Kein Unfall, kein Ausgleich durch Vollkasko - Rechtstipps24.tv #1
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- Опубліковано 22 лип 2012
- www.hoTodi.tv zeigt wie es geht! Dieses Mal geht es um das Thema Vollkasko Versicherung und wann diese überhaupt bezahlen muss. Wenn man einen Schaden am Auto hat ist man natürlich gerne über diese Versicherung abgesichert, doch das ist nicht immer der Fall. In diesem Fallbeispiel hat der Fahrer selbst schuld aber trotzdem keinen Versicherungsschutz.
Das Gericht in München entschied, dass hier eine mechanische Einwirkung von Aussen stattfinden muss damit es zu einem echten "Unfall" kommt, welcher dann durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt wäre.
Dieser Tipp wurde ausgearbeitet von Premium-Rechtsanwalt.com. Details dazu hier auf der Webseite: goo.gl/Rg12K .
Amtsgericht München (Az.: 343 C 11/207/11)
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Tolle Hilfe
Mehr zum Thema bitte
Unfall ist defeniert mit "von außen".
Ein Fahrzeug mit Händer ist eine Einheit. Da geht dann das "von außen" ab.
Aber das hier ist wieder ein Grund, warum man keine billig Tarife im Internet abschließen sollte.
Es gibt nämlich auch Tarife, die so ein Ereignis zahlen.
Problem ist nur, dass wenn man nicht vom Fach ist, sowas nicht weiß und kein Vergleichsportal soweit ins Detail geht.
Vollkasko deckt doch nicht lediglich Unfälle ab.
Die Vollkaskoversicherung kommt für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Und das tut sie nicht nur bei einem Unfall, in den Sie mit anderen Verkehrsteilnehmern verwickelt sind. Auch wenn Sie beim Ein- oder Ausparken irgendwo gegen fahren, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur.