Freiwillige Aufstockung der Brache (ÖR 1a)

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  • Опубліковано 27 жов 2024
  • Über die Grundanforderungen der GAP hinaus können Antragsteller freiwillige einjährige Maßnahmen zum Schutz des Klimas umsetzten, eine ist die Anlage einer zusätzlichen freiwilligen Brache.
    Seit 2023 werden zusätzlich erbrachte Leistungen der Landwirtschaft für Klima und Umwelt gesondert durch die so genannten Öko-Regelungen gefördert. Die Teilnahme ist freiwillig und einjährig. Insgesamt werden sieben bundeseinheitliche Einzelmaßnahmen angeboten. Dabei kann zwischen gesamtbetrieblichen oder flächenbezogenen Maßnahmen gewählt werden. Eine flächenbezogene Maßnahme ist die freiwillige Aufstockung der nichtproduktiven Fläche, Öko-Regelung 1a.
    Die Fragen dazu beantwortet in diesem Video Freark Abma.
    Alle FAQ-Videos zur GAP 2024
    www.lwk-nieder...
    Weitere Informationen:
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КОМЕНТАРІ • 1

  • @Martini-o1v
    @Martini-o1v 7 місяців тому

    Schön abgelesen! 🤦🏻‍♂️