe dass sie mit meinen Ärzten reden kann wie weit geht der Staat eigentlich noch
Verboten, was soll das?
Die darf noch nicht mal in deine Schränke schauen. Möchte aber ne Kontovollmacht. Keine Kontovollmacht geben
hat das eigentlich auch was zusagen? (so ca 16 jahre alt)
Mir wurde das 7-Monate alte Baby genommen. Ich wünschte, ich hätte Hilfe
Aus welchen Gründen?
@@schuelasschwesta Wegen einer Diagnose.
gab es keine Hilfsangebote des JuAmts?
@@schuelasschwesta Hab um Hilfe gebeten und die Hilfe war die Abnahme.
@@AP86777 wie kam es dazu?
Solange die Gesetzeslage so ist lohnt es sich nicht um sein Kind zu kämpfen. Die Mutter könnte den Umgang ja einfach zulassen.
Stimmt, die Gesetzeslage ist eine Katastrophe! Es ist bereits ein Unding, dass die Gesetzeslage so ist, dass ein Elternteil überhaupt für ein Naturrecht kämpfen muss. So verliert das Kind immer.
Hallo kann man vlt persönlich mit euch in Kontakt treten. Bitte. Lg .
Gerne. Impressum www.liebestattunterhalt.de - freuen uns von Dir zu hören.
Ich überlege (als 15 jährige) das Jugendamt selbst zu informieren da ich mich als 'Kind' zuhause mehr als unwohl fühle. Dieser Gedanke verfolgt mich jetzt fast seit einem Jahr und ich weiß nicht wie lange ich das noch durchhalte. Meint ihr es wäre eine gute Entscheidung das Jugendamt zu informieren?
Welche Umstände, was musst Du durchhalten, was willst Du sagen, hast Du mit Deinen Eltern darüber gesprochen etc. Es gibt viele offene Fragen, so dass ein Rat hier schwer fällt.
Also in dem
Alter denkt man anderes als die Eltern
Die Übergangsphase abwarten und mit Eltern sprechen .
Außer sie werden geschlagen oder sonstiges
Liebe Katharina. Natürlich kannst du selbstverständlich das Jugendamt Informieren. Bitte wende dich an eine erwachsene Vertauensperson wenn du es Zuhause nicht aushälst. Du bist nicht allein!
Ab 16 gibt es eine Verselbständigung Gruppe vom JUGENDAMT, Versuche es schriftlich zu beantragen, ist eine eigene Wohnung mit Betreuung. Wenn du regelmäßig zur Schule gehst, selbständig und Hausaufgaben machst, dürfte das kein Problem werden. Der Betreuer muss dir wöchentlich bei bringen mit Taschengeld und Haushaltsführung selbständig klar zu kommen. Einkaufs und koch Begleitung!
Ihr fordert die Akteneinsicht und verlangt Kopien !
An den Autor; versuche mal die Beistandschaft mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu vereinbaren (art. 3 GG) ! Veil Glück!
Hier passend das Erklärvideo zur Akteneinsicht beim Jugendamt ;) ua-cam.com/video/RckPBr__e6s/v-deo.html Erfolgreich Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragen - Recht bekommen | KGPG
Du bist ein großer Lügner und du hättest die Leute immer gegen mich auf und du hast mir sehr viele Probleme auch an den Hals gemacht und meine Kinder du bist ein Lügner und das mit dem Jugendamt das mit den Kindern dass die Weg kommt von der Mutter ist ist nicht in Ordnung und das darf einfach nicht sein das darf nicht Thema sein jedes Kind verdient eine glückliche Kindheit mit der Mutter und es gibt nicht zu viel Liebe von den Eltern an die eigenen Kinder Mama vor allem vor allem die Mutter du wolltest mich unterstützen mir helfen aber hast du nicht gemacht deshalb finde ich es falsch und das so wie es jetzt ist seit acht Monaten das muss gehindert werden und gestoppt werden entweder hefty mir und unterstützt mich und bringt meine Söhne zu mir und lässt mich glücklich und zufrieden leben oder lässt mich in Ruhe ich möchte endlich nichts mehr damit zu tun haben und einen Abschluss damit haben und dass das fertig ist und kein Thema mehr wird wie jede Mutter dass man so um den Verstand und Bewusstsein gebracht wird dass man uns die Träume so ein Mist und wegnimmt dass man unsere glückliche glückliches Leben weg und das ist nicht in Ordnung ich will mein Leben meine Kinder haben mehr nicht und das muss gestoppt werden
Ja, gute Idee. In folgendem Video wird die Akteneinsicht genau erklärt: ua-cam.com/video/RckPBr__e6s/v-deo.html
Auf meinen Antrag beim Jugendamt auf Aktenansicht wurde garnicht reagiert. Die Anfrage mit den "Anstalts-"Leiter zu sprechen, wurde auch ignoriert. Dies werde ich gleich bei der Verhandlung erwähnen.
@@umuthoffnung9172 Wen meinen Sie?
Der Ton ist schrecklich
Mich würde interessieren wie das mit dem Besucherrecht aussieht wenn ein Kind vom Jugendamt aus der Familie gerissen wurde ,was bei einer Alleinerziehende Freundin vor ca. einer Woche geschehen ist ! Die Mutter weiß nicht wo ihr Sohn 9 Jahre alt ,hingebracht wurde .Angeblich war das Kindeswohl gefährdet was zu keinen Zeitpunkt stimmte und auf ein Gefälligkeitsgutachten einer Psychologin zustande kam die sich auf veraltete Daten berufen hatte die schon 6 Jahre alt waren .
Juri hatte ,wie viele Kinder in Deutschland keine richtige Lust auf die Schule weil er auf einer Brennpunktschule in Berlin gehen mußte wo 90% Ausländerklassen sind.
Es wurde dann einfach beschlossen den Jungen komplett der Mutter zu entziehen und seit dem wissen wir nicht wo Juri hin verschleppt wurde.
Wir wissen auch nicht ob er im Bundesgebiet abgeschoben wurde oder in einer Einrichtung in Berlin verblieben ist.
Wie können wir vorgehen ,das wir oder die Großeltern Ihren Enkel besuchen dürfen? Wir befürchten ,daß es den Jungen sehr schlecht gehen muß wenn er keinen Besuch von der Mutter bekommt !
Der Junge ist mal gerade 9 Jahre alt ! Bitte schreiben Sie mich an ,wir sind verzweifelt ! Wie bekommen wir Besucherrecht und wie können wir dafür sorgen ,daß unser Junge hier in Berlin eine Einrichtung besucht und nicht in das Bundesgebiet verschickt wird . Danke im voraus für eventuelle Tipps . I.Schmidt
Nicht nur Besuchsrecht, sondern auch Umgangsrecht haben beide Eltern und die Großeltern ohnehin. Zudem ist der Vater und dann die Großeltern vorrangig gegenüber einer Inobhutnahme, selbst wenn echte Gründe für eine Inobhutnahme vorgelegen haben sollten. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Einige erfahrt Ihr in anderen Erklärvideos, hier eines zur Rückführung von Kindern aus Inobhutnahmen: ua-cam.com/video/2axGr4q8w8I/v-deo.html Aber auch andere Erklärvideos in diesem UA-cam Kanal, wie das zur Akteneinsicht solltet Ihr Euch unbedingt anschauen und umsetzen! Damit sollten Euch ein paar weitere Schritte gelingen, hoffentlich sogar eine baldige Rückführung. Alles Gute und viel Erfolg
Wenn es dem Kind auf einer Schule nicht gut geht, dann hilft ein Schulwechsel mehr, als Schwänzen. Auch in der Grundschule. Eine Herausnahme aus dem Elterhaus ist sicherlich der Möglichkeiten letzter Schluß, dennoch verstehe ich nicht, wieso man das Problem bei einem 9 jährigen Grundschulkind nicht normal in den Griff bekommt. 🤔
"Für Kinder sind wir nicht zuständig, da müssen sie zum Familiengericht".
Antwort vom Jugendamt?
gelogen. jugendamt ist nicht dienstleister, sondern befehlshaber. "beratung" ist befehlsverkündigung. grundrechte insb. art. 6 intetessiet das jugendamt nicht.
Das Kind ist eie "sache" die zu verwalten ist, und kein mensch. "Aufgabe" Des jugendamtes ist die "geschäftsführung" über die "sache"
Artikel 6 des Grundgesetzes soll ja laut dem Jugendamt und den mit ihm zusammen arbeitenden vereinen („Kinderschutzbund“, SOS-kinderklaudorf) sowieso geändert werden: Mithilfe so genannter „kinderrechte“ (jugendamtsrechte) in der Verfassung sollen die elternrechte ausgehebelt werden. Der Wunsch nach einer Gesetzesverächterinnen deutet immer darauf hin, dass jemand mit dem Inhalt des bestehenden Gesetzes nicht einverstanden ist. Wenn also jugendamt&co artikel 6 des Grundgesetzes ändern wollen dann sagt das sehr viel aus.
Kooperationsanfragen und Buchbestellungen aktuell unter liebestattunterhalt.de/
Statt um Spenden zu winseln bieten wir Fachliteratur zum Bruchteil von Anwaltspreisen:
Neues Buch zum Kanal mit dem Titel "Liebe statt Unterhalt - Tschüss Düsseldorfer Tabelle - Sorgerecht - Umgangsrecht" seit Juli 2023 bestellbar bei Amazon unter folgendem Link:
amzn.eu/d/iG8aAy0
Besuchen Sie uns jetzt unter www.liebestattunterhalt.de
Kinderfürsorge ist ein lukratives Geschäft.
Kennt sich jemand mit sgb 8 gut aus ?
alleine dass das thematisiert wird dass das Kind von den Eltern getrennt wird ist doch vollkommen sinnlos und alleine die Tatsache dass es Jugendamt gibt ist sinnlos die Kinder gehören einfach zu Mutter und Vater und ja das Kind sollte wenn es 18 ist alleine die Tatsache mit Jugendamt oder ohne Jugendamt ist doch dass sich jemand in die rechte einmischt also es sollte menschlich sein und vollkommen normal sein dass die Kinder bei Mutter und Vater zusammen aufwachsen dass man Mutter und Vater zusammenhält und ja dass man eine glückliche Ehe hat und eine glückliche Kindheit für das Kind Mama und Papa und auch beim bei dem Sprecher merkt man dass er überhaupt dass er genauso denkt irgendwie dass er denkt ja komisch
Du hast grundsätzlich recht aber so einfach ist es doch nicht immer. Natürlich sollten Kinder mit den Eltern aufwachsen jedoch kann dies nicht immer gehen wenn zum Beispiel die Eltern alkoholkrank oder drogenabhängig sind oder wenn Gewalt angewendet wird. In diesen Fällen sollte es völlig normal sein , dass das Kind für eine gewisse Zeit nicht mit den Eltern unter einem Dach ist aber gleichzeitig den Eltern geholfen wird.
Hier noch ein schöner Leitfaden zum Umgang mit dem Jugendamt in Sachen Schulzwang: ua-cam.com/video/MpHJEQKLdPg/v-deo.html
Mal sehen wie sich die AP der Jugendämter bedienen.
leider zu spät gesehen
Was passiert
Das was Du beschreibst ist Elternverantwortung. Wenn Du alles das einhälst wirst du fast nichts mit dem JA zu tun haben.
Elternverantwortung ist wichtig. Nur was soll ein Elternteil mit Elternverantwortung tun, wenn der andere Elternteil das Kind wegen z.B. Fehlanreizen des Systems entfremdet?
Blödsinn, wenn die Mutter den Vater entsorgt und nur noch nach Geld schreit, weil sie unwillens ist selbst für sich Verqntwortung zu übernehmen, muss man sich mit den sexistischen und inkompetenten Damen dort auseinandersetzen bevor es zum Gericht geht. Wer neu in diesem "Business" ist, wird vorallem als Vater in den meisten Fällen schnell Feststellen das Gesetze im Familienrecht nicht viel Wert sind.
hat das kind eigentlich auch was zusagen ?(so ca 16 jahre)
Der Kindeswille wird mit zunehmendem Alter des Kindes vom Gericht ernst genommen. Ob das gut oder schlecht ist, steht auf einem anderen Blatt, da Kindeswille nicht automatisch Kindeswohl ist und dadurch ein großer Anreiz zur Manipulation des Kindes besteht bis hin Erziehungsfähigkeit der Eltern eintreten kann, da viele Eltern dem Kind oft allein wegen der Bedeutung des Kindeswillen bei Gericht alles "Recht" machen wollen. Ab ca. 12 Jahren wird vermutlich nach dem Kindeswillen geurteilt- Mit 16 sehr sicher. Allerdings kann der Kindeswille bis zur Anhörung durch den Richter oder ein Gutachter bereits ein völlig anderer sein, da dieser nicht verlässlich ist. In der Praxis wurden Kinder bereits bevor sie sprechen können angehört oder es wurde zumindest versucht (2Jahre war das mir bekannteste jüngste Kind). Hier ein Erklärvideo des Kanals zum Kindeswillen: ua-cam.com/video/ZcmxbWubyyE/v-deo.html
Das lässt mich dann doch noch ein kleines bisschen hoffen. Haben ein Grundschulkind. Es vermisst seinen Papa, die neue Frau misshandelt es (Einsperren, Erniedrigungen, Verhöhnen wenn es Schmerzen hat).
Kind lebt bei mir, Vater verweigert jegliches Gespräch mit Amt und Mutter seit über zwei Jahren.
Klassisches "könne man nichts machen, ich solle mich mit dem Vater vertragen" und "ach da gibt es doch schlimmeres"
Ist sehr hilfreich
Wenn die Behörde es ernst nehmen würde da die Erfahrung oft zeigt das sie ein voll lügen
Die vermittelten rechtlichen Basics sind soweit richtig. Das Bild, das vom Jugendamt vermittelt wird, ist echt daneben. Im Jugendamt arbeiten Menschen. Menschen, die in vielen Regionen Deutschlands mit Fällen absolut überlastet sind. Menschen, die mit extremen Situationen konfrontiert werden und eine unglaubliche Verantwortung haben. Wenn Sie negative Erfahrungen gemacht haben, ist das die eine Sache. Das tut mir leid. Aber die komplette Institution inklusiver aller Mitarbeiter in ein solches Licht zu rücken, hilft niemanden. Was glauben Sie denn, welches Interesse Sozialarbeitern*innen - und andere Professionen die dort arbeiten - haben? Es geht auch ihnen um´s Kindeswohl. Und um nichts anderes. Wenn ich hier lese, dass dort Gewinnmaximierung betrieben wird kann ich nur den Kopf schütteln.
Sie wären gut beraten, neben einer kritischen Grundhaltung auch etwas Vertrauen zu vermitteln. Eine Inobhutnahme ist das absolut letzte Mittel das zur Verfügung steht. Da muss schon direkte Gefahr im Vollzug sein, eine absolute Verwahrlosung vorliegen, etc. Es gibt mit Sicherheit Einzelfälle, in denen das Amt falsch handelt. Ich möchte hier niemanden, der schlechte Erfahrungen gemacht hat, persönlich angreifen. Aber mit solchen Videos schüren Sie Klischees und Ängste. Und die führen nicht unbedingt dazu, dass am Ende beide Parteien offen und dialogisch in ein Gespräch, Hilfeplanverfahren oder ähnliches starten. Aufklärung über Recht und Pflichten, gerne. Ängste und Klischees bedienen, nein danke!
Vielen Dank David Rieder. Absolut richtig, es arbeiten dort Menschen, die dem Kind aus ihrer jeweiligen Sicht sicherlich keinen Schaden zufügen wollen und finanzielle Interessen haben sie regelmäßig auch nicht. Ein Heim, Pflegeeltern, Verfahrensbeistände, Gutachter etc. profitieren jedoch finanziell vom Streit der Eltern, was nicht immer bedeutet, dass sie es deshalb ausnutzen. Zudem sind die eigenen Kinder ein hoch sensibles Thema. Die Problematik, welche das Video insbesondere mit den übrigen Kanalvideos anspielt, ist die systemische Kindeswohlgefährdung, dadurch dass es überhaupt möglich ist, dass Eltern, die beide offenbar nicht kindeswohlgefährdend sind, sich bekriegen, weil es schlicht Anreize und Haltungen gibt, die Jugendamtsmitarbeiter und die angschlossene Beistandschaft letztlich mit umsetzen. Die Lösung wäre sehr einfach. Die Einzelfallprüfung abschaffen und den Eltern selbst die Verantwortung übertragen. Alle Eltern die sich nicht einigen müssen wissen, dass es im Streitfall nur die Betreuung 50/50 und keinen Barunterhalt gibt. Auch diese Lösung ist sicher nicht immer perfekt, doch würde sie wesentlich kindeswohldienlicher sein, als die aktuelle Streitindustrie. Bei gemeinsamer Sorge und Betreuung 50/50 ist entgegen der üblichen Annahme weniger Kommunikation zwischen den Eltern erforderlich, weil sie selbst, wenn sie sich trotz fehlender Honorierung von Streit noch immer nicht einigen, wenigestens jeder selbständig beim Arzt und in der Schule anfragen können und auch dies sonstigen Bedürfnisse durch mehr Zeit mit dem Kind selbst und besser erfahren können, als im Residenzmodell mit alleiniger Sorge ohne Kommunikation. Nachvollziehbar?
Menschen die keine Menschenrechte Achten! Ich hab genug Erfahrungen mit den sexistischen Damen und ihre Lügen gesammelt. Argumente und Faktem werden ignoriert, Väter schwerst diskriminiert und aus Berstungen ausgegrenzt. Selbst Gesetze werden dort völlig ignoriert. Es herschen Zustände dort die stark an die Vergangenheit des Jugendamtes aus der NS Zeit aufzeigen!
@@tataborise1923 auch Mütter trifft es mittlerweile genauso hart ...Da gibt es langsam keinen unterschied... Die Jugendämter suchen ja regelrecht nach irgendwelchen Gründen um die Kinder aus den Familien zu holen,notfalls wird halt was erfunden .
Wg Überlastung ...Auch wer überlastet ist kann vernünftig arbeiten ... ärzre,lokführer,üiloten ,lkw-fahrer sind auch überlastet ...verursachen aber lange nicht solche Schäden wie das Jugendamt ...Wie wäre es wenn such das Jugendamt wirklich nur um die Fälle kümmert wo es wirklich notwendig ist und sich nicht mehr bemühen würde ,irgendwelche ki deswohlgefährungen zu erdichten um intakte Familie auseinander zu reusen??? Dann wären auch die Heine leerer und es wäre platz für die kinder,wo es wirklich notwendig ist ...und um wirtschaftlich zu sein...naja meine Güte ,dann muss auch mal ein heim geschlossen und Leute entlassen werden ...geht doch bei Schulen such wenn zu wenig Kinder da sind ...Das Schulen wg kindermangel geschlossen werden kam ja recht oft vor ...Aber bei Kinderheime gibt es offenbar keinen mangel...Da scheint es sogar Überschuss zu geben so das immer weiter Kinderheime gebaut werden müssen...irgendwie komisch oder ?
Und was ion betrifft von wg allerletztes mittel usw ...In den meisten Fällen ist dich die in sogar das angestrebte Ziel des Jugendamt es ...oder sind heutige Schulen heute so gefährlich das ein Kind aus der schule heraus gewaltsam in Obhut genommen werden muss mit der Begründung das Kind ginge nicht zur Schule ...Man beachte ...Das Kind wurde aus einer staatlichen schule gewaltsam heraus geholt ... Von wg bei ion muss was vorgefallen sein...So ein wuatsch...Das Jugendamt braucht keine Gründe mehr ,wenn die ein ki d wollen,können die es sich holen... notfalls wird ein Grund erfunden... Da ist auch die Justiz sehr hilfreich . Zumal es bekannt ist das 95%der ion vollkommen grundlos sind und von diesen 95 % kommen nur 5 % wieder zurück in ihre herkunftsfamiluen... Ich empfehle Ihnen das Buch "schwarzbuch Jugendamt "von leonard...
Hallo! Ich habe eine sehr dringende ,verzweifelte Frage! Darf der Mitarbeiter des Jugendamtes, als Vormund der Kinder, die bei Pflegeeltern untergebracht sind, anordnen, das die üblichen empfohlenen Impfungen, bei den Kindern durchgeführt werden, entgegen des Willens der leiblichen Eltern? Ich zitiere: "Als Inhaber der gesamten elterlichen Sorge, nehmen ich die Wünsche und Anregungen der leiblichen Eltern gerne an, muss mich hier aber ganz klar zum Wohle des Kindes positionieren. Deshalb sollen die empfohlenen Impfungen durchgeführt werden. Eine Diskussion über das für und wieder von Schutzimpfungen werde ich mit den leiblichen Eltern nicht führen." !!??? Ist es irgendwie möglich, diese Anordnung von ihm zu verhindern??
Hallo Miss Alli, es wäre theoretisch möglich eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht zu erwirken. Allerdings ist es sehr fraglich ob das Gericht dem folgt.
ja verstehe, vielen Dank für die Antwort!
Was für ein bullshit!!!!
Sehr hilfreicher Kommentar, wenn du deine Aussage nicht präzesierst.
Sehr einseitige Darstellung
Und zu einigen Kommentaren seit wann bekommt das Jugendamt Provision ?!
Im Video wird nicht behauptet, dass das Jugendamt Provisionen erhält. Erfahrungsgemäß liegt es jedoch in der Natur des Menschen den Weg zu gehen, der am wenigsten Arbeit verursacht, wenn das Gehalt sowieso gleich ist. Das ist oft spürbar. Schlimm ist jedoch, dass in Jugendämtern viele Mitarbeiter das Residenzmodell für einen Elternteil nach eigenen Wertvorstellungen und Wahrnehmungen vertreten oder mangels Einwirkung auf einen bindungsintoleranten Elternteil eine Kindeswohlgefährdung verursachen, da der Streit oft ja nur durch die Honorierung über z.B. des Kontinuitätsgrundsatzes erfolgt, welcher wissenschaftlich nicht haltbar sondern oftmals kontraproduktiv ist. Generell dürfte das Jugendamt und die angeschlossene Unterhaltsstelle abgesehen von nachgewiesener Kindeswohlgefährdung nie einen Elternteil mit weniger als 50% benachteiligen in Elterngesprächen oder Stellungnahmen rein rechtlich betrachtet, wenn z.B. das Willkürlichkeitsverbot etc. beachtet werden würde, da Kindeswohl nicht prognostizierbar ist und das Kind das natürliche Recht beider Eltern gleichermaßen besitzt.
Ist das ein dummes Video. Geht es auch neutraler?
Was konkret ist daran nicht neutral?
@@liebestattunterhalt Allein das Wort Willkür im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben zu gebrauchen. Diese ganze Negativität.
@@flekzzmcjagger Was wäre besser? Zufall? Es ist ein Fakt, dass Kindeswohl nicht prognostizierbar ist und auch, dass jeder Jugendamtsmitarbeiter unterschiedlich ist und den Einzelfall unterschiedlich einschätzen wird. Zudem gibt es eine Tendenz zum Residenzmodell, welches statistisch von fast allen Jugendamtsmitabeitern getragen wird, obwohl selbst der Europarat aufgrund über 50 internationalen Studien festgestellt hat, dass das Residenzmodell fast immer schädlich für ein Kind ist und Deutschland ermahnt das Wechselmodell endlich umzusetzen den Kindern zu liebe.
Und es ist auch falsch, dass das Gericht nicht eingeschaltet werden muss. Nach einer Inobhutnahme durch das JA ohne Gericht, muss es selbstverständlich unverzüglich nachgeholt werden. Für 42 und 8a SGB 8 gibt es ein Prüfschema und Vorrang haben immer die Eltern. Das JA hat die Aufgabe eines Wächteramtes. Klar, gibt es seltsame Fälle, aber in Relation zu der Masse an Aufgaben aus dem SGB 8 hat das JA sehr wenig mit Willkür zu tun. Du unterstellst damit, dass sie den Rechtsstaat umgehen
@@liebestattunterhalt deine negativen Erfahrungen mit dem Jugendamt kann man sehr wohl im Video spüren. Demnach gebe ich Flekzz recht. Hättest du Ahnung, dann wüsstest du, dass eine Inobhutnahme nicht einfach ist. Ich finde dich sogar sehr fahrlässig. Ein Beispiel von vielen: Drogenabhängige Eltern, Drogenbesteck liegt frei in der Wohnung rum, Kühlschrank leer. Soll das Jugendamt zum Kaffeeklatsch vorbeifahren? Oder beispielsweise hat das Kind Kratz- und Bissspuren, Narben im Gesicht und überall blaue Flecke. Mit Verlaub, du bist ein Depp! Abgesehen davon wird bei einer KWG und Inobhutnahme SOFORT die Gerichtsmedizin aufgesucht, um alles rechtskräftig zu dokumentieren, damit bei einer Gerichtsverhandlung eindeutige Misshandlungen vorgetragen werden können.
die waren bei mir in der schule und wollten mich mitnehmen
Hab ich nein gesagt und die haben die Bullen geholt und dann musste ich mitkommen
Tolles Video, Musik ist bullshit
Danke für den Hinweis. Wir bemühen uns immer besser zu werden.
Schlechte Aufnahme
Gegen das Jugendamt.........?!
Ja...............Nein
(🥑)............(❌)