Bestes Beispiel für eine privilegierende Anliegerstraße: Der Philosophenweg in Kronberg, auf dem früher sämtliche Anlieger, jetzt jedoch immerhin noch Anwohner GRATIS durch den Opel-Zoo laufen/radeln dürfen.
"Ja, ich habe ein Anliegen. Ich sammele Strafzettel. Ich hab auch schon ein paar richtig seltene, aber einer wegen Anliegerverstoß fehlt mir noch." "Erzählen Sie das bei jeder Kontrolle?"
Die Straße meines Elternhauses, eben eine Anliegerstraße, die für starken Verkehr eigentlich zu schmal ist, wird ständig als Schleichweg zur Umgehung von drei Ampeln missbraucht, und zum Ausweichen bei Gegenverkehr nutzen die Autofahrer dann den Bürgersteig, der dadurch schon so defekt ist, dass jemand mit Gehbehinderung ihn nicht mehr nutzen kann. Als ich diese Zustände bei der Stadt monierte, bekam ich die Antwort, dass man da nichts machen könne, weil ja jeder Autofahrer behaupten könne, er wolle nur mal sehen, ob bei Familie XY jemand zu Hause sei, und damit Anlieger sei.
Unberechtigtes Parken in einer mit Z. 250 gesperrten Straße kostet mittlerweile 55 €. Bei Behinderung oder länger als drei Stunden 70 €. (Tatbestände 141164 , 141865 und 141866 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog).
Bei uns achtet keiner drauf. Die Autofahrer nehmen alle die Abkürzung durch das Anlieger frei Gebiet und das massenweise. Genauso wie Fahrräder, die dort fahren, auch weil außerhalb des Anlieger Bereichs eine Schule liegt, geht und fährt wirklich jeder durch den Anliegerbereich um auf die andere Seite zum Supermarkt zu kommen, obwohl der Umweg nur 3-4 Minuten dauert zu Fuß. Dieses Schild ist also Quatsch weil sich seit ich wohne von 1997, jeden Tag dasselbe ist und nie kontrolliert wird.
Sehr gutes Video. Die letzte Aussage halte ich für völlug absurd und falsch, schmeisst sie doch ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip über den Haufen. Die Unschuldsvermutung. Ich muss eben gerade NICHT sagen wen ich z. b. besuche und somit quasi meine Unschuld beweisen. Strafverfolgungsbehörden müssen meine Schuld nachweisen.
Ich denke das Argument mal weiter: Wenn die Polizei meinen Führerschein sehen will - verstößt das dann nicht auch gegen die Unschuldsvermutung? Sie müsste, wenn ich Auto fahre, doch erst einmal davon ausgehen, dass ich einen gültigen Führerschein habe.
@@ulrichhattovonhatzfeld1918 zum Mitführen und Vorzeigen ihres Führerscheins sind sie aber laut StVo verpflichtet. Ebenfalls dass sie eine Polizeikontrolle in einer Anliegerstraße über sich ergehen lassen müssen. Zu irgendwelche Äußerungen was sie hier machen sind sie aber eben nicht verpflichtet. Das ist der Unterschied. Sollte die Polizei der Meinung sein sie seien kein Anwohner müssen sie über ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt werden und können sich (auch später) äußern. Dass sie sich hier sofort erklären müssen, wie in dem Video dargestellt, ist rechtlicher Käse. Falls sie sich erklären und sagen sie seinen Anlieger MUSS die Polizei ihnen ihre Schuld, also das Gegenteil, nachweisen. So funtioniert Rechtsstaat.
Hallo Peter, danke für dein positives Feedback. Zu deiner Anmerkung: Weil bei der Einfahrt ja zunächst ein Verkehrsverbot missachtet wird, kann von dem Durchfahrenden durchaus verlangt werden, dass er erklärt, weshalb er vom Verbot ausgenommen sein soll. Er muss also glaubhaft darstellen, weshalb er unter den Anliegerbegriff fallen soll. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC das ist so leider falsch. Er KANN sich erklären, das muss er aber nicht und es kann NIEMALS von ihm verlangt werden sich zu äußern oder zu rechtfertigen. Ein Betroffener einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat immer ein Aussageverweigerungsrecht. Bitte fragen sie mal einen Juristen bei sich.
Die Frage ist doch eigentlich, wieso werden Strassen nur für Anlieger oder Anwohner freigegeben? Zahlen diese mehr Kfz Steuern um dieses Privileg zu nutzen? Wir zahlen doch die Steuern damit die Strassen Beleuchtung Schilder usw. ausgebaut werden und nicht damit wir extra Umwege fahren müssen, und da ist man ja auch schon beim Thema Umweltbelastung, Ich darf eine Strasse nicht durchfahren weil es da vllt die Umweltbelastung erhöht oder irgendein Amtsmensch da wohnt und sich an den fahrenden Autos stört, aber ich soll dann 3 km oder vllt mehr Umweg fahren und mehr die Umwelt belasten und andere Leute vllt mit meinem Auto nerven???? ( ist nur ein Beispiel) Wo ist da die Logik und die Gerechtigkeit??? Davon ab welche Gründe gibt es für eine Anliegerstrasse wenn sie nicht Privat ist?
Reine Anliegerstraßen sind erstens oft nur für geringere Belastungen ausgelegt, und zweitens zahlen (in vielen Bundesländern) die Anlieger in solchen Straßen eine höhere Beteiligung an den Kosten des Straßenbaus.
Ist doch Käse. KFZ Steuern sind doch lächerlich gering im Vergleich dazu, was Anlieger im einzelnen bezahlen bei Straßenbaumaßnahmen, ober- oder unterirdisch, in Ihrer Straße. Das macht doch den Unterschied aus. Damit nicht jeder meint die Hauptstraßen zu verlassen, um durch ein Wohngebiet abkürzen zu können etc etc.... Dafür haben die Anlieger in dieser Kommune bezahlt und nicht Fred aus Hintertupfingen auf Durchreise.
Anwohner-Beschränkungen wurden schon mal gerichtlich gekippt - man wich damals auf den "Bewohner"-Begriff aus, eine Spitzfindigkeit der betroffenen Stadt, die letztlich den gleichen Personenkreis zu definieren versucht (würde aber wohl wieder eine neue Klage erfordern). Eine Beschränkung einer Straße nur für Anlieger verstößt meines Erachtens gegen die Steuergerechtigkeit, denn die KFZ-Steuer, die man dafür bezahlt, das Fahrzeug in Deutschland betreiben zu dürfen, zahlt man doch für alle Straßen! Warum sollte man also bestimmte "Anlieger" privilegieren? Zahlen die für "ihre" Straße die KFZ-Steuer-Differenz, also ersatz- und anteilsweise all die KFZ-Steuern, die man den ausgesperrten Verkehrsteilnehmern für ihren Nachteil eigentlich erlassen müsste? (Das wäre enorm teuer für die Anwohner!) Und wenn das Gesetz einen Anlieger nicht einmal definiert, man sonst in der Juristerei aber immer alles ganz genau nimmt, auf welcher Rechtsgrundlage soll dann die Bestrafung fußen?
In vielen Bundesländern werden die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligt. In Anliegerstraßen ist diese Beteiligung deutlich höher, und dann verstößt es genau umgekehrt gegen die Steuergerechtigkeit, wenn dann doch jeder sie nutzt.
Hallo B_mchl, es kommt auf die konkrete Beschilderung an. Regelmäßig wird der Führer eines elektrischen Krankenfahrstuhls aber unter keine Ausnahmeregelung fallen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es in dem ungewöhnlichen Fall, dass wirklich kein Grund zum Befahren der Anliegerstraße gegeben ist, bei einer mündlichen Verwarnung verbleibt. VG Evi vom ADAC Team
Dürfen denn Räumfahrzeuge, Kehrmaschinen und die Müllabfuhr durch die Straßen durch, die als "Anlieger frei" gekennzeichnet sind? Einsatzfahrzeuge und der Abschleppdienst dürfen natürlich.
Hallo @ninoGer, wenn das permanent vorkommt, kannst du die Polizei informieren oder dich an das Ordnungsamt wenden und darum bitten, in dieser Straße mal verstärkt zu kontrollieren. VG Marion/ Social Team
Hallo ChriHo, es geht um die Missachtung eines Verkehrsverbotes (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Je nach Fahrzeugart wird nach der Tatbestandsnummer 141 des Bußgeldkatalogs ein Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld von 20 Euro bis 75 Euro fällig. VG Claude vom ADAC Team
Es gibt kein bayerisches Oberlandesgericht, sondern drei: Bamberg, München und Nürnberg. Oder ist das Bayerische Oberste Landesgericht gemeint? Diese Institutionen sollte man als Juristin aber nicht verwechseln.
Finde das mit den Videos für alle möglichen Infos nicht gut. Wenn ich im Leseraum (alles still) ADAC Nachrichten lesen möchte kann ich doch nicht lauter Videos ansehen. Zumindestens sollte man erwarten können, dass die Essenz als Text mit eingestellt wird. Leider bisher Fehlanzeige.
Hallo Günther, in der Videobeschreibung findest du in der Regel weiterführende Links, hier beispielsweise =>www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/ . -dafür noch auf MEHR ANSEHEN klicken! VG Andi vom ADAC Team
Hallo D G, laut Rechtsprechung ist Anlieger, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Das Einfahren um spazieren zu gehen gehört nicht dazu. VG Claude vom ADAC Team
Ob Du durchfährst oder nicht ist vollkommen irrelevant, weil bereits das Einfahren in die Straße verboten ist. Durchfahrt bezieht sich einzig und alleine auf den Standort des Schildes und nicht auf die ganze Straße
Ja. Deshalb sperren vernünftige Kommunen solche Straßen nicht für Fahrzeuge aller Art (Vz. 250), sondern nur für mehrspurige Kfz und Motorräder (Vz. 260).
Hallo St Vg, da liegst du richtig. In einer solchen Situation bist du Anlieger, da du dort das Geschäft für eine Erledigung, also zum Einkaufen aufsuchst. VG Claude vom ADAC Team
Wenn das Zeichen 250 (Durchfahrt verboten) mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht ist, dürfen - außer Anliegern natürlich - auch keine E-Scooter-Fahrer oder Radler dort fahren. Mit einem Tretroller darf man generell nur den Gehweg benutzen. VG Marion/ Social Team
Ich habe noch nie erlebt das Fahrradfahrer bei Anlieger frei von der Polizei oder dem Ordnungsamt angehalten wurde. Man fühlt sich als Autofahrer schon erheblich diskriminiert. Gerade diese Abkürzungen sorgen auch zu weniger Schadstoffausstößen. Komisch das das von der Politik nicht gewollt ist
Mein Fahrlehrer pflegte bisweilen zu sagen: Anlüger frei. Man sollte halt jemanden kennen der dort wohnt! 😉
Bestes Beispiel für eine privilegierende Anliegerstraße: Der Philosophenweg in Kronberg, auf dem früher sämtliche Anlieger, jetzt jedoch immerhin noch Anwohner GRATIS durch den Opel-Zoo laufen/radeln dürfen.
„Ja ich habe ein Anliegen. Ich muss da durch.“
Protokoll für Radfahrer aber nur dann, wenn das Zeichen 250 dort steht, nicht bei 260.
"Ja, ich habe ein Anliegen. Ich sammele Strafzettel. Ich hab auch schon ein paar richtig seltene, aber einer wegen Anliegerverstoß fehlt mir noch."
"Erzählen Sie das bei jeder Kontrolle?"
Und wozu braucht´s da ein zeitraubendes "ErklärVideo"?
Die Infos hätte man auch in einen kurzen Artikel setzen können, Lesezeit unter einer Minute!
Man hätte auch einfach in der Fahrschule aufpassen können.
@@ghize8347 Und?
Also, eine Erklärung für das "Erklärvideo" ist das aber auch nicht wirklich...
Die Straße meines Elternhauses, eben eine Anliegerstraße, die für starken Verkehr eigentlich zu schmal ist, wird ständig als Schleichweg zur Umgehung von drei Ampeln missbraucht, und zum Ausweichen bei Gegenverkehr nutzen die Autofahrer dann den Bürgersteig, der dadurch schon so defekt ist, dass jemand mit Gehbehinderung ihn nicht mehr nutzen kann. Als ich diese Zustände bei der Stadt monierte, bekam ich die Antwort, dass man da nichts machen könne, weil ja jeder Autofahrer behaupten könne, er wolle nur mal sehen, ob bei Familie XY jemand zu Hause sei, und damit Anlieger sei.
Bei uns im Ort hat man so eine Strasse einfach mit schweren Steinen dauerhaft gesperrt. Nachteil: Auch Anlieger können die Ampel nicht mehr vermeiden.
Absolut sinnfreies Schild. Beweist aber immer wieder wo wir Leben 😅
Unberechtigtes Parken in einer mit Z. 250 gesperrten Straße kostet mittlerweile 55 €. Bei Behinderung oder länger als drei Stunden 70 €. (Tatbestände 141164 , 141865 und 141866 im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog).
Bei uns achtet keiner drauf. Die Autofahrer nehmen alle die Abkürzung durch das Anlieger frei Gebiet und das massenweise. Genauso wie Fahrräder, die dort fahren, auch weil außerhalb des Anlieger Bereichs eine Schule liegt, geht und fährt wirklich jeder durch den Anliegerbereich um auf die andere Seite zum Supermarkt zu kommen, obwohl der Umweg nur 3-4 Minuten dauert zu Fuß.
Dieses Schild ist also Quatsch weil sich seit ich wohne von 1997, jeden Tag dasselbe ist und nie kontrolliert wird.
Ich habe das anliegen da durch zu fahren :)
Einfach ein paar Prospekte mitführen und bei einer Kontrolle behaupten, man wollte diese als Werbung verteilen.
Sehr gutes Video. Die letzte Aussage halte ich für völlug absurd und falsch, schmeisst sie doch ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip über den Haufen. Die Unschuldsvermutung. Ich muss eben gerade NICHT sagen wen ich z. b. besuche und somit quasi meine Unschuld beweisen. Strafverfolgungsbehörden müssen meine Schuld nachweisen.
Ich denke das Argument mal weiter: Wenn die Polizei meinen Führerschein sehen will - verstößt das dann nicht auch gegen die Unschuldsvermutung? Sie müsste, wenn ich Auto fahre, doch erst einmal davon ausgehen, dass ich einen gültigen Führerschein habe.
@@ulrichhattovonhatzfeld1918 zum Mitführen und Vorzeigen ihres Führerscheins sind sie aber laut StVo verpflichtet. Ebenfalls dass sie eine Polizeikontrolle in einer Anliegerstraße über sich ergehen lassen müssen. Zu irgendwelche Äußerungen was sie hier machen sind sie aber eben nicht verpflichtet. Das ist der Unterschied. Sollte die Polizei der Meinung sein sie seien kein Anwohner müssen sie über ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt werden und können sich (auch später) äußern. Dass sie sich hier sofort erklären müssen, wie in dem Video dargestellt, ist rechtlicher Käse. Falls sie sich erklären und sagen sie seinen Anlieger MUSS die Polizei ihnen ihre Schuld, also das Gegenteil, nachweisen. So funtioniert Rechtsstaat.
@@Exige333 Danke, gutes Argument. Das heißt aber auch, dass das Durchfahrtverbot durch das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ völlig zahnlos wird.
Hallo Peter, danke für dein positives Feedback. Zu deiner Anmerkung: Weil bei der Einfahrt ja zunächst ein Verkehrsverbot missachtet wird, kann von dem Durchfahrenden durchaus verlangt werden, dass er erklärt, weshalb er vom Verbot ausgenommen sein soll. Er muss also glaubhaft darstellen, weshalb er unter den Anliegerbegriff fallen soll. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC das ist so leider falsch. Er KANN sich erklären, das muss er aber nicht und es kann NIEMALS von ihm verlangt werden sich zu äußern oder zu rechtfertigen. Ein Betroffener einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat immer ein Aussageverweigerungsrecht. Bitte fragen sie mal einen Juristen bei sich.
Heute Prüfung Bestanden!!!!!
Hallo Universal BOSS, herzlichen Glückwunsch 💛💛💛🌻🌻🌻💛💛💛VG Evi vom ADAC Team
Die Frage ist doch eigentlich, wieso werden Strassen nur für Anlieger oder Anwohner freigegeben? Zahlen diese mehr Kfz Steuern um dieses Privileg zu nutzen?
Wir zahlen doch die Steuern damit die Strassen Beleuchtung Schilder usw. ausgebaut werden und nicht damit wir extra Umwege fahren müssen, und da ist man ja auch schon beim Thema Umweltbelastung, Ich darf eine Strasse nicht durchfahren weil es da vllt die Umweltbelastung erhöht oder irgendein Amtsmensch da wohnt und sich an den fahrenden Autos stört, aber ich soll dann 3 km oder vllt mehr Umweg fahren und mehr die Umwelt belasten und andere Leute vllt mit meinem Auto nerven???? ( ist nur ein Beispiel)
Wo ist da die Logik und die Gerechtigkeit???
Davon ab welche Gründe gibt es für eine Anliegerstrasse wenn sie nicht Privat ist?
Reine Anliegerstraßen sind erstens oft nur für geringere Belastungen ausgelegt, und zweitens zahlen (in vielen Bundesländern) die Anlieger in solchen Straßen eine höhere Beteiligung an den Kosten des Straßenbaus.
Ist doch Käse. KFZ Steuern sind doch lächerlich gering im Vergleich dazu, was Anlieger im einzelnen bezahlen bei Straßenbaumaßnahmen, ober- oder unterirdisch, in Ihrer Straße. Das macht doch den Unterschied aus. Damit nicht jeder meint die Hauptstraßen zu verlassen, um durch ein Wohngebiet abkürzen zu können etc etc.... Dafür haben die Anlieger in dieser Kommune bezahlt und nicht Fred aus Hintertupfingen auf Durchreise.
@@matthiasredler5760 1600Teuro für ein Pkw mit normaler Zulassung finde ich nicht lächerlich gering.
Anwohner-Beschränkungen wurden schon mal gerichtlich gekippt - man wich damals auf den "Bewohner"-Begriff aus, eine Spitzfindigkeit der betroffenen Stadt, die letztlich den gleichen Personenkreis zu definieren versucht (würde aber wohl wieder eine neue Klage erfordern).
Eine Beschränkung einer Straße nur für Anlieger verstößt meines Erachtens gegen die Steuergerechtigkeit, denn die KFZ-Steuer, die man dafür bezahlt, das Fahrzeug in Deutschland betreiben zu dürfen, zahlt man doch für alle Straßen! Warum sollte man also bestimmte "Anlieger" privilegieren? Zahlen die für "ihre" Straße die KFZ-Steuer-Differenz, also ersatz- und anteilsweise all die KFZ-Steuern, die man den ausgesperrten Verkehrsteilnehmern für ihren Nachteil eigentlich erlassen müsste? (Das wäre enorm teuer für die Anwohner!) Und wenn das Gesetz einen Anlieger nicht einmal definiert, man sonst in der Juristerei aber immer alles ganz genau nimmt, auf welcher Rechtsgrundlage soll dann die Bestrafung fußen?
In vielen Bundesländern werden die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligt. In Anliegerstraßen ist diese Beteiligung deutlich höher, und dann verstößt es genau umgekehrt gegen die Steuergerechtigkeit, wenn dann doch jeder sie nutzt.
Gibt es eine Ausnahme für Krankenfahrstühle?
Hallo B_mchl, es kommt auf die konkrete Beschilderung an.
Regelmäßig wird der Führer eines elektrischen Krankenfahrstuhls aber unter keine Ausnahmeregelung fallen.
Allerdings ist davon auszugehen, dass es in dem ungewöhnlichen Fall, dass wirklich kein Grund zum Befahren der Anliegerstraße gegeben ist, bei einer mündlichen Verwarnung verbleibt. VG Evi vom ADAC Team
Ein Anlieger ist jemand, der das Anliegen hat, da hinzufahren. Sagt doch das Wort schon.
Dürfen denn Räumfahrzeuge, Kehrmaschinen und die Müllabfuhr durch die Straßen durch, die als "Anlieger frei" gekennzeichnet sind? Einsatzfahrzeuge und der Abschleppdienst dürfen natürlich.
Natürlich dürfen sie das - sie haben ja ein Anliegen.
Wohne in einer "Anlieger Frei" Straße, die als Abkürzung von sehr vielen genutzt wird.
Was kann der Anlieger tun bei Missachtung?😢
Hallo @ninoGer, wenn das permanent vorkommt, kannst du die Polizei informieren oder dich an das Ordnungsamt wenden und darum bitten, in dieser Straße mal verstärkt zu kontrollieren. VG Marion/ Social Team
Auf welcher Rechtsgrundlage kommt es zum Verwarnungsgeld?
Hallo ChriHo, es geht um die Missachtung eines Verkehrsverbotes (Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260) Je nach Fahrzeugart wird nach der Tatbestandsnummer 141 des Bußgeldkatalogs ein Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld von 20 Euro bis 75 Euro fällig. VG Claude vom ADAC Team
Man hätte das eigentlich in der fahrschule gelernt
Es gibt kein bayerisches Oberlandesgericht, sondern drei: Bamberg, München und Nürnberg. Oder ist das Bayerische Oberste Landesgericht gemeint? Diese Institutionen sollte man als Juristin aber nicht verwechseln.
Finde das mit den Videos für alle möglichen Infos nicht gut. Wenn ich im Leseraum (alles still) ADAC Nachrichten lesen möchte kann ich doch nicht lauter Videos ansehen. Zumindestens sollte man erwarten können, dass die Essenz als Text mit eingestellt wird. Leider bisher Fehlanzeige.
Hallo Günther, in der Videobeschreibung findest du in der Regel weiterführende Links, hier beispielsweise =>www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/ . -dafür noch auf MEHR ANSEHEN klicken! VG Andi vom ADAC Team
Kam nicht genau das video gestern schon?
musste neu hochgeladen werden, glaube man konnte die Juristin mit 142 km/h in der Stadt sehen.
Willkommen in Deutschland
Gilt man auch als anlieger, wenn man in Einen Feldweg oder Waldweg fährt, um z.B mit dem Hund gassi zu gehen?
Hallo D G, laut Rechtsprechung ist Anlieger, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Das Einfahren um spazieren zu gehen gehört nicht dazu. VG Claude vom ADAC Team
Wenn der EC-Automat meiner Bank dort steht, darf ich doch sicher auch reinfahren. Und da es eine Einbahnstraße ist muß ich ja auch durchfahren.
Ob Du durchfährst oder nicht ist vollkommen irrelevant, weil bereits das Einfahren in die Straße verboten ist. Durchfahrt bezieht sich einzig und alleine auf den Standort des Schildes und nicht auf die ganze Straße
Welche "Straßen" drohen denn? 😁 (Siehe Videobeschreibung)
Hallo CourseOfTime YT, danke für den Hinweis, ist bereits ausgebessert. VG Franz vom ADAC Team
Ernsthaft auch für Fahrradfahrer?
Hallo Arndt, ja -- diese Regelung gilt sowohl für Auto- als auch für Fahrradfahrer. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Danke, dann machen das wahrscheinlich viele Radfahrer verkehrt.
Ja. Deshalb sperren vernünftige Kommunen solche Straßen nicht für Fahrzeuge aller Art (Vz. 250), sondern nur für mehrspurige Kfz und Motorräder (Vz. 260).
Bin ich auch Anlieger, wenn ich zu einem Geschäft in dieser Straße möchte um zB Einzukaufen? Denke ja, kam aber nicht 100%ig klar raus für mich.
Hallo St Vg, da liegst du richtig. In einer solchen Situation bist du Anlieger, da du dort das Geschäft für eine Erledigung, also zum Einkaufen aufsuchst. VG Claude vom ADAC Team
Und wenn man zu Fuß durch diese Straßen geht, gibt es dafür auch ein Bußgeld?
Keine Sorge - das Durchfahrverbot gilt nur für Fahrzeuge aller Art,
@@ADAC : Also auch E-Scooter und Tretroller. Dürfen diese eigentlich fahren?
Wenn das Zeichen 250 (Durchfahrt verboten) mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht ist, dürfen - außer Anliegern natürlich - auch keine E-Scooter-Fahrer oder Radler dort fahren. Mit einem Tretroller darf man generell nur den Gehweg benutzen. VG Marion/ Social Team
@@ADAC : Verstehe. Nur wenn ich da wohne.
Oder wenn du in dieser Straße etwas zu erledigen hast.
Ich muss auswandern
Ich habe noch nie erlebt das Fahrradfahrer bei Anlieger frei von der Polizei oder dem Ordnungsamt angehalten wurde. Man fühlt sich als Autofahrer schon erheblich diskriminiert. Gerade diese Abkürzungen sorgen auch zu weniger Schadstoffausstößen. Komisch das das von der Politik nicht gewollt ist
Vielen Dank ich habe bestanden
Das freut uns👍. VG
Ich fahre lang wo ich will
Immer diese Menschen die 0 Ahnung haben !!! Und mir was erzählen wollen.....
Wenn ich da durchfahren möchte habe ich doch ein Anliegen. Nämlich dass ich dadurch fahren möchte
Eben nicht. Schauen sie doch das Video an bevor sie so einen Käse von sich geben.
@@Exige333 wenn sie zum Lachen in den Keller gehen ist dass Ihr Problem nicht meins
@@thekraut.7639 Genau, ich gehen in den Keller, weil ich Deine Genzenlose Dummheit nicht ertrage. Alle Spacken dieser Welt: wegtreten!
Viel zu langsames Erzähltempo. Schade...
Angesichts vieler Kommentare hier, die zeigen, wie viele nichts verstanden haben, war das Video wohl immer noch zu schnell :-)
So ein Quatsch