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Fachgebiet RUR
Germany
Приєднався 2 лип 2020
RURPOD - Planung! Mit Recht?
Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen
Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen
RURPOD #Basics 26 - Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen
In dieser Folge geht es um den #verwaltungsgerichtlichen #Rechtsschutz.
In dieser Folge geht es um den #verwaltungsgerichtlichen #Rechtsschutz.
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RURPOD #Basics 25 - Kommunale Selbstverwaltung
Переглядів 1075 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um #kommunale #Selbstverwaltung.
RURPOD #Basics 24 - Raumordnung
Переглядів 905 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die #Raumordnung.
RURPOD #Basics 23 - Der Verwaltungsvertrag
Переглядів 755 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um den #Verwaltungsvertrag.
RURPOD #Basics 22 - Gesetzgebungskompetenzen
Переглядів 596 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um #Gesetzgebungskompetenzen.
RURPOD #Basics 21 - Eigentumsgrundrecht
Переглядів 886 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um das #Eigentumsgrundrecht.
RURPOD #Basics 20 - Allgemeine Handlungsfreiheit
Переглядів 1296 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die #allgemeine #Handlungsfreiheit.
RURPOD #Basics 19 - Europarecht
Переглядів 866 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um #Europarecht.
RURPOD #Basics 18 - Staatsstrukturprinzipien
Переглядів 1097 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um #Staatsstrukturprinzipien.
RURPOD #Basics 17 - Öffentliches Recht / Privatrecht
Переглядів 817 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die Unterscheidung zwischen #öffentlichem und #privatem #Recht.
RURPOD #Basics 16 - Normenhierarchie
Переглядів 1758 місяців тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die #Normenhierarchie.
RURPOD #Basics 15 - Das subjektiv öffentliche Recht
Переглядів 6842 роки тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um das #subjektiv #öffentliche #Recht.
RURPOD #Basics 14 - Der Verwaltungsakt
Переглядів 4682 роки тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die Frage, was ein #Verwaltungsakt ist.
RURPOD #Basics 13 - Was ist ein Gesetz?
Переглядів 3462 роки тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen In dieser Folge geht es um die Frage, was ein #Gesetz ist.
RURPOD #Basics 11 - Rückwirkung und Vertrauensschutz
Переглядів 1,2 тис.2 роки тому
RURPOD - Planung! Mit Recht? Podcast zu aktuellen planungsrechtlichen Kontroversen. In dieser Folge geht es um #Rückwirkung und #Vertrauensschutz.
RURPOD #Basics 12 - Inhaltsbestimmung und Enteignung
Переглядів 3842 роки тому
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RURPOD #27 - #hambibleibt - Paukenschlag des VG Köln?!
Переглядів 3693 роки тому
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RURPOD #Basics 9 - Art. 15 GG und Sozialisierung
Переглядів 4213 роки тому
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RURPOD #Basics 8 - Die vier Schritte des Verhältnismäßigkeitsprinzips
Переглядів 2 тис.3 роки тому
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RURPOD #Basics 7 - Vorbehalt des Gesetzes und Wesentlichkeitstheorie
Переглядів 4,4 тис.3 роки тому
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RURPOD #Basics 6 - Enteignungsrechtliche Vorwirkung
Переглядів 5543 роки тому
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RURPOD #Basics 5 - § 1 Abs. 3 BauGB - Planrechtfertigung
Переглядів 6943 роки тому
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RURPOD #Basics 4 - §34 u. §35 BauGB - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
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RURPOD #Basics 3 - Bauleitpläne & Was ist ein Bebauungsplan?
Переглядів 8773 роки тому
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RURPOD #Basics 2 - § 38 BauGB - Vorrang der Fachplanung
Переглядів 8613 роки тому
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RURPOD #Basics 1 - §§ 29 ff. BauGB - Grundlagen der Zulässigkeit von baulichen Vorhaben
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RURPOD #26 - Deutsche Wohnen & Co. enteignen? - RURPOD im Gespräch mit Prof. Dr. habil. Fabian Thiel
Переглядів 7743 роки тому
RURPOD #26 - Deutsche Wohnen & Co. enteignen? - RURPOD im Gespräch mit Prof. Dr. habil. Fabian Thiel
Geht es vielleicht noch Langweiliger
Weltfremde Diskussion. Man fasst sich den Kopf. Wenn sich Vermietung im Altbau vor 2014 nicht mehr lohnt, wird an Selbstnutzer verkauft. Es gibt dann immer weniger Mietwohnungen in Berlin.
top, danke
Sehr toll erklärt. Heißt das dann auch, dass man bei der Argumentation in der Prüfung, ob ein s.ö.R. Vorliegt, mit den Grundrechten und Staatszielbestimmungen argumentieren kann?
Klar und einfach zu verstehen. Danke!
sehr gut gewählte, nachvollziehbare Erklärung und Darstellung 👍
Coole Folge!
Zu viele der inzwischen aufgedeckten Lügen über die Maßnahmen und sogenannten Impfungen zeigen nun doch, dass sie wie wir Kritiker zu Recht befürchteten nicht verhältnismäßig waren. Das ist meine Auffassung als ungeimpfter Krankenpfleger, der nun wegen der zunehmenden Heuchelei und fehlenden Reue und Bereitschaft der Hauptschuldigen aus Fehlern zu lernen, trotz Einstellung des Tätigkeitsverbots seinen Beruf an den Nagel hängen will! Die notabwendenden Debsttfnnund Diskurs wurden mit Diffamierungen und Difkredetierungen von uns kritischeren Andersdenkenden abgelegt! Man hat regelrechte Hetze betrieben gegen uns! Wir mussten zu oft erleiden, was man uns unterstellen wollte!
Vielen lieben Dank für Ihr Video. Es hat mir sehr weitergeholfen und vor allem haben Sie es mir kurz und prägnant erläutert. Gerne mehr davon!
Danke für das Update. Wenn ich richtig informiert bin, haben der Kreis Düren und die Stadt Kerpen inzwischen (auf Zwang der Landesregierung) Berufung beim OVG NRW eingelegt. Ist abzusehen, wann entschieden wird, ob diese Berufung zugelassen wird? Ergänzend berichtete die Rheinische Post übrigens vor ein paar Tagen, dass Düren und Kerpen bereits 2018 starke Vorbehalte gegenüber der bauordnungsrechtlichen Begründung der Räumung hatten und die Landesregierung auch darüber in Kenntnis setzten. Zitat: "Prophetisch erscheint sein Hinweis, dass er 'das avisierte Vorgehen für rechtlich angreifbar' halte: 'Zudem besteht die erhebliche Gefahr, dass ein Verwaltungsgericht aufgrund der oben skizzierten zeitlichen Zusammenhänge Ermessensfehler insbesondere wegen sachfremder Erwägungen annehmen könnte.'"
Leider ist mein Kommentar mit dem Link zu RP Online offenbar bis jetzt noch nicht durchgekommen. Die Überschrift des Artikels vom 22.02.2022 lautet: Kommunen warnten vor Hambach-Einsatz
@@stewtm Hallo! Danke für Ihren Hinweis auf den RP Artikel. Zur Zulassung der Berufung kann ich leider nichts sagen - ich bin auch gespannt, wann die Entscheidung getroffen wird (und wie sie dann im Endeffekt ausfällt). Falls Sie noch weiter in die juristische Bewertung der Vorgänge einsteigen wollen, kann ich Ihnen eine (in ihrer Bewertung sehr deutliche) Entscheidungsanmerkung von Prof. Dr. Schönenbroicher in der Fachzeitschrift „Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblättern“ (NWVBl.) empfehlen. Die genaue Fundstelle lautet Schönenbroicher, NWVBl. 2022, S. 43 f.
Vielen Dank! Hab mir darüber den Kopf zerbrochen und jetzt wurde es mir einfach und schnell erklärt.
Danke für sehr wichtige Information
Vielen Dank, ihr Video hat mir sehr weitergeholfen!
@NilsJansen Das VG Köln sieht in den Ausführungen zu den Angriffen auf die Beamten ein Indiz, dass es um den Brandschutz gar nicht ging. Das OVG hingegen hat diese besondere Gefahrenlage für Beurteilung der Eröffnung des Schutzbereiches des Art. 8 GG herangezogen. Das VG geht also nicht auf direkten Konfrontationskurs zum OVG (schreibt also z.B. nicht „hier verkennt das OVG…“). Vielmehr scheint es mir, als wenn das VG entweder die Ausführungen des OVG übersehen oder - und das halte ich für wahrscheinlicher - das VG sich hier einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Hätte das VG etwa geschrieben, dass die Ausführlichkeit der Erwägungen zu den Angriffen (obwohl sie natürlich für die Versammlungsfreiheit relevant sind) darauf hindeuten würden, dass der Fokus nicht auf dem Brandschutz gelegen hat, dann hätte ich die Argumentation zumindest nachvollziehen können. Aber die Pauschalität, mit der das VG vorgeht („weist keinen Bezug zu § 61 BauO NRW a.F. auf“), ist m.E. hier nicht angebracht und vor dem Hintergrund der Ausführungen des VG Aachen und des OVG schlichtweg unzutreffend.
Könntet ihr evtl. mal einen Versuch wagen die Situation des Unternehmers Marco Scheel einzuordnen? Die Reportagen vom NDR über seinen Bürokratiefrust sind ziemlich viral gegangen und ich frage mich, ob der Frust gerechtfertigt ist oder das zuständige Bauamt den § 35 BauGB tatsächlich richtig anwendet. Hier mal ein Link zu einer der Reportagen: ua-cam.com/video/hve_9jrhEYY/v-deo.html
Leider führen die Darlegungen ins nichts, da die Forderung nicht darin besteht, unter Wert zu enteignen, sondern vielmehr die Frage gestellt wird, was die Bemessungsgrundlage für den zu entschädigenden Wert ist. Und dafür legt das Volksbegehren sehr wohl dar, dass dies gerade nicht ein auf Bodenspekulation beruhender Marktpreis sein kann.
Würde eine so große Enteignung nicht auch dazu führen, dass in Berlin die restlichen Immobilienpreise noch weiter steigen da der Druck auf diese ja noch weiter, mangels reduzierter Alternative, steigt. (Beim Verkauf, nicht in der Miete)
Aus gegebenem Anlass wollen wir auf die Entscheidung des VG Köln (Az. 23 K 7046/18) hinweisen. In dem Urteil vom 08.09.2021 hat die 23. Kammer entschieden, dass die Räumung der Anlagen sehr wohl rechtswidrig gewesen sei - obwohl die gleiche Kammer im Eilverfahren im Jahre 2018 noch von der Rechtmäßigkeit der Räumungen ausging. Die Entscheidung ist bereits (auch im Internet) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Ich bin nun sehr gespannt, ob sich das OVG mit der Sache beschäftigen wird! ||| Nachtrag: Eine ausführliche Einschätzung über Urteil des VG Köln erhalten Sie hier: ua-cam.com/video/_xO3TdEsjNM/v-deo.html !
Das Fazit habe ich nicht verstanden. Es soll ja aktuell nicht enteignet werden (Berlin) um einen monetären Vorteil zu erlangen (was ja offensichtlich auch nicht möglich ist), sondern weil der Staat ja angeblich nicht fähig ist Wohnungen zu bauen da kein Land mehr in Fläche verfügbar ist oder Nachverdichtung nicht möglich. Und selbst wenn, dann möchte man die Fläche ja vor dem Hintergrund des 10ha Ziels schonen. Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie Herr Prof. Grigoleit diese Dinge beurteilt, denn das sind ja die aktuellen Gründe warum es doch zu Enteignungen kommen könnte. Lg Tom
Wie wäre es mit einem Rurpod Basics zu den Städtebaulichen Gründen?
Würde mir nochmals eine Folge über das Baulandmobilisierungsgesetz wünschen, evtl. der BauNVO-Novelle und der Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten (§31 Abs.3), nachdem ja in der allerersten RURPOD Folge schon der Referentenentwurf diskutiert wurde. :)
Außenbereich im Innenbereich, immer wieder tricky zu identifizieren. Danke!
Ruhrpod Basics ist ein gutes Konzept. Gerne mehr davon!
Ich fände das Verhältnis von Raumordnungsverfahren und UVP interessant, welche Maßstäbe sind denn da beim Scoping zb. anzuwenden?
sehr spannendes Thema
Mir hat die Erwähnung des nicht qualifizierten (einfachen) B-Plans gefehlt
Danke für den spannenden Beitrag! Als mietenbewegungsnaher Mensch war mir das stellenweise etwas zu viel Mitgefühl für das Verwertungsinteresse des schlechtesten Vermieters von Berlin, aber ok. 🙃
Ich hätte eine Frage: Morgen, den 08. Mai fallen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Vollgeimpfte weg. Falls sich 5 Personen treffen, von denen 4 Personen geimpft sind und 1 Person nicht geimpft ist, jedoch aber einen offiziellen PCR-Test mit negativem Ergebnis vorweisen kann, ist der Staat dann immer noch berechtigt, diese eine nicht geimpfte Person mit einem Bußgeld nach Hause zu schicken? Denn in dem genannten Beispiel würde dann die Gleichberechtigung von Menschen vollends wegfallen.
Sehr gut erklärt. Es könnten noch einige praktische Beispiele bezogen auf die Tatbestände ergänzend aufgeführt werden.
Lobenswert das die Bundesregierung sich ein konkretes Ausstiegsdatum mit 2038 festgelegt hat. Wenn es genau so konsequent wie der atomaustieg gehandhabt wird (mit laufzeitverlängerung) dann prost mahlzeit. Wenn die Kohle endlich aus der Subventionierung und Förderung fallen würde, müsste man gar keine Entschädigungen zahlen... Ein erster Schritt wäre die Energieträger gleich zu behandeln und damit auch gleich zu besteuern. Steile these: Selbst erneuerbare Energien könnten viel wirtschaftlicher arbeiten wenn die merit order ihr volles Potenzial ausschöpfen könnte und nicht mit irgendwelchen eeg Umlagen quersubventioniert wird. Die Zeit der Kohlekraft in Deutschland neigt sich dem Ende und die Kraftwerksbetreiber wissen das. Und das auch nicht erst seit gestern. Sie würden alleine schon wegen der Marktsituation die Kraftwerke selber stillegen, weil sie in Deutschland auf wirtschaftlich nicht mehr zu halten sind. Das Kraftwerk Lünen im Ruhrgebiet wurde jüngst genau aus diesen Grund gesprengt. Und dies war ein (gegenüber Braunkohle angeblich doch wirtschaftlicheres attraktiveres) Steinkohlekraftwerk! Es hätte doch noch für die ausschreibungsphase Geld erhalten können oder nicht? Das der ohnehin hoch subventionierte kohlestrom jetzt noch ne fette Abfindung in Höhe von 14 Milliarden Euro erhält, ist ziemlich bezeichnend und ein Schlag ins Gesicht für jeden Ökonomen und Ökologen. Absolut unverständlich wieso solch hohe summen gezahlt werden. Eine Lenkung über die co2 steuer und ähnliche Abgaben zur treibhausgasemission wäre weitaus sinnvoller gewesen, hätte weniger den Charakter einer Abfindung und hätte auch unter den Gesichtspunkten des Klimawandels absolut vertretbar sein können. Die externen Kosten die solche Kraftwerke über jahre verursachen lassen selbst die 14 Milliarden winzig erscheinen. Die Betreiber hätten keinen wirklichen Grund mehr gehabt ihre Kraftwerke weiterhin wirtschaftlich zu betreiben. Jetzt haben die Kraftwerksbetreiber Aussicht auf Entschädigung und halten die Kraftwerke welche unter jetzigen wirtschaftlichen Bedingungen noch haltbar sind weiterhin künstlich am Leben um die Entschädigungen am Ende der Laufzeit zu erhalten. So wie jetzt wirkt der austiegspfad wieder einmal für eine Energiewende die teuer zu stehen kommt. Ein perfekter Nährboden für Polemik machende Parteien mit a im Namen und Schlagzeilen in einer "Zeitung" mit vier Buchstaben.
Hallo, vielen Dank für Ihr Interesse am RURPOD und dem spannenden Thema! Ganz d’accord bin ich mit einigen Ihrer Punkten nicht. So glaube ich etwa nicht, dass eine komplette Gleichbehandlung der Energieträger zum jetzigen Zeitpunkt zum gewünschten Ziel der CO2 Reduktion führen wird - da sind wir m.E. mit den Erneuerbaren noch nicht so weit. Das zeigt ja die von Ihnen angesprochene EEG Umlage. Wie am Anfang des Videos eingeblendet, finde ich es auch grundsätzlich richtig, dass Entschädigungen gezahlt werden. In welcher Höhe Gelder fließen sollten, ist eine schwierige Frage, bei der ich mir kein abschließendes Urteil erlauben will. Die Frage der Entschädigungen - insbesondere vor dem Hintergrund des von Ihnen angesprochenen Atomausstiegs und der Entscheidung des BVerfG hierzu - scheint mir allerdings auch ein sehr interessantes Thema für einen weiteren RURPOD zu sein. Bleiben Sie also gerne am Ball, vielleicht sprechen wir die Thematik auch in Zukunft nochmal an! LG MK
Die aktuellen Bauleitpläne in den Kommunen sehen doch kaum noch Einfamilienhäuser vor. Spätestens bei einer Betrachtung der Diskussion unter Betrachtung von B-Plänen über Dekaden würde diese politische Nebelkerze entlarvt. Auch würde man bei einer Untersuchung wohl feststellen, dass die Kommunen selber kaum noch Bebauungspläne für die Vermarktung der eigenen Grundstücke aufstellen. Bei vielen Wohnprojekten stehen Bauträger hinter der Entwicklung. Die aktuellen letzten Vermarktungen von Grundstücken der Kommunen an den privaten Häuslebauern basieren meiner Einschätzung auf Bebauungsplänen, welche größtenteils Ende der 1990er Jahren bzw. bis Mitte der 2000er aufgestellt und erarbeitet wurden. Man kann über den Sinn und Unsinn von Einfamilienhäusern streiten und planerisch kann man bestimmte Konzepte und bestehende Umsetzungen kritisieren. Es wäre doch meiner Meinung verkehrt den Menschen den Wunsch abzusprechen und vorbei an der Nachfrage zu planen. Die Nachfrage nach Einfamilienhäuser ist vorhanden und eine intelligente und nachhaltige Siedlungsentwicklung ist auch mit und aufgrund von Einfamilienhäusern möglich. Der Wegfall des klassischen Häuslebauer Angebots führt viel mehr zu einem stagnieren des Marktes. Wohnungen werden blockiert und der Markt wird disfunktional. Neue Angebote adressieren zwar die Preisklasse aber die Wohnwirklichkeit entspricht nicht dem Wunsch und so wird dann in die Periphere gezogen und der Verkehrswege in die Stadt wird eingepreist und steuerlich großzügig ausgeglichen. Gewiss ist keine Renaissance des Einfamilienhaus notwendig sondern viel mehr intelligente und nachhaltige Stadtentwicklung, welche auch Einfamilienhäuser beinhaltet und diese integrativ in eine kompakte städtebauliche Struktur einbindet. Wesentlich für die aktuelle Wohnungsnot sind die gescheiterte Wohnungspolitik (Wegfall von sozialen Mietwohnungen ohne Ausgleich), der Preisdeckelung nach Sozialgedetzbuchnach unten (Bezahlung von Wohnungspauschalen nach sozialgesetzbuch), Verkauf von kommunalen Wohnungsunternehmen sowie Haushaltsregelungen der Kommunen (Stichwort: nicht jede Kommune kann und will sich eine bodenvorratspolitik leisten). Die Bauleitplanung steht vor dem Problem immer längerer und komplexere Verfahren, welche kostenintensiv sind. Des Weiteren binden die Vorhaben der Investoren die vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung und Investoren bestimmen die Stadtentwicklung durch einen nicht zu vernachlässigen politischen Einfluss. Natürlich bedeutet das nicht die absolute Kontrolle der Stadtentwicklung, aber dieser Aspekt ist wesentlich um die aktuelle Wohnungspolitik zu verstehen. Die andere Frage ist wie sieht die Lebensrealität aus? Schon heute werden bei den meisten Bauanträgen die Festsetzungen überschritten. Eine Problematik der Mindernutzung (Villa auf Mfh-Grundstück) ist viel mehr eine akademische Diskussion (wie kann ich das Festsetzung technisch verhindern?) bzw politisch (darf jemand sein Eigentum minder nutzen?) als eine bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Realität. Apropo Mindernutzung dies ist eigentlich die Kernfrage und zwar die Fehler der Vergangenheit. In den letzten Jahrzehnten wurden Bebauungspläne aufgestellt die Grundstücke zur Nachverdichtung quasi sperren und dem EFH meistens ein eklatante Grundstück zusprechen, welches nicht mehr zeitgemäß ist. Das Eigentum ist beständig und dennoch stellt sich die Frage, ob hier bauliche- und ordnungsmaßnahmen nicht am nötigsten wären? Dies könnte eine spannende Diskussion sein, welche unter verschiedenen Aspekten geführt werden kann (kahlschlagsanierung vs. Behutsame Stadterneuerung, Eigentum vs. Planerische Eingriff und Ewigkeit von Bebauungsplänen vs. Notwendigkeit eines flexiblen Instrumentariums. Ich hoffe auf Diskussionen, welche nicht ideologisch geprägt sind und freue mich auf eure/Ihre Antwort.
Sie fassen dei Problematik meines Erachtens sehr gut zusammen. Auch ich bin dagegen, dass Kommunen einzelne Wohnformen im Sinne der Nachhaltigkeit gänzlich verbieten und bin damit inhaltlich ganz bei Herrn Hofreiter (vgl. Interview). In verdichteten Räumen mit Wohnraumversorgungsproblematiken machte es hingegen meines Erachtens nur sehr wenig Sinn und ist auch politisch schwer durchsetzbar, Bauweisen mit geringer Flächeneffizienz (EFH) bevorzugt zu behandeln. Das verfügbare Bauland ist ein zu kostbares Gut, um es in innerstädtischen Lagen für den Bau von EFH zu opfern. Daher befürworte ich das Vorgehen Hamburgs. Das Thema "Mindernutzung" ist in der Tat interessant. Ich verstehe diese im Kontext ihrer Ausführungen eher als subjektive Kategorie und setze diese nicht mit einer Unterschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung gleich. Sollten hier nicht vielmehr Anreize für eine angestrebte Nachverdichtung im Bestand gegeben werden? Beispielsweise durch Überplanung von Bestandsgebieten, die Eigentümer in die Lage versetzt, weitere Wohnungen in ihrem Immobilien zu realisieren oder aber den Altbau abzureißen und einen energie- und flächeneffizienteren Neubau zu errichten? Brauchen wir ein Pflicht zur Aktualisierung von Bebauungsplänen nach "x" Jahren, weil dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist?
@@stefanlindert4650 Ich kann Ihre Argumentation bezüglich der Hamburger-Debatte nachvollziehen und halte eine Bevorzugung von EFH auch nicht für sinnvoll, dennoch sollte man überlegen wo und wie man EFH im städtischen und regionalengefüge realisiert. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben viele EFH Gebiete in Umlandgemeinden hervorgebracht, welche sich donutartig um die Orte legen und flächenfraß und das pendeln begünstigen (günstiger Preis => größeres Grundstück / günstiger Preis => Pendelbereitschaft steigt bei starker steuerlicher Subventionierung (Pendelbereitschaft)). Sie stellen Fragen zum Instrumentarium. Das BauGB bietet mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bereits ein vielversprechendes Instrumentarium, jedoch ist es fraglich ob wirklich ein funktions- bzw. Substanzmangel im klassischen Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung vorliegt. Ggf. Könnte man hier ansetzen und klarstellen, dass solche Mängel bei Mindernutzung und möglicher Nachverdichtung im städtischen Gefüge vorliegen. Eine Pflicht zur Anpassung ist bereits gegeben durch die Erforderlichkeitsklausel des Par. 1 Abs. 3 BauGB ( Sobald und soweit). Es stellt sich immer die Frage des Eigentums und dem Schutz und das Vertrauen in die rechtliche und tatsächliche Situation. Folglich wären bei oben genannten Maßnahmen die Eigentümerinnen von herausragendener Bedeutung. Ich sehe insbesondere Bedarf in der Ausstattung der Kommunen zur Wohnbaulandentwicklung (Personal und Finanzressourcen) sowie in der Bereitstellung von sozialen Wohnraum durch die Kommune bzw. Kommunale Unternehmen. Auch eine aktive Förderung des Genossenschaftswesens und eine Bevorzugung vor Finanzivestorinnen erscheint mir vernünftig und denkbar. Des Weiteren ist auch die Frage ob eine Objektförderung oder eine Subjektförderung im sozialen Wohnungsbau sinnvoller ist in einem demokratischen Prozess zu diskutieren und Entscheidungen der letzten Jahrzehnte zu hinterfragen. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
@@YESHECANNOT Guten Tag, die Baulandknappheit deutscher Großstädte hat das von Ihnen geschilderte Ausweichverhalten und das Anwachsen von EFH-Gebieten in Umlandgemeinden mit Sicherheit begünstigt. Ob angesichts restriktiverer Baulandausweisungen infolge regionalplanerischer Flächenkontingentierung in den vergangenen Jahren tatsächlich noch von „Flächenfraß“ zu sprechen ist, kann man dabei in Frage stellen. Wenn Sie die „starke steuerliche Subventionierung“ der Pendelbereitschaft sprechen, sollte man überlegen, was passierte, wenn diese entfiele. Vermutlich würde dies die Pendelbereitschaft vermindern und die Baulandpreise in den Ballungszentren noch weiter erhöhen, weil nicht mehr auf den Speckgürtel ausgewichen werden kann. Man könnte daher fast zu dem Ergebnis kommen, dass sich die Pendlerpauschale dämpfend auf das Bodenpreisgefüge der Ballungszentren und wertsteigernd auf das der Umlandgemeinden auswirkt. Einst in entsprechender Dichte geplanten Einfamilienhausgebieten mit dem hoheitlichen Instrument der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme begegnen zu wollen indem man ihnen nachträglich Funktionsmängel aufgrund einer etwaigen „Mindernutzung“ andichtet, erscheint mir rechtswidrig und eher kontraproduktiv. Ich plädiere daher wie bereits erwähnt für positive Anreizmechanismen. Kommunen benötigen infolge gesteigerter Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsprozessen sicherlich mehr Personal- und Finanzressourcen. Auch befürworte ich Ihr Plädoyer zugunsten des Genossenschaftswesens, um bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten. Ganz ohne die "bösen" Finanzinvestoren wird es aber nicht gehen, wenn wir uns weiterhin ein funktionierendes Marktgefüge erhalten wollen. Für ihren interessanten Beitrag und ihr Feedback bedanke ich mich in jedem Fall sehr!
Man sollte diese vefickten extrem überteuerten, möbilierten Apartments verbieten, womit man versucht Studenten und Singles abzuziehen. 600/700 Euro für 20qm mit Ikeabett sind einfach absolut asozial......
Es geht doch nicht nur um die Diskussion Alt-Berliner vs. Zuzügler. Der Berliner Senat geht davon aus, dass man eine Wohnung bis ans Lebensende behält. Dabei führt der Mietendeckel zu einer zunehmenden "Fehlallokation" von Wohnraum. Haushalte, die sich verkleinern, unterlassen in der derzeitigen Situation einen Wohnungswechsel. Haushalte, die sich zB. durch Geburten vergrößern, haben keine Chance auf eine größere Wohnung. Das ist keine gute Raumplanung!
Lieber Herr Borowski, das ist vor allem keine gute Wohnungspolitik! Im wirklichen Leben stimme ich Ihnen vollständig zu. Herzliche Grüße in die Südsee ;) Klaus Joachim Grigoleit
Man sollte diese vefickten extrem überteuerten, möbilierten Apartments verbieten, womit man versucht Studenten und Singles abzuziehen. 600/700 Euro für 20qm mit Ikeabett sind einfach absolut asozial.
DANKE!
Finde es sehr spannend in derartigen Diskussionen, dass jede Form des Markteingriffes dem Ideologieverdacht unterzogen wird, während der freie Markt als solcher nie als ein ideologisches Projekt wahrgenommen wird. Im Sinne dieser hegemonialen Marktideologie werden dann in der Folge auch die ideologischen Grundannahmen des Kapitalismus essentialisiert und ganz einfach zur condition humaine verklärt. Ideologiekritik ist sicher nie verkehrt, aber wer nur die Gegenposition dem Ideologieverdacht unterzieht, geht ironischerweise seiner eigenen Ideologie auf den Leim.
Sehr geehrtes Arnfl (?), vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Format. Ich verstehe Ihre Kritik von einem politischen Standpunkt sehr gut. Er setzt aber voraus, dass man sich von der Grundlage des liberalen Rechtsstaats, so wie ihn unser Grundgesetz konstituiert verabschiedet. Grundlage unserer Ordnung ist die Gegenüberstellung von (grund-)rechtlich gebundenem "Staat" und freier "Gesellschaft". So schwierig die Kategorien im Einzelnen auch sind, so scheint mir auf dem Boden unserer Ordnung jedenfalls Konsens zu sein, dass sich nicht die (Ausübung der) Freiheit, sondern deren Einschränkung rechtfertigen muss. Das ist letztlich eine notwendige Folge der Anerkennung vorstaatlicher Grund- und Menschenrechte, die die gleiche Freiheit jedes einzelnen Menschen schützen und damit Kerngehalt der in der französischen Revolution gewaltsam durchgesetzten Aufklärung. Dahinter möchte ich jedenfalls nicht zurück. Dann aber ist eindeutig klar, dass sich nicht "der Markt" als Funktionszusammenhang der in Freiheit handelnden Individuen rechtfertigen muss, sondern die Einschränkung der Freiheit der auf "dem Markt" handelnden privaten/gesellschaftlichen Akteure. Das ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass soziale auch sozialistische oder gar extremistische Positionen (diese allerdings nur eingeschränkt im "wehrhaften" System des Grundgesetzes) als Grundlage für Initiativen zur Freiheitseinschränkung herangezogen werden können, weil man das "freie" Spiel der Kräfte und seine Ergebnisse für ungerecht oder ineffektiv hält. Darüber lässt sich hervorragend streiten, meiner Ansicht aber nicht über die Grundlage der Aufklärung. Nur insoweit bin ich bereit, den Vorwurf des Ideologieverdachts gegen mich gelten zu lassen. Beste Grüße Klaus Joachim Grigoleit
Seht gut, vielen Dank für die ruhige und sachliche Erklärung. edit: bin mal gespannt ob mal die heilige Kuh überhaupt partiell schlachten kann ;-) Frage: Was hätte es denn für Konsequenzen, wenn die Norm tatsächlich Kompetenzwidrig ist?
Der Berliner mietdeckel für 5jahre macht nicht die Vermieter arm
Man sollte diese vefickten extrem überteuerten, möbilierten Apartments verbieten, womit man versucht Studenten und Singles abzuziehen. 600/700 Euro für 20qm mit Ikeabett sind einfach absolut asozial.
@@OxysLokiMoros Nunja, das ließe sich gewiss auch anders ausformulieren, aber ich teile Ihre Meinung, dass möblierte Kleinstwohnungen mit kurzfristigen Mietverhältnissen geeignet sind, zur weiteren Verschärfung der Wohnraumproblematik in den Großstädten beizutragen.
Danke für die tollen verwaltungsrechtlichen Erklärungen zu Baugenehmigungen und Verwaltungsakt.
Warum handelt es sich aus Ihrer Sicht nicht um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung? Können Sie das vielleicht genauer erläutern? Bzw. ist es doch häufig eher so, dass es sich bei Vorhaben in 34er-Gebieten eher um kleinere Bauvorhaben handelt, also einige wenige Wohnungen. Wenn von diesen eine Wohnung dann so errichtet werden muss, dass sozialer Wohnraum möglich ist, dann ist ja auch schon etwas gewonnen, der Wertverlust ist dann doch nicht so hoch. Besteht dann wirklich Anspruch auf Entschädigung? Und verstehe ich es richtig, dass bei dem 2d trotzdem das Problem besteht, dass die Wohnungen zwar die entsprechenden baulichen Voraussetzungen aufweisen müssen, aber dadurch nicht gesichert ist, dass die Wohnungen tatsächlich auch so genutzt werden?
Die Einordnung jenseits einer zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung - also als Enteignung - ist an dieser Stelle nicht korrekt und möchte ich somit gern korrigieren. Eine einfachrechtliche Entschädigungspflicht ist dagegen durchaus diskutabel. Im Vergleich mit Neubauvorhaben für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist, werden im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) eher kleinteilige Bauvorhaben realisiert. Eine Förderquote von bspw. 30% wirkt sich hier meines Erachtens deutlich stärker aus, weil durch die geringe Anzahl von Wohnungen, Skaleneffekte stellen sich nicht in gleichem Maße ein wie bei großvolumigen Vorhaben. Daneben scheint das Bauen im Bestand häufig mit höheren Kosten einherzugehen. Im neuen Bebauungsplan zur Wohnversorgung sollen gemäß § 9 Abs. 2 d Nr. 2 tatsächlich Flächen, festgesetzt werden können, „auf denen nur Gebäude errichtet dürften, bei denen einzelne oder alle Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen“. Dies umfasst im Wesentlichen Aspekte der Barrierefreiheit, die Voraussetzung für den Bezug der Fördermittel darstellen. Ihre tatsächliche Inanspruchnahme resultiert daraus allerdings auch bei entsprechender Bebauung nicht, wodurch im Zweifelsfall der Weg zu etwaigen Mietpreis- oder Belegungsbindungen - abgesichert durch Eintragung in Abt. II des Grundbuchs - verwehrt bliebe. Entsprechende Verpflichtungen lassen sich erst mithilfe von § 9 Abs. 2 d Nr. 3 erwirken, indem folgende Festsetzung getroffen wird: „Flächen, auf denen nur Gebäude errichtet werden dürfen, bei denen sich ein Vorhabenträger hinsichtlich einzelner oder aller Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten, und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter Weise sichergestellt wird.“
Sehr aufschlussreich. Danke!
Guten Tag liebes RUR Pod Team, ich verfolge ihren Kanal schon sehr lange und hätte einen Vorschlag für ein neues Video. Die Kabarettistin Idil Baydar hat zum 70. jährigen Geburtstag des GG 2019 ein Video gemacht. Ich fänd es sehr interessant, wenn sie zum Beispiel mit Herrn Grigoleit eine Art Reaktionsvideo machen könnten. Hier der Link zum Video: ua-cam.com/video/-ggosK4n5Jo/v-deo.html Lassen Sie mich gerne wissen wie sie die Idee finden. Mit freundlichen Grüßen Rike L.
Guten Tag und herzlichen Dank für den Hinweis. Wir halten es hier mit Kurt Tucholsky ("Was darf Satire? Alles!") und sehen deshalb von einer Kommentierung des Beitrags von Frau Baydar ab. Bitte bleiben Sie uns gewogen! Beste Grüße, Ihr RURPOD-Team (SL)
Danke für den Einblick hinter die Kulissen! Ein tolles Format, weiter so :-)
www.businesstalk-kudamm.com/2020/11/06/immbobilien-mangelverwaltung-reicht-nicht-muharrem-erdogdu-e1-international-investment-holding-gmbh/
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Auto fahren und besitzen war immer schon ein Thema der Reichen. Ich finde es ist kein Widerspruch das Parken maximal teuer zu machen. Eine Parkuhr die nach Einkommen abrechnet wird es nicht geben können, daher wären hohe Gebühren für alle und zunehmende Reduktion von Parkraum im öffentlichen Raum grundsätzlich wichitg.
Gerne auch nochmal eine Debatte zu dem Thema Milieuschutz :)
Schönes Format! Die Diskussion zur Milieuschutzssatzung würde mich sehr interessieren! Generell wären Diskussionen mit zwei gegensätzlichen Anschauungen spannend!
Ich würde mich dem anschließen. Eine Debatte zu einem Thema in der Runde wäre auch interessant.
Eure Namenswahl des Podcasts ist leider nicht ganz so glücklich. Da gibts schon was (seit 2013) rurpod.de/
Ein sehr interessantes Video, danke dafür! Allerdings fehlt mir der Aspekt der (internationalen) Zuwanderung als Gruppe die auf den innerstädtischen Wohnungsmarkt drängt. Für diese Gruppe sind die Infrastrukturen im Citybereich elementar. Gleichzeitig ist diese Gruppe meist auf günstigen Mietraum angewiesen und steht oftmals mit den Yuppies und Studis in Konkurrenz. Wie kann man Ihrer Einschätzung nach die innenstadtnahen Wohnraumversorgung für diese Gruppe sicherstellen? Auch dass die Digitalisierung einen signifikanten Einfluss auf die Wohnstandortwahl von Studierenden haben wird würde ich bezweifeln. Insbesondere bei den klassischen Studi-WGs steht doch das Studentenleben in bunten Quartieren im Vordergrund. Die physische Nähe zur Universität ist da doch (gerade auch hier im Ruhrgebiet) eher zweitrangig. Hier könnten zwar Wohnheime eher an den Stadtrand verlagert werden, die Studi-WG wird aber weiterhin in die Innenstadtlagen und 'Trend-Viertel' drängen.
Guten Tag und vielen Dank für das Feedback! In meinem Beitrag habe ich mich bewusst auf Personengruppen beschränkt habe, für die meiner Meinung nach eine gewisse Flexibilität bei der Wohnstandortwahl besteht. Ich teile ihre Meinung, dass unsere Ballungszentren für die von Ihnen genannten "(internationalen) Zuwanderer" starke Anziehungskraft aufgrund vorhandener Infrastruktur- und Arbeitsplatzangebot entfalten und eine wichtige Integrationsfunktion besitzen. Hier müssen sicherlich andere Strategien gefunden werden. Allerdings wäre es notwendig, innerhalb der Gruppe zu differenzieren: Was ist konkret gemeint? Zuwanderung aus EU-/Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder von Asylbegehrenden? Ein überaus komplexes Thema, das sich womöglich für einen eigenen RURPOD eignen könnte. Auch stimme ich Ihnen zu, dass ein Studium vor allem von der Präsenz und dem Austausch mit anderen Studierenden vor Ort lebt. Ein Vollzeit-Studium im Home-Office ist daher sicherlich abzulehnen. Die Verminderung der Präsenztage am Campus könnte jedoch dazu führen, dass sich die Wohnstandortwahl nicht nur auf den knappen Raum der Innenstadt des Studienortes beschränkt. Dadurch könnte man sich auch in einer Nachbarstadt - mit hoffentlich guter ÖPNV-Anbindung zur Uni - ansiedeln. Das kann einerseits den Geldbeutel Studierender schonen und die gewählten Wohnstandorte wissen es sicherlich zu schätzen, wenn durch den Zuzug junger Leute der innerstädtische Altersdurchschnitt gesenkt, Wohnungsleerstände beseitigt und kreative Impulse gesetzt werden. Ruhrgebietsstädte wie Herne, Witten, Hagen, Hattingen oder Gelsenkirchen werden es ihnen danken. Ihre etwas romantisierende Schilderung des Studentenlebens, blendet meines Erachtens aus, dass auch schon heute ein nicht zu vernachlässigender Anteil von Studierenden zumeist aus Kostengründen eben nicht in physischer Nähe der Universität oder der Innenstadt des Studienortes wohnt. Das Wohnen in den „Trendvierteln“ muss man sich als Student bei den aktuellen WG-Zimmer-Preisen und Mieten für Kleinstwohnungen nämlich sowohl leisten können als auch leisten wollen. Auch sollten sich WG-Bewohner vergegenwärtigen, dass sie ihren Teil zur Anspannung von Wohnungsmärkten beitragen, wenn sie zu Lasten von Einpersonenhaushalten an der Preisschraube drehen. Neubauaktivitäten der Studierendenwerke könnten hier womöglich eine Entspannung des Preisniveaus bewirken. Mit der von Ihnen geschilderten Romantik der Studi-WG hat das Wohnen in Studentenwohnheimen jedoch nicht viel gemein.
@@stefanlindert4650 Vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Über eine Rurpod-Folge die sich ausführlicher damit beschäftigt würde ich mich wirklich sehr freuen :) Wie stellen Sie sich eine Differenzierung der Zuwanderungsgruppen vor? Nach Rechtskreisen (wo mit den Standorten der Notunterkünfte und Übergangseinrichtungen sowie Wohnsitzauflagen keien 'freie Standoprtwahl' eine Steuerung möglich ist)? Nach Herkunftsregionen (da kleinräumige innerethnische Netzwerke den Ankommensprozess erleichtern und auch die Diskriminierungserfahrungen starkt variieren zwischen z.B. Neuseeländern und Angolanern)? Nach sozialen Status (da die high-skilled-migrants sowohl finanziell weniger Probleme haben und sich 'freier' auf dem Wohnungsmarkt bewegen können oder direkt über ihren Arbeitgeber versorgt werden)? Der Argumentation, dass weniger Uni-Präsenztage den Druck auf innerstädtische Wohnungsmärkten senken würde, möchte ich aber weiterhin nicht folgen. Auch vor Corona waren die wenigsten Studiengänge auf 100%ige-Präsenz angelegt. Dass der Abbau von Präsenztagen zu einer Wohnortverlagerung von DO,BO nach Herne oder Witten erfolgt glaube ich nicht. Schon heute sind Lagen in Herne (entlang der U35) oder Witten (siehe Wiesenviertel in Bhf-Nähe) besser per ÖPNV an die Unis angebunden als das Bochumer oder Dortmunder Suburbia. Und das Wiesenviertel wird ja auch unter Gentrifizierungsaspekten aktuell heiß diskutiert und liegt für Wittener-Studierende wesentlich ungüstiger als bsppw. Witte-Annen (Zitat der WAZ aus 2017: "Nur ein Drittel der UWH-Studenten lebt in Witten. Von diesen wohnen aber fast alle in der Innenstadt. Annen liegt näher, ist aber nicht gefragt.") Auch dass sich Studierende ihrer gesellschaftlichen Rolle als Gentrifizierungsakteuere bewusster werden sollten, halte ich für wunschdenken. Diese Reflexion kann man vll. von Raumplanern, Soziologen und Geographen erwarten. Der BWL-Studierende wird sich mit diesen Effekten aber kaum auseinandersetzen. Aber auch Raumplaungs-Studierende u.ä. werden sich kaum gegen ein günstiges Mietangebot in der präferierten Lage entscheiden, da sie "jemand der stärker drauf angewiesen ist den Wohnraum wegnehmen" oder "als zahlungskräftige WG in der Lage sind höhere Mieten zu zahlen und damit den Preis treiben und Verdrängung befördern". Dennoch möchte ich versönlich enden, da ich der Idee durchaus etwas positives abgewinnen kann. Nur sehe ich hier weniger Corona als Treiber, sondern die Marteffekte der letzten Jahre (zu wenig Neubau und wenn selten preisgünstig, Zunahme der Studierendenzahlen (Bildungsexpansion), Änderung der Haushaltsstrukturen, Abschmelzung der Sozialwohnungsbestände, Bevölkerungswachstum), die insbesondere in den innerstädtischen Lagen die Mieten hochgetrieben haben. Damit Städte wie Witten oder Herne davon profitieren können müssen diese Städte bzw. die Wohnungsunternehmen aktiv um neue Mieter aus dem Studierendenumfeld werben (was sich auch verstärkt beobachten lässt) und ihnen neben den günstigen Mieten und Anbindungen auch entsprechende weiche Standortfaktoren (wie Kulturangebote) bieten können. Hier ist aber mEn auch die Stadtpolitik gefragt, entsprechende Wohnlagen/Quartiere und Infrastrukturen (weiter)zu entwickeln. Ich freue mich auf weitere spannende Folgen!
@ Simon: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Anregung für weitere RURPOD-Themen. Die Differenzierung bei der „internationalen Zuwanderung“ ist meines Erachtens notwendig, da sich anhand des jeweiligen Aufenthaltstitels ableiten lässt, ob für die Personengruppe eine temporäre und kostenfreie Unterbringung in einer sog. Erstaufnahmeeinrichtung / Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen ist (die also keinen „bezahlbaren Wohnraum“ nachfragen) oder ob es sich um Personengruppen handeln soll, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen und womöglich sogar zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind (§ 3 Abs. 5 WoGG ), das für die Gruppe problemmildernd wirken kann. Ich denke, es besteht Einigkeit darüber, dass eine Verminderung der Präsenztage im Berufsleben die Möglichkeiten der individuellen Wohnstandortwahl von Arbeitnehmern flexibilisieren kann. Ob dies auf die Gruppe der Studierenden übertragbar ist, darf selbstverständlich angezweifelt werden, weil hier andere Mobilitätsformen und Kriterien bei der Wohnstandortwahl dominieren. Das von ihnen angeführte Argument gut angebundener Standorte in Witten und Herne mit geringer Wohnraumnachfrage stellt aber doch nur eines unter Beweis: Es handelt sich nicht immer um eine reine Versorgungsproblematik, sondern in diesen Fällen um Wohnstandortpräferenzen und ein Auseinanderklaffen von Wohnansprüchen und Zahlungsbereitschaft. Selbstverständlich wird günstiger Wohnraum in innerstädtischer Lage immer gefragt sein und bleiben, denn es lebt sich zum gleichen Preis besser im Bochumer / Dortmunder Stadtzentrum mit entsprechender Infrastruktur als in Witten-Annen. Von finanziell arg gebeutelten Kommunen aber zunächst kulturelle Aktivitäten einzufordern, um sich damit um Bevölkerungsgruppen zu bemühen, die sich hinsichtlich Gewerbesteuer und Kaufkraft als (noch) nicht besonders einträglich erweisen, halte ich für etwas vermessen. Gute Anbindung und günstiger Wohnraum sollten hier ausreichende Argumente für den jeweiligen Standort sein. Sie liefern hier also eher ein Argument dafür die Vorteile innerstädtischer Lagen noch stärker zu bepreisen und damit Preismechanismen eine größere Bedeutung zukommen zu lassen, als dafür, diese durch Interventionen abzumildern. Damit kein Missverständnis entsteht: Die Versorgung von Personengruppen mit „geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit“ ist angesichts der Rückgänge im Wohnungsbestand mit Mietpreis- und Belegungsbindung dringend erforderlich. Allerdings sollte sich die Unterstützung verstärkt auf die Gruppen konzentrieren, die sie tatsächlich benötigen und die keine Möglichkeit haben, auf andere Teilmärkte auszuweichen. Fehlbelegungsquoten von rd. 50 % im "sozialen Wohnungsbau" sprechen hier leider eine andere Sprache. Aufgrund der Relevanz des Themas wird der RURPOD in diesem Themenfeld sicherlich weiterhin aktiv bleiben. Wir freuen uns in jedem Fall über ihr kritisches Feedback, das wir stets als Bereicherung ansehen - vielen Dank also dafür!
Ein interessanter Beitrag :) Vielleicht können Sie auch etwas zum Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme machen. Diese werden ja im Moment im Rahmen der Planung von großen, neuen Stadtteilen, Stadterweiterungen diskutiert.