Gruppenbildung für EU/EWR-Gruppenträger auch ohne AT-Zweigniederlassung möglich | UpToTax

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  • Опубліковано 10 чер 2024
  • Willkommen zu einem neuen Video von UpToTax Konzernsteuerrecht, in dem wir eine wichtige Entscheidung des VwGH vom 27. März 2024 beleuchten, die das Konzernsteuerrecht signifikant beeinflusst. Dieses Urteil eröffnet EU/EWR-Gruppenträgern neue Wege zur Gruppenbildung in Österreich, auch ohne eine lokale Zweigniederlassung.
    In diesem Video erfahren Sie:
    🔹Rechtlicher Hintergrund: Ein Überblick über die entscheidende Gerichtsentscheidung und die betroffenen gesetzlichen Bestimmungen (§ 9 Abs 3 KStG 1988).
    🔹Anforderungen und Voraussetzungen: Wie die Voraussetzungen für eine Gruppenbildung unter EU/EWR-Gruppenträgern ohne österreichische Zweigniederlassung aussehen.
    🔹Praktische Auswirkungen: Analyse der Folgen dieser neuen Regelung für internationale Konzerne und deren steuerliche Planung in Österreich.
    🔹Tipps für die Umsetzung: Praktische Hinweise für Unternehmen, die diese neue Möglichkeit nutzen wollen, einschließlich der Registrierungsanforderungen und der Ergebnisverrechnung
    Lukas Bernwieser (Link: www.tpa-group.at/persons/luka... )diskutiert die Details des Urteils und dessen Implikationen für die Unternehmenspraxis.
    Weiterführende Links:
    📌 Aktuelle Steuernews im TPA Journal 1/2024: www.tpa-group.at/publikatione...
    📌 Weitere Steuerrecht News: www.tpa-group.at/know-how/
    📌 Weitere Steuerrecht News: www.tpa-group.at/know-how/
    📌 Steuerberatung für Konzerne: www.tpa-group.at/services/ste...
    📍TPA Steuerberatung in Wien: www.tpa-group.at/locations/st...
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