RefPod - Justiz NRW
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# 55 Examenstagebücher 3 (Klausuren, Klausuren, Klausuren)
Wie bereiten sich andere aufs Examen vor? Diese Frage stellen sich wahrscheinlich fast alle während des Referendariats - und meist bleibt sie unbeantwortet. Damit ist jetzt Schluss. Wir begleiten Katharina und Jens durch die letzten vier Monate ihrer Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen. Einmal im Monat berichten sie Christian Walz, Richter und AG-Leiter, von ihren Erfahrungen: Wie gestalten sie ihre Vorbereitung? Was hat für sie funktioniert, was nicht? Und wie gehen sie mit dem steigenden Druck um? All diese Fragen und noch viele mehr beantworten Katharina und Jens in den „Examenstagebüchern“. Die beiden kannst du gerne bei Instagram kontaktieren unter @kathi_klagt und @herrmann_in_zivil.
Katharina und Jens sprechen in dieser dritten Folge der Examenstagebücher offen über die Höhen und Tiefen ihres Klausurtrainings. Es geht um die Anzahl der Probeklausuren, woher man die bekommt, wie man sie am besten schreibt und viele weitere Themen rund ums Klausurenschreiben. Nebenbei erfährst du auch, warum der Körper offenbar ein geheimes Timing hat, genau dann krank zu werden, wenn endlich mal Zeit für Urlaub wäre. Jetzt ist aber erst mal Zeit zum Hören der Folge - viel Spaß damit! :)
Vorangegangene Folgen der Examenstagebücher:
"# 48 Examenstagebücher 1 (Tauchen, Rep, Vergleich mit 1. StEx)" bei Spotify (open.spotify.com/episode/2vvsCa9NnN45E1mu6OV7VA?si=auEHSirJR6yQpB9YbbOhAg) , Apple (podcasts.apple.com/de/podcast/refpod/id1692940654?i=1000678219341) und UA-cam (m.ua-cam.com/video/_hefcX871fQ/v-deo.html) .
"# 50 Examenstagebücher 2 (Lernpläne, Mental Health, Prokrastination)" bei Spotify (open.spotify.com/episode/4w4gBPP9R21mDOBJdANCed?si=d-g5JUH-QiOkiWDzMMqHgQ) , Apple (podcasts.apple.com/de/podcast/refpod/id1692940654?i=1000679817357) und UA-cam (ua-cam.com/video/04srsZGEI_I/v-deo.html) .
Wichtig: Lass’ dich durch Vergleiche mit anderen nicht unter Druck setzen. Jede:r hat seine eigene Herangehensweise, und es ist völlig in Ordnung, wenn deine anders aussieht. Mit dieser Podcastreihe möchten wir zu einem offenen, kollegialen Austausch anregen und gegenseitigen Support fördern. Wir möchten Denkanstöße geben und Impulse für die eigene Examensvorbereitung bieten. Es gibt kein „Richtig“ oder „Falsch“ - jeder Weg ist individuell. Die Wege von Katharina und Jens sind nur zwei von vielen möglichen. Also seid bitte lieb zueinander.
WDR 5 Quarks - Wissenschaft zu "Leisure Sickness" (www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/quarks/wissenschaft-und-mehr/audio-leisure-sickness---grosseltern---architektur-und-artenschutz-100.html)
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
02:46 Learnings seit der letzten Folge (Tageszeit beim Klausurenschreiben, Zeitplan, Lernort)
11:32 Schutz vor Erkältungen und Leisure Sickness
16:53 Wie viele Probeklausuren schreiben?
20:24 (Examens-)Bedingungen bei Probeklausuren (insb. Hilfsmittel und Hardware)
23:45 Woher bekommt man Probeklausuren?
27:10 Probeklausuren selbst korrigieren
28:56 Klausurenkurse
30:36 Klausuren skizzenhaft lösen
33:11 Klausurenkurse
37:21 Umgang mit Zeitdruck
40:43 Konkrete Tipps und Learnings
44:59 Umgang mit Frust
56:02 Mindset vor den Klausuren
58:47 Klausurtaktik?
01:01:53 Verabschiedung
ref.pod
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.
Переглядів: 79

Відео

# 54 RA-Klausur 2 (Gutachten, Beweisprognose)
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# 53 RA-Klausur 1 (Grundlagen)
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Die Anwaltsklausur macht in NRW die Hälfte der Zivilrechtsklausuren aus - Grund genug, diesem Klausurtyp eine eigene RefPod-Reihe zu widmen! In dieser ersten Folge sprechen Christian Walz und Niklas Cordes, beide Richter und AG-Leiter, über den grundlegenden Aufbau der Anwaltsklausur, typische Klausurkonstellationen, einige vor die Klammer gezogene Fragen zu Standortfragen (wohin die Zulässigke...
# 52 Eure Fragen - unsere Antworten & X-Mas-Special!
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# 51 Baumbach'sche Formel einfach erklärt! Oder: Klaras kleiner Kostentrick
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# 50 Examenstagebücher 2 (Lernpläne, Mental Health, Prokrastination)
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# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung
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# 48 Examenstagebücher 1 (Tauchen, Rep, Vergleich mit 1. StEx)
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# 47 Behördenklausur 2
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Wie macht der Esel? Ih-Ah! Was das mit dem Bescheid zu tun hat, das erfahrt Ihr in der zweiten Folge zur Behördenklausur (und vieles mehr). Claas und Klaus (Regierungsdirektor und Oberregierungsrat, beide AG-Leiter) wissen auch in dieser Folge „Bescheid“. Christian Walz, Richter und AG-Leiter, steht den beiden als Gesprächspartner zur Allgemeinverfügung (ja, ja - ich weiß). Das alles wird garni...
# 46 Behördenklausur 1
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Claas und Klaus wissen... Bescheid! Denn in dieser und der nächsten Folge erklären sie dir, worauf du in der Behördenklausur achten musst, um einen gelungenen Bescheid zu entwerfen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen mit Christian Walz darüber, worauf es ...
# 45 Rspr.-Battle/Zirkus 3.2! Aufrechnungsfalle (?) vs. Wiederaufgreifen
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Menschen, Normen, Sensationen! Im zweiten Teil unseres großen Rechtsprechungs-Zirkus’ präsentiert Zirkusdirektorin Anna Henrichs - unter frenetischen Beifallsrufen von Richard Ademmer als Publikum - Feuerschlucker (oder Spucker?) Christian Walz und Zauberkünstler Christoph Spielmann. Sämtliche Mitwirkenden sind abseits der Manege Richter und AG-Leitende. In seiner Feuer-Nummer steht Christian m...
# 44 Rspr.-Battle/Zirkus 3.1! Straßenverkehrsdelikte vs. ZPO-Zustellung/Frist+Berufung
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Willkommen, willkommen zum großen Rechtsprechungszirkus! Christian Walz, der martialischen Metaphern überdrüssig, verlegt den namensgebenden Rechtsprechungsbattle in dieser Folge in die friedfertigere Zirkusmanege. Als Akrobaten hat sich der Zirkusdirektor Anna Henrichs, Richard Ademmer und Christoph Spielmann, sämtlich Richter und AG-Leitende, zur Seite gestellt. Gemeinsam wollten sie als „stä...
# 43 Multikulturelle Perspektiven im & auf das Ref
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# 42 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (3: Schema Schritt für Schritt erklärt)
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Sommerpause!
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КОМЕНТАРІ

  • @tugbaay70
    @tugbaay70 13 днів тому

    Vielen Dank für Ihre Arbeit! Ich konnte schon vieles mitnehmen :)

  • @57carolin
    @57carolin Місяць тому

    Danke für eure Arbeit 😊

  • @ceasy
    @ceasy 2 місяці тому

    Leider merkt man bei Juristen nach dem zweiten Staatsexamen wirklich sehr stark ob sie eine Tauchphase hatten oder nicht. Denn den Absolventen mit der Tauchphase fehlen erhebliche praktische Erfahrungen.

  • @Legist1337
    @Legist1337 2 місяці тому

    7:10 - Dient das Zwischenergebnis nach einer Definition v.a. dazu, den Denn-Stil beizubehalten und nicht schleichend in ein Gutachten abzudriften?

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 3 місяці тому

    Bestes Format!

  • @landy8063
    @landy8063 3 місяці тому

    Guten Abend. Vielen Dank für die Mühe und die Aufnahme dieser hilfreichen Podcasts. Ich habe gerade mit dem Ref angefangen und in meiner Lerngruppe ist die Frage aufgekommen, welche Anträge durch Einrücken im Tatbestand zu nennen sind. Die meisten Quellen (BeckO, Kaiserskript, Thomas/Putzo) gehen davon aus, dass nur die Sachanträge, nicht aber die Prozessanträge zu nennen sind. Eine Begründung wird allerdings nicht genannt. Das Kaiser-Skript empfhielt lediglich, die Prozessanträge an geeigneter Stelle im Fließtext zu bringen. Können Sie eventuell eine Begründung liefern? Aus dem WL von § 313 Abs. 2 S. 1 ZPO ergibt sich m.E. nicht, dass nur Sachanträge zu nennen sind. Eventuell wenn man sagt, Prozessanträge sind Angriffs- und Verteidigungsmittel? Aber ist denn jeder Prozessantrag ein solches? Nehmen wir das Beispiel "Antrag, den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückzuweisen". Ich hatte in meiner Lerngruppe das Weglassen damit zu begründen, dass dieser Antrag ja nur deklaratorisch ist, und man ihn deshalb weglassen könne. Mir wurde dann entgegengehalten, dass die Nennung dieses Antrags trotzdem wichtig sei, weil man sonst nicht verstehen würde, was der Beklagte möchte (in unserem Fall hat er nämlich Antrag Abweisung des Antrags, hilfsweise andere Anträge gestellt; der Hilfsweise gestellte Antrag ist aber schwer nachzuvollziehen, wenn man nicht den zuerst gestellten Antrag kennt) Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende.

  • @neleo1518
    @neleo1518 3 місяці тому

    Vielen Dank für diese Folge und die aufbauenden Worte! 🙏🏼

  • @thormuller9735
    @thormuller9735 3 місяці тому

    You go Nurten!

  • @s.b.3150
    @s.b.3150 4 місяці тому

    🙌🏻 Vielen Dank!

  • @s.b.3150
    @s.b.3150 5 місяців тому

    „Wörterchen ist ein total dummes Wort, merke ich gerade.“ 😄 Ihr habt keine Ahnung, wie großartig Ihr seid! Euer Podcast ist einfach der Beste von allen. Übrigens: Die „Wörterchen“ fallen unter den grammatikalischen Begriff konsekutive Konjunktion. Mit ihnen bildet man Konsekutivsätze.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 4 місяці тому

      Dankeschön für das Feedback und die Info! :)

  • @brocki95xxx
    @brocki95xxx 5 місяців тому

    Das dachte ich alles bei 52:00 auch. ABER dann ist die Sache was ist mit der Anwaltsklausur? Da trägt der Mandant einen nackten laienhaft dargestellten Sachverhalt dar und dann muss man überall nach den Problemen im materiellen Recht suchen. Das ist natürlich übel, denn im ersten Examen muss man plötzlich erstens auf die Anspruchsgrundlage kommen, zweitens aufpassen, dass man Einwendungen nicht übersieht und drittens aufpasst, dass die Klausur nicht plötzlich schwerpunktmäßig im Sachenrecht liegt, sodass man sehr vorsichtig alles durchdenken muss.. Bei Urteilsklausuren muss man sich mit den vorgetragenen Argumenten ja auseinander setzen aber in der Anwaltsklausur muss man das alles selber rausfinden und vor allem wenn es ins GmbH Recht geht habe ich da keine Ahnung wie man auf die Lösung kommen soll, weil das weder Prüfungsteil war im ersten Examen, noch hat meinen einen Kommentar. Man kann höchstens vielleicht im Kommentar herumsuchen..

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 6 місяців тому

    Sehr schade.

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 7 місяців тому

    Es wäre schön am Ende noch einmal die Entscheidungen kurz zusammenzufassen. Gerade bei geteilten Folgen.

  • @katharinasvenja7876
    @katharinasvenja7876 7 місяців тому

    Der ZwaVo-Fall lief letzte Woche im zweiten Examen in Berlin

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 7 місяців тому

    Vielen Dank . Sehr schön zum hören und wiederholen. Ich würde es noch schöner finden, wenn der Charakter der mündlichen Prüfung von allen noch ernster genommen würde.

  • @jessicahe1852
    @jessicahe1852 8 місяців тому

    Keine eigene Rechtspersölichkeit meint jedenfalls, dass es sich nicht um eine juristische Person handelt

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 9 місяців тому

    Riesenfrage. Ihr habt hier das Eigentum geprüft und zwar in der korrekten Weise rückwärts. Es wird aber auch vertreten, das Eigentum immer chronologisch zu prüfen. Wie ist das zu halten

  • @tinemp7580
    @tinemp7580 10 місяців тому

    Ich höre Christian sehr gerne zu!

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Danke, das freut mich :)

  • @pascalhartz698
    @pascalhartz698 10 місяців тому

    Merksatz zur KG: Der Komplementär -hats schwer (Haftung)

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Gefällt mir gut! :)

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 10 місяців тому

    Danke. Diese Folge war etwas langatmig, nach meinem Geschmack. Gerne wieder mehr kurz und examensrelevant🎉

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Danke für Dein Feedback :)

  • @andreasmoser6365
    @andreasmoser6365 10 місяців тому

    Zu der Aussprache von "actio pro socio": Wie noch heute im Spanischen, Italienischen und Französischen spricht man - zumindest seit dem Ende der Antike - das C vor I und E (und Ä) anders aus als vor A, O und U. Also soZio und ZiZero, aber KalKulator oder KolloKare.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Danke für die Klarstellung! :) Wir hatten die Diskussion nach unserer "falsa demonstratio non nocet"-Folge auf Instagram. Dort meinte ein Lateinlehrer, dass c "immer" wie k ausgesprochen werde. Daher rührte meine Verwirrung... 😅 Deine Erklärung macht aber viel mehr Sinn, danke! VG, Christian

  • @janstumper
    @janstumper 10 місяців тому

    Liebes REfPod Team, sind damit die Podcastfolgen zur Erledigung insgesamt erledigt? ;) danke im Übrigen für die lehrreichen und unterhaltsamen Folgen bisher. Ich lerne damit sehr gerne.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Hi, vielen Dank für deinen Kommentar :) Es wird noch mindestens eine Folge zur Gesamtthematik geben! Dort werden wir insbesondere § 269 III 3, IV ZPO besprechen. Die examensrelevantesten Themen zur Erledigung "im engeren Sinne" (also § 91a ZPO und einseitige Erledigungserklärung) haben wir aber mit den Teilen 1-3 abgedeckt. VG, Christian :)

  • @ivane2455
    @ivane2455 10 місяців тому

    5:00 Welches Buch würdet ihr empfehlen? Gerade wenn es kein besonders dickes Buch ist, weiß ich nicht welches gemeint sein könnte :)

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Hi, z.B. der Kornol/Wahlmann :) Der Lackmann/Racz ist ebenfalls sehr gut (der wirkt mE. auch eher nur auf den ersten Blick dick - im Endeffekt ist der an vielen Stellen kürzer und knackiger als manche Skripten). Gibt aber natürlich noch viele andere Lehrbücher und Skripten - am Ende ist es vor allem eine Geschmacksfrage. VG, Christian

  • @OliverSchön-l7s
    @OliverSchön-l7s 11 місяців тому

    Tip-top! Glückwunsch, wir freuen uns auf neue Folgen.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod 10 місяців тому

      Danke für den Kommentar :)

  • @Kaspar502
    @Kaspar502 Рік тому

    Am 771 erkennt man mal wieder dass die ZPO vor dem BGB geschrieben wurde und sich bei dem anzuwendenden Privatrecht nicht festlegen wollte 🙈🙈

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Fall 1 zur Räum und Streupflicht: was war zu dem Fehlen von Streusalz zu sagen?

    • @jenniferkathrinthiel5869
      @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

      @@Jesusfollower-x1j was war zu dem Argument der WEG zu sagen, das Streusalz sei ausverkauft

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Vielen Dank. Könnte noch gesagt werden, ob dann der Vertragsschluss problematisiert wurde im Aktenauszug oder woran festzumachen ist, dass hier ein Schwerpunkt in der Bearbeitung liegt. Oder ist dies schon immer der Fall, wenn es ein Zahnpastatubenfall ist? Also, wenn die einzelnen Akte wiedergegeben werden?

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen Dank für deine gute Frage :) Das lässt sich leider nicht so pauschal beantworten und ist oft eine Frage des Bauchgefühls. Durch das Bearbeiten vieler Klausuren entwickelt man aber ein ganz gutes Gespür dafür. Grundsätzlich gilt nach dem "Echo-Prinzip", dass alles, worüber die Parteien streiten, auch in der eigenen Bearbeitung angesprochen werden sollte. Ansonsten sollte man - wie du richtig sagst - insbesondere bei "Zahnpastatubenfällen" mit Problembewusstsein an die Bearbeitung herangehen und im Hinterkopf behalten, dass hier oft ein Schwerpunkt liegen kann (nicht zwingend "muss" - Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel). Viele Grüße, Christian :)

  • @Jesusfollower-x1j
    @Jesusfollower-x1j Рік тому

    Zum Glatteis-Fall: Ich finde das unlogisch, dass in der Lösungsskizze die Frage, ob der Unfall vor dem Haus Nr. 5 stattgefunden hat, beim Prüfungspunkt Verletzungshandlung = VSP-Verletzung zu prüfen war. Die VSP war doch schon dadurch verletzt, dass es vor dem Haus Nr. 5 glatt war. Die RG-Verletzung ist auch unstreitig. Wäre nicht zB die Kausalität ein besserer Aufhänger? Oder was auch immer? Aber die VSP wurde definititv verletzt dadurch, dass nicht gestreut wurde. Verstehen Sie meine Frage?

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen Dank für die gute Frage :) Das ist sicher sehr gut vertretbar, das Thema auch bei einem anderen Punkt - insbesondere bei der Kausalität - anzusprechen. Man kann es aber auch bei der Verkehrssicherungspflichtverletzung prüfen mit der Begründung, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nur dann in Betracht kommt, wenn überhaupt der eigene Gefahrenbereich, den man unterhält bzw. kontrolliert, betroffen ist. Letztlich dürfte das für das Ergebnis aber nicht entscheidend sein. Entscheidend dürfte vielmehr sein, dass man das Beweisproblem sieht und sich damit argumentativ auseinandersetzt. Ob das dann bei dem Punkt VSP-Verletzung oder woanders geschieht, dürfte eher nachrangige Bedeutung haben. Viele Grüße Christian :)

    • @Jesusfollower-x1j
      @Jesusfollower-x1j Рік тому

      @@jura.refpod Danke, Christian. So sehe ich das auch. Viele Grüße nach Münster!

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 Рік тому

    Zu ca. Minute 15 der Folge stellen aich mir spontan zwei Fragen: Also habe ich ein echtes ,,freibleibendes Angebot" im Rechtssinne, d.h. im Sinne des § 145 Hs. 2 BGB letztlich nur dann, wenn das ausdrücklich so im Angebot drinnensteht und im Übrigen würde man das quasi immer als invitatio ad offerendum auslegen, wenn ich das richtig verstehe? Und wenn der andere Teil das ,,echte" freibleibende Angebot schon angenommen hat: Ist dann schon der Vertrag endgültig zustande gekommen oder könnte ich als derjenige, der das ,,freibleibende Angebot" gemacht hat, noch das Zustandekommen des Vertrages durch zumindest unverzügliche Ablehnung o.ä. verhindern?

    • @pokemartin9678
      @pokemartin9678 Рік тому

      @@Jesusfollower-x1j Naja, mit dieser Begründung kann das so jedenfalls nicht sein. Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des § 145 Hs. 2 BGB kann man ja eben auch bei einem ,,echten" Angebot/Antrag die Gebundenheit ausschließlich. Und das ist dann ja trotzdem ein ,,echtes" Angebot und nicht bloß eine invitatio ad offerendum. Wie ja auch in dieser Folge gesagt wurde, legt man es nur in der Regel im Rechtssinne als invitatio ad offerendum aus, wenn jemand den Terminus ,,freibleibendes Angebot" benutzt. Eigentlich benutzt man diesen Begriff im Rechtssinne ja aber für ein Angebot im Sinne des § 145 Hs. 2 BGB. Deshalb ja meine Frage...

    • @pokemartin9678
      @pokemartin9678 Рік тому

      @@Jesusfollower-x1j Ich verstehe ja total, was du meinst. Meine Frage bezog sich wie gesagt aber nicht auf ein ,,nur" so bezeichnetes ,,freibleibendes Angebot", das, wie du richtig meinst, i.d.R. als bloße invitatio ad offerendum ausgelegt wird. Insofern ist deine Antwort darauf bezogen mir völlig klar. Meine Frage bezog sich auf ein echtes Angebot, bei dem die Gebundenheit ausgeschlossen wurde gem. § 145 Hs. 2 BGB. Das wird regelmäßig als ,,echtes" fribleibendes Angebot bzw. freibleibendes Angebot im Rechtssinne bezeichnet. Du verwendest den Begriff ja gerade quasi als Synonym zur invitatio ad offerendum. Das tun zwar auch Manche, aber ist nicht die Regel. Blöde Terminologie, ich weiß. Es war einfach ein Missverständnis insoweit. Meine Frage rührt daher, dass das ziemlich unterschiedlich gesehen zu werden scheint. Daher fragte und frage ich mich nach aie vor, wie man das in der Klausur wohl am besten macht...

    • @pokemartin9678
      @pokemartin9678 Рік тому

      @@Jesusfollower-x1j Danke - ja, im Ersten Examen ist das so, nur im Zweiten Examen heißt es ja immer, man soll der herrschenden Meinung folgen. Dann stellt sich manchmal nur die Frage, was herrschende Meinung ist.🤣 Und ich mache gerade noch den Schwerpunktbereich zu Ende, dann habe ich es geschafft. Also bin ich noch Student, ja. Im Vorgriff auf das bald anstehende Referendariat daher die Frage.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen Dank für deine gute Frage :) Grundsätzlich sind das alles Einzelfallfragen, die anhand der Auslegung am Maßstab der §§ 133, 157 BGB entschieden werden. Deshalb sind allgemeine Regeln dazu schwierig zu formulieren. Wenn aber das Angebot lediglich als "freibleibend" bezeichnet wird und es keine weiteren erheblichen Umstände gibt, die in die Auslegung einzubeziehen sind, liegt nach der Rspr. grundsätzlich eine bloße invitatio vor. Ein Fall, in dem ein "freibleibendes Angebot" mal als echtes Angebot ausgelegt worden ist, ist BGH, Urteil vom 08.03.1984 - VII ZR 177/82. Dort hatte die Klägerin die Beklagte um ein Angebot für einen Charterflug gebeten, das die Beklagte dann "freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit" unterbreitete. Hier hat der BGH gesagt, dass die Klägerin die Antwort der Beklagten als echtes Angebot auffassen durfte und musste, da sie ausdrücklich nach einem Angebot gefragt hat und deshalb auch ein bestimmtes Angebot - und nicht nur eine bloße Aufforderung zum Angebot - als Antwort erwarten durfte. Deshalb war in diesem Fall die Formulierung "freibleibend" als Widerrufsvorbehalt zu verstehen, mit dem die Bindungswirkung nach § 145 BGB ausgeschlossen wurde. Im Zweifel ist nach der Rspr. anzunehmen, dass dann der Widerruf nur bis zum Zugang der Annahmeerklärung des Empfängers zulässig ist. Wird das Angebot also vor dem Widerruf angenommen, ist der Vertrag zustandekommen. Der Widerrufsvorbehalt kann aber im Einzelfall auch so ausgestaltet sein, dass der Widerruf auch noch nach Zugang der Annahmeerklärung möglich ist (vgl. Grüneberg/Ellenberger, § 145 Rn. 4). Ich hoffe, dass diese Antwort dir weiterhilft :) Viele Grüße Christian

  • @leamu6556
    @leamu6556 Рік тому

    Ich bin sooo dankbar für diesen Podcast, habe im August mit dem Ref angefangen und habe das Gefühl, dass ich schon total viel aus dem Podcast mitnehmen konnte! Macht weiter so!!

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hey, vielen lieben Dank für Dein Feedback! Das freut uns sehr und bedeutet uns viel :) Viele Grüße, Christian & das RefPod-Team

  • @gracyheart2749
    @gracyheart2749 Рік тому

    Ich finde Ihre Stimmen sehr angenehm und kann Ihnen gut folgen. Es hat mich wieder etwas weiter gebracht. Ich hoffe die Folge zu § 767 kommt bald. Das wäre super! Vielen Dank. Gut wäre, wenn auf Beispiele von Klausurenkonstellationen eingegangen wird, ausführlicher zu werden. Ihnen sind die Klausurenfälle sicherlich bekannt, mir als Zuhörerin ist die Konstealltion manchmal nicht richtig klar.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen lieben Dank für dein positives Feedback, über das wir uns sehr freuen :) Die Folge zu § 767 ZPO wird natürlich kommen! Ich finde deinen Themenvorschlag sehr gut! Das ist ein wichtiges und schwieriges Thema, wann genau man in Klausuren ausführlicher werden sollte und wann nicht. Ich habe das in unsere Planungen aufgenommen! Viele Grüße, Christian

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 Рік тому

    Ich hatte vergangenen Mittwoch meine Mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen in Hamm. Gibt es irgendwelche Tipps, wie man sich in der Zwischenzeit bis zum Beginn des Referendariats am besten schon vorbereitet? 😊

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, erst mal ganz herzliche Glückwünsche!!! Du kannst mächtig stolz auf dich sein und dich auf das Ref freuen! Deine Frage gehört zu den Fragen, die wir in unserer aktuellen Folge ("# 15.5 Antworten auf eure Fragen, X-Mas-Quiz & Weihnachtsbotschaft") beantworten. :) Viele Grüße Christian

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 Рік тому

    Ich hatte vergangenen Mittwoch meine Mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen in Hamm. Gibt es irgendwelche Tipps, wie man sich in der Zwischenzeit bis zum Beginn des Referendariats am besten schon vorbereitet? 😊

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen Dank für deinen Kommentar! Das ist eine gute Frage, zu der wir noch eine Folge machen wollen. Das Wichtigste aus meiner Sicht vorweg: Am besten macht man sich vor dem Ref keinen Stress und genießt die freie Zeit :) Die stressigen Tage werden noch früh genug kommen. Aber das ist nur meine Meinung, die ich - wie gesagt - in einer Folge noch zur Diskussion stellen möchte :) Viele Grüße, Christian

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Mir gefaellt es besonders gut, dass ihr nicht wie im ueblichen Referendar Format das materielle Recht ausklammert, sondern ihm den Platz gebt, den es auch im Examen hat.

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Super 🎉 sehr wertvolle Folge! Hilft sehr die einzelnen Entscheidungen des BGH als Ganzes zu verstehen. Und trotzdessen die Zusammenfassung zum Einpraegen: NEIN. UNNOETIG. PASST NICHT.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen lieben Dank für das freundliche Feedback und die prägnante Zusammenfassung! :)

  • @anneb2716
    @anneb2716 Рік тому

    Super Folge! Eine Frage: ist schon absehbar wann die Folge bzgl. Lernplan erstellen kommt? Würde mich interessieren, da es für mich bald ins tauchen geht und ich in den Stationen nicht so wirklich mit meinem Lernplan, auch (oder wegen) dem ständigen neu anpassen bei jeder Station, zurecht gekommen bin.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Vielen Dank für dein positives Feedback! :) Eine Folge zum Thema Lernplan ist definitiv in Planung. Ein genaues Veröffentlichungsdatum steht noch nicht fest, aber wir arbeiten daran. Es gibt so viele relevante & wichtige Themen, die wir noch behandeln möchten! 😅 Liebe Grüße, Christian

  • @leamu6556
    @leamu6556 Рік тому

    Vielen Dank für diesen tollen Podcast!! Macht weiter so!

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Danke für deinen Kommentar! Das motiviert uns sehr :)

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    🎉 danke fuer die Klarstellung.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Danke für den Kommentar und das liebe Feedback :)

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Super, Vielen Dank!

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Die folgenden Ausführungen haben die lange Einführung wieder wettgemacht. Schöne Folge und wiederholbarer Inhalt.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Dankeschön für das freundliche Feedback :)

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Ich bin über die Einleitung nicht hinaus gekommen. Man könnte Zeitmarker setzen damit man effizienter zu relevanten Informationen kommt. Wir haben ja alle wenig Zeit. Auch finde ich die ständigen Wiederholungen von Inhalten anderer Folgen obsolet. Der Link dahin reicht meine ich. Und es ist etwas zu sehr bemüht immer alles zu kategorisieren bevor es überhaupt ausgesprochen wird. Das ist mE für die akustische Wahrnehmung nicht so gut geeignet. Ansonsten bin ich gespannt wie dann der Sprung von der Trierer Weinversteigerung zum 2. Examen gelingt und werde bald weiter hören. Viele Grüße.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, vielen Dank, dass du dir die Zeit für das Feedback genommen hast! :) Deine Anregungen werden wir im Team besprechen. Wir sind gespannt, wie dir der Rest der Folge gefällt! Viele Grüße Christian

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Sehr sehr gut. Ich hoffe und freue mich auf die kurzen präzisen Schlaglichter.

  • @Mike-ccu
    @Mike-ccu Рік тому

    Auch eine Luftpumpe kann ein gefährliches Werkzeug sein.

  • @marvinfc
    @marvinfc Рік тому

    Top 💪🏻

  • @marvinfc
    @marvinfc Рік тому

    Danke für den tollen Podcast! Ich stehe kurz vor dem Referendariat in NRW und frage mich, wann ich am besten mit dem Klausuren-schreiben beginnen soll, da ich ja bis auf das materielle Recht noch nicht sehr viel weiß, um Klausuren im Assessorexamen lösen zu können. Wann würden Sie empfehlen anzufangen?

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Das kann man so allgemein leider nicht sagen. Meine Empfehlung wäre, sich gerade vor dem Ref damit noch nicht zu stressen. Zumindest in NRW wird man an das Klausurenschreiben durch die Arbeitsgemeinschaften herangeführt. Ab der ersten Arbeitsgemeinschaft sind nämlich Klausuren als Pflichtaufgaben vorgesehen. Viele schreiben dann in der "heißen" Examensvorbereitung (ab ca. 3-5 Monaten vor den schriftlichen Prüfungen) noch neben der Arbeitsgemeinschaft "privat" Klausuren (was ich nicht für zwingend erforderlich halte). Wir werden dazu sicher mal eine ausführliche Folge machen! :) Viele Grüße, Christian

  • @marvinfc
    @marvinfc Рік тому

    Super, höre ich mir gerne an! 🎉 vielen Dank

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Danke für das liebe Feedback :)

  • @tinemp7580
    @tinemp7580 Рік тому

    Sehr informativ und hilfreich! Könntet ihr das auch für die RA-Klausur machen? 🙏

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Hi, danke für deinen freundlichen Kommentar 😊 wir werden in einer späteren Folge noch auf RA-Klausuren und in diesem Zusammenhang auf Beweisprognosen eingehen! :) Liebe Grüße, Christian

  • @jenniferkathrinthiel5869
    @jenniferkathrinthiel5869 Рік тому

    Super! in vielen Ländern gibt es schon oder kommt wie in HH das E Examen, wäre super, wenn das Berücksichtigung finden würde. Vielen Dank.

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Vielen Dank für den Kommentar. Wir werden dazu eine Folge machen!

    • @pokemartin9678
      @pokemartin9678 Рік тому

      Das würde sicher viele Leute interessieren! 😊

  • @tinemp7580
    @tinemp7580 Рік тому

    Super Idee, genau das hat noch auf dem Markt gefehlt! Danke OLG Hamm, dass ihr die Referendar*innen ernst nehmt❤️

    • @jura.refpod
      @jura.refpod Рік тому

      Vielen Dank für das liebe Feedback :) Wir geben uns große Mühe, ausschließlich Folgen zu Themen zu produzieren, die für unsere Referendar:innen relevant sind. Melde dich und meldet euch gerne bei Fragen, Themenwünsche und sonstigem Feedback :)

  • @tinemp7580
    @tinemp7580 Рік тому

    Sehr motivierend, vielen Dank und weiter so!