ESG Folge 3: EU-Taxonomie-Verordnung

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  • Опубліковано 27 вер 2024

КОМЕНТАРІ • 2

  • @philippwassner8
    @philippwassner8 9 місяців тому

    Vielen Dank für das Video. Ihr habt die Grundlagen der Taxonomie leicht verständlich rüber gebracht!
    Ich hätte es super gefunden, tiefer in die Thematik einzusteigen, wann eine Immobilie taxonomiekonform ist und wann nicht. Auf mich wirkt die Auswahl, wann etwas taxonomiefähig oder taxonomiekonform ist sehr willkürlich.
    Ehrlicherweise erschließt sich mir diese gesamte Regulatorik, um die EU Taxonomie nicht. Eine Immobilie vermieten ist taxonomiefähig, Bepflanzung aber nicht? Der Bau und die Nutzung von Gebäuden sind verantwortlich für 30% des gesamten CO2 Ausstoß Deutschlands. Ich kann mir beim besten Willen nicht erklären, was Eigentum einer Immobilie für den Klimaschutz tun soll. Mich würde brennend interessieren, was sich die Sachverständigengruppe der EU Kommission dabei gedacht hat, das als nachhaltige Wirtschaftsaktivität einzustufen.
    Trotzdem super Video, ist natürlich nicht als Kritik an euch zu verstehen, sondern eben an der EU-Taxonomie-Verordnung. Ich schau mir die anderen Videos zum Thema Sustainable auch noch an, vielleicht kann ich so ja etwas Licht ins Dunkle bringen :)

    • @Tpa-group
      @Tpa-group  7 місяців тому

      Danke für dein Kommentar. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, bestimmte Wirtschaftsaktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von eines der sechs Umweltziele wie zB Klimaschutz beitragen können, zu klassifizieren. Dadurch sollen Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt, grüne Investitionen transparenter und attraktiver gemacht und Anleger:innen vor Greenwashing geschützt werden. Die Immobilienbranche ist einer dieser Wirtschaftszweige, der von der EU-Taxonomie umfasst ist.
      Es gibt bei Immobilien gewisse technische Bewertungskriterien, die eine Immobilie als taxonomiekonform bzw. ökologisch nachhaltig klassifizieren.
      Wie du richtig schreibst, tragen Gebäude in wesentlichem Umfang zB zum Co2 Ausstoß bei. Daher sind die Vermietung oder der Neubau und die Sanierung von Immobilien von der EU-Taxonomie umfasste Wirtschaftstätigkeiten und damit grundsätzlich taxonomiefähig. Die Taxonomiefähigkeit sagt aber noch nichts über die Nachhaltigkeit einer Immobilie aus. Ob und in welchem Ausmaß Unternehmen nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten anbieten, zeigt sich dann erst durch die Taxonomiekonformität. Ein hoher Anteil an (rein) taxonomiefähigen Gebäuden zeigt Investor:innen somit, dass das Unternehmen eben (noch) keinen wesentlichen Betrag zu einem der sechs Umweltziele beiträgt.