Wie sieht das mit den privaten Sicherheitsgewerbe aus? Dauer Arbeitszeiten von 10-12 Std Täglich ist dort gang und gäbe. So wie ich das hier sehe ist das überhaupt nicht zulässig? 12 Std Arbeitszeit und dann noch 1 bis 1,5 Std Arbeitsweg da hat man niemals 11 Std. Ruhezeit.
Bei uns untersucht das die interne Revision und das wird bis zum Top Management hocheskaliert. Wir sind aber auch kein Kleinbetrieb, sondern ein 100 Tausend + Unternehmen. Da muss es solche Kontrollinstanzen geben.
Ich beginne bald einen Job, bei dem meine tägliche Arbeitszeit quasi gesplittet wird, heißt: ich fange früh morgens an, arbeite 3-4 Stunden, habe dann ca. 4-5 Stunden Leerlauf, da ich zeitbedingt bei bestimmten Kunden erst ab einer bestimmten Nachmittags-Uhrzeit reinkomme und arbeite bei diesen dann den Rest meiner täglichen Arbeitszeit ab, bis ich dann auf den Abend erst endgültig Feierabend habe. Die ganze Zeit frage ich mich, ob so eine "Splittung der täglichen Arbeitszeit" überhaupt erlaubt ist und ob ich als Arbeitnehmer nicht das Anrecht habe, meine tägliche Arbeitszeit in einem Rutsch durchzuarbeiten (unabhängig von den 30 Minuten bzw. 1 Stunde Pause zwischendurch).
Wie und wer überprüft das Arbeitszeitgesetz in den Betrieben. Wird nur auf Hinweise hin überprüft oder gibt´s auch noch andere Instanzen wodurch eine Überprüfung veranlasst wird. Läuft das einfach nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter?
Vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitsrecht! § 17 Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Bundesländer selbst bestimmen, welche Behörden die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen. Hierfür geben sich die Bundesländer eigene Verordnungen. Die zuständigen Behörden haben ein sog. Entschließungsermessen, welcher Betrieb wann und wie oft kontrolliert wird. Geht bei der Behörde eine Anzeige über einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ein, kann dies einen Anfangsverdacht begründen, was eine Kontrolle wahrscheinlicher macht. Grundsätzlich können die Behörden auch Routinekontrollen durchführen. Die Häufigkeit ist natürlich durch die personelle Ausstattung der Behörde begrenzt und kann regional schwanken.
Vielen Dank! Super erklärt!!!
Sehr gut erklärt. Danke dafür.
Super Hilfe für meine anstehende Arbeitsrechtsklausur !
Freut mich sehr. Ich wünsche viel Erfolg bei der Klausur!
Super Erklärung , vielen Dank 😊
Wie sieht das mit den privaten Sicherheitsgewerbe aus? Dauer Arbeitszeiten von 10-12 Std Täglich ist dort gang und gäbe. So wie ich das hier sehe ist das überhaupt nicht zulässig?
12 Std Arbeitszeit und dann noch 1 bis 1,5 Std Arbeitsweg da hat man niemals 11 Std. Ruhezeit.
Da das niemand prüft können die Arbeitgeber machen wie sie wollen.
Bei uns untersucht das die interne Revision und das wird bis zum Top Management hocheskaliert. Wir sind aber auch kein Kleinbetrieb, sondern ein 100 Tausend + Unternehmen. Da muss es solche Kontrollinstanzen geben.
Ich beginne bald einen Job, bei dem meine tägliche Arbeitszeit quasi gesplittet wird, heißt: ich fange früh morgens an, arbeite 3-4 Stunden, habe dann ca. 4-5 Stunden Leerlauf, da ich zeitbedingt bei bestimmten Kunden erst ab einer bestimmten Nachmittags-Uhrzeit reinkomme und arbeite bei diesen dann den Rest meiner täglichen Arbeitszeit ab, bis ich dann auf den Abend erst endgültig Feierabend habe. Die ganze Zeit frage ich mich, ob so eine "Splittung der täglichen Arbeitszeit" überhaupt erlaubt ist und ob ich als Arbeitnehmer nicht das Anrecht habe, meine tägliche Arbeitszeit in einem Rutsch durchzuarbeiten (unabhängig von den 30 Minuten bzw. 1 Stunde Pause zwischendurch).
Wie und wer überprüft das Arbeitszeitgesetz in den Betrieben. Wird nur auf Hinweise hin überprüft oder gibt´s auch noch andere Instanzen wodurch eine Überprüfung veranlasst wird. Läuft das einfach nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter?
Vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitsrecht! § 17 Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Bundesländer selbst bestimmen, welche Behörden die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes überwachen. Hierfür geben sich die Bundesländer eigene Verordnungen. Die zuständigen Behörden haben ein sog. Entschließungsermessen, welcher Betrieb wann und wie oft kontrolliert wird. Geht bei der Behörde eine Anzeige über einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ein, kann dies einen Anfangsverdacht begründen, was eine Kontrolle wahrscheinlicher macht. Grundsätzlich können die Behörden auch Routinekontrollen durchführen. Die Häufigkeit ist natürlich durch die personelle Ausstattung der Behörde begrenzt und kann regional schwanken.
Niemand überprüft hier etwas.
Weder die Krankenkassen noch die Rentenversicherungen.
Aber alle wissen es.