ich habe eine Frage wenn ein Gutachten erstellt wurde und dieses schlecht ausfiel und eine fachliche Stellungnahme eines anderen Gutachters hat das besser ausfiel . Wie lange kann man sich auf das erste Gutachten beziehen . Bzw wie alt darf so ein Gutachten sein ?
Den Private Gegengutachten ist sehr Teuer, die kostet um die 3000 Euro, da haben viele Eltern dafür kein Geld 😳 Dazu hat mir der Sachbearbeiter gesagt, daß wird nicht anerkannt, weil der Verdacht wird das wir Eltern denn Gutachter gut bezahlt haben, und deswegen ist der gut Ausgefallen, da habe ich gesagt, genau denke ich auch bei die da😳
Sich wehren ist teuer. Aber kann das immer das Argument sein? Und bitte beachten: Gibt es ein echtes Gutachten oder nur eine methodenkritische Stellungnahme? Letztere hilft nämlich nicht
@@Familienrechtkanal Bei haben die das Gutachten nur auf Vermutung geschrieben, die hatten keine Beweise, aber trotztem mein Kind ist weg. Ich habe alles belegt mit Ärztliche Beweise. Das sind hier in Deutschland keine Menschen, die sowas machen, sondern Kreaturen. Mir haben die mit Unrecht und Lügen Geschichten mein Kind weggenommen, deswegen bereue ich, daß ich überhaupt zum solche eklige Land gekommen bin, das ist Gruselig hier, was hier abläuft. Ich will auch Deutschland verlassen, werde froh, wenn ich diese Monster nicht mehr sehen werde. Gruselige Land ist Deutschland, wahnsinn was die hier machen, der schlimmste Land in Europa ist Deutschland 👍
kann aus Erfahrung sprechen habe das Gutachten mit Stellungnahme überprüfen lassen und habe ein privat Gutachten gemacht 5000,- zusammen. Die OLG Frankfurt hat nichts berücksichtigt
Es gibt ein Recht Verfahrensbeteiligter auf Anhörung, keine Pflicht. An einem Termin zur Anhörung nicht teilzunehmen, sich ihm zu entziehen, sollte unproblematisch sein. Als Argument dafür kann man anführen, dass die Anhörung von Kindern ohne Beteiligung und in Abwesenheit der Eltern abläuft. Warum sollte es also ein Problem sein, wenn Eltern an keiner mündlichen Verhandlung bzw. Anhörung teilnehmen? Sie können sich auch einer Anhörung entziehen, bei der ein Sachverständiger anwesend ist, wenn sie sich weigern, sich begutachten zu lassen. Die Teilnahme an einer Anhörung, bei der ein Sachverständiger anwesend ist, ist nichts anderes als eine zwangsweise Begutachtung, und daher abzulehnen!
Wenn man an einem Gutachten teilgenommen hat und sobald ein Gutachten vorliegt, und wenn dann aufgrund des Ergebnisses das Wehklagen beginnt, erst dann stellt man die Fragen, die man hätte stellen sollen, bevor man sich auf so etwas einlässt. Aber dann ist es so gut wie zu spät! Die Falle hat dann zugeschnappt, und die Jäger holen sich dann die Beute. Inwiefern soll ein Gutachten ein Verfahren beschleunigen können? Eine Begutachtung ist zeitaufwendig, ebenso ein Gutachten zu erstellen, zu verfassen. Kein Gutachten, das heißt nur, dass das Familiengericht ein Beweismittel weniger hat, das es würdigen kann. Es bleibt dann immer noch die Aufgabe des Richters, einen Beschluss zu erlassen und ihn zu begründen. Er muss begründen, warum und wenn er in die Rechte von Eltern eingreift.
Ich werde jetzt keine Gutachten machen, dann sagte die Richterin ich soll eine Nacht durch schlafen und überlegen, und wenn nicht dann wird die von alten Gutachten (4 Jahre alt) Abschreiben. Dann wird die noch meine Tochter in Heim Begutachten lassen. Alle Ärztliche Beweise von mir und Kind habe ich vor 3 Jahre vorgelegt, das hat aber keiner da Interessiert, die haben einfach gemacht was die wollen.
Na ja es kommt immer drauf an. Daher ja mein Kredo: ZUERST dafür sorgen, dass alles positive in der Akte steht und das negative relativiert und gelöscht wird
Wie ist die Sache für Dich und Deine Tochter ausgegangen? Meines Wissens verjähren Gutachten nach drei Jahren. Das bedeutet, dass solche Gutachten nicht mehr Grundlage eines Beschlusses sein dürfen. Stützt sich die Richterin trotzdem auf ein verjährtes Gutachten ist das ein Beschwerdegrund bzw. Grund für eine Amtshaftungsklage. In Erwägung kann man auch ziehen, die Richterin wegen versuchter Nötigung anzuzeigen (Strafantrag), außerdem für befangen erklären (Befangenheitsantrag stellen). Beweise sollte man per Beweisantrag einbringen. Werden die ignoriert, dann ist das ein Beschwerdegrund bzw. Grund für eine Anhörungsrüge. Natürlich sucht sich ein Richter bzw. eine Richterin trotzdem aus, auf welche Beweise er sich stützt.
☀️☝🏻
Super 👍
Gern
ich habe eine Frage wenn ein Gutachten erstellt wurde und dieses schlecht ausfiel und eine fachliche Stellungnahme eines anderen Gutachters hat das besser ausfiel . Wie lange kann man sich auf das erste Gutachten beziehen . Bzw wie alt darf so ein Gutachten sein ?
Den Private Gegengutachten ist sehr Teuer, die kostet um die 3000 Euro, da haben viele Eltern dafür kein Geld 😳
Dazu hat mir der Sachbearbeiter gesagt, daß wird nicht anerkannt, weil der Verdacht wird das wir Eltern denn Gutachter gut bezahlt haben, und deswegen ist der gut Ausgefallen, da habe ich gesagt, genau denke ich auch bei die da😳
Sich wehren ist teuer. Aber kann das immer das Argument sein?
Und bitte beachten: Gibt es ein echtes Gutachten oder nur eine methodenkritische Stellungnahme? Letztere hilft nämlich nicht
@@Familienrechtkanal
Bei haben die das Gutachten nur auf Vermutung geschrieben, die hatten keine Beweise, aber trotztem mein Kind ist weg. Ich habe alles belegt mit Ärztliche Beweise. Das sind hier in Deutschland keine Menschen, die sowas machen, sondern Kreaturen. Mir haben die mit Unrecht und Lügen Geschichten mein Kind weggenommen, deswegen bereue ich, daß ich überhaupt zum solche eklige Land gekommen bin, das ist Gruselig hier, was hier abläuft. Ich will auch Deutschland verlassen, werde froh, wenn ich diese Monster nicht mehr sehen werde. Gruselige Land ist Deutschland, wahnsinn was die hier machen, der schlimmste Land in Europa ist Deutschland 👍
kann aus Erfahrung sprechen habe das Gutachten mit Stellungnahme überprüfen lassen und habe ein privat Gutachten gemacht 5000,-
zusammen. Die OLG Frankfurt hat nichts berücksichtigt
Es gibt ein Recht Verfahrensbeteiligter auf Anhörung, keine Pflicht. An einem Termin zur Anhörung nicht teilzunehmen, sich ihm zu entziehen, sollte unproblematisch sein. Als Argument dafür kann man anführen, dass die Anhörung von Kindern ohne Beteiligung und in Abwesenheit der Eltern abläuft. Warum sollte es also ein Problem sein, wenn Eltern an keiner mündlichen Verhandlung bzw. Anhörung teilnehmen? Sie können sich auch einer Anhörung entziehen, bei der ein Sachverständiger anwesend ist, wenn sie sich weigern, sich begutachten zu lassen. Die Teilnahme an einer Anhörung, bei der ein Sachverständiger anwesend ist, ist nichts anderes als eine zwangsweise Begutachtung, und daher abzulehnen!
Wenn man an einem Gutachten teilgenommen hat und sobald ein Gutachten vorliegt, und wenn dann aufgrund des Ergebnisses das Wehklagen beginnt, erst dann stellt man die Fragen, die man hätte stellen sollen, bevor man sich auf so etwas einlässt. Aber dann ist es so gut wie zu spät! Die Falle hat dann zugeschnappt, und die Jäger holen sich dann die Beute.
Inwiefern soll ein Gutachten ein Verfahren beschleunigen können? Eine Begutachtung ist zeitaufwendig, ebenso ein Gutachten zu erstellen, zu verfassen. Kein Gutachten, das heißt nur, dass das Familiengericht ein Beweismittel weniger hat, das es würdigen kann.
Es bleibt dann immer noch die Aufgabe des Richters, einen Beschluss zu erlassen und ihn zu begründen. Er muss begründen, warum und wenn er in die Rechte von Eltern eingreift.
Ich werde jetzt keine Gutachten machen, dann sagte die Richterin ich soll eine Nacht durch schlafen und überlegen, und wenn nicht dann wird die von alten Gutachten (4 Jahre alt) Abschreiben. Dann wird die noch meine Tochter in Heim Begutachten lassen. Alle Ärztliche Beweise von mir und Kind habe ich vor 3 Jahre vorgelegt, das hat aber keiner da Interessiert, die haben einfach gemacht was die wollen.
Na ja es kommt immer drauf an. Daher ja mein Kredo: ZUERST dafür sorgen, dass alles positive in der Akte steht und das negative relativiert und gelöscht wird
Wie ist die Sache für Dich und Deine Tochter ausgegangen?
Meines Wissens verjähren Gutachten nach drei Jahren. Das bedeutet, dass solche Gutachten nicht mehr Grundlage eines Beschlusses sein dürfen. Stützt sich die Richterin trotzdem auf ein verjährtes Gutachten ist das ein Beschwerdegrund bzw. Grund für eine Amtshaftungsklage. In Erwägung kann man auch ziehen, die Richterin wegen versuchter Nötigung anzuzeigen (Strafantrag), außerdem für befangen erklären (Befangenheitsantrag stellen). Beweise sollte man per Beweisantrag einbringen. Werden die ignoriert, dann ist das ein Beschwerdegrund bzw. Grund für eine Anhörungsrüge. Natürlich sucht sich ein Richter bzw. eine Richterin trotzdem aus, auf welche Beweise er sich stützt.