- 171
- 174 730
juradelight
Germany
Приєднався 14 бер 2020
Herzlich Willkommen auf meinem Kanal!
Auf diesem zeige ich Euch Videos zum Thema Jura. Zielgruppe sind Studenten dieses Fachs und auch Rechtsreferendare.
Ich bin natürlich selbst auch Jurist. Ich arbeite schon seit vielen Jahren als Repetitor in der Ausbildung von Studenten, Rechtsreferendaren und auch Fachanwälten.
Ich freue mich, wenn ich Euch durch meine Videos die Dinge vermitteln kann.
Auf diesem zeige ich Euch Videos zum Thema Jura. Zielgruppe sind Studenten dieses Fachs und auch Rechtsreferendare.
Ich bin natürlich selbst auch Jurist. Ich arbeite schon seit vielen Jahren als Repetitor in der Ausbildung von Studenten, Rechtsreferendaren und auch Fachanwälten.
Ich freue mich, wenn ich Euch durch meine Videos die Dinge vermitteln kann.
Ablösungsrecht Hypothek | Sachenrecht
Zahlungen bei der Hypothek rufen ganz unterschiedliche Wirkungen hervor. Wer etwa ein eigenes nachrangiges Recht bei der Zwangsversteigerung zu verlieren droht, dem steht nach §§ 1150, 268 BGB ein Ablösungsrecht zu. Hierdurch wird der drohende Verlust (§§ 51 I 2, 91 I ZVG) abgewendet. Anders als das vorrangige Recht fällt die Nachranghypothek nicht in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleibt deshalb nicht erhalten...
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
---------------------------
juradelight.com
---------------------------
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.
---------------------------
juradelight.com
---------------------------
Переглядів: 763
Відео
KFZ Reparatur oder Totalschaden | BGH Schuldrecht AT
Переглядів 1,2 тис.2 роки тому
Nach dem weiten Restitutionsbegriff kommen für die schadensrechtliche Herstellung nach § 249 Abs. 2 BGB Reparatur und Ersatzbeschaffung in Frage. Dabei zwingt das Wirtschaftlichkeitspostulat den Geschädigten, einen wirtschaftlichen Weg zu wählen. Weil die Reparatur das Integritätsinteresse besser befriedigt, dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 30 Prozent überschreiten. Ande...
Verarbeitungsklausel | Sachenrecht
Переглядів 1,2 тис.2 роки тому
Beim Verlängerten Eigentumsvorbehalt soll die Verarbeitungsklausel den Vorbehaltseigentümer davor schütze, dass er durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer seine Eigentum ersatzlos verliert. Deren dogmatische Einordnung, etwa als Herstellervereinbarung, führt zu praktischen Folgen, die auch das Anwartschaftsrecht des Käufers gefährden. Besondere Schwierigkeiten stellen sich be...
Schadensersatz APR | SchR AT BGH
Переглядів 3882 роки тому
Bei einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt aus dem Schutzauftrag der Grundrechte (Art 2 I, 1 I GG) eine Verpflichtung, auch für immaterielle Schäden ohne Vermögenseinbuße einen billigen Ausgleich zu leisten. Dieser übergesetzliche Anspruch ergänzt (und durchbricht) § 253 I BGB. Zweck ist neben der Genugtuung auch die Prävention. Die im Vordergrund stehende Genugtuung ist a...
Solarpark Entscheidung | BGH Sachenrecht
Переглядів 6592 роки тому
Wird eine Freilandphotovoltaikanlage auf fest verankerten Ständern auf einem fremden Grundstück montiert, stellt sich die Frage, ob die Anlage zu einem wesentlichen Grundstücksbestandteil wird oder nur ein Scheinbestandteil vorliegt. Weiter hatte der BGH zu klären, ob die einzelnen Module wesentlicher Bestandteil der Anlage sind oder Gegenstand einer sachenrechtlichen Übereignung sein können. H...
Schonfristzahlung Kündigung | Mietrecht BGH
Переглядів 4962 роки тому
Bei einer außerordentlichen Kündigung von Wohnraummietverhältnissen wegen Zahlungsrückstands wird die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung der Räumungsklage ausgleicht. Durch diese Schonfristzahlung soll der Mieter vor sofortiger Obdachlosigkeit verschont werden. Umstritten ist, ob die Zahlung auch Auswirkungen auf eine zugleich ausge...
Nachfolge Personengesellschaft | Handelsrecht
Переглядів 6292 роки тому
Anteile an Personengesellschaften sind nicht automatisch vererblich. Stirbt eine Gesellschafter bei einer Personengesellschaft, so wird diese aufgelöst oder es tritt eine Anwachsung bei den verbliebenen Gesellschaftern ein. In den Nachlass fällt dann aber ein Abfindungsanspruch. Von den varierenden gesetzlichen Regelungen kann abgewichen werden (Fortsetzungsklausel; Eintrittklausel, einfache un...
Haftung OHG | Handelsrecht
Переглядів 4562 роки тому
Gesellschafter einer OHG haften mit dem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen und akzessorisch mit ihrem Privatvermögen. Der Haftungsinhalt ist Gegenstande eines Streits (modifizierte Erfüllungstheorie oder Haftungstheorie). Auch die Einbeziehung von Deliktsansprüchen in die Haftung ist streitig. Eine Klage gegen die teilrechtsfähige OHG ist möglich und begründet eine Hemmung der Ve...
Präklusion im ArbR | Arbeitsrecht
Переглядів 6622 роки тому
Will ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam. Der Arbeitnehmer ist mit seinen Einwendungen ausgeschlossen. Dies betrifft neben der (fehlenden) sozialen Rechtfertigung auch sonstige Unwirksamkeitsgründe. Allerdings sind nicht sämtliche ...
Smart Products Digitale Inhalte | Kaufrecht
Переглядів 5943 роки тому
Smarte Produkte sind von der fortlaufenden Bereitstellung digitaler Inhalte abhängig. Der Käufer findet sich in verschiedenen Vertragsbeziehungen wieder. Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über digitale Inhalte erhalten Verbraucher umfassende Gewährleistungsrechte gegenüber dem Dienstleister (§§ 327 ff. BGB). Zusätzlich muss auch der Verkäufer die notwendigen Daten bereitstellen. Sei...
§ 377 HGB 🎄 Tür 24 | Adventskalender 2021
Переглядів 2373 роки тому
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. juradelight.com
§ 376 HGB 🎄 Tür 23 | Adventskalender 2021
Переглядів 1763 роки тому
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. juradelight.com
§ 366 HGB 🎄 Tür 22 | Adventskalender 2021
Переглядів 2263 роки тому
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. juradelight.com
§ 362 HGB 🎄 Tür 21 | Adventskalender 2021
Переглядів 1413 роки тому
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. juradelight.com
§ 354a HGB 🎄 Tür 20 | Adventskalender 2021
Переглядів 2553 роки тому
Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit. juradelight.com
§ 344 HGB 🎄 Tür 19 | Adventskalender 2021
Переглядів 823 роки тому
§ 344 HGB 🎄 Tür 19 | Adventskalender 2021
§ 176 HGB 🎄 Tür 18 | Adventskalender 2021
Переглядів 913 роки тому
§ 176 HGB 🎄 Tür 18 | Adventskalender 2021
§ 171 HGB 🎄 Tür 17 | Adventskalender 2021
Переглядів 763 роки тому
§ 171 HGB 🎄 Tür 17 | Adventskalender 2021
§ 128 HGB 🎄 Tür 16 | Adventskalender 2021
Переглядів 1333 роки тому
§ 128 HGB 🎄 Tür 16 | Adventskalender 2021
§ 124 HGB 🎄 Tür 15 | Adventskalender 2021
Переглядів 763 роки тому
§ 124 HGB 🎄 Tür 15 | Adventskalender 2021
§ 123 HGB 🎄 Tür 14 | Adventskalender 2021
Переглядів 723 роки тому
§ 123 HGB 🎄 Tür 14 | Adventskalender 2021
§ 170 HGB 🎄 Tür 13 | Adventskalender 2021
Переглядів 683 роки тому
§ 170 HGB 🎄 Tür 13 | Adventskalender 2021
§ 126 HGB 🎄 Tür 12 | Adventskalender 2021
Переглядів 903 роки тому
§ 126 HGB 🎄 Tür 12 | Adventskalender 2021
§ 125 HGB 🎄 Tür 11 | Adventskalender 2021
Переглядів 1043 роки тому
§ 125 HGB 🎄 Tür 11 | Adventskalender 2021
§ 56 HGB 🎄 Tür 10 | Adventskalender 2021
Переглядів 973 роки тому
§ 56 HGB 🎄 Tür 10 | Adventskalender 2021
§ 54 HGB 🎄 Tür 9 | Adventskalender 2021
Переглядів 1233 роки тому
§ 54 HGB 🎄 Tür 9 | Adventskalender 2021
§ 50 HGB 🎄 Tür 8 | Adventskalender 2021
Переглядів 1173 роки тому
§ 50 HGB 🎄 Tür 8 | Adventskalender 2021
§ 28 HGB 🎄 Tür 7 | Adventskalender 2021
Переглядів 1883 роки тому
§ 28 HGB 🎄 Tür 7 | Adventskalender 2021
§ 27 HGB 🎄 Tür 6 | Adventskalender 2021
Переглядів 1723 роки тому
§ 27 HGB 🎄 Tür 6 | Adventskalender 2021
§ 25 HGB 🎄 Tür 5 | Adventskalender 2021
Переглядів 3423 роки тому
§ 25 HGB 🎄 Tür 5 | Adventskalender 2021
Danke, perfekt erklärt
Hervorragende Streitdarstellung!
angenommen ich kaufe ein auto für 195.000€, schließe einen kaufvertrag aber auf halber wartezeit wird mir mitgeiteilt, das modell sei nicht mehr lieferbar, man entschuldige sich und so sei das nun. der nachfolger kostet nun aber 230.000€ und auch das eigentliche modell war nur zu höheren preisen auf dem gebrauchtmarkt aufgrund der hohen nachfrage kaufbar. gilt hier gleiches?
Nein, man kann die Grundsätze zur fiktiven SchadensBerechnung nicht auf die Erfüllung Ebene übertragen. Der Bundesgerichtshof hat diese Figur auf das Gewährleistungsrecht beschränkt. Es stellt sich aber in dem oben abgewandelte Fall die allgemeine Frage, nach den Folgen des Modellwechsels. Dies müsste man gegebenenfalls im Rahmen einer ergänzenden Vertrags Auslegung oder über § 313 BGB lösen.
Das dingliche Vorkaufsrecht habe super verstanden. Das schuldrechtlliche leider nicht. Ein Fall wäre super gut! Danke im Voraus
👍🏻👍🏻👍🏻😊😊
👏🏻😊
Mir ist noch nicht ganz klar was jetzt genau die Form der Erteilung einer Vertretungsvollmacht darstellt. Werden damit die Vollmachten wie z.b. Generalvollmacht usw oder die gesetzliche, rechtsgeschäftliche und der Rechtsschein gemeint? Und in wie fern spielen die Stellvertretung von der ersten Folie eine Rolle oder sind die rein als Begriffserklärung gedacht. Vielen Dank!
Sehr hilfreich, vielen Dank!
Sehr schön - insbesondere die Ausführungen zu Prinzip der Einzelwirkung im Rahmen der Teilschuld sind sehr gelungen. Kleine Präzisierung: die Abgrenzung zur Gesamtschuld iSd §421 BGB erfolgt nicht "schlicht" unter Berücksichtigung der Interessenslage. Vielmehr ist - nach dem BGH - erforderlich, dass eine Betrachtung der Erwartungshaltung an der anteiligen Verpflichtung und dem Risiko des gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruches (§426 BGB) zu erfolgen hat. Zwar stellt dies - wie Sie es erläutert haben - die "Interessenslage" dar, jedoch ermöglicht diese tatbestandliche Einengung ein besseres Normverständnis. Danke.
Dankeschön für die Anmerkung
Danke für das Video! Ich würde gerne noch etwas zur Handlungsvollmacht fragen, wenn das in Ordnung ist. Mir ist leider nicht ganz klar, wozu § 54 Abs. 1 HGB genau führt. Insbesondere heißt es in Abgrenzung § 56 HGB häufig, dass § 54 HGB den Umfang einer tatsächlich bestehenden Vollmacht vermutet. Wenn nun beispielsweise jemand nur zum Verkauf von Ware, nicht aber zum Kauf von Ware ermächtigt ist, wozu führt § 54 Abs. 1 HGB dann? Dass vermutet wird, auch zum Kauf von Ware ermächtigt zu sein? Vielen Dank für eine Antwort, mich verwirrt das leider total..
Danke für die Erläuterungen. Hinweis: es empfiehlt sich - auf den Foliensatz ab 4:22 - für die dritte in Frage kommende Anspruchsgrundlage §265a mit der Nennung des StGB zu zitieren.
Ja, man kann das prüfen. Es fehlt aber am Schaden… Der Flug ging ohnehin. Der Mehrverbrauch Kerosin ist zu vernachlässigen.
Danke ☺️
Danke für das sehr lehrreiche Video! Ich hätte aber noch eine Frage zur richtigen Zitierung der Anspruchsgrundlage in Fällen eines Widerrufs. Angenommen ich widerrufe den Darlehensvertrag - wäre die richtige Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung der Raten dann trotzdem ganz normal § 357b I BGB? Und für eine mögliche Anzahlung, die an den Verkäufer geleistet wurde, hätte ich §§ 358 IV 1, 5, 357 I BGB (wenn es um den Kauf einer Ware ging) zitiert. Wäre das so richtig? Vielen Dank!
Hallo Jasmin, in allen Fällen des Widerrufs ist Paragraph 355 Abs. 3 Satz 1 die Anspruchsgrundlage. Diese musst du dann ergänzen um die besonderen Normen, wie du sie oben richtig zitiert hast. Viele Grüße
@@juradelight Vielen vielen Dank!
Wenn man sich also beispielweise vertipppt hätte und Gegenstand X für 10 Euro statt 15 Euro angeboten hätte und der objektive Wert des Gegenstand X wäre 15 Euro, der andere das Angebot angenommen hätte und dadurch ein Kaufvertrag zustande kommen würde, müsste man im Fall einer Anffechtung nach § 122 BGB 5 Euro Schadenersatz zahlen, obwohl dem Anfechtungsgegner kein Schaden entstanden wäre, er also keinen direkten Schaden erlitten hätte, außer der Kaufmöglichkeit die einen Vermöögenvorteil bedeutet hätte?
Nein, was Du beschreibst ist das Erfüllungsinteresse. Das ist nicht geschützt. Hätte der Käufer im Vertrauen auf die Beständigkeit des Kaufs eine vergleichbare Sache für 12€ nicht erworben, wäre der Schaden 3€…
Wie ändert sich die Rechtslage wenn §122 BGB analog zu verstehen ist? Was genau bedeutet das dann?
Ich habe noch nicht ganz verstanden, wieso das geringste Gebot den Wert der vorgehenden Rechte der Gläubiger abdecken muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden die höherrangigen Gläubiger nicht ausgezahlt, weil ihre Rechte bestehen bleiben - der Ersteher muss nur die Kosten des Verfahrens bezahlen. Dient dies damit nur dem Schutz der höherrangigen Gläubiger insofern, dass der Ersteher vorweisen kann, dass er diese Summe aufbringen kann? Vielen Dank im Voraus!
Vielen lieben Dank!
Sie könnten den Ton sehr viel angenehmer gestalten, wenn Sie sich ein Gerät namens „Zoom“ für die Aufnahme organisieren würden. Das bekommen Sie auch gebraucht günstig. Inhaltlich würden mehr Beispiele dem Verständnis sehr dienen. Ansonsten sehr gute Inhalte! Lieben Dank.
Vielen Dank für die Rückmeldung
Toll erklärt. Vielen Dank!
Handelsgesetzbuch § 126 Persönliche Haftung der Gesellschafter Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
nicht mehr aktuell
in der MoPeG Fassung seit 2024: § 124 IV HGB (inhaltlich unverändert). Vielen Dank für Dein Interesse.
Super erklärt! Vielen Dank
Merci!
Vielen, lieben Dank! Einfach richtig gut erklärt!
Ich danke Ihnen. Ich schreibe morgen mein Examen und ihr Video hat sehr geholfen diesen Problemkreis zu wiederholen.
Wie ist es gelaufen?
@@Max-lk4ik Danke der Nachfrage 😄 Also die Sachverhalte waren echt fair würde ich sagen. Aber ich hab auch echt gemerkt wie sehr es auf die basics ankommt. Aber insgesammt bin ich glaub ich ganz zufrieden
Wenn Ehemann von seinen Erbe ein Oldtimer für 100.000 Euro kauft und Ehefrau (Zugewinngemeinschaft) davon empört ist, prüft man dann 1364 oder 1365? Wie würde man vorgehen?
Du musst darstellen, ob auch Zahlungsverpflichtungen unter § 1365 BGB fallen (iE nein) und die Vss. von § 1365 vorliegen (das hängt vom SV ab).
Super Erklärung! Kleiner Vorschlag zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wäre es, die Stichpunkte so darzustellen, wie sie anschließend im Gutachten einzubringen sind.
…vielen Dank für die Rückmeldung.
Super Video
Toll danke🎉🎉
Das heiß meine gehalt gehe ins kino oder😢
Hallo, ich hätte nochmal eine Verständnisfrage zu der Neuregelung des §1192 Ia bzw. der Vergleich zur alten Rechtslage. Nach der jetzigen Rechtslage führt ja auch das Erlöschen der Forderung nach einer Abtretung dazu, dass die Einrede dem Zessionar entgegengesetzt werden kann (Einreden, die im SiV begründet waren, §1192 Ia Var.2) . Würde man nach der alten Rechtslage dann zu dem Ergebnis kommen, dass Zahlungen, die erst nach Abtretung erfolgten, dem Zessionar nicht entgegengehalten werden konnten, weil die Einrede der Rückübereignung der Grundschuld im Falle der Zahlung ja grade nicht zum Zeitpunkt der Abtretung bestand (§1157 S.1) ? Wenn der Sicherungsvertrag dagegen übernommen wurde, könnte der Schuldner/Eigentümer dem Zessionar ja auch die Einrede nach Abtretung entgegenhalten, weil der Zessionar ja damit Vertragspartei des SiV wurde? Vielen Dank im Voraus!
Hi Giulia, die Neuregelung gibst Du richtig wieder: jede Zahlung auf die Forderung begründet gegenüber der Sicherungsgrundschuld eine Einrede. Erfolgte die Zahlung vor der Abtretung greift § 1192 Ia 1 Var. 1 (zustehen), erfolgt sie danach § 1192 Ia 1 Var. 2 (ergeben). Damit ist § 1156 (iVm § 1192 I) nicht mehr anwendbar: Zahlungen die nach Abtretung erfolgten, wurden früher von § 1156 erfasst. Nur hinsichtlich der Forderung wirkte diese nach § 407 I, nicht aber hinsichtlich des dinglichen Rechts. Die nichtakzessorische GS (aber auch die akzessorische Hypothek) bestanden fort. Heute ist die bei der Hypothek immer noch so. Bei der GS ist die Schicksalsverknüpfung wegen der in jedem Fall bestehenden Einrede also enger. Dies ist etwas systemwidrig, aber Folge von § 1192 Ia...
Hatte gerade einen übungsfall, bei dem es sich um die entreicherung eines Mj. handelte, 818 III BGB (951 i.V.m 812 BGB). Die Saldotheorie ist dort nicht zu Lasten des Mj. anwendbar (da sich daraus ein negativer Saldo ergab), somit greifen die zwei unabhängigen ansprüchen doch (zweikondiktionlehre, Wertung von 104 ff.).
Sehr verständlich und sympathisch erklärt, vielen Dank! 😊
Wow, das war detailiert🙂✌️
🎉🎉🎉 sehr gut!👍🏻
Hey Kurze Frage ich hab eine Sache über Kleinanzeigen gekauft welche als neu und unbenutzt angepriesen wurde. Jedoch als ich zuhause war und das Gerät austestete war das Gerät defekt. Zählt da paragraph 242? Wäre super zu wissen danke
Nein, nicht unmittelbar. Es gibt konkretere Regelungen (§ 437 BGB). Fallbezogene Rechtsberatung ist hier aber nicht möglich. Viel Erfolg 🍀
Sehr gut erklärt:)
Dankeschön
Vielleicht könnten Sie mir noch eine Frage beantworten: Wenn im Kaufrecht die fiktive Schadensberechnung weiterhin möglich ist und sich ein Schadensersatzanspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281 I ergibt, wird dann im haftungsausfüllenden Tatbestand § 251 herangezogen? § 249 (insbesondere Abs. 2 S. 2) dürfte ja wegen § 281 IV gerade nicht anwendbar sein. Dann ergibt sich die fiktive Schadensberechnung aus § 251, richtig?
Hi Daniel, so könnte man argumentieren. Allerdings steht § 281 IV nur der Naturalrestitution nach § 249 I entgegen. § 249 II (und auch die Begrenzung in II 2) sind also anwendbar. Es gilt zudem auch das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot. Dieses gilt auch im Rahmen von § 251 BGB. VG Dierk
Einschränkungen nur ZU LASTEN Minderjähriger?
Nachteile zu lasten minderjähriger👍
Die Saldotheorie wird dann eingeschränkt, wenn ihre Anwendbarkeit zulasten eines Minderjährigen gehen würde. Sprich, wenn der Mdj. sich auf die Entreicherung berufen könnte, soll dieser sich problemlos darauf berufen können. Kann sich aber nur der Vertragspartner des Minderjährigen auf die Entreicherung berufen, dann wird die Saldotheorie ganz gewöhnlich angewendet.
ja, genau
Klingt wie der Titel eines Buchs von Steven King. Freundliche Grüße an alle Gutachter. .
Super erklärt, vielen Dank für Ihre Mühe!😊
Haben Sie zufällig ein Prüfungsschema zu Ihrem Fall mit der Finanzierungsleasing?
Nein, habe ich nicht…
Super erklärt, vielen Dank!
Danke für das Lob!
Guten Tag, Wie wäre dieses Problem zu lösen: Die Eltern des H vererben ihr Grundstück an Vorerben L und wenn ihr Sohn H 25 wird an ihn als Nacherben… Beide bekommen Erbscheine - L den richtigen und H einen falschen den ihn als alleiniger Erbe kennzeichnet L wird nicht ins GB eingetragen wegen eines Fehlers des Gbamtes Ausnahme 40 GBO Beide verkaufen unabhängig voneinander das Grundstück Ls Käufer bekommt eine Vormerkung im GB H’s Käufer noch keine Vormerkung im GB Hs verkauf des Grundstücks war vor L‘ Verkauf 2366 von H‘s Käufer ? Aber sein Käufer wurde nicht ins GB eingetragen mithin nicht gutgläubig da kein vollständiger Rechtserwerb? 892 greift ja nicht Kann H‘s Käufer von L‘s Käufer Löschung der Vormerkung verlangen? 894 analog ? Ich weiß nicht weiter Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen.
Hallo Clara-Sophie, einander widersprechende Erbscheine heben sich auf und erzeugen keinen öffentlichen Glauben nach § 2365 BGB. § 2366 BGB greift dann nicht. Beachte dies bei Deiner Lösung…
Hallo ich hätte eine Frage zur Abgrenzung von In-Sich-Geschäft und antizipiertem Besitzkonstitut. Passt nicht ganz zu dem Thema der Einheit aber dennoch: Bei der Übereignung zukünftiger Sachen stellt sich ja immer die Abgrenzungsfrage, ob ein antizipiertes Besitzkonstitut oder aber ein In-sich-Geschäft gewollt war. Die Abgrenzung, dass beim antizipierten Besitzkonsitut der Verkäufer keine Wahl mehr hat, ob er übereignet, während beim In-Sich-Geschäft der Verkäufer noch die Wahl hat, ob er übereignet, ist mir abstrakt klar. Im Grund genommen geht es ja darum, ob der der Veräußerer den Zeitpunkt der Übereignung noch selbst bestimmen kann. Nur ich weiß nicht so recht, wie man das in der konkreten Fallkonstellation anwendet bzw. wie man die Parteienabrede auslegt, insb. dann, wenn der Verkäufer sich zur Übereignung schuldrechtlich verpflichtet hat. Auf was stellt man dann im Rahmen der Auslegung ab, was gewollt war?
Hi Giulia, den Unterschied hast Du ja (theoretisch) erfasst. Bei der Antizipation ist die Einigung bereits im Vorfeld getroffen, bei dem Insichgeschäft nicht. Hier kann der obligatorisch Verpflichtete immer noch anders handeln, also vertragswidrig eine andere Sache oder keine übereignen. Soll das ausgeschlossen sein, kommst Du besser zur Antizipation. Manchmal ist aber auch hier noch eine Auswahl der Sache erforderlich. Die Antizipation funktioniert dann auch nur mit der (späteren) Auswahl. Die Formel lautet also: soll die spätere Übereignung möglichst automatisiert ablaufen, dann Antizipation...
@@juradelight Vielen Dank für die Antwort. Im Zuge dessen würde ich aber gerne die Gelegenheit nutzen um eine weitere Frage zu stellen und zwar, warum man den §1138 erst beim gutgläubigen Zeiterwerb einer Hypothek anspricht, nicht jedoch auch schon im Rahmen des gutgläubigen Ersterwerbs? Auch hier bestünde doch schon die Möglichkeit, den gutgläubigen Ersterwerb einer Hypothek zuzulassen, indem man die Forderung durch §1138 fingiert.
@@GiuliaLichtenthal …es geht bei § 1138 BGB nur darum, die für den Transport (=Übertragung) der Hy erforderliche und fehlende Forderung zu fingieren. Dies setzt einen Rechtsscheinsträger voraus. Das ist wegen § 1115 BGB das Grundbuch. Die Forderung wird bei Bestellung dort eingetragen. Bei der Bestellung der Hypothek ist die Ausgangslage eine andere. Es fehlt zuvor an einem Rechtsschein für die Forderung. Das Gesetz geht deshalb auch in § 1163 BGB davon aus, dass ein Eigentümerrecht entsteht.
Besten Dank für diese prägnanten Ausführungen. Sehr hilfreich!
Hallo, Wie unterscheidet man absolute und relative Verfügungsverbote im Gesetz am besten voneinander: Klar, relative schützen ja Grds. nur vor Verfügungen ggü. bestimmten Personen/Personenkreis (inidvidualinteressen), während absolute Verbote öffentliche Interessen bzw. über das Individuum hinausgehende Interessen verfolgen. Aber wie mache ich das im Gesetz genau fest bspw. wenn ich eine unbekannte Norm habe?
Hi Giulia, am Wortlaut erkennt man das in der Regel nicht. Man muss also auf den Kontext abstellen, was nicht immer gelingt. Mein Tipp ist folgender: wenn die Norm selbst eine Überwindung durch gutgläubigen Erwerb vorsieht (§ 161 III, § 2213 III) liegt ein absolutes VV vor. Bei einem relativen VV wäre eine besondere Anordnung wegen der allgemeinen Regelung in § 135 II gar nicht nötig…
Vielen Dank!
Informative.
Thank you.