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aigner business solutions
Germany
Приєднався 12 вер 2019
Informationsvideos für Unternehmen zum Thema Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance.
Wir helfen Unternehmen, mit unserer Erfahrung aus über 20 Jahren, die sich ständig ändernden Anforderungen aus DSGVO und IT-Sicherheitsbestimmungen optimal umzusetzen - und das ohne die Geschäftstätigkeit einzuschränken.
Resultat: Minimales Abmahnrisiko, Dokumentationspflicht erfüllt und IT-Risiken erkannt.
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Resultat: Minimales Abmahnrisiko, Dokumentationspflicht erfüllt und IT-Risiken erkannt.
NEWS#14
06.November 2024
Newsformat "aigner | NEWS" informieren wir Sie über die aktuellen Neuigkeiten aus den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance.
00:06 • Einleitung
00:21 • NRW - Sicherheitspaket in der Kritik
02:06 • Meinung
02:42 • "Berechtigte Interesse" im Fokus
05:30 • Meinung
06:28 • Neuer IT-Grundschutz: Effizient und Klar
08:41 • Meinung
09:09 • Microsoft Cloud für Behörden: Segen oder Risiko?
10:37 • Meinung
12:30 • Bundestag beschließt Verordnung gegen Cookie-Banner
14:23 • Meinung
14:52 • Abspann
Entwurf BSI des neuen Grundschutz++:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html
-
Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 30 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.
Sie möchten sich von unseren Experten in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit oder Compliance helfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Zentrale Hutthurm - Tel.: +49 (0) 8505 91927 - 0
Niederlassung München - Tel.: +49 (0) 8941 32943 - 0
info@aigner-business-solutions.com
Für weitere Informationen besuchen Sie auch unsere Website: www.aigner-business-solutions.com.
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www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/it-grundschutz_node.html
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Die aigner business solutions GmbH ist ein Beratungsunternehmen für Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance und gehört in Bayern zu den führenden Dienstleistern in diesem Bereich. Mit insgesamt über 30 Mitarbeitern in der Zentrale in Hutthurm bei Passau und seiner Niederlassung in München betreut das Unternehmen nationale und internationale Konzerne sowie KMUs.
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Laber scheiß!
Ich mag deine Art, die Dinge zu erklären
Schöner Beitrag, danke für deine Zeit.
Sehr interessant, danke für die Infos. 🙂
Die „News“ zum Bußgeld von Aldi Ungarn sind News von Mai 2023 …
@@Otto5987-z1w Danke für den Hinweis, aber lt. unseren Quellen ist diese Entscheidung doch aktuell aus dem Sommer 2024, wie bspw. auch hier veröffentlicht wurde und wo im Artikel ebenfalls auf dieselben Original-Dokumente aus Ungarn von 2024 verwiesen wird: gdprhub.eu/index.php?title=NAIH_(Hungary)_-_NAIH-3932-5/2024&mtc=today
W A S FÜR EIN WAHNSINN - DIESE WELT 😮😢 ! ! BERNDI AUS NBG
Cooles Format!
Einfach schön lebendig, super😊
Danke für euer Video! Das ist sehr informativ. Es fällt mir allerdings schwer zuzuhören, da der Text sehr gescrippet ist. Es wirkt nicht wie ein natürliches Gespräch. Mein Tipp: Text nicht auswendig lernen oder vom Promter ablesen, lieber das Thema inhaltlich in und auswendig kennen und natürlich darauf antworten und Fragen stellen. Die visuelle Aufmachung ist TOP! Und wirkt sehr toll. Sehr informativ und sehr professionell dargestellt. Die Sprache leidet aber leider darunter.
Will mir was erklären und stottert
Nein. Die Gesetzesrichtlinie wurde erforderlich, weil die Unternehmen nichts zu Sicherheit unternommen haben. Die Richtlinie ermöglicht endlich Strafen für ignorante Manager. ITIL gibt es schon lange und Audits zu Informationssicherheit sind bisher zahnlose Tiger.
Viele Punkte sind mir unklar... Wird ein Unternehmen, das Zulieferer eines wesentlichen Unternehmens ist, auch zum wesentlichen Unternehmen? Seit dem letzten Gesetzesentwurf "NIS2UMsuCG-Referenz-Entwurf" wurde in §38 Abs. 2 die Geschäftsführerhaftung gestrichen. Liegt Ihnen bereits die vierte Version des NIS2UMsuCG-Referenz-Entwurfs vor, in der die Geschäftsführerhaftung wieder aufgenommen wurde?
Sehr informativ, sind von der Richtlinie auch Schulen betroffen?
Hallo @rapfan1986, vielen Dank für Ihren Kommentar. Schulen sind nicht Teil der KRITIS Verordnung und fallen demnach nicht unter NIS2. Freundliche Grüße - das Team der aigner business solutions GmbH
Hey, danke für euer Video. Könnt ihr bei den nächsten Videos bitte die Position eurer Mikros überdenken? Wenn ihr zueinander sprecht, dreht ihr euch von dem Mikrofon weg. Danke 🙏
Hallo @philippe2461, herzlichen Dank für Ihren Kommentar und das konstruktive Feedback! Wir werden die Mikrofonposition überprüfen, um sicherzustellen, dass unsere Stimme klar und deutlich zu hören ist. Ihre Anregungen sind für uns von großer Bedeutung, und wir schätzen solche Verbesserungsvorschläge. Derzeit befinden wir uns inmitten eines Studio-Umbaus, um die Qualität unseres Contents auf das nächste Level zu heben. Viele Grüße - das Team von aigner business solutions
@@aignerbusinesssolutions immer gerne 🙂 viel Erfolg beim Umbau.
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage halten Sie es für erforderlich, das der “Betroffene” eine “Vermutung der Datenverarbeitung durch den Verantwortlichen” haben muss. Ein “Nichtbetroffener” darf m.E. ein berechtigtes Interesse an einer Negativauskunft haben, wäre demnach auch berechtigt dieses Recht zu nutzen (ohne Vermutung).
Hallo @protectedname4476 - vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Vermutung in Bezug auf die Datenverarbeitung stellt aus unserer Sicht keine Voraussetzung für den Anspruch nach Art. 15 DSGVO dar. Vielmehr besteht die Möglichkeit auch bei einer bloßen Vermutung, das Auskunftsrecht geltend zu machen. Viele Grüße, das Team der aigner business solutions GmbH
Die USA greift sich doch ohnehin alle Daten von uns ab die sie benötigen. Siehe Merkels Telefon. Die haben doch schon ne Standleitung. Warum fragen die dann überhaupt noch ob sie von ihrem Vasallen Infos bekommen, die nehmen sich die Daten doch eh.
Tolles Video, doch zum Präsentationsstil fände ich die Einblendung eines Gebäudes oder Screenshots von möglichen Gefährdungen sinnvoll. Momentan wird das einfach nur lieblos vorgelesen und dann mal kurz der Titel der nächsten Agenda eingeblendet. Beispiele könnte man zeigen, z.b. wie eine typische Codeanlage aussehen könnte, oder auch mehr Beispiele für kritische Bereiche und Möglichkeiten durch Fenster mit nem Teleobjektiv zu schauen, ich hab selber ne 600mm Linse und sehr viele unterschätzen die Schärfe der neueren Kameras, wie der sony a7iv.
Hallo Taraxa, vielen Dank für Ihr Feedback zu unserem Video. Wir freuen uns, dass Sie das Video insgesamt positiv bewerten. Wir sind bemüht, unsere Videos stetig zu verbessern und zu optimieren. Das Video ist bereits über ein Jahr alt und wir konnten innerhalb dieser Zeitspanne unseren Präsentationsstil qualitativ steigern. Wir bedanken uns auch für Ihre Vorschläge und nehmen gerne den Punkt für zukünftige Videos mit auf, Elemente einzubauen, welche das Gesprochene im Video visuell bekräftigen. Viele Grüße, das Team der aigner business solutions GmbH
Kann ein ISB gleichzeitig auch ein DSB sein?
Hallo Ida Djoumessi, vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell wird von der LfD Niedersachsen folgende Rechtsauffassung vertreten: Eine Enge Zusammenarbeit zwischen DSB und ISB wird stets als förderlich und erforderlich angesehen. Dem Verantwortlichen wird empfohlen, im Hinblick auf mögliche Interessenskollisionen die Benennung von DSB und ISB in Personalunion zu vermeiden. Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen. Viele Grüße das Team der aigner business solutions
Guten Morgen, mein Arbeitgeber verlangt eine Unterschrift von den Arbeitnehmer das Sie das ISMS einhalten und verstanden haben, unter Androhung von disziplinarischen Maßnahmen. Jetzt ist es aber so das niemand die sehr bürokratisch verfassten Anweisungen wirklich verstanden hat, es keine Lehrgänge gegeben hat und auf den Wunsch Fallbeispiele zu erläutern nicht eingegangen wird. Ist es rechtens das ich dem ISMS schriftlich zustimmen muss, und auf welche Grundlage Stütz sich das.
Hallo Yu Wie, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine einzelfallbezogene Beratung zu diesem Thema können wir auf Grund der individuellen Unterschiede im Bereich der Umsetzung eines ISMS nicht leisten. Wir empfehlen, dass Sie sich hierzu an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden. Viele Grüße das Team der aigner business solutions
Finde das Video schrecklich. Informativ aber schrecklich. Die Frau schaut nicht zu Ihrem Gesprächspartner, nur in die Kamera, da fühlt man sich ja schon fast unwohl. Und eben respektlos gegenüber dem Gesprächspartner der ja der Mann in diesem Fall ist und nicht wir die Zuschauer. Sorry musste ich einfach loswerden
Vielen Dank für Deine Meinung! Wir geben uns Mühe besser zu werden. Trotzdem schön, dass der Informationscharakter erkennbar ist!
Hallo, danke für das Informative Video. Kann der ISB auch ein Geschäftsführer sein ?
Hallo Yu Wie, um Interessenskonflikte bestmöglich zu vermeiden und die Unabhängigkeit des ISB zu gewährleisten, sollte dieser optimalerweise nicht organisatorisch zur Leitungsebene des Unternehmens oder zur IT-Abteilung gehören. Außerdem ist auf Grund von einem möglichen Interessenskonflikt (z. B. bei der Aufbewahrungszeit bestimmter Daten) ebenso davon abzuraten, dass der DSB gleichzeitig den ISB darstellt. Falls sich dies nicht vermeiden lässt, sollten die Schnittstellen dieser Tätigkeiten jedoch ganz klar definiert werden. Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen. Viele Grüße das Team der aigner business solutions
Hallo, sind auch CAD Daten als Prototypen zu sehen
Hallo Yu Wie, danke für die Frage. Grundsätzlich geht es bei Prototypen zunächst einmal um sichtbare Teile. Allerdings können unter bestimmten Umständen auch CAD-Daten dazuzählen. Das kommt aber auch auf die jeweiligen OEM’s und deren Definition und Forderung an. Im Endeffekt muss also immer der Einzelfall genauer betrachtet werden. Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen. Viele Grüße, das Team der aigner business solutions GmbH
Hallo, danke für das informative Video. Kann die Ehefrau des Chefs, welche im Betrieb beschäftigt ist, ISB sein ?
Hallo Yu Wie, danke für die Frage: Prinzipiell spricht nichts dagegen, es kommt allerdings darauf an, welche Rolle die Ehefrau im Unternehmen hat. Hierbei darf es zu keinem Interessenskonflikt kommen, z.B. Mitgeschäftsführerin, IT-Leiterin etc. Zudem sollte die Ehefrau die geeignete fachliche Qualifikation mitbringen (Weiterbildung, Schulung zum ISB). Wir hoffen, dass wir mit dieser Antwort weiterhelfen konnten. Viele Grüße das Team der aigner business solutions
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei uns in der Firma ist die Frau vom Chef (gelernte Frisöse) ISB mit einer Schulung, ihr fehlt jede technische und kaufmännische Ausbildung. Egal was wir als Mitarbeiter für Fragen haben, es muss alles erst mit Ihrem Mann besprochen werden. Ich denke da an Befangenheit, weil wir meistens keine Antworten auf unsere Fragen bekommen. Wir haben auch keine Einsicht was als Angestellte auf uns zukommt, z.B. persönliche Haftung bei Verstößen oder mittwissen von Verstößen, was ist mit alten Sünden die noch in unserem System gespeichert sind usw. Wir mussten vor ein paar Monaten einen Online Fragenkatalog ausfüllen und das wars, eine wirkliche Schulung hat niemand bekommen. Den externen Berater dürfen wir nicht fragen, angeblich wegen zu hoher Kosten. Wir sind uns mittlerweile einig das wir absichtlich keine Informationen bekommen. Ein Video von Ihnen, was den die Mitarbeiter zu erwarten haben, wäre sehr hilfreich und sicherlich nicht nur für meine/unsere Situation. Viele Grüße
Hallo Yu Wie, vielen Dank für deinen Video-Vorschlag. Wir geben deinen Wunsch gerne weiter :) Viele Grüße das Team der aigner business solutions
*WICHTIG/UPDATE:* Die im Video/Blog gezeigte Berechnungsgrundlage ist Stand 2019/2020 und damit veraltet. Seit Mai 2022 gilt: Auf europäischer Ebene werden derzeit neue Guidelines für die Berechnung von Datenschutzbußgeldern erarbeitet. Hier die in 05/22 veröffentlichten Guidelines: edpb.europa.eu/system/files/2022-05/edpb_guidelines_042022_calculationofadministrativefines_en.pdf Wichtig ist dabei, dass eine „Vorausberechnung“ der Bußgeldhöhe nach diesem im Video/Artikel dargestellten System wohl nicht möglich ist. Vielmehr kommt es nach Ansicht des EDSA entscheidend auf alle Besonderheiten des Einzelfalls an. Das deutsche Modell zur Bußgeldberechnung wurde in der Vergangenheit schon gerichtlich angegriffen (Urteil 1 & 1 ) und ist jetzt endgültig gescheitert.
Ich suche schon länger im Netz nach Antworten. Ist die §G Regel eine Verordnung oder nur Präventiv vom Arbeitgeber? Danke für die Antwort
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Die 3 G Pflicht am Arbeitsplatz ist direkt im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
@@aignerbusinesssolutions Wenn diese Verordnung Gültigkeit hat! Sollte diese nicht Unterschieben sein? Warum ist keine der Verordnungen Unterschrieben? Sind diese Rechtskräftig?
Hallo, vielen Dank für Ihre Rückfragen. Zu Fragen des Gesetzgebungsvorganges können wir keine Beratung anbieten. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
D er Chef vom PEI konstatiert: Omikron - Impfstoff spätestens im Juni. Ja mei, da ist ja schon Sommer und die PI - Variante ( nachfolgender Buchstabe im griechischen Alphabet ) ist gerade am auslaufen. Also ich würde diese Komödie " Hase und Igel " nennen. Von Dante Alighieri ist sie bestimmt nicht.
´´Daten-Schutz´´ ........Ist so logisch wie der Rest der ´´Kultur´´ Um meine Daten zu ´´schützen´´ muss ich sie bei einem Telefonat aufsagen. Geht es noch dümmer ?? Ich denke nicht.
Nur solange die Ampel rot ist? Haben die Ungeimpften auch Rechte?
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Nach der neuen bundeseinheitlichen Regelung kommt es nicht mehr auf die Ampelstufe an. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Sind Sie sicher, dass nur zwei Tests pro Woche nötig sind?
Hallo, vielen Dank für Ihre Frage! Die zwei Tests bezogen sich noch auf die veraltete (bayerische) Rechtslage. Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz sind häufigere Tests erforderlich Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Vielen Dank für die Antwort, noch eine frage ich als ungeimpfter arbeitgeber kann ich mich selbst testen lassen ? Also schnell test LG
???
Hallo, vielen Dank für Ihren weiteren Kommentar. Zu Ihrer Frage: Das kommt darauf an, ob Sie physischen Kontakt zu anderen Personen in Ihrer Arbeitsstätte haben. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Das Video behandelt die datenschutzrechtlichen Auswirkungen der 3G Regelung nach der zum Zeitpunkt der Aufnahme gültigen Rechtslage der 14 Bayerischen Infektionsschutzverordnung. Nunmehr ist die 3G Vorgabe in Arbeitsstätten bundeseinheitlich in § 28b Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Bundesinfektionsschutzgesetz) geregelt. Die aktuelle Gesetzeslage kann von den gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Aufnahme abweichen.
Moment mal! Die Freigabe von persönlichen Daten (geimpft oder nicht) darf nur freiwillig erfolgen. Freiwillig bedeutet, laut Artikel 7 DSGVO daß die Datenpreisgabe zu keinen Vor- oder Nachteile für den Betroffenen führen darf. Wenn ich das recht verstehe, werde ich bei Nichtpreisgabe der Daten zu bestimmten Handlungen gezwungen, die für mich persönliche und finanzielle Nachteile darstellen. Wo ist denn die Freiwilligkeit? Wenn ich jedoch gesetzlich verpflichtet bin, meine medizinische Daten preiszugeben, wo ist das entsprechende Gesetz?
Hallo Herr Stein, vielen Dank für Ihren Kommentar. Die 3G Regelung für Arbeitsstätten ist nunmehr bundesweit in § 28b Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Bundesinfektionsschutzgesetz) geregelt. Die Freiwilligkeit bezieht sich nur auf den Aspekt des Geimpft- oder Genesenstatus. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
@@aignerbusinesssolutions Gesunde Menschen, die weder C19 krank waren, noch sog. "Impfungen" bekamen, dürfen die freiwillig über die Freigabe ihrer Daten entscheiden?
Hallo Herr Stein, vielen Dank für Ihre Frage! Die Datenverarbeitung im Rahmen der Testungen sind gesetzlich geregelt. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
@@aignerbusinesssolutions Das Ergebnis eines Schnelltests (welches ich auch selbst bezahle) gehört mir oder gehört mir nicht?
@@alexstein8649 Hallo Herr Stein, vielen Dank für Ihre weitere Frage! Diese Frage verlässt leider den datenschutzrechtlichen Bereich und kann von uns daher nicht beantwortet werden. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
RECHT und FREIHEIT von Toni Krause Eine Neue Normalität, In diesem Lande entsteht. Viele Bürger zeigen blinde Treue, Und spüren kaum etwas wie Reue. Ein Impfstoff doppelt gespritzt, Der am Ende doch nichts nützt! Politiker geben große Versprechen, Welche sie gleich darauf brechen. Viele Medien gar vorsätzlich entzweien, Unseres stolzen Volkes Gedeihen! Als elende Lügen und Sünden, Stupide Propaganda sie stets verkünden. Erkämpfte Freiheit geht zugrunde, Im Bruchteil einer Sekunde. Wer heute noch zweifelt und moniert, Wird schnell als Schwurbler diffamiert! Drum kämpfe für Deine Rechte, Auch wenn der Staat dich dafür ächte! Unsere Freiheit ist es immer wert, Zur Not ziehen wir dafür das Schwert!
Mir tun die Impfbefürworter, die ihr Fell retten wollen, leid.
Ich hör immer nur Büro? Ich arbeite nicht in nem Büro 😁
Hallo, vielen Dank für Ihren weiteren Kommentar. Zur Ihrer Frage: Es muss nicht ein klassisches Büro sein. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz spricht von "Arbeitsstätte". Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Das Testen ist doch Arbeitsschutz am Arbeitsplatz ... Ist also der Arbeitgeber für zuständig und nicht der Arbeitnehmer? 👍
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Arbeitgeber sind für die Umsetzung der 3G Maßnahmen verantwortlich. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Hallo ich bitte um eine Antwort. Ich bin selbstständig bzw arbeitgeber habe aber keine angestellte, die frage jetzt ist ob ich auch als arbeitgeber verpflichtet bin mich testen zulassen. LG
Hallo, vielen Dank für Ihren Kommentar. Zu Ihrer Frage: Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz kommt es darauf an, ob Sie in der Arbeitsstätte physischen Kontakt zu anderen Menschen haben, diese müssen nicht zwangsläufig Angestellte sein. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Bin ich verpflichtet als Arbeitgeber mich testen zulassen? Hab keine Mitarbeiter. Ich arbeite selber im laden.
??
Hallo, vielen Dank für Ihren weiteren Kommentar. Wir entschuldigen uns für die etwas längere Wartezeit. Zu Ihrer Frage: Es kommt darauf an, ob Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit physischen Kontakt zu anderen Menschen haben. In Ihrem Fall vielleicht Kunden? Die 3G Verpflichtung gilt nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz auch für Arbeitgeber. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
wie sieht das eigentlich mit putzkräfte,Informatiker oder Handwerkern aus, die zb nachdem das Büro offiziell keinen Betrieb mehr hat dieses Betreten und arbeit machen. Bei denen ist ja ein Kontakt zu anderen Ausgeschlossen und die würden nicht in die 3g verordnung reinfallen oder wie hat man das einzustufen?
Oder Mullwerker
Hallo Herr Stein, vielen Dank für Ihren Kommentar. Falls wirklich keinerlei physische Kontakt besteht, ist die 3 G Verordnung nicht anzuwenden. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Welchen test? Er darf ja keinen test verlangen der über einen Spucktest drüber hinaus geht. Heißt bei 3G+ muss eine ungeimpfte Person, keinen PCR Test machen.
Welcher Test in welcher Situation ausreicht, wird in der Infektionsschutzverordnung definiert.
Test mit Stäbchen ist schon körperlicher Eingriff und ich bin nicht verpflichtet, meinen Körper einer fremden Person zur Verfügung stellen, nur weil Arbeitgeber mich erpresst.
Darf den der Arbeitgeber überhaupt den Test kontrollieren? Immerhin ist das ein Gesundheit-Nachweis. Rechtlich gesehen, kann man gegen das Testen am Arbeitsplatz vorgehen?
Hallo, danke für Ihren Kommentar. Der Arbeitgeber ist nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzverordnung sogar verpflichtet, den 3G-Status seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Auf Grund dieser Rechtsgrundlage ist das Vorgehen nach § 26 BDSG zulässig. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen diese Verordnung verlassen leider den Datenschutzrechtlichen Bereich. Viele Grüße aigner business solutions GmbH
@@aignerbusinesssolutions Darf nicht, stichwort Datenschutz !!! das sollten sie eigentlich wissen 👿
@@jkkater Hallo Herr Kowalski, sofern ein Gesetz einen Vorgang vorschreibt, ist die damit verbundene Datenverarbeitung erlaubt. Viele Grüße - aigner business solutions GmbH
Widerspruch? Wenn der AG nicht fragen darf aber nur die ungeimpften testen müssen, kann der AG doch selber sehen wer testet und wer einen Nachweis bringt. Also ist das doch Quatsch.
Herzlich willkommen in Germoney😒😅
Die Arbeitnehmer/innen können freiwillig entscheiden, ob sie einen „geimpft“ oder „genesen“ Nachweis vorlegen, oder ob sie sich der Testpflicht unterziehen. Viele Grüße
@@aignerbusinesssolutions ja klar de facto ist es für den AG dann jedoch offensichtlich wer nicht geimpft ist denn wer würde im Alltag seine Impfung nicht Preis geben wenn er dadurch täglich testen müsste.
@@aignerbusinesssolutions "Freiwillig entscheiden" ist ja wohl der reine Hohn.
👍
👍
tragisch genug die Abhängigkeit von z.B. WhatsApp und deren Umgang mit Daten. Viel schlimmer finde ich dass es offenbar nicht möglich ist im Jahre 2020 ein Smartphon so zu betreiben dass ich es Privat als auch Beruflich DSGVO-konform nutze.
Klasse Video! Es war sehr hilfreich und informativ! Danke dafür!